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Mordfall Charlotte Böhringer

30.187 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, München, 2006 ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Mordfall Charlotte Böhringer

Mordfall Charlotte Böhringer

23.04.2026 um 15:58
Zitat von R.d.RR.d.R schrieb:Ich glaube auch, dass die Unordnung im Büro bewusst verursacht wurde. Das Testament jedenfalls aber fand sich wohl dort, wo es schon vorher deponiert war. Für Dr. R. wäre es tatsächlich nur interessant gewesen, wenn C.B. ihm gegenüber im Vorfeld eine beabsichtigte Änderung der bisherigen Verfügung angekündigt hätte.
Offen bleibt auch die Frage, ob Dr. R. Kenntnis vom beabsichtigten Hausverkauf hatte.
Die Story rund um den geplanten Hausverkauf, der als Motiv des Arztes für den Mord herhalten muss, ist doch eh an den Haaren herbeigezogen.
Der Sohn war in dem Testament mit dem Haus bedacht worden, wenn es zum Todeszeitpunkt nicht mehr in ihrem Besitz gewesen wäre, wäre er leer ausgegangen. Anders als bei BT stand aber doch nie eine geplante Enterbung zur Debatte. CB hätte den Sohn dann halt einfach in einer nächsten Version des Testamentes mit einem anderen Haus aus ihrem Portfolio oder Geld bedenken können. Sie wollte das Haus ja nicht verkaufen, um es dem Arztsohn vorzuenthalten. Insofern hätte der Arzt die nicht ermorden müssen, damit sein Sohn ein Erbe von ihr bekommt. Entweder hätte sie selbst dran gedacht, das Testament entsprechend zu ändern oder er hätte sie freundlich dran erinnern können, dass das verkaufte Haus doch eigentlich als Erbe für seinen Sohn gedacht war.
Problematisch wäre es für ihn bzw. den Sohn doch nur geworden, wenn sie zwischen Hausverkauf (und hier zählt die Untrerschrift beim Notar, nicht ein Anruf bei einem Hausverwalter oder die Beauftragung eines Maklers als Stichtag) und neuem Testament verstorben wäre.

BT hatte da schon einen ganz anderen Druck auf dem Kessel. Für ihn stand eine aktive Enterbung an, wenn CB dahinter gekommen wäre, dass er ihr seit Jahren den fleißigen und erfolgreichen Jurastudenten vormimt.


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Mordfall Charlotte Böhringer

23.04.2026 um 16:22
Zitat von GrillageGrillage schrieb:Der Sohn war in dem Testament mit dem Haus bedacht worden...
Offensichtlich hatte der Vater aber eine weitreichendere Vorstellung über den Vermächtnisanteil. Es kam deshalb ja sogar zu einem Zivilprozess, der letztendlich in einen Vergleich mündete. Der Sohn hat "nur" das Haus bekommen.
Zitat von R.d.RR.d.R schrieb:"Der Inhalt der aufgefundenen Testamente ergibt sich aus den glaubhaften Angaben des Zeugen Rechtsanwalt B. Dieser gab an, er sei vom Nachlassgericht als Teilnachlasspfleger nach CB bestellt worden. Die Erblasserin habe drei Testamente hinterlassen. Eines vom 29.08.2000, eines vom 24.01.2004 und das letzte vom 20.11.2002. Während in den älteren Testamenten nur die Neffen der Erblasserin als Erben eingesetzt worden seien, wurde in der Verfügung von Todes wegen vom 20.11.2002 auch R. bedacht. Zunächst sei man aufgrund der Formulierung des Testaments davon ausgegangen, dass Benedict Toth, T. und R. zu je zu einem Drittel Erben seien. Über die Auslegung des Testaments sei zwischen T. und R. gestritten worden. Es sei zu einem gerichtlichen Vergleich gekommen, nach dem nunmehr der Angeklagte und (M.T.*) Erben nach CB zu je ½ seien. R. sei nur mehr der Vermächtnisnehmer. (S. 77)"
*von mir berichtigt
Quelle: Themen-Wiki: Mordfall Charlotte Böhringer



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Mordfall Charlotte Böhringer

23.04.2026 um 16:34
P. S.:
Zitat von R.d.RR.d.R schrieb:Spätestens nachdem im 3. Testament eine weitere Person begünstigt wurde hätte ich einen mit "(Mein) Testament" beschrifteten Umschlag erwartet.
BT war ja vor dem Bruch quasi als "Thronfolger" und GF bestimmt. Deshalb finde ich es naheliegend, dass auf dem Umschlag sein Name stand. Er wäre geeignet gewesen, sich um die notwendigen Schritte (Beantragung Erbschein usw.) zu kümmern. Der plakative Begriff "Testament" war auf dem Umschlag nicht notwendig bzw. hätte die Wahrscheinlichkeit erhöht, dass neugierige Dritte ihn öffnen.


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Mordfall Charlotte Böhringer

23.04.2026 um 16:45
Zitat von R.d.RR.d.R schrieb:Offensichtlich hatte der Vater aber eine weitreichendere Vorstellung über den Vermächtnisanteil. Es kam deshalb ja sogar zu einem Zivilprozess, der letztendlich in einen Vergleich mündete. Der Sohn hat "nur" das Haus bekommen.
Eines ist sicher: Der Vater R. war nicht Partei des Rechtsstreits, denn der Sohn sollte erben.
Und wer war Kläger? Wie ich das von juristischen Schriftsätzen kenne, wird die KlägerInnen-Seite zuerst genannt, also die Namen der "Kl. ./. Bekl." o. "Kl. vs. Bekl."
Ob das hier auch anzunehmen ist?
Zitat von R.d.RR.d.R schrieb:die Auslegung des Testaments sei zwischen T. und R. gestritten worden.



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23.04.2026 um 17:58
Zitat von R.d.RR.d.R schrieb:"Die Spurenlage am Umschlag, in dem das Testament aufgefunden wurde, spricht nicht gegen den Schluss, dass der Täter im Zuge des Tatgeschehens den Umschlag öffnete und wieder verschloss. Der Umschlag wurde nämlich insgesamt mehrmals geöffnet und durch Verkleben erneut verschlossen. Eine Bestimmung der Zeitpunkte der Verklebung ist nicht möglich."
Dieser von dir zitierte Text stammt von Witting und ist einem seiner Wiederaufnahmeanträge entnommen.

Im Urteil heißt es:
Auf dem Schreibtisch befanden sich seine Spuren sowohl auf einem Briefumschlag, in dem das Testament des Opfers steckte, als auch auf dem Testament selbst.
Was will uns Witting damit nahebringen? Dass BT schon Wochen vorher ins Büro der Tante geschlichen sein könnte und dort heimlich den auf dem Schreibtisch befindlichen Umschlag geöffnet und die darin befindlichen Testamente herausnommen haben könnte? Warum sollte er? Das ist doch eher fernliegend.
Grundsätzlich frage ich mich aber warum der Testamentumschlag im Schreibtisch und nicht - wie ich es vermutet hätte - im Tresor lag.
Besagter Umschlag lag nicht in, sondern auf dem Schreibtisch. CB zog wohl nicht in Betracht, dass irgendwelche unbefügten Personen in ihrem Büro herumstöbern würden.
Auf dem Schreibtisch sei in einem Plastikständer ein Umschlag mit der Aufschrift „Bence Toth- Benedikt Toth“ aufgefunden worden.
So wird im Urteil die Auffindesituation beschrieben.
Ungewöhnlich finde ich auch die Beschriftung mit "Bence Toth - Benedikt Toth".
Es handelt sich hierbei um eigene, höchst individueller Notizen, die keiner Beurteilung Anderer unterliegen.
Spätestens nachdem im 3. Testament eine weitere Person begünstigt wurde hätte ich einen mit "(Mein) Testament" beschrifteten Umschlag erwartet.
Da scheint also zwischen deiner Erwartung und dem Handeln von CB eine gewisse Diskrepanz zu bestehen.


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Mordfall Charlotte Böhringer

23.04.2026 um 18:44
Zitat von emzemz schrieb:
Zitat von R.d.RR.d.R schrieb:"Die Spurenlage am Umschlag, in dem das Testament aufgefunden wurde, spricht nicht gegen den Schluss, dass der Täter im Zuge des Tatgeschehens den Umschlag öffnete und wieder verschloss. Der Umschlag wurde nämlich insgesamt mehrmals geöffnet und durch Verkleben erneut verschlossen. Eine Bestimmung der Zeitpunkte der Verklebung ist nicht möglich."
Dieser von dir zitierte Text stammt von Witting und ist einem seiner Wiederaufnahmeanträge entnommen.
Dieser Text stammt nicht von Witting, sondern tatsächlich aus dem Urteil
Quelle: Themen-Wiki: Mordfall Charlotte Böhringer


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Mordfall Charlotte Böhringer

23.04.2026 um 19:04
@R.d.R

Stimmt, du hast Recht.
Habe da was verwechselt gehabt
Sorry


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Mordfall Charlotte Böhringer

23.04.2026 um 19:16
@Grillage
Ich denke man muß hier zwischen Erbe und Vemächtnisnehmer unterscheiden.
R. wurde explizit als Vermächtnisnehmer bezeichent.

"Ein Vermächtnisnehmer ist eine durch Testament oder Erbvertrag begünstigte Person, die einen bestimmten Vermögenswert (z.B. Geld, Schmuck, Immobilie) erhält, ohne Erbe zu werden."



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Mordfall Charlotte Böhringer

23.04.2026 um 21:50
@Mauser
Ohja und dann hatte der Mann sowas von Glück ,dass B.T bei seiner Zeugenvernehmung Mitteilt er wäre noch eine Tageszeitung kaufen gewesen an diesem Montag ,nur wo der Zeitungskiosk ist ,weiß er bis heute nicht.
Ende der Geschichte


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Mordfall Charlotte Böhringer

23.04.2026 um 22:34
@Mauser
Wenn ein Guter Staatsanwalt dabei ist ,wird er dass Gutachten in der Luft zerreißen .


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23.04.2026 um 23:14
Zitat von GrillageGrillage schrieb:BT hatte da schon einen ganz anderen Druck auf dem Kessel. Für ihn stand eine aktive Enterbung an, wenn CB dahinter gekommen wäre, dass er ihr seit Jahren den fleißigen und erfolgreichen Jurastudenten vormimt.
Bzw., dass er nicht einmal das erste Staatsexamen vorweisen konnte. Auch führten noch weitere Ereignisse laut Urteil zum Bruch. Der Streit wegen der Reifen war vermutlich nur noch das I-Tüpfelchen. Der Diebstahl aus den Parkautomaten war auch aufgeflogen. (Hervorh. durch mich):
Der Umstand, dass der Angeklagte für die Tante im Hinblick auf das reibungslose Funktionieren des Betriebs nicht mehr unentbehrlich war, wurde deutlich und auch dem Angeklagten vom Opfer plakativ deutlich gemacht, indem sie seine Befugnisse im Betrieb beschnitt. So durfte der Angeklagte, entsprechend den glaubhaften Angaben des Zeugen W. ab seiner – W.‘s – Aufnahme der Tätigkeit in der Parkgarage die Parkkassenautomaten nicht mehr entleeren. Hierzu seien nur er und der Zeuge R. befugt gewesen. Zudem musste der Angeklagte die Büroschlüssel abgeben. Dieser Umstand wird übereinstimmend glaubhaft bestätigt von den Zeugen W., E., R. und T. Die Zeugin L. führte in diesem Zusammenhang glaubhaft und ohne jeglichen Belastungseifer, sowie um korrekte Erinnerung bemüht, aus, Herr R. habe ihr etwa im April 2006 im Auftrag des Opfers ausgerichtet, sie solle bei ihrem Dienstschluss immer die Bürotüren absperren. Zur Begründung sei angegeben worden, das Opfer wolle nicht mehr, dass sich der Angeklagte alleine im Büro aufhalte. (S. 68)
Quelle: Kopie des Urteils im Wiki

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Der zitierte Beitrag von Mauser wurde gelöscht. Begründung: Antwort auf gelöschten Beitrag
Abgesehen davon, dass du die Schweißarbeiten in der Parkgarage mit der Arbeit des Heizungsmonteurs im Heizungskeller durcheinanderwirfst:
Der Heizungskeller soll unverschlossen gewesen sein? Mr. X. soll hellseherische Kräfte besessen haben und gewusst haben, wo im großen Parkhaus sich ein "freilaufender" Hammer befindet? Dann soll er auch noch durch das ganze Haus gegangen sein? Trotz der Gefahr, von Personal oder Kunden gesehen zu werden?
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Der zitierte Beitrag von Mauser wurde gelöscht. Begründung: Antwort auf gelöschten Beitrag
Und Dr. R. soll sich gedacht haben, "ich gehe vor dem Besuch in den Heizungskeller. Dort ist bestimmt ein Hammer. Den hole ich, für den Fall, dass ich Ch. nicht umstimmen kann", (Fortsetzung siehe oben).
Und die Freundin M. S. ist dem guten Freund Dr. R. zuvor nie über den Weg gelaufen? Zu keinem Geburtstag der gemeinsamen Freundin Ch. B., zu keiner anderen geselligen Runde bei Ch. B., bei keinem Gaststättenbesuch oder anderem gesellschaftlichen Events?
M. S. will doch einen Unbekannten gesehen haben. War der gute Freund, Dr. R., denn nicht auf der Beerdigung von Oskar B.?
Falls M. S. den Dr. R. kannte, kann der nicht ihr Phantom "Mr. X" sein.

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@R.d.R , weißt du noch, woher die Zeitangaben stammten? Siehe meine Fragen, bezüglich der Diskrepanzen:
Mordfall Charlotte Böhringer (Seite 1467)


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Mordfall Charlotte Böhringer

23.04.2026 um 23:21
Zitat von FelixMonkFelixMonk schrieb:MDR Tätern auf der Spur
Thx für den Tipp. Die Doku ist kürzer als die ZDF-Doku und Friedrichsen, Petermann & Co sind auch dabei.
Youtube: Der Parkhausmord -Tätern auf der Spur - 15. September 2021
Der Parkhausmord -Tätern auf der Spur - 15. September 2021
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