Kriminalfälle
Menschen Wissenschaft Politik Mystery Kriminalfälle Spiritualität Verschwörungen Technologie Ufologie Natur Umfragen Unterhaltung
weitere Rubriken
PhilosophieTräumeOrteEsoterikLiteraturAstronomieHelpdeskGruppenGamingFilmeMusikClashVerbesserungenAllmysteryEnglish
Diskussions-Übersichten
BesuchtTeilgenommenAlleNeueGeschlossenLesenswertSchlüsselwörter
Schiebe oft benutzte Tabs in die Navigationsleiste (zurücksetzen).

Mordfall Charlotte Böhringer

30.207 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, München, 2006 ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Mordfall Charlotte Böhringer

Mordfall Charlotte Böhringer

28.04.2026 um 16:13
Ich habe die Infos zum Thema Mageninhalt im Thread gefunden. @Mark_Smith zitierte 2 Quellen und erläuterte die Statements von Petermann. Dem möchte ich nur hinzufügen, dass für mich offen bleibt, ob in den Akten ausdrücklich steht, dass mit "Annahme einer Standardmahlzeitgröße" (Wortlaut des Urteils) tatsächlich die übliche Portion des Restaurants bzw. ein Ausgangsgewicht von 400 g bezeichnet wurde. Oder haben Petermann & Co den Akteninhalt so interpretiert?
Anders gesagt: Wenn die Ermittler damals auch im Restaurant die Portionsgröße erfragt haben, warum steht dann eine angenommene Standardmahlzeit im Urteil und z. B. nicht "die etwaige Menge, die Ch. B. üblicherweise aß" bzw. das "übliche Portionsgewicht" bzw. "die Standardgröße des Restaurants"?

Denn 400 g pro Portion sind üppig. Die (ergoogelte) empfohlene Menge Nudeln pro Person für ein Hauptgericht: Ca. 125 g trockene Nudeln o. ca. 180 g frische Nudeln. (Zusatzgewicht der Tomatensauce ist niedriger als das der Nudeln.)

Aber das ist nebensächlich. Die Telefonate und das Nichterscheinen am Stammtisch grenzen den Zeitrahmen ein.

Medien-Zitate aus diesem Post: Beitrag von Mark_Smith (Seite 826)
Spiegel:
Zitat von Mark_SmithMark_Smith schrieb am 16.02.2019:Charlotte Böhringer hatte am Tag ihres Todes gegen 14 Uhr noch einen Teller Rigatoni all'arrabbiata bei ihrem Stammitaliener gegessen. Die Münchner Ermittler gingen von einer »üblichen« Portion aus, von 400 Gramm. Petermann befragte den Gastronomen. Der erinnerte sich, dass Charlotte Böhringer immer eine kleine Portion wünschte, sie habe auf ihre Figur geachtet. Damit ist der wahrscheinliche Todeszeitpunkt infrage gestellt, den Gutachter damals errechneten.
AZ:
Zitat von Mark_SmithMark_Smith schrieb am 16.02.2019:"Der Todeszeitpunkt lässt sich nicht genau eingrenzen", bilanziert der Fallanalytiker. Auffällig sei jedoch, dass der angenommene Zeitrahmen exakt "in die Zeit passt, in der Benedikt Toth kein Alibi hat". Seine Analyse und die Berechnung eines rechtsmedizinischen Instituts hätten ergeben, "dass es wahrscheinlichere Zeitpunkte gibt als den vom Gericht angenommenen, doch bei denen verfügt Benedikt Toth über ein Alibi".
Ein großer zeitlicher Streubereich wird auch im Urteil erwähnt.


1x zitiertmelden

Mordfall Charlotte Böhringer

28.04.2026 um 19:38
In unzähligen Zeitungsartikeln die über die abscheuliche Tat veröffentlicht wurden waren immer wieder Zweifel an der Schuld von „Bence“ Toth geäußert worden. Ein wichtiger Punkt für den Schuldspruch war der Todeszeitpunkt. Profiler Axel Petermann misstraut der korrekten Bestimmung der Todeszeit.
Axel Petermann
Der Mageninhalt ist eine Möglichkeit einzuschätzen wann jemand gestorben ist. Und das Gericht war ja überzeugt dass die Rechtsmediziner mit ihren Berechnungen zum Mageninhalt Recht hatten indem sie meinten Charlotte Böhringer sei gegen 18.15 Uhr getötet worden. Wir sind hier weil Charlotte Böhringer kurz vor ihrem Tode hier im "Lago di Garda" gewesen ist. Man hat in ihrem Magen noch Reste einer Speise gefunden und die Menge hat man mit 100 Gramm bemessen. Und diese Menge bedeutete dass sie drei Viertel des Gerichts bereits verdaut hatte. Man ging davon aus das es 400 Gramm Nudeln gewesen sein sollen.
Die Bild-Reporterin wirft ein das Charlotte Böhringer eventuell weniger gegessen haben könnte.
Axel Petermann
Richtig, Charlotte Böhringer so hieß es sei eine sehr körperbewusste Frau die auf ihre Figur geachtet hat, die Appetitzügler einnahm.
Also nochmal zur Pizzeria "Lago di Garda". Der Betreiber ist bereit zwei unterschiedlich große Portionen des Nudelgerichts zu servieren das Charlotte Böhringer als letztes als letzte Mahlzeit zu sich genommen haben soll. Axel Petermann kommentiert die beiden unterschiedlichen Portionen.
Axel Petermann
Nun haben wir zwei Portionen hier, eine große, eine kleine. Das Gericht hat angenommen das die Portion so groß gewesen ist wie meine. Entspricht das was Charlotte Böhringer gegessen hat diesem? ... Genau, und das wäre zu viel…?
Wirt
Das wäre zu viel gewesen ja. Nein so was hat sie noch nie gegessen alleine.
Laura Gehrmann
Und dann käme ja Benedikt Toth nicht in Frage?
Axel Petermann
Nein, genau dann käme er nicht in Frage. Also man muss sagen es lässt sich überhaupt nicht feststellen wann Charlotte Böhringer gestorben ist. Und mein Fazit ist das viele der vom Gericht angeführten Indizien nicht schlüssig sind und aus diesem Grund hätte Benedikt Toth nie verurteilt werden dürfen.
Ab Zeitindex 18.58 Minute
Youtube: Oster-Spezial! Reupload: Der Parkhaus-Mord | Tatort Deutschland – True Crime täglich | BILD Podcast
Oster-Spezial! Reupload: Der Parkhaus-Mord | Tatort Deutschland – True Crime täglich | BILD Podcast
Externer Inhalt
Durch das Abspielen werden Daten an Youtube übermittelt und ggf. Cookies gesetzt.

PS: Die hier zitierten Aussagen aus dem Bild-Podcast sind der dreiteiligen Doku "Wer erschlug Charlotte Böhringer", ebenfalls von Bild, entnommen welche wiederum aus der Sendereihe "Mein größter Fall" stammt. Die Doku ist nach wie vor im Netz zu finden.


1x zitiertmelden

Mordfall Charlotte Böhringer

30.04.2026 um 15:57
Und dann käme ja Benedikt Toth nicht in Frage?
Aber wenn man eine kleinere Essensposition annimmt und sie trotzdem immer noch 100 Gramm im Magen hatte, dann wäre sie ja früher gestorben als angenommen, nicht später. Und das würde BT keinesfalls entlasten, weil das Gericht ja mit 19-19:10 Uhr in dubio pro reo eine eher späte Tatzeit angesetzt hat. Er hat kein Alibi von 17 Uhr bis 19:34 Uhr. Dh wenn der Todeszeitpunkt etwa schon um 18:30 Uhr wäre, würde ihm das mehr Zeit geben, in seine Wohnung zurückzukehren. Das letzte Lebenszeichen von CB war um etwa 18:15 Uhr, da hat sie versucht, ihren Verwalter in Würzburg anzurufen. Um 19:10 Uhr dürfte sie nicht mehr gelebt haben, da MT sie da nicht erreicht hat. Interessanterweise steht im Urteil, dass nur anhand der Essensmenge in ihrem Magen unter Zugrundelegung der tatsächlich ziemlich großen Portion von 400 Gramm ein Todeszeitpunkt von 17 Uhr erwartbar wäre (wobei der Streubereich von 15-23 Uhr reicht), also viel zu früh. Wenn man jetzt annimmt, dass die Portion kleiner war, wäre das ja noch früher. Was ja nachweislich nicht sein kann.


1x zitiertmelden

Mordfall Charlotte Böhringer

30.04.2026 um 16:16
@laikaaaaa
ganz genau ,und deswegen ist Petermann auch hier in dem Punkt völlig auf dem Holzweg.


melden

Mordfall Charlotte Böhringer

30.04.2026 um 16:28
Zitat von R.d.RR.d.R schrieb am 26.04.2026:Es gibt eine Vielzahl von Argumenten, die auf eine Täterschaft von B.T. hinweisen. Es gibt darin aber auch immer wieder Widersprüchlichkeiten die hinterfragt werden sollten.
Mir sind auch nach all den Jahren keine Widersprüchlichkeiten bekannt.


1x zitiertmelden

Mordfall Charlotte Böhringer

30.04.2026 um 17:02
Zitat von SmooverSmoover schrieb:Mir sind auch nach all den Jahren keine Widersprüchlichkeiten bekannt.
Es ging mir dabei hauptsächlich um eine weitere Person, die m.E. ebenfalls ein ausreichendes Tatmotiv gehabt hätte. Meine diesbezüglichen Posts wurden gelöscht, weil sie - wenn auch nur zwischen den Zeilen wahrnehmbar - eine unberechtigte Verdächtigung dargestellt hätten.

Mittlerweile hat sich herausgestellt das ich mich dabei  wohl tatsächlich vergaloppiert habe...


melden

Mordfall Charlotte Böhringer

01.05.2026 um 16:56
Zitat von watnuwatnu schrieb am 27.04.2026:
Zitat von FelixMonkFelixMonk schrieb am 27.04.2026:Herr Petermann hat aber ein sehr sehr großes Problem ,einmal will er dass der Tatzeitpunkt (Verstorbenszeitpunkt) früher war ,Aufgrund des Essen Nachmittags.
Bist du sicher, dass er das erwähnt hat?
Ich kann mich nicht erinnern, dass Petermann jemals ausdrücklich sagte, er gehe von einem früheren Zeitpunkt aus, deshalb meine o. g. Nachfrage. Und auch aus den Quellen, die wir inzw. dazu wieder aufgewärmt haben, geht nichts anderes hervor als:
Also man muss sagen es lässt sich überhaupt nicht feststellen wann Charlotte Böhringer gestorben ist.
(Ebenso im o. g. AZ-Zitat)

- -
M. E. widerspricht Petermann sich in seiner Antwort an die BILD-Journalistin selbst:
Nein, genau dann käme er [als Täter] nicht in Frage.
Wenn man den Todeszeitpunkt nicht feststellen kann, kann man BT auch nicht als Täter ausschließen.
Wir wissen, ab wann kein Lebenszeichen mehr von Ch. B. kam. Es wäre einer der für BT unglücklichen Zufälle, wenn sie den Anruf um 19.10 Uhr verpasst haben sollte und dann einfach nicht mehr zurückrief, obwohl sie wusste, dass kein weiterer Ansprechpartner mehr arbeitete. Dass sie auch am Stammtisch nicht erschien, ohne abzusagen, ist m. E. ein weiteres Indiz für den angenommenen Todeszeitraum.

Zudem steht auch im Urteil kein ausschließlich aufgrund der Obduktionsergebnisse ermittelter Todeszeitpunkt (Hervorh. durch mich):
Eine differenzierte, nähere Aussage zum Todeszeitpunkt im Laufe des Abends des 15.05.06 erscheine nicht begründbar. (…)
wahrscheinlichsten Todeszeitpunkt bei 17.00 Uhr ergeben. Dies folge aus der noch vorhandenen Speisemenge und deren Andauungszustand. Der 90% Streubereich liege allerdings zwischen 15.00 Uhr und 23.00 Uhr. Bei zusammenfassender Beurteilung sei daher festzustellen, dass ein Todeszeitpunkt zwischen 18.15. Uhr und 19.00 Uhr gut in Frage komme. Ein Todeszeitpunkt nach 19.00 Uhr sei nicht ausschliessbar, werde aber unwahrscheinlicher, je grösser der zeitliche Abstand nach 19.00 Uhr sei.
Quelle: Kopie im Wiki
Zitat von MauserMauser schrieb:PS: Die hier zitierten Aussagen aus dem Bild-Podcast sind der dreiteiligen Doku "Wer erschlug Charlotte Böhringer", ebenfalls von Bild, entnommen welche wiederum aus der Sendereihe "Mein größter Fall" stammt. Die Doku ist nach wie vor im Netz zu finden.
Dann sagt er also in der Doku auch nichts anderes wie im oben verlinkten Podcast ab Min. 20.50.
-
Zitat von laikaaaaalaikaaaaa schrieb:Aber wenn man eine kleinere Essensposition annimmt und sie trotzdem immer noch 100 Gramm im Magen hatte, dann wäre sie ja früher gestorben als angenommen, nicht später.
Petermann erwähnte z. B. auch Appetitzügler (s. o.). Manche Wirkstoffe verzögern die Magenentleerung. Wenn man eine Einnahme nicht ausschließen kann, könnte das wiederum die Verdauung der kleineren Mahlzeit verzögert haben.

- -
Für mich bleibt weiterhin offen, ob AP selbst nur annimmt, dass mit
Zitat von watnuwatnu schrieb am 28.04.2026:"Annahme einer Standardmahlzeitgröße"
die Portionsgröße des Restaurants gemeint ist (s. meinen vorherigen Post). Evtl. ist das ein Missverständnis in der Kommunikationskette? Im Urteil werden als konkrete Bezugsgröße nur die 100 g Rest und die etwaige Uhrzeit der Mahlzeit erwähnt.


1x zitiertmelden

Mordfall Charlotte Böhringer

02.05.2026 um 12:51
Die Bildreporterin sagt ,dann käme B.T nicht in Frage ,wenn FraunC.B das Grössere Nudelgericht gegessen hat ,worauf Axel.P Antwortet ,
nein genau dann käme er nicht in Frage.
Somit geht A.P davon logischerweise aus ,kleineres Nudelgericht u früherer ca Verstobener Zeitpunkt.


Und dann fügt A.P den Satz hinzu , also man muss sagen es lässt sich überhaupt nicht feststellen wann Frau C.B verstorben ist.



Nun ist für mich auch dieses Überprüfung im Restaurants keine Perfekte Leistung.
A.P hätte eher 2 Personen dort hinschicken sollen ,wo dann der Restaurants Chef nicht weiss um was es geht und die Nudelgerichte wären Serviert worden .

Aber so wusste der Chef des Restaurants ,er muss sichtbar 2Unterschiedliche Nudelgerichte Servieren.
Zb ist in einer Karte ein Steak mit 170gr angegeben ,aber auf demnTeller landen dann 150gr.
Deweiteren hätte ich als A.P einfach mal gefragt ,ob sich der Wirt erinnern kann ,ob Frau C.B den Teller leer gegessen hat.

Jetzt werde ich zum Erbsenzähler,der Wirt sagt das wäre zuviel gewesen ja.Sowas hat Sie noch nie gegessen alleine.
Sie wa ja nicht alleine ,sonden mit ihrer Freundin da.
Und ich habe mal nachgeschaut ,wie es aussieht wenn man Alkohol nebenher trinkt zum essen ,es velangsamt die Darmtätigkeit.

Desweiteren wirft Axel .P den Appetitzügler in den Raum.Weis er denn ob die Rechtsmedizin etwas gefunden hat ,von Rückständen eines Appetitzüglers.

A.P weist daraufhin ,dann käme B.T nicht in frage ,wenn Frau C.B die Grösserer Protion gegessen hat,hat Sie aufgessen ?Weis keiner .


1x zitiertmelden

Mordfall Charlotte Böhringer

03.05.2026 um 18:10
Zitat von watnuwatnu schrieb:Petermann erwähnte z. B. auch Appetitzügler (s. o.). Manche Wirkstoffe verzögern die Magenentleerung. Wenn man eine Einnahme nicht ausschließen kann, könnte das wiederum die Verdauung der kleineren Mahlzeit verzögert haben.
Ahja, das macht Sinn.
Zitat von FelixMonkFelixMonk schrieb:Desweiteren wirft Axel .P den Appetitzügler in den Raum.Weis er denn ob die Rechtsmedizin etwas gefunden hat ,von Rückständen eines Appetitzüglers.
Ich vermute, sowas wird man nur finden, wenn man gezielt danach sucht und das wäre für die Ermittlungen wohl nicht entscheidend, da ja aufgrund der Anrufe klar ist, dass sie nicht vor 18:15 Uhr gestorben sein kann.


melden

Mordfall Charlotte Böhringer

15.05.2026 um 04:56
Heute ist der 20. Jahrestag des Mordes an Charlotte Böhringer und wenn auch - bedauerlicherweise - nach wie vor kein relevanter Zeitrahmen oder gar Zeitpunkt für das kommende Probationsverfahren, und einem möglicherweise daraus resultierenden Wiederaufnahmeverfahren, genannt werden kann so gibt es dennoch eine kurze aktuelle Begründung für die lange Entscheidungsdauer:

20 Jahre nach der Tat – die Zweifel beim Parkhausmord bleiben

Böhringers Neffe Benedikt T. ist im August 2008 vom Landgericht München wegen Mordes verurteilt worden; im April 2023 wurde er auf Bewährung aus der Haft entlassen. Dennoch ist die Angelegenheit nicht zu den Akten ins Archiv verfrachtet worden. Das Urteil war umstritten, T. hat stets seine Unschuld beteuert; bis heute kämpft er um seine Rehabilitierung und einen Freispruch. Beim Oberlandesgericht (OLG) München liegt ein Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens, der dritte mittlerweile. Für den Fall, dass dieser ebenso abgelehnt werden sollte wie die vorherigen, hat T.s Anwalt Peter Witting angekündigt, mit den Akten zum Bundesverfassungsgericht nach Karlsruhe zu gehen.

„Die Mühlen der Justiz mahlen langsam, aber so langsam müssen sie auch nicht mahlen“, kritisiert Witting: „Das OLG tut gar nichts, zumindest nichts für mich Erkennbares.“
Das sieht man beim OLG anders. Einen Zeitpunkt für eine Entscheidung könne er „derzeit nicht nennen“, lässt OLG-Sprecher Laurent Lafleur wissen: „Die Bearbeitungsdauer ist auf den großen Umfang und die erhebliche Komplexität des Verfahrens zurückzuführen.“

[...]

Eingereicht hatte Witting diesen Antrag im September 2022, vor mehr als dreieinhalb Jahren. Nach zwei Jahren Aktenstudium hatte das Amtsgericht Augsburg, an welches die Prüfung verwiesen worden war, im Dezember 2024 tatsächlich zwei Punkte der Argumentation für schlüssig und zulässig befunden. Zum einen ging es um eine womöglich falsche Aussage einer Zeugin im Prozess, zum anderen um neue Gutachten zum Tatgeschehen. Beides seien „möglicherweise neue Beweismittel“, teilten die Augsburger Richter mit; sie schlossen deshalb „eine mögliche Auswirkung auf den Schuldspruch nicht aus“.

Doch sowohl die Staatsanwaltschaft in Augsburg als auch die Generalstaatsanwaltschaft in München legten umgehend Beschwerde dagegen ein, den Prozess noch einmal aufzurollen. Seitdem liegen die Akten für eine endgültige Entscheidung beim OLG München. Im September 2025 hat Witting zuletzt eine Stellungnahme dazu abgegeben. Er hält die lange Bearbeitung für „unzumutbar“ und findet: „Das ist man den Betroffenen schuldig, dass man Klarheit schafft.“

https://www.sueddeutsche.de/muenchen/muenchen-parkhausmord-20-jahre-zweifel-urteil-li.3481846



melden

Mordfall Charlotte Böhringer

15.05.2026 um 23:55
Nanu was ist denn heute mit der Anti-Toth-Fraktion (ATF) los an diesem runden Jahrestag von diesem besonderen Kriminalfall, das große Schweigen im Walde? Das wird doch nicht etwa deren Fracksausen sein welcher immer schlimmer wird… oder? :) :fuyeah:

Naja in jedem Fall hat Benedikt Toth der Münchner AZ jetzt ein Interview gegeben und sich darin zu einigen sehr interessanten wie auch informativen Punkten geäußert:

AZ: Mittlerweile haben Ihre Anwälte den dritten Antrag auf Wiederaufnahme gestellt. Warum ist es Ihnen so wichtig, dass der Prozess neu aufgerollt wird? Sie sind doch frei.

Benedikt Toth:
Es geht ums Prinzip. Aus meiner Sicht und der meiner Anwälte ist alles eklatant anders gewesen. Und natürlich ist es auch eine uncoole Sache, zu Lebenslang verurteilt und Mörder genannt zu werden – aber das ist offiziell und amtlich so geschehen. Wir haben gute Argumente, die wir vortragen wollen, damit ein bayerisches Gericht feststellt: „Wir haben uns geirrt, es war anders, Sie hätten nicht verurteilt werden dürfen.“ Das ist im Grunde genommen schon fast alles. Dass mein Leben zerstört wurde, dass ich als verurteilter Mörder bis an mein Lebensende in etliche Länder nicht ein-reisen darf, in denen ich Freunde habe, dass ich wirtschaftlich ruiniert bin – das ist im Vergleich dazu Pillepalle, wenn auch unschön.

AZ: Das Landgericht Augsburg erklärte den dritten Wiederaufnahmeantrag 2024 in zwei Punkten für zulässig. Welche waren das?

Benedikt Toth:
Aufgrund von diversen Gutachten, die wir eingeholt haben, ist nachgewiesen worden, dass die Tatbegehung diametral entgegengesetzt zu dem erfolgt ist, was das Gericht ursprünglich angenommen hatte: Der Täter war bereits in der Wohnung, er kam nicht von außen. Das Zweite war, dass wir diesmal nachweisen konnten, dass diverse Zeugen falsch ausgesagt haben – und diese Falschaussagen waren durchaus ursächlich für die Verurteilung.

AZ: Wenn Sie Ihre Tante nicht getötet haben – wer war es dann?

Benedikt Toth:
Ich bin überzeugt davon, dass wir ziemlich genau wissen, was wirklich geschehen ist. Aber ich werde keinen Namen nennen. Ich verachte diese Person – aber auch diese Person hat Rechte.

AZ: Wie ist der aktuelle Stand in Sachen Wiederaufnahme?

Benedikt Toth:
Der Antrag liegt beim Oberlandesgericht München, das jetzt entscheidet, wer die besseren Argumente hat: Wir, unterstützt vom Landgericht Augsburg, und so weit waren wir noch nie – oder die Staatsanwaltschaft.
https://www.pressreader.com/germany/abendzeitung-munchen/20260515/282046218732574

Erstaunlich ist das Benedikt Toth hier sagt das sie sogar die Unterstützung vom Landgericht Augsburg haben obwohl es dann gleichzeitig einer ziemlichen Ironie entbehrt und das nicht von ungefähr. Denn es ist ausgerechnet jene Institution welche die beiden vorherigen, gut begründeten, Anträge auf Wiederaufnahme von 2012 und 2019 noch abgelehnt hatte. Aber wie heißt es so schön, alle guten Dinge sind drei und wenn dem so ist dann ist das eine feine Sache und erhöht die Chancen das nun endlich – nach über 20 Jahren – Recht gesprochen werden wird für Benedikt Toth!

Sehr interessant auch die Antwort auf die Frage aller Fragen, die Kardinalfrage des gesamten Falles nämlich die nach dem wahren Täter, Mörder von Charlotte Böhringer. Benedikt Toth klingt hier sehr selbstsicher als auch überzeugt und das wiederum stärkt die Hoffnung und macht zuversichtlich dass man dieser Linie auch im Probationsverfahren folgen wird was dann wiederum zum Wiederaufnahmeverfahren und schlussendlich finalen, rechtskräftigen und längst überfälligen Freispruch führt!


1x zitiertmelden

Mordfall Charlotte Böhringer

16.05.2026 um 05:53
Da denkt man, man kennt den Fall in und auswendig und nun das:
AZ: Ihr Motiv laut Gericht: Sie hat­ten Ihr Jura-stu­dium abge­bro­chen, was ihre Tante nicht erfah­ren sollte, weil Sie Angst hat­ten, das Park­haus sonst nicht zu erben.

BT: So ist die Dik­tion des Urteils. Aus mei­ner Per­spek­tive haben wir damals im Ursprungs­ver­fah­ren bereits nach­ge­wie­sen, dass die­ses Motiv nicht halt­bar ist, weil meine Tante Bescheid gewusst hat. Ich hatte zudem zwi­schen­zeit­lich ein ande­res Stu­dium auf­ge­nom­men, gegen ihren Wil­len und Wunsch. Da war ein paar Tage lang auch stin­kige Stim­mung. Das haben wir auch dar­ge­legt – mit Sach­be­weis und Zeu­gen­aus­sa­gen. Ent­schei­dend ist vor allem die Aus­sage ihres Steu­er­be­ra­ters, dass sie schon ein hal­bes Jahr vor ihrem Tod Bescheid gewusst hat, dass ich nicht mehr stu­diere. Aber was ins Urteil ein­ge­flos­sen ist, steht der Aus­sage die­ses Steu­er­be­ra­ters dia­me­tral ent­ge­gen.

https://www.pressreader.com/germany/abendzeitung-munchen/20260515/282046218732574
Und was hat er studiert? Haben wir da was verpasst?

Aber der Artikel ist durchaus lesenswert, es gibt da noch andere Neuigkeiten.


2x zitiertmelden

Mordfall Charlotte Böhringer

16.05.2026 um 08:58
Zitat von emzemz schrieb:Und was hat er studiert? Haben wir da was verpasst?
War das nicht Schauspielschule?


2x zitiertmelden

Mordfall Charlotte Böhringer

16.05.2026 um 09:01
Interessant, dass es hier verschiedene „Fraktionen“ gibt. Ich fühle mich keiner dieser zugehörig, möchte aber eine Frage an die „Anti-Anti-Toth-Fraktion“ stellen: bei allen Zweifeln, die man sonst haben könnte -

Wie erklärt BT selbst, dass er CBs Zeitungen bei sich zuhause hatte? Hat er sich dazu geäußert? Braucht es überhaupt neue Gutachten, wenn offensichtlich ist dass er die Zeitungen des Mordopfers zufällig genau am Tag ihres Todes geklaut und bei sich aufbewahrt hat?


1x zitiertmelden

Mordfall Charlotte Böhringer

16.05.2026 um 09:44
Zitat von bornheimbornheim schrieb:Wie erklärt BT selbst, dass er CBs Zeitungen bei sich zuhause hatte? Hat er sich dazu geäußert? Braucht es überhaupt neue Gutachten, wenn offensichtlich ist dass er die Zeitungen des Mordopfers zufällig genau am Tag ihres Todes geklaut und bei sich aufbewahrt hat?
Dass diese Zeitungen tatsächlich die seiner Tante gewesen sein sollten, konnte doch, so vermute ich, nicht wirklich belegt werden.
Auffällig waren jedoch wohl Beilagen, die redaktionell von Stadtteil zu Stadtteil unterschiedlich waren und die gefundenen eindeutig dem Bereich des Glockenbachviertels, also dem Standort des Parkhauses, zuzuordnen waren.


2x zitiertmelden

Mordfall Charlotte Böhringer

16.05.2026 um 10:38
Zitat von WattWatt schrieb:War das nicht Schauspielschule?
Ja genau, darauf wird er abgezielt haben.
Aber wie so oft, ist im Hause Toth verkehrte Welt.

Sein abgebrochenes Schauspieldings, belegt doch eindeutig, dass er sich eben nicht gegen die Wünsche der Tante durchsetzen konnte/wollte.
Er hat gegen ihren Wunsch das Jurastudium abgebrochen um dann gegen ihren Wunsch das Schauspieldings zu machen.
Das hat er dann abgebrochen um wieder Jura zu studieren.
Relativ eindeutig, wer da die Hosen anhatte.

Übrigens mal zum Thema Jura insgesamt.
BT war immatrikuliert ok.
Auf dem Papier war er Student.
Ob er überhaupt jemals auch nur einen einzigen Tag dieses Studium ernsthaft verfolgt hat, weiß kein Mensch.

Übrigens hat er ja nicht nur die Tante hinsichtlich seines Studiums belogen, sondern ALLE.
Partnerin, Familie, beste Freunde und und und.

Wenn die Sache mit der Tante geklärt und allen anderen völlig egal war wozu dann überhaupt noch lügen, oder zum vorgekaukeltem bestandenen Examen Weißwurstessen veranstalten??


melden

Mordfall Charlotte Böhringer

16.05.2026 um 14:03
@Mauser
Bitte wo ist das Problem ,wenn man am 15.5.2026 mal nichts schreibt.



Und was da nun in der Abendzeitung berichtet wird von B.T ,kann man nicht für voll nehmen .

Er sagt folgendes ,die Viertel Million würde er ja bezahlen ,bzw wenn die Staatsanwaltschaft mit sich reden lassen würde usw.

Naja für jemanden der sich als Unschuldiger ausgibt ,dann wenigstens doch die Prozesskosten zu tragen verschlägt mir die Sprache.

Und so geht es in dem Bericht der AZ einfach weiter ,ohne Sinn und Verstand.


1x zitiertmelden

Mordfall Charlotte Böhringer

16.05.2026 um 14:05
Zitat von WattWatt schrieb:War das nicht Schauspielschule?
Was seinen Ausflug in die Schauspielerei anbelangt, erlaube ich mir, diesen zeitlich zuzuordnen, erfolgte dieser doch bereits in der zweiten Hälfte der 90er Jahre, und hierzu aus dem im Wiki verlinkten Urteil zu zitieren:
Er begann, ab 01.10.1996 in München Jura zu studieren. Da das Studium der Rechtswissenschaften seinen Neigungen nicht entsprach, entschloss sich der Angeklagte nach zwei Semestern zu einem Fachwechsel. Er studierte sodann ab dem Wintersemester 1997 im Hauptfach Theaterwissenschaften. Nach Bestehen der Zwischenprüfung im Juli 1999 bewarb er sich bei der Falkenbergschule, einer privaten Schauspielschule. Dort wurde er jedoch nicht aufgenommen. Er wechselte wiederum das Studienfach und schrieb sich ab dem 01.10.1999 erneut für Jura ein. Bis zum Ende des Sommersemesters 2006 meldete sich der Angeklagte nicht zur ersten Juristischen Staatsprüfung an. Da er sich zu diesem Zeitpunkt bereits im zwölften Fachsemester befand, galt die Staatprüfung für den Angeklagten als erstmals abgelegt und nicht bestanden. Zum Ende des Sommersemesters am 30.09.05 wurde der Angeklagte mangels Rückmeldung exmatrikuliert.
Ich möchte das besondere Augenmerk auf die zeitliche Zuordnung "zudem zwischenzeitlich" lenken. Also zum Zeitpunkt der Ermordung hat er etwas studiert, wenngleich nicht Jura.
Aus mei­ner Per­spek­tive haben wir damals im Ursprungs­ver­fah­ren bereits nach­ge­wie­sen, dass die­ses Motiv nicht halt­bar ist, weil meine Tante Bescheid gewusst hat. Ich hatte zudem zwi­schen­zeit­lich ein ande­res Stu­dium auf­ge­nom­men, gegen ihren Wil­len und Wunsch. Da war ein paar Tage lang auch stin­kige Stim­mung. Das haben wir auch dar­ge­legt – mit Sach­be­weis und Zeu­gen­aus­sa­gen. Ent­schei­dend ist vor allem die Aus­sage ihres Steu­er­be­ra­ters, dass sie schon ein hal­bes Jahr vor ihrem Tod Bescheid gewusst hat, dass ich nicht mehr stu­diere. Aber was ins Urteil ein­ge­flos­sen ist, steht der Aus­sage die­ses Steu­er­be­ra­ters dia­me­tral ent­ge­gen.

https://www.pressreader.com/germany/abendzeitung-munchen/20260515/282046218732574
Was also will er uns sagen, worüber Tantchen lt. Steuerberater längst Bescheid gewusst haben soll? Dass er nicht mehr studiert, oder dass er was anderes studiert?


1x zitiertmelden

Mordfall Charlotte Böhringer

16.05.2026 um 14:06
Zitat von BundesferkelBundesferkel schrieb:Dass diese Zeitungen tatsächlich die seiner Tante gewesen sein sollten, konnte doch, so vermute ich, nicht wirklich belegt werden.
Ich habe hier ausführlich zusammengestellt, was das Urteil zu den Zeitungen sagt. Das dürfte Beleg genug sein.


melden

Mordfall Charlotte Böhringer

16.05.2026 um 16:59
Ich sag's ja immer, man muss nur Geduld haben, viele Dinge klären sich dann ganz von selbst, so wie hier eine Geschichte, die vor etwa vier Jahren durch die Medien geisterte und dann im Nirgendwo endete:
AZ: Die Woh­nung, in der Ihre Tante ermor­det wor­den ist, war zwi­schen­zeit­lich eine Party-loca­tion. Wie kam das?

BT: Mein Bru­der hatte sie in der Corona-zeit ver­mie­tet, es sollte eine Cham­pa­gner­bar dar­aus wer­den oder irgend­so­was. Es waren Umbau­ar­bei­ten vor­ge­se­hen, aber der Woh­nungs­be­set­zer – über Corona hin­aus hat mein Bru­der dem Mie­ter die Miete gestun­det, bezahlt wurde letzt­lich nichts – hat die Geneh­mi­gun­gen nicht bei­ge­bracht. Par­tys haben wohl den­noch statt­ge­fun­den, inof­fi­zi­ell. Zumin­dest war die Woh­nung am Ende völ­lig ver­wü­stet: Kalk­flecken, die du nicht raus­kriegst, Tags über­all, Fuß­ab­drücke an den Wän­den und alles vol­ler Müll.

AZ: Was soll mit der Woh­nung gesche­hen?

BT: Wir wer­den sie reno­vie­ren und schauen, ob sie jemand mie­ten möchte.

https://www.pressreader.com/germany/abendzeitung-munchen/20260515/282046218732574
So hatte es seinerzeit verheißungsvoll angefangen:
Dieser Fall, der es zu unzähligen Artikeln, Spekulationen, Verfilmungen gebracht hat und nach wie vor Fragen aufwirft, nimmt eine ungeahnte Wende. Nicht vor Gericht, sondern im echten Leben.
Mord-Tatort wird zu Party-Location

Nach AZ-Informationen soll die 400 Quadratmeter große Luxus-Dachgeschosswohnung, in der Böhringer sterben musste, jetzt zu einem Party-Lokal werden. Unglaublich? Aber wahr!

https://www.abendzeitung-muenchen.de/muenchen/fall-boehringer-mordwohnung-wird-party-lokal-art-763230
Lest selber nach, welche hohen und heren Ziele man mit diesem "Ort des Friedens" verwirklichen wollte.
Zitat von emzemz schrieb am 19.08.2022:https://www.tz.de/muenchen/stadt/muenchen-mordfall-boehringer-isarparkaus-tatort-restaurant-gastronom-zr-91071413.html

Das heißt, dass die Leute den Eingangsbereich am Fuße der Treppe, wo CB erschlagen wurde, gar nicht betreten.
Denn in der Mordwohnung entsteht ein edles Restaurant, das Gastronom Tobias Raabe (46) gerade einrichten lässt. „Ja, ich habe einen Mietvertrag unterschrieben“, sagt Raabe, der unserer Redaktion einen exklusiven Einblick in die Wohnung gewährt hat. Über einen Fahrstuhl geht es direkt ins Penthouse. Dort sieht man die ersten Schritte: Das frühere Büro wird zur Garderobe, der Barbereich wird gerade aufgebaut, auf der Terrasse stehen schon Liegestühle. Ab Januar rücken die Handwerker an.

Das frühere Wohnzimmer von Charlotte Böhringer, ein Saal mit Marmor-Fußboden, will Raabe zum Fine-Dining-Bereich mit schicker Einrichtung umbauen. „Wir planen mit 149 Sitzplätzen.“ Damit das klappt, werden auch Wände entfernt. Später sollen insgesamt 199 Gäste in das Lokal passen. Exakt die Grenze der Versammlungsstättenverordnung. Da das Penthouse eine Betriebswohnung war, darf sie gewerblich genutzt werden. Im Sommer 2022 soll eröffnet werden.



melden