Kriminalfälle
Menschen Wissenschaft Politik Mystery Kriminalfälle Spiritualität Verschwörungen Technologie Ufologie Natur Umfragen Unterhaltung
weitere Rubriken
PhilosophieTräumeOrteEsoterikLiteraturAstronomieHelpdeskGruppenGamingFilmeMusikClashVerbesserungenAllmysteryEnglish
Diskussions-Übersichten
BesuchtTeilgenommenAlleNeueGeschlossenLesenswertSchlüsselwörter
Schiebe oft benutzte Tabs in die Navigationsleiste (zurücksetzen).

Todesdrama am Großglockner

556 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, Sterbehilfe, Fahrlässige Tötung ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Todesdrama am Großglockner

um 18:54
Zitat von watnuwatnu schrieb:Doch, auch im deutschen Strafrecht kennt man den Grad "grob fahrlässig":
Im österreichischen StGB gibt es das, wie du ja dankenswerterweise herausgearbeitet hast: § 81 StGB Grob fahrlässige Tötung. Im deutschen Recht ist das so nicht normiert, da gibt es einfach nur fahrlässige Tötung gemäß § 222 StGB. In der Rechtsprechung und Literatur gibt es zwar auch Abstufungen wie unbewusste Fahrlässigkeit, bewusste Fahrlässigkeit und Leichtfertigkeit, wobei Leichtfertigkeit der groben Fahrlässigkeit in Österreich entspricht. Allerdings ist das im deutschen Recht kein eigener Straftatbestand, sondern wird lediglich bei der Strafzumessung und zur Abgrenzung vom bedingten Vorsatz herangezogen. Schau selbst ins StGB, es gibt keine Norm. Bei dem Artikel im Bußgeldkatalog wurde vieles durcheinandergeworfen, auch die Rechtsgebiete, teils ist das sehr missverständlich.
Zitat von watnuwatnu schrieb:können wir es nun dabei belassen, dass der Schuldspruch auf "grobe Fahrlässigkeit" lautet und nicht nur auf "Fahrlässigkeit" wie du es wiederholt geschrieben hast.
Ja, das habe ich doch bereits, siehe mein Zitat unten. Und dabei können wir es jetzt gerne belassen.
Zitat von equinoxxequinoxx schrieb:Ja danke für den Hinweis, in Österreich wird das offensichtlich so unterschieden, wusste ich nicht.
In Deutschland haben wir so eine Unterscheidung im Strafrecht nicht in dieser Form.
Da gibt es innerhalb der Fahrlässigkeit die Leichtfertigkeit als schweren Pflichtverstoß, der sich auf das Strafmaß auswirkt, das wäre dann wohl mit der groben Fahrlässigkeit zu vergleichen.



melden

Todesdrama am Großglockner

um 19:12
Ich kann an seine Trauer, die sich strafmildernd auswirkte, auch nicht so recht glauben.
Warum hat er seine Freundin nicht besser geschützt, dann hätte er sie nicht verloren.
Zitat von DoverexDoverex schrieb:Gummibärli
Ja, das könnte ich mir auch denken, dass er mehr Proviant hatte, zumal er lt. u. g. Ticker nur K. erwähnte.
Außerdem könnte ich mir vorstellen, dass er in Vernehmungen zu seiner Exkulpation manches über K. sagte, um sie in ein bestimmtes Licht zu rücken. Dazu würde die spärliche Verpflegung auch passen. (Ehrgeizig, unbelehrbar usw.)

Sein Mageninhalt reichte jedenfalls beim Abstieg aus, um zwei Mal zu erbrechen.
Es kommt ans Licht, dass das Paar keine Nahrungsmittel in den Rucksäcken gehabt hat. Das Opfer hatte lediglich „Gummibärchen“ dabei, wie der 37-Jährige sagt. 10.22
(…)

„Ich musste mich übergeben“

Bei seinem Abstieg sei der Salzburger „richtig schlecht beieinander“ gewesen. „Ich habe mich zweimal übergeben müssen und habe deutlich länger gebraucht als sonst“, gibt er preis. 11.47
Quelle: https://www.krone.at/4049197#liveticker-entries-anchor-4049196

- - -
Zitat von TritonusTritonus schrieb:@Justsaying
Danke für den Link, sehr interessantes Video, grade auch das, was der Bergführer sagt: sinngemäß, er könne überhaupt nicht nachvollziehen, was den Verurteilten bewogen hat so zu handeln.
In dem Video wird auch gesagt, dass es unwahrscheinlich ist, im Winter Helfer in der bis auf den Notraum geschlossenen Hütte zu finden. Er wird das auch gewusst haben, so oft wie er schon auf dem Berg war.

Hat er sich nicht letztes Jahr auch noch gesagt, er hätte keinen Handy-Empfang gehabt und sei deswegen zur Hütte gegangen? Ich meine, das gelesen/gehört zu haben. Aber es wurde ihm widerlegt, weil dort fast überall Empfang ist.
- - -
Zitat von Photographer73Photographer73 schrieb:bin wirklich froh, dass auch die Staatsanwaltschaft in Berufung geht. Ich hoffe auf ein sehr viel härteres Urteil.
Zitat von emzemz schrieb:Sollte das OLG nur zulassen, was die StA anführt in der Berufung, nämlich die Höhe der Strafe,
Mir geben nur Worte in der u. g. Urteilsbegründung zu bedenken, weil es Juristen ja gerne mal genau mit der Sprache nehmen:
Zitat von watnuwatnu schrieb am 20.02.2026:
23:25
„Letzten Endes …“

„… sehe ich die grobe Fahrlässigkeit noch erfüllt“, fasst Hofer zusammen. „Ich sehe sie deswegen erfüllt, weil Sie ausreichend Gelegenheit hatten, ihr Können abzuschätzen“, sagt er in Richtung des Angeklagten über die Verstorbene. „Es ist für mich schwer nachvollziehbar zu glauben, dass die Erschöpfung innerhalb einer Stunde eingetreten ist.“ Der Leistungsabfall hat eine Vorgeschichte, so der Richter. „Und die fängt viel weiter unten an.“ Er habe Maßstäbe, die für ihn gelten, auf seine Partnerin angewandt. „Sie haben grob fahrlässig den Tod verursacht.“

Mildernd wertete der Richter, dass der Angeklagte unbescholten ist, dass er den Verlust seiner Freundin erfahren musste und dass über ihn eine mediale Lawine, „nicht unbedingt von den professionellen Medien, aber auf Social Media“, im Zuge des Verfahrens hereinbrach.
Quelle: https://www.sn.at/panorama/oesterreich/gehen-um-jeden-preis-so-begruendet-der-richter-den-schuldspruch-im-glockner-prozess-art-636343



2x zitiertmelden

Todesdrama am Großglockner

um 19:17
Zitat von ForesterForester schrieb:Warum suchen Menschen (in dem Fall Frauen) nach solchen Männern?
Gibt doch auch genug Männer, die immer nur Frauen auswählen, die ihnen nicht gut tun.

Zumal solche Leute auch oft zwei Gesichter haben und ihr wahres oftmals sehr spät zeigen, mitunter schon wenn es zu spät ist.
Gibt doch dieses Sprichwort „wirf einen Frosch in kochendes Wasser und er wird sofort rausspringen. Setz einen Frosch in kaltes Wasser und erhitze den Topf langsam und er wird dranbleiben bis er stirbt“.

Zumal was für einen „Verschleiß“ du hast man ja nicht unbedingt über Tinder oder auch bei den ersten echten Dates mitbekommt.

Und wenn Kerstin G selber durchaus auch sportlich aktiv war (wenn auch nicht unbedingt im hochalpinen Gebirge) macht es ja durchaus Sinn nach jemandem zu suchen, der ebenso sportlich aktiv ist und weniger nach einem, der nur im stillen Kämmerlein sitzt und zockt.

Insofern finde ich die Verschiebung der Diskussion in ein „warum ist sie nicht von ihm fort gegangen“ sehr in Richtung victim blaming gehend und zweifelhaft.

Sie wird wohl kaum auf tinder nach jemandem gesucht haben, der sie in nem halben Jahr umbringen wird.


1x zitiertmelden

Todesdrama am Großglockner

um 19:19
Zitat von parabolparabol schrieb:Wobei Drogen würde ich beim Angeklagten nicht ausschließen.
Irre. Soweit habe ich noch garnicht gedacht. Aber wer weiß? Mittlerweile kann ich mir auch das vorstellen.

Im folgenden Link lassen sich einige relevante Aussagen von Thomas P. (einschließlich seiner verbalen Ausweichmanöver) während des Gerichtsprozesses nachlesen.
19.02.2026 - 10:11 Uhr
Es wird jetzt sehr detailliert aus diversen Social-Media-Postings zitiert. Da hatte Kerstin G. unter anderem zu einem Beitrag über
die Palavicini-rinne geschrieben, "dass ihr für solche hochalpine Wintertouren komplett die Erfahrung fehlen" würde oder dass sie "nie gedacht hätte, nach sechs Monaten Alpinklettern die Dachstein-Südwand zu durchsteigen".



19.02.2026 - 10:00 Uhr
"Wie waren die Alpinkenntnisse von Kerstin und Ihnen im Verhältnis?", fragt Hofer. "Sehr gut", antwortet P.
Er habe aber mehr Erfahrung als seine Freundin gehabt, konkretisiert er.
Er sei weder objektiv noch subjektiv in einer Führerrolle gewesen. Weshalb im Polizei-Protokoll stehe, dass er die Tour geplant und geführt habe, verstehe er "überhaupst nicht". Bei der Tour auf den Stüdlgrat sei er vorangegangen, im unteren Teil gingen die beiden am laufenden Seil. "Ein 30 Meter Seil, etwa bei der Hälfte abgebunden", sagt P.

19.02.2026 - 09:54 Uhr
Nun geht es um die Beziehung des Paares. Kerstin G. habe er über Tinder kennengelernt, sie seien ein Jahr zusammen gewesen, wohnten aber nicht zusammen. P. spricht über gemeinsame Touren, etwa den Salzburgerweg durch die Watzmann Ostwand. Kerstin sei sehr konditions- und willensstark gewesen. P. wirkt ruhig und gefasst, als er erzählt.
Quelle: https://www.nachrichten.at/ticker/grossglockner-prozess-467/4/#pager-anchor

PALLAVICINIRINNE - GROSSGLOCKNER https://www.bergsteigen.com/touren/eisklettern/pallavicinirinne/


Die Staatsanwaltschaft stellte fest, dass die gewählte Route, der Rand Stüdlgrat, der zwischen II un IV auf der UIAA-Skala klassifiziert ist, für Anfänger, wie der Fall des Opfers, KG, zu gefährlich war.


UIAA-Skala

Hervorhebungen von mir.


melden

Todesdrama am Großglockner

um 19:20
Zitat von SlateratorSlaterator schrieb:Ich persönlich habe den Verdacht, dass dieser Mann ganz bewusst gehandelt hat. Das war meiner persönlichen Meinung nach kein Unfall. Der wusste genau was er tat. Ich denke es sind irgendwelche Dominanz- oder Allmachtsphantasien die er da auslebt bzw. ausgelebt hat. Für mich ist das Urteil daher absolut unverständlich. Viel zu gering. Gut das die StA da dann auch in Revision gegangen ist. Ich hoffe sehr, dass dieses Urteil nicht das "Ende vom Lied" ist.
Sehe ich ähnlich. Ein psychologisches Gutachten fände ich da ganz interessant. Es sind ja so viele Punkte offen, die man sich eigentlich nicht auf "normale" Weise erklären kann.


1x zitiertmelden

Todesdrama am Großglockner

um 19:26
Zitat von watnuwatnu schrieb:Mir geben nur Worte in der u. g. Urteilsbegründung zu bedenken, weil es Juristen ja gerne mal genau mit der Sprache nehmen:
Zitat von watnuwatnu schrieb:„Letzten Endes …“

„… sehe ich die grobe Fahrlässigkeit noch erfüllt“, fasst Hofer zusammen. „Ich sehe sie deswegen erfüllt, weil Sie ausreichend Gelegenheit hatten, ihr Können abzuschätzen“, sagt er in Richtung des Angeklagten über die Verstorbene. „Es ist für mich schwer nachvollziehbar zu glauben, dass die Erschöpfung innerhalb einer Stunde eingetreten ist.“ Der Leistungsabfall hat eine Vorgeschichte, so der Richter. „Und die fängt viel weiter unten an.“ Er habe Maßstäbe, die für ihn gelten, auf seine Partnerin angewandt. „Sie haben grob fahrlässig den Tod verursacht.“
Mir gibt das auch zu denken. Manchmal wird er auch so zitiert, das habe ich jetzt auch schon in mehreren Medien gelesen:
Die grobe Fahrlässigkeit sehe er noch erfüllt. Zwar nicht überbordend, aber erfüllt, sagt der Richter.
Quelle: https://www.nachrichten.at/ticker/grossglockner-prozess-467/

Was wäre denn dann als "überbordend" grob fahrlässig zu sehen, wenn nicht dieses Verhalten? Was hätte noch passieren müssen?


melden

Todesdrama am Großglockner

um 20:13
Ich wüsste gerne, ob bekannt ist, ob er versucht hat, sie auf ihrem Handy zu kontaktieren, als er sich von ihr entfernt hatte. Ich habe verstanden, dass Handynutzung am Berg nicht unproblematisch ist, aber das Fehlen eines Versuchs der Kontaktaufnahme seinerseits würde mir zu denken geben.


melden

Todesdrama am Großglockner

um 20:16
Weil da die Frage nach der Schwierigkeit der Tour war (die Nordseite des Glockner hat schwierigere Touren. Stüdlgrat ist Südseite):
Kerstin ist bei der Schlüsselstelle der Stüdlgrad Tour hängen geblieben. Es ist die "große Platte" mit Schwierigkeits-Grad IV. ( Foto: http://www.hochtourist.at/grosglockner-3798m-via-studlgrat/) Die Bergwacht hatte beobachtet an den Lichtern, dass sie da länger brauchten und Sorge gehabt. Man kann verstehen, dass dann die Kraft aus ist...


Screenshot 2026-02-24 at 20-11-01 IMG 20Original anzeigen (0,5 MB)


Die Erzählung von T.P. klingt wiedersprüchlich.
Ticker OÖ Nachrichten 11. 07 Uhr
Jetzt geht es um die letzten Meter nach der Schlüsselstelle bis zur Schneerampe. Thomas P. stieg allein zum Stand vor und sicherte G. nach. 40 bis 45 Minuten dauerte es, bis Kerstin G. nachkam. "Sie war gut beinand", als er wegging, sagte P. über den Zustand seiner Freundin. Danach sei sie sehr erschöpft gewesen, konnte nicht mehr weiter. P. entschied "einen Notruf abzusetzen", telefonierte mit der Alpinpolizei.
Live Ticker 11.13 Uhr
An den Biwaksack, den G. mitgehabt hatte, hatte er nicht mehr gedacht. "Ich hatte nur noch das im Kopf, was der Alpinpolizist gesagt hat, dass wir in Bewegung bleiben müssen und schauen sollen, dass wir absteigen", sagt P.
Live Ticker 11.19 Uhr
"Ich bin davon ausgegangen, dass ich die Rettungskette in Gang gesetzt habe", sagt P. Kerstin sei zu diesem Zeitpunkt nicht mehr in der Lage gewesen, sich zu bewegen, war aber noch ansprechbar.
Wenn Kerstin sich nicht mehr bewegen konnte, und T.P. nur noch daran dachte, dass es hieß sie sollen in Bewegung bleiben, warum denkt man da nicht an ihren Biwaksack?! Sie selbst war dazu offensichtlich nicht mehr fähig.


1x zitiertmelden

Todesdrama am Großglockner

um 20:26
Zitat von UTACUTAC schrieb:Ich denke eher, dass er ein ziemlicher Egoist ist, dem es an elementarer Emphatie mangelt, der es nicht leiden kann, auf andere wirklich Rücksicht zu nehmen. Das schließe ich auch aus den Aussagen seiner Exfeundin vor Gericht, die er auch am Berg allein zurück liess, ohne Notlage für sich selbst.
Warum geht er dann nicht alleine, wenn er Egoist ist? Eher ist er wohl zusätzlich noch Narzisst, denn er braucht wohl das Gefuehl, bewundert zu werden und gross rauszukommen. Wenn es stimmt, dass er im Sommer 2025 bereits wieder auf der Suche nach einer Tourpartnerin war, kann man ihn beinahe schon als "Serientäter" bezeichnen. Wer wuerde sowas nach diesem Fiasko tun? Wieso wählt er keine Frauen aus, die solchen Unternehmungen nachweislich gewachsen sind? Richtig, da wäre dann die "Bewunderung" nicht so gross, die sie fuer ihn uebrig hätten. Womöglich sogar besser als er - geht GAR nicht bei solchen Menschen.

Zur GoPro: Es gibt 2 Möglichkeiten

1. Er hat sie tatsächlich unterwegs verloren
1a. Sie enthält kompromittierendes Material
1b. Sie enthält Material, welches ihn entlasten könnte

In beiden Fällen wuerde er sich vermutlich auf die Suche machen, entweder um zu verhindern, dass jemand die Cam mit dem kompromittierenden Material findet, oder um zu untermauern, dass er unschuldig ist.

2. Er hat die Cam verschwinden lassen, bevor er mit der Polizei gesprochen hat. In diesem Fall war dann wohl eher unangenehmes Material fuer ihn drauf.

Man muesste mal herausfinden, ob er nach Januar 2025 nochmals auf dem Glockner war. Das wäre schon ein Hinweis, ob er sie wirklich verloren hat und danach gesucht hat. Wenn er sie hat verschwinden lassen, braucht er nicht nochmal rauf.


1x zitiertmelden

Todesdrama am Großglockner

um 20:31
Zitat von Silberstreif.Silberstreif. schrieb:Wenn Kerstin sich nicht mehr bewegen konnte, und T.P. nur noch daran dachte, dass es hieß sie sollen in Bewegung bleiben, warum denkt man da nicht an ihren Biwaksack?! Sie selbst war dazu offensichtlich nicht mehr fähig.
Vielleicht dachte er, dass es wichtig sei, dass ER in Bewegung bleibt. Was mit ihr ist, war zweitrangig. So sieht es für mich aus.

Das von dir gepostete Bild ist eindrucksvoll. Eine schöne Natur, aber unglaublich brutal. Entkräftet liegenbleiben auf den zerklüfteten Felsen mitten in der Winternacht, der eisige Wind, keinen Partner, der einen unterstützt, sondern sogar noch im Stich lässt, es muss schrecklich gewesen sein.


melden

Todesdrama am Großglockner

um 20:38
Wurde ja eine Menge geschrieben die letzten Stunden,
Auf
Zitat von ringelnatzringelnatz schrieb:Wenn sie hing, dann hätte er die Rettung rufen müssen. Wenn sie nicht hing, hätte er bei ihr bleiben und sich gemeinsam mit ihr und dem vorhandenen Material durch die Nacht bringen können...
Ich glaube er hatte irgendwann einfach nur noch Angst um sich selbst, aber nie wirklich um seine Freundin!
Vielleicht handelte er nicht rational. Aber sein Egoismus kam da wohl voll zur Geltung und es war ihm in diesem Moment schlichtweg egal, was mit Ihr passierte
Zitat von KarloSamtKarloSamt schrieb:homas G. legt gegen das milde Urteil Berufung ein. Dieser Egotyp sieht sich weiterhin als unschuldig und akzeptiert das Urteil nicht. Aus den Äußerungen des Richters hat er nichts gelernt und nichts verinnerlicht!
und
Zitat von BohoBoho schrieb:Womit sich die Vermutungen hinsichtlich seiner Persönlichkeit bestätigen dürften.
Keine Einsicht, kein Reflektieren und damit sich keine Änderung der Verhaltensweise in der Zukunft.
Und das unter dem Gesichtspunkt, dass wenige Zeit nach diesem Ereignis bereits eine neue weibliche Begleitung gesucht wurde.
Genau das.
Er hätte das Urteil annehmen sollen, das für sein Fehlverhalten noch recht milde ausfiel-
Selbstreflexion und Empathie scheinen ihm zu fehlen.
Ihm wurde aufgezeigt, welche Fehler er begangen hat, die schließlich maßgeblich für den Tod seiner Partnerinn waren .
Da nimmt man doch die verdiente Strafe an und geht in sich
Der Richter hat ihm ja die Mögliuchkeit gelassen dies in Freiheit tun zu können, auch durch die milde Strafe
Er aber scheint immer noch überzeugt zu sein, das ihn keine persönliche Schuld trift
Zitat von equinoxxequinoxx schrieb:ber natürlich sollte man sich nach so einem Vorfall erst mal stark mit sich selbst und seinen Konfliktmustern sowie seiner Fähigkeit zu tragfähiger Kommunikation insbesondere in Krisensituationen auseinandersetzen und idealerweise dafür therapeutische Hilfe aufsuchen.
Das denke ich auch.
Der Mann hat als Anführer einer Seilschaft und letztendlich als Alpinist komplett versagt.
Er muss doch reflektieren, das er nicht geeignet ist, eine Seilschaft zu führen-

Für mich gehört es dem Mann verboten nochmals eine Strecke zu Planen oder ein Team von Bergsteigern anzuführen.
Er selbst hat sich ja als ungeeignet dafür erwiesen.
Er sollte nur noch unter sachkundiger Führung Berge besteigenm dürfen.

Mir fehlt es diesbezüglich am entsprechenden Vorschriften.
So müsste jeder, der einen Berg einer bestimmten Schwierigkeitsstufe an besteigt eine entsprechende Sachkundeprüfung ablegen sollen.
Zudem müsste es Pflicht sein, solche Touren bei der Bergrettung oder wer auch immer dafür zuständig ist anzumelden.
Zitat von DoverexDoverex schrieb:a zum Beispiel wenn man vielleicht die GoPro findet. Mein Verdacht, die liegt da oben irgendwo in der Nähe wo die Leiche von K aufgefunden wurde.
Diese Kamera zu finden irgendwo auf dem Berg scheint doch nach der Suche der Nadel im Heuhaufen. Die wurde inzwischen von Schnee bedeckt, vielleicht im Sommer wieder weggespült usw.
Wen er sie denn absichtlich "entsorgt" hat und irgend eine Felswand herunter fallen lassen ist das recht aussichtslos danach den Berg ab zu suchen
Zitat von sunrise2008sunrise2008 schrieb:Ja, das wäre der Idealfall. Aber sowas kann Jahre dauern.
Nur per Zufall wird die irgendwann gefunden, wenn er sie denn den Berg runter geworfen hat.
Ansonsten könnte man höchstens am Ort der Bergung danach suchen. Aber jetzt nach über einem Jahr, wäre auch das unwahrscheinlich
Zitat von Photographer73Photographer73 schrieb:echtsmittel stehen ihm zwar zu, aber er scheint wirklich nicht die hellste Kerze zu sein, wenn er nicht mal kapiert, welches Geschenk ihm mit diesem milden Urteil gemacht wurde.
Das spricht einiges dafür, das es die Tragweite seines Tuns und seine Schuld an dem Tod gar nicht verstanden hat.
Zitat von sunrise2008sunrise2008 schrieb:Gehe auch stark davon aus, dass er sie selber entsorgt hat. Es ist ja nicht so, als wüsste er nicht ganz genau, dass er Scheiße gebaut hat und man ihm mit den Aufnahmen drauf kommt.
Habe ich auch den Verdacht, das er die Kamera entsorgt hat, um seine Schuld zu vertuschen.
Vielleicht würden die Videos belegen, das sie schon vorher umkehren wollte, er das aber aufgrund eigenen falschen Ehrgeizes ablehnte und sie dem entsprechend unter Druck setzte
Zitat von Silberstreif.Silberstreif. schrieb:roß ins Bild hält, und den ziehrt eine Frau mit einem Joint. Ich hatte mich gefragt, ob dieses Mut- Machen nicht gleichzeitig die Leistungsfähikgkeit wie zB Koordination auch beeinflußt beim Klettern, oder dann mal müde macht.
Also bekifft Bergsteigen zu gehen halte ich eher für auszuschließen.
Wenn überhaupt sind nur solche Drogen wie Pervitin (Speed) oder sonstige Aufputschmittel denkbar.
Auch die würde man überhaupt erst nehmen, wenn man an die körperlichen Grenzen stößt
Aber sportlich ist das nicht. Praktisch Doping.
Zitat von Silberstreif.Silberstreif. schrieb:Das war übrigens sicher das, was man dann am Schluss noch in ihrem Rucksack gefunden hat. Dass sie morgens nicht mehr mitgenommen hat, ist völlig unmöglich.
Na laut Gericht hatte man nicht mehr mitgenommen..
Zitat von Silberstreif.Silberstreif. schrieb:chließlich stand ja noch der Abstieg / Abfahrt bevor, für den sie erst mal in der Adlerhütte übernachhten hätten müssen, und es ist schlimm genug, dass sie am Schluss nichts mehr zu essen hatte, und vor allem kein warmes Getränk, das ein Beitrag gewesen wäre sie zu retten.
Ursprünglich war ja geplant, den Gipfel noch bei Tageslicht zu überqueren und auch wieder herunter zu steigen, was wohl nicht so schwierig war auf der anderen Route,
Der Notraum in der Hütte kann erst ein Anlaufpunkt gewesen sein, nachdem man in Schwierigkeiten kam.
Zitat von watnuwatnu schrieb:Ich kann an seine Trauer, die sich strafmildernd auswirkte, auch nicht so recht glauben.
Warum hat er seine Freundin nicht besser geschützt, dann hätte er sie nicht verloren.
Er hat beide in eine Situation gebracht, die schlußendlich zu ihrem Tod führte.
Geschützt hätte er sie , wenn er gar nicht erst los gegangen wäre.
Zitat von watnuwatnu schrieb:Sein Mageninhalt reichte jedenfalls beim Abstieg aus, um zwei Mal zu erbrechen.
Man kann sich auch übergeben, wenn man nichts mehr im Magen hat.
Eigentlich typisch, wenn man an seine körperliche Grenzen kommt.
Zitat von watnuwatnu schrieb:In dem Video wird auch gesagt, dass es unwahrscheinlich ist, im Winter Helfer in der bis auf den Notraum geschlossenen Hütte zu finden. Er wird das auch gewusst haben, so oft wie er schon auf dem Berg war.
Geplant war ja wohl,, wieder ins Tal abzusteigen.
Wenn er sich nicht informiert hätte, ob die Hütte offen ist, wäre das eine weitere Fahrlässigkeit.
Der Notraum ist auch nur ein Notraum. Im ZDF Beitrag war dieser versiegelt.
Der ist wirklich nur für Bergsteiger in Not und keine Nachtunterkunft für Bergsteiger.
Zitat von Xypsilon12Xypsilon12 schrieb:Insofern finde ich die Verschiebung der Diskussion in ein „warum ist sie nicht von ihm fort gegangen“ sehr in Richtung victim blaming gehend und zweifelhaft.
Victim blaming ist anders. Schließlich hat sie eine gewisse Mitschuld zu tragen. Sie ist auch kein Opfer von Ihm, sondern ein Opfer der Berge. Sie muss gewusst haben, das sie sich in Todesgefahr begibt
r sei weder objektiv noch subjektiv in einer Führerrolle gewesen. Weshalb im Polizei-Protokoll stehe, dass er die Tour geplant und geführt habe, verstehe er "überhaupst nicht".
Quelle: https://www.nachrichten.at/ticker/grossglockner-prozess-467/4/#pager-anchor
Das finde ich eben vollkommen unmöglich von dem Mann, das er nicht zu seiner Verantwortung steht.
Natürlich war er der "Anführer" dem sie im Zweifelsfall vertrauen musste. Er war ja schon auf dem Berg und ist auch schon im Winter geklettert.
Er hatte letztendlich die Verantwortung
Zitat von augustineaugustine schrieb:Sehe ich ähnlich. Ein psychologisches Gutachten fände ich da ganz interessant. Es sind ja so viele Punkte offen, die man sich eigentlich nicht auf "normale" Weise erklären kann.
Das glaube ich aber auch. Könnte ihn aber auch entlasten. Auf jeden Fall ist er intellektuell nicht in der Lage Bergtouren zu führen oder zu organisieren. Z.B. wenn da eine krankhafte Überschätzung mit Störung des Ego zusammen kommen.


2x zitiertmelden

Todesdrama am Großglockner

um 20:41
Zitat von svenskensvensken schrieb:Zur GoPro: Es gibt 2 Möglichkeiten

1. Er hat sie tatsächlich unterwegs verloren
1a. Sie enthält kompromittierendes Material
1b. Sie enthält Material, welches ihn entlasten könnte

In beiden Fällen wuerde er sich vermutlich auf die Suche machen, entweder um zu verhindern, dass jemand die Cam mit dem kompromittierenden Material findet, oder um zu untermauern, dass er unschuldig ist.

2. Er hat die Cam verschwinden lassen, bevor er mit der Polizei gesprochen hat. In diesem Fall war dann wohl eher unangenehmes Material fuer ihn drauf.

Man muesste mal herausfinden, ob er nach Januar 2025 nochmals auf dem Glockner war. Das wäre schon ein Hinweis, ob er sie wirklich verloren hat und danach gesucht hat. Wenn er sie hat verschwinden lassen, braucht er nicht nochmal rauf.
Ja das hast Du @svensken gut ausgearbeitet die Punkte, ich denke da ähnlich.

Ich erwarte aber schon vom Staatsanwalt, dass in diese Richtung Hebeln in Bewegung gesetzt werden. Etwa eine Truppe an Alpinpolizisten dort rauf zu senden um da mal genauer nachzusehen! Möglicherweise mit der Hilfe von Drohnen auch die ganzen Abhänge ringsum nach der GoPro zu (unter)suchen.
Findet man nix, ok, aber man hat es wenigstens versucht. Finde so eine Suche kann man für Kerstin und als Zweck für eine mögliche Aufklärung schon machen und wäre nicht zuviel verlangt - mMn.


1x zitiertmelden

Todesdrama am Großglockner

um 20:41
@equinoxx , dann ist jetzt alles geklärt. Ich hatte dich falsch verstanden, nämlich, dass du meinst, dass im deutschen Strafrecht kein Äquivalent zur "groben Fahrlässigkeit" im Schuldspruch existiert.

Mir ist das "grobe" im Thread wichtig, weil es verdeutlicht, dass es sich bei TPs Verhalten nicht um (einfache) Fahrlässigkeit handelt, die jedem von uns unterlaufen kann.


1x zitiertmelden

Todesdrama am Großglockner

um 20:52
Zitat von watnuwatnu schrieb:@equinoxx , dann ist jetzt alles geklärt. Ich hatte dich falsch verstanden, nämlich, dass du meinst, dass im deutschen Strafrecht kein Äquivalent zur "groben Fahrlässigkeit" im Schuldspruch existiert.
Verstehe – wir haben uns gegenseitig mißverstanden, das passiert in Textform schnell. Schwamm drüber. :)
Zitat von watnuwatnu schrieb:Mir ist das "grobe" im Thread wichtig, weil es verdeutlicht, dass es sich bei TPs Verhalten nicht um (einfache) Fahrlässigkeit handelt, die jedem von uns unterlaufen kann.
Es ist natürlich auch wichtig, dass das nicht unterschlagen wird.


1x zitiertmelden

Todesdrama am Großglockner

um 20:53
Zitat von DoverexDoverex schrieb:ch erwarte aber schon vom Staatsanwalt, dass in diese Richtung Hebeln in Bewegung gesetzt werden. Etwa eine Truppe an Alpinpolizisten dort rauf zu senden um da mal genauer nachzusehen! Möglicherweise mit der Hilfe von Drohnen auch die ganzen Abhänge ringsum nach der GoPro zu (unter)suchen.
Meinst Du es ist realistisch,. nach einem Jahr da noch was zu finden?
Wenn er sie selbst irgendwo am Berg runter geworfen hat ist das so gut wie unmöglich.
Selbst wenn er sie im Rahmen der Bergung verloren haben sollte , ist die Wahrscheinlichkeit sie zu findenauch nur minimal .
Da sind schon Berge von Schnee gefallen, Stürme haben gewütet, Lawinen sind abgegangen.
Felsspalten über Felsspalten.
Wie soll man da eine Mini Kamera finden nach einem Jahr ?


melden

Todesdrama am Großglockner

um 21:13
Zitat von Nightrider64Nightrider64 schrieb:Der Notraum ist auch nur ein Notraum. Im ZDF Beitrag war dieser versiegelt.
In u. g. Doku, die ich auch ansonsten aufschlussreich fand, wird er gezeigt:
Zitat von emzemz schrieb am 21.02.2026:https://www.servustv.com/natur/v/aag0d81s5v2il1en43g3/
ab Minute 37:25

Hier wird Adlersruh, der unbeheizte Notraum gezeigt.
Von dort aus wäre mögicherweise eine Rettung per Hubschrauber und Winde möglich.
Dass man dort übernachten möchte?
- - - - -
Zitat von equinoxxequinoxx schrieb:Verstehe – wir haben uns gegenseitig mißverstanden, das passiert in Textform schnell. Schwamm drüber. :)
:Y:
Es ist auch schwierig die vielen Posts zu lesen und zu schreiben.


melden

Todesdrama am Großglockner

um 21:28
Wäre der Mann in der Lage, seine Verantwortung sehen zu können, wäre das alles gar nicht so passiert.

Insofern ist diese Revision nur logisch. Das war vollkommen klar, dass so jemand mit keinem Urteil klar kommt, das ihm seine makellose Großartigkeit abspricht; so jemand versagt schließlich nie (in seiner Welt - das ist meine Sichtweise, ich kann zu keiner anderen logischen Schlussfolgerung gelangen anhand des Ablaufs)

Mir erscheint es auch sinnvoll: jetzt kann sich ein Gericht noch mal detailliert mit all den Widersprüchen und offensichtlichen Lügen auseinander setzen.


1x zitiertmelden

Todesdrama am Großglockner

um 21:39
Zitat von IslandbeeIslandbee schrieb:as war vollkommen klar, dass so jemand mit keinem Urteil klar kommt, das ihm seine makellose Großartigkeit abspricht;
Möglich und deshalb braucht man ein psychologisches Gutachten.
Er hätte die Schuld einsehen müssen und das doch milde Urteil annehmen.
Das wäre Größe. Die Verantwortung für seine doch eklatanten Fehler auch zu übernehmen.


1x zitiertmelden

Todesdrama am Großglockner

um 21:40
Zitat von Nightrider64Nightrider64 schrieb:Natürlich war er der "Anführer" dem sie im Zweifelsfall vertrauen musste. Er war ja schon auf dem Berg und ist auch schon im Winter geklettert.
Er hatte letztendlich die Verantwortung
Etwas anderes anzunehmen würde ja auch seine eigene Version noch widersprüchlicher dastehen lassen, als sie es eh schon tut.

Denn er war seiner eigenen Aussage nach kognitiv nicht mehr in der Lage, Anrufe anzunehmen oder zu tätigen sowie an den Biwak und die Rettungsdecke für Kerstin zu denken. Jemand, der kognitiv nicht mehr in der Lage ist, solche Dinge zu erledigen, dürfte auch nicht mehr in der Lage sein, schnurstracks zu einer Schutzhütte zu finden. Es sei denn, er fährt auf Autopilot. Das geht aber nur, wenn er sich in der Gegend zu Hause fühlt. Und wenn das so ist, dann ist er mit seinem riesigen Wissensvorsprung gegenüber seiner Begleitung, die keine Ortskenntnisse hat, naturgemäß in einer situativen Führungsrolle. Es ist lächerlich, dass er sagt, dass er nicht versteht, warum ihm diese Rolle zugeschrieben wird.

Er wusste ganz genau, dass er diese situative Führungsrolle ihr gegenüber hat. Deswegen war es ihm natürlich auch so zuwider, eine riesige Rettungsaktion auszulösen. Weil sich dann gezeigt hätte, dass er diese Rolle nicht ausfüllen konnte. (Das ist nun nichts neues.) Ich denke schon am ehesten, dass er deswegen nicht ans Telefon gegangen ist und sich jeder Hilfe verweigert hat. Daran, wie spekuliert wird, nämlich, dass er vielleicht sogar wollte, dass sie stirbt, glaube ich nicht so sehr.
Aber übermäßig wichtig war ihm ihr Überleben wohl auch nicht. Am Ende war sie ihm wahrscheinlich in ihrer Hilflosigkeit – und vor allem aufgrund seiner eigenen Unfähigkeit mit Hilflosigkeit umzugehen – eine Last. Und dann war er sich halt selbst der Nächste, wie es eben oft so ist. Dabei hätte eigentlich noch alles gut ausgehen können. Was für ein komplettes Desaster.


melden

Todesdrama am Großglockner

um 21:44
Zitat von Nightrider64Nightrider64 schrieb:Er hätte die Schuld einsehen müssen und das doch milde Urteil annehmen.
Es hätte ihm nichts gebracht, da auch die Staatsanwaltschaft mit dem Urteil nicht einverstanden war. So gesehen war sein Einlegen einer Berufung taktisch günstig.


melden

Ähnliche Diskussionen
Themen
Beiträge
Letzte Antwort
Kriminalfälle: Marlies von Gahlen vom März 1970
Kriminalfälle, 237 Beiträge, am 09.02.2026 von Höhenburg
vuvuzela am 25.06.2016, Seite: 1 2 3 4 ... 9 10 11 12
237
am 09.02.2026 »
Kriminalfälle: Serienmörder in Köln? 90er, Kyselova und Blersch
Kriminalfälle, 5 Beiträge, am 09.01.2026 von sooma
Cheaha am 08.05.2022
5
am 09.01.2026 »
von sooma
Kriminalfälle: Badewannenunfall von Rottach-Egern
Kriminalfälle, 7.779 Beiträge, am 31.01.2026 von kegelschnitt
wombi007 am 11.10.2018, Seite: 1 2 3 4 ... 392 393 394 395
7.779
am 31.01.2026 »
Kriminalfälle: Mordfall in Marburg?
Kriminalfälle, 45 Beiträge, am 10.02.2026 von ShirleyShiri
MissMogwai am 24.05.2013, Seite: 1 2 3
45
am 10.02.2026 »
Kriminalfälle: Mordfall Hinterkaifeck
Kriminalfälle, 52.546 Beiträge, am 29.01.2026 von AnMA
sekhmet am 13.10.2006, Seite: 1 2 3 4 ... 2649 2650 2651 2652
52.546
am 29.01.2026 »
von AnMA