Mordfall Charlotte Böhringer
um 09:24Das muss es ganz und gar nicht.FranzFerdinand schrieb:Wenn ein verurteilter Täter 17 Jahre sagt er ist unschuldig dann muss was dran sein dass er dies solange aufrechterhält.
Wenn er die Tat jetzt gestehen würde, wäre das ein weiterer Hinweis darauf, dass man ihm schlicht und ergreifend nicht über den Weg trauen kann, denn er hat ja nun mal jahrelang behauptet, nicht der Täter zu sein.
In diesem speziellen Fall gibt es aber einen noch viel wichtigeren Grund, die Tat weiterhin zu leugnen: Die nahe Verwandtschaft zum Opfer.
Ob Bruder und Eltern noch zu ihm halten würden, wenn er einräumen würde, die Schwester seiner Mutter getötet zu haben?
Man weiß es natürlich nicht, aber ich würde das Risiko an seiner Stelle nicht eingehen.
Ist in diesem Fall obsolet.FranzFerdinand schrieb:Ein Wiederaufnahmeverfahren macht nur Sinn wenn der Verurteilte nicht der Täter war.
Denn ansonsten könnte auch eine noch härtere Strafe für den Beschuldigten dabei herauskommen.