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Mordfall Charlotte Böhringer

29.730 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, München, 2006 ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Mordfall Charlotte Böhringer

Mordfall Charlotte Böhringer

16.06.2025 um 16:12
hi @all, nach langer Abwesenheit melde mich mal wieder. Grund ist, ich habe gestern zufällig einen Blogeintrag gefunden. Eine der Unterstützerinnen gibt dort ein Interview. Da dieser Beitrag frei zugänglich ist, verlinke ich den mal hier. Leider erfährt man nicht wirklich, warum die Seite vom Netz genommen wurde. Es riecht ein wenig nach Unstimmigkeiten. Besonders beliebt scheinen die Damen jedenfalls nicht gewesen zu sein. Aber lest selber: https://gabydossantos.com/2025/06/05/neue-spuren-parkhausmord/


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Mordfall Charlotte Böhringer

16.06.2025 um 16:27
Thx für den Link @Tonycolombo
Hier wird die Diskrepanz wiederholt, die schon zwischen dem Urteil und der Website Zweifelhaft bestand (Hervorh. durch mich):
Marie Velden: Es geht dabei zum einen um jene Freundin von Charlotte Böhringer, die am Tattag den gesamten Nachmittag mit ihr verbracht hatte. Und die, nachdem sie sich gegen halb sechs verabschiedet hatte, mindestens noch eine halbe Stunde in ihrem Auto in der Parkgarage verbrachte und von dort aus noch einmal mit Charlotte Böhringer telefonierte. Diese Abfolge ging eindeutig aus den entsprechenden Verbindungsnachweisen hervor. Von der Polizei nach dem Inhalt des Telefonats befragt, gab sie an, sich nicht mehr zu erinnern. Es müsse sich wohl um „eine nichtige Ratschgeschichte“ gehandelt haben. Die Polizei ließ diese Aussage unbegreiflicherweise einfach so stehen und hakte nicht weiter nach…
Quelle: https://gabydossantos.com/2025/06/05/neue-spuren-parkhausmord/

Im Urteil steht:
Die Zeugin hat auch das mit dem Opfer am Tattag zwischen ca. 17.38 Uhr und ca. 17.55 Uhr geführte Handytelefonat nicht aus dem örtlichen Nahbereich der Parkgarage geführt. Dies ergibt sich aus den glaubhaften Angaben der Zeugin KHK’in V., die ausführte, das Handy der Zeugin S. sei während dieses Gesprächs nicht in der Handyfunkzelle, die den Tatort abdecke, eingeloggt gewesen. Hieraus ergibt sich, dass es der Zeugin in diesem Zeitraum gar nicht möglich war, optische Wahrnehmungen an der Wohnung des Opfers hinsichtlich eventeuller Besucher zu machen.
Quelle: Urteil im Wiki
Zitat von TonycolomboTonycolombo schrieb:Besonders beliebt scheinen die Damen jedenfalls nicht gewesen zu sein.
Ich interpretiere das als Platzhirsch-Gehabe eines langjährigen Unterstützers.


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Mordfall Charlotte Böhringer

16.06.2025 um 16:53
Zitat von watnuwatnu schrieb:Hieraus ergibt sich, dass es der Zeugin in diesem Zeitraum gar nicht möglich war, optische Wahrnehmungen an der Wohnung des Opfers hinsichtlich eventeuller Besucher zu machen.
Dann fragt man sich, warum diese Zeugin der Journalistin gesagt hat, dass sie diese Beobachtung gemacht hat. Das wurde ja von der Journalistin lt. "zweifelhaft" eidesstattlich erklärt. Sollte es ein WA geben (was ich nicht glaube) müsste die Zeugin (Freundin) eidesstattlich vernommen werden.
Ob man damals eine Handyortung schon so punktgenau durchführen konnte erscheint mir auch zweifelhaft. Das Gespräch scheint ja direkt nach der Verabschiedung zwischen ihr und Böhringer stattgefunden haben. Da kann die Zeugin sowohl im Umkreis der Parkgarage gewesen sein, als durchaus noch auf ihrem Parkplatz.


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Mordfall Charlotte Böhringer

16.06.2025 um 17:00
Diese Abfolge ging eindeutig aus den entsprechenden Verbindungsnachweisen hervor.
Quelle: https://gabydossantos.com/2025/06/05/neue-spuren-parkhausmord

Tja, der Verbindungsnachweis kann wohl nur belegen, das, wann und zwischen welchen Anschlüssen ein Telefonat geführt wurde.
Daraus lässt sich m.E. bei Nutzung eines Mobiltelefones nicht ableiten, wo sich dieses Mobiltelefon während des Anrufes befand oder/und bewegte. Auch die Abfolge von Besuch und Telefonat, sprich wie lange war die Zeitdauer zwischen Verlassen des Böhringerschen Wohnung und Beginn des Telefonates kann so nicht festgestellt werden.


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Mordfall Charlotte Böhringer

16.06.2025 um 17:33
Die Autorin des Interviews überzeugt mich an anderer Stelle so gar nicht.
Marie Velden: Ich erzählte Susanne von Lieven-Jell davon, mit der ich damals schon lange befreundet war. Ich schilderte ihr die Fakten und Ungereimtheiten im Hinblick auf das Urteil, meinen Eindruck von Benedikt Toth und meine Befürchtung, dass man tatsächlich einen unschuldigen Mann lebenslänglich hinter Gitter gebracht hatte. Gleichzeitig war ich aber unsicher. Mein Eindruck hätte ebenso gut falsch sein können. Es gab durchaus Fakten, wie zum Beispiel Toths mysteriöse Spritztour nach Augsburg, am Tag nach dem Mord, für die ich bis heute keine plausible Begründung gefunden habe. Man könnte sagen, in meinem Kopf herrschte ein ziemlicher Tumult.

GdS: Und um den zu klären besuchtest du Benedikt Toth gemeinsam mit Susanne von Lieven-Jell ein zweites Mal…

Marie Velden: Ja. Susanne hatte nach meinen Schilderungen ebenfalls Feuer gefangen und fragte, ob ich einen gemeinsamen Besuch in der JVA Straubing arrangieren könnte. Das klappte dann auch. Bei diesem Besuch ließ ich ihr dann den Vortritt im Gespräch. Ich wollte sie in ihrer Meinungsbildung nicht beeinflussen. Sie unterhielt sich sehr ausführlich und sachlich mit Toth. Durchaus auch mit angemessener Skepsis. Doch am Ende des Tages stimmte sie mir hinsichtlich meines Eindrucks zu. Auch sie war letztendlich zu dem Schluss gekommen, dass in diesem Fall ein potentiell unschuldiger Mann lebenslänglich hinter Gittern saß und dass das Urteil unbedingt auf den Prüfstand gehörte.
Quelle: https://gabydossantos.com/2025/06/05/neue-spuren-parkhausmord/

Unterstreichungen durch mich.
Erst vermittelt Felden von Lieven-Jell ihre Zweifel an der Schuld Toths, dann erklärt sie, sie habe von LIeven-Jell beim gemeinsamen Besuch in der JVA den Vortritt gelassen, um deren meinungsbildung nicht zu beeinflussen.
Das dies so gelingen konnte, glaube ich nicht.
Meine Vermutung (oder Hoffnung?) ist zudem, dass nicht nur ich Velden dieses vorgebliche Ziel nicht so ganz abnehme.

Wird nur mir aus diesem Interview deutlich, dass Velden hier ganz klar einräumt, dass sie wie auch der Unterstützerkreis nicht auf Basis vollständiger Aktenkenntnis agierten?
Herr Toth hatte uns durch seinen Bruder den größten Teil der damaligen Ermittlungsakten zukommen lassen. Es waren ungefähr fünfzehn Ordner. In jedem befanden sich hunderte, manchmal sogar weit mehr als tausend Seiten. Die ackerten wir alle durch, machten Notizen und so weiter. Ich schrieb unter anderem auf deren Basis die Texte für unsere Website. Überhaupt stellten sie immer wieder die größte und wichtigste Grundlage für unsere gesamte Arbeit dar.
Quelle: https://gabydossantos.com/2025/06/05/neue-spuren-parkhausmord/

Unterstreichung erneut durch mich

Velden und der restliche Unterstützerkreis kennen also nicht alle Ermittlungsakten, sondern nur den größten Teil. Warum der Rest nicht zugänglich gemacht wurde, geht leider aus dem Interview nicht hervor. Insofern muß offen bleiben, wer genau das warum so entscheiden bzw. ggf. einen Teil der Akten mit möglicherweise welchem Motiv zurückbehalten hat.
Zitat von TonycolomboTonycolombo schrieb:Leider erfährt man nicht wirklich, warum die Seite vom Netz genommen wurde.
GdS: Desweiteren ist eure informative Website nicht mehr online. Wieso wird sie nicht weiter betrieben?

Zwar wird nich ausgeführt, aus welchem Motiv oder/und mit welchen gründen gehandelt wurde, aber wer das aus dem Netz nehmen der Seite entschied, wird doch benannt:

Marie Velden: Auch das entzieht sich meiner Kenntnis. Ich kann nur sagen, dass Susanne ein Gespräch mit Herrn Toth nach dessen Freilassung hatte, in dem sie ihn fragte, ob er sich zukünftig nicht selbst um die Pflege der Website kümmern wolle. Das wollte er nicht, stattdessen entschied er sich dafür, sie vom Netz nehmen zu lassen…
Quelle: https://gabydossantos.com/2025/06/05/neue-spuren-parkhausmord/


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Mordfall Charlotte Böhringer

16.06.2025 um 17:56
@TatsachenTreue
Dier ganze Seite der Frau dos Santos überzeugt nicht. Allein wie sie hier über die Verstorbene herzieht, als ob diese eine Bordsteinschwalbe war, ist unter aller Kanone und völlig unwürdig.
Einst war sie mir persönlich begegnet, in einer dieser frühmorgendlichen Absturzkneipen am Viktualienmarkt, in denen, jenseits aller gesellschaftlichen Schranken, Halbwelt, Bohème und Schickeria sich jene Theke teilen, die noch ein paar Stunden Aufschub vor der Ernüchterung bietet. Ganz offensichtlich war Charlotte Böhringer, ebenso wie ich zu jener Zeit, nicht zum ersten Mal in dieser Milieu-Kneipe zu Gast. Wer hier und zu solcher Uhrzeit des öfteren abstürzt, führt kein geerdetes Leben und hat oft ein Alkoholproblem. Umso mehr erstaunte mich später, dass sich die Polizei so schnell auf Böhringers Neffen als ihren Mörder festlegte. Allein der Umgang, dem sich das Opfer während ihrer Alkohol-Touren ausgesetzt hatte, verwies auch auf andere denkbare Tatumstände hin, zumal ich selbst Böhringer abwechselnd als sehr schutzbedürftig und dann wieder sehr aggressiv empfunden hatte
Quelle:

https://gabydossantos.com/2019/04/11/gaby-dos-santos-am-schauplatz-alter-exzesse/

Interessanterweise unterstellt sie sich damit ja selbst ein Alkoholproblem, die gute Frau dos Santos....
Sie zeigte auch nicht ansatzweise Bereitschaft zu einem unverbindlichen Gespräch, wies vielmehr allein schon die Vorstellung, Charlotte Böhringer wäre jemals am Viktualienmarkt „versackt“ energisch von der Hand!
Und noch interessanter, dass die Wirtin dieser Kneipe kein schlechtes Wort auf CB kommen lässt.

Diese Kampagne, die das Opfer in den Schmutz zieht ist ekelerregend.


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Mordfall Charlotte Böhringer

16.06.2025 um 18:06
Zitat von soomasooma schrieb:Wenn es nicht der Schweißer oder Maler selber war, wäre das Fehlen des Werkzeuges nicht spätestens nach dem Mord aufgefallen?

Nicht unbedingt, wenn besagtes Werkzeug nach Tatausführung gereinigt und wieder dorthin zurückverbracht wurde woher es stammt kann ein Fehlen logischerweise nicht (mehr) bemerkt werden. Darüber hinaus wäre das auch eine einfach Erklärung dafür warum die Tatwaffe nie gefunden wurde. Natürlich ist all das momentan nur eine Hypothese aber sie basiert auf einer deduktiven Schlussfolgerung und stellt somit eine valide Möglichkeit dar.

Um diesen Spuransatz zu verifizieren oder auszuschließen ist es halt notwendig der Sache weiter nachzugehen indem überhaupt mal die elementarsten Details dieser Schweißarbeiten versucht wird zu eruieren. Sprich wer war der Auftragnehmer, was für Arbeiten sollten konkret ausgeführt werden, was für Werkzeuge wurden dafür benötigt, mit wie vielen Arbeitern sollte der Auftrag erledigt werden, wie lange genau gingen diese Arbeiten usw. etc. pp. Dann kann ein Abgleich mit den bisherigen Erkenntnissen erfolgen und dann sieht man ja ob sich daraus etwas Neues ergibt, sowohl das tatsächliche Tatgeschehen als auch Tatablauf sind ja bis heute nicht wirklich erwiesen und die offizielle Darstellung dagegen höchst umstritten und zweifelhaft!


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16.06.2025 um 18:11
@Mauser
Magst du mal die Fragen zu deinen Behauptungen von @watnu un mir beantworten, oder bist du nur hier um wiederholt substanzlose Behauptungen aufzustellen?


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Mordfall Charlotte Böhringer

16.06.2025 um 18:27
Hört mir doch auf mit dieser Gaby dos Santos. Ich verbuche sie nach wie vor unter dem Begriff Dreckschleuder und eigentlich konnte man den ganzen Mist von ihr so schon vor Jahren lesen. Und so reitet sie nach Jahren immer noch den toten Gaul mit der Seite zweifeHaft, die noch vor der Freilassung BTs vom Netz genommen wurde oder werden musste. Das ist auch schon mehr als zwei Jahre her - gähn.


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Mordfall Charlotte Böhringer

16.06.2025 um 21:45
Wenn man selber in der Kneipe sitzt, ist man glaub ich nicht in der Position, sich auf so platte Weise über die gleichzeitige Anwesenheit andrer Gäste zu mokieren:-)
Im Übrigen war das halt eine Kneipe, wo man noch auf einen Absacker hin konnte wenn alles andere zu hatte und man noch zu früh für die erste Bahn war.
In anderen Städten wie Berlin gibt es davon noch eine Menge, in München nicht mehr.
Und dass Frau Netzle sich nicht geäußert hat könnte daran liegen, dass es zur Kernkompetenz einer Wirtin gehört sich nicht über ihre Gäste und in dem Fall eine Bekannte zu äußern.
Sie wird über diese Anfrage genauso den Kopf geschüttelt haben wie ich, als ich diesen provinziellen Stuss gelesen hab.


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Mordfall Charlotte Böhringer

17.06.2025 um 12:13
Das hier sind für mich die entscheidenden Passagen aus dem Interview denn sie zeigen deutlich auf das der Mordfall Böhringer eben längst nicht so klar und eindeutig ist wie nach offizieller Darstellung behauptet wird. Gut möglich das man jetzt der tatsächlichen Wahrheit so nahe ist wie noch niemals zuvor! Insofern wird's mal Zeit dass das OLG München endlich in die Puschen kommt und die nichtsnutzige, blockierende, Beschwerde der Staatsanwaltschaft Augsburg ablehnt damit schließlich Probations- und Wiederaufnahmeverfahren stattfinden können um das beschämende Unrechtsurteil von einst endgültig zu korrigieren und der Gerechtigkeit nach fast 20 Jahren Genüge zu tun!

Marie Velden: Genau. Was das Urteil betrifft, gab es noch weit mehr, was mich befremdet hat. So war bei mir an etlichen Stellen der Eindruck entstanden, dass man die Dinge so „hingetackert“ hatte, dass nur Benedikt Toth als Täter in Frage kommen konnte. Vieles seine mögliche Täterschaft betreffend ist im Urteil im Konjunktiv formuliert. Also „der Angeklagte hätte das und das tun können“. Möglich ist wohl ziemlich vieles, aber um letztendlich zu urteilen – braucht es dafür nicht einen echten Beleg? Diese Vorgehensweise fand ich doch einigermaßen suspekt.

[...]

GdS: Was genau ergab sich denn aus den Akten?

Marie Velden: Nun, zum einen kristallisierte sich heraus, dass man bei den Einvernahmen zweier Zeugen gewisse Details sozusagen „unter den Tisch gekehrt“ hatte; Details, die durchaus verdächtig wirkten und in eine ganz andere Täter-Richtung wiesen, nämlich in die Kreise der Münchner High-Society, zu denen der leitende Ermittler zeitlebens gute Kontakte pflegte… Mir erschien es, als sei mitunter „bemüht weggesehen“ worden. Diese Vorgehensweise, ob nun aus Willkür oder aus Verkennung von Tatsachen – empfand ich als äußerst befremdlich! Als Bürger erwartet man von Exekutive und Judikative doch den unbedingten Willen zur Wahrheitsfindung! Der jedoch ließ sich in diesem Fall, wie gesagt, nicht immer erkennen.

GdS: Um welche Zeugen handelt es sich dabei?

Marie Velden: Es geht dabei zum einen um jene Freundin von Charlotte Böhringer, die am Tattag den gesamten Nachmittag mit ihr verbracht hatte. Und die, nachdem sie sich gegen halb sechs verabschiedet hatte, mindestens noch eine halbe Stunde in ihrem Auto in der Parkgarage verbrachte und von dort aus noch einmal mit Charlotte Böhringer telefonierte. Diese Abfolge ging eindeutig aus den entsprechenden Verbindungsnachweisen hervor. Von der Polizei nach dem Inhalt des Telefonats befragt, gab sie an, sich nicht mehr zu erinnern. Es müsse sich wohl um „eine nichtige Ratschgeschichte“ gehandelt haben. Die Polizei ließ diese Aussage unbegreiflicherweise einfach so stehen und hakte nicht weiter nach…

GdS: Diese Zeugin erwies sich, wenn ich mich nicht irre, auch in anderer Hinsicht als relevant?

Marie Velden: In der Tat, denn auf ihrer Beobachtung gründet einer der wichtigsten Punkte des letzten Wiederaufnahmeantrags, dem Anfang 2025 auch stattgegeben wurde:

Bei Aktendurchsicht war ich seinerzeit, also 2021, auf einen AZ-Artikel von 2006 gestoßen. Er war während des Prozesses verfasst worden und titelte mit „Wer ist Mr X?“. Aus dem Artikel ging hervor, dass dessen Verfasserin während des Prozesses von einer Frau angerufen worden war, die zwar darauf bestand, anonym zu bleiben, aber dennoch von einer Beobachtung berichten wollte, die sie um die Tatzeit herum in der Parkgarage gemacht hatte. Dort sei ihr ganz in der Nähe der Wohnungstür von Charlotte Böhringer, ein Mann aufgefallen, der groß, älter und dunkelhaarig war und eindeutig nicht Bendedikt Toth, denn den habe die Anruferin gut gekannt.

[...]

GdS: Was für eine erstaunliche Geschichte, die vielleicht für immer in der Versenkung verschwunden wäre!

Marie Velden: Ja, vielleicht. Doch gut, dass sie nun bekannt ist, denn die Aussage der Freundin des Opfers führt direkt weiter zu einem Mann aus Böhringers unmittelbaren Freundeskreis. Der hatte bezüglich seines Alibis nicht nur augenscheinlich gelogen, sondern auch ein Tatmotiv. Charlotte Böhringer hatte dem Sohn dieses Mannes ein Mietshaus in Würzburg, im Wert von ungefähr einer Million Euro, als Vermächtnis in Aussicht gestellt, jedoch in den Wochen vor ihrem Tod immer wieder verlauten lassen, das Haus stattdessen verkaufen zu wollen. An ihrem Todestag hatte sie noch mit dem Hausverwalter sowie einem Immobilienmakler in Würzburg telefoniert und den Verkauf in Auftrag gegeben. Das hatten beide in einer polizeilichen Einvernahme bestätigt.

GdS: Ergaben sich denn hinsichtlich dieses Mannes noch weitere Verdachtsmomente?

Marie Velden: Dieser Mann hatte ein Alibi, dass uns von jeher eher zweifelhaft erschien. Er gab an, sich zur Tatzeit, also gegen 19 Uhr, in der Sauna des Cosima-Bads aufgehalten zu haben. Als Beleg hatte er der Polizei eine nicht personalisierte Dauerkarte vorgelegt, die also von „jedem“ hätte stammen können. Dennoch wurde dieser wenig aussagekräftige Beleg anstandslos als Beweis eines Alibis akzeptiert.

[...]

GdS: Ich erinnere mich gut an diese Website. Man fand auf ihr sämtliche den Fall betreffende Informationen, zudem nicht nur akribisch, sondern ebenso verständlich aufbereitet.

Marie Velden: Wir haben uns alle Mühe gegeben… Also jedenfalls nachdem die SZ über unsere Website berichtet hatte, meldete sich bei uns ein Mann, der letztendlich das Alibi des Böhringer-Freundes gründlich in Frage stellte. Ich kann hier nicht alle Details wiedergeben, denn das würde den Rahmen sprengen, aber dieser Mann kannte den Freund Böhringers bereits von etlichen Sauna-Besuchen zuvor und war auch am Tattag vor Ort. Er bestätigte zwar die Anwesenheit von Böhringers Freund. Allerdings nur bis ungefähr Viertel nach vier. Zu dieser Zeit habe er ihn „vor dem Eingang der Stollensauna“ mit seinem Handy telefonieren sehen. Danach habe sich der Mann nicht mehr im Saunabereich aufgehalten, schon gar nicht – wie von ihm selbst behauptet – zum letzten Aufguss gegen 19.20 Uhr. Unsere weiteren Recherchen in den Verbindungsnachweisen stimmten mit der Aussage unseres neuen Zeugen überein. Der Freund Böhringers hatte tatsächlich telefoniert. Um genau 16.17 Uhr. Und zwar eine Minute und vierundzwanzig Sekunden mit Charlotte Böhringer selbst.

GdS: Was genau ergibt sich aus dieser neuen Zeugenaussage?

Marie Velden: Dieser Mann, dessen Sohn das Mietshaus in Würzburg später tatsächlich geerbt hat, könnte durchaus jener Mann gewesen sein, den die Freundin zwischen fünf und sechs Uhr in der Parkgarage gesehen hatte.

GdS: Könnte…

Marie Velden: Stimmt. Ein Konjunktiv. Aber einer, dem meines Erachtens doch unbedingt nachzugehen ist.
FAZIT:

Die Arbeit des Duos Velden/Jell im Mordfall Böhringer stellt somit ein wünschenswertes Beispiel für zivilgesellschaftliches Engagement dar, das entscheidend zur – voraussichtlich baldigen – Wiederaufnahme des Verfahrens beiträgt!

Benedikt „Bence“ Toth steht stellvertretend für jede und jeden von uns:
Wir alle könnten auf Grund widriger Umstände möglicherweise unschuldig in die Mühlen der Justiz und in lebenslange Haft geraten. Das haben mir die Ergebnisse der Recherchen des Duos Velden/Jell nochmals dramatisch vor Augen geführt
und mich veranlasst, diese Ergebnisse auch im GdS-Blog aufzugreifen, in dem ich bereits seit Januar 2017 den Fall Böhringer begleite (s. die Link-Vorschauen am Textende).

In diesem Zusammenhang bat ich Marie Velden um nachstehendes Interview. Es rekapituliert schrittweise den Einsatz der beiden Frauen und vermittelt einen tiefen Einblick in deren Recherchen sowie in die Dynamik des damaligen Unterstützerkreises zweifelHAFT.

Zudem bietet dieses Interview eine hochspannende Schlüssellochperspektive auf einen Mordfall, der ganz Deutschland elektrisierte – nicht zuletzt mich, die ich die Society-Lady Charlotte Böhringer einst in einer Absturzkneipe kennengelernt hatte…

https://gabydossantos.com/2025/06/05/neue-spuren-parkhausmord/



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Mordfall Charlotte Böhringer

17.06.2025 um 13:50
Zitat von MauserMauser schrieb:Vieles seine mögliche Täterschaft betreffend ist im Urteil im Konjunktiv formuliert.
Die distanzierende Verwendung des Konjunktivs im Urteil ist kein Einzelfall. Da der Konjunktiv in jur. Texten bzw. in Statements von Ermittlungsbehörden oft zu lesen ist, frage ich mich, welche Erfahrung M. Velden auf diesem Gebiet hat. Ihr bloßer "Eindruck" schafft auch keine neuen Fakten.

@Mauser
Bezüglich des Telefonats ignorierst du:
Zitat von watnuwatnu schrieb:Hier wird die Diskrepanz wiederholt, die schon zwischen dem Urteil und der Website Zweifelhaft bestand (Hervorh. durch mich):

Marie Velden: […] mindestens noch eine halbe Stunde in ihrem Auto in der Parkgarage verbrachte und von dort aus noch einmal mit Charlotte Böhringer telefonierte. Diese Abfolge ging eindeutig aus den entsprechenden Verbindungsnachweisen hervor. […]

Quelle: https://gabydossantos.com/2025/06/05/neue-spuren-parkhausmord/

Im Urteil steht:

[…] geführte Handytelefonat nicht aus dem örtlichen Nahbereich der Parkgarage geführt. Dies ergibt sich aus den glaubhaften Angaben der Zeugin KHK’in V., die ausführte, das Handy der Zeugin S. sei während dieses Gesprächs nicht in der Handyfunkzelle, die den Tatort abdecke, eingeloggt gewesen. Hieraus ergibt sich, dass es der Zeugin in diesem Zeitraum gar nicht möglich war, optische Wahrnehmungen an der Wohnung des Opfers hinsichtlich eventeuller Besucher zu machen.
Dabei hat @TatsachenTreue das gut erklärt:
Zitat von TatsachenTreueTatsachenTreue schrieb:Tja, der Verbindungsnachweis kann wohl nur belegen, das, wann und zwischen welchen Anschlüssen ein Telefonat geführt wurde.
Daraus lässt sich m.E. bei Nutzung eines Mobiltelefones nicht ableiten, wo sich dieses Mobiltelefon während des Anrufes befand oder/und bewegte. Auch die Abfolge von Besuch und Telefonat, sprich wie lange war die Zeitdauer zwischen Verlassen des Böhringerschen Wohnung und Beginn des Telefonates kann so nicht festgestellt werden.
Nimm doch mal zu o. g. Stellung, anstatt immer nur dieselbe "Schallplatte" abzuspielen, die zerkratzt sein muss, weil sich nur wenige (Schein-)Argumente wiederholen.
- - - - -
Zitat von SwaggerSwagger schrieb:Magst du mal die Fragen zu deinen Behauptungen von @watnu un mir beantworten, oder bist du nur hier um wiederholt substanzlose Behauptungen aufzustellen?
@Mauser , dass du auch wiederholte Nachfragen weiterhin ignorierst, ist aussagekräftig genug.
Z. B. meine Fragen - zu einer deiner Wiederholungsrunden - stellte ich gestern und erstmals im Mai:
Beitrag von watnu (Seite 1.438)

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Zitat von JimRockfordJimRockford schrieb:Wenn man selber in der Kneipe sitzt, ist man glaub ich nicht in der Position, sich auf so platte Weise über die gleichzeitige Anwesenheit andrer Gäste zu mokieren:-)
Ich denke, die Autorin wollte sich nicht mokieren oder überheblich urteilen und erwähnte gerade deshalb ihre eigene Anwesenheit.


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17.06.2025 um 13:51
Zitat von MauserMauser schrieb:die entscheidenden Passagen aus dem Interview
dieses Interview ist völlig irrelevant, da es von falschen und faktenverdrehenden Sätzen nur so wimmelt.
Wie kann dieser ominöse Mann behaupten, dieser andere ominöse Mann wäre nicht mehr in der Sauna gewesen? Hat er ihn abfahren gesehen? Oder hat er die Sauna überwacht, um dies festzustellen?

Ich frage dich erneut, nun zum dritten Mal: Möchtest du bitte darauf eingehen, weshalb man dieser ominösen Freundin nun Glauben schenken mag, dass da angeblich ein Mann war, ihr aber nicht glauben mag, wieviel Wein sie getrunken hat? Wie verhält es sich mit der Funkzellenabfragung, die belegt, dass sie während des Telefonats nicht im Parkhaus war?

Möchtest du bitte auf deine haltlosen Bahauptungen bzgl. des Hammers eingehen, und die Fragen hierzu, die dir @watnu gestellt hat?

Falls nicht, kann man deine Beiträge von nun an ignorieren, denn dies ist ein Diskussionsforum und kein "Benedikt Toth-Reinwaschung ergo ich behaupte irgendwelchen Unsinn ohne Fakten"-Forum


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Mordfall Charlotte Böhringer

17.06.2025 um 14:27
Zitat von SwaggerSwagger schrieb:Dier ganze Seite der Frau dos Santos überzeugt nicht. Allein wie sie hier über die Verstorbene herzieht, als ob diese eine Bordsteinschwalbe war, ist unter aller Kanone und völlig unwürdig.
Einst war sie mir persönlich begegnet, in einer dieser frühmorgendlichen Absturzkneipen am Viktualienmarkt, in denen, jenseits aller gesellschaftlichen Schranken, Halbwelt, Bohème und Schickeria sich jene Theke teilen, die noch ein paar Stunden Aufschub vor der Ernüchterung bietet. Ganz offensichtlich war Charlotte Böhringer, ebenso wie ich zu jener Zeit, nicht zum ersten Mal in dieser Milieu-Kneipe zu Gast. Wer hier und zu solcher Uhrzeit des öfteren abstürzt, führt kein geerdetes Leben und hat oft ein Alkoholproblem. Umso mehr erstaunte mich später, dass sich die Polizei so schnell auf Böhringers Neffen als ihren Mörder festlegte. Allein der Umgang, dem sich das Opfer während ihrer Alkohol-Touren ausgesetzt hatte, verwies auch auf andere denkbare Tatumstände hin, zumal ich selbst Böhringer abwechselnd als sehr schutzbedürftig und dann wieder sehr aggressiv empfunden hatte
Quelle: https://gabydossantos.com/2019/04/11/gaby-dos-santos-am-schauplatz-alter-exzesse/

Ja, dem kann ich nur zustimmen. Aber das ist alles, was diese Unterstützer des Benedikt Tod hinbekommen: mit Dreck auf andere und - besonders schlimm - auf das Opfer zu werfen. Ich verstehe auch gar nicht, welches Ziel sie denn damit verfolgen. Ist ein Mord an jemanden, der Alkohol-Exzessen lebt, weniger schlimm?
Und wie lächerlich ist es, daraus zu unterstellen, dass der "Umgang", den CB in solchen Kneipen hatte, auf "andere Tatumstände hinweist". Noch lächerlicher fast, zu behaupten:
In diesem Fall kannte ich das Gesicht hinter den Schlagzeilen – Es ging um den Mord an der milionenschweren Parkhaus-Besitzerin Charlotte Böhringer: Einst war sie mir persönlich begegnet, in einer dieser frühmorgendlichen Absturzkneipen am Viktualienmarkt,
Wenn jemand ernsthaft denkt, er würde einen Menschen kennen, weil er mit diesem mal in der gleichen Kneipe gesessen hat, dann kenne ich verdammt viele Menschen. Hat so etwas von DD-Klasse-Möchtegern-Promi, die sich damit brüstet, die gleichen Kneipen wie ein C- und B-Klasse-Promi zu besuchen, wo man doch so gerne zur Münchner Schickeria gehören würde.

Und am allerlächerlisten ist die Aussage: "Umso mehr erstaunte mich später, dass sich die Polizei so schnell auf Böhringers Neffen als ihren Mörder festlegte."
Die zeigt für mich nur, wie unwissend diese Frau in Bezug auf polizeiliche Ermittlungen allgemein ist, dass dabei immer von innen nach außen ermittelt wird und dass es natürlich schnell auffällt, wenn der später als Täter identizfizierte Neffe, an Logorrhoe leidend und sich selbst als fertigen Juristen ansehend, meint, den Ermittlern seine Lügenmärchen auftischen zu können. Das sie da erstaunt war, sagt also mehr über sie und ihre Qualität als "investigative Journalistin", die sie doch so gerne sein möchte, als über die Frage aus, wie die Ermittlungen verliefen und ob der richtige verurteilt wurde.
Der Journalist und PR-Fachmann Terry Swartzberg, der sich für ein Wiederaufnahmeverfahren in diesem spektakulären Mordfall engagiert, hatte mich vor 2 Jahren zu seiner Performance auf dem Marienplatz eingeladen, mit dem Titel Justice in Jail, bei dem unter anderem auch an den Mordfall Charlotte Böhringer erinnert wurde, bei dem sich die Justiz sehr schnell auf den Neffen Benedikt (Bence) Toth als Schuldigen eingeschworen hatte:
Quelle: https://gabydossantos.com/2019/04/11/gaby-dos-santos-am-schauplatz-alter-exzesse/

Die Frau schreibt einfach nur manipulativ. Teryy Swartzberg hat sich nicht für ein Wiederaufnahmeverfahren engagiert, sondern er wurde von Benedikt Tods Familie dafür engagiert. Sprich: er hat sich sein Engagement das ordentlich versilbern lassen und zwar aus dem Nachlass des Opfers.
Zitat von JimRockfordJimRockford schrieb:Und dass Frau Netzle sich nicht geäußert hat könnte daran liegen, dass es zur Kernkompetenz einer Wirtin gehört sich nicht über ihre Gäste und in dem Fall eine Bekannte zu äußern.
Sehe ich auch so. Frau Netzle hat sicher jede Menge Einblicke in sehr private Details und das Seelenleben ihrer Gäste. Viele Wirte genießen eine große Vertrauensstellung, und selbst wenn sie von Berufs wegen keiner Schweigepflicht wie ein Arzt oder Priester unterliegen, kann man doch einfach nur sagen, dass es anständig ist, diese Dateils für sich zu behalten, weil sie andere einfach nichts angehen. Und umso mehr , wenn sie nur dazu genutzt werden sollen, um das Opfer eines Mordes mit Dreck zu bewerfen, damit dessen Mörder daneben etwas strahlender aussehen kann.


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17.06.2025 um 15:46
Zitat von SwaggerSwagger schrieb:Hat er ihn abfahren gesehen? Oder hat er die Sauna überwacht, um dies festzustellen?
Das muss er auch nicht, da dee Saunabereich im C-Bad sehr überschaubar ist. Wenn man dort jemanden über Stunden nicht sieht, ist diese Person nicht mehr da. Ganz einfach! Natürlich könnte der Zeuge mittlerweile in den deutlich größeren und nicht so einfach zu überblickenden Textilbereich gewechselt sein; ich bin nicht, sicher, ob seine Aussage diese Möglichkeit beinhaltet.

Man kann sich natürlich auch fragen, weswegen Verabredungen zunächst telefonisch vereinbart werden und man dann aber, ohne persönlich abzusagen, die Gesellschaft anderer Menschen bevorzugt. Das ist natürlich nicht strafbar, ob es aber ratsam ist, sich so zu verhalten, lasse ich mal dahingestellt. Vor allem dann, wenn man einen nahen Verwandten hat, der von der Person, die man versetzt hat, testamentarisch bedacht werden soll.

Wie ich schon einmal gesagt habe: Das Verhalten von BT nach der Tat ist extrem auffällig und teilweise unerklärlich. Er musste sich daher nicht wundern, dass sich die Ermittler auf ihn stürzen werden und versuchen werden, ihn der Tat zu überführen. Dies haben sie getan und das Gericht ist dieser Auffassung gefolgt.

Trotzdem ist es meiner Meinung nach bedenklich, wenn von einigen Foristen versucht wird, Menschen, die die Arbeit der Ermittler für schlampig und einige Passagen im Urteil für wenig überzeugend halten, persönlich anzugreifen.

Die Mitglieder der Zivilkammer am LG München, die voraussichtlich BT für erbwürdig erklärt haben, sind ebenso Volljuristen mit Sachverstand wie der ehemalige Münchner OB Ude (mag man auch politisch von ihm halten, was man will). Ich gehe somit davon aus, dass dieser sich nicht aus bloßer Langeweile, sondern aus gewichtigeren Motiven dem Unterstützerkreis von BT angeschlossen hat.

Wenn diese fachkundigen Menschen nunmehr den Finger auf die offensichtlichen "Wunden" bzw Unsauberkeiten des Urteils legen (mangelhafte Überprüfung der Alibis von zwei Personen aus dem Umfeld von CB sowie eine noch nicht einmal ansatzweise überzeugende Erklärung des Spur-Spur-Treffers und eine spekulative Skizzierung des Tatablaufs), dann gehört dies eben auch zu den Gepflogenheiten in einem Rechtsstaat und muss hingenommen werden.


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Mordfall Charlotte Böhringer

17.06.2025 um 16:02
@Tonycolombo
Danke fuer das Teilen des Blog-Eintrages.

Ich finde diese Aussage sehr bezeichnend:
GdS: Marie, bitte erzähle doch von vorn: Wie bist du überhaupt in die Geschichte um den „Parkhausmord“ geraten?

Marie V.: Im Frühling 2021 – ich arbeitete damals für das True Crime Magazin FOCUS – Echte Verbrechen – wurde ich beauftragt, die Geschichte um den „Parkhausmord“ noch einmal ausführlich zu recherchieren.
Vor allem im Hinblick auf die mögliche Unschuld des zu lebenslänglicher Freiheitsstrafe verurteilten Benedikt Toth.
Quelle:
https://gabydossantos.com/2025/06/05/neue-spuren-parkhausmord/

Bei einem Indizienprozess bleibt i.d.R. nun Mal Raum fuer Spekulation ueber den 'wahren Taeter' - mal mehr, mal weniger.

Wie Marie V selbst sagt, ging also nicht darum, offen an den Fall heranzugehen, sondern es war eine Auftragsarbeit mit der Storyline 'moegliche Unschuld des BT'.
Und sie hat geliefert wie bestellt.
Entsprechend lag der Focus darauf, die Dinge herauszustellen, die BT moeglicherweise entlasten bzw. die moegliche Luecken in den Ermittlungsarbeiten herauszustellen.

Auf Dinge, die an BT Verhalten fragwuerdig sind, brauchte Marie V. da nicht einzugehen. Wie die Zeitungen, die man bei BT Wohnungen fand. Oder diese abgebrochene Fahrt zu seinem Freund. Oder diese Geschichte mit dem entnommenen Geld. Etc.


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Mordfall Charlotte Böhringer

17.06.2025 um 18:56
Wäre der Böhringer-Freund aus dem Saunagebäude herausgekommen, ohne seine Karte zu benutzen? Die Check-In bzw. Check-Out-Zeiten der Karte wurden ja erfasst.
Dass der andere Saunabesucher ihn in einem bestimmten Bereich nicht mehr gesehen haben will, muss nicht heißen, dass er da schon das Gebäude verlassen hatte. Deshalb meine Frage.

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Spur-Spur-Treffer: An einem Wasserglas in der Spülmaschine und an einer Kommode in der Wohnung Charlotte Böhringers wurde eine männliche DNA-Spur gefunden, […] Wie aber kann es sein, dass entlastende Aspekte überhaupt zu einem Urteil führen?
Quelle: https://gabydossantos.com/2025/06/05/neue-spuren-parkhausmord/

Weder die o. g. DNA noch die DNA des Saunagasts wurden an Ch. B. o. a. tatrelevanten Stellen festgestellt (siehe u. g. Eigenzitat). Wieso sollten das entlastende Aspekte sein?
Zitat von watnuwatnu schrieb am 29.05.2025:DNA des Schweizers:

dass Dr. A. als Verursacher der nicht zuordenbaren humanbiologischen in der Wohnung des Opfers ausscheide. Unter Würdigung dieser Umstände kann die Kammer keinen Umstand erkennen, der als Motiv für Dr. A. in Frage käme, das Opfer zu töten bzw. durch eine andere Person töten zu lassen.

Quelle: Urteil im Wiki

DNA "Dr. Sauna":

Eintritt um 15.54 Uhr und ein Austritt um 19.18 Uhr. Für die festgestellte Tatzeit hat Dr. R. damit ein Alibi. Anhaltspukte dafür, dass die Saunakarte des Zeugen Dr. R. an diesem Tag von einer anderen Person genutzt worden war und der Zeuge gar nicht im (…)bad war, liegen nicht vor. Der Spurensicherungsbeamte KK F. gab glaubhaft an, dass vom Zeugen Dr. R. eine DNA-Probe genommen wurde und diese im Institut für Rechtsmedizin vergleichend untersucht wurde. Die humanbiologische Sachverständige PD Dr. A vom Institut für Rechtsmedizin führte überzeugend aus, dass der Zeuge DR. R. als Verursacher der nicht zuordenbaren humanbiologischen in der Wohnung des Opfers ausscheide.

Quelle: ebda.

Edit: Aber wenn Personen aus dem Bekanntenkreis von Ermittlern mit Samthandschuhen angefasst worden sein sollten, fände ich das auch skandalös.
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Zitat von Fridolin31Fridolin31 schrieb:Die Mitglieder der Zivilkammer am LG München, die voraussichtlich BT für erbwürdig erklärt haben, sind ebenso Volljuristen [...]
Das taktisch gewollte VU und die vom Zivilgericht geäußerten Kritikpunkte schließen BT nicht als Täter aus. Oder siehst du das anders, @Fridolin31 ?

Ich kann mich nicht an veröffentlichte Statements oder andere Hinweise erinnern, aus denen hervorgeht, dass das Zivilgericht BT für unschuldig/erbwürdig hielt (aber ich kann mich irren). Gab es entsprechende Veröffentlichungen?
Zitat von Fridolin31Fridolin31 schrieb: [...] Volljuristen mit Sachverstand wie der ehemalige Münchner OB Ude
Strafrecht scheint nicht der Schwerpunkt seiner ehemaligen anwaltlichen Tätigkeit gewesen zu sein:
in den Jahren 1979 bis 1990 als Rechtsanwalt nieder.[1] Vor allem im Bereich des Mietrechts machte sich Ude in der Stadt einen guten Namen.
Quelle: Wikipedia: Christian Ude

Und Experten an der Nase herumzuführen, schafften auch schon andere Mörder bzw. die gelungene Öffentlichkeitsarbeit der Unterstützer.
Z. B.:
Carl Hau 1907 Wikipedia: Carl Hau
Jack Unterweger Wikipedia: Jack Unterweger
Und der Narzisst "Dr. Mord", den ich im Thread schon erwähnte.

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Zitat von TonycolomboTonycolombo schrieb:Dann fragt man sich, warum diese Zeugin der Journalistin gesagt hat, dass sie diese Beobachtung gemacht hat.
Das habe ich mich auch schon gefragt. Evtl. wollte sie sich als letzte Besucherin rein vorsorglich vor einer falschen Verdächtigung schützen. Da die Verteidigung versucht(e), den Verdacht auf andere Personen zu lenken, könnte die Zeugin Bedenken gehabt haben, dass auch sie "ins Rennen" gebracht wird.
Zitat von watnuwatnu schrieb am 31.05.2025:M. E. ist es unglaubwürdig, dass M. S. aus Angst vor dem Mörder "Mr. X" im Prozess schwieg bzw. deshalb anonym bleiben wollte (lt. der Journalistin, s. TZ-Artikel). Hätte sie Angst gehabt, hätte sie im Prozess auch ihre u. g. Vermutung zum eigenen Schutz nicht geäußert, weil sie so indirekt auf den angeblichen Mörder hingewiesen hätte. Entweder wollte M. S. doch die Verteidigung unterstützen oder sie wollte vorsorglich einen eventuellen Verdacht von sich selbst ablenken, weil sie die letzte bekannte Besucherin der Ch. B. war, die laut u. g. Aussage der KHK´in nicht ganz einfach gewesen sei. [...]



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Mordfall Charlotte Böhringer

17.06.2025 um 19:19
Zitat von watnuwatnu schrieb:Das taktisch gewollte VU und die vom Zivilgericht geäußerten Kritikpunkte schließen BT nicht als Täter aus. Oder siehst du das anders, @Fridolin31 ?
Nein, die Punkte schließen ihn nicht aus und auch ich schließe ihn natürlich nicht als Täter aus. Falls die Zivilkammer jedoch die Klage des MT abgewiesen hätte, bedeutet dies, dass nach Auffassung der Kammer BT gemäß Aktenlage nicht hätte verurteilt werden dürfen. Und offenbar hatte der anwaltlich vertretene BT große Angst, den Prozess zu gewinnen und ließ daher das Versäumnisurteil über sich ergehen. Da es in dem Verfahren kein streitiges Urteil gab, durfte sich das Gericht jedoch dort nicht mit den Argumenten des Beklagten auseinandersetzen, so dass detaillierte schriftliche Äußerungen der Richter unterblieben sind.

Da gerade in Bayern im Gegensatz zu anderen Bundesländern etliche Richter während ihrer Karriere abwechselnd zivilrechtliche und strafrechtliches Aufgaben übernehmen, kann ich mir durchaus vorstellen, dass die Mitglieder der Kammer auch über strafrechtliche verfügen, wobei sie während ihrer Ausbildung ja ohnehin diverse Stationen durchlaufen und gelernt haben, Akten in unterschiedlichen Rechtsgebieten zu lesen, zu verstehen und Beweise oder Indizien gegeneinander abzuwägen.


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Mordfall Charlotte Böhringer

17.06.2025 um 21:07
Zitat von Fridolin31Fridolin31 schrieb:Wie ich schon einmal gesagt habe: Das Verhalten von BT nach der Tat ist extrem auffällig und teilweise unerklärlich. Er musste sich daher nicht wundern, dass sich die Ermittler auf ihn stürzen werden und versuchen werden, ihn der Tat zu überführen. Dies haben sie getan und das Gericht ist dieser Auffassung gefolgt.

Fairerweise sollte an dieser Stelle aber auch festgehalten werden dass ein extrem auffälliges und zum Teil unerklärliches Verhalten nach einem Mord selber noch kein Straftatbestand darstellt! Es gibt im Strafgesetzbuch keinen einzigen Paragraphen der das unter Strafe stellen würde. Das Benedikt Toth damit rechnen konnte, durfte oder musste durchleuchtet zu werden ist klar, gerade bei einem Angehörigen vor Ort mag das ja durchaus Routine sein.

Aber es darf eben nicht dazu führen das man einseitig und nur belastend an die Sache herangeht sondern es besteht die Verpflichtung für die Ermittlungsbehörden auch entlastend zu arbeiten! Doch genau hier besteht ja der konkrete Vorwurf das man sich von Anfang an auf Benedikt Toth als vermeintlichen Täter eingeschossen hat nach dem Motto: Genau wie im Roman oder im Fernsehkrimi wo der Täter wahlweise der Gärtner oder der Butler ist so muss es im Mordfall Böhringer eben halt der Neffe gewesen sein. So jedoch funktionieren weder Realität noch Kriminalistik!

Zitat von Fridolin31Fridolin31 schrieb:Trotzdem ist es meiner Meinung nach bedenklich, wenn von einigen Foristen versucht wird, Menschen, die die Arbeit der Ermittler für schlampig und einige Passagen im Urteil für wenig überzeugend halten, persönlich anzugreifen.

Die Mitglieder der Zivilkammer am LG München, die voraussichtlich BT für erbwürdig erklärt haben, sind ebenso Volljuristen mit Sachverstand wie der ehemalige Münchner OB Ude (mag man auch politisch von ihm halten, was man will). Ich gehe somit davon aus, dass dieser sich nicht aus bloßer Langeweile, sondern aus gewichtigeren Motiven dem Unterstützerkreis von BT angeschlossen hat.

Wenn diese fachkundigen Menschen nunmehr den Finger auf die offensichtlichen "Wunden" bzw Unsauberkeiten des Urteils legen (mangelhafte Überprüfung der Alibis von zwei Personen aus dem Umfeld von CB sowie eine noch nicht einmal ansatzweise überzeugende Erklärung des Spur-Spur-Treffers und eine spekulative Skizzierung des Tatablaufs), dann gehört dies eben auch zu den Gepflogenheiten in einem Rechtsstaat und muss hingenommen werden.

Dieser Argumentation und Sichtweise kann ich mich nur voll und ganz anschließen! Was das Zivilverfahren angeht so ist der Plan der Familie Toth total aufgegangen und das gleich auf zweierlei Weise: Zum einen haben sie eine neue Beweisaufnahme mit der entsprechend positiven Bewertung für Benedikt Toth bekommen und zum anderen konnten sie, glücklicherweise, verhindern das der Staat seinen Erbanteil einzieht wodurch das gesamte Vermögen in der Familie verblieb.

Fingierter Erbrechtsstreit

Das Strafgericht hatte Benedikt Toths Erbteil – 50 Prozent vom Nachlass der Charlotte Böhringer – im Urteil vom 12. August 2008 für „verfallen“ erklärt, womit diese Hälfte des Vermögens dem Staat zugefallen wäre. Sein Bruder Mate jedoch verklagte ihn im April 2011 in einem Zivilprozess vor dem Landgericht München I wegen Erbunwürdigkeit. Das geschah allerdings nicht in der Absicht, Benedikt zu schaden oder seine Schuld an der Tat festzustellen. Er wollte vielmehr den Einzug des Erbteils verhindern und gleichzeitig eine neue Beweisaufnahme hinsichtlich des Mordes erreichen. Die Brüder und ihre Familie hofften, dass dabei neue Indizien an dem Tag kämen, die Grundlage für ein Wiederaufnahmeverfahren und letztlich einen Freispruch sein könnten.

Nachdem die Zivilrichter viele Zeugen aus dem Mordprozess noch einmal angehört hatten, beurteilten sie die Beweiswürdigung der Strafkammer als problematisch und hielten deren Urteil für nicht hinreichend begründet.
Um trotzdem für erbunwürdig erklärt zu werden, verteidigte sich Benedikt Toth nicht länger gegen die Klage seines Bruders. Gegen ihn erging ein Versäumnisurteil, in dem seine Erbunwürdigkeit festgestellt wurde. Dadurch fiel das gesamte Erbe an Mate, der Verfall von Benedikts Anteil war abgewendet.

Wikipedia: Mordfall Charlotte Böhringer#Fingierter Erbrechtsstreit



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Mordfall Charlotte Böhringer

17.06.2025 um 22:07
Zitat von Fridolin31Fridolin31 schrieb:dass die Mitglieder der Kammer auch über strafrechtliche verfügen, wobei sie während ihrer Ausbildung ja ohnehin diverse Stationen durchlaufen und gelernt haben, Akten in unterschiedlichen Rechtsgebieten zu lesen, zu verstehen und Beweise oder Indizien gegeneinander abzuwägen.
Selbst wenn sie strafrechtliche Kenntnisse und Erfahrungen haben, sie sind sich auch des zivilrechtlichen Beibringungsgrundsatz bewusst :
Die Aussagen der Zeugen vor Gericht stehen doch gar nicht in der Strafakte, da sie nicht protokolliert werden. Das Urteil ist als Urkunde nur Beweis dafür, was das Gericht geurteilt hat. Es beweist als solches nicht die Zeugenaussagen. Das Zivilgericht ermittelt auch nicht von Amts wegen. Wenn also der Kläger nicht wieder alle Zeugen des Strafprozess mit entsprechender hinreichend substantiierter Angabe des Beweusthemas als Zeugen benannt hat im Zivilprozess, wäre die Klage - außer im letztlich veranlassten Säumnisfall, wo die Einwände des Beklagten nicht berücksichtigt werden - mithin abzuweisen gewesen. Ob BT schuldig ist oder nicht, ist dem Zivilgericht in so einem Fall egal. Gibt es eine Quelle, wonach sie ihn für unschuldig halten trotz Erhebung aller potentiellen Beweise?


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