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Mordfall Charlotte Böhringer

28.466 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, München, 2006 ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Mordfall Charlotte Böhringer

Mordfall Charlotte Böhringer

09.05.2020 um 00:52
Zitat von BoobSinclarBoobSinclar schrieb:Ja, nee, ich würde gerne nochmal darauf zurückkommen, wie Du darauf kommst, der Beamte, der Bence als Zeuge vernommen hat, hätte bei seiner Schilderung der Vernehmung gelogen? Und vor allem, wie Du das zu belegen gedenkst.
Das habe ich nie geschrieben, dass er gelogen hat.
Ich habe geschrieben, dass das was Du aus dem Urteil kommentiert hast, letztlich gar nichts aussagt.
Was sagt es schon aus, dass Bence vieles erst auf Nachfragen hineinräumte?

Möchtest Du darauf einen Anfangsverdacht stützen?
Weil jemand sich jemand etwas auffällig verhält?
Weil er das eine sehr gut minutiös erklären kann und anderes wieder nicht?
Das ist alles sehr schwach, was Du schreibst.
Mich überzeugt das nicht!
Außerdem können solche Vernehmungen mit Druck laufen.
Und Druck, den gab es in dem Verfahren massiv, wie auch der Verteidiger von Bence in einem Videobeitrag berichtete.

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Mordfall Charlotte Böhringer

09.05.2020 um 00:54
Zitat von Marc4290Marc4290 schrieb:Damit machst Du aber alleine dem Bruder dann einen Vorwurf oder wie soll ich das sehen?
Natürlich nicht. BT als Beklagter bzw. dessen Anwalt ist ja absichtlich im Verhandlungstermin im Zivilverfahren weggeblieben bzw. hat nicht verhandelt, war also damit säumig im Sinne der ZPO, damit Versäumnisurteil ergehen konnte.
Das war alles gut zwischen den Brüdern abgesprochen.


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09.05.2020 um 00:54
Zitat von Marc4290Marc4290 schrieb:Das habe ich nie geschrieben, dass er gelogen hat.
Das hast Du impliziert, in dem Du das, was im Urteil als Wiedergabe der Zeugenaussage des Beamten steht, in Zweifel ziehst.
Zitat von Marc4290Marc4290 schrieb:Möchtest Du darauf einen Anfangsverdacht stützen?
Weil jemand sich jemand etwas auffällig verhält?
Ja, genau so passiert das. Wie eben in diesem Fall ganz konkret. So, wie es der vernehmende Beamte vor Gericht erklärt hat.

Nochmal die Frage: Warum glaubst Du dem Beamten nicht? Geht ja nicht um mich hier, ich zitiere nur die Erkenntnis des Gerichtes.


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09.05.2020 um 00:54
Zitat von BoobSinclarBoobSinclar schrieb:Du sollst das so sehen, dass es offensichtlich im Zivilprozess eben NICHT um die Frage ging, ob Bence seine Tante getötet hat, also um die Sachverhaltsklärung, sondern ums Geld. Und um nichts anderes.
Das stimmt zum Teil, was Du schreibst.
Aber gerne nochmal zum Mitschreiben: Dazu hatte sich das Gericht mit dem zugrunde liegenden Strafurteil zu befassen!


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09.05.2020 um 00:55
Zitat von Marc4290Marc4290 schrieb:Dazu hatte sich das Gericht mit dem zugrunde liegenden Strafurteil zu befassen!
Ja. Genau. Und durch sein Nichterscheinen vor Gericht hat Bence genau das eben verhindert, dass man sich damit weiter befasst. Wie @Andante wunderbar ausführte.


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09.05.2020 um 00:56
Zitat von BoobSinclarBoobSinclar schrieb:Ja. Genau. Und durch sein Nichterscheinen vor Gericht hat Bence genau das eben verhindert, dass man sich damit weiter befasst. Wie @Andante wunderbar ausführte.
Wie dem auch sei.
Zumindest hatte bis dahin das Zivilgericht bereits angeführt, dass man die dem Strafurteil zugrunde liegenden Indizien, wie auch die Zeugenaussagen, als wenig überzeugend sieht.
Auf Basis dessen hat man ja dann im Jahr 2012 den 1. Wiederaufnahmeantrag eingereicht gehabt.


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09.05.2020 um 00:56
Zitat von Marc4290Marc4290 schrieb:Und Druck, den gab es in dem Verfahren massiv, wie auch der Verteidiger von Bence in einem Videobeitrag berichtete.
Wir reden aber immer noch über die Zeugenvernehmung?


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09.05.2020 um 00:57
Zitat von Marc4290Marc4290 schrieb:Wie dem auch sei.
Nein, nicht, wie dem auch sei. Faktisch hat Bences Nichterscheinen verhindert, dass man sich mit dem Sachverhalt "Hat Bence seine Tante getötet, ja, nein, vielleicht" nicht weiter beschäftigt hat.
Zitat von Marc4290Marc4290 schrieb:Auf Basis dessen hat man ja dann im Jahr 2012 den 1. Wiederaufnahmeantrag eingereicht gehabt.
Der abgelehnt wurde. Kann also nicht sooo viel hergemacht haben, die sensationellen Erkenntnisse aus dem Zivilverfahren.


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09.05.2020 um 00:58
Zitat von BoobSinclarBoobSinclar schrieb:Wir reden aber immer noch über die Zeugenvernehmung?
Ja, ich spreche noch von der Zeugenvernehmung.
Die Beamten wollten womöglich schnell ein Ergebnis präsentieren.
Dass sich die Medien auf den Fall stürzen würden, war ja zu erwarten.


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Mordfall Charlotte Böhringer

09.05.2020 um 00:59
Zitat von BoobSinclarBoobSinclar schrieb:Der abgelehnt wurde. Kann also nicht sooo viel hergemacht haben, die sensationellen Erkenntnisse aus dem Zivilverfahren.
Interessant ist in dem Zusammenhang, dass über die 1. Wiederaufnahme, die abgelehnt wurde, die Strafkammer mit der Entscheidung darüber befasst war, die auch Werner Mazurek wegen erpresserischen Menschenraubes mit Todesfolge zu lebenslanger Haft verurteilte.
Das kann man hier nachlesen: https://www.probence.de/die-verfahren/wiederaufnahmeverfahren-2012/


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09.05.2020 um 01:00
Zitat von Marc4290Marc4290 schrieb:Ja, ich spreche noch von der Zeugenvernehmung.
Die Beamten wollten womöglich schnell ein Ergebnis präsentieren.
Dass sich die Medien auf den Fall stürzen würden, war ja zu erwarten.
Also unterstellst Du Voreingenommenheit, Lüge und Rechtsbruch? Wo genau sprechen Toth und sein Anwalt davon, dass die Zeugenvernehmung nicht rechtmässig abgehalten wurde? Bence hat den Anwalt übrigens weggeschickt, so groß war der Druck.


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09.05.2020 um 01:06
Zitat von Marc4290Marc4290 schrieb:Aber gerne nochmal zum Mitschreiben: Dazu hatte sich das Gericht mit dem zugrunde liegenden Strafurteil zu befassen!
Eben nicht. Du vergisst, dass im Zivilverfahren, anders als im Strafverfahren, kein Amtsermittlungsgrundsatz herrscht.

Das Zivilgericht erforscht also den Sachverhalt NICHT von Amts wegen. Sondern die Parteien des Zivilprozesses müssen, natürlich wahrheitsgemäß, selber das vortragen, was für sie günstig ist.

Behauptet also die eine Prozesspartei in tatsächlicher Hinsicht twas, und die andere Prozesspartei lässt dies unkommentiert, gilt als zugestanden, was die andere Partei gesagt hat. Das Gericht prüft dann nicht, ob das stimmt, sondern behandelt als prozessual wahr und unstreitig, was die behauptende Partei gesagt hat. Deshalb ist es bei Zivilgerichten so wichtig, dass man immer genau guckt, was der Gegner schreibt und sagt, und sich zu allem dazu dann selber erklärt.

Hier, in der Säumnissituation, musste das Zivilgericht sich daher eben NICHT mit dem Strafurteil befassen, weil nach § 331 Abs 1 ZPO als zugestanden, zivilprozessual wahr und als unstreitig galt, was der Kläger Mate in seiner Klageschrift geschrieben hatte und dann in der mündlichen Verhandlung, in der BT nicht anwesend war, wiederholt hatte: dass BT erbunwürdig ist, weil er CB umgebracht hat.


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09.05.2020 um 01:09
@Marc4290

Ich hätte gerne noch den Beleg dafür, dass a) der Vernehmungsbeamte vor Gericht die Unwahrheit über die Zeugenvernehmung gesagt hat und b) dass Bences Anwalt nicht zu seinem Mandanten gelassen wurde.


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09.05.2020 um 01:10
Zitat von Marc4290Marc4290 schrieb:Interessant ist in dem Zusammenhang, dass über die 1. Wiederaufnahme, die abgelehnt wurde, die Strafkammer mit der Entscheidung darüber befasst war, die auch Werner Mazurek wegen erpresserischen Menschenraubes mit Todesfolge zu lebenslanger Haft verurteilte.
Auch hier unterstellst Du also eine Justizverschwörung und schweren Rechtsbruch bzw. Rechtsbeugung, mitunter sogar Korruption. Gibt es dafür Belege?


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09.05.2020 um 01:32
@Andante

Was war denn genau derxzweck des säumnisurteils?
Der Zweck des Bruders?


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09.05.2020 um 01:42
Zitat von peterleepeterlee schrieb:Was war denn genau derxzweck des säumnisurteils?
Dazu hat sich BT ausführlich geäußert.

Themen-Wiki: Mordfall Charlotte Böhringer
2. Wiederaufnahmeantrag
Vor diesem Hintergrund nun musste ich entscheiden: Entweder ein schriftliches Urteil bestätigt mich auf ganzer Linie und meine Familie wird finanziell zerstört, oder aber mein Bruder bekommt alles, meine Familie wird zumindest finanziell gerettet und ich nehme mit den festgestellten Fakten vorlieb.
In der klaren Vorstellung, dass die gefundenen Ergebnisse für eine beabsichtigte Wiederaufnahme meines Verfahrens genügen, traf ich meine Entscheidung, meine Verteidigung anzuweisen, diesen Zivilprozess mit Versäumnisurteil zu beenden. In keiner Weise wollte ich dadurch auch nur den Anschein einer Respektlosigkeit gegenüber der entscheidenden Zivilkammer entstehen lassen. Im Gegenteil hat mich die Vorsitzende durch ihre Eindeutigkeit in der Beurteilung der angebotenen Beweise in meiner Entscheidung bestärkt und meinen bereits verlorenen Glauben an die bayrische Justiz wieder aufkeimen lassen.
Indes möchte ich aber keine falschen Zweifel an meiner Verteidigungslinie entstehen lassen. Ein „Zugeständnis“ durch Versäumnis verstehe ich ausschliesslich formal und es wurde durch äusseren Zwang unumgänglich. Ich habe meine Tante nicht getötet, daran kann auch keine formale Spiegelfechterei etwas ändern. Ich konnte es nur nicht zulassen, dass über das bereits über unsere gesamte Familie hereingebrochene Unglück hinaus, eine faktische Enteignung der Lebensgrundlagen und die Vernichtung der Arbeitsleistung dreier Generationen hinzukomme.
Gez. Benedikt Toth (S. 17)



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09.05.2020 um 02:14
Zitat von peterleepeterlee schrieb:Was war denn genau derxzweck des säumnisurteils?
BT hatte doch von seiner Tante einen Teil ihres Vermögens geerbt. So ein Testament hatte sie ja gemacht und es vor ihrem Tod nicht mehr geändert. Mit dem Tod von CB hat BT also erstmal seinen Teil geerbt.

In dem Strafurteil nun ist BT nicht nur wegen Mordes an CB verurteitl worden, sondern die Strafkammer hat zugleich angeordnet, dass das, was der Täter aus der Straftat erlangt, nicht bei ihm verbleiben, sondern an den Staat fallen soll. Das ist gesetzlich so vorgesehen, denn natürlich soll man nicht behalten dürfen, was man durch die Straftat erlangt, der Dieb nicht die Beute, der Betrüger nicht das Ergaunerte und BT eben nicht das Erbe. Gibt es keinen Berechtigten oder Eigentümer bzw. kann er nicht ermittelt werden, fällt so etwas an den Staat.

Der Familie Toth einschließlich BT war es natürlich ein Dorn im Auge, dass BTs Erbteil nun an den Freistaat Bayern gehen sollte, und man hat überlegt, wie man das verhindert.

Der Weg war nun so, das Mate Toth, der weitere Erbe, zivilgerichtlich (durch Versäumnisurteil) hat feststellen lassen, dass BT erbunwürdig ist. Im BGB gibt es nämlich eine Vorschrift, wonach der, der denjenigen tötet, von dem er was erbt, dieses Erbes nicht würdig, also eben erbunwürdig, ist.

Die Folge davon war, dass BT jetzt wegen Erbunwürdigkeit seinen Erbteil verloren hat, der Freistaat Bayern kann ihn also nicht mehr einziehen, da er bei BT nicht mehr vorhanden ist, er gehört BT nicht mehr.

BTs ihm durch das Zivurteil abgesprochener Erbteil ging nun erbrechtlich an die anderen Erben, hier an den weiteren Erben Mate. Von dem kann der Freistaat Bayern nichts einziehen, Mate ist ja strafrechtlich nicht verurteilt. Schlau eingefädelt, muss man sagen.


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09.05.2020 um 02:27
Zitat von Cassandra71Cassandra71 schrieb:Beziehungstat...du solltest dich schon entscheiden, was es denn nun gewesen ist.
Warum entscheiden. Ich kenne die Wahrheit doch gar nicht. Warum? Weil ich nicht sagen kann von wem die DNA auf dem Glas und auf dem Griff sind. Ob diese demnach als tatbezogen zu werten sind oder nicht. Ich weiss nicht, ob das Bargeld gestohlen wurde oder CB sich eine Hermes Tasche gekauft hat. Ich kenne auch die Männer mit denen sie verkehrte nicht noch weiss ich ob CB aus ihrem Ehering nicht eine Brosche fertigte usw.

Ich maße mir aber auch nicht an eine Wahrheit festzuschreiben mit der Auswirkung jmd lebenslang einzusperren (der seine Unschuld beteuert, 15kg in einem Hungerstreik abnimmt und einen Lügendetektortest besteht).

Sicherlich übernimmt hier ein Gericht die Verantwortung einer Rechtsprechung über eine Straftat nach deren "Aufklärung" im Namen des Volkes. Ich kritisiere ja nur wie.


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09.05.2020 um 02:32
Zitat von kätzchen4kätzchen4 schrieb:Dazu hat sich BT ausführlich geäußert.

Themen-Wiki: Mordfall Charlotte Böhringer
2. Wiederaufnahmeantrag
Vor diesem Hintergrund nun musste ich entscheiden: Entweder ein schriftliches Urteil bestätigt mich auf ganzer Linie und meine Familie wird finanziell zerstört, oder aber mein Bruder bekommt alles, meine Familie wird zumindest finanziell gerettet und ich nehme mit den festgestellten Fakten vorlieb.
Genau. Hier bestätigt mich BT aufs Schönste.

Ich schrieb, dass die Gebrüder Toth sich im Zivilverfahren für die Kohle und gegen die Chance auf neue Tatsachenfeststellungen durch das Zivilgericht entschieden haben. BT wollte kein schönes langes schriftliches streitiges Urteil des Zivilgerichts mit Sachverhalt und Begründung, sondern bloß ein ratzekurzes Versäumnisurteil.

BT verkauft es anders, er stellt es so dar, als habe er im Zivilverfahren heldenhaft auf Tatsachenfeststellungen des Zivilgerichts verzichtet, damit seine Familie nicht am Hungertuch nagen muss und seinen - BTs - Erbteil bekommt. Aber natürlich ging es immer nur darum, BTs Erbteil vor dem Staat in Sicherheit zu bringen.


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09.05.2020 um 02:33
Zitat von durant12durant12 schrieb:[...](der seine Unschuld beteuert, 15kg in einem Hungerstreik abnimmt und einen Lügendetektortest besteht).
Weißt du eigentlich wie viele Verdächtige/Täter ihre Unschuld beteuern?
Soll man ihn jetzt wegen diesen drei Punkten nach Hause gehen lassen?


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