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Mordfall Charlotte Böhringer

30.185 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, München, 2006 ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Mordfall Charlotte Böhringer

Mordfall Charlotte Böhringer

21.04.2026 um 17:25
Zitat von vonCarsteinvonCarstein schrieb:Man stelle sich das mal vor: Er wartet da vor der Türe wie ein gottverdammter Mörder und dann kommt Frau Böhringer raus in Begleitung einer weiteren Person/weiterer Personen. Und dann? Was passiert dann als nächstes?
Er läuft weiter Richtung Parkdeck
Zitat von R.d.RR.d.R schrieb:Was das Tatwerkezug betrifft. Sollte B.T. Der Täter gewesen sein, so hatte er doch sicher einen Schlüssel mit dem er sich Zugang zum Heizungsbereich verschaffen konnte.
Die Schlüssel musste er abgeben


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Mordfall Charlotte Böhringer

21.04.2026 um 17:36
Dass die Anti-Toth-Fraktion hier nahezu wieder im Viereck herumspringt in dem hilflosen Versuch die neuen Erkenntnisse aus den Gutachten doch noch irgendwie mit der vermeintlichen Täterschaft von Benedikt Toth ein Einklang zu bringen entspricht ungefähr so als ob die ATF versuchen würde die Quadratur des Kreises zu ermöglichen…

Wie bereits schon mehrfach festgehalten ist die hier angeführte Behauptung seitens der ATF, der Täter habe das Opfer zunächst in den hinteren Flurbereich gedrängt und dann erst zugeschlagen definitiv falsch! So steht im schriftlichen Urteil folgendes:

Zitat von MauserMauser schrieb am 12.01.2025:
...vermutlich einem Werkzeug, dessen Aussehen nicht näher bekannt ist, vor der Wohnungstür im 4. Obergeschoss, um augenblicklich beim Öffnen der Türe durch seine Tante auf deren Kopf einzuschlagen...

...und gleichzeitig augenblicklich in den offenen Eingangsbereich durch das Türblatt nicht behindert, zuschlagen zu können...

...begann der Angeklagte sofort auf den Kopf seines völlig überraschten Opfers einzuschlagen...

... Nach den ersten Schlägen wich sich zurück...

Schriftliche Urteilsbegründung im Prozess des Mordfalls Charlotte Böhringer, Seite 16/17


Diese Formulierungen in der schriftlichen Urteilsbegründung sind eindeutig, daran gibt es nichts zu rütteln, und lässt keinen Spielraum für Interpretationen offen. An keiner Stelle schreibt das Gericht das Opfer sei zunächst zurückgewichen oder zurückgedrängt worden und dann erst seien die Schläge erfolgt sondern es ist klipp und klar festgehalten das der Angriff auf Charlotte Böhringer bereits beim Öffnen der Wohnungstür erfolgte! Ergo ist es daher völlig sinnlos herumzudeuteln und dabei zu versuchen sich die Situation nur irgendwie passend zu machen, zumal es ohnehin im Widerspruch zu der im Gerichtsurteil unterstellten Darstellung steht. Wer jetzt also behauptet der Angriff auf das Opfer habe erst begonnen nachdem es vom Täter an der Wohnungstür in den hinteren Flur zurückgedrängt worden sei der muss auch den konkreten Beweis dafür erbringen! Es ist nicht mehr durch die Darstellung im Urteil gedeckt und somit eine neue Tatsachenbehauptung.

Diese Darstellung steht somit diesem mutmaßlichen, alternativen, Tatablauf fundamental als auch diametral gegenüber und widerspricht darüber hinaus auch das Benedikt Toth bereits in der Wohnung gewesen sein soll, wofür es keinerlei Hinweise oder gar Beweise gibt. Laut offizieller Darstellung soll er vor der Tür gelauert haben.

Warum dann allerdings im unmittelbaren Türeingang sowie vorderen Flurbereich überhaupt keine Blutspritzer oder sonstige Anhaltspunkte zu finden sind die das belegen würden – trotz offensichtlicher Falschbehauptung – bleibt auch für das schriftliche Urteil ein Mysterium das es nicht zu lösen vermag. All das ist jedoch ohnehin vollkommen Makulatur wenn sich herausstellt das der wahre Tatablauf ein völlig anderer gewesen ist und das dem so war davon zeugt nicht nur die Analyse des Blutspritzmusters sondern auch der umstrittene Aspekt des genauen Todeszeitpunktes von Charlotte Böhringer. So erfährt man aus der hervorragenden Sky/ZDF-Doku folgendes:

Axel Petermann
Beim Betrachten der Bilder ist mir aufgefallen das auf dem Boden doch einige Blutflecke verwischt waren. Dass die zunächst eine Zeit lang trocknen konnten und dann hat es eine sekundäre Veränderung dann gegeben. Es ging darum dass das Gericht die Tatzeit mit ungefähr 5 – 8 Minuten berechnet hatte. Und danach musste der Täter geflohen sein, also Benedikt Toth. Das war für das Gericht deshalb wichtig weil er sonst ein Alibi gehabt hätte bei einer längeren Tatzeit.

Professor Labudde
Blut trocknet sozusagen von außen nach innen. Und jetzt ist ja diese Frage also wie viel Zeit muss vergehen damit also noch genügend Flüssigkeit im Inneren eines Tropfens ist, ja damit also so eine Sekundäreinwirkung, also so ein Verwischen auch wirklich nachher sichtbar mit diesem Tropfen ist. Und da haben wir also ganz viele Tropfen selber gesetzt.

Axel Petermann
Wir haben eine deutlich längere Tatzeit weil das Blut so wie wir es am Tatort gefunden haben zwischen 15 – 20 Minuten getrocknet haben muss damit ein solches Spurenbild entsteht.

Thomas Killian
Dann aber könnte Benedikt Toth nicht der Täter sein. Laut Urteil soll Benedikt Toth seine Tante erst erschlagen haben, ist danach ins Büro gegangen, hat den Umschlag mit dem Testament erst gesucht, dann gefunden, geöffnet, das Testament gelesen, dann wieder verschlossen – alles ohne Spuren zu hinterlassen.

[…]

Thomas Killian
Ganz wichtig zu verstehen ist, Benedikt Toth kann die Tat nur zwischen 19.00 Uhr und 19.34 Uhr verübt haben. Alles andere würde heißen Benedikt Toth ist eben nicht der Täter!
Ab Zeitindex 57.10 Minute
https://www.zdf.de/play/dokus/zdfinfo-taeterjagd-in-deutschland--100/zdfinfo-taeterjagd-in-deutschland-der-parkhausmord-100



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Mordfall Charlotte Böhringer

21.04.2026 um 17:42
Zitat von emzemz schrieb:Die Schlüssel musste er abgeben
Aber...

"In seiner Vernehmung anlässlich der Haftbefehlseröffnung am 19.05.06, deren Inhalt durch die Ermittlungsrichterin A. glaubhaft eingeführt wurde, gab der Angeklagte selbst und über seinen Verteidiger an, ein Vernehmungsbeamter habe ihn dazu aufgefordert, alle Schlüssel der Parkgarage, die sich in seinem Besitz befunden hätten, zur Vernehmung mit zubringen. Auf die Frage, warum er trotz seiner gegenteiligen Angaben in der polizeilichen Vernehmung dann doch im Besitz von Schlüsseln für Schlösser im Tatortanwesen gewesen sei, habe der Angeklagte gemeint, er habe auf Aufforderung eines Beamten zuhause alle Schlüssel zusammengesucht. Die Tante habe immer wieder Schliesszylinder austauschen lassen, so dass er den Überblick über Schlüsselbestand und welche Schlösser diese gesperrt hätten, verloren habe. Die Schlüssel seien bei ihm und auch bei der Tante in Vergessenheit geraten."
Quelle: Themen-Wiki: Mordfall Charlotte Böhringer


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Mordfall Charlotte Böhringer

21.04.2026 um 18:22
@Mauser
Einfach mal Seite 17 des Urteils lesen ,und zwar auf Pro Bence .Und mal überlegen ,wenn man zb einen Faustschlag aufs Auge bekommt,ist dann nach 4Secunden das Auge Grün und Blau und Blutunterlaufen oder kommt das erst nach 1 bis 2Minuten?Konnte das Opfer den ersten und den zweiten schlag abwehren ,so ist der Angriff trotzallem Richtung Kopf gegangen .


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Mordfall Charlotte Böhringer

21.04.2026 um 19:07
Zitat von MauserMauser schrieb:hervorragenden Sky/ZDF-Doku folgendes:
Es ist keine ZDF Doku. Mit der Erwähnung des öffentlich rechtlichen Senders soll suggeriert werden, es handele sich um eine seriöse Doku. Das ist mitnichten der Fall. Es handelt sich um Fake News Propaganda der Mietmäuler des Mörders

Auf den Rest des Geschwurbels muss man nicht mit einer Silbe eingehen, da ist jedes geschrieben wort zu viel 😅


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Mordfall Charlotte Böhringer

21.04.2026 um 19:19
Zitieren wir doch mal den gesamten Komplex im Urteil (S. 16/17, Hervorh. durch mich):
In Verfolgung seiner Tötungsabsicht begab sich der Angeklagte am 15.05.06 zu einem nicht mehr genau feststellbaren Zeitpunkt, vermutlich noch vor 19.00 Uhr, zum Eingang der Wohnung seiner Tante, die sich im 4. Stock der Parkgarage im Anwesen Baaderstrasse 6 in München befindet. Er wusste aufgrund der Kenntnis ihrer Gewohnheiten, dass Charlotte Böhringer um etwa 19.00 Uhr ihre Wohnung verlassen würde, um, was sie montags regelmässig zu tun pflegte, einen Stammtisch in der Gaststätte … aufzusuchen. Er wartete mit Handschuhen an den Händen und einem teils scharfkantigen Gegenstände, vermutlich einem Werkzeug, dessen Aussehen nicht näher bekannt ist, vor der Wohnungstür im 4. Obergeschoss, um augenblicklich beim Öffnen der Türe durch seine Tante auf deren Kopf einzuschlagen, um sie zu töten. Dabei kam es ihm darauf an, seine ausgehbereite völlig ahnungslose Tante, die mit keinerlei Angriff auf ihr Leben rechnete. Überraschend beim Öffnen der Türe zu attackieren, um von vorneherein jede Gegenwehr von ihrer Seite zu unterbinden. Dabei musste er schnell und effektiv vorgehen, da er sich das Risiko eines Scheiterns der Tötung im Hinblick auf seine Beziehung zum Opfer nicht leisten konnte. (S. 16)

Da die Wohnungstür sich aus seiner Sicht nach links öffnete, nahm er – obwohl er Linkshänder ist – im Hinblick auf diese örtliche Gegebenheit das Werkzeug zum Zuschlagen in die rechte Hand, um ein mögliches sofortiges Zudrücken der Türe durch das Opfer durch den Einsatz seiner linken Hand im Sinne eines Abblockens zu verhindern und gleichzeitig augenblicklich in den offenen Eingangsbereich durch das Türblatt nicht behindert, zuschlagen zu könne. Als C.B. ahnungslos die Wohnungstüre öffnete, begann der Angeklagte sofort auf den Kopf seines völlig überraschten Opfers einzuschlagen, um es zu töten. Der Geschädigte gelang es im Hinblick auf den überraschenden Angriff weder, sich zu wehren noch zu flüchten. Nach den ersten Schlägen wich sich zurück. Der Angeklagte schlug weiter mit dem Werkzeug, das er in der rechten Hand führte, wobei er möglicherweise zeitweise die linke Hand unterstützend zu Hilfe nahm, mindestens 24 Mal gegen den Kopf des Opfers, wobei er die letzten vier bis fünf Schläge ausschliesslich mit der rechten Hand von oben nach unten und von aussen nach innen führte. C.B. verstarb unmittelbar nach der Tat an zentraler Lähmung bei schweren Schädel-Hirnverletzungen in Verbindung mit massivem Blutverlust nach aussen.
Themen-Wiki: Mordfall Charlotte Böhringer

Hierzu muss man erst mal ganz klar sagen, dass diese gerichtlichen Feststellungen im weiteren Urteilstext noch anhand der Spurenlage am Tatort akribisch begründet werden. Genauso wie akribisch begründet wird, warum nur Bence T. der Täter sein kann.

Trotzdem kann das Gericht - trotz der Spuren am Tatort - beim besten Willen nicht wissen, dass es sich genau so zugetragen hat, wie es das oben beschreibt. Diese Version ist zwar mit der Spurenlage vereinbar (bestritten durch Petermann & Co.), aber vermutlich nur eine von mehreren Möglichkeiten, wie sich die Tat abgespielt haben könnte. Das Gericht überbrückt hier sein Nichtwissen mit einer kräftigen Portion richterlicher Überzeugung. Und das darf es auch. Der vom Gericht angenommene Tatablauf muss möglich sein, aber Gewissheit wird nicht verlangt.

Warum? Ganz einfach: Sonst könnte man keine Indizienprozesse führen. Die Beweislage ohne Geständnis, unwiderlegbare Zeugenaussagen oder einer "smoking gun" lässt fast immer wesentliche Fragen offen. Freilich sind diese offenen Fragen oft extrem wichtig, wenn es z.B. um Mordmerkmale geht. Hier geht es um die Heimtücke. Daneben gibt auch noch die Habgier, die Bence T. ebenfalls verwirklicht haben soll.

Nun glaube ich, dass man schwer einen Menschen erschlagen kann, so wie Charlotte Böhringer erschlagen worden ist, ohne einen Überraschungsmoment auszunutzen. Entweder von hinten, oder urplötzlich von vorne, gegen einen hammerähnlichen Gegenstand hätte man keine Chance auf Gegenwehr, nutzt man Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers fast immer aus. Man wäre also auch ohne die "Story" des Gerichts zum Heimtückevorwurf gekommen. So hielt man es für eleganter, oder auch für unwiderleglich auf Grundlage des Spurenbildes.

Zugleich hat das Gericht aber einen Angriff des Täters vom Inneren der Wohnung aus ausgeschlossen. Es wäre nicht glücklich, sollte das Spurenbild mit Hilfe neuer Technik dem widersprechen. Denn dann kippt die ganze Sachverhaltsschilderung des Gerichts. Gut, bayerische Gerichte haben damit in der Vergangenheit schon häufiger kein Problem gehabt (Zurückweisung des Wiederaufnahmeantrags zum Fall "Bauer Rupp": "Tot ist tot. Toter Bauer in der Donau ist unwesentliche Abweichung vom Kausalverlauf, kein Grund zur Wiederaufnahme"), aber man müsste sich eine neue "Story" ausdenken.


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21.04.2026 um 19:33
Da B.T. vermutlich wusste, wo das Testament zu finden war, könnte die Unordnung im Büro nur zur Vortäuschung gewesen sein, dass ein Dritter nach Wertsachen suchte. Z. B. unter den Bildern im Thread sieht man, dass einige Schranktüren und Schubladen unberührt blieben. Dafür braucht man nicht lange. Nach dem Büro-Staging könnte er sich die Handtasche der Tante vorgenommen haben und dabei die Spuren im angetrockneten Blut hinterlassen haben - wenn es ausgeschlossen ist, dass die sterbende Tante diese selbst verursacht hat.
Geht man von einer geplanten Tat aus, hätte er auch vorsorglich ein Testament fälschen und mitbringen können, um es auszutauschen, falls die Tante ihres schon geändert hätte. Ihre Unterschrift kannte er und er besaß sicherlich auch unterzeichnete Dokumente, die als Vorlage für die Unterschrift dienen gekonnt hätten.

@Mauser, der Einzige, der "im Viereck springt", bist du. Offenbar merkst du nicht, in welche Richtung. Hier warst du noch auf diesem Trip (Hervorh. durch mich):
Zitat von MauserMauser schrieb am 01.06.2025:Das LG München schreibt also selbst in seinem schriftlichen Urteil der Angriff auf Charlotte Böhringer habe unmittelbar nach Öffnen der Wohnungstüre begonnen, das ist unmissverständlich. Doch gerade diese unterstellte Herangehensweise wird durch die neuen Gutachten widerlegt welche eindeutig aufzeigen das der Angriff auf Charlotte Böhringer aus der Wohnung kommend stattfand, von innen nach außen! Damit scheidet jedoch Benedikt Toth als Täter aus denn der soll ja - laut EIGENER Darstellung durch das Tatgericht - vor der Wohnungstüre gewartet haben. Die offizielle Version wird auch schon dadurch massiv in Zweifel gezogen das keinerlei Spuren an der Wohnungstüre bzw. unmittelbaren Bereich dahinter zu finden sind was bei einem sofortigen Angriff aber zu erwarten gewesen wäre.
Die anderen UserInnen spielen in gelassener Distanz Szenarien durch, die zeigen, dass auch die alternativen Ergebnisse BT nicht als Täter ausschließen. Und hätten die Feststellungen von Petermann & Co. als Gutachten vorgelegen, hätte das Gericht eben den Tatablauf anhand dieser rekonstruiert.


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Mordfall Charlotte Böhringer

21.04.2026 um 21:11
Also die Experten sagen ,Frau Böhringer und der Täter seien die Treppe herunter gegangen unten im Flur sei es dann zur auseinandersetzung gekommen .Und so eine auseinandersetzung lässt dann eine Person zum Täter werden in dem er Frau B umbringt.Und er hat dann auch zufällig ein schlag (Gerät)dabei ,weil er sich dachte ,wenn er mit dieser Frau eine Meinungsverschiedenheit hat ,dann erschlägt er Sie einfach .Geht dann aber wieder hoch ins Penthouse und durchsucht das Büro .Er hinterlässt keine Spuren im Flur,und setzt an der Aussentüre einen in Handschuhe Fingerabdruck ,Ps Laut Petermann eher Handkanten Wischer.
Und dann hatte der Täter noch soviel Glück ,was die 14Indizien angeht was B.T betreffen.
Ja genau ,und weil Petermann mit 2 Schauspieler eine ,ich betone eine Szene nach spielen lässt ,heißt es so kann es nicht gewesen sein.
MDR Tätern auf der Spur vom 15.9.2021 dort stellt er eine Tatablauf nach .
Wer findet einen erheblichen Fehler bei dieser Nachstellung?
Dort ist auch ein Echtes Tatortbild zusehen und somit vergleicht alles was ihr sehen könnt.


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Mordfall Charlotte Böhringer

21.04.2026 um 21:51
Ok ab 4:34 Tätern auf der Spur ist wie gesagt der Teppichläufer zu sehen (Tatort Bild) erheblich verrutscht.
Auf der Nachgespielten Szene wurde auf einen Teppichläufer eine Plane gelegt und rechts davon dann mit dem Teppich auf die Fliesen Festgeklebt ,kann man gut erkennen .
Bei der nachgespielten Szene verutscht der Teppich nicht im geringsten .
Aber wenn man das Tatortfoto anschaut ,wurde doch erheblich der Teppich zusammen geschoben .
Bedeutet es ging wohl doch eher hin und her,bevor Frau B die Kräfte verlor .
Damit könnte,,wohl gemerkt könnte es beim hin und her ,eben wie schon von mehren hier beschrieben eben mehr Schläge so gefallen sein ,dass mehr Blutspritzer von Innererer Flur Richtung vorderer Flur flogen und an die Rechte Wand wenn man zur Türe rein kommt .
Und der Täter damit durchaus den Angriff von der Türe aus startete.
Aber das schließen ja die Experten aus.


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21.04.2026 um 21:57
Nachgespielte Szene kommt ab 18:28Min.


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22.04.2026 um 18:38
Zitat von watnuwatnu schrieb:Geht man von einer geplanten Tat aus, hätte er auch vorsorglich ein Testament fälschen und mitbringen können, um es auszutauschen, falls die Tante ihres schon geändert hätte. Ihre Unterschrift kannte er und er besaß sicherlich auch unterzeichnete Dokumente, die als Vorlage für die Unterschrift dienen gekonnt hätten.
Das wäre wohl aufgeflogen, da die Testamente durch eine Schriftsachverständige begutachtet wurden:

"Dass die Testamente vom 24.01.02 und 20.11.02 vom Opfer stammen, ergibt sich aus den überzeugenden Ausführungen der Schriftsachverständigen R. Sie erläuterte, sie habe u.a. ein Testament mit Datum vom 24.01.02, in dem das Brüderpaar Toth als Erbe eingesetzt worden sei, und ein Testament mit Datum vom 20.11.02, in dem das Brüderpaar Toth und R. bedacht worden seien, dahingehend untersucht, ob die Schreibleistung von der Getöteten stamme. Ein Vergleich mit den Vergleichsschriftproben, bei dem die Urheberschaft des Opfers festgestanden habe, habe eine Reihe hochwertiger Entsprechungen ergeben. Unerklärbare Abweichungen seien nicht festzustellen gewesen. Die übersandten Schriftstücke, darunter die beiden genannten Testamente, würden mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit von einer Hand – also demselben Urheber – stammen. Die erhobene Gesamtbefundskonstellation führte im Hinblick auf die Urheberschaft zu dem Schluss, dass die fraglichen Schriftstücke mit überwiegender Wahrscheinlichkeit von Frau Böhringer stammen. Den überzeugenden, plausiblen und nachvollziehbaren Ausführungen der Sachverständigen schloss sich die Kammer an."
Quelle: Themen-Wiki: Mordfall Charlotte Böhringer

Es gab in der letzten Testamentsversion noch einen weiteren Erben:

"Der Inhalt der aufgefundenen Testamente ergibt sich aus den glaubhaften Angaben des Zeugen Rechtsanwalt B. Dieser gab an, er sei vom Nachlassgericht als Teilnachlasspfleger nach CB bestellt worden. Die Erblasserin habe drei Testamente hinterlassen. Eines vom 29.08.2000, eines vom 24.01.2004 und das letzte vom 20.11.2002. Während in den älteren Testamenten nur die Neffen der Erblasserin als Erben eingesetzt worden seien, wurde in der Verfügung von Todes wegen vom 20.11.2002 auch R. bedacht. Zunächst sei man aufgrund der Formulierung des Testaments davon ausgegangen, dass Benedict Toth, T. und R. zu je zu einem Drittel Erben seien. Über die Auslegung des Testaments sei zwischen T. und R. gestritten worden. Es sei zu einem gerichtlichen Vergleich gekommen, nach dem nunmehr der Angeklagte und (M.T.*) Erben nach CB zu je ½ seien. R. sei nur mehr der Vermächtnisnehmer. (S. 77)"
*von mir berichtigt
Quelle: Themen-Wiki: Mordfall Charlotte Böhringer

Bei R. dürfte es sich um das Patenkind von C.B. handeln, dessen Vater der Arzt von C.B. war und sich zur Tatzeit - lt. Dauerkarten-log-in - in der Sauna aufhielt. Es gibt Zweifel darüber, ob er die Sauna bereits vor der Tatzeit verlassen hat. Ein damaliger DNA-Vergleich mit Tatortspuren verlief allerdings negativ.
R. (jun.) war als Erbe des Mietshauses eingesetzt, um dessen Verkauf sich C.B. sich noch am Todestag bemühte. Er wäre dann wohl leer ausgegangen.


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Mordfall Charlotte Böhringer

22.04.2026 um 18:44
Das ist die Frage ,leer ausgegangen oder dann halt Bargeld oder was vergleichbares an Erbe .


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22.04.2026 um 19:36
Zitat von R.d.RR.d.R schrieb:Bei R. dürfte es sich um das Patenkind von C.B. handeln, dessen Vater der Arzt von C.B. war und sich zur Tatzeit - lt. Dauerkarten-log-in - in der Sauna aufhielt. Es gibt Zweifel darüber, ob er die Sauna bereits vor der Tatzeit verlassen hat. Ein damaliger DNA-Vergleich mit Tatortspuren verlief allerdings negativ.
R. (jun.) war als Erbe des Mietshauses eingesetzt, um dessen Verkauf sich C.B. sich noch am Todestag bemühte. Er wäre dann wohl leer ausgegangen.

Es steht ja die Frage im Raum ob es sich bei diesem Mann möglicherweise um jene Person gehandelt hat welche von Marianna S., der guten Freundin von Charlotte Böhringer, auf dem Parkdeck gesehen wurde nachdem sie gegangen ist.

Susanne von Lieven-Jell
Es gab da einen sehr engen Freund von Charlotte Böhringer. Die haben unendlich viel miteinander telefoniert. Und immerhin hat sie auch seinem Sohn im Testament ein Vermächtnis gemacht. Nämlich ein Haus in Würzburg, angeblich im Wert von ca. einer Million. Nun ist es aber so es war nur ein Vermächtnis, in dem Moment wo das Haus verkauft werden würde wäre das Vermächtnis hinfällig. Und man weiß das Charlotte Böhringer noch am Tage ihres Todes, glaube zweimal, mit dem Hausverwalter gesprochen hat um diesen Verkauf in trockene Tücher zu bringen. Also sie war offensichtlich entschlossen genau dieses Haus zu verkaufen.
Ab Zeitindex 1h 23.09 Minute
https://www.zdf.de/play/dokus/zdfinfo-taeterjagd-in-deutschland--100/zdfinfo-taeterjagd-in-deutschland-der-parkhausmord-100

PS: Du schreibst ein damaliger DNA-Vergleich mit den Tatortspuren sei negativ verlaufen - was ist denn die Quelle für diese vermeintliche Feststellung?


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Mordfall Charlotte Böhringer

22.04.2026 um 19:54
Zitat von MauserMauser schrieb:PS: Du schreibst ein damaliger DNA-Vergleich mit den Tatortspuren sei negativ verlaufen - was ist denn die Quelle für diese vermeintliche Feststellung?
"Dr. R. war nach seinen glaubhaften Angaben am Tatabend mit dem Opfer zum Stammtisch verabredet. Er sei vor dem vereinbarten Stammtischbesuch im (…) in der Sauna gewesen. Es sind keinerlei Gründe dafür ersichtlich, dass er ein Motiv gehabt hätte, das Opfer zu töten. Keiner der zahlreichen Zeugen berichtete etwas über ein gespanntes Verhältnis zwischen Dr. R. und dem Opfer. Der Zeuge B., ein Mitarbeiter der Stadtwerke München, führte glaubhaft aus, dass mit der Saunakarte des Dr. R. am 15.05.06 (=Tattag) der Saunabereich des Münchner (…) besucht worden sei. Gespeichert sein ein Eintritt um 15.54 Uhr und ein Austritt um 19.18 Uhr. Für die festgestellte Tatzeit hat Dr. R. damit ein Alibi. Anhaltspukte dafür, dass die Saunakarte des Zeugen Dr. R. an diesem Tag von einer anderen Person genutzt worden war und der Zeuge gar nicht im (…)bad war, liegen nicht vor. Der Spurensicherungsbeamte KK F. gab glaubhaft an, dass vom Zeugen Dr. R. eine DNA-Probe genommen wurde und diese im Institut für Rechtsmedizin vergleichend untersucht wurde. Die humanbiologische Sachverständige PD Dr. A vom Institut für Rechtsmedizin führte überzeugend aus, dass der Zeuge DR. R. als Verursacher der nicht zuordenbaren humanbiologischen in der Wohnung des Opfers ausscheide. Unter Würdigung dieser Umstände kann die Kammer keinen Umstand erkennen, der als Motiv für Dr. R. in Frage käme das Opfer zu töten, bzw. durch eine andere Person töten zu lassen."
Quelle: Themen-Wiki: Mordfall Charlotte Böhringer


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23.04.2026 um 14:37
Dr. R. (Sauna) hätte keinen Grund gehabt, im privaten Büro nach dem Testament zu suchen. Es hätte genügt, den Verkauf des vermachten Gebäudes zu verhindern, falls er über die Absicht informiert war. Ist dazu etwas bekannt? Ch. B. hätte in diesem Fall evtl. auch mitgeteilt, dass/ob sie beabsichtigte, dem Sohn R. einen entsprechenden Ersatz zu vermachen.

- -
Zitat von R.d.RR.d.R schrieb:Testamente durch eine Schriftsachverständige begutachtet wurden:
Fraglich ist, ob der Täter mit einem Schriftgutachten gerechnet hatte. M. E. ist es naheliegend, dass BT sich vergewissern musste, dass die Tante das Testament nicht in jüngster Vergangenheit geändert hätte, um ihn zu enterben.
Wenn er wusste, dass sie auch ältere Versionen aufhob, wäre ein gefälschter Ersatz des Testaments auch gar nicht nötig gewesen. Er hätte die allerneueste Version vernichten können. Jedenfalls war es besser, einer Testament-Änderung (Enterbung) zuvorzukommen.

Auffällig ist, dass der Täter gezielt nur einen kleinen Bereich des Büros durchsuchte (s. u.).
Nachtrag zum "Büro-Staging": Dass der schwere Stuhl umgekippt ist, kommt mir auch inszeniert (umgeworfen) vor.
Die Feststellungen zur Durchsuchung der Wohnung des Opfers beruhen auf den glaubhaften Angaben des Spurensicherungsbeamten KK F. Der Beamte berichtete glaubhaft, die Wohnung des Opfers sei zum grössten Teil in unauffälligem, bestimmungsgemässen Zustand gewesen, ohne dass Veränderungen im Zusammenhang mit der Tat erkennbar gewesen seien. Lediglich am Tatort im engeren _Sinne – also im Flur, in dem die Leiche aufgefunden worden sei – und im Büro des Opfers sowie unmittelbar am Zugang zum Büro seien Auffälligkeiten feststellbar gewesen. Im Büro seine je eine Schublade des Schreibtisches und der Kommode herausgezogen worden. Zwei Schubläden der Kommode seien am Boden liegend aufgefunden worden. Der Schreitischstuhl sei (S. 76) umgekippt worden. Um den Stuhl herum seien eine Vielzahl von Schriftstücken, zum Teil mit Klarsichtfolien versehen, verteilt gewesen. Auf dem Schreibtisch sei in einem Plastikständer ein Umschlag mit der Aufschrift „Bence Toth- Benedikt Toth“ aufgefunden worden. In dem Umschlag hätten sich Schriftstücke, wohl Testamente, vom 29.08.00, vom 24.01.01 und vom 20.11.02 aufgefunden worden. Im Gang unmittelbar vor der Bürotüre befinde sich ein kleines Tischchen. Dessen Schublade sei herausgezogen worden. Der Inhalt der Schublade und diese selbst seien auf dem Boden vor dem Tischen liegend aufgefunden worden.
(…)
Der Fundort des Testaments (...) Im hinteren Teil des Schreibtisches seien verschiedene Schriftstücke aufrecht stehend in einen Ständer aufgefunden worden. Dabei habe sich auch ein Umschlag mit der Aufschrift „Bence Tot- Benedikt Toth“ befunden. Dieser Umschlag sei nach dem äusseren Eindruck bereits geöffnet gewesen und wieder verschlossen worden. Er habe den Umschlag neben dem verklebenden Tesafilm geöffnet und darin verschiedene Schreiben – augenscheinlich von Frau Böhringer – vorgefunden. Darunter hätten sich auch mehrere handschriftlich abgefasste Testamente mit verschiedenen Daten befunden.
Quelle: Kopie des Urteil im Thread-Wiki


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Mordfall Charlotte Böhringer

23.04.2026 um 15:15
@watnu

Ich ergänze aus dem Urteil:
Im durchsuchten Büro des Opfers fanden sich daktyloskopische bzw. humanbiologische Spuren des Angeklagten auf einer auf dem Boden liegenden Klarsichthülle und einer dort liegenden Geldbörse. Auf dem Schreibtisch befanden sich seine Spuren sowohl auf einem Briefumschlag, in dem das Testament des Opfers steckte, als auch auf dem Testament selbst. Alle diese Gegenstände haben Bezug zur Tat. Entweder wurden sie vom Täter bei der Durchsuchung zu Boden geworfen oder sie haben Bezug zur Nachlassregelung durch das Opfer. Nur an diesen Gegenständen und sonst nirgendwo im Büro befinden sich die Spuren des Angeklagten.
Hingegen behauptet BT in dieser Doku, zwangsläufig hätten sich in dem Büro seiner Tante seine Fingerspuren befinden müssen, er habe dort schließlich gearbeitet.


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23.04.2026 um 15:36
@watnu
Richtet man sich nach dem was im Urteil steht, dann beruht das Öffnen des Testamentumschlags im unmittelbaren Tatzusammenhang auf einer Vermutung, die aber nicht als sicher angesehen werden kann.

"Die Spurenlage am Umschlag, in dem das Testament aufgefunden wurde, spricht nicht gegen den Schluss, dass der Täter im Zuge des Tatgeschehens den Umschlag öffnete und wieder verschloss. Der Umschlag wurde nämlich insgesamt mehrmals geöffnet und durch Verkleben erneut verschlossen. Eine Bestimmung der Zeitpunkte der Verklebung ist nicht möglich."

Grundsätzlich frage ich mich aber warum der Testamentumschlag im Schreibtisch und nicht - wie ich es vermutet hätte - im Tresor lag.
Ungewöhnlich finde ich auch die Beschriftung mit "Bence Toth - Benedikt Toth".
Spätestens nachdem im 3. Testament eine weitere Person begünstigt wurde hätte ich einen mit "(Mein) Testament" beschrifteten Umschlag erwartet.

Ich glaube auch, dass die Unordnung im Büro bewusst verursacht wurde. Das Testament jedenfalls aber fand sich wohl dort, wo es schon vorher deponiert war. Für Dr. R. wäre es tatsächlich nur interessant gewesen, wenn C.B. ihm gegenüber im Vorfeld eine beabsichtigte Änderung der bisherigen Verfügung angekündigt hätte.
Offen bleibt auch die Frage, ob Dr. R. Kenntnis vom beabsichtigten Hausverkauf hatte.


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Mordfall Charlotte Böhringer

23.04.2026 um 15:41
Bei dem Zeugen könnte man glatt meinen,er hat Dr.Z auf schritt und tritt verfolgt in der Sauna .


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