Mordfall Hinterkaifeck
09.12.2010 um 15:39Anzeige
Lu7 schrieb: Die Glaubwürdigkeit seiner Schwester stellst Du hiermit in Frage. Wegen des Leumundes?Kreszentia und die Aussage auf dem Krankenbett?
opal schrieb:In meinen Augen ist er schuldig und du kannst deine These von der Unschuld des LS auch nicht beweisen, wie du mir schon einmal zugeben musstest, trotz deiner vielen Beträge."Zugeben musstest"?
Heike75 schrieb:Sei Du mal realistisch und schaue Dir die anderen Unstimmigkeiten an. 1922 war der Krache lange beendet und ein Zeitungsartike von 4 Zeilen, der Beweisen soll, das Vik mehr Alimente einklagen wollte ist doch recht dünn, oder?Ja, das dachte man bei der Polizeidirektion München offenbar noch im Jahre 1929. Bis dahin scheint sich das im Schrobenhausener Wochenblatt veröffentlichte Gerichtsurteil wenige Wochen vor der Tat und die daraus sich ergebenden denkbaren Weiterungen noch nicht bei den untersuchungsführenden Beamten herumgesprochen zu haben, weshalb man den bewußten Herren als Täter von vornherein ausschloß:
Heike75 schrieb:Amtsgericht Saarbrücken - damals gehörte es auch zu BayernFalsch.
Heike75 schrieb:Dabei stiessen wir auf einen Fall, der sich so um 1921 zugetragen haben muss (Uli ist noch dran). Auch hier hatte eine Frau auf Nachschlag geklagt (Amtsgericht Saarbrücken - damals gehörte es auch zu Bayern). Sie hatte vom Vater ihres Kindes 2400 Mark bekommen ("Einmalzahlung"). Ihre Klage wurde mit der Begründung abgelehnt, dass ein Nachschlag nur bei monatlichen Zahlungen vorgenommen wirdWar erstens 1921, also bevor die Inflation richtig an Fahrt gewann und zweitens hat das Landgericht (höhere Instanz) Neuburg Anfang 1922 in dem bewußten Verfahren ausdrücklich festgestellt, daß auf eine einmalige Abfindung ein Inflationsausgleich zu zahlen war.
Oberleutnant schrieb: daß auf eine einmalige Abfindung ein Inflationsausgleich zu zahlen war.
2 Das Mandat Saargebiet von 1920 bis 1935 [Bearbeiten]
Nach der Niederlage des Deutschen Reiches im Ersten Weltkrieg kam das Saargebiet gemäß der Artikel 45 bis 50 des Versailler Vertrags (dort als „Territoire du Bassin de la Sarre“ bezeichnet) unter die Regierung des Völkerbundes. 1920 wurde es mit einem Mandat des Völkerbundes für 15 Jahre unter französische Verwaltung gestellt. Das Mandatsgebiet mit einer Fläche von 1912 km² und 770.030 Einwohnern (1927) umfasste den Südteil der preußischen Rheinprovinz und den Westteil der bayerischen Rheinpfalz. Die Grenzziehung orientierte sich an den Wohnorten der Bergleute, die in den Kohlengruben des Saarreviers arbeiteten. Kleiner zugeschnitten als das heutige Saarland, gehörten der südliche Hunsrück (Schwarzwälder Hochwald) und der nördliche Saargau zwischen Saar und Mosel nicht zum Saargebiet. Wirtschaftlich wurde das Saargebiet in das französische Zoll- und Währungsgebiet integriert. 1935 sollte laut Vertrag eine Volksabstimmung über den künftigen Status stattfinden.
Die Besetzung des Saargebietes durch französische Kolonialtruppen bestärkte die Saarländer im Wunsch, ins Deutsche Reich zurückzukehren. Alle saarländischen Parteien unterstützten das bis 1933.
Heike75 schrieb:hätte ich gern die Angabe einer QuelleSchrobenhausener Wochenblatt vom 2. März 1922.
Das letzte große gesellschaftliche Ereignis vor dem Ersten Weltkrieg war die Einweihung des Zweibrücker Rosengartens durch Prinzessin Hildegard von Bayern im Juni 1914. Als Folge des Ersten Weltkrieges war Zweibrücken zwischen 1918 und 1930 durch französische Truppen besetzt. 1926 wurden die heutigen Stadtteile Bubenhausen und Ernstweiler eingemeindet, 1938 Ixheim und Niederauerbach.
Oberleutnant schrieb:daß auf eine einmalige Abfindung ein Inflationsausgleich zu zahlen warAlso, bitte die Quelle zur Einmahlzahlung...
arschimedes schrieb:Soweit ich mich erinnere gehört auch Zweibrücken zum Saarland und damit 1921 nicht zu BayernZweibrücken liegt in der Pfalz und gehörte bis 1945 zu Bayern.