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Mordfall Charlotte Böhringer

28.467 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, München, 2006 ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Mordfall Charlotte Böhringer

Mordfall Charlotte Böhringer

18.06.2021 um 13:54
Zitat von criminal_mindscriminal_minds schrieb:Und was ist mit der Einladung zum Muttertag??
Die durch genau was belegt ist außer durch die Aussage eines passionierten, systematischen, strategischen Lügners?

Was @wagner sagt.

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Mordfall Charlotte Böhringer

18.06.2021 um 13:54
Zitat von criminal_mindscriminal_minds schrieb:Kannst du mal bitte komplett in ganzen Sätzen und mit Quellenangaben begründen warum Pollux mit den 500ern lügt.
Weil er behauptet, die Geldscheine seien Monate später gefunden worden, Bence habe von diesen Scheinen gar nichts gewusst. Das ist nachweislich unwahr.

Weiters unterstellt er, die Scheine seien Bence untergejubelt worden. Auch das entspricht nicht der Wahrheit, denn Bence hat ja eine Erlärung für die Herkunft der Scheine abgegeben.
Zitat von criminal_mindscriminal_minds schrieb:Mir kam es in einer Doku auch so vor, als wären sie direkt beim Verhör gefunden worden
Die Geldscheine wurden bei seiner Festnahme in seiner Geldbörse gefunden.
Zitat von criminal_mindscriminal_minds schrieb:Deine private Denkweise scheint allerdings nicht mit den Aussagen aus dem Umfeld zu harmonieren. Wie kommt das? Selektive Filterung? Und was ist mit der Einladung zum Muttertag??
Und du kannst ausschließen, dass es so gekommen wäre?

BTW: Von einer Einladung zum Muttertag hat lediglich Bence berichtet...eine andere (verlässerlichere) Quelle gibt es dafür nicht.


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Mordfall Charlotte Böhringer

18.06.2021 um 13:59
Zitat von wagnerwagner schrieb:Ich mag mich irren, aber ich meine mich zu erinnern, dass CB sich bei einer Freundin (?) beschwert hat, dass sie an Muttertag mal wieder alleine war ?
Ja, genau...daran erinnere ich mich auch.


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Mordfall Charlotte Böhringer

18.06.2021 um 14:28
Zitat von Cassandra71Cassandra71 schrieb:Und du kannst ausschließen, dass es so gekommen wäre?
Nein, aber zur Meinungsbildung gehören Indizien und Zeugenaussagen sind 1. Quellen. Die würden für die Meinungsbildung des Gerichts auch prägend verwendet.
Zitat von Cassandra71Cassandra71 schrieb:Ja, genau...daran erinnere ich mich auch.
Keine Quellen?
Zitat von Cassandra71Cassandra71 schrieb:Weil er behauptet, die Geldscheine seien Monate später gefunden worden, Bence habe von diesen Scheinen gar nichts gewusst. Das ist nachweislich unwahr.
Quellen bitte.
Zitat von Cassandra71Cassandra71 schrieb:Weiters unterstellt er, die Scheine seien Bence untergejubelt worden. Auch das entspricht nicht der Wahrheit, denn Bence hat ja eine Erlärung für die Herkunft der Scheine abgegeben
Wie auch immer der Wortlaut war vermisse ich die Logik. Du meinst er hat sich selbst reingeritten auch im Falle es wäre tatsächlich so gewesen??

Diesen Punkt zu diskutieren macht nur Sinn wenn per Quelle belegt wird wann das Geld entdeckt wurde. Quellenangabe bitte.
Zitat von BoobSinclarBoobSinclar schrieb:Die durch genau was belegt ist außer durch die Aussage eines passionierten, systematischen, strategischen Lügners?
Das Gericht nimmt an. Mehr ist auf dieser Seite nicht zu holen. Da kannst du noch so auf BT herumhacken.

Was war mit FS Wo war die da? Zu zweit mit ihm oder alleine?


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18.06.2021 um 14:43
Das vom Angeklagten bei der Festnahme am 18.05.06 mitgeführte und sichergestellte Bargeld in Höhe von 2350 € in Scheinen stammt wertmässig zumindest in Höhe von 2000 € vom Opfer. Nach der Tat lag dieser Betrag zunächst in einer Stückelung von vier 500-Euro-Scheinen vor. Bei dem aufgefundenen Geldbetrag handelt sich dabei weder, wie der Angeklagte behauptet, teilweise um Wettgewinne des Angeklagten, noch teilweise um ein Geschenk der Tante an den Angeklagten und auch nicht teilweise um Ersparnisse des Angeklagten.
(i.)
Der Angeklagte war m 16.05.06, also am Tag nach der Tat, im Besitz von vier 500-€-Euro-Scheinen.
(1.)
Bei der Festnahme am 18.05.06 führte der Angeklagte einen Bargeldbetrag von 2350 € in Scheinen mit sich. Darunter befanden sich u.a. drei 500-€-Scheine, zwei 100-€-Scheine und zwölf 50-€-Scheine. Dies wurde von den festnehmenden Beamten K. und L. glaubhaft angegeben. Deren Aussage wurde bestätigt von dem in der Arrestanstalt des Polizeipräsidiums am 18.05.06 beschäftigten Polizeibeamten W.
(2.)
KHK K. berichtete glaubhaft über seine Ermittlungen an der R-Tankstelle in Augsburg. Der Pächter der Tankstelle habe ihm mitgeteilt, ein Rechtsanwalt habe ihn – den Pächter – gebeten, einen Zahlungsvorgang zu recherchieren. Es sei ihm vorgegeben worden, dass jemand am 16.05.06 – also dem Auffindetat der Leiche – an dieser R-Tankstelle in Augsburg getankt und mit einem 500-€-Schein bezahlt habe. Gleich anschliessend habe die Person noch eine Apfelschorle gekauft. Der Rechtsanwalt habe um einen Kassenjournalausdruck gebeten und diesen dann auch abholen lassen. KHK K berichtet weiter, eine Kassenausdruck der R. Tankstelle sei dann von Rechtsanwalt M. zur hiesigen Akte zum Beleg dafür gereicht worden, dass der Angeklagte am Auffindetag nach Augsburg gefahren sei. Seine – K. – Ermittlungen an dieser Tankstelle hätten ergeben, dass es am 16.05.06 zwischen 10.44 Uhr und 10.45 Uhr zu einem derartigen Zahlungsvorgang gekommen sei, bei dem mit einem 500€-Schein gezahlt und anschliessend noch eine Apfelschorle erworben worden sei.
(3.)
Aus den geschilderten Umständen schliesst die Kammer in der Zusammenschau der Ermittlungen des Zeugen K. und dem Angeklagten sichergestellten Bargeldbetrag in 100-€ und 50-€ Scheinen, dass der Angeklagte am 16.05.06 zusätzlich zu den drei bei ihm bei der Festnahme sichergestellten 500-€-Scheinen noch über einen weiteren 500-€-Schein verfügte, den (S. 114) er bei der R.-Tankstelle wechselte. Anhaltspunkte für Einnahmen des Angeklagten nach der Tat bis zur Festnahme liegen nicht vor.
(ii.)
Aus der beim Angeklagten bei der Festnahme sichergestellten Bargeldsumme vom 2350 € stammen zumindest 2000-€ - vor dem Wechselvorgang in der R-Tankstelle in einer Stückelung zu vier 500-€-Scheinen – vom Opfer.
(1.)
Die vom Angeklagten vorgebrachten Erklärungen ausserhalb des kriminellen Geschehens, die den Besitz dieser relativ grossen Bargeldsumme rechtfertigen sollen, sind widerlegt.
(a.)
Der Angeklagte erklärte nach der Sicherstellung des Geldes dessen Herkunft damit, ein Teil stamme aus Sportwetten, einen Teil habe er vom Opfer geschenkt bekommen und ein Teil stelle Erspartes dar.
(b.)
Dass ein relevanter Teil der sichergestellten Bargeldsumme von 2350 € aus Sportwetten stammt, kann als fern liegend ausgeschlossen werden.
(i.)

Quelle: Urteil


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18.06.2021 um 15:01
Und hier geht es um den angeblichen Besuch am Muttertag:

Dabei habe er die Tante gesehen, die ihn für Sonntag, den 14.05.06, eingeladen habe. Die Behauptung des Angeklagten seine Tante am Sonntag, 14.05.06, besucht zu haben, ist widerlegt:
(1.)
Gegen das Stattfinden dieses Besuches am 14.05.06 spricht schon der Umstand, dass der Angeklagte davon niemanden, auch nicht seiner Verlobten oder seinem besten Freund L. erzählt hat. Erst am Auffindetag erwähnte er diesen Besuch gegenüber dem Zeugen P.
(2.)
Gegen das Stattfinden dieses Besuches spricht auch der Umstand dass das Opfer an diesem Tag häufigen Telefonkontakt zu ihren Freundinnen bzw. zu Dr. R. hatte. Diesen gegenüber erwähnte sie aber nicht, obwohl dies nahe gelegen wäre, dass der Angeklagte am 14.05.06, dem Muttertag, zu Besuch gekommen sei oder kommen werde. Der Angeklagte führte aus, er sei an diesem Sonntag, 14.05.06, um kurz nach 12.00 Uhr bei seiner Tante gewesen. Der Besuch sei „kurz und gut“ gewesen. Der Polizeibeamte L. hat die Telefonverbindungsdaten des Opfers ausgewertet und glaubhaft in der Hauptverhandlung dargestellt. Demnach habe das Opfer am (S. 119) Sonntag, den 14.05.06 ab 10.31 Uhr knapp über 1 Minute mit ihrer Freund XH. Telefoniert Ab 10.36 Uhr habe sie über 8,5 Minuten mit ihrer Freundin M.S. gesprochen, mit der sie um 11.36 Uhr nochmals knapp 4 Minuten telefoniert habe. Um 11.47 Uhr habe sie knapp 2 Minuten mit ihrer Freundin J.E. telefoniert. Um 12.26 Uhr habe sie 85 Sekunden mit Dr. R. gesprochen, weil sie um 12.28 Uhr nochmals knapp über 5 Minuten mit Dr. R. telefoniert habe. Um 12.33 Uhr habe sie J.E. angerufen, mit der sie über 29. Minuten gesprochen habe. Auch dieses Gespräch sei wohl unterbrochen worden, da ein erneutes Gespräch mit J.E. wenige Sekunden vor 13.04 Uhr aufgebaut worden sei. Dieses Gespräch habe dann knapp über 5 Minuten gedauert. Um 13.55 habe das Opfer dann noch über 13 Minuten mit ihrer Freundin M. gesprochen. Keine der als Zeugen gehörten Telefongesprächspartner des Opfers berichten davon, dass frau Böhringer einen bevorstehenden oder einen stattgefundenen Besuch des Angeklagten am Muttertag erwähnte. Vielmehr berichteten die Zeuginnen S. und M. und H. glaubhaft, das Opfer habe an diesem Sonntag sogar vergeblich versucht, mit ihnen jeweils eine Verabredung zum Mittagessen zu treffen. Ein derartiges Verhalten des Opfers wäre nicht nachvollziehbar, wenn sie den Angeklagten um die Mittagszeit erwartet hätte. Zudem berichtete die Zeugin H. noch glaubhaft, das Opfer habe sich bei ihr darüber beklagt, dass es am Muttertag wieder alleine war. (S. 120)
(3.)

Quelle: Urteil


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Mordfall Charlotte Böhringer

18.06.2021 um 15:23
Zitat von criminal_mindscriminal_minds schrieb:Quellenangabe bitte.
@Cassandra71: Ich fürchte, das ist zu viel langweiliger Urteilstext.

Man muss das ansprechender und nachdrücklicher gestalten, so wie Pollux:

Wann wurde das Geld sichergestellt?


IMG-20210618-WA0002


Was erklärte Bence Toth daraufhin?


IMG-20210618-WA0001


Und nun kommt Pollux:

Ich habe das damals mitbekommen. Es wurde NICHTS gefunden. Und nach MONATEN wurden plötzlich diese 500 €-Scheine in einem "Versteck" im Geldbeutel gefunden.
Jetzt sag du mir - wo in einem Geldbeutel versteckst du drei 500 €-Scheine vor der Mordkommission? Das ist absolut unmöglich.
Der andere: Aber sowas von.
Pollux: Ich weiß noch damals, er so: "Jetzt machen sie mich kaputt."

Der andere: Ja.

Pollux: Er hat WIRKLICH nicht gewusst, wo diese 500 € Scheine herkommen.
Und als ichs gehört hab, mir kam sofort, ich krieg auch wieder Gänsehaut, ich weiß, es gibt gute Cops, es gibt schlechte Cops, es gibt alles. In meinem Fall sind Sachen verschwunden. Es ist Geld verschwunden, es sind Drogen verschwunden, ich weiß, wie so was sein kann. Und ich - ich weiß nicht, ob man so was sagen darf, aber ich bin mir ziemlich sicher, dass diese Geldscheine... ich bin mir ziemlich sicher, wenn du diese Geldscheine, wenn du bei der Mordkommission bist, nicht in einem Geldbeutel übersehen kannst.
Der andere: "Nein, niemals."

Pollux: Für Monate. Und dann, wenn du merkst, es wird immer dünner...

(Palaver über Hungerstreik)

Diese Geldscheine, es ist unmöglich, dass sie übersehen wurden.

Ab Min 25:
Ich glaube nicht, dass ein Cop... ich will es nicht glauben, ich will es nicht glauben, dass ein Polizist einen Beweis fälscht, um jemanden dranzukriegen, von dem er denkt, er war es nicht. Aber ich kann mir vorstellen, dass man bereit ist, rein hypothetisch, drei 500 €-Scheine demjenigen unterzuschieben, von dem man glaubt, der ist es. Um den Sack zuzumachen.

Der andere: "Ja!"

Man braucht dafür auch kein Verschwörungstheoretiker zu sein.
Man sagt, der wars, aber wir haben ihn nicht dingfest und dann schieben wir hier ein bisschen, ermitteln nur in die eine Richtung, ignorieren so was wie ne DNA-Spur von OFFENSICHTLICH verdächtiger Person und das ist es halt.

Video

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Mordfall Charlotte Böhringer

18.06.2021 um 15:34
Zitat von PalioPalio schrieb:Finde den Fehler in der Darstellung...
Gut wir haben drei 5. Hunderter die kleingefaltet in einem Extrafach der Geldbörse waren und am 18.06. laut Ermittlungsbeamten festgestellt wurden.
Erzählt Pollux nicht nicht etwas zu fehlenden Faltspuren?
Was ist mit dem 500er mit der DNA Spur. Warum steht in den Medien, der wäre in seiner Wohnung gefunden worden. Wann?
Vielleicht hat Pollux verbleites Gras geraucht.😀


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18.06.2021 um 15:36
Zitat von criminal_mindscriminal_minds schrieb:Ihr wollt einen Deal verneinen.
In Deutschland gibt es keine Deals.
Ein Staatsanwalt ist lediglich für die Anklage zuständig. Er kann keine irgendwie gearteten Versprechen für das Urteil geben, denn mit dem hat er rein gar nichts zu tun. Also selbst wenn er in seine Anklage reinschreiben würde, für ihn sei die Tat als Totschlag zu werten, dann ist das für die Richter nicht bindend. Wenn die auf Habgier erkennen, dann putzt da kein Staatsanwalt mehr irgendwas.
Zitat von criminal_mindscriminal_minds schrieb:Da ihr das Gegenteil nicht beweisen könnt wäre ich zurückhaltender auch wenn Gruppendynamik pushen und Verurteilte eh alle lügen.
Am Einfachsten wäre es, du würdest erst mal erklären, worauf sich dieser von dir vertretene Mythos "Deal" begründet.
Zitat von Cassandra71Cassandra71 schrieb:Ich denke, dass Frau Böhringer eher früher als später die Schnauze voll gehabt und ihn an die Luft gesetzt hätte...oder glaubst du ernsthaft, dass sich jemand auf Dauer von seinem Mitarbeiter (auch wenns der eigene Neffe ist) bestehlen lässt?

Das ist völlig realitätsfern.
Was die damalige Situation von all den vorangegangenen unterscheidet, wo CB immer wieder eingelenkt hat, so wie damals, als er Schauspieler werden wollte und das Jurastudium wieder aufnahm, diesmal war es das absolute Ende. In wenigen Tagen würde es CB schwarz auf weiß vorliegen haben, er war exmatrikuliert.
Mit so einem Versager an der Seite, das hätte sich in ihren Kreisen jetzt auch nicht so sonderlich gut gemacht.


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Mordfall Charlotte Böhringer

18.06.2021 um 15:39
Zitat von Cassandra71Cassandra71 schrieb:Telefoniert Ab 10.36 Uhr habe sie über 8,5 Minuten mit ihrer Freundin M.S. gesprochen, mit der sie um 11.36 Uhr nochmals knapp 4 Minuten telefoniert habe. Um 11.47 Uhr habe sie knapp 2 Minuten mit ihrer Freundin J.E. telefoniert. Um 12.26 Uhr habe sie 85 Sekunden mit Dr. R. gesprochen, weil sie um 12.28 Uhr nochmals knapp über 5 Minuten mit Dr. R. telefoniert habe. Um 12.33 Uhr habe sie J.E. angerufen, mit der sie über 29. Minuten gesprochen habe. Auch dieses Gespräch sei wohl unterbrochen worden, da ein erneutes Gespräch mit J.E. wenige Sekunden vor 13.04 Uhr aufgebaut worden sei. Dieses Gespräch habe dann knapp über 5 Minuten gedauert. Um 13.55 habe das Opfer dann noch über 13 Minuten mit ihrer Freundin M. gesprochen.
Die Pause zwischen den Gesprächen würde den behaupteten Kurzbesuch ja zulassen. Aber es wird unwahrscheinlicher. Dann bliebe nur noch dass CB und BT ihre pathologische Hassliebe (Mutter/Ziehsohn)
vor ihrem Umfeld geheimhalten, weil alle schon länger den Kopfschütteln. FS hatte sowieso einen Hals auf CB.


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18.06.2021 um 15:41
Zitat von criminal_mindscriminal_minds schrieb:Gut wir haben drei 5. Hunderter die kleingefaltet in einem Extrafach der Geldbörse waren und am 18.06. laut Ermittlungsbeamten festgestellt wurden.
Genau, also nicht MONATE später. Und BT hat auch nicht "keine Ahnung" gehabt, woher die Scheine kommen. Er hat gelogen. Auch Pollux erzählt Lügen. Lies doch mal das Urteil, vielleicht gefällt es dir ja.


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18.06.2021 um 15:41
Zitat von emzemz schrieb:In Deutschland gibt es keine Deals.
Ein Staatsanwalt ist lediglich für die Anklage zuständig. Er kann keine irgendwie gearteten Versprechen für das Urteil geben, denn mit dem hat er rein gar nichts zu tun. Also selbst wenn er in seine Anklage reinschreiben würde, für ihn sei die Tat als Totschlag zu werten, dann ist das für die Richter nicht bindend. Wenn die auf Habgier erkennen, dann putzt da kein Staatsanwalt mehr irgendwas.
Kannst du mal bitte deine Expertise zur Sache offenlegen. Bevor wir in Google gemeinsam erneut Anwaltseiten finden, die Dealvarianten in Strafverfahren erklären. Das wäre doch mal was.


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Mordfall Charlotte Böhringer

18.06.2021 um 15:56
Zitat von criminal_mindscriminal_minds schrieb:Kannst du mal bitte deine Expertise zur Sache offenlegen.
Damit kann ich dir nicht dienen.
Besitze keine diesbezügliche Expertise.


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Mordfall Charlotte Böhringer

18.06.2021 um 16:11
Das Strafrecht kennt die so genannte Verständigung, siehe § 257 c StPO:
(1) 1Das Gericht kann sich in geeigneten Fällen mit den Verfahrensbeteiligten nach Maßgabe der folgenden Absätze über den weiteren Fortgang und das Ergebnis des Verfahrens verständigen. 2§ 244 Absatz 2 bleibt unberührt.
(2) 1Gegenstand dieser Verständigung dürfen nur die Rechtsfolgen sein, die Inhalt des Urteils und der dazugehörigen Beschlüsse sein können, sonstige verfahrensbezogene Maßnahmen im zugrundeliegenden Erkenntnisverfahren sowie das Prozessverhalten der Verfahrensbeteiligten. 2Bestandteil jeder Verständigung soll ein Geständnis sein. 3Der Schuldspruch sowie Maßregeln der Besserung und Sicherung dürfen nicht Gegenstand einer Verständigung sein.
(3) 1Das Gericht gibt bekannt, welchen Inhalt die Verständigung haben könnte. 2Es kann dabei unter freier Würdigung aller Umstände des Falles sowie der allgemeinen Strafzumessungserwägungen auch eine Ober- und Untergrenze der Strafe angeben. 3Die Verfahrensbeteiligten erhalten Gelegenheit zur Stellungnahme. 4Die Verständigung kommt zustande, wenn Angeklagter und Staatsanwaltschaft dem Vorschlag des Gerichtes zustimmen.
(4) 1Die Bindung des Gerichtes an eine Verständigung entfällt, wenn rechtlich oder tatsächlich bedeutsame Umstände übersehen worden sind oder sich neu ergeben haben und das Gericht deswegen zu der Überzeugung gelangt, dass der in Aussicht gestellte Strafrahmen nicht mehr tat- oder schuldangemessen ist. 2Gleiches gilt, wenn das weitere Prozessverhalten des Angeklagten nicht dem Verhalten entspricht, das der Prognose des Gerichtes zugrunde gelegt worden ist. 3Das Geständnis des Angeklagten darf in diesen Fällen nicht verwertet werden. 4Das Gericht hat eine Abweichung unverzüglich mitzuteilen.
Quelle: https://dejure.org/gesetze/StPO/257c.html

@criminal_minds: Hattest du nicht gesagt, du studierst Jura...oder verwechsle ich dich mit einem anderen User?

Danke übrigens @Palio für deine Mühe. :)


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Mordfall Charlotte Böhringer

18.06.2021 um 16:29
@Palio

Unfassbar, wie man so lügen kann!
Hab grade mal nachgelesen: In der JVA Straubing gibt es Gefängnis-Theateraufführungen. Bessere Mitglieder für ihre Schauspielgruppen hätten die sich dort doch gar nicht wünschen können. :P:


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Mordfall Charlotte Böhringer

18.06.2021 um 16:29
Zitat von Cassandra71Cassandra71 schrieb:Danke übrigens @Palio für deine Mühe. :)
Da hänge ich mich dran, danke.
Macht richtig viel Arbeit, das mitzuschreiben.


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Mordfall Charlotte Böhringer

18.06.2021 um 16:47
Zitat von Cassandra71Cassandra71 schrieb:Hattest du nicht gesagt, du studierst Jura...oder verwechsle ich dich mit einem anderen User?
Studieren ist länger her. Aber danke für die Blumen 🤭


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Mordfall Charlotte Böhringer

18.06.2021 um 16:59
Alles gut, ich habe dich mit einem anderen User verwechselt, der angeblich Jura studiert.

Man kommt hier ja völlig durcheinander. :D


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Mordfall Charlotte Böhringer

18.06.2021 um 18:02
Wenn Herr Toth die Tat als Affekttat gestanden und dafür nur z.B. nur 8 Jahre (nach 4 J wg. gute Führung frei) bekommen hätte, so wäre sein Erbe sicher weg gewesen und die Öffentlichkeit und vielleicht auch seine Familie hätte sich von ihm abgewendet: "Verbrecher", "Totschläger". So kommt er nach ca. 0 Jahren raus, seine Familie emfpängt ihn mit viel Geld und offenen Armen und ein Teil der Bevölkerung sagt: "wer weiß, vielleicht ist er ja doch unschuldig". Dann schreibt er am Besten noch ein Buch und tritt in Interviews auf.

So gesehen hätte ich an seiner Stelle auch die 20 Jahre abgesessen.


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Mordfall Charlotte Böhringer

18.06.2021 um 18:16
Zitat von JosephConradJosephConrad schrieb:Wenn Herr Toth die Tat als Affekttat gestanden und dafür nur z.B. nur 8 Jahre (nach 4 J wg. gute Führung frei) bekommen hätte, so wäre sein Erbe sicher weg gewesen
Nein, er wäre ja in diesem Fall (verurteilt wegen Totschlags, womöglich sogar in einem minder schweren Fall) auch erbunwürdig gewesen, sein Bruder hätte dann seinen Anteil bekommen wie jetzt auch, wo BT als Mörder verurteilt ist.

Was das Erbe betrifft, hätte sich für BT da kein Unterschied ergeben. Aber natürlich wäre er, falls er die Tat als Affekttat gestanden und sie ihm als solche nicht hätte widerlegt werden können (woran angesichts der Indizienfülle viele Zweifel bestehen), als geständiger Totschläger gesellschaftlich ruiniert gewesen, allerdings Jahre früher aus dem Knast gekommen.

So muss er als nicht geständiger Mörder halt seine Jahre absitzen, kann aber seine begonnene „Karriere“ als angebliches Justizopfer fortsetzen.

Vorgestellt hat er sich das alles ganz anders. Er dachte, er hätte es so schlau angestellt, dass man ihm nichts beweisen kann. Tja, dumm gelaufen….


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