Hätte MT zur Aktivierung der Alarmanlage andere Angaben als BT gemacht, wäre das sicherlich im Urteil erwähnt worden. Nicht der Zeitpunkt der Aktivierung ist merkwürdig, sondern:
Grillage schrieb am 21.03.2026:Man fragt sich, ob CB in der Wohnung ist, sieht, dass die Alarmanlage nicht aktiviert ist, und die logische Schlussfolgerung daraus wäre doch, dass CB in der Wohnung ist. Statt die Alarmanlage zu aktivieren, die dann auslösen würde, wenn sie ihre Wohnung verlassen will, hätte man ja mal bei ihr klingeln können...
dots schrieb am 21.03.2026:und selbst wenn sie darauf nicht reagiert, verriegelt man nicht eigenmächtig die Alarmanlage.
Sie hätte ja auch ein Nickerchen machen, in der Wanne liegen oder sonstiges können...
O. g. "logische Schlussfolgerung" will BT tatsächlich getroffen haben (s. Satz unten unter Zeitangaben, Hervorhebung durch mich).
Dass MT im Auftrag von BT die Alarmanlage aktivieren sollte, damit die MitarbeiterInnen nicht stutzig werden, ergibt keinen Sinn (
@dots ):
Der Angestellte P. hatte schon
vor 9.00 Uhr versucht, CB zu erreichen (lt. Urteil). Wieso sollte das Personal tätig werden, wenn ein naher Verwandter keinen Handlungsbedarf sieht. Dafür hatte BT schon morgens gesorgt, indem er die MitarbeiterInnen beschwichtigte. (Putzfrau stand auch vor CBs Tür, wenn ich es richtig erinnere.) Seltsam ist M. E., dass die Wohnungstür erst
irgendwann nach 18.30 Uhr geöffnet wurde, obwohl
spätestens ab dem frühen Di.-Nachmittag klar gewesen sein müsste, dass die Tante schon
seit dem Vorabend nicht erreichbar war bzw. nicht zurückrief. Anrufversuch MT,
montags um 19.10 Uhr.Wie es schon gepostet wurde: Warum wurde der Mitarbeiter, der einen langen Weg nach M hatte, angerufen und nicht die Rettungsdienste, um die Tür zu öffnen?
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Origines schrieb:Bei einer 59jährigen Frau, die nicht siech und gebrechlich ist, ist Unfall das Letzte, was ich annehmen würde.
BT erzählte, dass er beim Auffinden der Leiche zunächst dachte, die Tante sei die Treppe herabgestürzt, da sie gewohnheitsmäßig nur auf Strümpfen auf und ab ging (Rutschgefahr).
Einer der Brüder erzählte von dem Teppich, der ins Rutschen kam, wenn man ihn schnell betrat.
Unfälle im Haushalt können abgesehen davon in jedem Alter passieren (z. B. Ausrutschen im Bad).
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Origines schrieb:Ich traue Bence T. viel zu, aber sein Nachtatverhalten ist so chaotisch, dass ich mir nicht vorstellen kann, dass er diese Tat kühl kalkulierend und akribisch geplant hat. Der Gedanke war vielleicht schon länger in seinem Kopf, aber ich meine, die Tat selbst geschah eher spontan.
Falls es eine Spontantat gewesen sein sollte: Hätte er sich dann nicht hilfesuchend und überfordert an eine nahestehende Person gewandt?
Aus BTs Perspektive (o. narzisstischen Selbstwahrnehmung?) war der Plan evtl. nicht so chaotisch. Annahme Plan:
- Hat er sich einen guten Vorwand ausgedacht, damit ihn Ch. B. in die Wohnung ließ?
- Am Mo. Erkältung und Bad (während ermittelter Tatzeit)
- Sonntagsbesuch ausdenken, um erzählen zu können, man habe sich versöhnt und die Tante habe ihn gebeten, dienstags zu arbeiten.
- Am Di. ab morgens dafür sorgen, dass das Personal die Füße stillhält und Zeitungen verschwinden lassen.
- Anschließend eine lange Fahrt unternehmen und mit 500 € in der Tanke bezahlen (Alibi + Beweismittel verschwinden lassen).
- Ab frühem Mittag wieder dafür sorgen, dass niemand wg. der Tante beunruhigt ist.
- Abends die Leiche auffinden, um Spuren zu hinterlassen.
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Wie ich schon gefragt habe: Hatten MT und BT am Di. schon vor dem frühen Nachmittag (tel.) Kontakt? Haben die Brüder am Di. auch bei Bekannten nach der Tante gefragt? Wussten sie schon, dass die Tante auch nicht beim Stammtisch erschienen war? Falls ja, hätte noch viel mehr dafür gesprochen, spätestens am frühen Nachmittag die Rettungsdienste zu alarmieren, um in CBs Wohnung zu gelangen.
Zeitangaben im Urteil:[BT] habe er auch am frühen Nachmittag noch mehrmals versucht, die Tante zu erreichen. Sein Bruder M. sei hinauf zur Wohnung der Tante gegangen und habe überprüft, ob die Alarmanlage eingeschaltet sei. (…)
Bzw.Gegen 16.00 Uhr sei er nach Hause gefahren. Er habe telefonisch von seinem Bruder erfahren, dass sich die Tante immer noch nicht gemeldet habe. Sein Bruder habe in seinem Auftrag festgestellt, dass die Alarmanlage in der Wohnung der Tante deaktiviert gewesen sei. Dies sei für ihn ein Anhaltspunkt dafür gewesen, dass die Tante in der Wohnung gewesen sei. Er sei aus diesem Grund zur Garage gefahren und dort gegen 18.30 Uhr eingetroffen. Dort habe ihm sein Bruder mitgeteilt, Herr W. sei bereits mit dem Schlüssel zur Garage unterwegs.