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Mordfall Charlotte Böhringer

30.136 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, München, 2006 ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Mordfall Charlotte Böhringer

Mordfall Charlotte Böhringer

gestern um 17:25
Zitat von vonCarsteinvonCarstein schrieb:Man stelle sich das mal vor: Er wartet da vor der Türe wie ein gottverdammter Mörder und dann kommt Frau Böhringer raus in Begleitung einer weiteren Person/weiterer Personen. Und dann? Was passiert dann als nächstes?
Er läuft weiter Richtung Parkdeck
Zitat von R.d.RR.d.R schrieb:Was das Tatwerkezug betrifft. Sollte B.T. Der Täter gewesen sein, so hatte er doch sicher einen Schlüssel mit dem er sich Zugang zum Heizungsbereich verschaffen konnte.
Die Schlüssel musste er abgeben


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Mordfall Charlotte Böhringer

gestern um 17:36
Dass die Anti-Toth-Fraktion hier nahezu wieder im Viereck herumspringt in dem hilflosen Versuch die neuen Erkenntnisse aus den Gutachten doch noch irgendwie mit der vermeintlichen Täterschaft von Benedikt Toth ein Einklang zu bringen entspricht ungefähr so als ob die ATF versuchen würde die Quadratur des Kreises zu ermöglichen…

Wie bereits schon mehrfach festgehalten ist die hier angeführte Behauptung seitens der ATF, der Täter habe das Opfer zunächst in den hinteren Flurbereich gedrängt und dann erst zugeschlagen definitiv falsch! So steht im schriftlichen Urteil folgendes:

Zitat von MauserMauser schrieb am 12.01.2025:
...vermutlich einem Werkzeug, dessen Aussehen nicht näher bekannt ist, vor der Wohnungstür im 4. Obergeschoss, um augenblicklich beim Öffnen der Türe durch seine Tante auf deren Kopf einzuschlagen...

...und gleichzeitig augenblicklich in den offenen Eingangsbereich durch das Türblatt nicht behindert, zuschlagen zu können...

...begann der Angeklagte sofort auf den Kopf seines völlig überraschten Opfers einzuschlagen...

... Nach den ersten Schlägen wich sich zurück...

Schriftliche Urteilsbegründung im Prozess des Mordfalls Charlotte Böhringer, Seite 16/17


Diese Formulierungen in der schriftlichen Urteilsbegründung sind eindeutig, daran gibt es nichts zu rütteln, und lässt keinen Spielraum für Interpretationen offen. An keiner Stelle schreibt das Gericht das Opfer sei zunächst zurückgewichen oder zurückgedrängt worden und dann erst seien die Schläge erfolgt sondern es ist klipp und klar festgehalten das der Angriff auf Charlotte Böhringer bereits beim Öffnen der Wohnungstür erfolgte! Ergo ist es daher völlig sinnlos herumzudeuteln und dabei zu versuchen sich die Situation nur irgendwie passend zu machen, zumal es ohnehin im Widerspruch zu der im Gerichtsurteil unterstellten Darstellung steht. Wer jetzt also behauptet der Angriff auf das Opfer habe erst begonnen nachdem es vom Täter an der Wohnungstür in den hinteren Flur zurückgedrängt worden sei der muss auch den konkreten Beweis dafür erbringen! Es ist nicht mehr durch die Darstellung im Urteil gedeckt und somit eine neue Tatsachenbehauptung.

Diese Darstellung steht somit diesem mutmaßlichen, alternativen, Tatablauf fundamental als auch diametral gegenüber und widerspricht darüber hinaus auch das Benedikt Toth bereits in der Wohnung gewesen sein soll, wofür es keinerlei Hinweise oder gar Beweise gibt. Laut offizieller Darstellung soll er vor der Tür gelauert haben.

Warum dann allerdings im unmittelbaren Türeingang sowie vorderen Flurbereich überhaupt keine Blutspritzer oder sonstige Anhaltspunkte zu finden sind die das belegen würden – trotz offensichtlicher Falschbehauptung – bleibt auch für das schriftliche Urteil ein Mysterium das es nicht zu lösen vermag. All das ist jedoch ohnehin vollkommen Makulatur wenn sich herausstellt das der wahre Tatablauf ein völlig anderer gewesen ist und das dem so war davon zeugt nicht nur die Analyse des Blutspritzmusters sondern auch der umstrittene Aspekt des genauen Todeszeitpunktes von Charlotte Böhringer. So erfährt man aus der hervorragenden Sky/ZDF-Doku folgendes:

Axel Petermann
Beim Betrachten der Bilder ist mir aufgefallen das auf dem Boden doch einige Blutflecke verwischt waren. Dass die zunächst eine Zeit lang trocknen konnten und dann hat es eine sekundäre Veränderung dann gegeben. Es ging darum dass das Gericht die Tatzeit mit ungefähr 5 – 8 Minuten berechnet hatte. Und danach musste der Täter geflohen sein, also Benedikt Toth. Das war für das Gericht deshalb wichtig weil er sonst ein Alibi gehabt hätte bei einer längeren Tatzeit.

Professor Labudde
Blut trocknet sozusagen von außen nach innen. Und jetzt ist ja diese Frage also wie viel Zeit muss vergehen damit also noch genügend Flüssigkeit im Inneren eines Tropfens ist, ja damit also so eine Sekundäreinwirkung, also so ein Verwischen auch wirklich nachher sichtbar mit diesem Tropfen ist. Und da haben wir also ganz viele Tropfen selber gesetzt.

Axel Petermann
Wir haben eine deutlich längere Tatzeit weil das Blut so wie wir es am Tatort gefunden haben zwischen 15 – 20 Minuten getrocknet haben muss damit ein solches Spurenbild entsteht.

Thomas Killian
Dann aber könnte Benedikt Toth nicht der Täter sein. Laut Urteil soll Benedikt Toth seine Tante erst erschlagen haben, ist danach ins Büro gegangen, hat den Umschlag mit dem Testament erst gesucht, dann gefunden, geöffnet, das Testament gelesen, dann wieder verschlossen – alles ohne Spuren zu hinterlassen.

[…]

Thomas Killian
Ganz wichtig zu verstehen ist, Benedikt Toth kann die Tat nur zwischen 19.00 Uhr und 19.34 Uhr verübt haben. Alles andere würde heißen Benedikt Toth ist eben nicht der Täter!
Ab Zeitindex 57.10 Minute
https://www.zdf.de/play/dokus/zdfinfo-taeterjagd-in-deutschland--100/zdfinfo-taeterjagd-in-deutschland-der-parkhausmord-100



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Mordfall Charlotte Böhringer

gestern um 17:42
Zitat von emzemz schrieb:Die Schlüssel musste er abgeben
Aber...

"In seiner Vernehmung anlässlich der Haftbefehlseröffnung am 19.05.06, deren Inhalt durch die Ermittlungsrichterin A. glaubhaft eingeführt wurde, gab der Angeklagte selbst und über seinen Verteidiger an, ein Vernehmungsbeamter habe ihn dazu aufgefordert, alle Schlüssel der Parkgarage, die sich in seinem Besitz befunden hätten, zur Vernehmung mit zubringen. Auf die Frage, warum er trotz seiner gegenteiligen Angaben in der polizeilichen Vernehmung dann doch im Besitz von Schlüsseln für Schlösser im Tatortanwesen gewesen sei, habe der Angeklagte gemeint, er habe auf Aufforderung eines Beamten zuhause alle Schlüssel zusammengesucht. Die Tante habe immer wieder Schliesszylinder austauschen lassen, so dass er den Überblick über Schlüsselbestand und welche Schlösser diese gesperrt hätten, verloren habe. Die Schlüssel seien bei ihm und auch bei der Tante in Vergessenheit geraten."
Quelle: Themen-Wiki: Mordfall Charlotte Böhringer


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Mordfall Charlotte Böhringer

gestern um 18:22
@Mauser
Einfach mal Seite 17 des Urteils lesen ,und zwar auf Pro Bence .Und mal überlegen ,wenn man zb einen Faustschlag aufs Auge bekommt,ist dann nach 4Secunden das Auge Grün und Blau und Blutunterlaufen oder kommt das erst nach 1 bis 2Minuten?Konnte das Opfer den ersten und den zweiten schlag abwehren ,so ist der Angriff trotzallem Richtung Kopf gegangen .


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Mordfall Charlotte Böhringer

gestern um 19:07
Zitat von MauserMauser schrieb:hervorragenden Sky/ZDF-Doku folgendes:
Es ist keine ZDF Doku. Mit der Erwähnung des öffentlich rechtlichen Senders soll suggeriert werden, es handele sich um eine seriöse Doku. Das ist mitnichten der Fall. Es handelt sich um Fake News Propaganda der Mietmäuler des Mörders

Auf den Rest des Geschwurbels muss man nicht mit einer Silbe eingehen, da ist jedes geschrieben wort zu viel 😅


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Mordfall Charlotte Böhringer

gestern um 19:19
Zitieren wir doch mal den gesamten Komplex im Urteil (S. 16/17, Hervorh. durch mich):
In Verfolgung seiner Tötungsabsicht begab sich der Angeklagte am 15.05.06 zu einem nicht mehr genau feststellbaren Zeitpunkt, vermutlich noch vor 19.00 Uhr, zum Eingang der Wohnung seiner Tante, die sich im 4. Stock der Parkgarage im Anwesen Baaderstrasse 6 in München befindet. Er wusste aufgrund der Kenntnis ihrer Gewohnheiten, dass Charlotte Böhringer um etwa 19.00 Uhr ihre Wohnung verlassen würde, um, was sie montags regelmässig zu tun pflegte, einen Stammtisch in der Gaststätte … aufzusuchen. Er wartete mit Handschuhen an den Händen und einem teils scharfkantigen Gegenstände, vermutlich einem Werkzeug, dessen Aussehen nicht näher bekannt ist, vor der Wohnungstür im 4. Obergeschoss, um augenblicklich beim Öffnen der Türe durch seine Tante auf deren Kopf einzuschlagen, um sie zu töten. Dabei kam es ihm darauf an, seine ausgehbereite völlig ahnungslose Tante, die mit keinerlei Angriff auf ihr Leben rechnete. Überraschend beim Öffnen der Türe zu attackieren, um von vorneherein jede Gegenwehr von ihrer Seite zu unterbinden. Dabei musste er schnell und effektiv vorgehen, da er sich das Risiko eines Scheiterns der Tötung im Hinblick auf seine Beziehung zum Opfer nicht leisten konnte. (S. 16)

Da die Wohnungstür sich aus seiner Sicht nach links öffnete, nahm er – obwohl er Linkshänder ist – im Hinblick auf diese örtliche Gegebenheit das Werkzeug zum Zuschlagen in die rechte Hand, um ein mögliches sofortiges Zudrücken der Türe durch das Opfer durch den Einsatz seiner linken Hand im Sinne eines Abblockens zu verhindern und gleichzeitig augenblicklich in den offenen Eingangsbereich durch das Türblatt nicht behindert, zuschlagen zu könne. Als C.B. ahnungslos die Wohnungstüre öffnete, begann der Angeklagte sofort auf den Kopf seines völlig überraschten Opfers einzuschlagen, um es zu töten. Der Geschädigte gelang es im Hinblick auf den überraschenden Angriff weder, sich zu wehren noch zu flüchten. Nach den ersten Schlägen wich sich zurück. Der Angeklagte schlug weiter mit dem Werkzeug, das er in der rechten Hand führte, wobei er möglicherweise zeitweise die linke Hand unterstützend zu Hilfe nahm, mindestens 24 Mal gegen den Kopf des Opfers, wobei er die letzten vier bis fünf Schläge ausschliesslich mit der rechten Hand von oben nach unten und von aussen nach innen führte. C.B. verstarb unmittelbar nach der Tat an zentraler Lähmung bei schweren Schädel-Hirnverletzungen in Verbindung mit massivem Blutverlust nach aussen.
Themen-Wiki: Mordfall Charlotte Böhringer

Hierzu muss man erst mal ganz klar sagen, dass diese gerichtlichen Feststellungen im weiteren Urteilstext noch anhand der Spurenlage am Tatort akribisch begründet werden. Genauso wie akribisch begründet wird, warum nur Bence T. der Täter sein kann.

Trotzdem kann das Gericht - trotz der Spuren am Tatort - beim besten Willen nicht wissen, dass es sich genau so zugetragen hat, wie es das oben beschreibt. Diese Version ist zwar mit der Spurenlage vereinbar (bestritten durch Petermann & Co.), aber vermutlich nur eine von mehreren Möglichkeiten, wie sich die Tat abgespielt haben könnte. Das Gericht überbrückt hier sein Nichtwissen mit einer kräftigen Portion richterlicher Überzeugung. Und das darf es auch. Der vom Gericht angenommene Tatablauf muss möglich sein, aber Gewissheit wird nicht verlangt.

Warum? Ganz einfach: Sonst könnte man keine Indizienprozesse führen. Die Beweislage ohne Geständnis, unwiderlegbare Zeugenaussagen oder einer "smoking gun" lässt fast immer wesentliche Fragen offen. Freilich sind diese offenen Fragen oft extrem wichtig, wenn es z.B. um Mordmerkmale geht. Hier geht es um die Heimtücke. Daneben gibt auch noch die Habgier, die Bence T. ebenfalls verwirklicht haben soll.

Nun glaube ich, dass man schwer einen Menschen erschlagen kann, so wie Charlotte Böhringer erschlagen worden ist, ohne einen Überraschungsmoment auszunutzen. Entweder von hinten, oder urplötzlich von vorne, gegen einen hammerähnlichen Gegenstand hätte man keine Chance auf Gegenwehr, nutzt man Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers fast immer aus. Man wäre also auch ohne die "Story" des Gerichts zum Heimtückevorwurf gekommen. So hielt man es für eleganter, oder auch für unwiderleglich auf Grundlage des Spurenbildes.

Zugleich hat das Gericht aber einen Angriff des Täters vom Inneren der Wohnung aus ausgeschlossen. Es wäre nicht glücklich, sollte das Spurenbild mit Hilfe neuer Technik dem widersprechen. Denn dann kippt die ganze Sachverhaltsschilderung des Gerichts. Gut, bayerische Gerichte haben damit in der Vergangenheit schon häufiger kein Problem gehabt (Zurückweisung des Wiederaufnahmeantrags zum Fall "Bauer Rupp": "Tot ist tot. Toter Bauer in der Donau ist unwesentliche Abweichung vom Kausalverlauf, kein Grund zur Wiederaufnahme"), aber man müsste sich eine neue "Story" ausdenken.


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Mordfall Charlotte Böhringer

gestern um 19:33
Da B.T. vermutlich wusste, wo das Testament zu finden war, könnte die Unordnung im Büro nur zur Vortäuschung gewesen sein, dass ein Dritter nach Wertsachen suchte. Z. B. unter den Bildern im Thread sieht man, dass einige Schranktüren und Schubladen unberührt blieben. Dafür braucht man nicht lange. Nach dem Büro-Staging könnte er sich die Handtasche der Tante vorgenommen haben und dabei die Spuren im angetrockneten Blut hinterlassen haben - wenn es ausgeschlossen ist, dass die sterbende Tante diese selbst verursacht hat.
Geht man von einer geplanten Tat aus, hätte er auch vorsorglich ein Testament fälschen und mitbringen können, um es auszutauschen, falls die Tante ihres schon geändert hätte. Ihre Unterschrift kannte er und er besaß sicherlich auch unterzeichnete Dokumente, die als Vorlage für die Unterschrift dienen gekonnt hätten.

@Mauser, der Einzige, der "im Viereck springt", bist du. Offenbar merkst du nicht, in welche Richtung. Hier warst du noch auf diesem Trip (Hervorh. durch mich):
Zitat von MauserMauser schrieb am 01.06.2025:Das LG München schreibt also selbst in seinem schriftlichen Urteil der Angriff auf Charlotte Böhringer habe unmittelbar nach Öffnen der Wohnungstüre begonnen, das ist unmissverständlich. Doch gerade diese unterstellte Herangehensweise wird durch die neuen Gutachten widerlegt welche eindeutig aufzeigen das der Angriff auf Charlotte Böhringer aus der Wohnung kommend stattfand, von innen nach außen! Damit scheidet jedoch Benedikt Toth als Täter aus denn der soll ja - laut EIGENER Darstellung durch das Tatgericht - vor der Wohnungstüre gewartet haben. Die offizielle Version wird auch schon dadurch massiv in Zweifel gezogen das keinerlei Spuren an der Wohnungstüre bzw. unmittelbaren Bereich dahinter zu finden sind was bei einem sofortigen Angriff aber zu erwarten gewesen wäre.
Die anderen UserInnen spielen in gelassener Distanz Szenarien durch, die zeigen, dass auch die alternativen Ergebnisse BT nicht als Täter ausschließen. Und hätten die Feststellungen von Petermann & Co. als Gutachten vorgelegen, hätte das Gericht eben den Tatablauf anhand dieser rekonstruiert.


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Mordfall Charlotte Böhringer

gestern um 21:11
Also die Experten sagen ,Frau Böhringer und der Täter seien die Treppe herunter gegangen unten im Flur sei es dann zur auseinandersetzung gekommen .Und so eine auseinandersetzung lässt dann eine Person zum Täter werden in dem er Frau B umbringt.Und er hat dann auch zufällig ein schlag (Gerät)dabei ,weil er sich dachte ,wenn er mit dieser Frau eine Meinungsverschiedenheit hat ,dann erschlägt er Sie einfach .Geht dann aber wieder hoch ins Penthouse und durchsucht das Büro .Er hinterlässt keine Spuren im Flur,und setzt an der Aussentüre einen in Handschuhe Fingerabdruck ,Ps Laut Petermann eher Handkanten Wischer.
Und dann hatte der Täter noch soviel Glück ,was die 14Indizien angeht was B.T betreffen.
Ja genau ,und weil Petermann mit 2 Schauspieler eine ,ich betone eine Szene nach spielen lässt ,heißt es so kann es nicht gewesen sein.
MDR Tätern auf der Spur vom 15.9.2021 dort stellt er eine Tatablauf nach .
Wer findet einen erheblichen Fehler bei dieser Nachstellung?
Dort ist auch ein Echtes Tatortbild zusehen und somit vergleicht alles was ihr sehen könnt.


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Mordfall Charlotte Böhringer

gestern um 21:51
Ok ab 4:34 Tätern auf der Spur ist wie gesagt der Teppichläufer zu sehen (Tatort Bild) erheblich verrutscht.
Auf der Nachgespielten Szene wurde auf einen Teppichläufer eine Plane gelegt und rechts davon dann mit dem Teppich auf die Fliesen Festgeklebt ,kann man gut erkennen .
Bei der nachgespielten Szene verutscht der Teppich nicht im geringsten .
Aber wenn man das Tatortfoto anschaut ,wurde doch erheblich der Teppich zusammen geschoben .
Bedeutet es ging wohl doch eher hin und her,bevor Frau B die Kräfte verlor .
Damit könnte,,wohl gemerkt könnte es beim hin und her ,eben wie schon von mehren hier beschrieben eben mehr Schläge so gefallen sein ,dass mehr Blutspritzer von Innererer Flur Richtung vorderer Flur flogen und an die Rechte Wand wenn man zur Türe rein kommt .
Und der Täter damit durchaus den Angriff von der Türe aus startete.
Aber das schließen ja die Experten aus.


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Mordfall Charlotte Böhringer

gestern um 21:57
Nachgespielte Szene kommt ab 18:28Min.


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