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Mordfall Hinterkaifeck

51.749 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, Bauernhof, Hinterkaifeck ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Mordfall Hinterkaifeck

Mordfall Hinterkaifeck

02.11.2008 um 18:32
@AngRa: Wäre es möglich, dass man den Zeitraum abgeurteilt hat, der drohte zu verjähren (um dann den Sachverhalt für die nachfolgenden Jahre gesondert zu betrachten)? Oder kann es etwas mit dem jeweiligen Alter eines Beteiligten zu tun haben (Volljährigkeit, Mündigkeit)?
Aber: die Taten in 1907 wären doch auch 1915 schon verjährt gewesen, wie konnten sie dann überhaupt verhandelt werden?
Wirklich merkwürdig...

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Mordfall Hinterkaifeck

02.11.2008 um 18:41
@jaska

Die Taten aus 1907 sind mit abgeurteilt wurden, weil der Inzest von 1907 bis 1910 als eine fortgesetzte Handlung angesehen wurde. Bei der Verjährung einer fortgesetzten Tat ist diese insgesamt erst dann verjährt, wenn der letzte Teil, also der Inzest im Sommer 1910 verjährt ist. Das hat noch gepasst. Denn das Urteil wurde im Mai 1915 gesprochen.

Den Inzest nach 1910 bis unendlich hätte man auch als fortsetzte Tat werten können, deshalb ist es merkwürdig, dass er nicht in einem Aufwasch mit abgeurteilt wurde.


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Mordfall Hinterkaifeck

02.11.2008 um 18:50
@AngRa
Danke; demnach sieht es so aus, als hätte die HKler glaubhaft darlegen können, dass 1910 der Inzest eingestellt wurde. Oder gab es doch einen Kompromiss indem ein kürzerer Zeitraum abgeurteilt wurde, um das Strafmaß gering zu halten und die Existenz der Familie nicht zu gefährden?


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Mordfall Hinterkaifeck

02.11.2008 um 19:40
@jaska

Ich gehe davon aus, dass die Hker einen plausiblen Grund angeben konnten, dass kein Inzest mehr stattfand. Hier ist eine Verlobung mit Karl Gabriel im Sommer 1910 mal angesprochen worden, das könnte ein Grund gewesen sein. Einen anderen Grund kann ich mir nicht vorstellen.

Es kann ja durchaus sein, dass V.G. als sie jünger und unerfahrener war über den Inzest sorglos gesprochen hat. Mit zunehmendem Alter wird sie dieses gelassen haben, sie wird vorsichtiger geworden sein. Später galten die HKer ohnehin als sehr verschlossen, vielleicht auch eine Folge von Victorias Erwähnung des Inzests einer Nachbarin gegenüber.

An einen Kompromiss vor einem deutschen Landgericht im Jahre 1915 glaube ich nicht.


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02.11.2008 um 21:47
@AngRa

Verlobung wäre tatsächlich ein guter Grund, allerdings erscheint mir die Verlobungszeit in diesem Falle dann doch arg lange...


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Mordfall Hinterkaifeck

02.11.2008 um 22:09
Oha
~18,5k beiträge
Echt hart
Mich wundert nur das im Text steht das es da angeblich spukt...nja spuk halt ich eher für unwahrscheinlich
wieso?
Braucht ein Geist geld?


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Mordfall Hinterkaifeck

03.11.2008 um 14:14
@jaska
In den früheren Jahren war es üblich, innerhalb eines Jahres nach der Verlobung zum Traualtar zu schreiten.
Heute wird diese Frist nicht mehr so ernst genommen.
Damit hast Du recht, die Verlobungszeit war in diesem Falle tatsächlich zu lange.


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03.11.2008 um 14:30
@elfee: Ja, das wäre wirklich merkwürdig. Zumal bei den Eheleuten Gruber ja noch nicht mal das Trauerjahr abgewartet wurde, man es damals also nicht so streng nahm.


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03.11.2008 um 14:44
@iverson:

So sind wir halt. Echt hart, zäh und interessiert.

Nächtlicher Spuk wurde von einer angestellten Magd als Kündigungsgrund angegeben ( eher vorgeschoben ).
Wenn da nächtens Unruhe war, so waren die Verursacher stets recht lebendig und mussten immer damit rechnen, dass ihnen der alte Gruber mit der Schrotflinte "hinterherleuchtete".

O. t.:
In manchen Kulturen brauchten die Toten Geld, um die Überfahrt ins Totenreich bezahlen zu können. Als Beispiel nur mal die alten Griechen genannt.


MfG

Dew


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Mordfall Hinterkaifeck

03.11.2008 um 14:55
Kennt sich jemand mit Verlobungsbescheinigungen aus?

Sie werden hier erwähnt:

http://www.nordfriesland.de/media/custom/45_2917_1.PDF

Es handelt sich um Bestände des Kreisarchivs Nordfiesland Findbuch des Bestandes Kirchengemände.

Man muss ganz weit nach unten ziehen, unter 13 von 32 fängt es an:

Unter Punkt 04.02 Amtshandlungen

werden neben Sterbe-und Geburtsbescheinigungen, Eheunbedenklichkeitsbescheinigungen für den Zeitraum von 1742 bis 1933 auch Verlobungs-und Kopulationbescheinigungen erwähnt.

Was mag das sein? Hat der Pfarrer vielleicht solche Bescheinigungen ausgestellt für die Zeit der Verlobung? Vielleicht wenn eine Verlobung nicht kurzfristig zu einer Ehe geführt hat? Vor allem, was steckt nur hinter dem Begriff Kopulationbescheinigung?


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Mordfall Hinterkaifeck

03.11.2008 um 15:15
@AngRa
der Begriff "Kopulation" bedeutet nichts anderes als Geschlechtsverkehr.
Vielleicht brauchte man früher dazu eine Bescheinigung :D :D :D ???
dann hätten wir den Begriff geklärt *lach*


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Mordfall Hinterkaifeck

03.11.2008 um 15:21
@AngRa,
nicht was Du wieder wieder denkst ..tsssssssssss :-),
das frühere Kopulationsregister war sowas wie ein Heiratsregister oder Ehestandsregister, mit Nennung der Leute, die in den Ehestand traten, samt den genannten Trauzeugen, und der Person, die die Trauung vollführte ( Pfarrer etc. ),
nebst Ort und Datum.

"Kopulation" ( lat. : copulare/copulatio) bezog sich in diesem Kontext nicht auf eine se*uelle VEREINIGUNG/VERBINDUNG, sondern auf die eines " BUNDES FÜR DAS LEBEN", sinngemäss ebenfalls eine Verbindung.

Keine Frage, der Begriff "Kopulationsregister" lässt an was ganz anderes denken ... bizarr :-)
******
Bernie


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03.11.2008 um 15:35
@elfee u. @Bernstein

Danke für Eure Hinweise. Ich war nun völlig verwirrt.

Für was wurden aber Verlobungsbescheinigungen benötigt und das auch schon im 18./ 19. Jhdt.? Ich erinnere mich in diesem Zusammenhang an die Rechtsprechung des BGH zur Kuppelei. Im Rahmen dieser Vorschrift musste geprüft werden, ob Unzucht vorlag. Der BGH hat in seiner Frühzeit festgestellt, dass sexuelle Handlungen unter Verlobten ausnahmsweise keine Unzucht darstellen. Also kann ich mir vorstellen, dass es im Hinblick auf den Kuppelei-Paragrafen notwendig war eine Verlobungsbescheinigung beizubringen.

Aber das war nun BGH Rechtsprechung so um 1960 herum. Noch früher waren Verlobte doch diesbezüglich sicher nicht privilegiert. Ansonsten hätte es doch für Verlobte keine Grundsatzentscheidung geben müssen.


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Mordfall Hinterkaifeck

03.11.2008 um 15:36
@AngRa,
ich weiss, dass ich damit die alten Stasifreunde staatlich observierter und verwalteter Lebensfreude enttäuschen muss, aber der Uns besser bekannte Begriff Heiratsregister oder Heiratsbuch hatte je nach Epoche und Region unterschiedliche namentliche Pendants, wie bsp.:

Heiratsbuch, Trau-Register, Traubuch, Trauverzeichnis, Trau-Verzeichnis, Eheverzeichnis, Kopulationsbuch, Copulationsbuch, Kopulationsregister, Copulationsregister, Hochzeitsbuch, Traumatrikel, Trauungsmatrikel, Kopulationsliste

*******************************************
Quelle: http://home.bawue.de/~hanacek/info/schlag01.htm

*****
Bernie


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Mordfall Hinterkaifeck

03.11.2008 um 16:17
@elfeee

LOOOOL! Der war echt gut...:-))))


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Mordfall Hinterkaifeck

03.11.2008 um 16:29
@hauinolo + @elfeee:

Der war unbedingt gut, aber der "Vollzug" der Ehe und ihre Gültigkeit hatten damals eng miteinander zu tun. Soo weit ist das also nicht auf der "Witzseite".

MfG

Dew


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Mordfall Hinterkaifeck

03.11.2008 um 19:24
@AngRa

Die Verlobungsbescheinigung war kein Freibrief für den Lebenswandel der Verlobten , sondern hatte eine rechtliche Bedeutung. Wenn das Paar z.B. eine Wohnung für die Ehe mieten oder kaufen wollte, mußte es ganz offiziell und öffentlich verlobt sein und das auch nachweisen. Oder wenn ein Bauer seinen Hof an seinen Sohn vor der Hochzeit mit Gültigkeit ab Hochzeitstermin übergeben wollte, konnte der nicht einfach behaupten " Ich heirate dann bald die Zenzi" sondern er mußte sich die Verlobung bescheinigen lassen. Das war auch für die Eltern der Braut wichtig, wenn sie z.B. zur Wohnung etwas beisteuern wollten.


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Mordfall Hinterkaifeck

03.11.2008 um 19:36
@Theresia,
interessante Details. Da spielten eben dann auch die Verlobungsringe eine gewisse Rolle, gaben sie doch öffentliches Zeugnis des Heirats-Versprechens (Verlobung) ab.
Bei einem "Bruch" der Verlobung gabs bestimmt richtig Ärger, evtl. sogar Regressforderungen !?
*****
Bernie


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Mordfall Hinterkaifeck

03.11.2008 um 19:47
Link: de.wikipedia.org
Solche Regressforderungen gab es in der Tat, man nannte das "Kranzgeld".

(siehe Link)


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Mordfall Hinterkaifeck

03.11.2008 um 19:54
Keine U-Haft-Entschädigung für A.G.

Dem Bericht von StA Pielmaier ist zu entnehmen, dass A.G. für die erlittene U-Haft vom 13.9. bis 27.9.1919 trotz des Freispruchs im Jahre 1920 nicht entschädigt wurde.

Das kann nur den Grund gehabt haben, weil die Angeklagten einen Freispruch "zweiter Klasse" erreicht haben.

Früher gab es in einem Urteil zwei Arten von Freisprüchen, nämlich wegen "erwiesener Unschuld" und "mangels Beweises".

Diese Differenzierung ist heute nicht mehr zulässig, denn es wurde die Menschenrechtskonvention eingeführt und in Art 6 Abs. 2 heißt es:

" Bis zum gesetzlichen Nachweis seiner Schuld wird vermutet, dass der wegen einer strafbaren Handlung Angeklagte unschuldig ist."

Seit der Strafrechtsreform in den 70iger Jahren dürfen die o.g. Differenzierungen im Urteil deshalb nicht mehr verwendet werden.

Ein Freispruch wegen erwiesener Unschuld zog eine Haftenschädigung nach sich und auch eine Auslagenerstattung ( Anwaltskosten etc.)
Bei einem Freispruch mangels Beweises gab es keine Entschädigungen, weil restliche Zweifel an der Unschuld vorhanden waren.

Somit war der Freispruch der Angeklagten ein wenig bemakelt. Böswillige könnten meinen, dass sie gerade mal so davon gekommen sind.

L.S. könnte natürlich in Wirtshausgesprächen auf diesen Punkt hingewiesen haben, aber unterm Strich sehe ich es schon als Niederlage für ihn an, dass seine Aussagen, vor allem die letzte eidliche Aussage nicht zur Verurteilung ausgereicht haben, weil sie widersprüchlich waren und weil die Richter wohl gesehen haben, dass L.S. ein großes eigenes Interesse hatte den Inzest zu behaupten, um eine Vaterschaft auszuschließen bzw. in Frage zu stellen oder um sich zu rächen wegen der nichtzustande gekommenen Hochzeit.


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