Eddot schrieb:Och man, das ist doch nicht so schwer... Gina klingelt, Fabian macht die Tür auf, Gina sagt: "Komm mit wir machen was schönes", Mutter kommt von hinten und fragt: "Was denn?"
Gina sagt:"Ach, hallo Dorina, ich dachte du wärst auf der Arbeit. Ich bin zufällig auf dem Weg zur Bank hier vorbeigekommen und hab Fabis Fahrrad unten stehen sehen. Da dachte ich mir, dass er vielleicht krank zu Hause ist und dass ich ihm mit Leo eine kleine Freude machen könnte. Er mag sen Leo doch so gerne und Leo ihn und da wollte ich ihn gerade mit runter zum Auto nehmen, damit er dem Leo kurz Hallo sagen kann."
Dorina sagt: " Das ist aber eine nette Idee!"
Gina geht mit Fabian den Hund streicheln und bringt ihn 10 Minuten später wieder zur Wohnungstür. Alles tutti...
Interested schrieb:Fraglich ist doch, warum die Verteidigung nicht schon zu Prozessbeginn oder lange davor, das Messer als Beweismittel eingebracht hat?
So wie ich es verstanden habe, hat es ja wohl jemand bei der Polizei gemeldet, aber die hat sich laut MR nicht darum gekümmert. Daraus hatte der ja dann geschlussfolgert, dass bei den Ermittlungen geschlampt worden ist.
Und dann denke ich, dass man es gerne als Bombe zum bestmöglichen Zeitpunkt platzen lassen wollte. Man hat sich hslt gedacht, dass die Lautstärke größer ist, wenn sie im Rahmen von MRs Aussage hochgeht, als wenn die Verteidigung als ersten Akt im Prozess einfach einen Beweisantrag stellt. Zumal es auf die paar Tage ja dann auch nicht mehr ankommt, wo das Messer eh schon seit Dezember 2025 in der Schublade bei Hausmeister L. rumliegt.
wobel schrieb:Mir erschließt sich auch nicht warum da von "mindestens" die Rede ist. Also wenn ich einen Abdruck von etwas habe, dann würde ich doch eher so rechnen dass dieses Etwas maximal so groß gewesen sein kann und nicht minimal - oder hab ich auch da einen Knoten im Hirn?
Ich war neulich sls Zuschauerin in einem Prozess, bei den es um zwei erstochen Menschen ging und habe da dem Gutachten des Gerichtsmediziners zugehört. Auch in dem Fall fehlt bis heute die Tatwaffe.
Nachdem was ich da gehört habe kann ich nur sagen, dass das, was man immer im Fernsehkrimi sieht, nämlich dass der Gerichtsmediziner den Stichkanal bei der Leiche vermisst und dann dem Ermittler sagt, welche genaue Länge und Breite die Klinge des Tatmessers hatte, ein Märchen ist. Der Gerichtsmediziner hat das auch genau erklärt, warum das nicht geht. Zum einen ist Erstechen immer ein sehr dynamischer Prozess, bei dem Täter und Opfer in Bewegung sind. Bewegungen erfolgen dann eben auch, wenn das Messer gerade in der Person steckt, was dazu führt, dass sich das Messer in dem Stichkanal bewegt, wodurch sich dieser sowohl in der Breite, als auch in der Tiefe erweitern kann und das teilweise erheblich.
Außerdem führt die Dynamik dazu, dass der Täter das Messer es nicht immer schafft, voll zuzustechen, also die gesamte Klinge in den Körper einzustechen, z.B. wenn das Opfer zurückweicht. Stellt Euch ein 30 cm langes Messer vor, mit dem der Täter aber immer nur 10 cm in den Körper eindringt.
Das kritischte dabei ist, dass das Körpergewebe komprimierbar ist und deshalb bei Druckanwendung zusammengedrückt wird und sich danach wieder entspannt. Dadurch kann eine 10cm lange Klinge durchaus einen 12 oder 14 cm tiefen Stichkanal verursachen. Das gilt v.a.wenn es ein Widerlager gibt, also der Körper z.B. auf dem Boden liegt, was nach den ersten ein oder zwei Stichen ja oft der Fall ist. Es gilt v.a. für den Bauchraum oder weiches Gewebe, z.B. am Hals, Oberschenkel, Pobacken. Aber eben auch, wenn auch in geringerem Umfang, für den Brustkorb. Wer schon mal eine Herzlungendruckmassage gegeben hat, weiß das denke ich.