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Der Yogtze-Fall

14.583 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, Auto, Ungelöst ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Der Yogtze-Fall

Der Yogtze-Fall

20.09.2020 um 01:03
Zitat von Nightrider64Nightrider64 schrieb:Daß weis ich selbst, Ich hatte 2 davon.
Danke für diese Information. Ich bin erst bei Seite 156 - seit 2 Tagen wiederhole ich Teile meiner Kommentare sehr oft. Ich konnte mir nicht alle Nicknamen zu den einzelnen Kommentaren merken und komme da gelegentlich ins Schleudern, wer was wann schonmal geschrieben hat. Ganz durch bin ich ja auch noch nicht. Für eventuelle Doppelungen bitte ich nochmals um Vergebung.
Auch hatte vielleicht nicht jeder im Forum zwei Golf eins. Ich hatte immerhn einen bis auf den Kofferraum und einige technische Details nahezu identischen Jetta I mit etwas mehr PS.
Zitat von Nightrider64Nightrider64 schrieb:Das der Fahrer Glück gehabt hat, das ihm nichts schlimmeres passiert ist sag ich schon seit Jahren
Ich erst seit heute - aber ich pflichte Ihnen bei. Das finde ich O.K.
Zitat von Loewe78Loewe78 schrieb:Mehr Glück als Verstand.
Darüber hinaus nenne ich eine weitere Möglichkeit, die das geringe Beschädigungsbild bei der langen Strecke durch Gebüsche und Bäume (die zusätzlich bremsen) erklären kann. Das finde ich ebenfalls O.K.
Zitat von Loewe78Loewe78 schrieb:Gegebenenfalls aber nach dem Abkommen von der Fahrbahn nicht gebremst. Vielleicht sogar Gas gegeben.
Wenn man nicht gebremst, sondern Gas gegeben hätte, wäre man gar nicht so schnell gewesen. Mein Jetta war relativ geländegängig - aber der war auch etwas höhergelegt. Ich meine aber, das Standardmodell war auch kein Feind der Feld- und Waldwege, auch wenn da Büsche im Weg waren.
Mit dem Nachfolger meins Erstwagens, einem Passat 32b, ruinierte ich mir jedenfalls erstmal den Unterboden auf einer Strecke, die ich mit dem Jetta ganz entspannt fuhr.

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20.09.2020 um 01:38
Zitat von Nightrider64Nightrider64 schrieb:seine Brille oder Zigaretten zum Beispiel
Sehr gute Gründe. Beides könnten Rückschluss auf ihn zulassen. Vielleicht auch noch andere Gegenstände. Vielleicht brauchte er seine Brille aber auch, um überhaupt etwas sehen zu können.
Zitat von Nightrider64Nightrider64 schrieb:Vieleicht wollte er auch irgendwas aus dem Kofferraum holen. Einen Verbandskasten oder sostwas.
Was geholt wurde und wann es geholt wurde, wenn mehrere Gegenstände geholt wurden, kann für ihn den Unterschied zwischen Mord und Totschlag, gegebenenfalls jeweils durch Unterlassen, machen. Siehe §24 StGB weiter oben.
Genaueres können Sie entweder aus dem Gesetzestext lesen oder Sie fragen bitte einen Anwalt. Hierzu schreibe ich keine Erörterungen.

§212 StGB
(1) Wer einen Menschen tötet, ohne Mörder zu sein, wird als Totschläger mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren bestraft.
(2) In besonders schweren Fällen ist auf lebenslange Freiheitsstrafe zu erkennen.
§78 StGB
(2) Verbrechen nach § 211 (Mord) verjähren nicht.
(3) Soweit die Verfolgung verjährt, beträgt die Verjährungsfrist
1.
dreißig Jahre bei Taten, die mit lebenslanger Freiheitsstrafe bedroht sind,
Hat er aber wohl nicht
Woher wissen Sie das?


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Der Yogtze-Fall

20.09.2020 um 02:07
Zitat von Loewe78Loewe78 schrieb:Was geholt wurde und wann es geholt wurde, wenn mehrere Gegenstände geholt wurden, kann für ihn den Unterschied zwischen Mord und Totschlag, gegebenenfalls jeweils durch Unterlassen, machen. Siehe §24 StGB weiter oben.
Genaueres können Sie entweder aus dem Gesetzestext lesen oder Sie fragen bitte einen Anwalt. Hierzu schreibe ich keine Erörterungen.
Es wurden keine Gegenstände vermisst, er hat auch ganz offensichtlich keine rausgeholt.
Also erübrigt sich das wohl


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20.09.2020 um 02:16
@Nightrider64
Wenn der Verbandkasten noch im oder beim Fahrzeug ist, wird er nicht vermisst. Wenn von vornherein gar keiner drin war, er aber gesucht wurde, auch nicht. Nämliches gilt für weitere Gegenstände im Kofferraum. Auch welche, die der oder die Täter dorthin verbracht haben könnten.


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20.09.2020 um 02:20
@Loewe78
Keine Ahnung auf was Du da hinaus willst????


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20.09.2020 um 02:31
Zitat von Nightrider64Nightrider64 schrieb:Keine Ahnung auf was Du da hinaus willst????
Ich will darauf hinaus, dass der Täter Dinge aus dem Kofferraum geholt gehabt haben kann, die nicht vermisst werden, weil sie am oder im Fahrzeug an ungewöhnlicher Stelle gefunden wurden.
Sind es Dinge, deren Lage oder Position ein Indiz für ein Kapitalverbrechen darstellen kann, wird ein Ermittler den Täter möglichst unvorbereitet fragen wollen, warum was und gegebenenfalls in welcher zeitlichen Reihenfolge wo war, um gegebenenfalls den Täter mit Widersprüchen in seinen Ausführungen oder mit Widersprüchen der Ausführungen mit der Realität konfrontieren zu können.
Einelf.


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20.09.2020 um 02:38
@Loewe78
Ich hab nichts verstanden

Fakt ist, der Mann mit dem hellen Blouson hatte wohl nichts in der Hand und auch dem Kofferraum wurde nichts mitgenommen soweit man weis.


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Der Yogtze-Fall

20.09.2020 um 02:40
Zitat von Nightrider64Nightrider64 schrieb:Fakt ist, der Mann mit dem hellen Blouson hatte wohl nichts in der Hand
Woher nehmen Sie die Gewissheit?
Zitat von Nightrider64Nightrider64 schrieb:dem Kofferraum wurde nichts mitgenommen
Woher wissen Sie das?


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20.09.2020 um 02:49
Woher wissen sie das Gegenteil ?


Wenn man gemerkt hätte es hat was gefehlt hätte man das wahrscheinlich kommuniziert
Wenn die Zeugen den Mann mit einem größeren Gegenstand gesehen hätte wäre das als maßgeblich ebenfalls berichtet worden


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20.09.2020 um 03:55
@Nightrider64
Die Zeugen haben den Unfall und die unmittelbare Zeit danach nicht gesehen. Da die Motorhaube erkaltet war, ist ein längerer Aufenthalt am Unfallort möglich.

Während diesem längeren Aufenthalt kann der Täter verschiedene Pläne gefasst, ihre Ausführung begonnen und wieder abgebrochen haben - oder unterbrochen worden sein. Gegebenenfalls benötigte er für seine Pläne auch keine großen, sondern einen kleinen oder mehrere kleine Gegenstände, danke für die Gedankenanregung - ähnlich wie die Brille.


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20.09.2020 um 05:03
Beispiele für Pläne wären beispielsweise, einen Mord zu begehen oder zu vollenden - oder das Gegenteil: dem Herrn Stoll endlich Hilfe zu leisten.
Man könnte nach dem Unfallschock auch erstmal zur Ruhe kommen wollen.
Ein weiterer Plan könnte sein, einen vermeintlichen Totschlag zu vertuschen.

Eine Unterbrechung des letzten Plans könnte sein, dass der vermeintlich tote Herr Stoll beginnt sein Leid zu klagen, ein Täter feuchte Augen bekommt, leise "Scheißescheißescheiße" wimmert und einen Menschen nicht töten will, von dem er bislang ausging, er sei schon tot. Es kann ein psychischer oder - bei mehreren Tätern - ein zwischenmenschlicher Konflikt entstehen, weil man für den eingetretenen Fall keinen Plan hat und man weiß, dass die LKWs, die man vielleicht auf Höhe der Raststätte Rölveder Mühle überholt hatte, bald da sein werden. Eine Möglichkeit, warum man bis nach Hagen fährt, hätte übrigens sein können, dass man so lange keine zwei LKWs antraf. Warum zwei LKW von Vorteil sein könnten, schrieb ich weiter oben im Faden.

Man hätte auch auf der Autobahnbrücke Rölvede oder Rehweg Ausschau nach zwei hintereinander herfahrenden LKW halten können, sie neben der Autobahn unterholen und über die Raststätte auf die Autobahn auffahren können - dann hätte keiner der LKW-Fahrer ihn vorbeifahren sehen. Auf google maps sieht das von den Brücken gut einsehbar aus. Wenn es den Parkplatz Brunsbecke 1984 überhaupt schon gab, hätte man es riskieren können, dass die beiden LKW dort halten. So kurz nach einer freien Raststätte unwahrscheinlich. Da ich zum Tatzeitpunkt 6 Jahre alt war, habe ich keine Erinnerung an die Strecke - meine Eltern fuhren aber vielleicht aus BaWü kommend in Richtung Norden gelegentlich dort entlang.

In beiden Fällen hätte man einige Minuten Vorsprung, genug Zeit, einen toten mit Dreck und Blättern bedeckten und gar nicht so hell aussehenden Herrn Stoll auf die rechte Spur zu legen und zu verschwinden.

Wäre man zu mehreren, hätte man das Verkehrsschild - so 1984 vorhanden - nach der Talbrücke "Brunsbecke" steht, mit einem Sichtposten besetzen können, der Bescheid gibt, wenn ein schnelles Auto kommt. Dann hätte man von dort aus beschleunigt, eventuell einige "Driftübungen" durchgeführt, wäre anschließend ziemlich wohlkontrolliert rechts in die Böschung gefahren und dort einfach etwa 60m weitergefahren.
Alternativ - falls man uniformierte Freunde hätte (sic: Konjunktiv!), hätten diese Autos einer Verkehrskontrolle auf der Raststätte Rölvede oder auf dem Parkplatz Rehweg unterzogen. "Führerschein, Fahrzeugpapiere bitte. Kann ich ml Warndreieck und Verbandkasten sehen? Ah, Sie haben keinen Verbandkasten dabei? Der ist aber seit über zehn Jahren Pflicht (siehe nächster Link). Da muss ich jetzt aber Ihre Personalien aufnehmen und eine Mängelkarte ausstellen. Kommen Sie doch bitte hier herüber zum Streifenwagen. Natürlich dürfen Sie noch suchen. Aber Sie wissen schon, dass Sie den bei einem Unfall schnell finden können müssen. Das wäre doch schlecht, wenn Sie den bei einem Unfall nicht schnell finden."
https://www.spiegel.de/auto/aktuell/30-jahre-verbandskasten-das-pflaster-faehrt-mit-a-133286.html

Oder

Oh, da hört sich aber was seltsam an im Motorraum. Darf ich mal nachsehen?"

Und dann: "Da haben Sie aber nochmal Glück gehabt. Über Funk kommt gerade eine Meldung rein [über einen schweren Verkehrsunfall]. Da kann ich die Mängelkarte nicht fertig ausfüllen, ich muss los. [Fahren Sie am Besten gleich hier auf die Rölveder Straße und dann immer geradeaus - bis Hagen Süd und dann wieder auf die Autobahn. Wer weiß, was da vorne los ist. Nichts zu danken. Gute Fahrt noch!]

Bis hierhin wäre das ein sehr wohldurchdachter Plan gewesen, den man eher nicht in einer halben Stunde nach einem Unfall gefasst hätte. Dann hätte man kaltblütig einen Mord an dem Herrn Stoll geplant.

Bei der relativ kurzen Strecke wäre die Motorhaube vielleicht gar nicht so warm geworden. Vielleicht war man also gar nicht so lange vor Ort.

In der Hecke hätte man überlegen können, ob man den Herrn Stoll nicht doch ermorden soll, um von dem Plan zurückzutreten. Lebend wird er vielleicht nicht auf der Autobahn liegen bleiben wollen. Für einen Mord benötigt es stumpfe Gewalt, eventuell mit einem Gegenstand als Waffe. Würgemale wird man finden. Dieser Gegenstand könnte herbeigeschafft und bereitgelegt worden sein. Auch von diesem Plan könnte wieder Abstand genommen worden sein und dem Herrn Stoll könnte geholfen worden sein.

Oder die Pläne in umgekehrter bzw. wiederholender Reihenfolge.

Eine finale Unterbrechung aller Planungen war dann definitiv das Eintreffen der LKWs.

Bei nochmaligem Lesen fällt mir auf, es wäre riskant, mit dem vermeintlichen Herrn Stoll über einen relativ gut beleuchteten Rasthof zu fahren. Im Kofferraum wäre der Transport dann sicherer gewesen. Dort müssten dann aber Spuren sein, die man doch sicher berichtet hätte. Es sei denn, die wären Indizien für ein Kapitalverbrechen.
In diesem hypothetischen Fall wäre der Transport des Herrn Stoll auf den Beifahrersitz möglicherweise ursächlich für die Verschmutzung des gesichteten Täters.


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Der Yogtze-Fall

20.09.2020 um 06:28
Zitat von Nightrider64Nightrider64 schrieb:Woher wissen sie das Gegenteil ?
Ich weiß es nicht.
Ich weiß von zwei Dingen, die da sein sollten: Verbandkasten seit den 70ern (siehe Link oben) und Warndreieck. Hierzu finde ich keine Quelle, seit wann das Pflicht ist.

Es kann sein, der Herr Stoll hatte gar keinen Verbandskasten oder gar kein Warndreieck an Bord hatte. Das gibt es auch heute noch. Das halte ich aber für sehr unwahrscheinlich, so wie er beschrieben wird. Das ließe sich aber herausfinden, indem man z.B. die Frau fragt.
Was sonst von wem noch im Verlauf der Ereignisse in den Kofferraum gelegt wurde, weiß ich ebenfalls nicht. Aber es ist möglich, dass etwas in den Kofferraum verbracht wurde, was einer der Täter wieder mitgenommen haben, weil es - ähnlich wie die hypothetische Zigarettenschachtel oder Brille - Rückschluss auf ihn geben könnte.

Wenn etwas gefehlt hätte, was vorher da war, dann wäre das ein Hinweis auf eine mögliche, fingierte Unfallstelle. Da braucht man beides. Bei einer fingierten Verkehrskontrolle hätte man Warndreieck und / oder Verbandskasten wieder in den Wagen zurückgelegt, es sei denn, das wäre auch überrollt worden.
Das wäre in beiden Fällen ein starkes Indiz dafür, dass der Herr Stoll gezielt aus dem fließenden Verkehr gezogen wurde.

Wäre das Warndreieck an der Unfallstelle gestellt worden, hätte man das vermutlich berichtet. Wäre der Verbandskasten nicht im Kofferraum, sondern andernorts am Unfallort gewesen, wäre das ein Hinweis darauf, dass sich jemand selbst verarzten wollte - oder eben den Herrn Stoll. Letzteres wäre ein Hinweis auf einen Rücktritt vom Versuch eines Mordes. Das können nur der oder die Täter beantworten.

Wenn keiner da gewesen wäre, hätte ein Rücktrittswilliger oder ein zu einem Unfallort geratener Helfer, der den Herrn Stoll in ein Krankenhaus verbringen hätte wollen, ernsthaft um Hilfe bemüht lange suchen und den Herrn Stoll gar nicht verbinden können. Vielleicht auch ein Grund, lieber nicht auf einen Notarzt zu warten.

Ich las oder hörte jedenfalls nirgends etwas von einem fehlenden Verbandskasten oder einem fehlenden Warndreieck.
Ich las etwas von dem auf den Sitz gelegten Herrn Stoll, der trotz schwerer Wunden nicht verbunden wurde. Ein Grund hierfür könnte sein, dass kein Verbandsmaterial da war.


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20.09.2020 um 15:01
@Loewe78
ein fehlender verbandskasten als grund für unterlassene hilfemaßnahmen?!?! wie lange ist denn dein letzter erst-hilfe-lehrgang her?!?!? jeder verband, auch der unsterile fetzen von bekleidung, ist besser als kein verband! und das lernt man in jedem erste-hilfe-kurs!!!
aber auch im angesicht einer derartigen verletzung, leuchtet eigentlich jedem ein, dass erstes ziel eine blutungsstillung sein muss... auch wenn da viele zum inzwischen als falsch erkannten mittel des abbindens greifen würden, gilt ebenfalls: besser falsch helfen, als gar nicht helfen!!!

da du ja auch so gerne auf paragraphen herumreitest, sollte dir auch klar sein, dass kein gericht jemals diese ausflüchte akzeptieren würde, wenn der beschuldigte sich herausredet, die lebensrettenden sofortmaßnahmen mangels verbandskasten nicht durgeführt haben zu können...

und wo wir gerade bei paragraphen sind: denkst du ernsthaft, die in den vorfall involvierten hätten sich seinerzeit in der situation derartige gedanken über die rechtslage gemacht?!?!
Zitat von Loewe78Loewe78 schrieb:Wenn etwas gefehlt hätte, was vorher da war, dann wäre das ein Hinweis auf eine mögliche, fingierte Unfallstelle. Da braucht man beides. Bei einer fingierten Verkehrskontrolle hätte man Warndreieck und / oder Verbandskasten wieder in den Wagen zurückgelegt, es sei denn, das wäre auch überrollt worden.
Das wäre in beiden Fällen ein starkes Indiz dafür, dass der Herr Stoll gezielt aus dem fließenden Verkehr gezogen wurde.
würde man eine unfallstelle, auch eine fingierte, nicht mit dem eigenen material absichern? weshalb sollte man da erst g.stoll in ruhe sein warndreieck aufstellen lassen?
und eine inszenierte polizeikontrolle läuft auch ohne warndreieck des kontrollierten ab... blaulicht und ab auf parkplatz oder seitenstreifen.
sorry, aber beides passt nun so überhaupt nicht.

wenn man annimmt, dass der kofferraum nach dem unfall geöffnet wurde, dann liegt doch die wahrscheinlichkeit, dass persönliche gegenstände, über deren natur wir nichts sagen können, und die von jacke über tasche/koffer bis hin zu irgendwelcher "heißen" ware reichen können, daraus entfernt wurden. dies kann sogar unbewusst geschehen sein, wie viele unfallopfer meinen aus dem autowrack noch irgendetwas "bergen" zu müssen.


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Der Yogtze-Fall

20.09.2020 um 17:36
Zitat von Nightrider64Nightrider64 schrieb:Das verstehe ich nicht
Du beschreibst ja ein Unfallszenario an der AB im Prinzip, mit anderen Worten
Ja, das stimmt. Der Unterschied ist, dass ich mir vorstellen kann, dass man den Golf durchaus bewusst da in der Botanik platzieren wollte (vielleicht gab es einen Bezug zur Gegend? Wissen wir halt nicht), das geplante Szenario ist dann aber, warum auch immer, gescheitert und es gab diesen Riesencrash. Vielleicht durch Erschrecken, weil Stoll just da nochmal zu Bewusstsein kam. Oder aus irgendeinem anderen Grund. Dieser Crash war so nicht geplant. Aber... Siehe oben. Ich glaube nicht, dass irgend jemand der vier Amigos Stoll gut wollte oder ihn gar noch ins KH oder davor verbringen wollte. Ich denke etwas, wie z.B. ein kurzes Erwachen Stolls hat alle Pläne durch den Schreck und den daraus resultierenden Unfall torpediert und dann kam es, wie es kam. Aber die Art, wie Stoll behandelt wurde, deutet für mich klar auf blanken Hass hin. Nicht auf eine ausgeartete Abreibung. Die gesetzten Zeichen (nackt, gedemütigt ect.) sollten mMn etwas zum Ausdruck bringen, ähnlich einer Übertötung. Möglicherweise haben Menschen in seinem Umfeld das durchaus auch genau verstanden. Und deshalb geschwiegen. Wissen wir nicht. Ich denke, dass gerade dieses von außen absolute Chaos für Insider einen Sinn ergeben hat. Was das Bild einer irgendwie gearteten Beziehungstat weiter stärkt.


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20.09.2020 um 17:42
Ich bin immer noch am überlegen ob DNA Spuren heute noch auswertbar sind. Damals gab es diese Methode noch nicht aber wenn der Wagen noch existiert hätten man die Möglichkeit auch an Stolls Kleidung diese zu sichern.


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20.09.2020 um 17:49
@lighthouse

Sehe ich auch in diese Richtung. Allerdings glaube ich noch stärker daran, dass der Golf bewusst in die Botanik gesetzt wurde. Da die Abfluggeschwindigkeit sehr gering war. Auch der Fluchtweg nach der Böschung gibt dafür einen Hinweis. Als auch für Ortskenntnisse.


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Der Yogtze-Fall

20.09.2020 um 20:00
Zitat von schluesselbundschluesselbund schrieb:Da die Abfluggeschwindigkeit sehr gering war
Hast Du nicht die Quelle gelesen die beschriebt, daß der Wagen nach Abkommen von der Fahrbahn auf 60Meter mehrere Sträucher und kleinere Bäume abrasiert hat und erst dann quer zur Fahrbahn zum stehen kam?
Und das bergauf.

Wie kann man da von geringer Geschwindigkeut sprechen ?


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20.09.2020 um 21:40
Die Beschädigungen an seinem VW Golf I kamen an der Fundstelle zustande. Das war der Stand der damaligen Ermittlungen der Polizei.


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Der Yogtze-Fall

20.09.2020 um 21:41
Zitat von lighthouselighthouse schrieb:Aber die Art, wie Stoll behandelt wurde, deutet für mich klar auf blanken Hass hin.
Meiner Ansicht nach kann auch ein ganz dummer Unfall bei einer brutalen Einschüchterung vorliegen. Wenn es das nicht war, hat man dem Herrn Stoll jedoch entsetzlichstes Unrecht angetan. Nichts, was er getan oder unterlassen haben könnte, rechtfertigt nur annähernd, was ihm dann absichtlich zugefügt wurde. Dieser Gedanke tut mir in der Seele weh - genauso der Gedanke an seine Angehörigen, die diese Seelenpein seit über dreißig Jahren noch viel ausgeprägter haben werden und alle anderen, die wegen diesem Fall in Unfrieden sind. Das alles wird für diese Menschen nur durch Gewissheit enden, was geschah.
Zitat von fravdfravd schrieb:ein fehlender verbandskasten als grund für unterlassene hilfemaßnahmen?!?! wie lange ist denn dein letzter erst-hilfe-lehrgang her?!?!? jeder verband, auch der unsterile fetzen von bekleidung, ist besser als kein verband! und das lernt man in jedem erste-hilfe-kurs!!!
Ich hab das auch im Sofortmaßnahmen-am-Unfallort-Kurs für den Führerschein gelernt. Aber: Bei 8 Grad Außentemperatur macht sich nicht jeder unnötig nackig, um Kleidung zu haben, die man zu Fetzen reißen kann. Schon gar nicht, wenn man sich selbs sehr elend fühlt. Falls bevor man das dann macht, jemand kommt, der Hilfe leisten kann und man endlich türmen kann, weil einem die ganze Situation ohnehin zu viel wird, macht man das dann bielleicht. Im Angesicht von schon nur Verletzten setzt beim Menschen ein Drang zur Flucht ein, der nicht für jeden immer einfach zu überwinden ist. Man will da einfach nur noch weg.
Zitat von fravdfravd schrieb:würde man eine unfallstelle, auch eine fingierte, nicht mit dem eigenen material absichern? weshalb sollte man da erst g.stoll in ruhe sein warndreieck aufstellen lassen?
Da ging ich von mir aus. Wenn ein Warndreieck schon da steht, kurbel ich üblicherweise das Fenster runter und frage, ob ich helfe kann.
Dann sehe ich, wer das Warndreieck gestellt hat.
Bezüglich Hilfeleistungen auf Landstraßen war meine Lernkurve sehr steil. aufgrund einstündigem Pendeln einfache Strecke, überwiegend über Land.
Ich stelle immer erst ein Warndreieck, bevor ich mich einer Unfallstelle nähere. Es gibt dann immer noch genug unafmerksame Menschen, die mit unangemessener Fahrweise die Unfallstelle passieren. Die Frequenz nimmt aber ab.
Dann habe ich den Verbandskasten gleich mit, wenn ich nicht annehme, dass alle Beteiligten unverletzt sind. Ich hatte ihn einmal nicht dabei und bin über die Straße zurück gerannt, um aus dem Kofferraum eine Decke für einen zitternden stöhnenden Schwerverletzten zu holen, der mitteilte, er sei von der Straße abgekommen und ins Bankett zurückgeklettert - "Dass ihr mich findet. Ich hatte Angst, mich sieht nimand." Dass ich nur nachlässig geschaut hatte, ob ein Auto kam, merkte ich, als einer ungebremst mit über hundert Sachen vorbeifuhr.

Seither nehme icb den Verbandskadten immer mit, wenn die Lage unklar ist. Ihn zu holen könnte in einer Unfallsituation das Letzte sein, was ich tue - da denke ich nicht mehr klar und muss damit rechnen, kopflos über die Straße zu lafen wie ein kleines Kind. Ich habe auch immer gut sichtbar meine Rettungsweste im Auto liegen - bevor das ein politisches Statement wurde. Bei einem Unfall zuvor lief ich ohne los, weil ich sie nicht fand, als ich mit zitternden Händen in der Ablage der Fahrertür wühlte und sie nicht fand.

Bisher habe ich meinen Verbandskasten noch nie gebraucht - außer um Plasterstreifen für mich selbst zu entnehmen. Sonst mache ich den alle halbe bis ein Jahr mal auf, um nachzusehen, ob was nicht mehr gut aussieht und ob die Pflaster nicht kleben. Deshalb hat man ihn ja, um ihn nie zu brauchen. Aber wenn ich nicht sicher bin, hab ich ihn dabei. Da könnte ich ihn auch einfach vergessen, wenn ich eher technische Hilfe leiste.

Ich würde mich jedoch nie nackt ausziehen und vor ein Fahrzeug legen oder stellen, um Hilfe zu leisten. Zumindest fiele mir nicht ein, warum ich das tun sollte, außer vielleicht jemand droht zu ertrinken und man taucht nach ihm - was aber wieder irgendwie keinen Sinn macht und völlig unrund bleibt Wie immer irgendwas bei diesem Fall.
Möglich wäre auch das.
Zitat von fravdfravd schrieb:und eine inszenierte polizeikontrolle läuft auch ohne warndreieck des kontrollierten ab... blaulicht und ab auf parkplatz oder seitenstreifen.
Mein Gedankenspiel begann mit der Frage: Bei welcher Gelegenheit würde ich mich als Verkehrsteilnehmer sinnvollerweise (jenseits der nicht ergründbaren Wirrsinnstat) ausziehen und mich vor ein anderes Fahrzeug stellen oder legen? Eine weitere Frage, cie ich mir dtellte, war: Warum würde ich nachts um drei überhaupt mein Fahrzeug anhalten und verlassen. Bei letzterem fiel mir unter anderem eine Polizeikontrolle ein. Da war ich dann von Drogenkontrollen aus eigener Anschauung im Straßenraum in Mittelhessen sowie von gründlichsten Drogenkontrollen aus Erzählungen von Menschen mit bunten Haaren, Rastazöpfen und so weiter oder mit einschlägigen Vorgeschichten erinnert.

Ich ging bei meinen weiteren Hypothesen (sic) von dem aus, was Polizeibeamte denn so dürfen bei einer Polizeikontrolle:
Wenn diese zwei Worte im Rückspiegel aufleuchten, bekommt jeder Autofahrer feuchte Hände: „Stop! Polizei!“ Selbst wenn man überzeugt ist, nichts falsch gemacht zu haben, ist eine Verkehrskontrolle eine unangenehme Situation – vor allem dann, wenn man die eigenen Rechte gegenüber den Polizeibeamten nicht kennt. Denn auch wenn die Polizei gemäß § 36 der Straßenverkehrs-Ordnung jederzeit Verkehrskontrollen durchführen darf, müssen Autofahrer nicht jeder Aufforderung der Beamten nachkommen. Eine Übersicht der wichtigsten Fragen:
[...]
Pflicht sind lediglich Angaben zur Person und das Vorzeigen von Führer- und Fahrzeugschein. „Bei allen anderen Fragen erwidert man am besten, dass man dazu jetzt nichts sagen möchte“, rät Jörg Elsner vom DAV.
[...]
Vor diesem Teil einer Verkehrskontrolle fürchten sich Autofahrer am meisten: Zur Überprüfung der Verkehrstüchtigkeit kann die Polizei verschiedene Tests durchführen. Der bekannteste ist das „Pusten“ in ein Alcotest-Gerät. Die Beamten nutzen aber ein ganzes Repertoire an anderen Maßnahmen, um Hinweise auf Alkohol- oder Drogenkonsum zu entdecken – zum Beispiel Urintests oder die Überprüfung der Pupillenreaktion mit einer Taschenlampe.

Alle diese Tests sind grundsätzlich freiwillig! „Als Autofahrer sind Sie weder verpflichtet zu pusten noch an irgend­einem anderen Test teilzu­nehmen“, sagt Rechts­anwalt Jörg Elsner. Verweigert man den Test, muss man die Beamten aller­dings eventuell zur Wache begleiten und eine Blutprobe abgeben. Dieser musste lange Zeit eigentlich von einem Richter angeordnet werden.
[...]
Grundsätzlich dürfen die Beamten den vorschriftsmäßigen Zustand des Fahrzeugs überprüfen. Dazu gehört zum Beispiel die Überprüfung der HU-Plakette am Nummern­schild oder die Kontrolle, ob der Fahrer Verbands­kasten und Warndreieck dabei hat. Die Polizei darf den Fahrer auch auffordern, das Fahrzeug zu verlassen. Das Fahrzeug betreten, einfach den Kofferraum öffnen gar das Auto durch­suchen dürfen die Polizisten aber nicht.

Dazu ist – ähnlich wie bei einer Wohnung – ein richterlicher Durchsuchungsbeschluss nötig. Ausnahmen gelten auch hier bei Gefahr im Verzug: „Wenn die Beamten einen begründeten Verdacht für eine Straftat haben, dürfen Sie unter Umständen auch ohne richterlichen Beschluss durchsuchen“, sagt Rechtsanwalt Jörg Elsner. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn das Fahrzeug nach Cannabis riecht.
Quelle: https://anwaltauskunft.de/magazin/mobilitaet/verkehr/polizeikontrolle-das-sind-ihre-rechte

Das sind Juristen, die werden wissen was sie schreiben - die Gesetze wurden meines Wissens schon 1984 so ausgelegt. Da kann ich mich aber irren.
Außer bei einem konkreten Hinweis auf Straftaten (Gefahr im Verzug) darf ein Polizeibeamter bei Verkehrskontrollen gar nicht mehr tun als den verkehrssicheren Zustand des KFZ und die Fahrerlaubnis sowie -tüchtigkeit des Fahrers zu überprüfen.
Zur Überprüfung der Verkehrssicherheit gehören auch Warndreieck und Verbandskasten. Das reichte bei mir von "Hosch oins D'rbei?" beim wohlbekannten Orts-Polizeiobermeister bis zu Warndreieck auspacken und zusammenbauen müssen (nicht zur Strafe, nur zur Übung) und Überprüfung, ob im Verbandskasten auch die Sicherheitsnadeln und die Ölkreide enthalten sind. Damals brauchte man die noch.
Wenn da oder im Kofferraum nichts gefunden wird, endet also die Kontrolle. Also muss ein Beamter da was drin finden, dass ein Autofahrer, der seine Rechte kennt, auch willig kooperiert. Sonst muss man gegebenenfalls Widerstand brechen. Und das sieht man dann vielleicht, auch wenn zwei LKW über den Leichnam gefahren sind.
Der einfache Verdacht oder Anfangsverdacht muss einen Minimalgehalt an begründenden Umständen haben. Es müssen "zureichende tatsächliche Anhaltspunkte" vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, dass durch eine Person ein Straftatbestand verwirklicht wurde.
Quelle: http://www.gletschertraum.de/Kriminalistik1/DieVerdachtsstufen.html (Archiv-Version vom 23.10.2020)

Man kann auch nicht jemanden willkürlich auf Drogen kontrollieren, weil sich z.B. Hinweise ergeben, jemand habe im Wald vielleicht Altöl entsorgt oder schickt sich an, das zu tun. Wenn aus der Reserveradmulde oder dem Seitenfach des Kofferraums Öl tropft, darf da drin also nachgesehen werden. Werden im Kofferraum scharfe Samuraischwerter entdeckt, darf überprüft werden, ob die mitgeführt werden dürfen. Wenn nicht, darf nach weiteren verdächtigen Gegenständen gesucht werden.
Eine Rektalkontrolle auf Rauschgift wäre dann aber böse Willkür. Will man wegen Gefahr im Verzuge jemanden auf Drogen kontrollieren, muss man also Drogen oder eindeutig assoziierte Gegenstände finden, wie beispielsweise ein Spritzbesteck. Offen im Fahrgast- oder Kofferraum, im Gehäuse für das Warndreieck (die alten waren da noch deutlich größer als die schmalen EU-Warndreiecke) oder im Verbandskasten. Sonst könnte sich da jemand weigern wollen - siehe oben.
Ich glaube auch nicht, dass da Minimalmengen an Drogen reichen würden, spreche aber als Jugendlicher der 90er - mit dem Wissen um ungleich härtere Regelungen im Hinterkopf.
Sollten die Drogen im Warndreiecks- oder Verbandskasten auftauchen, könnte eine Polizeistreife das und den Fahrer mit zum Streifenwagen nehmen. Auch stellt sich die Frage, ob der Fahrzeugführer die da ungeschickterweise selbst deponiert hat - was nicht sonderlich klug wäre - oder ob das dort von einer oder einer Dritten deponiert wurde. Die Beamten beziehungsweise die, die sich dafür ausgeben, könnten sich das auch "aus dem Ärmel schütteln" und selbst dorthin verbringen.
Nochmals: Egal, was der Herr Stoll im Fall der Richtigkeit diesrr These eventuell getan haben sollte (sic: Konjunktiv!), es kann in keinem Verhältnis - als Vergleich - zu dem Verbrechen gestanden haben, das dann an ihm begangen wurde. Nicht einmal, wenn es als dummer Unfall anfing. Es rechtfertigt in keinster Weise das Martyrium des Herrn Stoll und das bis heute andauernde Leiden derer, die ihn lieb hatten. Das ist jenseits von Gemeinheit.

Da mit die Moderation Textwüsten unterstellte, wollte ich das beim ersten Mal nicht so detailliert ausführen.
Zitat von fravdfravd schrieb:da du ja auch so gerne auf paragraphen herumreitest, sollte dir auch klar sein, dass kein gericht jemals diese ausflüchte akzeptieren würde, wenn der beschuldigte sich herausredet
Was ein Gericht akzeptieren würde und was nicht, weiß ich nicht. Ich bin kein Jurist.
Zitat von fravdfravd schrieb:wenn man annimmt, dass der kofferraum nach dem unfall geöffnet wurde, dann liegt doch die wahrscheinlichkeit, dass persönliche gegenstände, über deren natur wir nichts sagen können, und die von jacke über tasche/koffer bis hin zu irgendwelcher "heißen" ware reichen können, daraus entfernt wurden.
Ich pflichte voll und ganz bei.


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Der Yogtze-Fall

20.09.2020 um 21:48
Zitat von fravdfravd schrieb:wenn man annimmt, dass der kofferraum nach dem unfall geöffnet wurde, dann liegt doch die wahrscheinlichkeit, dass persönliche gegenstände, über deren natur wir nichts sagen können, und die von jacke über tasche/koffer bis hin zu irgendwelcher "heißen" ware reichen können, daraus entfernt wurden
den Zündschlüssel finden die Lkw-Fahrer auf der Hutablage. Dann wäre er Dich nicht auf der Hutablage gefunden worden.


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