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Mordfall Charlotte Böhringer

29.729 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, München, 2006 ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Mordfall Charlotte Böhringer

Mordfall Charlotte Böhringer

30.05.2025 um 02:25
Zitat von KölnerKölner schrieb am 26.05.2025:Es wäre durchaus nachvollziehbar wenn sie gegenüber dem hohen Gericht ihren Alkoholkonsum vor der Heimfahrt runterspielt.
Rechtliche Konsequenzen hätte sie aber nicht mehr zu befürchten gehabt.


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Mordfall Charlotte Böhringer

30.05.2025 um 08:30
Zitat von duvalduval schrieb:Rechtliche Konsequenzen hätte sie aber nicht mehr zu befürchten gehabt.
Kann dennoch unterbewusster Grund für ein sich selbst den Konsum kleinreden sein. Also keine bewusste Lüge sondern vielmehr : Ich bin ja noch Auto gefahren und war dafür nüchtern genug, also kann es ja nur ein Gläschen gewesen sein... Wer erinnert sich denn Tage oder Wochen später, wieviel er an einem Abend wirklich getrunken hat und wie leer oder voll ne Weinflasche war, als man gegangen ist. Achtet doch keiner drauf. Zumal sie in dem Zeitpunkt doch gar nicht wusste, dass es mal wichtig wird.

Dass sie dennoch mit Inbrust der Überzeugung ausgesagt haben mag, sie wisse es noch genau, kann einfach der Vernehmungsituation geschuldet gewesen sein und dass sie eine "gute" Zeugin sein wollte... Als die Aussage dann einmal in die Richtung ging, wollte sie vielleicht nicht mehr zurück rudern.


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30.05.2025 um 10:31
Das Annahme das Marianna S. mehr Wein konsumiert haben könnte als sie später angegeben hat, und somit für die fehlende Menge verantwortlich ist, ist zwar theoretisch denkbar aber nach logischer Betrachtung doch höchst unwahrscheinlich, denn wie der Verteidiger von Benedikt Toth schon dazu ausführt:

Frank Seibert:
Argumentation des Gericht ist ja sie könnte es auch eingeschenkt haben und kurz vor dem weggehen, also aus der Wohnung verlassen, es weggekippt haben weil sie gemerkt hat sie kann das ganze Glas doch nicht trinken.
Peter Witting:
Wenn ich als Verteidiger solche Hypothesen aufstelle sagt man, was tragen Sie hier eigentlich vor, auf welcher Basis, welche Fakten haben Sie eigentlich für diese Annahme? Ein Gericht darf das! Ein Gericht darf erst mal sagen ja ob die Zeugin sich da tatsächlich zutreffend erinnert das da nur ein Viertel aus der Flasche genommen war, da ist schon die Frage außerdem war sie ja mit dem Auto in der Parkgarage, vielleicht hat sie mehr getrunken und will das nur nicht sagen. Da werden alle Argumente die nur irgendwie denkbar sind bemüht um dieses Thema aus dem Feld der Argumentation herauszuschieben – weil es stört! ES STÖRT HALT! Wo sind die 0,5 Liter geblieben? Und dann sagt man am Ende des Tages ja sie kann es sich ja eingeschenkt haben und dann nicht mehr getrunken haben. Und dann weisen wir nach das man in ein Glas… was ja klar ist, kein halben Liter einfüllen kann, sollen wir jetzt sagen sie hat zwei Gläser für sich eingefüllt und hat dann gesagt ne ich nehme gleich doppelt, ich trinke ja so gerne, ich nehme gleich zwei Gläser und die schütte ich dann beide weg… Was ist da noch vernünftig?
Ab Zeitindex 21.51 Minute, siehe zuvor auch die Argumentation von Carolin Arnemann ab 20.36 Minute
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Man darf hier also nicht außer Acht lassen das es sich nicht nur um ein evtl. halbes Weinglas oder dergleichen gehandelt hat sondern eben 0,5 Liter Weißwein der schlussendlich fehlte und von dem Marianna S. selber aussagte das er ihr nicht geschmeckt habe. Allein schon die schiere Menge von einem halben Liter Wein macht diese Annahme äußerst unwahrscheinlich! Anders hingegen ist es aber eine durchaus passende Erklärung wenn man die Annahme heranzieht das danach noch eine weitere Person bei Charlotte Böhringer gewesen, eben jene von der Marianna S. der AZ-Journalistin erzählt hat, und was noch im kommenden Probations- bzw. Wiederaufnahmeverfahren eine Rolle spielen wird!


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30.05.2025 um 18:51
Zitat von duvalduval schrieb:Rechtliche Konsequenzen hätte sie aber nicht mehr zu befürchten gehabt.
Höchstens für die Lüge im Gericht, was deutlich höher liegen sollte als ein Glas Wein mehr getrunken zu haben. Eine direkte Lüge diesbezüglich sehe ich daher als fragwürdig an.


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31.05.2025 um 03:33
Zitat von Ray.Ray. schrieb:Höchstens für die Lüge im Gericht, was deutlich höher liegen sollte als ein Glas Wein mehr getrunken zu haben.
Ja, eben. Was könnte der Grund für diese Lüge sein? Angst, Verschleierung oder Wichtigtuerei? Wieso geht sie das Risiko ein, für eine Falschaussage bestraft zu werden? Mir fällt da kein weiterer Grund ein, zumal die Zeugin eigentlich ein großes Interesse daran haben sollte, dass der Mörder ihrer besten Freundin dingfest gemacht wird und die Ermittlungen des Täters nicht erschwert werden.

Mir fällt allerdings auch nur ein einziger Grund dafür ein, weswegen die Zeugin nach dem Verlassen der Wohnung von CB noch im Parkhaus verweilte und mit eben jener Freundin telefonierte, die sie gerade verlassen hatte: Sie wollte feststellen, wer der ominöse Besucher sein könnte, von dem CB gesprochen hatte und ihr dabei weitere Informationen entlocken, die ihr CB während ihres Besuchs verschwiegen hatte.


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31.05.2025 um 11:22
M. E. ist es unglaubwürdig, dass M. S. aus Angst vor dem Mörder "Mr. X" im Prozess schwieg bzw. deshalb anonym bleiben wollte (lt. der Journalistin, s. TZ-Artikel). Hätte sie Angst gehabt, hätte sie im Prozess auch ihre u. g. Vermutung zum eigenen Schutz nicht geäußert, weil sie so indirekt auf den angeblichen Mörder hingewiesen hätte. Entweder wollte M. S. doch die Verteidigung unterstützen oder sie wollte vorsorglich einen eventuellen Verdacht von sich selbst ablenken, weil sie die letzte bekannte Besucherin der Ch. B. war, die laut u. g. Aussage der KHK´in nicht ganz einfach gewesen sei.
Als man der Zeugin in der polizeilichen Vernehmung mitteilte, dass der Anwalt den Termin bei Frau Böhringer abgesagt habe, meinte die Zeugin, dann hätte sie Frau Böhringer nicht heimgehen lassen. Das Opfer müsse deshalb noch jemand anderen erwartet haben. Die Verteidigung trägt vor, dass sich aus diesen Umständen ergebe, dass nach der Zeugin S. am Tattag noch ein weiterer unbekannter Besucher zu Frau Böhringer gekommen sei.
-------
Die Zeugin KHK’in V. führte [aus, dass Ch. B.] nicht ganz einfach gewesen sei, dass das Verhältnis zwischen dem Angeklagten und dem Opfer nicht frei von Streitereien gewesen sei, dass das Opfer aber auch mit anderen Personen v.a. mit ihrem Personal, Reibereien gehabt habe.
Quelle: Urteil im Wiki
https://www.tz.de/muenchen/stadt/gestellt-muenchen-neue-fakten-im-parkhausmord-das-angenommene-tatgeschehen-ist-auf-den-kopf-93508633.html

- - - - - -
Zitat von Ray.Ray. schrieb:Eine direkte Lüge diesbezüglich sehe ich daher als fragwürdig an.
Ihr Aussageverhalten bezgl. "Mr. X" finde ich unglaubwürdiger als die Angaben zum Wein. Laut dem Urteil wird nicht ausgeschlossen, dass sich M. S. irrte, als sie, "erstmals in der Hauptverhandlung im Juli 2007, also über ein Jahr nach der Tat", die Weinmengen schätzte.
[…] kommt dieser Schätzung keine grosse Verlässlichkeit zu. […] besteht die nahe liegende Möglichkeit, dass die Zeugin den gemeinsam konsumierten Alkohol im Hinblick auf ihre Fahrtüchtigkeit eher zu niedrig schätzt.
Quelle: Urteil im Wiki

Im Urteil fand ich keine Angabe dazu, ob der u. g. BAK mgl. wäre, wenn sich beide Frauen den fraglichen Rest hälftig geteilt hätten:
Prof. P. der gerichtsmedizinische Sachverständige, führte aus, im Dezember 2007 – also über 6 Monate nach der Tat – sei in der Flasche, die seit der Tat unverschlossen im Kühlschrank der Opferwohnung gestanden sei, noch ein Rest von ca. 30 ml Wein vorhanden gewesen. Die im Leichenblut festgestellte BAK von 0.55 Promille erreiche jedoch nicht den Wert, der zu erwarten sei, wenn (S. 185) das Opfer am frühen Nachmittag des Tattages im italienischen Lokal des Zeugen M. erst ein Viertel, also 0,25 Liter, Wein, dann gemeinsam mit Frau. S. aus der Flasche ein weiteres Viertel Wein du dann noch, falls die Flasche vorher voll gewesen war, alleine den Rest von fast 0,5 Liter Wein getrunken habe.
Evtl. ist ein Teil des Weines verdunstet? Im Kühlschrank, in dem die unverschlossene Flasche stand, wurden vermutlich keine Lebensmittel mehr gelagert, die eine niedrige Temperatur erfordert hätten.


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Mordfall Charlotte Böhringer

31.05.2025 um 13:01
Evtl. habe ich mich im o. g. Post unklar ausgedrückt:
Ich meinte, dass sich die letzte Besucherin evtl. vorsorglich vor einer falschen Verdächtigung schützen wollte. Die Verteidigungsstrategie basiert nach wie vor darauf, den Verdacht auf andere Personen zu lenken, evtl. hatte die Zeugin Bedenken, dass auch sie in deren Visier gerät.

Das Nachtatverhalten des BT ist m. E. am besten mit Verhalten eines Täters nach seiner Tat zu erklären (u. a. zur Hinauszögerung der Auffindung der Leiche u. Spurenbeseitigung).

Anstatt der sinnlosen Fahrt nach Augsburg, hätte BT wohl eher den Büroschlüssel, den er für seine Vertretungstätigkeit (von der niemand wusste) gebraucht hätte, abgeholt. Aber wäre der Schlüssel früher im Parkhaus angekommen, hätte man die Leiche früher entdecken können.

Auch der Journalist in der von @Mauser verlinkten Doku bemerkt das fragwürdige Nachtatverhalten des BT.

Außerdem wirkt die Aussage des RA Wittig, der Spur-Spur-Treffer sei als Indiz gegen B. T. verwendet worden, wie ein billiger Taschenspielertrick.
Im Urteil steht u. a.:
Diese DNA-Spuren in der Wohnung des Opfers haben weder unmittelbaren örtlichen noch unmittelbaren zeitlichen Zusammenhang mit der Tat zulasten von CB.
Quelle: Urteil im Wiki

Ergo konnten sie auch nicht gg. B. T. verwendet werden.

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Mordfall Charlotte Böhringer

31.05.2025 um 13:44
Die Möglichkeit einer Weinverdunstung wurde untersucht und von Schweizer Gutachtern negativ beschieden. Die Frage was mit dem halben Liter Wein geschehen ist bleibt somit nach wie vor eine offene und damit berechtigte Frage.

Gutachter in Strafverfahren haben mitunter merkwürdige Aufgaben. Zwei Sachverständige aus dem schweizerischen Münchenstein sollten sich zu einer Flasche Weißwein äußern. Italienischer Vino della Casa, 11,5 Volumenprozent Alkohol, abgefüllt bei Giuseppe Campagnola in Valgatara di Marano, Venetien. Der Geschmack war egal, die Farbe auch, die Harmonie unerheblich, der Geruch ohnehin. Die Herren mussten lediglich bestimmen, wie viele Milliliter des Weins nach dem Entkorken über 18 Monate hinweg in einem Kühlschrank verdunsten können.

[...]

Vielleicht aber hatte Charlotte Böhringer vor ihrem Tod noch Besuch, den bisher niemand ausfindig gemacht hat? Da ist die Flasche Vino della Casa aus Valgatara. Marianna S. war die letzte Zeugin, die Charlotte Böhringer lebend sah. Ihr hat das spätere Opfer den Wein auf der Terrasse angeboten. Einen Probierschluck, wohlbemerkt. Marianna S. schmeckte der italienische Tropfen nicht: „zu sauer". Als sie gegangen sei, habe aus der Flasche ein Viertel gefehlt. Als man die Flasche nach 18 Monaten endlich begutachtete, waren nur noch 30 Milliliter aufzufinden. Bleibt die Frage, wo ein halber Liter Weißwein geblieben sein mag.

Die Schweizer Gutachter schließen aus, dass der Wein im Kühlschrank verdunstet ist. Charlotte Böhringer kann ihn auch nicht getrunken haben. Sie hatte zum Todeszeitpunkt eine Blutalkoholkonzentration von 0,55 Promille. Doch ein unbekannter Besucher? Der Zeugin S. erzählte Böhringer, dass gleich noch ihr Anwalt zur Besprechung komme. Dabei hatte der längst abgesagt. Trank die Millionärin mit ihrem Mörder?

Der Spiegel Spur J 73.03.3

An dieser Stelle muss man auch mal folgendes festhalten: Wenn Charlotte Böhringer aufgrund ihres Blutalkoholgehaltes diese 0,5 Liter nicht konsumiert haben kann, Marianna S. als alleinige Konsumentin extrem unwahrscheinlich ist und der Wein auch auf sonstige Weise nicht von selbst verschwunden ist bleibt als einzige Möglichkeit nur noch übrig das er von einer dritten Person getrunken wurde. Und wenn dem so war dann ist insbesondere der Zeitpunkt von Interesse nämlich ob dies vor dem Mord geschah oder erst danach.

In der medialen Berichterstattung wurde ja immer wieder darüber spekuliert ob Charlotte Böhringer ihren Mörder möglicherweise zuvor empfangen hat und in der Wohnung mit diesem Wein trank. Doch falls dem so ist würde das wiederum bedeuten der anonyme Besucher hat ganz alleine während des Besuches diesen halben Liter Wein getrunken da Charlotte Böhringer ja aufgrund ihres Blutalkoholgehaltes dafür nicht mehr in Frage kommt.

Erscheint so gesehen auch nicht gerade sehr schlüssig - es sei denn man verlagert den Zeitpunkt erst nach dem Mord, sprich der Täter tötet erst sein Opfer und kehrt dann adrenalingeladen in die Wohnung zurück und trinkt dort ganze 0,5 Liter Weißwein, höchstwahrscheinlich in einem Wasserglas..., um wieder runterzukommen bevor er sich aufmacht und das Büro etc. durchsucht.


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Mordfall Charlotte Böhringer

31.05.2025 um 14:06
Zitat von watnuwatnu schrieb:Außerdem wirkt die Aussage des RA Wittig, der Spur-Spur-Treffer sei als Indiz gegen B. T. verwendet worden, wie ein billiger Taschenspielertrick.
Im Urteil steht u. a.:

Diese DNA-Spuren in der Wohnung des Opfers haben weder unmittelbaren örtlichen noch unmittelbaren zeitlichen Zusammenhang mit der Tat zulasten von CB.
da schreibst du etwas sehr richtiges. Diese Spuren wurden weder für noch gegen ihn verwandt.
Ich denke immer noch, das diese Spuren irgendwie durch die Ermittler eingebracht wurden, wie es damals im Fall der kleinen Peggy auch war oder dem Phantom was damals gesucht wurde und das angeblich an vielen Tatorten seine DNA hinterlassen hat. Denn weil man heute die Möglichkeit hat, selbst kleinste Dna-spuren zufinden, passiert es auch bestimmt öfters mal, das man welche unbeabsichtigt miteinschleppt, Mmn. Auch wenn man das im Nachfeld nicht mehr zuordnen konnte.
Für mich ist das auch immer sekundär. Starke Indizien wie die Zeitungen die sich in seinem Besitz befanden und die er nicht glaubwürdig erklären konnte, die Geldscheine in seiner Geldbörse, am nächsten Tag die Augsburgfahrt, die er dann abbrach, weil angeblich zuwenig Zeit war, er aber dem Freund nichts davon mitteilte, er konnte doch auch garnicht wissen wo genau der Freund sich aufhielt und fährt man dann auf gut Glück , wenn man am Vortag angeblich noch so krank war, das man Zuhause bleiben muß und nicht mit zu einer Feier geht und auch noch im Anschluss an den angeblichen Besuch noch arbeiten muß spontan los? Dann ist für mich auch noch nicht geklärt, ob er wirklich am Sonntag, es war ja Muttertag, wirklich bei CB war, ich habe nie gelesen, dass er dort gesehen wurde oder so . Genauso das die Tante ihn ja in den Wochen vor der Tat mehr oder weniger aus vielen seiner Pflichten rausnahm, ihm den Schlüssel wegnahm, sodas er nicht mehr ins Büro konnte, diesen neuen Mann eingestellt hat, der den alten Geschäftsführer unterstützte, das wenn man BT glauben will, er ja vorher getan hat, und das wo seine Tante doch auch als geizig beschrieben wurde, also warum sollte sie dann noch jemanden zusätzlich einstellen, wenn BT das ja Jahrelang gemacht hat für einen Spottlohn von ich glaube 1200Euro? . Seine unglaubwürdige Erklärung, das seine Tante ihn angestiftet hat den alten Geschäftsführer in Misskredit zubringen und angeblich Geld aus den Automaten zu unterschlagen das er dann auf seinem Konto einzahlte.Und was für mich auch noch wichtig ist, seine Erklärung das seine Tante angeblich vom Abbruch seines Jurastudiums schon monatelang vor der Tat Bescheid wusste, aber seine Familie und Freunde erzählte er das nicht und ließ sie trotzdem im glauben, dass er weiter Jura studierte. Was für einen Grund sollte das haben? Denn wäre er nicht Mörder gewesen und diese Tat wäre nicht geschehen, wäre das doch spätestens in ein paar Wochen eh rausgekommen und dann hätte er noch blöder dagestanden. Und welchen Grund sollte er dafür gehabt haben? War es doch den Freunden , seiner Verlobten und seinen Eltern und Bruder doch mehr oder weniger egal. Er hatte doch dieses ganze Schauspiel wegen der Tante und ihren Forderungen erst angefangen zu inszinieren?


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Mordfall Charlotte Böhringer

31.05.2025 um 14:14
Zitat von quaerere1quaerere1 schrieb:unglaubwürdige Erklärung, das seine Tante ihn angestiftet hat den alten Geschäftsführer in Misskredit zubringen und angeblich Geld aus den Automaten zu unterschlagen das er dann auf seinem Konto einzahlte
Und da ist es erneut: eines der Tatmotive. Der Diebstahl, auf den keiner der BT Propagandisten eingehen möchte. Weil er erwiesenermaßen das Geld geklaut hat. Da hört man dann auch nix mehr, wenn man darauf eine angemessene Antwort haben möchte. Irgendjemand da von den BT Verstehern?


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31.05.2025 um 18:08
Zitat von MauserMauser schrieb:Doch falls dem so ist würde das wiederum bedeuten der anonyme Besucher hat ganz alleine während des Besuches diesen halben Liter Wein getrunken da Charlotte Böhringer ja aufgrund ihres Blutalkoholgehaltes dafür nicht mehr in Frage kommt.
Ich finde diesen Beitrag ja sogar tatsächlich etwas plausibel. Aber wie wird daraus jetzt ein Argument für BTs Unschuld? Auch der kann ja einfach den Wein getrunken haben, oder nicht?


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Mordfall Charlotte Böhringer

31.05.2025 um 18:18
Zitat von AusLeipzigAusLeipzig schrieb:Auch der kann ja einfach den Wein getrunken haben, oder nicht?
Ich vermute, du hast meine Vermutung drei Beiträge vorher nicht zur Kenntnis genommen? 😀


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Mordfall Charlotte Böhringer

31.05.2025 um 20:38
Thx für die Info @Mauser
Wie ich schon schrieb, könnte Ch. B. z. B. auch nur die Hälfte des Weinrests getrunken haben, der lt. der Annahme im Urteil nicht ganz 500 ml entsprach:
Zitat von watnuwatnu schrieb:falls die Flasche vorher voll gewesen war, alleine den Rest von fast 0,5 Liter Wein getrunken habe.
Ob dies im Bereich ihrer ermittelten BAK mgl. gewesen wäre, finde ich nicht im Urteil. Der Alkoholabbau ist von individuellen Faktoren abhängig, die unter diesen 2 Abschnitten zu finden sind:
Wie hoch ist der Alkoholabbau pro Stunde?
Was beschleunigt den Alkoholabbau?
Quelle: https://www.mywaybettyford.de/suchtkompendium/alkoholabbau/

Und bzgl. der Verdunstung müsste man wenigstens die Umgebungstemperatur wissen.
Es macht einen Unterschied, ob z. B. 4 C oder 9 C im Kühlschrank herrschen. Und wenn der Erbe ähnlich sparsam, wie bei der Grabpflege war, hatte der Kühlschrank in der Wohnung Raumtemperatur, weil er ausgeschaltet war.

- - - - -
Zitat von quaerere1quaerere1 schrieb:Seine unglaubwürdige Erklärung, das seine Tante ihn angestiftet hat den alten Geschäftsführer in Misskredit zubringen und angeblich Geld aus den Automaten zu unterschlagen das er dann auf seinem Konto einzahlte.
Und auch dabei verwickelte er sich in Widersprüche:
Die Unglaubhaftigkeit der Ausführungen des Angeklagten ergibt sich aus der Widersprüchlichkeit seiner Angaben. In seiner Vernehmung vom 16.05.06 schob er die Initiative für die angeblich gesponnene „Intrige“ gegen Herrn R. noch seiner Tante zu. […] Sie habe diese Intrige aufgezogen, wobei er darin nur „eine Rolle“ spiele. Sie habe die Mankobeträge R. in die Schuhe schieben wollen. Das habe er nicht richtig gefunden und deshalb habe er die Zwischenentleerung am Faschingsdienstag so eingerichtet, dass R. sie habe bemerken müssen. In seiner zweiten Vernehmung stellte er dar, dass die Tante ihn gefragt habe, wie sie Herrn R. trotz seiner langen Firmenzugehörigkeit entlassen könne. Er – der Angeklagte – sei dann auf die Idee mit der Entleerung der Kassenautomaten gekommen. Auch hinsichtlich der Entdeckung der Tat am Faschingsdienstag durch Herrn R. erwähnte der Angeklagte in seiner zweiten Vernehmung nicht, dass er es auf die Entdeckung angelegt habe. Vielmehr führte er lediglich aus, R. sei die Zwischenentleerung aufgefallen und er habe ihn darauf angesprochen.
Quelle: Urteil im Wiki

Wie er befragt wurde bzw. was ihn zu u. g. Aussage veranlasste, geht aus dem Urteil nicht hervor.
Falls er bei der 2. Vernehmung aus Eitelkeit angab, dass die intrigante Idee von ihm stammte, weil er sie für so genial hielt, dass er es mitteilen musste, wäre das evtl. noch eine 3. Parallele zum Bsp.-Fall "Dr. Mord":
Zitat von watnuwatnu schrieb am 23.05.2025:"Narziss", der "selbstbezogen und uneinsichtig" sei.



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Mordfall Charlotte Böhringer

31.05.2025 um 20:53
Zitat von watnuwatnu schrieb:Falls er bei der 2. Vernehmung aus Eitelkeit angab, dass die intrigante Idee von ihm stammte, weil er sie für so genial hielt,
und sollte diese Idee tatsächlich von ihm stammen, zeigt es für ein weiteres Mal wie skrupelos BT ist.


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01.06.2025 um 01:23
Zitat von AusLeipzigAusLeipzig schrieb:Ich finde diesen Beitrag ja sogar tatsächlich etwas plausibel. Aber wie wird daraus jetzt ein Argument für BTs Unschuld? Auch der kann ja einfach den Wein getrunken haben, oder nicht?

Natürlich könnte er das - doch ist das nicht der springende Punkt. Wenn man sich a priori auf die Generalprämisse versteift das nur Benedikt Toth alleine der Täter gewesen sein kann und darf sind sowohl dieser Thread als auch seine mittlerweile 1441 Seiten und eine allgemeine Diskussion über den Mordfall Böhringer vollkommen überflüssig! Es ergibt nur dann einen Sinn wenn man die Möglichkeit zulässt das auch ein alternatives Tatgeschehen und damit einer alternativer Täter in Frage kommen kann.

Und genau darauf deuten ja bestimmte Umstände hin wie etwa die fehlenden 0,5 Liter Weißwein, die Zeugenbeobachtung von Marianna S. auf dem Parkdeck, die neuen digitalforensischen Gutachten welche aufzeigen das der Angriff auf Charlotte Böhringer im hinteren Flurbereich stattfand also von innen nach außen und der Täter damit bereits in der Wohnung gewesen sein muss und nicht wie das damalige Tatgericht fälschlicherweise befand an der Wohnungstüre wartete und mit der Attacke von außen nach innen begann usw. etc. pp.


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Mordfall Charlotte Böhringer

01.06.2025 um 02:35
Zitat von MauserMauser schrieb:würde bedeuten der anonyme Besucher hat ganz alleine während des Besuches diesen halben Liter Wein getrunken
Das mit dem Wein ist doch total dünn. Wenn eine 0,75l Flasche geöffnet und 2 Gläser eingeschüttet werden, sind noch ca. 0.5l drin.

Böhringer hatte um 19 Uhr 0,55%. Sprich sie muss um ca. 17:30 Uhr 0,7% gehabt haben. Und dafür muss sie mindestens 0,3l selber getrunken haben. Und wenn sie dann noch Wein weggossen hat, kommt das alles gut hin.
Zudem verdunstet natürlich in 18 Monaten so einiges.
Und wie schon richtig gesagt weiß keiner, wer in den 18 Monaten noch an der Pulle dran war.
Zitat von MauserMauser schrieb:die Zeugenbeobachtung von Marianna S. auf dem Parkdeck
Wahnsinn, in einem Parkhaus, in dem am Tag unzählige Leute verkehren, wurde jemand gesehen. Toll.
Zitat von MauserMauser schrieb:die neuen digitalforensischen Gutachten welche aufzeigen das der Angriff auf Charlotte Böhringer im hinteren Flurbereich stattfand also von innen nach außen und der Täter damit bereits in der Wohnung gewesen sein muss
Die Analyse (vom Toth bezahlten) Petermann widerlegt gar nichts. Außer wenn das Gericht behauptet hätte, die tödlichen Schläge wären am Türrahmen passiert. Aber hat es das?

Nichts spricht dagegen, dass der Täter sobald die Tür aufgeht mit Schwung diese aufdrückt, seiner Tante einen Schlag auf die Stirn gibt (bei dem erstmal kein Blut spritzt) und sie dann tief in die Wohnung schubst. Prämisse erst mal Tür zu und Opfer zurück in die Whg.
Vielleicht ist am Türrahmen sogar gar kein Schlag gefallen und sie wurde nur massiv in die Whg. geschubst. Und dann gehen die wirklichen blutigen Schläge natürlich erst eher hinter los.
Nichts von Petermanns Analyse widerlegt einen Täter der vor der Tür lauert.

Für mich spricht schon die Richtungs-Lage des Opfers für einen Täter der von der Tür gekommen ist. Füße zur Tür, Kopf von ihr weg.


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Mordfall Charlotte Böhringer

01.06.2025 um 06:29
Zitat von MauserMauser schrieb:Und genau darauf deuten ja bestimmte Umstände hin wie etwa die fehlenden 0,5 Liter Weißwein
Wenn BT da genauso gut getrunken haben könnte wie jeder andere Täter, was du ja einräumst, wie deutet das dann auf einen anderen Täter hin?
Zitat von MauserMauser schrieb:die neuen digitalforensischen Gutachten welche aufzeigen das der Angriff auf Charlotte Böhringer im hinteren Flurbereich stattfand also von innen nach außen und der Täter damit bereits in der Wohnung gewesen sein muss und nicht wie das damalige Tatgericht fälschlicherweise befand an der Wohnungstüre wartete und mit der Attacke von außen nach innen begann usw. etc. pp.
Sagen wir dass auch das stimmt (und da habe ich durchaus meine Zweifel) wieso passt das besser zu einem anderen Täter als zu BT?


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Mordfall Charlotte Böhringer

01.06.2025 um 07:53
Zitat von AusLeipzigAusLeipzig schrieb:Sagen wir dass auch das stimmt (und da habe ich durchaus meine Zweifel) wieso passt das besser zu einem anderen Täter als zu BT?
Im Urteil wurde folgender Tathergabg rekonstruiert
Da die Wohnungstür sich aus seiner Sicht nach links öffnete, nahm er – obwohl er Linkshänder ist – im Hinblick auf diese örtliche Gegebenheit das Werkzeug zum Zuschlagen in die rechte Hand, um ein mögliches sofortiges Zudrücken der Türe durch das Opfer durch den Einsatz seiner linken Hand im Sinne eines Abblockens zu verhindern und gleichzeitig augenblicklich in den offenen Eingangsbereich durch das Türblatt nicht behindert, zuschlagen zu könne.
Sollte der Angriff vom Treppenhaus aus stattfinden, muss man sich nochmal überlegen, welche Argumente dazu führen, dass ein Linkshänder mit Rechts zu schlägt.


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01.06.2025 um 09:34
Zitat von Aloha-zugAloha-zug schrieb:Sollte der Angriff vom Treppenhaus aus stattfinden, muss man sich nochmal überlegen, welche Argumente dazu führen, dass ein Linkshänder mit Rechts zu schlägt.
Ah stimmt, das hatte ich schon wieder aus dem Blick verloren, danke!
Insofern ist das Gutachten von Petermann zumindest Mal ein Bedenkenswerter Punkt.


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01.06.2025 um 11:13
Zitat von Aloha-zugAloha-zug schrieb:Sollte der Angriff vom Treppenhaus aus stattfinden, muss man sich nochmal überlegen, welche Argumente dazu führen, dass ein Linkshänder mit Rechts zu schlägt.
Um zu verschleiern, dass er der Täter ist. Die Auswahl an linkshändigen TäterInnen, die ein Motiv gehabt hätten, wäre kleiner gewesen.
Ich kann aber durchaus verstehen, dass u. a. BTs Freundeskreis, der ihm die monströse Tat nicht zutraut, an seiner Täterschaft zweifelt.
Wäre er nicht zuvor schon ein Blender gewesen, der sein Umfeld über Jahre und ohne Skrupel täuschen konnte und wäre sein Nachtatverhalten* nicht verdächtig gewesen ... (*Wozu ich auch die verschwundenen Zeitungen vor der Tür zähle, an die wohl nicht alle Außenstehenden TäterInnen gedacht hätten bzw. sich nicht getraut hätten, diese morgens im Parkhaus abzuhängen und evtl. in der Nähe gesehen zu werden.)
Der Angeklagte schlug weiter mit dem Werkzeug, das er in der rechten Hand führte, wobei er möglicherweise zeitweise die linke Hand unterstützend zu Hilfe nahm, mindestens 24 Mal gegen den Kopf des Opfers, wobei er die letzten vier bis fünf Schläge ausschliesslich mit der rechten Hand von oben nach unten und von aussen nach innen führte.

[…]

Der Umstand, dass es sich bei dem Angeklagten um einen Linkshänder handelt und die Schläge nach den Feststellungen der Kammer ausnahmslos mit der rechten Hand, möglicherweise teilweise unterstützt mit der linken Hand geführt worden sind, spricht nicht gegen die Täterschaft des Angeklagten. Bei dem Angeklagten handelt es sich nämlich nicht um einen „extremen Linkshänder“, sondern um einen Linkshänder mit leichter Tendenz zur Beidhändigkeit, dem sowohl von der Kraft als auch von den motorischen Fähigkeiten her eine Tatbegehung mit der rechten Hand möglich gewesen ist.
(i.)
Der neuropsychologische Sachverständige Prof. Dr. J. führte überzeugend aus, er habe den Angeklagten ausführlich exploriert und eine Reihe von Testungen mit ihm gemacht. Zum Einsatz gekommen sei ein Test zur Feststellung der Handpräferenz (Edinburgh Handedness Inverntory), ein Verfahren zur Messung der Griffkraft beider Hände, ein klinisches Verfahren zur Feststellung diskreter neuromotorsicher Beeinträchtigungen, eine Untersuchung der manuellen feinmotorischen Koordinationsfähigkeit sowie ein Verfahren zur kinematischen Analyse der Schreibmotorik. Bei dem Test zur Ermittlung der Handpräferenz habe der Angeklagte insgesamt 10 Tätigkeiten ausführen müssen. Dabei wurde beobachtet, ob er die Tätigkeit mit der rechten oder der linken Hand verrichtete. Der Angeklagte habe dabei einen Lateralitätsquotienten von -80 erreicht. Damit sei der Angeklagte kein extremer Linkshänder, sondern ein so genannter typischer Linkshänder, bei dem eine leichte Tendenz zur Beidhändigkeit bestehe. Bei der Messung der Griffkraft beider Hände habe ich rechts ein Mittelwert von 45.3 kg und links ein Mittelwert von 50.0 kg ergeben. Diese Griffstärkendifferenz liege im Normbereich. Auch die Leistungen in den übrigen Tests seine ausnahmslos im Normbereich, überwiegend sogar im durchschnittlichen bis überdurchschnittlichen Leistungsbereich, gelegen. Der besser ausgeprägt seinen als rechts. Auffallend sei, dass bei einigen zunächst links, dann rechts und schliesslich beidhändig durchgeführten Tätigkeiten, das Leistungsniveau der rechten Hand bei der beidhändigen Ausführung angestiegen sei. Aufgrund der erreichten Testleistungen sei zusammenfassend festzustellen, dass die motorischen Leistungen der rechten Hand des Angeklagten gut bis sehr gut seien. Dies wäre anhand des Lateralisierungsquotienten von -80 an sich nicht zu erwarten gewesen. Allerdings sei die gute Einsetzbarkeit der rechten Hand ein bei Linkshändern häufig anzutreffendes Phänomen. (S. 188)
(ii.)
Quelle: Urteil im Wiki


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