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Mordfall Charlotte Böhringer

30.079 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, München, 2006 ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Mordfall Charlotte Böhringer

Mordfall Charlotte Böhringer

19.03.2026 um 22:16
Zitat von SmooverSmoover schrieb:
Zitat von emzemz schrieb:Sagt doch selbst sein Anwalt Witting, er könne nicht sagen, ob BT schuldig sei, nur dass er so nicht hätte verurteilt werden dürfen.
Als sein Anwalt muss er das natürlich sagen. Ich gehe nicht davon aus, dass das seine persönliche Meinung ist.
Ixh denke schon, dass das seine Meinung ist.
Er wird halt der Meinung sein, dass sein Mandant doch schuldig sein könnte.


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19.03.2026 um 22:58
@emz
Ich meinte vor allem den Teil der Aussage, dass BT so nicht hätte verurteilt werden dürfen. Ich glaube Witting nicht, dass er das wirklich so sieht. Dafür ist er zu lange im Geschäft, ihm wird klar sein, dass das ein astreines Urteil und die Indizienlage erdrückend ist. Und auch, dass Gerichte bei so einer Sachlage natürlich zu einem Schuldspruch kommen.
Zitat von watnuwatnu schrieb:Vor dem Auffinden der toten Tante hatte er ja keinen Schlüssel zu ihrer Wohnung.
Den hätte er nach dem Mord mitnehmen müssen. Aber am Ende hätte ihn wohl auch das nicht gerettet. Man hätte bestimmt feststellen können, dass CB die Tüte nicht angerührt hatte.


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20.03.2026 um 02:45
Zitat von SmooverSmoover schrieb:@emz
Ich meinte vor allem den Teil der Aussage, dass BT so nicht hätte verurteilt werden dürfen. Ich glaube Witting nicht, dass er das wirklich so sieht. Dafür ist er zu lange im Geschäft, ihm wird klar sein, dass das ein astreines Urteil und die Indizienlage erdrückend ist. Und auch, dass Gerichte bei so einer Sachlage natürlich zu einem Schuldspruch kommen.
Allerdings. Das ist für mich als jemand mit viel beruflicher Erfahrung als Strafverteidiger einer der unsinnigsten Sätze, der aber wohl irgendwie in Mode gekommen ist.

Das Urteil und die Begründung sind tatsächlich "astrein." Man kann zwar aus welchen Gründen auch immer glauben, dass der Mandant unschuldig ist, aber man muss anerkennen, dass eben aufgrund all dieser Tatsachen die Verurteilung folgerichtig war.


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20.03.2026 um 10:50
Zitat von Rick_BlaineRick_Blaine schrieb:Man kann zwar aus welchen Gründen auch immer glauben, dass der Mandant unschuldig ist
Grundsätzlich schon, aber in diesem Fall würde ich das für nicht nachvollziehbar halten. Die haben ja wirklich gar nichts in der Hand, was für seine Unschuld spricht. Deshalb gehe ich davon aus, dass seine Privatmeinung eine andere sein wird.

Ist am Ende aber auch egal, er ist sein Anwalt und wird gut dafür bezahlt werden, BT zu unterstützen. Da kann er sich natürlich nicht hinstellen und sagen, er halte BT für schuldig.


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20.03.2026 um 15:30
@Smoover

Der Herr W. wusste immer was Phase ist. Bemerkenswert war allein sein Auftritt inkl Tränen oder peinlichem Verlassen des Gerichtsaals während der Urteilsbegründung. Das war neu.
Unprofessionell.


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20.03.2026 um 15:32
Zitat von SmooverSmoover schrieb:Den hätte er nach dem Mord mitnehmen müssen.
Er hätte besser den Büroschlüssel aus Ch. Bs. Wohnung mitnehmen sollen. Erstens ist es unglaubwürdig, dass ihn die Tante zwar gebeten hatte, dienstags zu arbeiten, aber beim angeblichen Sonntagsbesuch weder sie noch er daran dachten, dass er den Schlüssel braucht. Zweitens wäre im Büro der Schlüssel für die Wohnung gewesen. Tüte und Zeitungen in der Wohnung wären jedenfalls unverfänglicher gewesen als entsprechende Zeitungen in BTs Altpapier.

Eine vermutlich letzte Chance hätte er evtl. in der Zeit gehabt, bevor die Polizei eintraf. Vielleicht hätte es noch klappen können, wenn er sich nicht übergeben hätte. Den Schlüssel scheint er gehabt zu haben, denn er hatte die Wohnungstür geöffnet:
(f.)
Als Herr W. eingetroffen sei, seien beide zur Wohnung der Tante hinaufgegangen und daher habe er die Tür zunächst nur einen Spalt geöffnet. Sie seien nach unten gegangen, um den Alarmanlagenchip zu holen. Oben habe er dann die Anlage deaktiviert und die Tür geöffnet. Auf Vorhalt, dass es doch vorrangig darum ging, der Tante zu helfen, meinte der Angeklagte, er habe in dieser Situation anders gedacht und erst den Alarm ausgemacht. Er habe in der Wohnung Blut und die Tante auf dem Bauch liegen sehen. Er sei zu ihr hingegangen, habe sich zu ihr runtergekniet. Dabei sei seine Jeans am linken Knie mit Blut in Kontakt gekommen. Er habe die Tante am Bein geschüttelt und an der Hand den Puls gefühlt.
Quelle: Kopie Urteil, im Wiki
Zitat von SmooverSmoover schrieb:Man hätte bestimmt feststellen können, dass CB die Tüte nicht angerührt hatte.
Entsprechende Spuren werden nicht immer hinterlassen (s. u.), sonst könnte BTs Verteidigung auch keinen potenziellen Alternativtäter ins Spiel bringen.
Z. B. kurz nach dem Händewaschen ist die Wahrscheinlichkeit geringer, Fingerabdrücke zu hinterlassen.

Wäre der Todeszeitpunkt nicht auf den Vortag festgelegt worden, hätte man auch vermuten können, dass Ch. B. die Tüte zwar hereinholen wollte, aber nicht mehr zu fassen bekam, weil der Täter ihr auflauerte. Dieser könnte dann die Tüte in die Wohnung gebracht haben, um sich einen Zeitvorsprung vor Entdeckung zu verschaffen.
Was ich gestern meinte: Ein fremder Täter, der Ch. B. am Vortag getötet hätte, wäre vermutlich nicht am nächsten Morgen zurückgekehrt, um die Zeitungen zu entfernen. Dazu hätte er erst einmal die Zeitungs-Routine kennen müssen.
(vii.)
Der Umstand, dass auf den beim Angeklagten sichergestellten Zeitungen keinerlei daktyloskopische bzw. humanbiologische Spuren des Zeugen P. gefunden wurden, spricht nicht gegen die Annahme dass der Angeklagte die von M.P. in die Tüte gepackten und von T.S. an die Wohnungstür des Opfers gehängten Zeitungen weggenommen hat.
(1)
Der daktyloskopische Sachverständige P. führte überzeugend aus, das Setzen einer Fingerspur hänge von verschiedenen Faktoren ab. Relevant dafür sei der Untergrund, die Beschaffenheit der übertragenden Hand bzw. des übertragenden Fingers. Es gebe „gute und schlechte“ Spurensetzer, was zum Bei- (S. 142) spiel mit der unterschiedlichen starken Schweissproduktion zusammenhänge. Auch Druck und Dauer des Kontakts sowie Temperatur und Luftfeuchtigkeit seien von Bedeutung. Jedenfalls müsse das Berühren der Zeitungen bei den mit dem Verpackungsvorgang im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten nicht zwangsläufig zur Übertragung einer Fingerspur führen.
(2.)
Die humanbiologische Sachverständige PD R. A. führte überzeugend aus, die Übertragung von DNA-Spuren hänge ebenfalls von vielen verschiedenen Faktoren ab. Wenn keine DNA-Spur auf einem Gegenstand gefunden worden sei, bedeute dies nicht, dass eine Person diesen Gegenstand nicht in der Hand gehabt haben könnte. Nicht jede Berührung führe zu Übertragung von DNA-Material, so dass auch nach einer Berührung nicht zwangsläufig mit einer DNA-.Spur auf dem berührten Gegenstand zu rechnen ist.
Quelle: s. o.

Eine weitere Möglichkeit: Da sich die Millionärin den Kauf einer dritten Zeitung nicht leisten konnte, sparte man evtl. auch an Tüten und nutzte diese mehrfach für den täglichen Transport. Dann wären evtl. Spuren auf der Tüte gewesen.
(Btw: Erzählte BT in der TV-Doku nicht irgendetwas von Stil o. guten Umgangsformen, die in der Familie wichtig sind? In der Szene wurde ein Foto eingeblendet, auf dem auch O. Böhringer zu sehen war, dem alle den Reichtum verdanken.)

So viel zum Thema hinterher ist man immer schlauer bzw.
Zitat von JimRockfordJimRockford schrieb am 17.03.2026:dass sie sich im Nachhinein über ihre Fehler geärgert haben, weshalb sie erwischt wurden.



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Mordfall Charlotte Böhringer

20.03.2026 um 16:39
Hallo ich bin eigentlich nur stiller Mitleser hier.
Jetzt habe ich aber eine Frage zur Alarmanlage

Im Urteil steht:
Zitat von watnuwatnu schrieb:Als Herr W. eingetroffen sei, seien beide zur Wohnung der Tante hinaufgegangen und daher habe er die Tür zunächst nur einen Spalt geöffnet. Sie seien nach unten gegangen, um den Alarmanlagenchip zu holen.
B.T. war ja der letzte "Besucher" und hat die Wohnung ohne Schlüssel verlassen. Hat die Anlage sich danach selbst aktiviert?


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20.03.2026 um 20:13
Zitat von R.d.RR.d.R schrieb:B.T. war ja der letzte "Besucher" und hat die Wohnung ohne Schlüssel verlassen. Hat die Anlage sich danach selbst aktiviert?
Habe nochmal nachgeschaut. Im Urteil steht vor dem Abschnitt, den ich heute gepostet habe (Hervorh. durch mich):
Das Fehlen der Zeitungen habe er um ca. 11.30 Uhr, aber noch vor 12.00 Uhr, anlässlich eines Gangs durchs Parkhaus selbst festgestellt. Die Tante habe sich dann weder im Laufe des Vormittags noch am frühen Nachmittag gemeldet. Der Zugang zum Büro wäre für ihn nötig gewesen, weil er z.B. Zigaretten hätte bestellen müssen. Da ihm die Tante den Büroschlüssel abgenommen habe und die beiden anderen Schlüsselbesitzer Herr R. und Herr W. an diesem Tag nicht in der Garage gewesen seien, habe er auch am frühen Nachmittag noch mehrmals versucht, die Tante zu erreichen. Sein Bruder M. sei hinauf zur Wohnung der Tante gegangen und habe überprüft, ob die Alarmanlage eingeschaltet sei. Sie sei ausgeschaltet gewesen. M. habe die Anlage aber dann aktiviert. Seinem Bruder M. sei der Umstand, dass sich die Tante nicht meldete, so ungewöhnlich vorgekommen, dass er Herrn W. telefonisch bat, mit seinem Büroschlüssel nach München zu kommen. Mit W. Büroschlüssel hätte man sich Zugang zu dem im Büro hinterlegten Wohnungsschlüssel der Tante verschaffen können und hätte dann die Wohnung öffnen können.
Quelle: Wiki

Die Anlage müsste dann also von außen aktiviert worden sein.


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20.03.2026 um 20:58
B.T sei gegen 16 Uhr nach Hause gefahren .Er habe Telefonisch von seinem Bruder erfahren ,dass sich die Tante immer noch nicht gemeldet habe.Sein Bruder habe in seinem Auftrag festgestellt,dass die Alarmanlage in der Wohnung der Tante deaktiviert gewesen sei.Dies sei für ihn ein Anhaltspunkt dafür gewesen ,dass die Tante in der Wohnung gewesen sei.Er sei aus diesem Grund zur Garage gefahren um dort gegen 18:30 eingetroffen.Dort habe ihm sein Bruder mitgeteilt Herr W sei bereits mit dem Schlüssel zur Garage unterwegs.Als Herr W eingetroffen sei ,seien beide zur Wohnung der Tante hinaufgegangen und daher habe er die Türe zunächst nur einen Spalt geöffnet .Sie seien nach unten gegangen ,um den Alarmanlagenchip zu holen .Oben habe er dann die Anlage deaktiviert und die Tür geöffnet.


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20.03.2026 um 21:02
@watnu
Das mit dem wieder Aktivieren ,habe ich auch gerade nochmal gesucht ,,..Perfekt Watnu ,dass du es gefunden hast ,,


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21.03.2026 um 08:07
Sein Bruder M. sei hinauf zur Wohnung der Tante gegangen und habe überprüft, ob die Alarmanlage eingeschaltet sei. Sie sei ausgeschaltet gewesen. M. habe die Anlage aber dann aktiviert. Seinem Bruder M. sei der Umstand, dass sich die Tante nicht meldete, so ungewöhnlich vorgekommen, dass er Herrn W. telefonisch bat, mit seinem Büroschlüssel nach München zu kommen.
da kribbelt irgendwie was in meinem Nacken.

War es möglich, ohne die Wohnung zu betreten, zu prüfen ob die Alarmanlage scharf ist oder nicht? Und darüber hinaus diese sogar zu aktivieren?
Führt das nicht den Sinn einer Alarmanlage ein Stück weit ad absurdum?!

Aber in der Wohnung kann der Bruder ja unter keinen Umständen gewesen sein, sonst wäre er ja bereits im Eingangsbereich über die ermordete Tante gestolpert...

Das ist für mich alles nicht rund, je länger ich darüber nachdenke.
Also lieber nicht drüber nachdenken...


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21.03.2026 um 08:48
Zitat von dotsdots schrieb:War es möglich, ohne die Wohnung zu betreten, zu prüfen ob die Alarmanlage scharf ist oder nicht? Und darüber hinaus diese sogar zu aktivieren? Führt das nicht den Sinn einer Alarmanlage ein Stück weit ad absurdum?!
Offenbar war das laut Urteil möglich. Und offenbar war die Alarmanlage am Todestag ausgeschaltet. Der Neffe M.T. hat sie dann eingeschaltet. Offenbar musste er hierzu nicht die Wohnung betreten, sondern dies war von Außen möglich. Sonst wäre das im Urteil nicht so beschrieben. Das ist bei bestimmten Anlagen nicht ungewöhnlich, zumeist handelt es sich um ein gesichertes Kästchen, das irgendwo draußen unauffällig an der Wand befestigt ist und per LED anzeigt, ob sie scharf ist oder nicht.

Das bedeutet auch, die Tante hat die Alarmanlage nicht aktiviert, was sie eventuell hätte, wenn sie innerhalb der Wohnung gesteuert worden wäre und den Eingangsbereich (Treppe und Flur) nicht umfasst hätte. Vorausgesetzt, Frau Böhringer hat diese regelmäßig aktiviert, wenn sie ihre Wohnung - z.B. zum Stammtisch - verlassen hat. Offenbar hat sie das auch, sonst wäre es dem Bruder nicht aufgefallen.

Am nächsten Tag, dem Auffindetag musste sie jedenfalls von Bence T. deaktiviert werden, um die Wohnung zu betreten. Da diese Alarmanlage bei den belastenden Indizien keine Rolle spielt, gehe ich davon aus, dass das Gericht diesem Sachverhalt keine Beweiskraft zugemessen hat.


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21.03.2026 um 10:43
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Das bedeutet auch, die Tante hat die Alarmanlage nicht aktiviert, was sie eventuell hätte, wenn sie innerhalb der Wohnung gesteuert worden wäre und den Eingangsbereich (Treppe und Flur) nicht umfasst hätte.
Im Urteil heißt es dazu:
Als Herr W. eingetroffen sei, seien beide zur Wohnung der Tante hinaufgegangen und daher habe er die Tür zunächst nur einen Spalt geöffnet. Sie seien nach unten gegangen, um den Alarmanlagenchip zu holen.
Demnach waren sowohl der Eingangsbereich, der anschließende Flur und die Treppe zur Wohnung im Überwachungsradius. Sonst hätte B.T. die Tür nicht nur einen Spalt geöffnet. Ich meine in diesem Zusammenhang auch mal etwas von einem "Stift" gelesen bzw. gehört zu haben, der bei scharf geschalteter Anlage beim Öffnen der Tür (als leichter Widerstand?) wahrnehmbar war.

Im Büro war vermutlich nur ein Alarmmelder vorhanden, der den aktuellen Status der Anlage aber nicht angezeigt hat.

M.T. hat bei seinem Kontrollgang zur Wohnung doch sicherlich auch nachgeschaut, ob das Auto der Tante weg war. Das müsste aber auf seinem Platz gestanden haben und somit ein Hinweis gewesenen sein, die Tante könnte sich doch in der Wohnung aufhalten. Warum hat er dann trotzdem die Anlage aktiviert?
Und jetzt müsste man halt auch noch wissen, wie die Anlage funktioniert hat. Nur kontaktgesteuert oder gar mit Bewegungsmeldern, die bei (noch lebender Tante) alsbald zum Alarm geführt hätten.


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21.03.2026 um 10:48
Zitat von dotsdots schrieb:Führt das nicht den Sinn einer Alarmanlage ein Stück weit ad absurdum?!
Ich hab mal in einer Firma gearbeitet, die auch so eine Analge hatte. Der letzte der das Gebäude verließ, musste sie aktivieren. Das Gebäude war dann von außen gesichert und im Inneren auch die Bewegung bestimmter Türen registriert. Man musste also als letzer durchs ganzs Gebäude laufen und rufen, um nicht versehendlich jemanden einzuschließen, der dann, wenn er seinen Flur oder das Gebäude verlassen wollte, den Alarm ausgelöst hätte.
Es ist sozusagen ein Schutz gegen Einbruch, wenn die Wohnung leer ist, nicht wenn CB in der Wohnung war.

Aber so gar keinen Sinn macht das hier:
Sie sei ausgeschaltet gewesen. M. habe die Anlage aber dann aktiviert.
Man fragt sich, ob CB in der Wohnung ist, sieht, dass die Alarmanlage nicht aktiviert ist, und die logische Schlussfolgerung daraus wäre doch, dass CB in der Wohnung ist. Statt die Alarmanlage zu aktivieren, die dann auslösen würde, wenn sie ihre Wohnung verlassen will, hätte man ja mal bei ihr klingeln können...


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21.03.2026 um 11:34
Zitat von GrillageGrillage schrieb:hätte man ja mal bei ihr klingeln können...
..und selbst wenn sie darauf nicht reagiert, verriegelt man nicht eigenmächtig die Alarmanlage.
Sie hätte ja auch ein Nickerchen machen, in der Wanne liegen oder sonstiges können...
By the way.
Wenn man igendwie bereits das Bauchgefühl hat, dieses ungute Bauchgefühl, dass irgendetwas nicht stimmt, dann macht ein aktivieren der Alarmanlage keinen Sinn mehr.
Ist irgendwie so als würde man die Scheune verriegeln, nach dem das Pferd abgehauen ist...
Die Story ist nicht rund.


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21.03.2026 um 11:48
Zitat von R.d.RR.d.R schrieb:M.T. hat bei seinem Kontrollgang zur Wohnung doch sicherlich auch nachgeschaut, ob das Auto der Tante weg war.
Der Fußweg von der Wohnung zum Augustiner im Tal, Stammtisch, dauert 8 Minuten.


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21.03.2026 um 12:40
Zitat von GrillageGrillage schrieb:Statt die Alarmanlage zu aktivieren, die dann auslösen würde, wenn sie ihre Wohnung verlassen will, hätte man ja mal bei ihr klingeln können...
Ja. Aber wir sprechen hier vom Todestag. Der fußläufig erreichbare Stammtisch war um 19 Uhr. Der Mord - lt. Gericht beim Verlassen der Wohnung - also kurz davor. Der Termin war weitläufig bekannt.

Also muss die Aktivierung zu einem Zeitpunkt erfolgt sein, als M.T. sich sicher war, dass seine Tante nicht in der Wohnung war.
Zitat von R.d.RR.d.R schrieb:Ich meine in diesem Zusammenhang auch mal etwas von einem "Stift" gelesen bzw. gehört zu haben, der bei scharf geschalteter Anlage beim Öffnen der Tür (als leichter Widerstand?) wahrnehmbar war.
Das ist auch meine Kenntnis über Alarmanlagen (in meiner Arbeit). Will man bei aktivierter Alarmanlage die Tür nur mit dem Schlüssel öffnen, dann geht sie nicht auf, weil Stifte die Türe sichern. Das Spiel ist aber minimal, ein oder zwei Millimeter vielleicht. Bräche man sie gegen den Widerstand der Stifte mit Gewalt auf, würde das schon den Alarm auslösen.

Bence T. und W. können also nur versucht haben, die Türe zu öffnen, den Widerstand der Stifte und damit die aktivierte Alarmanlage bemerkt haben. Er hat dann vielleicht schlicht nicht gewusst, dass sein Bruder die Anlage am Tag zuvor scharf gemacht hat. Und M.T. ging wieder davon aus, dass seine Tante bei ihrer Heimkehr vom Stammtisch am Abend die Alarmanlage vor dem Betreten ihrer Wohnung deaktiviert hat. Alles andere ergäbe keinen Sinn.


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21.03.2026 um 12:45
Zitat von emzemz schrieb:
Zitat von R.d.RR.d.R schrieb:M.T. hat bei seinem Kontrollgang zur Wohnung doch sicherlich auch nachgeschaut, ob das Auto der Tante weg war.
Der Fußweg von der Wohnung zum Augustiner im Tal, Stammtisch, dauert 8 Minuten.
Es geht um den Auffindetag.
Zum Stammtisch wäre Ch. B. am Vorabend gegangen.


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21.03.2026 um 12:53
@Origines
Hallo Orgines ,,,hast was verwechselt,MT hat nicht am Vortag die Alarmanlage Scharfgeschaltet ,sondern am Dienstag nach seinem Dienstantritt.M.T hatte ja dann einen nachgeschaut von dem Parkdeck aus,ob er was auf der Terasse erkennen kann,dann muss er wohl B.t angerufen haben u dem Mitgeteilt ,Tante sei immer noch nicht aufgetaucht.Dann sagte B.T zu M.T er solle die Alarmanlage Aktivieren .


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21.03.2026 um 13:08
So einfach ist das nicht mit diesem Urteil. Da muss man sich schon die Mühe machen und sich mit verschiedenen Suchbegriffen durcharbeiten und so die diversen Stellen finden, die zu den jeweiligen Sachverhalten etwas aussagen.

Es gab einmal eine sehr lange Doku, in der unter anderem Mate das Öffnen der Wohnungstür sehr ausführlich schildert. Gibt es halt nicht mehr. Also müssen wir uns an dem orientieren, was BT bei der Polizei zu Protokoll gegeben hat. Das müsste alles sein, was man im Urteil dazu findet.
Da ihm die Tante den Büroschlüssel abgenommen habe und die beiden anderen Schlüsselbesitzer Herr R. und Herr W. an diesem Tag nicht in der Garage gewesen seien, habe er auch am frühen Nachmittag noch mehrmals versucht, die Tante zu erreichen. Sein Bruder M. sei hinauf zur Wohnung der Tante gegangen und habe überprüft, ob die Alarmanlage eingeschaltet sei. Sie sei ausgeschaltet gewesen. M. habe die Anlage aber dann aktiviert. Seinem Bruder M. sei der Umstand, dass sich die Tante nicht meldete, so ungewöhnlich vorgekommen, dass er Herrn W. telefonisch bat, mit seinem Büroschlüssel nach München zu kommen. Mit W. Büroschlüssel hätte man sich Zugang zu dem im Büro hinterlegten Wohnungsschlüssel der Tante verschaffen können und hätte dann die Wohnung öffnen können. Nachdem Herr W. in der Garage angekommen sei, seien er und Herr W. zur Wohnung der Tante hinaufgegangen. Er habe die Wohnungstüre aufgesperrt und einen Spalt geöffnet. Er habe dabei festgestellt, dass der Kontaktstift der Alarmanlage Widerstand geboten und damit die Scharfstellung angezeigt habe. Er sei deshalb wieder ins Geschäft hinuntergelaufen, um den Deaktivierungschip zu holen. Nachdem er die Alarmanlage ausgeschaltet gehabt habe, habe er die Tür geöffnet. Er habe seine Tante blutüberströmt auf dem Bauch in der Diele liegen sehen. Er sei zu seiner Tante hin, habe sie geschüttelt und an irgendeiner Hand den Puls gefühlt. Sie sei eiskalt gewesen. Er und Herr W. seien dann zurück in den Vorraum gegangen und hätten das Eintreffen von Polizei und Notarzt abgewartet. (S. 23)



Er habe deshalb wieder umgedreht und sei gegen 11.45 Uhr an der Garage angekommen. Er habe einen Kontrollgang durch das Parkhaus gemacht und dabei festgestellt, dass die Tüte mit den Zeitungen seiner Tante nicht mehr am Türknauf zu ihrer Wohnung gehangen hätten. Er habe vergeblich versucht, seine Tante zu erreichen. Er habe ihr auf die Mailbox ihres Handys gesprochen, dass der Büroschlüssel benötigt werde, weil Bestellungen abzugeben seien. Gegen 16.00 Uhr sei er nach Hause gefahren. Er habe telefonisch von seinem Bruder erfahren, dass sich die Tante immer noch nicht gemeldet habe. Sein Bruder habe in seinem Auftrag festgestellt, dass die Alarmanlage in der Wohnung der Tante deaktiviert gewesen sei. Dies sei für ihn ein Anhaltspunkt dafür gewesen, dass die Tante in der Wohnung gewesen sei. Er sei aus diesem Grund zur Garage gefahren und dort gegen 18.30 Uhr eingetroffen. Dort habe ihm sein Bruder mitgeteilt, Herr W. sei bereits mit dem Schlüssel zur Garage unterwegs. Er sei zur Wohnungstüre hinaufgegangen und habe das Handy der Tante angerufen. Er habe es hinter der Wohnungstür klingeln hören. Das Vergessen des Handys sei für ihn kein Alarmsignal gewesen. Da die Tante aber nicht erreichbar und auch nicht mit Bekannten unterwegs gewesen sei, habe die für ihn bedeutet, dass etwas passiert sein müsse.
(f.)
Als Herr W. eingetroffen sei, seien beide zur Wohnung der Tante hinaufgegangen und daher habe er die Tür zunächst nur einen Spalt geöffnet. Sie seien nach unten gegangen, um den Alarmanlagenchip zu holen. Oben habe er dann die Anlage deaktiviert und die Tür geöffnet. Auf Vorhalt, dass es doch vorrangig darum ging, der Tante zu helfen, meinte der Angeklagte, er habe in dieser Situation anders gedacht und erst den Alarm ausgemacht. Er habe in der Wohnung Blut und die Tante auf dem Bauch liegen sehen. Er sei zu ihr hingegangen, habe sich zu ihr runtergekniet. Dabei sei seine Jeans am linken Knie mit Blut in Kontakt gekommen. Er habe die Tante am Bein geschüttelt und an der Hand den Puls gefühlt. (S. 29)



Er sei erst am Dienstag (16.05.06) gegen 09.00 Uhr in die Parkgarage gekommen. Er habe dort erfahren, dass Herr P. ein Mitarbeiter seiner Tante, bereits vor seinem Eintreffen in der Garage vergeblich versucht habe, die Tante telefonisch zu erreichen. Auch er versuchte mehrmals erfolglos, mit seiner Tante telefonisch Kontakt aufzunehmen. Dies sei aber kein Alarmzeichen für ihn gewesen, da die Zeitungen, die jeden und auch diesen Morgen der Tante an die Türe gehängt worden seien, entfernt gewesen seien. Das Fehlen der Zeitungen habe er um ca. 11.30 Uhr, aber noch vor 12.00 Uhr, anlässlich eines Gangs durchs Parkhaus selbst festgestellt. Die Tante habe sich dann weder im Laufe des Vormittags noch am frühen Nachmittag gemeldet. Der Zugang zum Büro wäre für ihn nötig gewesen, weil er z.B. Zigaretten hätte bestellen müssen. Da ihm die Tante den Büroschlüssel abgenommen habe und die beiden anderen Schlüsselbesitzer Herr R. und Herr W. an diesem Tag nicht in der Garage gewesen seien, habe er auch am frühen Nachmittag noch mehrmals versucht, die Tante zu erreichen. Sein Bruder M. sei hinauf zur Wohnung der Tante gegangen und habe überprüft, ob die Alarmanlage eingeschaltet sei. Sie sei ausgeschaltet gewesen. M. habe die Anlage aber dann aktiviert. Seinem Bruder M. sei der Umstand, dass sich die Tante nicht meldete, so ungewöhnlich vorgekommen, dass er Herrn W. telefonisch bat, mit seinem Büroschlüssel nach München zu kommen. Mit W. Büroschlüssel hätte man sich Zugang zu dem im Büro hinterlegten Wohnungsschlüssel der Tante verschaffen können und hätte dann die Wohnung öffnen können. Nachdem Herr W. in der Garage angekommen sei, seien er und Herr W. zur Wohnung der Tante hinaufgegangen. Er habe die Wohnungstüre aufgesperrt und einen Spalt geöffnet. Er habe dabei festgestellt, dass der Kontaktstift der Alarmanlage Widerstand geboten und damit die Scharfstellung angezeigt habe. Er sei deshalb wieder ins Geschäft hinuntergelaufen, um den Deaktivierungschip zu holen. Nachdem er die Alarmanlage ausgeschaltet gehabt habe, habe er die Tür geöffnet. Er habe seine Tante blutüberströmt auf dem Bauch in der Diele liegen sehen. Er sei zu seiner Tante hin, habe sie geschüttelt und an irgendeiner Hand den Puls gefühlt. Sie sei eiskalt gewesen. Er und Herr W. seien dann zurück in den Vorraum gegangen und hätten das Eintreffen von Polizei und Notarzt abgewartet. (S. 23)



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