Grillage schrieb:Selbst wenn sie reden würde, wie wollte sie das nachvollziehbar erklären?
behind_eyes schrieb:Müsste man ihr nicht nachvollziehbar darlegen, das es keine andere Erkältung geben kann?
Nein, so läuft das ja nicht. Man wird darlegen, warum StA und Ermittler denken, dass die Erklärung für die gefundenen Indizien die ist, dass Gina H die Tat in der angenommenen Weise begangen hat.
Wenn sie dazu nichts sagt, darf das niemand als Schuldeingeständnis werden. Aber es ist auch niemand verpflichtet, zu ihren Gunsten anzunehmen, dass alles auch ganz anders gewesen sein kann und eine wilde Story zu ersinnen, die alle bekannten Indizien so verbindet, dass sie nicht die Täterin ist.
Es sind Indizien und für jedes einzelne wird es auch eine oder wahscheinlich sogar mehrere andere Erklärungen geben. Am Ende stellen sich die fünf Richter halt die Frage, ob sie den Hauch eines Zweifels sehen, dass das alles nur ein Haufen wilder und außergwöhnlicher Zufälle war, dass alles auf Gina H als Täterin hindeutet.
Enterprise1701 schrieb:Theoretisch kann sich im Fall Fabian noch eine "merkwürdige" Tatkonstellation ergeben. Warum hätte der Vater beispielsweise in die Strafakte schauen können ?
Das habe ich tatsächlich auch nicht verstanden. Die einzige Konstellation wäre gewesen, dass er sich zunächst entschieden hat, als Nebenkläger aufzutreten, dann aber doch einen Rückzieher gemacht hat.
Ich weiß auch nicht, ab wann man beantragen kann, als "Nebenkläger" aufzutreten. Die Mutter hatte schon sehr früh eine Anwältin und ich meine, die hätte auch recht früh Einsicht in die Ermittlungsergebnisse gehabt. Ich erinnere mich an ein Interview mit ihr, kurz nach der Verhaftung der nun Angeklagten, in dem es sich so anhörte, dass die Anwältin bereits ziemlich gut über die Ermittlungsergebnisse informiert ist.
Ich erinnere mich nur sehr gut an den Fall Frauke Liebs, bei dem die Mutter jahrelang versucht hat, Einsicht in die Ermittlungsakten zu bekommen, sie hat sogar darum geklagt. Das Problem war, dass der Fall ja nicht gelöst ist und kein Gerichtsverfahren mit einem dringend Tatverdächtigen gibt. Zum einen könnte sich ja im Laufe weiterer zukünftiger Ermittlungen noch ein Verdacht gegen die Mutter selbst oder aber jemanden aus ihrem direkten Umfeld ergeben und sie könnte dieser Person - ohne es zu ahnen - Täterwissen verraten, dass sie aus den Akten erfahren hat. Was einmal Täterwissen ist, kann sie ja nicht wissen (teilweise nicht mal die Polizei) und selbst wenn ein Angehöriger Stein und Bein schwört, mit niemandem über den in Erfahrung gebrachten Akteninhalt zu reden, ist das im Alltag weder kontrollierbar und wohl auch nicht realisierbar. Immerhin dürfte ja einiges in den Akten sehr verstörend sein und da ist es doch naheliegend, dass man mit irgendwem darüber reden muss. Und der erzählt es dem nächsten und der wieder jemandem....
Und dann kommt hinzu, dass in den Akten eben auch viele sehr private Informationen zu vernommenen Personen drin stehen, die auch die Angehörigen eines Opfers überhaupt nichts angehen, vor allem, wenn diese Zeugen rein gar nichts mit der Tat zu tun haben. Stell Dir vor, die Tochter Deiner Nachbarin wird ermordet, die Polizei fragt Dich routinemäßig nach dem Alibi und Du warst zur angegebenen Zeit nachweislich im Puff im Nachbarort. Da will man auch nicht, dass die Nachbarin das erfährt und vielleicht der mit ihr befreundeten Ehefrau steckt...
Und natürlich will man auch vermeiden, dass die Angehörigen sich selber eine Theorie spinnen, wer denn nun der Täter ist, dem die Polizei nur nichts nachweisen kann. Und dann auf eigen Faust "weiterermitteln" oder auf noch schlimmere Ideen kommen.
Aber das bezieht sich wie gesagt alles auf die Ermittlungsakten. Die Prozessakten enthalten ja in der Regel nur einen Teil davon, insofern kann es sein, das einige Restirktionen hier nicht so gelten.
Aber trotzdem denke ich, dass der Vater, noch dazu, wo er der Ex (vielleicht auch der nicht-mehr-Ex) keinen Zugriff auf die Akten gehabt haben kann. Deshalb hatte ich mich auch sehr über die Frage des Richters gewundert, ob er die Akten gelesen hat?
Ich hatte nicht den Eindruck, dass es eine Fangfrage war, weil er z.B. den Verdacht hätte, dass Matthias R die Akten über Gina Hs Anwalt zu Gesicht bekommen hätte (was verboten wäre, denn der darf ja nicht einfach die Akten in der Weltgeschichte rumreichen). Sondern ich habe diese Frage so gedeutet, dass es dem Richter darum ging zu erfahren, auf welcher Basis an Informationen und Daten der VAter zu der Überzeugung gekommen ist, dass Gina H nicht die Täterin sein kann.