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Mordfall Charlotte Böhringer

28.466 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, München, 2006 ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Mordfall Charlotte Böhringer

Mordfall Charlotte Böhringer

09.05.2020 um 00:17
Zitat von KimByongsuKimByongsu schrieb:Meines Wissens handelte es sich im Zivilprozeß um ein Versäumnisurteil. Feststellungen inhaltlicher Art z.B. zur Frage, ob Herr Toth seine Tante getötet hat, enthält ein solches Urteil nicht.
Genau das schrieb ich oben. Das Gericht hat, wie gesetzlich in § 331 ZPO vorgesehen, als zugestanden, also unstreitig betrachtet, was der Kläger Mate sagte: BT ist erbunwürdig, weil er CB umgebracht hat.

Da dies als zugestanden zu betrachten war, musste das Gericht keine weiteren Feststellungen dazu treffen.
Zivilprozessordnung
§ 331 Versäumnisurteil gegen den Beklagten

(1) Beantragt der Kläger gegen den im Termin zur mündlichen Verhandlung nicht erschienenen Beklagten das Versäumnisurteil, so ist das tatsächliche mündliche Vorbringen des Klägers als zugestanden anzunehmen.


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09.05.2020 um 00:21
Zitat von KimByongsuKimByongsu schrieb:Feststellungen inhaltlicher Art z.B. zur Frage, ob Herr Toth seine Tante getötet hat, enthält ein solches Urteil nicht.
Nochmal: Mate klagt gegen seinen Bruder, dass der erbunwürdig sei, weil er die Tante umgebracht hat. Wenn Bence dazu nix sagt, bekommt Mate recht. Ergo, rein rechtlich: Bence ist erbunwürdig, weil er seine Tante umgebracht hat. Ganz einfach.


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09.05.2020 um 00:22
Zitat von BoobSinclarBoobSinclar schrieb:Bence ist erbunwürdig, weil er seine Tante umgebracht hat.
Zivilrechtlich ist das so. Punkt. Das Versäumnisurteil ist rechtskräftig.


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09.05.2020 um 00:25
@Andante
Nein. Sie schrieben, daß durch das Urteil der Sachvortrag der Klage "zugestanden" sei. Das ist nicht der Fall. Ein Versäumnisurteil besteht nur aus Rubrum und Tenor. Es enhält keinerlei Ausführungen zu Begründetheit der Klage. Die Beklagtenseite hat lediglich keinen Antrag auf Klagabweisung gestellt. Darin liegt kein Zugeständnis. Sie meinen wahrscheinlich ein Anerkenntnisurteil. Das liegt hier jedoch nicht vor.


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09.05.2020 um 00:25
Zitat von KimByongsuKimByongsu schrieb:Darin liegt kein Zugeständnis.
Ist Bence erbunwürdig? Wenn ja, warum ist er erbunwürdig?


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09.05.2020 um 00:29
Zitat von BoobSinclarBoobSinclar schrieb:Nochmal: Mate klagt gegen seinen Bruder, dass der erbunwürdig sei, weil er die Tante umgebracht hat. Wenn Bence dazu nix sagt, bekommt Mate recht. Ergo, rein rechtlich: Bence ist erbunwürdig, weil er seine Tante umgebracht hat. Ganz einfach.
Mate hat geklagt, um seinem Bruder damit zu helfen.
Es sollte eine neue Beweisaufnahme oder ein Teil einer neuen Beweisaufnahme erfolgen.
Das klappt ja auch.
Wie ich bereits ausführte, hält das Zivilgericht die Zeugen, wie Indizien nicht für sehr überzeugend.
Im Übrigen hat das Zivilgericht selbst auch nochmal viele Zeugen vernommen gehabt (vgl. Wikipedia: Mordfall Charlotte Böhringer#cite note-SZ25012012-18)


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09.05.2020 um 00:30
Zitat von KimByongsuKimByongsu schrieb:Sie meinen wahrscheinlich ein Anerkenntnisurteil.
Ich kenne mich da aus und weiß, was ich sage. Und ich schrieb schon, dass ein VU keinen Tatbestand und keine Entscheidungsgründe enthält. Daher erwächst natürlich auch nichts an tatsächlichen Feststellungen des Gerichts in Rechtskraft, eben weil in einem Versäumnisurteil keine tatsächlichen Feststellungen getroffen werden.

Aber selbstverständlich prüft das Zivilgericht vor Erlass des VU die Schlüssigkeit der Klage. Ist die Klage nicht schlüssig, darf das Gericht kein VU gegen den Beklagten erlassen.

Hier hat das Gericht ein VU erlassen, die Klage von Mate also als schlüssig angesehen. Das hat fürs VU gereicht. Nachzulesen alles im § 331 ZPO, wie´s geht.


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09.05.2020 um 00:31
Zitat von Marc4290Marc4290 schrieb:Mathe hat geklagt, um seinem Bruder damit zu helfen, in dem man bestimmten Teilen aus dem Strafprozess nochmal Gehör verschafft.
Das ist schlicht und einfach Quatsch. Mate hatte geklagt, damit der Erbteil von Bence nicht an den Staat fällt, sondern an die Familie. Man hat dazu die Hilfskonstruktion Erbunwürdigkeit gewählt.


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09.05.2020 um 00:33
Zitat von BoobSinclarBoobSinclar schrieb:Das ist schlicht und einfach Quatsch. Mate hatte geklagt, damit der Erbteil von Bence nicht an den Staat fällt, sondern an die Familie. Man hat dazu die Hilfskonstruktion Erbunwürdigkeit gewählt.
In erster Linie dürfte es darum gegangen sein, die Zweifel nochmal gezielt anzuschauen und dazu ist der Zivilprozess ein guter Trick.
Was Du hier schreibst, ist wirklich der Knaller.


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09.05.2020 um 00:33
Zitat von Marc4290Marc4290 schrieb:In erster Linie dürfte es darum gegangen sein, die Zweifel nochmal gezielt anzuschauen und dazu ist der Zivilprozess ein guter Trick.
Ach so, und die Millionen waren "nur" ein angenehmer Nebeneffekt? Sorry, aber das kann man doch nicht ernst meinen.


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09.05.2020 um 00:35
@Marc4290
Hätte das Zivilgericht festgestellt, daß Bence Thot erbberechtigt ist und die Klage dementsprechend abgewiesen, wäre das für alle Seiten schlecht gewesen. Bence wäre Erbe geworden und der Erbteil wäre eingezogen worden. Im Ergebnis hätte die Familie Toth sich dann mit dem Freistaat Bayern über jede Entscheidung hinsichtlich des Parkhauses streiten dürfen. Das alleine war der Grund, warum kein Klageabweisungsantrag gestellt wurde.


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09.05.2020 um 00:36
Zitat von BoobSinclarBoobSinclar schrieb:Mate hatte geklagt, damit der Erbteil von Bence nicht an den Staat fällt, sondern an die Familie
Genau. Und das hat geklappt. Es war der schnellste und billigste Weg, zu verhindern, dass BTs Erbteil vom Staat eingezogen wird. Irgendwelche rechtliche Bedeutung für das Strafverfahren gegen BT hat diese Zivilgeschichte nicht, auch wenn noch so sehr darauf herumgeritten wird.


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09.05.2020 um 00:37
Zitat von AndanteAndante schrieb:Genau. Und das hat geklappt. Es war der schnellste und billigste Weg, zu verhindern, dass BTs Erbteil vom Staat eingezogen wird. Irgendwelche rechtliche Bedeutung für das Strafverfahren gegen BT hat diese Zivilgeschichte nicht, auch wrnn noch so sehr darauf herumgeritten wird.
Das sehe ich anders.
Natürlich musste Mate einen Antrag stellen, damit es überhaupt zu einer Zulassung einer Zivilklage kommt.
Da war es ein guter Punkt, darauf zu klagen, dass Bence erbunwürdig ist.
Entschuldige, aber Mate dürfte es hier in erster Linie darum gegangen sein, die Unschuld seines Bruders zu beweisen.
Dafür kämpft er seit Jahren.


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09.05.2020 um 00:44
Ich würde gerne nochmal auf die DNA-Spur zurückkommen und möchte hierbei auf folgenden Beitrag der Süddeutschen Zeitung verweisen: https://www.sueddeutsche.de/muenchen/wie-eine-dns-untersuchung-zum-desaster-wurde-irgendwie-reingekommen-1.219169
Darin steht eindeutig, dass man die Herkunft der DNA-Doppel-Spur aufklären wollte.
Unter anderem mussten alle Ermittler zu einem DNA-Test.
Auch dem sichernden Beamten der DNA wurde zunächst etwas unterstellt.
Vielleicht wollte er sich nur wichtig machen und hatte die Spur absichtlich verunreinigt.
Fakt ist: Es war letztlich auch nicht seine DNA.
Der Ermittler arbeitet schließlich nicht mehr im Präsidium.


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09.05.2020 um 00:48
Zitat von Marc4290Marc4290 schrieb:Ich würde gerne nochmal auf die DNA-Spur zurückkommen
Ja, nee, ich würde gerne nochmal darauf zurückkommen, wie Du darauf kommst, der Beamte, der Bence als Zeuge vernommen hat, hätte bei seiner Schilderung der Vernehmung gelogen? Und vor allem, wie Du das zu belegen gedenkst.


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09.05.2020 um 00:48
Zitat von Marc4290Marc4290 schrieb:Entschuldige, aber Mate dürfte es hier in erster Linie darum gegangen sein, die Unschuld seines Bruders zu beweisen.
Dann hätte man es im Zivilverfahren nicht zu einem Versäumnisurteil kommen lassen dürfen, sondern hätte ein sog. streitiges Urteil mit Tatbestand und Entscheidungsgründen erwirken müssen.

Sprich: BT als Beklagter hätte sich gegen Mates Klage verteidigen und darauf beharren müssen, dass er - BT - nicht erbunwürdig ist, weil er - BT - eben nicht CB umgebracht hat.

Dann hätte das Zivilgericht entscheiden müssen, was Sache ist, also klären müssen, ob BT wirklich B umgebracht hat. Das wäre eine neue Chance auf Sachverhaltsaufklärung gewesen. Aber genau das, also ein streitiges Urteil, wollten die Gebrüder Toth ja nicht.

Denn hätte BT gewonnen, hätte also das Zivilgericht festgestellt, dass er nicht erbunwürdig ist, weil er CB nicht getötet hat, wäre BT Erbe geblieben, und, siehe oben, sein Erbteil an den Freistaat Bayern gefallen.

Im Ergebnis hat man sich im Zivilverfahren also für die Kohle und gegen eine weitere Chance auf neue Tatsachenfeststellungen entschieden.


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09.05.2020 um 00:49
Zitat von AndanteAndante schrieb:Dann hätte man es im Zivilverfahren nicht zu einem Versäumnisurteil kommen lassen dürfen, sondern hätte ein sog. streitiges Urteil mit Tatbestand und Entscheidungsgründen erwirken müssen.

Sprich: BT als Beklagter hätte sich gegen Mates Klage verteidigen und darauf beharren müssen, dass er - BT - nicht erbunwürdig ist, weil er - BT - eben nicht CB umgebracht hat.

Dann hätte das Zivilgericht entscheiden müssen, was Sache ist, also klären müssen, ob BT wirklich B umgebracht hat. Das wäre eine neue Chance auf Sachverhaltsaufklärung gewesen. Aber genau das, also ein streitiges Urteil, wollten die Gebrüder Toth ja nicht.

Denn hätte BT gewonnen, hätte also das Zivilgericht festgestellt, dass er nicht erbunwürdig ist, weil er CB nicht getötet hat, wäre BT Erbe geblieben, und, siehe oben, sein Erbteil an den Freistaat Bayern gefallen.

Im Ergebnis hat man sich im Zivilverfahren also für die Kohle und gegen eine weitere Chance auf neue Tatsachenfeststellungen entschieden.
Damit machst Du aber alleine dem Bruder dann einen Vorwurf oder wie soll ich das sehen?


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09.05.2020 um 00:50
Zitat von Marc4290Marc4290 schrieb:Damit machst Du aber alleine dem Bruder dann einen Vorwurf oder wie soll ich das sehen?
Du sollst das so sehen, dass es offensichtlich im Zivilprozess eben NICHT um die Frage ging, ob Bence seine Tante getötet hat, also um die Sachverhaltsklärung, sondern ums Geld. Und um nichts anderes.


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