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Der Mordfall Weimar

5.427 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, Doppelmord, Kindermord ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Der Mordfall Weimar

Der Mordfall Weimar

um 16:16
Zitat von RetsiemfohRetsiemfoh schrieb:Irgendwas muss Strate sich ja dabei denken, aber positive PR für seine Mandantin ?
Zitat von Photographer73Photographer73 schrieb:Aber warum? Nach so langer Zeit, warum jetzt plötzlich und zu welchem Zweck?
Ja genau, irgendwas muss er sich ja dabei denken und irgendwas muss das Ziel dieses Antrags sein. Strate ist doch ein sehr erfahrener Anwalt und hat schon mehrere Wiederaufnahmeverfahren betrieben. Ich habe schon oft gehört, dass sowas super kompliziert ist und man, wenn man mal in die Lage kommen sollte, dafür lieber nicht den Strafverteidiger aus der nächst gelegenen Kleinstadt engagieren sollte, sondern jemanden, der sich sehr gut damit auskennt.
Mir ist klar, dass so eine Widerderaufnahmeantrag viel Recherche verlangt und man da auch Pech haben kann und eben keine neuen Beweise findet. Es kann eben nicht in jedem Fall neue Beweise geben, egal wie viel man sucht.

Strate muss doch selber wissen, dass zwei von Laien interpretierte und in Richtung sexuellen Missbrauch gedeutete Kinderzeichnungen und die Verurteilung des Schwagers wegen Kindesmissbrauch "neue Beweise" im Sinne der Vorschriften für einen Wiederaufnahmeantrag sind.
Zitat von quaerere1quaerere1 schrieb:Nur weil der ehemalige Schwager der Böttcher in den USA wegen Kindesmißbrauch verurteilt wurde, heißt das noch lange nicht das er auch die Weimer-Kinder getötet hat.
Die Verurteilung ist ein neuer Fakt, der zur Zeit des Urteils noch nicht bekannt war. Aber die beweist eben überhauot nichts. Jeder Strafverteidiger, gegen dessen Mandanten ein StA so einen Vorwurf als angeblichen Beweis für seine Schuld bei einem Mord an zwei Kindern vorbringen würde, würde doch empört aufspringen und erklären, dass das deutsche Rechtssystem eben nicht nach dem Motto "einmal Kindesmissbraucher, immer Kindesmissbraucher" läuft.
Und die Kinderzeichnungen sollen diese Vorverurteilung dann stützen. Wenn er das ernst gemeint hätte, hätte er doch wenigstens ein Expertengutachten beauchtragen können, von jemanden, der auf die Deutung solcher Zeichungen und sexuellem Missbrauch von Kindern spezialisiert ist.

Ich kann mir halt außer der Hoffnung auf gute PR und gesaäte Zweifel an der Schuld der MB nichts vorstellen, was er mit dem Antrag bezwecken will?!
Öffentlich wird oft so getan, als sei das mit den Wideraufnahemantrage so eine Lotterie, in der man meisten Pech hat, so dass man nur oft genug an den Pott kommen muss, um noch mal ziehen zu dürfen, dann wird man irgendwann vielleicht Glücl haben und ein Gewinnerlos ziehen. Und genauso erscheint mir irgendwie dieser Antrag: "Mal schauen, ob er diesmal durchgeht."
Aber tatsächlich kommt es doch bei dem Verfahren darauf an, ob man wirklich neue Beweise vorlegen kann oder nicht. Wenn ich das nicht kann und nicht tue, ist die Wahrscheinlichkeit für eine Ablehnung 100%. Wenn ich es kann und darlege, sind die Chancen dagegen sehr hoch, weil das entscheidende Gericht eben auf Basis von Fakten und nicht auf Gutdünken urteilen muss.
Der Flschenhals, der eine Wideraufnahme so schwierig zu erreichen macht, ist doch nicht die Tatsache, dass so viele Anträge abgelehnt werden, sondern die Schwierigkeit, dass es in den meisten Verfahren einfach keine neuen Beweise zu finden gibt. Die Lösung dafür kann doch aber nicht sein, dann halt einfach irgendwelche Informationen willkürlich und subjektiv zu deuten und dann zu versuchen, dies dem prüfenden Gericht als Fakten zu verkaufen.


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um 17:22
Strate würde sowas nicht tun, wenn die Aussichten auf Erfolg verschwindend gering wären. Das fällt ja da auf ihn zurück und schmälert seinen guten Ruf.


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um 17:48
Zitat von Pusteblume82Pusteblume82 schrieb:Strate würde sowas nicht tun, wenn die Aussichten auf Erfolg verschwindend gering wären.
Dieses Eindrucks kann man sich aber kaum erwehren, wenn man sich anschaut, was Strate da zusammengetragen hat.....

Wenn schon Reinhold W laut Urteil keine Gelegenheit hatte, die Kinder zu töten - wann sollte Ray E dann die Möglichkeit dazu gehabt haben?
Und mit dem Töten allein war es nicht getan - töten, umziehen, Haare richten, Leichen verbringen....
Brigitte kam rund 1,5 Stunden früher als Monika nach Hause zurück.

Und warum wurde das Auto, das in der besagten Zeitspanne (laut ihrer eigenen Angabe) von Monika W genutzt wurde, an einem der Leichenfundorte gesehen?
Ganz davon abgesehen, dass Monika gesehen haben will, wie Reinhold um 03:20 Uhr mit Bierflasche weinend im Kinderzimmer sass - in Anwesenheit der toten Kinder.
Wie passt da noch ein Ray E rein?

Der Fall Weimar war sein Fall, das Urteil von 1997 hat ihn groß herausgebracht - irgendwie scheint es ihn zu fuchsen, dass dieses wieder einkassiert wurde. Es geht ihm ja auch ums Kämpfen und Gewinnen.
"Derartige Strafprozesse haben immer etwas atemberaubend Spannendes, und diese Atmosphäre - selbst wenn es - es geht um menschliche Schicksale, menschliche Tragödien, aber es geht einfach auch schlicht um Kampf im Gerichtssaal."
Quelle: https://www.ndr.de/fernsehen/sendungen/panorama/archiv/1997/Mordfall-Weimar-Portrait-Strate,erste6612.html


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Der Mordfall Weimar

um 18:31
Zitat von Jan_Jan_ schrieb am 02.04.2026:Wie ich ausführte, warum sollte Ursula die Kinder gesehen haben - Adele sagte ja nicht, dass sie die Kinder im Wohnungstür von Ursula gesehen haette
Immerhin war sie in der benachbarten Wohnung. Es geht mir aber nicht darum, dass die Wahrnehmung der Kinder just im gleichen Moment haätte erfolgen müssen, sondern darum, dass Ursula Z. und Adele A. der Aussage vom Geldwechsel zufolge zum gleichen Zeitpunkt im Haus waren. Von der benachbarten Wohnung soll Ursula den ganzen Tag von den Kindern nichts mitbekommen haben, ebenso nichts vom nächtlichen Weinen und ausgerechnet der Nachbar, der am weitesten weg wohnt, soll es gehört haben.

Gerade weil es nicht alltäglich gewesen sein dürfte, dass sie, die täglich Umgang mit den Kindern hatte, von den Kindern den ganzen Tag nichts mitbekommen hat, halte ich ihre Aussage für glaubwürdig. So leise sind Kinder im allgemeinen nicht. Der Unterschied zum alltäglichen müsste ihr extrem aufgefallen sein. Um die Bestätigung von MWs Nachtversion kann es am 11.08.1986 auch nicht gegangen sein, weil die von MW noch nicht ausgesagt war.
Zitat von Jan_Jan_ schrieb:Wenn schon Reinhold W laut Urteil keine Gelegenheit hatte, die Kinder zu töten - wann sollte Ray E dann die Möglichkeit dazu gehabt haben?
Reinhold? Herr Strate deutet an, dass es möglicherweise gar keinen Höschenwechsel gab. Das könnte das Zeitfenster erhöhen.


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um 19:33
Zitat von WMWM schrieb:Das könnte das Zeitfenster erhöhen.
Brigitte gab an, die kleine Karola lebend gesehen zu haben - das ist doch glaubwürdig, oder?
Und das war irgendwann, als sie schon im Bett gelegen hatte (also nach 1:45h, da kam sie heim - und vielleicht hat sie noch geduscht oder etwas gegessen, keine Ahnung, wie ihre Gewohnheiten da waren) und bevor Monika nach Hause kam (spätestens 3:20h).

Wie soll es dann abgelaufen sein?
Ray gibt den Kindern des Nachts etwas mit Weizenmehl zu essen und Milch bzw. Kakao zu trinken (Reinhard kriegt nichts mit), missbraucht dann Melanie und erstickt sie dabei aus Versehen (das deutet Strate ja deutlich an). Karola fängt an zu weinen. Daraufhin holt Ray erst mal seine Frau Brigitte zu Hilfe (aha - interessante Regung), damit sie das Kind beruhigt.
Brigitte kümmert sich um die weinende Karola (es gibt ja keinen Grund, an dieser Aussage von Brigitte zu zweifeln) und geht dann wieder schlafen, ohne bemerkt zu haben, dass Melanie tot in ihrem Bett liegt (aha). Ray bleibt wach und tötet im Anschluss Karola (Melanie war da bereits tot - passt das, das die Mageninhalte beider Kinder trotz des Zeitversatzes in der Tötung recht gleich waren? Und beide Kinder wurden längstens 2 Std nach dem Essen getötet - laut Urteil), dann kommt Monika nach Hause (Ray versteckt sich im Wohnzimmer?) und findet beide Kinder tot in ihrem Zimmer - und irgendwie auch ihren weinenden Gatten Reinhard (mit Bierflasche, so hat sie es wiederholt gesagt). Der kann sich später an nichts mehr erinnern (oder tut zumindest so).
Monika geht dann ins Schlafzimmer, ihr Mann ist sonst wo (wo eigentlich? So groß ist die Wohnung auch mal wieder nicht. Ins Schlafzimmer kommt er laut Monika erst bedeutend später zurück) und Ray huscht zurück ins Kinderzimmer, um die Kinder umzukleiden (warum eigentlich?, dazu verwendet er die Kleidung vom Vortag, die auf den Stühlen liegt und holt zusätzlich Söckchen aus dem Schrank - deren Farbe Monika später genau benennen kann, als sie Angaben zur Kleidung der Kinder macht (aha)), zu frisieren (ok - hätte er die Zeit nicht rechter verwendet, um die Kinder so wie sie sind schnell aus dem Haus und möglichst weit weg bzw. schlecht auffindbar zu verbringen?) und erst dann zu verbringen - an zwei unterschiedlichen Stellen (warum eigentlich dieser extra Aufwand?).
Familie Zimmermann bekommt davon nichts mit, dass Ray zweimal zur Haustür heraus muss und das Auto startet (obwohl Jürgen sehr früh heraus muss (gegen 04:45 hat er das Haus verlassen, da müsste er ab 04:15 wach gewesen sein)).
Ray kommt zurück und schläft erschöpft neben seiner tief schlafenden Frau ein, die nichts davon mitbekommen hat, dass ihr Mann nicht gleich mit ihr zurück ins Bett gegangen war (dabei versuchte sie noch, nicht gleich einzuschlafen, weil sie die Heimkehr Monikas abwarten wollte).

Monika macht morgens ein paar Besorgungen während Reinhard ausschläft - um die Mittagszeit entscheiden sie sich dann so zu tun, als seinen die Kinder vom Spielplatz verschwunden - denn beide gehen auf die Strasse/den Spielplatz und rufen da nach ihren Kindern. Keiner der Ehepartner gibt an, dass diese bereits nachts tot in ihren Betten lagen (nicht vom eigenen Ehegatten getötet, wie sie vielleicht gegenseitig von sich vermuteten, sondern von Ray, der unentdeckt in der Weimar Wohnung sein Unwesen getrieben hatte) und wie von Zauberhand verschwunden sind....

Ich kriege da keine plausible Story hin, wenn ich versuche, Ray als tötenden Pädokriminellen mit hineinzubasteln.....
Zitat von WMWM schrieb:und ausgerechnet der Nachbar, der am weitesten weg wohnt, soll es gehört haben.
Vielleicht war Ray wachgeworden, als seine Frau nach Hause bzw. zu ihm ins Bett gekrochen kam und war noch nicht wieder (so fest) eingeschlafen.


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um 19:51
Nun, nur weil Ursula an jenem Montag die Kinder nicht gesehen hat, heißt das nicht, dass die Kinder am Vormittag nicht mehr gelebt haben. Es gibt Zeugen, die die Kinder gesehen haben, und das ist nun mal Fakt. Und diese Beobachtungen decken sich genau mit dem, was MB selbst 25 Tage lang ausgesagt hat. Es gibt sogar übereinstimmende genaue Details ('Melanie saß auf der Schaukel, Carola stand an der Rutsche'), welche auf unabhängigen Aussagen von MB und Nachbarin N. beruhen. Es gab die Schlüsselszene der Kinder im Flur, als Oma A. das Geld für Bank /Post ihrer Enkelin geben wollte. Eine Verwechslung mit dem Vortag (Badeausflug) ist ausgeschlossen. Es gibt die Aussage von MB, dass die Kinder an jenem Vormittag noch mal ins Haus kamen, um ihren Ball zu holen (der später von der Nachbarin N. nachmittags bei der Suche der Kinder im Straßengraben gefunden wurde, und dieser - lt Aussage MB - von einem Nachbarskind zurückgegeben wurde. Das hat nichts damit zu tun, dass Ursula die Kinder nicht gesehen hat.
Der komplette Vormittag des 04.08.86 (bis ca. 11.00 Uhr) deckt sich detaillgetreu in den Aussagen aller Beteiligten einschließlich den ursprünglichen Aussagen von MB. Die folgende für die Kinder schicksalhafte Stunde verlor sich von vorneherein in unzähligen Lügen der späteren Angeklagten.


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um 19:52
Zitat von WMWM schrieb:Gerade weil es nicht alltäglich gewesen sein dürfte, dass sie, die täglich Umgang mit den Kindern hatte, von den Kindern den ganzen Tag nichts mitbekommen hat, halte ich ihre Aussage für glaubwürdig. So leise sind Kinder im allgemeinen nicht.
Zu Ursula steht nicht viel im Urteil, wie es aussieht, hat sie beder bestätigt noch dementiert, die Kinder am Montag vormittag gesehen zu haben.

Aber ich stelle mal dagegen, was A. Anger sagte:
In ihrer Vernehmung vom 11.8.1986, einen Tag nach der Beerdigung der
Kinder, wiederholte die Zeugin Anger diese Angaben und gab zusätzlich
an, die Angeklagte sei am 4.8.1986 gegen 10 Uhr zu ihr hochgekommen
und habe sie gefragt, ob sie etwas brauche, sie wolle zur Post und zum
Einkaufen fahren. Sie habe ihre Enkelin daraufhin gebeten, einen Brief mit
zur Post zu nehmen. Da sie kein Kleingeld für das Porto, sondern nur einen
50 DM-Schein gehabt habe, sei sie mit diesem zu ihrer Enkelin Ursula
Zimmermann gegangen, die ihn gewechselt habe. Sie sei dann in die Woh-
nung der Angeklagten gegangen und habe dieser Geld für das Porto gege-
ben. Bei dieser Gelegenheit sei ihr Melanie entgegen gekommen, die
schon angezogen gewesen sei. Melanie habe sie an der Hand gepackt und
zu ihr gesagt: "Guten Morgen, Anger" - die Anrede Anger hätten die Kinder
ihr gegenüber üblicherweise benutzt. Kurze Zeit nach Melanie sei auch Ka-
rola aus der Wohnung gekommen und habe ebenfalls gesagt: "Guten Mor-
gen. Anger". Auch Karola sei bereits angezogen gewesen.
In einer am 28.8.1986 erfolgten dritten polizeilichen Vernehmung wieder-
‘ holte Frau Anger ihre bisherigen Angaben und fügte hinzu, sie habe, als die
Angeklagte am Vormittag des 4.8.1986 zu ihr gekommen sei und sie ge-
fragt habe, ob sie etwas für sie in Philippsthal erledigen solle, gerade die —
Fenster in der Wohnung Gertrud Böttchers, mit der sie zusammen wohne,
geputzt und sei mit sechs der Fenster bereits fertig gewesen. lm Laufe der
Vernehmung betonte die Zeugin mehrfach,’ sie sei sich sicher, während der
Übergabe des Geldes für das Porto im Flur der Wohnung Weimar von ihren
beiden Urenkelinnen Melanie und Karola im Beisein der Angeklagten be-
grüßt worden zu sein. Daß die Begrüßung durch die beiden Kinder an ei-
nem anderen, früheren Tag gewesen sein könnte, schließe sie völlig aus.
Dies sei ihr deshalb sicher bewußt, weil sie zuvor die Fenster geputzt habe.
. Eine derartige Arbeit verrichte sie keinesfalls an einem Sonntag.
Quelle: Urteil S. 124 ff


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