Wurde in der Doku erwähnt, dass zur Feststellung des Todeszeitpunkts auch der Zustand des Mageninhalts überprüft wurde? (Verdauungsprozess: Mittagessen beim Italiener)
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R.d.R schrieb:Um ziemlich genau 17:25 Uhr verlässt die Freundin die Wohnung von C.B., steigt in ihr Auto und verweilte dort noch einige Zeit.
Welche Zeitangabe steht bezüglich des Telefonats mit der Schwester im Urteil? Ich konnte das Telefonat bzw. auch die Uhrzeit "17.25" nicht finden.
Die Zeitangabe stimmt auch bezüglch M.S. nicht mit dem Urteil überein. Woher stammt die Angabe "17.20" in der Doku? Im Urteil steht ein Zeitrahmen. Zitat-Funktion klappt gerade nicht:
"Die Zeugin M.S. führte glaubhaft aus, sie habe das Opfer am 15.05.06 am Nachmittag in deren Wohnung besucht. Frau Böhringer habe zwei Gläser hingestellt und sie hätten zusammen Wein getrunken. Sie könne es nicht mehr genau sagen, aber sie habe das Opfer zwischen 17.00 Uhr und 18.00 Uhr wieder verlassen."
Quelle: Kopie Urteil im Wiki
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R.d.R schrieb:Das müsste zwischen 17:25 und 17:38 Uhr gewesen sein.
Da sich M.S. um 17.38 Uhr schon in einer anderen Funkzelle befand, kann auch diese Zeit für den von ihr gegenüber einer Journalistin behaupteten Aufenthalt im Parkhaus nicht zutreffen.
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R.d.R schrieb:Zudem kann sie sich angeblich nicht mehr an den Gesprächsinhalt erinnern.
Nichts ist unmöglich, aber für mich ist es merkwürdig, dass M. S. kurz nach dem Besuch schon wieder mit Ch. B. "geratscht" haben will, sich aber nicht mehr an den Inhalt des letzten Telefonats, das kurz vor dem Tod der Freundin stattfand, erinnern kann. Hatten sie vielleicht eine Meinungsverschiedenheit, die sie am Telefon fortsetzten?
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R.d.R schrieb:- R. ist offenbar nicht zu dem zuvor vereinbarten Stammtischtermin erschienen.
Ich weiß nicht mehr die Quelle, meine aber, dass schon im Thread steht: Dr. R. erkundigte sich telefonisch in dem Lokal, ob Ch. B. schon am Stammtisch angekommen war. Als das verneint wurde, ging er in ein anderes Lokal. (Ob er evtl. bat, man möge ihm Bescheid geben, wenn Ch. B. da ist, weiß ich nicht.)
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R.d.R schrieb:- Die Polizei stellte keine weiteren Ermittlungen an.
Das wissen wir nicht, weil nicht alles an die Öffentlichkeit gelangt und im Urteil nur zu finden ist, was für die Verurteilung relevant ist. Wir wissen aber, dass eine Funkzellenüberprüfung des Handys der M.S. stattfand. Folglich könnte es sein, dass Dr. R. ebenso überprüft wurde.
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R.d.R schrieb:Grundsätzlich frage ich mich aber warum der Testamentumschlag im Schreibtisch und nicht - wie ich es vermutet hätte - im Tresor lag.
Ungewöhnlich finde ich auch die Beschriftung mit "Bence Toth - Benedikt Toth".
Es ist nicht ungewöhnlich, dass die Erblasser den Erben mitteilen, wo diese das Testament finden können, denn nach ihrem Ableben können sie das nicht mehr. Ch. B. hatte ihrem Neffen vor dem Bruch vertraut. Falls sie nach dem Bruch beabsichtigt hatte, das Testament zu ändern und noch dazu gekommen wäre, hätte dann höchstwahrscheinlich nicht mehr sein Name auf dem Umschlag gestanden.
Eine Aufbewahrung im Tresor wäre unnötig (da kein Wertgegenstand) und evtl. eine Hürde für die Erben gewesen, falls sie die Zugangsdaten nicht kannten. Es gibt z. B. die Möglichkeit, Testamente beim Nachlassgericht zu hinterlegen. Dafür sah die Tante wohl keine Notwendigkeit.
Was war der Grund für den abgesagten RA-Termin am Todestag?
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R.d.R schrieb:beruht das Öffnen des Testamentumschlags im unmittelbaren Tatzusammenhang auf einer Vermutung, die aber nicht als sicher angesehen werden kann.
Welche Erklärung hast du für u. g.?
watnu schrieb:Auffällig ist, dass der Täter gezielt nur einen kleinen Bereich des Büros durchsuchte