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Mordfall Charlotte Böhringer

30.167 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, München, 2006 ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Mordfall Charlotte Böhringer

Mordfall Charlotte Böhringer

gestern um 15:58
Zitat von R.d.RR.d.R schrieb:Ich glaube auch, dass die Unordnung im Büro bewusst verursacht wurde. Das Testament jedenfalls aber fand sich wohl dort, wo es schon vorher deponiert war. Für Dr. R. wäre es tatsächlich nur interessant gewesen, wenn C.B. ihm gegenüber im Vorfeld eine beabsichtigte Änderung der bisherigen Verfügung angekündigt hätte.
Offen bleibt auch die Frage, ob Dr. R. Kenntnis vom beabsichtigten Hausverkauf hatte.
Die Story rund um den geplanten Hausverkauf, der als Motiv des Arztes für den Mord herhalten muss, ist doch eh an den Haaren herbeigezogen.
Der Sohn war in dem Testament mit dem Haus bedacht worden, wenn es zum Todeszeitpunkt nicht mehr in ihrem Besitz gewesen wäre, wäre er leer ausgegangen. Anders als bei BT stand aber doch nie eine geplante Enterbung zur Debatte. CB hätte den Sohn dann halt einfach in einer nächsten Version des Testamentes mit einem anderen Haus aus ihrem Portfolio oder Geld bedenken können. Sie wollte das Haus ja nicht verkaufen, um es dem Arztsohn vorzuenthalten. Insofern hätte der Arzt die nicht ermorden müssen, damit sein Sohn ein Erbe von ihr bekommt. Entweder hätte sie selbst dran gedacht, das Testament entsprechend zu ändern oder er hätte sie freundlich dran erinnern können, dass das verkaufte Haus doch eigentlich als Erbe für seinen Sohn gedacht war.
Problematisch wäre es für ihn bzw. den Sohn doch nur geworden, wenn sie zwischen Hausverkauf (und hier zählt die Untrerschrift beim Notar, nicht ein Anruf bei einem Hausverwalter oder die Beauftragung eines Maklers als Stichtag) und neuem Testament verstorben wäre.

BT hatte da schon einen ganz anderen Druck auf dem Kessel. Für ihn stand eine aktive Enterbung an, wenn CB dahinter gekommen wäre, dass er ihr seit Jahren den fleißigen und erfolgreichen Jurastudenten vormimt.


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Mordfall Charlotte Böhringer

gestern um 16:22
Zitat von GrillageGrillage schrieb:Der Sohn war in dem Testament mit dem Haus bedacht worden...
Offensichtlich hatte der Vater aber eine weitreichendere Vorstellung über den Vermächtnisanteil. Es kam deshalb ja sogar zu einem Zivilprozess, der letztendlich in einen Vergleich mündete. Der Sohn hat "nur" das Haus bekommen.
Zitat von R.d.RR.d.R schrieb:"Der Inhalt der aufgefundenen Testamente ergibt sich aus den glaubhaften Angaben des Zeugen Rechtsanwalt B. Dieser gab an, er sei vom Nachlassgericht als Teilnachlasspfleger nach CB bestellt worden. Die Erblasserin habe drei Testamente hinterlassen. Eines vom 29.08.2000, eines vom 24.01.2004 und das letzte vom 20.11.2002. Während in den älteren Testamenten nur die Neffen der Erblasserin als Erben eingesetzt worden seien, wurde in der Verfügung von Todes wegen vom 20.11.2002 auch R. bedacht. Zunächst sei man aufgrund der Formulierung des Testaments davon ausgegangen, dass Benedict Toth, T. und R. zu je zu einem Drittel Erben seien. Über die Auslegung des Testaments sei zwischen T. und R. gestritten worden. Es sei zu einem gerichtlichen Vergleich gekommen, nach dem nunmehr der Angeklagte und (M.T.*) Erben nach CB zu je ½ seien. R. sei nur mehr der Vermächtnisnehmer. (S. 77)"
*von mir berichtigt
Quelle: Themen-Wiki: Mordfall Charlotte Böhringer



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Mordfall Charlotte Böhringer

gestern um 16:24
Wurde in der Doku erwähnt, dass zur Feststellung des Todeszeitpunkts auch der Zustand des Mageninhalts überprüft wurde? (Verdauungsprozess: Mittagessen beim Italiener)

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Zitat von R.d.RR.d.R schrieb:Um ziemlich genau 17:25 Uhr verlässt die Freundin die Wohnung von C.B., steigt in ihr Auto und verweilte dort noch einige Zeit.
Welche Zeitangabe steht bezüglich des Telefonats mit der Schwester im Urteil? Ich konnte das Telefonat bzw. auch die Uhrzeit "17.25" nicht finden.
Die Zeitangabe stimmt auch bezüglch M.S. nicht mit dem Urteil überein. Woher stammt die Angabe "17.20" in der Doku? Im Urteil steht ein Zeitrahmen. Zitat-Funktion klappt gerade nicht:

"Die Zeugin M.S. führte glaubhaft aus, sie habe das Opfer am 15.05.06 am Nachmittag in deren Wohnung besucht. Frau Böhringer habe zwei Gläser hingestellt und sie hätten zusammen Wein getrunken. Sie könne es nicht mehr genau sagen, aber sie habe das Opfer zwischen 17.00 Uhr und 18.00 Uhr wieder verlassen."

Quelle: Kopie Urteil im Wiki
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Zitat von R.d.RR.d.R schrieb:Das müsste zwischen 17:25 und 17:38 Uhr gewesen sein.
Da sich M.S. um 17.38 Uhr schon in einer anderen Funkzelle befand, kann auch diese Zeit für den von ihr gegenüber einer Journalistin behaupteten Aufenthalt im Parkhaus nicht zutreffen.

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Zitat von R.d.RR.d.R schrieb:Zudem kann sie sich angeblich nicht mehr an den Gesprächsinhalt erinnern.
Nichts ist unmöglich, aber für mich ist es merkwürdig, dass M. S. kurz nach dem Besuch schon wieder mit Ch. B. "geratscht" haben will, sich aber nicht mehr an den Inhalt des letzten Telefonats, das kurz vor dem Tod der Freundin stattfand, erinnern kann. Hatten sie vielleicht eine Meinungsverschiedenheit, die sie am Telefon fortsetzten?
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Zitat von R.d.RR.d.R schrieb:- R. ist offenbar nicht zu dem zuvor vereinbarten Stammtischtermin erschienen.
Ich weiß nicht mehr die Quelle, meine aber, dass schon im Thread steht: Dr. R. erkundigte sich telefonisch in dem Lokal, ob Ch. B. schon am Stammtisch angekommen war. Als das verneint wurde, ging er in ein anderes Lokal. (Ob er evtl. bat, man möge ihm Bescheid geben, wenn Ch. B. da ist, weiß ich nicht.)
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Zitat von R.d.RR.d.R schrieb:- Die Polizei stellte keine weiteren Ermittlungen an.
Das wissen wir nicht, weil nicht alles an die Öffentlichkeit gelangt und im Urteil nur zu finden ist, was für die Verurteilung relevant ist. Wir wissen aber, dass eine Funkzellenüberprüfung des Handys der M.S. stattfand. Folglich könnte es sein, dass Dr. R. ebenso überprüft wurde.

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Zitat von R.d.RR.d.R schrieb:Grundsätzlich frage ich mich aber warum der Testamentumschlag im Schreibtisch und nicht - wie ich es vermutet hätte - im Tresor lag.
Ungewöhnlich finde ich auch die Beschriftung mit "Bence Toth - Benedikt Toth".
Es ist nicht ungewöhnlich, dass die Erblasser den Erben mitteilen, wo diese das Testament finden können, denn nach ihrem Ableben können sie das nicht mehr. Ch. B. hatte ihrem Neffen vor dem Bruch vertraut. Falls sie nach dem Bruch beabsichtigt hatte, das Testament zu ändern und noch dazu gekommen wäre, hätte dann höchstwahrscheinlich nicht mehr sein Name auf dem Umschlag gestanden.
Eine Aufbewahrung im Tresor wäre unnötig (da kein Wertgegenstand) und evtl. eine Hürde für die Erben gewesen, falls sie die Zugangsdaten nicht kannten. Es gibt z. B. die Möglichkeit, Testamente beim Nachlassgericht zu hinterlegen. Dafür sah die Tante wohl keine Notwendigkeit.

Was war der Grund für den abgesagten RA-Termin am Todestag?

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Zitat von R.d.RR.d.R schrieb:beruht das Öffnen des Testamentumschlags im unmittelbaren Tatzusammenhang auf einer Vermutung, die aber nicht als sicher angesehen werden kann.
Welche Erklärung hast du für u. g.?
Zitat von watnuwatnu schrieb:Auffällig ist, dass der Täter gezielt nur einen kleinen Bereich des Büros durchsuchte



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Mordfall Charlotte Böhringer

gestern um 16:34
P. S.:
Zitat von R.d.RR.d.R schrieb:Spätestens nachdem im 3. Testament eine weitere Person begünstigt wurde hätte ich einen mit "(Mein) Testament" beschrifteten Umschlag erwartet.
BT war ja vor dem Bruch quasi als "Thronfolger" und GF bestimmt. Deshalb finde ich es naheliegend, dass auf dem Umschlag sein Name stand. Er wäre geeignet gewesen, sich um die notwendigen Schritte (Beantragung Erbschein usw.) zu kümmern. Der plakative Begriff "Testament" war auf dem Umschlag nicht notwendig bzw. hätte die Wahrscheinlichkeit erhöht, dass neugierige Dritte ihn öffnen.


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Mordfall Charlotte Böhringer

gestern um 16:45
Zitat von R.d.RR.d.R schrieb:Offensichtlich hatte der Vater aber eine weitreichendere Vorstellung über den Vermächtnisanteil. Es kam deshalb ja sogar zu einem Zivilprozess, der letztendlich in einen Vergleich mündete. Der Sohn hat "nur" das Haus bekommen.
Eines ist sicher: Der Vater R. war nicht Partei des Rechtsstreits, denn der Sohn sollte erben.
Und wer war Kläger? Wie ich das von juristischen Schriftsätzen kenne, wird die KlägerInnen-Seite zuerst genannt, also die Namen der "Kl. ./. Bekl." o. "Kl. vs. Bekl."
Ob das hier auch anzunehmen ist?
Zitat von R.d.RR.d.R schrieb:die Auslegung des Testaments sei zwischen T. und R. gestritten worden.



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Mordfall Charlotte Böhringer

gestern um 16:53
Zitat von R.d.RR.d.R schrieb:Offensichtlich hatte der Vater aber eine weitreichendere Vorstellung über den Vermächtnisanteil. Es kam deshalb ja sogar zu einem Zivilprozess, der letztendlich in einen Vergleich mündete. Der Sohn hat "nur" das Haus bekommen.
Umso mehr fällt aber dann doch das behauptete Tatmotiv (der zeitnah geplante Verkauf des Hauses) weg. Wenn der Vater eh annahm, sein Sohn würde zu 1/3 erben, konnte es ihm ja egal sein, ob das Haus verkauft und dafür der kaufbetrag auf dem Konto ist oder ob das Haus noch zum Vermögen der CB gehört.
Die PTF (= Pro Tod-Fraktion, um mal beim Slang unseres Mitschreibers hier zu bleiben) behauptet ja, der Arzt habe nicht nur ein gefälschtes Sauna-Alibi, sondern auch ein Motiv gehabt: er habe verhindern wollen, dass CB das Haus verkauft, das sein Sohn erben sollte.


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Mordfall Charlotte Böhringer

gestern um 17:58
Zitat von R.d.RR.d.R schrieb:"Die Spurenlage am Umschlag, in dem das Testament aufgefunden wurde, spricht nicht gegen den Schluss, dass der Täter im Zuge des Tatgeschehens den Umschlag öffnete und wieder verschloss. Der Umschlag wurde nämlich insgesamt mehrmals geöffnet und durch Verkleben erneut verschlossen. Eine Bestimmung der Zeitpunkte der Verklebung ist nicht möglich."
Dieser von dir zitierte Text stammt von Witting und ist einem seiner Wiederaufnahmeanträge entnommen.

Im Urteil heißt es:
Auf dem Schreibtisch befanden sich seine Spuren sowohl auf einem Briefumschlag, in dem das Testament des Opfers steckte, als auch auf dem Testament selbst.
Was will uns Witting damit nahebringen? Dass BT schon Wochen vorher ins Büro der Tante geschlichen sein könnte und dort heimlich den auf dem Schreibtisch befindlichen Umschlag geöffnet und die darin befindlichen Testamente herausnommen haben könnte? Warum sollte er? Das ist doch eher fernliegend.
Grundsätzlich frage ich mich aber warum der Testamentumschlag im Schreibtisch und nicht - wie ich es vermutet hätte - im Tresor lag.
Besagter Umschlag lag nicht in, sondern auf dem Schreibtisch. CB zog wohl nicht in Betracht, dass irgendwelche unbefügten Personen in ihrem Büro herumstöbern würden.
Auf dem Schreibtisch sei in einem Plastikständer ein Umschlag mit der Aufschrift „Bence Toth- Benedikt Toth“ aufgefunden worden.
So wird im Urteil die Auffindesituation beschrieben.
Ungewöhnlich finde ich auch die Beschriftung mit "Bence Toth - Benedikt Toth".
Es handelt sich hierbei um eigene, höchst individueller Notizen, die keiner Beurteilung Anderer unterliegen.
Spätestens nachdem im 3. Testament eine weitere Person begünstigt wurde hätte ich einen mit "(Mein) Testament" beschrifteten Umschlag erwartet.
Da scheint also zwischen deiner Erwartung und dem Handeln von CB eine gewisse Diskrepanz zu bestehen.


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Mordfall Charlotte Böhringer

gestern um 18:06
Zitat von GrillageGrillage schrieb:Umso mehr fällt aber dann doch das behauptete Tatmotiv (der zeitnah geplante Verkauf des Hauses) weg. Wenn der Vater eh annahm, sein Sohn würde zu 1/3 erben, konnte es ihm ja egal sein, ob das Haus verkauft und dafür der kaufbetrag auf dem Konto ist oder ob das Haus noch zum Vermögen der CB gehört.
Die Frage ist ab wann er dieser Annahme war. Es handelt sich dabei ja wohl um seine Interpretation des Testaments. Das wurde (ihm bzw.) seinem Sohn aber erst nach dem Tod von C.B. eröffnet.


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Mordfall Charlotte Böhringer

gestern um 18:22
Zitat von watnuwatnu schrieb:Welche Erklärung hast du für u. g.?
Zitat von watnuwatnu schrieb:Auffällig ist, dass der Täter gezielt nur einen kleinen Bereich des Büros durchsuchte
Durchsuchte oder eben nur durcheinander inszenierte...? Viel Zeit dazu hatte jedenfalls er nicht.
Zitat von watnuwatnu schrieb:Ob das hier auch anzunehmen ist?
Zitat von R.d.RR.d.R schrieb:die Auslegung des Testaments sei zwischen T. und R. gestritten worden.
Ich denke hier wurde die Hauptpartei (T.) dieses Prozesses zuerst genannt und danach der Zeuge (R.).
Für mich ist deshalb aus dieser Reihenfolge nicht klar, wer der Kläger war, wobei ich eher von R. ausgehe, weil er offensichtlich mehr wollte als ihm das Gericht letztendlich "als nur Vermächtnisnehmer" zusprach.


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Mordfall Charlotte Böhringer

gestern um 18:44
Zitat von emzemz schrieb:
Zitat von R.d.RR.d.R schrieb:"Die Spurenlage am Umschlag, in dem das Testament aufgefunden wurde, spricht nicht gegen den Schluss, dass der Täter im Zuge des Tatgeschehens den Umschlag öffnete und wieder verschloss. Der Umschlag wurde nämlich insgesamt mehrmals geöffnet und durch Verkleben erneut verschlossen. Eine Bestimmung der Zeitpunkte der Verklebung ist nicht möglich."
Dieser von dir zitierte Text stammt von Witting und ist einem seiner Wiederaufnahmeanträge entnommen.
Dieser Text stammt nicht von Witting, sondern tatsächlich aus dem Urteil
Quelle: Themen-Wiki: Mordfall Charlotte Böhringer


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Mordfall Charlotte Böhringer

gestern um 19:04
Zitat von R.d.RR.d.R schrieb:Die Frage ist ab wann er dieser Annahme war. Es handelt sich dabei ja wohl um seine Interpretation des Testaments. Das wurde (ihm bzw.) seinem Sohn aber erst nach dem Tod von C.B. eröffnet.
Aber die Frage gilt doch für die Behauptung der PTF genauso: woher und seit wann wusste er, dass sein Sohn in CBs Testament bedacht wurde? Wa konkret wusste er und von wem?
Man kann sogar noch weiter fragen: ist überhaupt gesichert, dass er das wusste.
Offenbar wird davon ausgegangen, dass CB ihm oder dem Sohn dies mitgeteilt hat und dass er auch Kenntnis hatte, dass die plante das Haus zu verkaufen. Dann müsste man ja aber auch davon ausgehen, dass die den Vater oder den Sohn auch davon in Kenntnis gesetzt hatte, dass sie das Testament ändern will oder geändert hat und er 1/3-Erbe werden soll.

Wenn ich bedenke, wie groß CBs Vermögen war und wie wichtig ihr die Unternehmensnachfolge und das Vererben war, dann gehe ich davon aus, dass die zu dem Arzt und/oder seinem Sohn ein sehr enges vertrauensvolles Verhältnis gehabt haben muss. Sie hätte doch nicht irgendeinem entfernten Bekannten 1/3 von ihrem bzw. von OBs Vermögen vererbt Zuma l sie damit ja auch wusste, dass sich dann ihre Neffen mit dieser Person irgendwie einigen müssen. Insofern denke ich, dass sie den Arzt und/oder den Sohn sicher über die Testamentsänderung informiert hät.


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gestern um 19:04
@R.d.R

Stimmt, du hast Recht.
Habe da was verwechselt gehabt
Sorry


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gestern um 19:16
@Grillage
Ich denke man muß hier zwischen Erbe und Vemächtnisnehmer unterscheiden.
R. wurde explizit als Vermächtnisnehmer bezeichent.

"Ein Vermächtnisnehmer ist eine durch Testament oder Erbvertrag begünstigte Person, die einen bestimmten Vermögenswert (z.B. Geld, Schmuck, Immobilie) erhält, ohne Erbe zu werden."



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Mordfall Charlotte Böhringer

gestern um 20:59
Zitat von GrillageGrillage schrieb:Umso mehr fällt aber dann doch das behauptete Tatmotiv (der zeitnah geplante Verkauf des Hauses) weg. Wenn der Vater eh annahm, sein Sohn würde zu 1/3 erben, konnte es ihm ja egal sein, ob das Haus verkauft und dafür der kaufbetrag auf dem Konto ist oder ob das Haus noch zum Vermögen der CB gehört.
Zitat von R.d.RR.d.R schrieb:@Grillage
Ich denke man muß hier zwischen Erbe und Vemächtnisnehmer unterscheiden.
R. wurde explizit als Vermächtnisnehmer bezeichent.
Genau über diese Frage haben sich die Parteien T. und Sohn R. doch erst vor Gericht verglichen, d. h. geeinigt.
Wäre das Testament eindeutig formuliert gewesen, wäre der Prozess nicht notwendig gewesen. Wir wissen auch nicht, was Ch. B. dem Sohn R. versprochen hatte (Erbschaft oder Vermächtnis?). Wir wissen nur, worauf sich die Parteien einigten, aber nicht, ob das ihr letzter Wille war.
Hier ist nochmals die Passage, die du heute zitiert hast (Hervorh. durch mich):
Zunächst sei man aufgrund der Formulierung des Testaments davon ausgegangen, dass Benedict Toth, T. und R. zu je zu einem Drittel Erben seien. Über die Auslegung des Testaments sei zwischen T. und R. gestritten worden. Es sei zu einem gerichtlichen Vergleich gekommen, nach dem nunmehr der Angeklagte und R. Erben nach CB zu je ½ seien. R. sei nur mehr der Vermächtnisnehmer. (S. 77)
"gerichtlicher Vergleich" heißt, die Parteien haben sich vor Gericht geeinigt. (Zur Abgrenzung: Man hätte sich auch außergerichtlich vergleichen/einigen können.)
Zitat von R.d.RR.d.R schrieb:Ich denke hier wurde die Hauptpartei (T.) dieses Prozesses zuerst genannt und danach der Zeuge (R.).
Für mich ist deshalb aus dieser Reihenfolge nicht klar, wer der Kläger war, wobei ich eher von R. ausgehe, weil er offensichtlich mehr wollte als ihm das Gericht letztendlich "als nur Vermächtnisnehmer" zusprach.
Das Gericht hat ihm das nicht zugesprochen, die Parteien haben sich per Vergleich geeinigt (s. o.).
Für deine Annahme existiert jedenfalls kein objektiver Grund, denn wir wissen es nicht, wer Kl. und Bekl. war.
Mit "R." ist nicht der Zeuge "Dr. R." gemeint. Wie schon geschrieben: Dr. R hatte rechtlich mit dem Testament nichts zu tun. Naheliegend ist, dass der Sohn den Nachnamen des Vaters hat, deshalb "R".

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Zitat von R.d.RR.d.R schrieb:
Zitat von watnuwatnu schrieb:
Zitat von watnuwatnu schrieb:Auffällig ist, dass der Täter gezielt nur einen kleinen Bereich des Büros durchsuchte
Durchsuchte oder eben nur durcheinander inszenierte...? Viel Zeit dazu hatte jedenfalls er nicht.
Ja, viel Zeit hatte er offenbar nicht. Weshalb ist er nach oben gehechtet und hat sich nur um den Schreibtisch herum ausgetobt? Wertgegensachen und Geld können auch in Wohnzimmerschränken und anderen Räumen versteckt sein. Er hätte also unten anfangen können. Schmuck wurde wohl keiner gestohlen.


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Mordfall Charlotte Böhringer

gestern um 21:29
Zitat von R.d.RR.d.R schrieb:Spielen wir das mal durch und verwenden hierbei den in der Doku gezeigten Zeitablauf: [...] Es tut sich die Frage auf, was "Mister X" dann wohl zwischen 17:38 Uhr und 18:14 Uhr gemacht hat.

Nun er könnte z.B. untere anderem in den Heizungskeller gegangen sein auf der Suche nach einer passenden Tatwaffe und dabei den Schlacke- bzw. Schweißerhammer entdeckt haben auf dessen Verwendung sowohl die in den Kopfwunden von Charlotte Böhringer gefundenen Eisenkügelchen hindeuten als auch das im schriftlichen Urteil beschriebene Verletzungsbild des Opfers.

Zitat von R.d.RR.d.R schrieb:Für Dr. R. wäre es tatsächlich nur interessant gewesen, wenn C.B. ihm gegenüber im Vorfeld eine beabsichtigte Änderung der bisherigen Verfügung angekündigt hätte. Offen bleibt auch die Frage, ob Dr. R. Kenntnis vom beabsichtigten Hausverkauf hatte.

Nun wenn man seine Person hinsichtlich eines möglichen Tatmotivs in Erwägung zieht dann würde das durchaus Sinn ergeben: Charlotte Böhringer beabsichtigt das Haus zu verkaufen, der Mann erhält Kenntnis davon, er versucht sie umzustimmen jedoch können sie sich bei seinem Besuch nicht einigen und es kommt dann am Fuß der Treppe zu jenem unheilvollen, brutalen, Tatgeschehen wie es in den neuen Gutachten, u.a. aus Mittweida, dargestellt wird:

Professor Labudde
Wir haben also dann die Tatortfotos genommen, sind dann auch wirklich vor Ort gefahren, haben also den Raum vermessen, ihn nachgestellt als 3D Modell. Und innerhalb dieses 3D Modells haben wir dann alle für uns auswertbaren und messbaren Blutspuren, ja also in eine Projektion in diesen Raum gelegt und konnten danach sozusagen den Tatablauf auf Grundlage des Blutspritzmusters rekonstruieren. So konnten wir also sagen, also a) das Hauptgeschehen ist im hinteren Teil des unteren Flurs ja und das Opfer hat am Anfang, von unserer Annahme aus, rücklings an der Wand gestanden zwischen den dort hängenden Bildern.

Axel Petermann
Also Charlotte Böhringer ist nicht in der Eingangstür überfallen worden bzw. hat sie dort nicht die ersten Schläge bekommen, das war hinten im Raum. Und deswegen ist auch ein ganz anderes Tatgeschehen bewiesen und das alte muss korrigiert werden!
Ab Zeitindex 1h 29.35 Minute
https://www.zdf.de/play/dokus/zdfinfo-taeterjagd-in-deutschland--100/zdfinfo-taeterjagd-in-deutschland-der-parkhausmord-100

Das alles wird im kommenden Probationsverfahren gefolgt vom Wiederaufnahmeverfahren noch eine große Rolle spielen!


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gestern um 21:50
@Mauser
Ohja und dann hatte der Mann sowas von Glück ,dass B.T bei seiner Zeugenvernehmung Mitteilt er wäre noch eine Tageszeitung kaufen gewesen an diesem Montag ,nur wo der Zeitungskiosk ist ,weiß er bis heute nicht.
Ende der Geschichte


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gestern um 22:31
Zitat von MauserMauser schrieb am 16.04.2026:Man kann und braucht das Gequake von der Anti-Toth-Fraktion (ATF) hier ohnehin nicht ernst zu nehmen, von da kommen eh immer nur wieder die ewiggleichen Plattitüden, wie von so einer Schallplatte mit Sprung, welche angesichts der beiden neuen Gutachten jedoch längst widerlegt und somit Kokolores sind!



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gestern um 22:34
@Mauser
Wenn ein Guter Staatsanwalt dabei ist ,wird er dass Gutachten in der Luft zerreißen .


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gestern um 23:14
Zitat von GrillageGrillage schrieb:BT hatte da schon einen ganz anderen Druck auf dem Kessel. Für ihn stand eine aktive Enterbung an, wenn CB dahinter gekommen wäre, dass er ihr seit Jahren den fleißigen und erfolgreichen Jurastudenten vormimt.
Bzw., dass er nicht einmal das erste Staatsexamen vorweisen konnte. Auch führten noch weitere Ereignisse laut Urteil zum Bruch. Der Streit wegen der Reifen war vermutlich nur noch das I-Tüpfelchen. Der Diebstahl aus den Parkautomaten war auch aufgeflogen. (Hervorh. durch mich):
Der Umstand, dass der Angeklagte für die Tante im Hinblick auf das reibungslose Funktionieren des Betriebs nicht mehr unentbehrlich war, wurde deutlich und auch dem Angeklagten vom Opfer plakativ deutlich gemacht, indem sie seine Befugnisse im Betrieb beschnitt. So durfte der Angeklagte, entsprechend den glaubhaften Angaben des Zeugen W. ab seiner – W.‘s – Aufnahme der Tätigkeit in der Parkgarage die Parkkassenautomaten nicht mehr entleeren. Hierzu seien nur er und der Zeuge R. befugt gewesen. Zudem musste der Angeklagte die Büroschlüssel abgeben. Dieser Umstand wird übereinstimmend glaubhaft bestätigt von den Zeugen W., E., R. und T. Die Zeugin L. führte in diesem Zusammenhang glaubhaft und ohne jeglichen Belastungseifer, sowie um korrekte Erinnerung bemüht, aus, Herr R. habe ihr etwa im April 2006 im Auftrag des Opfers ausgerichtet, sie solle bei ihrem Dienstschluss immer die Bürotüren absperren. Zur Begründung sei angegeben worden, das Opfer wolle nicht mehr, dass sich der Angeklagte alleine im Büro aufhalte. (S. 68)
Quelle: Kopie des Urteils im Wiki

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Zitat von MauserMauser schrieb:Nun er könnte z.B. untere anderem in den Heizungskeller gegangen sein auf der Suche nach einer passenden Tatwaffe und dabei den Schlacke- bzw. Schweißerhammer entdeckt haben
Abgesehen davon, dass du die Schweißarbeiten in der Parkgarage mit der Arbeit des Heizungsmonteurs im Heizungskeller durcheinanderwirfst:
Der Heizungskeller soll unverschlossen gewesen sein? Mr. X. soll hellseherische Kräfte besessen haben und gewusst haben, wo im großen Parkhaus sich ein "freilaufender" Hammer befindet? Dann soll er auch noch durch das ganze Haus gegangen sein? Trotz der Gefahr, von Personal oder Kunden gesehen zu werden?
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Zitat von MauserMauser schrieb:er versucht sie umzustimmen jedoch können sie sich bei seinem Besuch nicht einigen und es kommt dann am Fuß der Treppe zu jenem unheilvollen, brutalen, Tatgeschehen wie es in den neuen Gutachten, u.a. aus Mittweida, dargestellt wird:
Und Dr. R. soll sich gedacht haben, "ich gehe vor dem Besuch in den Heizungskeller. Dort ist bestimmt ein Hammer. Den hole ich, für den Fall, dass ich Ch. nicht umstimmen kann", (Fortsetzung siehe oben).
Und die Freundin M. S. ist dem guten Freund Dr. R. zuvor nie über den Weg gelaufen? Zu keinem Geburtstag der gemeinsamen Freundin Ch. B., zu keiner anderen geselligen Runde bei Ch. B., bei keinem Gaststättenbesuch oder anderem gesellschaftlichen Events?
M. S. will doch einen Unbekannten gesehen haben. War der gute Freund, Dr. R., denn nicht auf der Beerdigung von Oskar B.?
Falls M. S. den Dr. R. kannte, kann der nicht ihr Phantom "Mr. X" sein.

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@R.d.R , weißt du noch, woher die Zeitangaben stammten? Siehe meine Fragen, bezüglich der Diskrepanzen:
Beitrag von watnu (Seite 1.467)


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Mordfall Charlotte Böhringer

gestern um 23:21
Zitat von FelixMonkFelixMonk schrieb:MDR Tätern auf der Spur
Thx für den Tipp. Die Doku ist kürzer als die ZDF-Doku und Friedrichsen, Petermann & Co sind auch dabei.
Youtube: Der Parkhausmord -Tätern auf der Spur - 15. September 2021
Der Parkhausmord -Tätern auf der Spur - 15. September 2021
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