Mordfall Charlotte Böhringer
gestern um 16:13Ich habe die Infos zum Thema Mageninhalt im Thread gefunden. @Mark_Smith zitierte 2 Quellen und erläuterte die Statements von Petermann. Dem möchte ich nur hinzufügen, dass für mich offen bleibt, ob in den Akten ausdrücklich steht, dass mit "Annahme einer Standardmahlzeitgröße" (Wortlaut des Urteils) tatsächlich die übliche Portion des Restaurants bzw. ein Ausgangsgewicht von 400 g bezeichnet wurde. Oder haben Petermann & Co den Akteninhalt so interpretiert?
Anders gesagt: Wenn die Ermittler damals auch im Restaurant die Portionsgröße erfragt haben, warum steht dann eine angenommene Standardmahlzeit im Urteil und z. B. nicht "die etwaige Menge, die Ch. B. üblicherweise aß" bzw. das "übliche Portionsgewicht" bzw. "die Standardgröße des Restaurants"?
Denn 400 g pro Portion sind üppig. Die (ergoogelte) empfohlene Menge Nudeln pro Person für ein Hauptgericht: Ca. 125 g trockene Nudeln o. ca. 180 g frische Nudeln. (Zusatzgewicht der Tomatensauce ist niedriger als das der Nudeln.)
Aber das ist nebensächlich. Die Telefonate und das Nichterscheinen am Stammtisch grenzen den Zeitrahmen ein.
Medien-Zitate aus diesem Post: Beitrag von Mark_Smith (Seite 826)
Spiegel:
Anders gesagt: Wenn die Ermittler damals auch im Restaurant die Portionsgröße erfragt haben, warum steht dann eine angenommene Standardmahlzeit im Urteil und z. B. nicht "die etwaige Menge, die Ch. B. üblicherweise aß" bzw. das "übliche Portionsgewicht" bzw. "die Standardgröße des Restaurants"?
Denn 400 g pro Portion sind üppig. Die (ergoogelte) empfohlene Menge Nudeln pro Person für ein Hauptgericht: Ca. 125 g trockene Nudeln o. ca. 180 g frische Nudeln. (Zusatzgewicht der Tomatensauce ist niedriger als das der Nudeln.)
Aber das ist nebensächlich. Die Telefonate und das Nichterscheinen am Stammtisch grenzen den Zeitrahmen ein.
Medien-Zitate aus diesem Post: Beitrag von Mark_Smith (Seite 826)
Spiegel:
AZ:Mark_Smith schrieb am 16.02.2019:Charlotte Böhringer hatte am Tag ihres Todes gegen 14 Uhr noch einen Teller Rigatoni all'arrabbiata bei ihrem Stammitaliener gegessen. Die Münchner Ermittler gingen von einer »üblichen« Portion aus, von 400 Gramm. Petermann befragte den Gastronomen. Der erinnerte sich, dass Charlotte Böhringer immer eine kleine Portion wünschte, sie habe auf ihre Figur geachtet. Damit ist der wahrscheinliche Todeszeitpunkt infrage gestellt, den Gutachter damals errechneten.“
Ein großer zeitlicher Streubereich wird auch im Urteil erwähnt.Mark_Smith schrieb am 16.02.2019:"Der Todeszeitpunkt lässt sich nicht genau eingrenzen", bilanziert der Fallanalytiker. Auffällig sei jedoch, dass der angenommene Zeitrahmen exakt "in die Zeit passt, in der Benedikt Toth kein Alibi hat". Seine Analyse und die Berechnung eines rechtsmedizinischen Instituts hätten ergeben, "dass es wahrscheinlichere Zeitpunkte gibt als den vom Gericht angenommenen, doch bei denen verfügt Benedikt Toth über ein Alibi".


