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Mordfall Charlotte Böhringer

29.729 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, München, 2006 ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Mordfall Charlotte Böhringer

Mordfall Charlotte Böhringer

04.06.2025 um 00:07
Zitat von AusLeipzigAusLeipzig schrieb:Denk ja auch nicht jeder Täter daran dir falsche Hand zu verwenden.
Als Linkshänder kann dir klar sagen, dass ich, wenn ich diesen Mord geplant hätte, auf jeden Fall alle oder fast alle Schläge mit rechts ausgeführt hätte.
Wir LH sind uns dessen bewusst, dass wir nur ca. 12% der Bevölkerung sind. Ich würde als Person im nahen Böhringer Umfeld niemals 24 Hammerschläge mit Links ausführen. Dann kann ich ja direkt meinen Ausweis am Tatort hinterlassen.


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04.06.2025 um 12:02
Zitat von DieHappyDieHappy schrieb:Als Linkshänder kann dir klar sagen, dass ich, wenn ich diesen Mord geplant hätte, auf jeden Fall alle oder fast alle Schläge mit rechts ausgeführt hätte.
Wir LH sind uns dessen bewusst, dass wir nur ca. 12% der Bevölkerung sind. Ich würde als Person im nahen Böhringer Umfeld niemals 24 Hammerschläge mit Links ausführen. Dann kann ich ja direkt meinen Ausweis am Tatort hinterlassen.
Hatten wir schon vor 7 Jahren. Hier dreht sich alles im Kreis.
Zitat von JosephConradJosephConrad schrieb am 18.12.2018:Grundsätzlich würde ich persönlich, wenn ich Linkshänder bin und so eine Tat vorplane, mit meiner rechten Hand die tödlichen Schläge einüben und ausführen. Das ist doch später ein tolles Argument zu meiner Entlastung: es war ein Rechtshänder, ich aber bin Linkshänder und kann es daher nicht gewesen sein.



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04.06.2025 um 13:57
Zitat von DieHappyDieHappy schrieb:Als Linkshänder kann dir klar sagen, dass ich, wenn ich diesen Mord geplant hätte, auf jeden Fall alle oder fast alle Schläge mit rechts ausgeführt hätte.
Ich sehe das mit der linken/rechten Hand sicherlich nicht als überaus schlagkräftiges Argument an. Dennoch bist du ja nicht jeder Linkshänder und wenn die Schläge mit der linken Hand erfolgt wären, hätten wir ja auch nicht gesagt: "Oh BT wird die Tat gar nicht gemacht haben, wenn die Schläge mit der linken Hand kamen, denn ein wirklicher Linkshänder hätte bestimmt die rechte Hand verwendet."
Ich vermute, dass die Mehrheit der linkshändigen Verbrecher ihre Tat mit der linken Hand begehen, sonst hätte das Gericht ja auch nicht erstmal auf diese Weise argumentiert und versucht die Verwendung der rechten Hand zu erklären. Die Richter haben ja durchaus Erfahrung mit Gewaltverbrechen.
Vielleicht ist es auch tatsächlich so, dass nur rund die Hälfte der Linkshänder oder weniger bei Verbrechen die linke Hand verwenden, dann wäre das statt einem minimalen gar kein Indiz, aber soweit liegen wir hier in jedem Fall nicht auseinander.


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05.06.2025 um 03:12
Zitat von JosephConradJosephConrad schrieb:Hatten wir schon vor 7 Jahren. Hier dreht sich alles im Kreis.
Ich werde sicher nicht über 1400 Seiten lesen nur um evtl. ein Argument nicht zu wiederholen, wenn die Frage danach aufgeworfen wird und ich als Linkshänder mich da angesprochen fühle.


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05.06.2025 um 03:37
Zitat von Fridolin31Fridolin31 schrieb:Aufgrund der bekannten Geschehensabläufe ging ich davon aus, dass CB üblicherweise täglich Kontakt zu ihren Mitarbeitern sucht oder diese bei Rückfragen Kontakt zu ihr suchen.
Davon bin ich auch ausgegangen, obwohl sie ja etwas schwierig gewesen sein soll.


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15.06.2025 um 15:47
Zitat von Aloha-zugAloha-zug schrieb am 01.06.2025:Frage an die Juristen: wenn BT der Täter war, er aber nicht mehr heimtückisch vor der Tür gewartet hat, sondern impulsiv aufgrund eines Streits seine Tante getötet hätte, wäre es dann Totschlag oder immer noch Mord? Immer noch besondere Schwere der Schuld? Wäre eine Wiederaufnahme dann auch möglich, weil ein anderer Tatbestand vorliegt?
Die Lackspuren des Werkzeugs widersprechen einer impulsiven Tat, sondern weisen darauf hin, dass das Werkzeug eigens mitgebracht worden ist. Ob nun die Tat von einem vor der Tür stehenden BT begangen wurde, oder ob BT hinter ihr die Treppen nach unten ging und dann unten angekommen, auf sie einschlug, an dem Mordmerkmal Heimtücke ändert das auch nichts. So wie ich Fischer in seinem Podcast verstehe, reicht ein solcher alternativer Tatablauf auch nicht für ein Wiederaufnahmeverfahren.

Ich weiß nicht, ob dieser Podcast aus 2023 schon mal verlinkt wurde. Schaden kann es jedenfalls nicht, ihn sich nochmals anzuhören.
Interessant ist hier, was Fischer zum Thema Indizien sagt, dass Indizien Beweisanzeichen sind, dass es immer der Gesamtschau bedarf und auf die Frage, was der Unterschied zwischen Beweis und Indizien ist, sagt, keiner. (ca. bei Minute sieben)

https://www.ardaudiothek.de/episode/sprechen-wir-ueber-mord/mord-im-parkhaus-true-crime-der-fall-charlotte-boehringer/swr-kultur/12522935/


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15.06.2025 um 18:48
Zitat von emzemz schrieb:Lackspuren des Werkzeugs widersprechen einer impulsiven Tat,
Es sei denn das Werkzeug lag irgendwo in der Wohnung wegen der Renovierungsarbeiten.
Ohne Werkzeug keine genaue Aussage dazu.

Ich denke bei einer geplanten Tat würde man eine andere Waffe nehmen, z.B. Messer, Schusswaffe oder Gift.

Danke für den Podcast werde ich mir anhören


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15.06.2025 um 19:42
Zitat von Aloha-zugAloha-zug schrieb:Es sei denn das Werkzeug lag irgendwo in der Wohnung wegen der Renovierungsarbeiten.
Es waren Malerarbeiten durchgeführt worden :D
Da braucht's keinen Hammer.


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15.06.2025 um 19:51
Zitat von emzemz schrieb:Es waren Malerarbeiten durchgeführt worden :D
Da braucht's keinen Hammer.
Zumindest einen kleinen hat der Maler in der Wertkzeugkiste.


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15.06.2025 um 19:53
Zitat von emzemz schrieb:Es waren Malerarbeiten durchgeführt worden :D
Da braucht's keinen Hammer.
Keine Ahnung, ob du schonmal gemalert hast, aber in der Regel nimmt man alles an Werkzeug mit, was man für Renovierungsarbeiten benötigen könnte. Was da ist, ist da. Wäre ja blöd, wenn man wegen jeder Kleinigkeit erst dem Werkzeug hinterher rennen muss.


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15.06.2025 um 19:54
Zitat von emzemz schrieb:Es waren Malerarbeiten durchgeführt worden :D
Da braucht's keinen Hammer.
Bist Du Dir da so sicher?

Hier hat die Malerin bspw. Nägel für Bilder, kleine Regale, Halter der Fußleisten nach dem Anstrich mit einem nicht wirklich zierlichen Hammer wieder in die Wand getrieben.


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15.06.2025 um 19:57
Zitat von TatsachenTreueTatsachenTreue schrieb:Hier hat die Malerin bspw. Nägel für Bilder, kleine Regale, Halter der Fußleisten nach dem Anstrich mit einem nicht wirklich zierlichen Hammer wieder in die Wand getrieben.
Genau. Es ist gut möglich, dass dort einer "herumlag".


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15.06.2025 um 21:23
@SomertonMan
@TatsachenTreue
@sooma

Sammelt ihr schon Argumente für den vierten Wiederaufnahmeantrag?


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15.06.2025 um 21:28
@emz
Nein, ich 'spreche' aus Berufserfahrung. Meine Kommentare bezogen sich darauf, dass Du quasi ausschließt, dass ein Hammer zum Handwerkszeug des Malers gehört. Das stimmt so nicht.


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15.06.2025 um 23:07
Zitat von emzemz schrieb:Sammelt ihr schon Argumente für den vierten Wiederaufnahmeantrag?
Mir ist unerfindlich, wie Du zu dieser Vermutung kommen kannst. Mit der Du auch komplett fehl gehst.

Ich habe, so dachte ich und denke ich eigentlich immer noch, lediglich Deiner Sicht mit Beispielen ein zumindest auf Basis anekdotischer Evidenz begründetes Gegenargument gegenübergestellt.

Für mich bestand und besteht dabei keinerlei Zusammenhang zu meiner rein persönlichen Gesamteinschätzung - in der ich zwar nicht zu 100% überzeugt bin, dass die im Urteil angenommenen Abläufe zutreffen, aber davon überzeugt bin, dass Charlotte Böhringer von ihrem Neffen Benedikt Toth getötet würde.


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15.06.2025 um 23:50
Zitat von Aloha-zugAloha-zug schrieb:Es sei denn das Werkzeug lag irgendwo in der Wohnung wegen der Renovierungsarbeiten. Ohne Werkzeug keine genaue Aussage dazu.

Nicht Renovierungsarbeiten - Schweißarbeiten. Genau solche wurden im Tatzeitraum durchgeführt und es ist daher sehr gut möglich das der Täter das denkbare Tatwerkzeug von dort hat. Für die Verwendung eines solchen Hammers sprechen vor allem auch die in den Kopfwunden von Charlotte Böhringer gefundenen Eisenkügelchen und sowohl das im schriftlichen Urteil beschriebene Verletzungsmuster als auch der festgestellte schwarze Werkzeuglack könnte dazu passen. Siehe dazu auch die Ausführungen aus dem hervorragenden Extra-Beitrag:

Thomas Killian:
Also eine Tatwaffe wurde nie gefunden. Man weiß es handelt sich um einen hammerartigen Gegenstand, warum sagt man nicht gleich Hammer? Ja weil eben im Kopf von Charlotte Böhringer gewisse Rückstände von Schweißpartikeln gefunden worden sind. Jetzt nicht Schweiß von menschlichem Schweiß sondern von Schweißarbeiten und tatsächlich waren exakt rund um die Tat Schweißarbeiten im Parkhaus, in der Garage und ich sage mal so auch das eine Möglichkeit das es eben sich dabei um einen Schweißhammer hätte handeln können. Wurde aber nicht ermittelt.

Axel Petermann:
Also man könnte rückschließen das die Tatwaffe zur Tatzeit zugänglich gewesen ist nicht nur für Monteure sondern vielleicht auch für andere Personen.
Ab Zeitindex 15.17 Minute
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16.06.2025 um 00:15
@Mauser
Meinst du wirklich das juckt irgendjemanden, der über den WA zu entscheiden hat?

Weil da irgendwas in der Wunde gewesen sein könnte, was von irgendwoher stammen könnte, was irgendwas gewesen sein kann, was nirgends von irgendjemandem vermisst wurde? Come on.

Dieses ganze Nebelkerzengeschwader ist doch komplett durchschaubar. Spart euch doch einfach eure unzähligen Wiederholungen von komplett irrelevanten Einwürfen, die als Substanz getarnt sein sein sollen.

Bleiben wir doch bei den Fakten.

Für den WA ist folgendes relevant:

- Zeugenausagen sind die schlechtesten aller Indizien (noch dazu wenn Sie zwanzig Jahre später angeblich anders sein sollen). Ihr müsst euch mal entscheiden: Lügt die Dame wenn sie sagt, wieviel Wein sie getrunken hat? Und lügt sie, wenn sie jemanden am Parkdeck gesehen hat?

- Welches der 14 Indizien wollt ihr eigentlich entkräften? Mir fällt auf Anhieb kein einziges ein, was glaubhaft entkräftet werden soll. Selbst wenn zwei oder drei nicht greifen sollten, was ist mit den anderen mindestens zehn? Und wo sind die Alternativen, also der große Unbekannte?
Geht doch mal auf die Fragen ein, statt ständig irgendwelche Nebelkerzen zu werfen um den Thread am laufen zu halten, es ist einfach nur noch durchschaubar

und wenn ihr seriös argumentieren wolltet, dann würdet ihr mal irgendwelche durch PR-Millionen bezahlte Strohpetermännchen weglassen, denn die haben keinerlei Relevanz.


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Mordfall Charlotte Böhringer

16.06.2025 um 03:50
Zitat von MauserMauser schrieb:Axel Petermann:
Also man könnte rückschließen das die Tatwaffe zur Tatzeit zugänglich gewesen ist nicht nur für Monteure sondern vielleicht auch für andere Personen.
Mir erschliesst sich nicht, was hier der entlastende Aspekt bzgl. BT ist.
Das liest sich doch so, dass jemand 'von der Parkgarage' leicht Zugang zu einem Hammer, der bei den kuerzlich durchgefuehrten Schweissarbeiten verwendet wurde, gehabt haben koennte.
Und diese Personengruppe hat man sich von Anfang an im Rahmen der Ermittlungen angesehen und schliesst BT mit ein.


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16.06.2025 um 06:44
Zitat von MauserMauser schrieb:Nicht Renovierungsarbeiten - Schweißarbeiten. Genau solche wurden im Tatzeitraum durchgeführt und es ist daher sehr gut möglich das der Täter das denkbare Tatwerkzeug von dort hat.
Wenn es nicht der Schweißer oder Maler selber war, wäre das Fehlen des Werkzeuges nicht spätestens nach dem Mord aufgefallen?


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16.06.2025 um 15:50
Die von @Mauser erwähnten Schweißarbeiten sollen im Parkhaus und nicht in der Wohnung ausgeführt worden sein.
Zitat von SwaggerSwagger schrieb:Dieses ganze Nebelkerzengeschwader ist doch komplett durchschaubar. Spart euch doch einfach eure unzähligen Wiederholungen
Ich wiederhole teilweise eine der diversen AW an @Mauser . (Meine finde ich am schnellsten, denn an meinen Usernamen kann ich mich erinnern ;)
Zitat von watnuwatnu schrieb am 23.05.2025:veranschaulicht aber, warum Werkzeug an öffentlich zugänglichen Orten i. d. R. vor (Gelegenheits-)dieben und sog. Vandalen geschützt wird und über das WE nicht für Hinz und Kunz greifbar herumliegt.
Zitat von watnuwatnu schrieb am 23.05.2025:Willst du erzählen bzw. kannst du belegen, dass das Parkhaus nicht abgesucht wurde? Um Gegenstände sicherzustellen, die grundsätzlich geeignet sind einen Schädel einzuschlagen, muss man nicht erst das Ergebnis des forensischen Gutachtens abwarten.
Dass ein Spezialwerkzeug im Parkhaus abhandengekommen wäre, ist nicht bekannt.
Wenn ein Täter diesen hypothetischen Hammer gefunden hätte, wieso hätten ihn die Ermittler nicht auch finden sollen – falls er zurückgelegt geworden wäre, wie ich es beschrieb?

Wie hier Andere schon schrieben, kann man zudem von unzähligen Werkzeugen ausgehen, die mit Schweißpartikeln in Kontakt kamen. Infrage kommen auch Werkzeuge, die zufällig kontaminiert wurden, weil sie in der Nähe von Schweißarbeiten lagen.
Infos des BKA zur Tatortuntersuchung findet man auch unter o. g. Post:
Beitrag von watnu (Seite 1.438)


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