MikeSpike schrieb:Dass die Polizei Fehler macht, haben wir in diesem Fall ja leider deutlich erkennen müssen.
Nachdem selbst sehr lange mit Vermisstenfällen zu tun hatte, wüsste ich nicht, welche Fehler hier denn so deutlich erkennbar sind. Eine volljährige Frau, ohne jeglichem Krankheitsbild oder suizidaler Gedanken wird als vermisst gemeldet, kommuniziert aber noch eigenständig, in verbaler Form, mit dem Freundeskreis und gibt hier zu erkennen, dass alles in Ordnung ist. Natürlich wird dann durch die Ermittler erst einmal davon ausgegangen, dass Frauke sich freiwillig eine Auszeit nimmt. Man kann darüber streiten, ob die Möglichkeit einer Straftat vielleicht 24 - 48 Stunden eher in Betracht gezogen werden kann, aber selbst dies ist bei der Vielzahl von Vermisstenfällen, die zu bearbeiten sind, nicht unbedingt ein Versäumnis.
Würde man bei jedem Vermissten die komplette Maschinerie anlaufen lassen, wäre wohl kein Personal für andere polizeiliche Aufgaben zur Verfügung stehen. Wie man an diesem Fall, der wohl einzigartig in seinem modus operanti ist, sieht, gibt es natürlich die Ausnahme. Trotzdem ist aufgrund des Umstandes, dass Frauke telefonisch den Kontakt suchte, die Annahme von Seiten der Ermittler mehr als gerechtfertigt, dass wohl hier kein krimineller Hintergrund zu vermuten ist.
Auch die weiteren Abläufe, nachdem die Kriminalpolizei den Fall übernommen hat, auf die ich aber jetzt hier nicht mehr im Einzelnen eingehen werde, sind meines Erachtens professionell abgearbeitet worden. Dass bei der Komplexität des Falles immer wieder Kleinigkeiten auftauchen, die man im Nachhinein anders angehen hätte können, ist auch ein normaler Vorgang. Deshalb abschließend, viele Fehler kann ich hier nicht erkennen, auch wenn Angehörige, nachdem der Fall über Jahre nicht geklärt werden konnte, verständlicherweise und auch nachvollziehbar ihren Unmut ausdrücken.
Dabei ist aber immer zu bedenken, dass diese auch nicht den vollen Einblick in die Ermittlungsakten bekommen und somit ein Urteil darüber ein rein subjektives Bild darstellt.
RedRalph schrieb:Die eine oder andere Ermittlungspanne kam ans Licht. Dass die Schuhe wohl erst untersucht worden sind, nachdem Fraukes Mutter danach fragte, finde ich schon krass.
Die Frage ist, wie
@emz schon äußerte, ob dies denn tatsächlich so war. Die Logik diese nicht spurentechnisch auszuwerten, würde sich mir entziehen.
Ophelias schrieb:Gerade im Hinblick auf das Tempo der Ermittlungen sehe ich es etwas anders. Durch die Lebenszeichen von Frauke wurden die Ermittlungen meiner Meinung nach zunächst eher wieder zurückgerudert. Solange sie sich telefonisch meldete, bestand für die Ermittler zunächst weniger Anlass, von einer akuten Gefahrenlage bzw. einem Tötungsdelikt auszugehen.
Ophelias schrieb:Ohne jegliches Lebenszeichen wäre die Situation aus meiner Sicht möglicherweise wesentlich früher als Straftat bewertet worden.
Dazu musst du die Abläufe bei Vermisstenfällen kennen. Diese sind zwar von Bundesland zu Bundesland verschieden, da die Polizei eben Ländersache ist, jedoch denke ich, dass die Unterschiede nicht allzu groß sind. Ich gehe mal kurz auf die beiden Möglichkeiten ein.
Wäre Frauke vermisst gemeldet worden, ohne dass es ein Lebenszeichen von ihr gegeben hätte, würde zuerst geprüft werden, ob denn für ihre Person eine gesundheitliche oder andere Gefahr für Leib oder Leben für sie bestehen würde. Aus den Erkenntnissen, die zu ihrer Person vorliegen, hatte sie kein entsprechendes Krankheitsbild oder war psychisch hinsichtlich suizidaler Absichten auffällig. Auch wäre, außer dass sie sich nicht gemeldet hat und nicht nach Hause gekommen ist, keinerlei Anzeichen vorhanden, dass man möglicherweise mit einer Straftat in Verbindung hätte bringen können. Somit wären die Ermittlungen erst einmal auf kleiner Flamme gefahren worden, da sich eben jede Person frei bewegen kann und somit auch nicht bei Freunden und Angehörigen melden muss. In vielen Bundesländern wäre sie wohl präventiv zur Fahndung, inkl. möglichen Fahrzeug ausgeschrieben worden, um bei einer Kontrolle ihren Status zu überprüfen. Auch hätten einige Bundesländer eine Ortung des Mobiltelefons veranlasst, obwohl dies im Jahr 2006 noch nicht zwingend Standard in der Anfangsphase von "normalen" Vermisstenfällen war. Erst nach 72 Stunden hätten dann wohl kriminalpolizeiliche Maßnahmen begonnen, wie gesagt immer unter der Voraussetzung, keine bekannte Gefahr für die Person im Vorfeld erkennbar.
Wenn man nun den Fall von Frauke betrachtet, so wären aus den bekannten Umständen, aus Sicht der Ermittler ebenfalls erst nach ca. 72 Stunden Zweifel berechtigt gewesen, was dann eben weiterführende Ermittlungen in Gang gebracht haben. Somit, aus meiner Sicht, wäre wohl der zeitliche Unterschied nicht gravierend zwischen den beiden Varianten gewesen.