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Todesdrama am Großglockner

899 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, Sterbehilfe, Fahrlässige Tötung ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Todesdrama am Großglockner

um 15:36
Zitat von watnuwatnu schrieb:Vielleicht haben sich die 10 m verselbständigt, wie bei dem 10-m-Seil? Nicht alles, was sich über der Auffindestelle abgespielt hat, muss 10 m weiter oben gewesen sein. Bisher ist nur bestätigt, dass TP angab, sie 10 m weiter oben zurückgelassen zu haben.
Über die Suchfunktion tauchen die 10 Meter nur in Zusammenhang mit der Stelle auf, an der er sie angeblich zurückgelassen haben wollte - dass diese eben ca. 10 Meter oberhalb der Fundstelle lag.


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Todesdrama am Großglockner

um 15:37
Zitat von equinoxxequinoxx schrieb:Und ich frage nochmal, möglicherweise kennt sich wer aus?
Wäre denn eine terrestrische Rettung nicht zu jeder Zeit dieser Nacht möglich gewesen, vielleicht nicht über die Stüdlgrat-Strecke, aber über eine leichtere?
Nee, kann ja wahrscheinlich nicht sein, weil ja niemand in den Schutzhütten war wegen der Saison.
Somit konnte ich mir die Frage vielleicht jetzt selbst beantworten. ;)


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Todesdrama am Großglockner

um 15:42
Zitat von equinoxxequinoxx schrieb:Nee, kann ja wahrscheinlich nicht sein, weil ja niemand in den Schutzhütten war wegen der Saison.
Aber ein Hubschrauber hätte ggf. ein Team möglichst weit oben in der Nähe der Schutzhütte runterlassen können oder ein Schneemobil o.ä. fährt da hoch. Von der Hütte aus dann über den Gipfel runter zu ihr - sicher auch kein leichtes Unterfangen, aber evtl. hätte es Optionen gegeben.
Sicherlich besser, als mal "auf Verdacht" zur Hütte zu fahren und überhaupt Niemand Bescheid zu geben, in welcher prekären Lage sie ist.


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Todesdrama am Großglockner

um 15:44
Zitat von BohoBoho schrieb:Aber ein Hubschrauber hätte ggf. ein Team möglichst weit oben in der Nähe der Schutzhütte runterlassen können oder ein Schneemobil o.ä. fährt da hoch. Von der Hütte aus dann über den Gipfel runter zu ihr - sicher auch kein leichtes Unterfangen, aber evtl. hätte es Optionen gegeben. Sicherlich besser, als mal "auf Verdacht" zur Hütte zu fahren und überhaupt Niemand Bescheid zu geben, in welcher prekären Lage sie ist.
Das auf jeden Fall. Irgendwie finde ich nirgendwo in den Medien einen Hinweis, welche Optionen es gegeben hätte.


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um 15:50
Zitat von klara.verstandklara.verstand schrieb:Völlig unverständlich aber auch hier wieder, warum er nicht nochmals sofort den Notruf wählte (bzw sogar Flugmodus einstellte).
Ja, das wird mir jetzt erst so richtig klar, dass er das ja aktiv gemacht hat. Nachdem er einen Notruf abgesetzt haben will, stellt er aktiv den Flugmodus ein. Ich war irgendwie immer davon ausgegangen, das Handy war einfach die ganze Zeit im Flugmodus, aber um den Alpinpolizisten anzurufen, musste er ja den Flugmodus deaktivieren.

Dennoch, vielleicht denkt auch der Alpinpolizist im Nachhinein, hätte ich ihm nur potentiell keinen Vorwurf gemacht, indem ich als erstes fragte, warum habt ihr auf den Hubschrauber nicht reagiert. Möglicherweise, wenn er das nicht gemacht hätte, wäre T.P. vielleicht offener gewesen. Das ist jetzt natürlich spekulativ und ich finde die Frage des Alpinpoliziesten auch menschlich angemessen, nachdem er und sein Team sich die ganze Nacht um die Ohren geschlagen hat und die Rettung in Bereitschaft war und sie haben nicht einmal eine Reaktion bekommen.

Möglicherweise war T.P. gerade dabei zu realisieren, dass K.G. in Gefahr ist (vielleicht war sie auch da schon blockiert), er hat sich schuldig gefühlt oder seine Verantwortung an der schrecklichen Situation angefangen zu erkennen und hat dann dicht gemacht bzw. war nicht so ehrlich, wie er hätte sein müssen.

Wenn K.G. zu dem Zeitpunkt des Telefonats schon blockiert war und T.P. dies wusste, dann fällt es mir jedoch schwer nachzuvollziehen, dass man nicht alles versucht, um einen geliebten Menschen oder eine Freundin aus dieser verzweifelten Lage zu bekommen.

Und eigentlich gilt für jede Annahme, er hätte diesen weiteren Anruf machen müssen.

Aber das sind alles Szenarien, letztendlich kennen wir den tatsächlichen Sachverhalt nicht. Und "Im Zweifel für den Angeklagten" ist ein hohes Gut.
Die Widersprüche bleiben aber in meinen Augen.


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um 16:13
Zitat von Emil26Emil26 schrieb:Ja, das wird mir jetzt erst so richtig klar, dass er das ja aktiv gemacht hat. Nachdem er einen Notruf abgesetzt haben will, stellt er aktiv den Flugmodus ein.
War es nicht so, dass der Anruf deswegen erfolgte, weil er zuvor mehrfach angerufen wurde - es sich daher eher um einen Rückruf, als um einen aktiven selbst initiierten Anruf bei der Bergwacht handelte?

Ich kann tatsächlich nur sehr schwer nachvollziehen, wie ihm dieses Telefonat wohlwollend als Notruf ausgelegt wurde. Alles an seinem Verhalten spricht komplett dagegen, dass es ein solcher war.


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Todesdrama am Großglockner

um 16:17
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Da werde ich nicht so recht draus schlau:

Seine Version (Zurücklassen einer hilflosen Person, keine Hilfe, "sich selbst rettend") ist ja für ihn eigentlich viel nachteiliger, als wenn das Opfer beim Aufstieg abgestürzt wäre. Denn da wäre es für ihn unmöglich gewesen, noch was für sie zu tun. Seine Version dagegen geht ja eben schon Richtung "Aussetzen" oder gar "Tötung durch Unterlassen" (da Garantenpflicht als Bergführer und als Partner in einer Beziehung).
Deshalb ist es sehr mysteriös, warum TP an der Zurücklassen-Version festhält und nicht die Absturz-Version zugibt. Die Absturz-Version wäre für ihn günstiger und gleichzeitig viel schlüssiger, sie würde erklären, warum Kerstin G die Decke, den Biwak und das Snowboard bei sich trug. Also muss, wenn die Absturz-Version stimmt, noch etwas Schlimmes passiert sein, was TP unbedingt verheimlichen will.

Die Zurücklassen-Version ist so absurd - beide haben angeblich auf dem Berggipfel kampiert, ohne an die Decken zu denken, dann ist TP weggegangen um mal "schnell" in der Not-Hütte Hilfe zu holen. Sie haben nicht an die Decken gedacht, weil TP so vergesslich war und die Kerstin G angeblich so verwirrt. Sie war aber nicht zu verwirrt, um TP zu sagen, er könne gehen, was TP als rationalen Entschluss der Kerstin G wertete. Die haben demnach 2 Stunden sinnlos in der Kälte ohne Decken gewartet und erst dann ist TP Hilfe holen gegangen.
Zitat von OriginesOrigines schrieb:
Zitat von watnuwatnu schrieb:Deshalb schrieb ich gestern, dass das Urteil vielleicht härter ausgefallen wäre, wenn K. noch aussagen gekonnt hätte. Dann wäre die Beweislage eine andere. Wir kennen nur seine Version.
*g* Härter wäre es wohl nicht ausgefallen, weil K. dann noch gelebt hätte. Aber wenn sie postmortem noch erzählen könnte, dann würde sie vermutlich ein schreckliches Drama schildern.
Kerstin G könnte vieles konkretisieren, was bisher nur vage bekannt ist - wie groß war der Druck von TP die Tour bis zum bitteren Ende fortzusetzen, warum war die Tour so schlecht vorbereitet, was ist beim Sturz passiert..


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Todesdrama am Großglockner

um 16:23
Zitat von equinoxxequinoxx schrieb:Wäre denn eine terrestrische Rettung nicht zu jeder Zeit dieser Nacht möglich gewesen, vielleicht nicht über die Stüdlgrat-Strecke, aber über eine leichtere?
Wäre sie, denn das ist genau das, was am nächsten Morgen gemacht wurde
Dieser Hubschrauber hatte um 7.10 Uhr am nächsten Morgen nach Kerstin G. gesucht.

Er erzählt von schwierigen Verhältnissen am Tag der Bergung, von extrem starken Winden. Er selbst sei angerufen worden, früher in den Dienst zu kommen. "Wir haben sie noch im Finsteren mit den Nachtsichtgeräten gefunden", erzählt der Pilot.

Aufgrund der Windverhältnisse konnten aber lediglich Einsatzkräfte auf den Berg gebracht werden, die dann zu der Frau aufsteigen mussten. Erst um 10 Uhr kamen dann die Bergretter zu Kerstin G.
Quelle: https://kurier.at/chronik/tirol/grossglockner-prozess-landesgericht-innsbruck-urteil/403132538

Da hat es dann also max. 3 Std gedauert, bis die Fuß-Crew bei ihr war - wahrscheinlich weniger, da der Hubschrauber um 7.10 ja noch in der Luft am orten war.
Wenn er also gleich angerufen hätte, wäre eine rechtzeitige Rettung ggf. noch möglich gewesen.


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Todesdrama am Großglockner

um 16:27
Zitat von BohoBoho schrieb:War es nicht so, dass der Anruf deswegen erfolgte, weil er zuvor mehrfach angerufen wurde - es sich daher eher um einen Rückruf, als um einen aktiven selbst initiierten Anruf bei der Bergwacht handelte?
Das ist nicht nachweisbar. Also, dass es kein Notruf war. Ja, er hat die Nummer des Alpinpolizisten, die er auf seinem Handy gesehen hat zurückgerufen (das Diensthandy, deshalb fatalerweise auch kein Mitschnitt des Gesprächs vorhanden, die 140 hätte wohl mitgeschnitten).

Den Anruf hat er aktiv gemacht, indem er die angezeigte Nummer angerufen hat. Und es war ja nun mal auch die Nummer eines Alpinpolizisten, der für Rettung zuständig ist. T.P. hat ausgesagt, er habe nachdem er 40 min auf K.G. gewartet habe, diesen Anruf gemacht und einen Notruf abgegeben.

Auch hier muss der Richter wohl nach dem Prinzip "Im Zweifel für den Angeklagten" vorgehen. Und der Richter hat ja auf jeden Fall angemahnt, wieso T.P. keinen weiteren Anruf gemacht habe, als er erkannte, dass sich K.G. nicht mehr bewegen könne.


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um 16:36
Zitat von Emil26Emil26 schrieb:Das ist nicht nachweisbar. Also, dass es kein Notruf war. Ja, er hat die Nummer des Alpinpolizisten, die er auf seinem Handy gesehen hat zurückgerufen (das Diensthandy, deshalb fatalerweise auch kein Mitschnitt des Gesprächs vorhanden, die 140 hätte wohl mitgeschnitten).

Den Anruf hat er aktiv gemacht, indem er die angezeigte Nummer angerufen hat. Und es war ja nun mal auch die Nummer eines Alpinpolizisten, der für Rettung zuständig ist.
Hätte er den normalen Bergnotruf von sich aus angerufen, dann wäre es klar, es ist ein Notruf, warum sollte man sonst einen Notruf rufen.
In seinem Fall handelte es sich nur um einen Rückruf zum Polizisten, wo eben beides sein kann, ein Notruf oder eine Bestätigung dass alles in Ordnung ist.


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Todesdrama am Großglockner

um 16:37
Zitat von BohoBoho schrieb:Da hat es dann also max. 3 Std gedauert, bis die Fuß-Crew bei ihr war - wahrscheinlich weniger, da der Hubschrauber um 7.10 ja noch in der Luft am orten war.
Wenn er also gleich angerufen hätte, wäre eine rechtzeitige Rettung ggf. noch möglich gewesen.
Möglicherweise weiß der Richter mehr als die Öffentlichkeit über den tatsächlichen Todeszeitpunkt (Auswertung ihrer Sportuhr).

Was durch Liveticker übermittelt ist:
Die Gutachterin geht aufgrund der Todesflecken davon aus, dass Kerstin G. zwei Stunden lang in der Wand hing, ehe sie gestorben ist.
Quelle: https://kurier.at/chronik/tirol/grossglockner-prozess-landesgericht-innsbruck-urteil/403132538

Der Richter hält zudem die Situation, dass K.G. blockiert war und der Angeklagte ihr nicht helfen konnte, da er den Flaschenzug nicht beherrscht, für die Wahrscheinlichste.

Ab dem Punkt, als K.G. in der Blockade war, konnte ihr wahrscheinlich nicht mehr geholfen werden. Zwei Stunden hing sie in der Blockade bis sie starb laut Angaben der Gerichtsmedizinerin zum Todeszeitpunkt.


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um 16:38
Zitat von parabolparabol schrieb:wo eben beides sein kann, ein Notruf oder eine Bestätigung dass alles in Ordnung ist.
Eben, du sagst es. Es kann eben beides sein. Wie willst du ihm denn nachweisen, dass es nur ein Rückruf war und kein Notruf?
Zumal (siehe meine Beiträge oben), Übereinstimmungen in den Aussagen beider Teilnehmer dahingehend bestehen, dass darüber gesprochen wurde, dass eine Bergung mit dem Hubschrauber nicht mehr möglich ist aufgrund der Bedingungen. Ist ja schon ein ziemliches Indiz, dass es um irgendeine Art von Hilfeersuchen gegangen sein muss.


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um 16:52
Zitat von watnuwatnu schrieb:Ich denke, das ist ein Missverständnis. "Im Seil" muss nicht unbedingt ohne jeglichen Bodenkontakt heißen
Muss nicht. Ich finde aber auch keine übereinstimmenden Aussagen darüber, ob ihre Füße den Boden berührten oder nicht.
Zitat von DoverexDoverex schrieb:ihre Stirnlampe
Schade, dass man nicht erfahren hat, ob sich diese noch an der Leiche befand oder nicht, ob sie ausgeschaltet war oä.
Zitat von parabolparabol schrieb:Hätte er den normalen Bergnotruf von sich aus angerufen, dann wäre es klar, es ist ein Notruf, warum sollte man sonst einen Notruf rufen.
In seinem Fall handelte es sich nur um einen Rückruf zum Polizisten, wo eben beides sein kann, ein Notruf oder eine Bestätigung dass alles in Ordnung ist.
Woher wusste er überhaupt, wen er da anruft, bzw dass diese Person ihm (nach seinen Angaben) in einer Notsituation evtl helfen könnte?

Wenn ich mich in einer solchen Situation befinde, in der es um Leben und Tod geht, wähle ich doch den offiziellen Notruf und nicht irgendeine Nummer, die versucht hat mich zu erreichen.


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Todesdrama am Großglockner

um 17:01
Zitat von Photographer73Photographer73 schrieb:Woher wusste er überhaupt, wen er da anruft, bzw dass diese Person ihm (nach seinen Angaben) in einer Notsituation evtl helfen könnte?

Wenn ich mich in einer solchen Situation befinde, in der es um Leben und Tod geht, wähle ich doch den offiziellen Notruf und nicht irgendeine Nummer, die versucht hat mich zu erreichen.
Genau!
Er hat mehrere verpasste Anrufe von dieser Nummer und rief zurück - er rief nicht aktiv von sich aus den Notruf an, welcher eine ganz andere Nummer hatte.
Und ja - über die nicht mehr gegebene Option eines Hubschrauber Einsatzes mag gesprochen worden sein. Aber auch da widerspricht er sich, denn er ging dann ja trotz dieser knappen Info - die er als ein "sorry, Pech gehabt, wir kommen nicht mehr in die Luft, das war's dann für Euch" verstanden haben will - gleichzeitig davon aus, dass die Rettungskette in Kraft gesetzt wurde.


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Todesdrama am Großglockner

um 17:12
Zitat von BohoBoho schrieb:Genau!
Er hat mehrere verpasste Anrufe von dieser Nummer und rief zurück - er rief nicht aktiv von sich aus den Notruf an, welcher eine ganz andere Nummer hatte.
Eben, das ergibt überhaupt keinen Sinn. Nachts, es ist eiskalt, ich bin verzweifelt, meine Freundin hat ernsthafte Probleme... ich greife zum Handy, um Hilfe zu organisieren - sehe dann aber, dass jemand versucht hat mich mehrmals anzurufen und habe, ohne zu wissen, wer am anderen Ende abnimmt, nix besseres zu tun, als dort anzurufen?

Es hätte ja auch Karl Heinz von nebenan gewesen sein können, der seine neue Nummer mitteilen wollte... (bewusst überzeichnet). Der wollte keinen Notruf absetzen, mMn, jedenfalls nicht zu dieser Zeit, sonst hätte er 1) die offizielle Nummer gewählt oder 2) zumindest im Laufe des Telefonats andere Informationen weitergegeben.


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um 17:28
Zitat von watnuwatnu schrieb:Bisher ist nicht bestätigt, wo das Blut überhaupt war. Solange wir das nicht wissen, gehen wir evtl. von falschen Annahmen aus. Das bringt m. E. nichts.
Ja. Danke! Das Blut kann schon deshalb nicht auf dem Platz (10 Meter über der Leiche) gewesen sein, weil sonst die Annahme der Sachverständigen und des Richters (Absturz von der Kante, vom Seil aufgefangen) nicht stimmen können. Und das wäre denen nicht passiert.
Zitat von watnuwatnu schrieb:Aber auch hier: Solange es unbelegt ist, dass die Blutspur 10 m weiter oben war, bringt es m. E. nichts, zu spekulieren.
Vielleicht haben sich die 10 m verselbständigt, wie bei dem 10-m-Seil? Nicht alles, was sich über der Auffindestelle abgespielt hat, muss 10 m weiter oben gewesen sein. Bisher ist nur bestätigt, dass TP angab, sie 10 m weiter oben zurückgelassen zu haben.
Ja. Du zitierst ja auch die relevanten Aussagen dazu. Spuren des Opfers (der verletzten Hand) müssen an der Stelle sein, wo sie aufsteigen wollte und den Griff oder Halt verloren hat:

Beitrag von watnu (Seite 44)
Zitat von BohoBoho schrieb:Über die Suchfunktion tauchen die 10 Meter nur in Zusammenhang mit der Stelle auf, an der er sie angeblich zurückgelassen haben wollte - dass diese eben ca. 10 Meter oberhalb der Fundstelle lag.
Eben. Die Auffassung mit dem Blut hat sich auch deshalb eingeschlichen, weil ein User meinte, auf einem Foto Blut zu sehen. Was aber nicht valide war.
Zitat von Photographer73Photographer73 schrieb:Ich finde aber auch keine übereinstimmenden Aussagen darüber, ob ihre Füße den Boden berührten oder nicht.
Da der Leichnam auffällig überstreckt (Opisthotonus) gewesen sein soll, würde das nicht passen. Aber wir kennen (zum Glück) nicht die Fotos der Bergrettung. Die Journalisten, die auf den Monitoren im Gericht das Foto der Leiche im Seil gesehen haben, zeigen sich alle ziemlich geschockt ob des Anblicks. Ob das die Folge des Todes oder der Kälte/Wind war (steif gefroren?), weiß ich nicht.

Mir erscheint tatsächlich das Szenario am schlüssigsten mit allen Erkenntnissen vereinbar, das das Gericht angenommen hat.

Warum hat Thomas P. dann eine andere, ihn letztlich viel belastendere "Geschichte" erzählt? Keine Ahnung. Vielleicht Scham. Schuldgefühle. Hybris. Eingeschränkte Wahrnehmungs- und Steuerungsfähigkeit. Vielleicht ist auch in Wirklichkeit viel Schlimmeres vorgefallen, so dass er sich in seinen Augen mit seiner "Geschichte" noch entlastete. Dafür gibt es aber keine Anhaltspunkte, weshalb es Spekulation ist.


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Todesdrama am Großglockner

um 18:27
Zitat von Emil26Emil26 schrieb:Was durch Liveticker übermittelt ist:
Die Gutachterin geht aufgrund der Todesflecken davon aus, dass Kerstin G. zwei Stunden lang in der Wand hing, ehe sie gestorben ist.
Quelle: https://kurier.at/chronik/tirol/grossglockner-prozess-landesgericht-innsbruck-urteil/403132538

Der Richter hält zudem die Situation, dass K.G. blockiert war und der Angeklagte ihr nicht helfen konnte, da er den Flaschenzug nicht beherrscht, für die Wahrscheinlichste.

Ab dem Punkt, als K.G. in der Blockade war, konnte ihr wahrscheinlich nicht mehr geholfen werden. Zwei Stunden hing sie in der Blockade bis sie starb laut Angaben der Gerichtsmedizinerin zum Todeszeitpunkt.
Alles irgendwie ziemlich konfus. Ich werde nicht mehr ganz schlau daraus. Die meisten Infos aus den Tickern (also schon mal 2. Hand) oder 3. Hand oder noch unzuverlässiger, und alles durcheinander...

Wenn ich es nun recht verstanden habe ist die Quitessenz: Kerstin rutscht beim Aufsteigen ab, verletzt sich an der Hand und hängt danach im Seil. Dann versucht Thomas zwei Stunden lang, sie hochzuziehen. Am Ende dieses zweistuendigen Versuchs ist sie erfroren (siehe obige Aussage der Gerichtsmedizinerin). Thomas sagt später ja, dass er zwei Stunden "bei ihr geblieben" sei. Das stimmt ja dann auch, nur nicht so wie der es selbst geschildert hat. Warum aber hat er nicht gleich an Anfang dieser zwei Stunden die Bergrettung verständigt? Dann hätte er trotzdem weiter versuchen können, sie hochzuziehen, aber es hätte eine wenn auch geringe Chance der Rettung gegeben.

Die ungeklärte Frage: War das Telefonat um 0:35 vor, während, oder nach diesen Versuchen, sie hochzuziehen? Da er um ca. 03:30 an der Huette ankam und 1.5h dorthin brauchte, muesste er also um ca. 02:00 Uhr aufgebrochen sein. Das wuerde nahelegen, dass Kerstin gleich nach dem Telefonat um 0:35 abgerutscht ist und während des Anrufs also noch "kein Hubschrauber hier heroben" benötigt wurde. Und um 01:30 sieht man vom Lucknerhaus schemenhaft zwei Leuchtpunkte in der Gegend, wo sie aufgefunden wurde, das wuerde auch passen.

Kann es sein, dass sie, hängend, versucht hat, möglichst viel Ballast abzuwerfen (Rucksack mit Splitboard, Boots), damit Thomas es schafft sie hochzuziehen? Macht aber auch wenig Sinn, ohne Boots weiterzuklettern bei der Kälte....


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um 18:31
Zitat von Photographer73Photographer73 schrieb:Woher wusste er überhaupt, wen er da anruft, bzw dass diese Person ihm (nach seinen Angaben) in einer Notsituation evtl helfen könnte?
Stimmt, du hast vollkommen Recht. Wobei natürlich auch sein kann, dass er von der Nummer auch eine SMS mit Nachfragen bekommen hat.

Ich glaube nicht, dass er Hilfe suchte.
Wenn man sie braucht, drückt man das unmissverständlich aus, das ist auch das erste, was man sagt: "Wir brauchen Hilfe", oder "Meine Freundin liegt dort oder dort". Aber laut Polizist sagte er ja sogar ausdrücklich, dass man keinen Hubschrauber oder Hilfe benötige.
Der Polizist ging aufgrund des Gesprächs bzw dessen Inhalt davon aus, dass K sich zu diesem Zeitpunkt noch bewegen konnte ("bleiben Sie in Bewegung").

Der Polizist hatte überhaupt keinen Grund, die Rettungskette nicht in Gang zu setzen. Immerhin lief er ihm förmlich nach, fragte nach dem Telefonat nochmals "Braucht Ihr Hilfe" und schickte um 1:15 die WA-Nachricht, in der er darüber informierte, dass dieser Schutzraum geöffnet sei. Um ca 2 Uhr machte er sich T dann auf den Weg dahin. Ich denke, das war, um sich selbst zu "retten".

Beim Telefonat war K mE bereits einfach so weit entfernt (weil er rücksichtlos vorauspreschte), dass er nicht genau wusste, ob sie noch weiterkommt. Wie es ihr geht. Er hätte nicht mal wissen können, ob sie vielleicht abgestürzt ist. Er war zu weit weg von seiner Partnerin. Das wollte er aber im Gespräch nicht zugeben. Er dachte vielleicht (hier bin ich wohlmeinend), sie schaffe es bis zu dieser gesicherten Position, die er später beschrieb und wo er sie zurückgelassen haben will.
Vielleicht doch wissend, dass sie einen Biwaksack hat (wohlmeinend), ist er zum Schutzraum aufgebrochen. Aber niemals in Erwartung, dort Hilfe anzutreffen. Womöglich hat er dort versucht, sie telefonisch zu kontaktieren? Als das misslang, wusste er, er müsse jetzt einen echten Notruf absetzen (der war ja dann unmissverständlich).

Und weil er nicht zugeben wollte, dass er (rücksichtlos) vorausgeprescht ist, hat er diese nicht glaubwürdige Version erfunden. Denn dass er zwei Stunden neben seiner gesicherten Freundin gelegen haben soll, kann ja einfach nicht stimmen.


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Todesdrama am Großglockner

um 18:37
Und was ich mich noch frage: Haben die beiden unterwegs gar keine Bilder mit den Handys gemacht? Da könnte man ja vielleicht erkennen, wie die Mimik und Stimmung etc so war. Die beiden waren doch total Insta-affin, da wird doch laufend "dokumentiert". Ich weiss, dass er (angeblich, nach eigener Auskunft) eine GoPro dabei hatte, die er verloren habe, aber ein paar Fotos hätte man doch auch mit dem Handy gemacht, oder nicht? Und wie darf ich mir das als Laie vorstellen, man hat die GoPro oben auf dem Helm, und dadrunter dann noch eine Stirnlampe? Und: Hatte Kerstin ebenfalls eine GoPro? Es ist wirklich so, dass einfach zu wenige Details bekannt sind, als dass man den genauen Verlauf und die Argumentationsfuehrung der Prozessbeteiligten klar verstehen könnte. Oder es wurde auch da schlampig gearbeitet.


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um 18:55
Zitat von klara.verstandklara.verstand schrieb:Der Polizist hatte überhaupt keinen Grund, die Rettungskette nicht in Gang zu setzen. Immerhin lief er ihm förmlich nach, fragte nach dem Telefonat nochmals "Braucht Ihr Hilfe" und schickte um 1:15 die WA-Nachricht, in der er darüber informierte, dass dieser Schutzraum geöffnet sei.
Ja. Es ist überhaupt nicht plausibel, dass TP meint die Rettungskette in Gang gesetzt zu haben, wenn dann eine nachgeschobene Nachricht mit "Braucht ihr Hilfe" kommt. Spätestens da hätte TP ja merken müssen, dass sein angeblicher Hilferuf nicht als solcher verstanden wurde und das mit der Rettungskette nicht funktioniert hat. Hätte, wenn es denn wahr wäre, die Geschichte ist meiner Meinung nach BS.
(Natürlich könnte man wieder sagen, er hat einfach sein Handy nicht beachtet, aber wenn man gerettet werden will, beachtet man sein Handy logischerweise.)


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