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Mordfall Charlotte Böhringer

28.467 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, München, 2006 ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Mordfall Charlotte Böhringer

Mordfall Charlotte Böhringer

29.04.2022 um 08:58
Zitat von kegelschnittkegelschnitt schrieb:Ich will damit nur sagen: Es ist eine Legende, dass man mit einer geständigen Einlassung regelmäßig für Totschlag statt für Mord verurteilt wird.
So war das auch nicht gemeint. Ich hatte das eher in einem hypothetisch Kontext gesehen. Wenn BR einen Tatablauf hätte darstellen können, der mit den festgestellten Spuren in Einklang zu bringen gewesen wäre und gleichzeitig glaubhaft hätte darlegen können, dass die Tötung situativ erfolgt wäre, hätte es vielleicht auf einen Totschlag hinauslaufen können. Oder bei der Bestätigung des angenommen Tatablaufs mit ehrlicher Reue hätte man vielleicht von der besonderen Schwere der Schuld abgesehen.

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29.04.2022 um 09:11
Zitat von kegelschnittkegelschnitt schrieb:Ich wüsste nicht, wie BT angesichts dieser Indizien glaubhaft eine Totschlag-Geschichte hätte darstellen können.
Müssen wir auch gar nicht bis ins Detail durchdenken und darstellen. Halten wir uns einfach an das, was Oberstaatsanwalt Kronester seinerzeit ausführte, ich wörtlich transkribierte und immer wieder gerne hervorkrame:
Zitat von emzemz schrieb am 18.06.2021:... sich Oberstaatsanwalt Kronester wörtlich wie folgt geäußert hat:

Ich bin natürlich von der Täterschaft des Angeklagten überzeugt. Hätte sich der Angeklagte anders eingelassen, wäre ich vielleicht zu einer anderen Überzeugung gelangt. Hätte er sich eingelassen, wäre ich vielleicht zu einem anderen Strafmaß gelangt, unter Umständen zu einer anderen Tat, selbst wenn es danach ein Tötungsdelikt gewesen wäre.



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29.04.2022 um 09:34
@emz
@MisterEko

Der OStA hat ja explizit "vielleicht" (2x) und "unter Umständen" betont. Als Staatsanwalt darf man sich vor Alternativszenarien natürlich nicht verschließen. Wäre Totschlag ein realistisches Szenario gewesen, dann hätten StA und Gericht dieses Szenario auch "in dubio pro reo" annehmen oder wenigsten erörtern müssen, bzw. das BGH hätte u.U. gerügt, dass die Möglichkeit eines Totschlags nicht ausreichend beleuchtet wurde. Mir fehlen bei dieser Tat weit und breit Anhaltspunkte für einen Totschlag. Ich lasse mich aber gerne überzeugen.

Eine klassische Verteidigungsstrategie von Angeklagten/Verteidigern ist es, einen Totschlag darzustellen, wenn man die Tötung dem Angeklagten direkt nachweisen kann. Wenn ich in Zeitungen über Kriminalfälle lese, geht das oft nicht zu Gunsten der Angeklagten aus.

@LaBaLiLaDy
Zitat von LaBaLiLaDyLaBaLiLaDy schrieb:Oder bei der Bestätigung des angenommen Tatablaufs mit ehrlicher Reue hätte man vielleicht von der besonderen Schwere der Schuld abgesehen.
Das halte ich definitiv für möglich.


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29.04.2022 um 09:52
@kegelschnitt

Ich denke mal, da liegst du ein bisschen falsch. Sicher hat die Staatsanwaltschaft alles in Betracht zu ziehen, Positives und Negatives. Aber nur bis zur Anklageerhebung. Dann stehen sich Staatsanwalt und Verteidiger konträr gegenüber.

Schon gar nicht obliegt es einem Richter zu sagen, wir ignorieren jetzt einfach mal, was der Verteidiger sagt und tun so, als würde der Angeklagt die Tat einräumen, dann könnten wir doch durchaus auch auf Totschlag urteilen.


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29.04.2022 um 11:26
Zitat von MisterEkoMisterEko schrieb:Alleine diese Tatsache verbietet es, meiner Meinung nach, schon negativ über CB zu sprechen.
Die Situationen sind natürlich nur bedingt vergleichbar, aber ich merke es im Kreis der Angehörigen eigentlich immer dass nach dem Ableben einer Person dessen gute Eigenschaften ständig hervorgehoben werden, während die schlechten Angewohnheiten meist mit einem profanen "Ja so war er/sie halt" abgetan werden.

Teilweise betrifft es auch Personen wo ich wirklich sagen würde das waren tatsächlich keine gute Menschen. Auch da wird meistens zu recht oder zu unrecht relativiert um die schlechten Charaktereigenschaften zu erklären.
Die nonplusultra Aussage ist ja dann immer "Er/Sie habe halt kein einfaches Leben gehabt"

Wirklich massive Kritik an einem Verstorbenen habe ich jedenfalls nie wirklich vernommen. Meistens lösen sich ja die Konflikte mit dem Tod von selber auf.


Daher verwundert es mich eben massiv dass die Tante bei der erstbesten Gelegenheit gleich in ein schlechtes Licht gerückt werden sollte, wo wahrscheinlich jeder "normale" Mensch vermutlich erstmal die positiven Charaktereigenschaften erwähnt hätte und die Tante, die sich ja nicht mehr selber verteidigen konnte, verteidigt hätte.
So im Sinne von "Ja sie konnte natürlich auch mal aufbrausend und sehr direkt sein, aber wir haben doch alle mal unsere schlechten Tage oder etwa nicht?"


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29.04.2022 um 12:49
Ich verfolge den Fall schon seit über 6 Jahre.
Am Anfang war ich hin und her gerissen. Heute denke ich auch, dass er schuldig ist, aber das weiß nur er selbst.

Möglicherweise erleben wir noch eine Überraschung, dass er es doch zugibt, oder durch Zufall die Tatwaffe gefunden wird.

Anyway.
Was mich wundert, ist dass er (im Mai 16 Jahre in Haft) noch keinen Freigang erhalten hat.
Andreas Darsow (ebenfalls lebenslang mit Schwere der Schuld verurteilt) behauptet ebenfalls, dass er nicht der Mörder ist.
Der durfte aber nach 7 Jahren einen begleiteten Freigang absolvieren.

Auch wenn BT 16 Einträge in seiner Akte hat (unerlaubte Gegenstände in der Zelle) hat man doch nach 12 Jahren Haft die Möglichkeit, einen begleiteten Freigang zu erhalten, Ausnahme, vom Täter geht Gefahr aus. Dadurch, dass es um eine Einzeltat und auch kein Kindesmord, wie bei Magnus Gäfgen, ging, wundert mich schon, dass dies nicht geschehen ist, auch wenn in Bayern die Gesetze härter sind.

Irgendein Satansanhänger, dessen Name mir gerade nicht einfällt, hatte auch lebenslang mit Schwere der Schuld und wurde nach 16 Jahren entlassen (lebensbedrohliche Krankheit lag nicht vor).

Kennt da jemand den Stand bzgl. Freigang für BT.


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29.04.2022 um 13:25
Zitat von LittleBirdLittleBird schrieb:Was mich wundert, ist dass er (im Mai 16 Jahre in Haft) noch keinen Freigang erhalten hat.
Vielleicht hat er noch keinen beantragt?
Vor allem würde sich da doch zuallererst die Frage stellen, wo will er denn hin während seines Freigangs? Wen Besuchen?
Er hat kein Zuhause, wo Frau und Kinder auf ihn warten.


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29.04.2022 um 13:44
Zitat von LittleBirdLittleBird schrieb:Auch wenn BT 16 Einträge in seiner Akte hat (unerlaubte Gegenstände in der Zelle) hat man doch nach 12 Jahren Haft die Möglichkeit, einen
Wow. Woher weißt du das ? Über solche Einträge weiß die normale Öffentlichkeit eigentlich nicht Bescheid. Ich finde das übrigens sehr interessant, dass es dir so geht wir wahrscheinlich mehreren hier im Thread: Ist man anfangs noch geneigt vielleicht an ein Fehlurteil zu glauben, stellt man mit der Zeit doch fest, dass BT zurecht verurteilt wurde. Ich finde es gut, wenn man seine eigene frühere Meinung reflektieren kann und irgendwann zum anderen Ergebnissen kommt. Finde ich übrigens auch in umgekehrter Richtung gut.
Zitat von LittleBirdLittleBird schrieb:um 12:49
Ich verfolge den Fall schon seit über 6 Jahre.
Am Anfang war ich hin und her gerissen. Heute denke ich auch, dass er schuldig ist, aber das weiß nur er selbst.
Ich oute mich hier jetzt auch mal: Als ich vor einigen Jahren anfing ( ich glaube das war ca 2014 oder so) mich mit dem Fall zu beschäftigen, hielt ich auch noch ein Fehlurteil für möglich. Ich war nie fest überzeugt, dass BT unschuldig ist, habe aber tatsächlich die Möglichkeit in Betracht gezogen, dass er es sein könnte. Nach unzulässig Recherchen und verschiedene Perspektiven bin ich mit mittlerweile sicher, dass er seine Tante getötet hat. Aber das ist ja nur meine subjektive Meinung. Wie du schon festgestellt hast: Ganz sicher wissen kann nur er das.

Das Problem ist ja auch für die Unschulds-Fraktion: Es kommen einfach keinen substanziellen Argumente. Alles was vorgebracht wird, ist mit stärkeren Argumenten für seine Täterschaft widerlegbar.


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29.04.2022 um 15:20
Zitat von emzemz schrieb:Sicher hat die Staatsanwaltschaft alles in Betracht zu ziehen, Positives und Negatives. Aber nur bis zur Anklageerhebung.
Das musst du mir erklären. Auch eine Staatsanwaltschaft muss während des Prozesses be- und entlastende Aspekte immer wieder abwägen.
Zitat von emzemz schrieb:Schon gar nicht obliegt es einem Richter zu sagen, wir ignorieren jetzt einfach mal, was der Verteidiger sagt und tun so, als würde der Angeklagt die Tat einräumen, dann könnten wir doch durchaus auch auf Totschlag urteilen.
Es ist für ein Gericht gar nicht erforderlich so zu tun als würde der Angeklagte etwas einräumen, wenn er sich nicht einlässt. Ein Gericht muss sich allerdings auch kritisch mit den von der Staatsanwaltschaft vorgebrachten Belastungsindizien auseinandersetzen, d.h. im vorliegenden Fall auch prüfen, ob überhaupt zwingend Mordmerkmale gegeben sein müssen. Eine Einlassung eines Angeklagten ist dazu natürlich nicht nötig (kann aber helfen).


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29.04.2022 um 16:54
@LittleBird
Würde mich auch interessieren woher du das weißt.
Du fragst nach dem Stand bezüglich Freigang und erwähnst aber selbst er hätte bis Mai noch keinen bekommen. Irgendwie widerspricht sich das.


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29.04.2022 um 20:27
Zitat von kegelschnittkegelschnitt schrieb:Das musst du mir erklären. Auch eine Staatsanwaltschaft muss während des Prozesses be- und entlastende Aspekte immer wieder abwägen.
Ist das Ermittlungsverfahren abgeschlossen, ergibt sich daraus die Anklage.
Welche Aspekte meinst du, die neu abgewogen werden müssten?
Zitat von kegelschnittkegelschnitt schrieb:Es ist für ein Gericht gar nicht erforderlich so zu tun als würde der Angeklagte etwas einräumen, wenn er sich nicht einlässt.
Aber wolltest du hier nicht Szenarien berücksichtigt sehen, die nicht eingeräumt wurden?
Zitat von kegelschnittkegelschnitt schrieb:Als Staatsanwalt darf man sich vor Alternativszenarien natürlich nicht verschließen. Wäre Totschlag ein realistisches Szenario gewesen, dann hätten StA und Gericht dieses Szenario auch "in dubio pro reo" annehmen oder wenigsten erörtern müssen, bzw. das BGH hätte u.U. gerügt, dass die Möglichkeit eines Totschlags nicht ausreichend beleuchtet wurde.



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30.04.2022 um 00:07
Zitat von MisterEkoMisterEko schrieb:Selbst der Staatsanwalt räumt ja ein, dass er zu einer andere Tat gekommen wäre, hätte sich BT anders eingelassen.
Bei einer solchen Einlassung hätte er halt einen anderen Sachverhalt angeben müssen.
Incl Tatwerkzeug, wann oder warum er im Büro das Testament angefasst hat etc
Und er hätte damit leben müssen, dass es ihm keiner glaubt .
Dann lieber „ unschuldig“ als Totschläger oder Mörder.


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30.04.2022 um 01:00
Zitat von emzemz schrieb:Ist das Ermittlungsverfahren abgeschlossen, ergibt sich daraus die Anklage. Welche Aspekte meinst du, die neu abgewogen werden müssten?
Aber ein StA muss für neue Ergebnisse, die sich z.B. aus der Hauptverhandlung ergeben, offen sein. Insofern sind u.a. Nachermittlungen nicht selten. In diesem Fall fanden z.B. Nachermittlungen statt, weil der Spur-Spur-Treffer einzuordnen war. Hätte man diesen jemandem zuordnen können, so hätte die Staatsanwaltschaft natürlich ganz genau prüfen müssen, ob diese Person ebenfalls als Täter in Betracht kommen kann. Ein stures Festkleben an der Anklage ist eigentlich nicht vorgesehen.

(Beispiel: Im Badewannenmordfall wurden in der Anklageschrift drei Mordmerkmale angeführt, von denen bis Ende der Hauptverhandlung sich zwei nicht erhärten lassen konnten. Ein StA muss also alle Indizien nochmal abwägen und sich ggf. von der Anklage in Teilen loslösen müssen.)
Zitat von emzemz schrieb:Aber wolltest du hier nicht Szenarien berücksichtigt sehen, die nicht eingeräumt wurden?
Nochmal: Wenn die Anklage behauptet, dass die Tante heimtückisch erschlagen wurde, dann muss das Gericht natürlich kritisch prüfen, ob sich die Annahme der Heimtücke erhärten lässt. Wenn die Anklage ein Motiv (Habgier) für die Tat nennt, dann muss das Gericht auch kritisch prüfen, ob sich auch das wirklich erhärten lässt. Ein Gericht kann nicht einfach einfach die Anklage übernehmen (auch wenn es die Anklage zugelassen hat). In dubio pro reo bezieht sich nicht ausschließlich auf Lebenslang vs. Freispruch, sondern z.B. auch auf Mord vs. Totschlag. Wenn es Zweifel gibt, ob ein Mordmerkmal wirklich vorliegt, so muss das Gericht im Zweifel dieses Mordmerkmal ausklammern.

Ich sehe daher überhaupt nicht, wozu es überhaupt eine Einlassung auf Totschlag gebraucht hätte, um zu prüfen, ob es Mord oder Totschlag war. Diese Unterscheidung muss ein Gericht sowieso prüfen und treffen.

BT hätte die Sache allenfalls dann auf Totschlag drehen können, wenn ihm Tatsachen bekannt waren, die Polizei, StA und Gericht nicht kennen konnten. Und ob es solche verborgenen Entlastungsaspekte überhaupt gab, ist reine Spekulation. Genau deshalb hat der StA auch gesagt, dass er "aufgrund der Gesamtschau der vorhandenen Indizien zur Täterschaft des Angeklagten gekommen ist."

@Stradivari
Guter Punkt. Er hätte z.B. sagen müssen, wo das Tatwerkzeug geblieben ist. Wenn sich dann herausstellt, dass CB so ein Werkzeug nicht einfach mal in der Diele rumliegen hatte, so läge nahe, dass BT es mitgebracht hat. Dann wiederum ist eine Affekttat wieder weniger wahrscheinlich.


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30.04.2022 um 08:13
Zitat von StradivariStradivari schrieb:Bei einer solchen Einlassung hätte er halt einen anderen Sachverhalt angeben müssen.
Incl Tatwerkzeug, wann oder warum er im Büro das Testament angefasst hat etc
Und er hätte damit leben müssen, dass es ihm keiner glaubt .
Dann lieber „ unschuldig“ als Totschläger oder Mörder.
ja kann sein.
Meiner Meinung nach, hätte aber auch die Möglichkeit bestanden folgendermaßen zu argumentieren.

"Ich BT habe die Tante an diesem Abend spontan besucht, um mich mit ihr auszusprechen, im Laufe dessen kam es zu einem Streit, ich kann mich nur noch daran erinnern, dass ich sie geschubst habe..danach ist alles "Schwarz. Ich kam erst wieder zu mir als ich mit blutigen Klamotten auf einmal wieder in meiner Wohnung im Badezimmer gestanden habe, dann habe ich Panik bekommen und die blutigen Kleidungsstücke entsorgt, an die Tat an sich kann ich mich nicht erinnern"
Dazu hätte man noch komplett BTs jahrelanges "Martyrium" unter der Tante ausschlachten können und vieles mehr.

Wäre BT, der ja immerhin Jura studiert hatte, noch schlauer gewesen, hätte er von Anfang an seine Tat bewusst so durchgeführt, um im Falle des Falles so argumentieren zu können.

Diese Story wäre auch nicht besser oder schlechter als der Schmarn, den er zum Besten gegeben hat.
Aber das ist nur meine Meinung.


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Mordfall Charlotte Böhringer

30.04.2022 um 08:27
Zitat von MisterEkoMisterEko schrieb:"Ich BT habe die Tante an diesem Abend spontan besucht, um mich mit ihr auszusprechen, im Laufe dessen kam es zu einem Streit, ich kann mich nur noch daran erinnern, dass ich sie geschubst habe..danach ist alles "Schwarz. Ich kam erst wieder zu mir als ich mit blutigen Klamotten auf einmal wieder in meiner Wohnung im Badezimmer gestanden habe, dann habe ich Panik bekommen und die blutigen Kleidungsstücke entsorgt, an die Tat an sich kann ich mich nicht erinnern"
Dazu hätte man noch komplett BTs jahrelanges "Martyrium" unter der Tante ausschlachten können und vieles mehr.
Wäre er richtig perfide gewesen, hätte er auch noch dazu flunkern können, dass er der Tante von Studienabbruch erzählt hatte und sie ihn damit erpresst hatte.
So in die Richtung "Mach mit deiner Freundin, die ich nicht leiden kann Schluss, sonst lass ich deine Lüge auffliegen"
"Außerdem habe ich natürlich auch noch starke Schmerzmittel genommen und den ganzen Tag nichts gegessen und wenig getrunken, kein Wunder, dass ich da einen Blackout hatte".
"Jetzt wo mir bewusst wird, was ich getan habe, bekomme ich nachts kein Auge mehr zu. Ich habe CB geliebt wie eine Mutter und werde mir niemals verzeihen können, was ich getan habe. Ich bereue die Tat zutiefst und würde alles dafür tun, dies ungeschehen machen zu können." + ganz viele Tränen.
"Ich wollte mich ja zunächst stellen, hatte aber dann Angst, dass man dann auch noch meinen Bruder, der ja auch im Parkhaus anwesend war, als Mittäter verdächtigt, also habe ich versucht alles zu vertuschen, nicht mal, weil es mir um mich gegangen ist, sondern weil ich meinen kleinen Bruder schützen wollte, ich habe aus Liebe zu meinem Bruder so gehandelt, nicht aus Egoismus"

Alles natürlich nur rein fiktiv.

Was ich damit sagen will.
Es hätte schon Wege und Möglichkeiten für BT gegeben.


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30.04.2022 um 09:14
Zitat von kegelschnittkegelschnitt schrieb:Nochmal: Wenn die Anklage behauptet, dass die Tante heimtückisch erschlagen wurde, dann muss das Gericht natürlich kritisch prüfen, ob sich die Annahme der Heimtücke erhärten lässt. Wenn die Anklage ein Motiv (Habgier) für die Tat nennt, dann muss das Gericht auch kritisch prüfen, ob sich auch das wirklich erhärten lässt. Ein Gericht kann nicht einfach einfach die Anklage übernehmen (auch wenn es die Anklage zugelassen hat). In dubio pro reo bezieht sich nicht ausschließlich auf Lebenslang vs. Freispruch, sondern z.B. auch auf Mord vs. Totschlag. Wenn es Zweifel gibt, ob ein Mordmerkmal wirklich vorliegt, so muss das Gericht im Zweifel dieses Mordmerkmal ausklammern.
https://www.jura.uni-wuerzburg.de/fileadmin/02150500/2020/39-freiebeweiswuerdigung-3.pdf (Archiv-Version vom 19.09.2021)

Hierbei solltest du aber folgendes nicht außer Acht lassen:
Gesetzestext: § 261 StPO lautet: „Über das Ergebnis der Beweisaufnahme entscheidet das Gericht nach seiner freien, aus dem Inbegriff der Verhandlung geschöpften Überzeugung.“
Es muss also nicht alles erhärtet und bewiesen sein, sondern:
Der Richter ist bei der Beweiswürdigung frei. Er entscheidet – im Hinblick auf die Schuld oder Unschuld des Angeklagten –
allein nach seiner eigenen persönlichen Überzeugung, d.h. insbesondere auch danach, ob er dem Angeklagten oder den Zeugen glaubt oder nicht.
Weil du den In-dubio-pro-reo-Grundsatz eigens herausgestellt hast:
Grad der Gewissheit – In dubio pro reo: Eine absolut sichere Gewissheit wird nur in den wenigsten Fällen vorliegen. Fraglich ist daher, welchen Grad die Gewissheit erreichen muss. Folgende Grundsätze sind hierbei zu beachten:
1. Eine lediglich theoretische Möglichkeit, dass sich das Geschehen anders zugetragen hat, hindert die Verurteilung nicht.
2. In-dubio-pro-reo-Grundsatz: Vernünftige Zweifel des Richters bezüglich eines bestimmten Geschehensablaufes schließen dagegen die Verurteilung nach dem Grundsatz in dubio pro reo aus. Der Grundsatz in dubio pro reo gilt aber nur nach Ende der gesamten Beweiserhebung und Beweiswürdigung (d.h. nach Berücksichtigung sämtlicher Beweismittel). Ist der Richter dann von der Schuld des Angeklagten nicht überzeugt, muss er freisprechen.
Im Umkehrschluss darf nicht jede einzelne Zeugenaussage isoliert nach dem Grundsatz „In dubio pro reo“ beurteilt werden.
Der Grundsatz in dubio pro reo gilt ferner nur für die Frage, ob dem Angeklagten ein tatsächliches Geschehen vorgeworfen werden kann oder nicht.
Auf die rechtliche Würdigung eines festgestellten Sachverhaltes ist der Grundsatz nicht anwendbar.
Zitat von kegelschnittkegelschnitt schrieb:Guter Punkt. Er hätte z.B. sagen müssen, wo das Tatwerkzeug geblieben ist. Wenn sich dann herausstellt, dass CB so ein Werkzeug nicht einfach mal in der Diele rumliegen hatte, so läge nahe, dass BT es mitgebracht hat. Dann wiederum ist eine Affekttat wieder weniger wahrscheinlich.
Wie wäre denn nun eine Affekttat zu bewerten:

https://rechtstipp24.de/2017/12/22/mord-oder-totschlag-mit-planung-oder-spontan-im-affekt/
Zu den hartnäckigsten rechtlichen Missverständnissen gehört die Annahme, dass sich Mord (§ 211 StGB) und Totschlag (§ 212 StGB) dadurch unterscheiden, dass als Mörder verurteilt wird, wer die Tötung geplant hat, wohingegen die spontane Tötung im Affekt kein Mord, sondern ein Totschlag sei. Das stimmt aber nicht. Im deutschen Recht ist der Umstand, ob eine Tat geplant oder spontan erfolgte für die Unterscheidung zwischen Mord und Totschlag ohne Bedeutung. Richtig ist, dass wegen Mordes verurteilt wird, wer einen anderen Menschen tötet und – das zeichnet den Mord aus – mindestens ein Mordmerkmal hinzutritt. Die immer wieder kolportierte Annahme, dass es auf die Planung der Tat ankomme, stammt offenbar aus amerikanischen Filmen und der dort geltenden Rechtslage.



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Mordfall Charlotte Böhringer

30.04.2022 um 10:32
Zitat von LaBaLiLaDyLaBaLiLaDy schrieb:Wow. Woher weißt du das ? Über solche Einträge weiß die normale Öffentlichkeit eigentlich nicht Bescheid. Ich finde das übrigens sehr interessant, dass es dir so geht wir wahrscheinlich mehreren hier im Thread: Ist man anfangs noch geneigt vielleicht an ein Fehlurteil zu glauben, stellt man mit der Zeit doch fest, dass BT zurecht verurteilt wurde. Ich finde es gut, wenn man seine eigene frühere Meinung reflektieren kann und irgendwann zum anderen Ergebnissen kommt. Finde ich übrigens auch in umgekehrter Richtung gut.
Die Info habe ich hier gefunden:
https://journalistenakademie.de/dossiers/future/parkhausmord-benedikt-toth-gefangen-in-der-ohnmacht/

Such da mal nach "Gegen den Strom"

Irgendwo hatte er auch regelmäßig n paar Auskünfte für einen BLOG gegeben. Da war was mit einem Jogging-Anzug. Jeder Insasse darf nur 2 haben und 1 Mithäftling hat ihm nach seiner Entlassung einen geschenkt. Das kam auch dazu.

@Marinopay: Inwiefern widerspricht sich das. Sein Anwalt hatte (Ende 2019) gesagt, dass es noch dauern würde, bis er Hafterleichterung bekommt.
Außerdem wäre das publik geworden, reine Vermutung.

@emz: Na ja. Wenn ich die Wahl habe in der JVA einzusitzen, oder mal im Wald, See, etc. spazieren zu gehen nach so vielen Jahren, würde wohl nahezu jeder in Anspruch nehmen.


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Mordfall Charlotte Böhringer

30.04.2022 um 10:45
@emz
Ich sehe nicht, wie die von dir zitierten Zeilen weiterbringen (scheinen mir etwas am Thema vorbei, bzw. greifen nur Stichpunkte von mir auf, aber in einem anderen Zusammenhang). Wahrscheinlich reden wir nur aneinander vorbei. Bei den Indizien, die auf dem Tisch lagen, ist weit und breit nichts, was für Totschlag spricht. Insbesondere war das Gericht davon überzeugt, dass die Mordmerkmale Habgier und Heimtücke vorlagen. Hätte also BT ein Geständnis abgelegt, das im Einklang mit allen Indizien ist, aber keinerlei neue Aspekte einbringt, so wäre es eher aussichtslos gewesen, eine Verurteilung wegen Totschlags zu erreichen. (Stichpunkte: Erbe vs. Enterbung, Spuren am Testament+Umschlag, Geldscheine, Auflauern, Handschuhspur etc.) Da hätte BT schon einige neue Erkenntnisse einbringen müssen, die die Ermittlungsbehörden nicht wissen konnten. Und dass es solche gab, die die Sache hätten drehen können, halte ich für reine Spekulation.


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Mordfall Charlotte Böhringer

30.04.2022 um 11:22
Zitat von kegelschnittkegelschnitt schrieb:Ich sehe nicht, wie die von dir zitierten Zeilen weiterbringen (scheinen mir etwas am Thema vorbei, bzw. greifen nur Stichpunkte von mir auf, aber in einem anderen Zusammenhang). Wahrscheinlich reden wir nur aneinander vorbei.
Inwieweit dich meine Ausführungen weiterbringen, darauf habe ich keinen Einfluss.
Dass ich nur stichpunktartig (genaugenommen auf den in-dubio-pro-reo-Grundsatz und den Affekt) in deinen Ausführungen eingehe, liegt daran, dass es mir zu mühsam und zu umfangreich erscheint, zu allem etwas entgegnen zu wollen.
Zitat von kegelschnittkegelschnitt schrieb:Da hätte BT schon einige neue Erkenntnisse einbringen müssen, die die Ermittlungsbehörden nicht wissen konnten. Und dass es solche gab, die die Sache hätten drehen können, halte ich für reine Spekulation.
Mag sein, dass du das, was Kronester sagt, für Spekultion hältst. Maßgeblich ist deine Einschätzung aber nicht.


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Mordfall Charlotte Böhringer

30.04.2022 um 11:37
Zitat von LittleBirdLittleBird schrieb:Na ja. Wenn ich die Wahl habe in der JVA einzusitzen, oder mal im Wald, See, etc. spazieren zu gehen nach so vielen Jahren, würde wohl nahezu jeder in Anspruch nehmen.
https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayVwV153983/true
1Für Freigang und Ausgang ungeeignet sind in der Regel auch Gefangene, die sich im geschlossenen Vollzug befinden und gegen die bis zum voraussichtlichen Entlassungszeitpunkt noch mehr als 18 Monate Freiheitsstrafe zu vollziehen sind. 2Ausnahmen können zugelassen werden, wenn besondere Umstände vorliegen; die Gründe hierfür sind zu dokumentieren.
Ob ein gewünschter Waldspaziergang eine hinreichende Ausnahme begründen würde, ich möchte es bezweifeln ;)


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