dots schrieb:Wer sich mal nur so ein kleines bisschen mit Körpersprache beschäftigt hat, der durchschaut BT sofort.
Er mag ein versierter Lügner sein, aber er ist ganz sicher kein guter Lügner.
Also ich bin zwar der Meinung, dass Bence T. seine Tante getötet hat, aber den Lügner konnte ich nicht identifizieren. Er wurde auch nicht gefragt, ob er seine Tante getötet hat. Letztlich ist das, was er sagt, Larmoyanz über erfahrenes Unrecht, aber nicht wirklich eine Tatleugnung.
Den Part übernehmen die "Experten", Verteidiger, Journalisten, Ex-Kriminalkommissare. Und da ist viel hohle Luft dabei.
Hinsichtlich des Tathergangs habe ich schon immer die Ansicht vertreten, dass der im Urteil geschilderte Tathergang ganz auf das Mordmerkmal "Heimtücke" zugeschnitten - aber sehr lebensfremd ist (das Warten vor der Türe auf Höhe des obersten Parckdecks ist viel zu riskant). Die computergestützte Analyse der Blutspritzer ist wohl auch nicht mit den Annahmen des LG München vereinbar. Gut, wenn das im Wiederaufnahmeverfahren nochmals geprüft wird.
Zur Beobachtung der Zeugin kann ich nichts sagen, das ist ja auch Gegenstand des Wiederaufnahmeverfahrens. Und das ist auch gut so.
Tötung mit rechter Hand durch Linkshänder Bence T.? Das ist kein belastendes Indiz. Es entlastet aber auch nicht, weil ein Linkshänder auch rechtshändig einen Hammer schwingen kann.
Spur-Spur-Treffer: Geschenkt. Da gibt es keine Beziehung zu Ursula Herrmann, das verbindende Element ist die DNA-Analyse durch die Polizei. Das ist hohles Gequatsche.
Die Fahrt nach Augsburg: Da klingt auch heute noch Bence T.s Begründung an den Haaren herbeigezogen.
Gleiches gilt für das Geld, die DNA-Spuren am Schreibtisch und Testament der Tante. Theoretisch wäre es denkbar, dass er die Tante tot aufgefunden und sodann den Schreibtisch durchwühlt und das Geld entwendet hat. Aber er hat sich so nie eingelassen.
Kein Alibi: Das kann natürlich in Verbindung mit anderen Indizien ein belastendes Indiz sein. Es reicht nur alleine nicht aus, um einen Tatverdacht zu begründen.
Gleiches gilt für die Zeitungen.
Summasummarum: Das LG München hätte T. vielleicht auch freisprechen können. Aber nicht müssen. Es konnte T. auch verurteilen. Stichwort freie richterliche Beweiswürdigung. Und natürlich ist aus Sicht des LG München im Prozess der Tatnachweis, also der Beweis, erbracht worden, dass Bence T. seine Tante ermordet hat. Sonst hätte es ihn nicht schuldig sprechen können.
Also Quatsch, das "kein Beweis, nur Indizien".