Der Mordfall Weimar
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Mord, Doppelmord, Kindermord ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Der Mordfall WeimarDer Mordfall Weimar
um 13:04Die Kinder könnten sich auch deshalb anders verhalten haben, als sonst, wegen der häuslichen Situation, die Kinder bekamen die Streitigkeiten der Eltern mit, genauso das die Mutter abends rausgeht und wenn ich lese das am Sonntag vor den Morden noch ein Streit zwischen Reinhard und Monika war, wo sie ablehnte ihn mir zum schwimmen zu nehmen, sie ihn wohl kratzte und er sie wegschubste, ist das ganz bestimmt nicht toll für die Kinder.Genauso gut könnte ivh mir vorstellen , das die Kinder auch so viel mitbekamen und das lässt ne Kinderseele nicht kalt.Schon allein wenn eine scheidunge im Gespräch ist.
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um 13:09Die Elimination von Betäubungsmitteln aus dem Körper hört aber mit Eintritt des Todes auf. Dazu braucht es entweder Nieren die arbeiten, also das Betäubungsmittel aus dem Blut filtrieren, oder aber einen arbeitende Leber, in der die Betäubungsmittel durch Stoffwechselvorgänge abgebaut werden. Da mit Eintritt des Todes die Blutzirkulation stoppt stellen auch beide Organe ihre Tätigkeit ein und die Blut-Konzentration sinkt nicht weiter ab.WM schrieb:JBei den Kindern wurden per Obduktion keine Betäubungsmittel festgestellt, wobei das auch daran liegen kann, dass sie nicht mehr nachgewiesen wurden. Immerhin lagen zwischen der Vermisstenmeldung und dem Aufinden der Kinder drei Tage.
Der Mordfall Weimar
um 13:14Ganz genau. Davon ab finde ich eine Beschreibung von einer Erzieherin (btw aus einem Link, der nicht mehr abrufbar ist) darüber, dass sie die Kinder als schläfrig oder durstig wahrgenommen hätte, auch Null aussagekräftig. Es ist ja nun nichts ungewöhnliches, dass Kinder müde sind, Durst haben oä. Man muss nicht in alles etwas reininterpretieren.quaerere1 schrieb:Die Kinder könnten sich auch deshalb anders verhalten haben, als sonst, wegen der häuslichen Situation, die Kinder bekamen die Streitigkeiten der Eltern mit, genauso das die Mutter abends rausgeht und wenn ich lese das am Sonntag vor den Morden noch ein Streit zwischen Reinhard und Monika war, wo sie ablehnte ihn mir zum schwimmen zu nehmen, sie ihn wohl kratzte und er sie wegschubste, ist das ganz bestimmt nicht toll für die Kinder.Genauso gut könnte ivh mir vorstellen , das die Kinder auch so viel mitbekamen und das lässt ne Kinderseele nicht kalt.Schon allein wenn eine scheidunge im Gespräch ist.
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um 13:20Und das müde ließe sich doch ohne weiters damit erklären, dass MB zu der Zeit offenbar öfter abends bis spät in die Nacht ausgegangen ist, sich also vielleicht nicht mehr so sehr darum gekümmert hat, die Kinder rechtzeitig ins Bett zu bringen und/oder dass die Kinder öfter nachts wach wurden, wenn sie nach Hause kam.Photographer73 schrieb:Ganz genau. Davon ab finde ich eine Beschreibung von einer Erzieherin (btw aus einem Link, der nicht mehr abrufbar ist) darüber, dass sie die Kinder als schläfrig oder durstig wahrgenommen hätte, auch Null aussagekräftig. Es ist ja nun nichts ungewöhnliches, dass Kinder müde sind, Durst haben oä. Man muss nicht in alles etwas reininterpretieren.
Spekulation, aber in meinen Augen durchaus naheliegend ist es, dass es da nachts auch das ein oder andere Mal zu lautstarkem Streit zwischen RW und MB kam, weil RW es vielleicht nicht einfach so geschluckt hat, dass sie nächtelang mit anderen Männern unterwegs war. Die Wohnungen waren ja wohl nicht besonders groß und eher hellhörig, insofern ist es doch anzunehmen, dass die Kinder davon aufgewacht wären.
Der Mordfall Weimar
um 13:30Auch jetzt spekulation, aber Reinhard hatte ja auch Medikamente bekommen, die ihn3mal ins Krankenhaus brachten und als die Sache aufflog zeigte er keine Krankheitszeichen mehr. Was wenn die Mädchen jetzt Schlafmittel bekamen, damit sie durchschlafen und nicht wach wurden?
Der Mordfall Weimar
um 14:43In dem Punkt, dass sich das Verhalten der Kinder veraendert haette, deckt sich das, was die Userin geschrieben hat dennoch mit dem, was in der RTL-Doku gesagt wird.Photographer73 schrieb:Davon ab finde ich eine Beschreibung von einer Erzieherin (btw aus einem Link, der nicht mehr abrufbar ist) darüber, dass sie die Kinder als schläfrig oder durstig
Der Mordfall Weimar
um 15:08@WM
Kannst du die Doku bitte mal verlinken?
Davon ab, wie gesagt - für Veränderungen kann es zig Gründe geben, @quaerere1 und @Grillage
führten es auch gerade nochmals aus.
Kannst du die Doku bitte mal verlinken?
Davon ab, wie gesagt - für Veränderungen kann es zig Gründe geben, @quaerere1 und @Grillage
führten es auch gerade nochmals aus.
Der Mordfall Weimar
um 15:41Wenn man wie im Urteil davon ausgeht, dass MW fähig war, ihre Kinder zu töten und ihrem Mann zuvor ohne sein Wissen Medikamente zu verabreichen, dann ist der Schritt nicht unbedingt weit, sich vorzustellen, dass sie im Vorfeld auch den Kindern Beruhigungsmittel gegeben haben könnte. Das wäre eine alternative Erklärung für die Aussage der Kindergärtnerin. Von der emotionalen Belastung, der die Kinder ohnehin zuhause ausgesetzt waren, mal ganz abgesehen.
Der Mordfall Weimar
um 17:07WM schrieb:Ganz eindeutig geht aus dem Aussageprotokoll nicht hervor, wann MW den Spurensucher verständigt hat.
Um 13.35 Uhr informierte Brigitte Elliott auf Bitten der Angeklagten die Polizeistation in Bad Hersfeld telefonisch vom Verschwinden ihrer Nichten. Kurze Zeit später trafen die ersten Kräfte der Schutzpolizei in Röhrigshof-Nippe ein. .Quelle: Urteil Frankfurt S.24/25
Zusätzlich gab sie an, sie habe, nach der Aufnahme des Vermißtensachverhalts durch die Polizei bei Verwandten in Hilmes angerufen und diese gebeten, einen dort wohnenden Polizeibeamten, Hans ’ Sieling, der einen Spürhund habe, um Mithilfe zu bitten. Kurze Zeit später sei der Hund gebracht worden, sie habe die Schlafsachen der Kinder herausgesucht und den Hund daran riechen lassen. Man sei dann, wie ihr berichtet worden sei, mit dem Hund zum Spielplatz gegangen, wo er eine Spur aufgenommen und bis zur Taubeneinsatzstelle verfolgt, sie dort aber verloren habe.Quelle: Urteil Frankfurt S. 33/34
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