@Ocelot Ja, zwei [tä] ter
:)Gemeint ist mit dem Zeitpunkt
halb das Verlassen der Wohnung...um.. wann...wohl? Beide offiziell verlauteten Anrufzeiten
23:24 Uhr und
23:29 Uhr schließen die Theorie der Beobachtung des Hauses durch die Täter jedenfalls nicht aus.
Und dass Frau Liebs gegen halb zwölf gefahren sein soll,ist eine Interpretation, die mit dem "gerade" naheliegt, aber eben nicht zwingend ist. Ich sage noch einmal. Der Zeitpunkt, wann Frau Liebs die Wohnung verlassen hat, ist bekannt. Und zwar der Polizei ganz bestimmt und vermutlich auch den Tätern.