Grillage schrieb:Es ist die Rede von Früchten des Kletten-Labkrauts (Galium aparine), die Kletten sind nur 2-5 mm groß, haften an der Kleidung oder in Haaren, aber sie kratzen oder jucken nicht. Sie wachsen in dichten Beständen und haben auch massen dieser Früchte.
Ach die Kleinen? Ok, das ist was anderes. Die kenne ich als Kind gut aus unserem Garten.
Trotzdem erscheint mir die These, die Kinder hätten sich diese hohe Anzahl nur zu Lebzeiten zuziehen können, ziemlich gewagt. Über 160 auf dem T-Shirt? Wir haben natürlich diese Kletten nicht mit uns herumgetragen, sondern nach einer Tour ins Gebüsch so weit wie möglich abgestreift, was auf glatten Kleidungsstücken (wie T-Shirts) ziemlich gut ging. Schwieriger war es bei Socken. Und Haare? Ne, wir sind da nie auf allen Vieren durchgerobbt.
Das bleibt für mich unplausibel. Zumal eine Mutter oder Oma als allererstes nach Rückkehr aus der Labkrautplantage sofort zum Zupfen anfing.
Der Gutachter des LKA hat das auch nur für "wahrscheinlicher" (größer 50%) gehalten, weil der Ablageort als Verursacher nicht für diese hohe Zahl ausgereicht habe. Und wohl auch nicht der Ort, an dem nach der These des Gerichts Melanie zum Austreten geschickt wurde, während Carola im Auto getötet worden sein soll.
Nun weiß man aber nicht, ob die Leiche von Melanie nicht noch irgendwo anders an einem Ort mit viel
Galium aparine zwischengelagert worden war.
Im Ergebnis bleibe ich bei meiner Einschätzung: Als Beleg für die Tagversion reicht das nicht aus. Dabei ist natürlich zu bedenken, dass die Gerichte erst die Summe aller Indizien (inkl. Zeugenaussagen usw.) als Beleg für die Tagversion angenommen haben. Was zulässig ist. Aber nicht schön.