Unterlasst das gegenseitige Angepöbel.
Mordfall Charlotte Böhringer
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Mordfall Charlotte BöhringerMordfall Charlotte Böhringer
24.04.2026 um 10:26Leider nein, habe die auch nur aus der Doku :(watnu schrieb:@R.d.R , weißt du noch, woher die Zeitangaben stammten? Siehe meine Fragen, bezüglich der Diskrepanzen:
Beitrag von watnu (Seite 1.467)
Mordfall Charlotte Böhringer
24.04.2026 um 11:57Nachdem die Handydatenauswertung der Freundin ergeben hat, dass deren Anruf bei C.B. aus einer Funkzelle außerhalb des Parkhauses erfolgt ist, müsste es doch eigentlich auch eine ebensolche Auswertung für B.T. geben?
Im Strafurteil wurde ich nicht fündig. Aber in dem von RA Witting eingereichten Wiederaufnahmeantrag findet sich folgender Passus:
"Dass es einen telefonischen Kontakt des Antragstellers mit seiner Tante weder am 14.5 och am 15.5.2006 gegeben hatte, ergibt sich darüber hinaus aus der Auswertung der erhobenen Verbindungsdaten durch KHK I, K (…) Polizeipräsidium München (vgl. Auswertungsvermerk vom 26.9.2006, Bd., Verbindungsdaten I Nr. 1-4‘, S. 1 ff – Anlage 19). Hieraus ergibt sich auch, dass sich der Antragsteller am 14.5.2006 um 15.00* Uhr tatsächlich in der Parkgarage aufgehalten hatte. So ist für diesen Zeitpunkt ein Anruf des Antragstellers von seinem Mobiltelefon, aus der Funkzelle Baaderstrasse bei seiner Verlobten. F.S. unter der Mobilnummer registriert (vgl. Anlage 19 S. 1)."
Quelle: Themen-Wiki: Mordfall Charlotte Böhringer
*ergänzende Anmerkung meinerseits. Lt. Urteil gab er an um kurz nach 12:00 Uhr seine Tante besucht zu haben. Was hat er in der Zwischenzeit als doch suspendierter Mitarbeiter in der Tankstelle gemacht? Oder war er fast 3 Stunden bei der Tante?
Ich vermute mal das anstatt einer permanenten Funkzellenauswertung, lediglich eine Datenerfassung bei tatsächlich geführten Telefonaten erfolgt ist.
Sonst wären die lt. Urteil erfolgten Fahrradfahrten von B.T. zum Tatort und zurück ja tatsächlich nachweisbar gewesen. Vorausgesetzt er hatte sein Handy dabei.
Im Strafurteil wurde ich nicht fündig. Aber in dem von RA Witting eingereichten Wiederaufnahmeantrag findet sich folgender Passus:
"Dass es einen telefonischen Kontakt des Antragstellers mit seiner Tante weder am 14.5 och am 15.5.2006 gegeben hatte, ergibt sich darüber hinaus aus der Auswertung der erhobenen Verbindungsdaten durch KHK I, K (…) Polizeipräsidium München (vgl. Auswertungsvermerk vom 26.9.2006, Bd., Verbindungsdaten I Nr. 1-4‘, S. 1 ff – Anlage 19). Hieraus ergibt sich auch, dass sich der Antragsteller am 14.5.2006 um 15.00* Uhr tatsächlich in der Parkgarage aufgehalten hatte. So ist für diesen Zeitpunkt ein Anruf des Antragstellers von seinem Mobiltelefon, aus der Funkzelle Baaderstrasse bei seiner Verlobten. F.S. unter der Mobilnummer registriert (vgl. Anlage 19 S. 1)."
Quelle: Themen-Wiki: Mordfall Charlotte Böhringer
*ergänzende Anmerkung meinerseits. Lt. Urteil gab er an um kurz nach 12:00 Uhr seine Tante besucht zu haben. Was hat er in der Zwischenzeit als doch suspendierter Mitarbeiter in der Tankstelle gemacht? Oder war er fast 3 Stunden bei der Tante?
Ich vermute mal das anstatt einer permanenten Funkzellenauswertung, lediglich eine Datenerfassung bei tatsächlich geführten Telefonaten erfolgt ist.
Sonst wären die lt. Urteil erfolgten Fahrradfahrten von B.T. zum Tatort und zurück ja tatsächlich nachweisbar gewesen. Vorausgesetzt er hatte sein Handy dabei.
Mordfall Charlotte Böhringer
24.04.2026 um 13:33Jetzt nochmal etwas anderes, ich weiß nicht ob das so wichtig ist, aber mMn ist, zumindest für mich ein starkes Indiz die Art und Weise der Tötung. Mit nem Hammer oder was ähnlichen, ich weiß nicht , aber es gäbe bestimmt auch unblutigere und ev einfacherere Möglichkeiten sie zu töten, Auch die 24 Schläge auf den Kopf deuten für mich auf jemanden hin, der einen ziemlichen Hals auf sie hatte und ja vielleicht sogar Hass empfand. Für mich war das übertöten. Und BT hatte mit der Tante ja einen dicken Streit gehabt , wenn ich mich recht erinnere, wo er die Schlüssel abgeben musste und sowas wie rausgeflogen ist. Das würde passen, mMn
Mordfall Charlotte Böhringer
24.04.2026 um 16:21Im Urteil steht, dass er behauptete, die Tante habe ihn donnerstags für den Sonntag eingeladen. Das entsprechende Zitat findest du hier: Beitrag von watnu (Seite 1.453) . Ich denke, mit der Thread-SuFu findet man schon einige Posts, die auf die Aspekte von probence, zweifelhaft usw. eingehen.R.d.R schrieb:*ergänzende Anmerkung meinerseits. Lt. Urteil gab er an um kurz nach 12:00 Uhr seine Tante besucht zu haben. Was hat er in der Zwischenzeit als doch suspendierter Mitarbeiter in der Tankstelle gemacht? Oder war er fast 3 Stunden bei der Tante?
Z. B. auch das:
Die Tante hat niemandem von seinem angeblichen Muttertags-Besuch erzählt. Ganz im Gegenteil: Sie hat sich bei Bekannten beklagt, dass sie an dem Tag alleine ist und versucht, sich zum Mittagessen zu verabreden. Zudem hat sie sich noch abends um 18.00 tel. bei ihrem Mitarbeiter über die personelle Unterbesetzung in der kommenden Woche beklagt und wollte ihn dazu bewegen, tageweise zur Arbeit zu kommen. ( Zitat steht sicherlich auch schon im Thread, ich zitiere es unten nochmals aus der Urteils-Kopie.)
Im Thread F. Liebs habe ich dieses Jahr einen Artikel dazu gepostet (zeitnah zu 2006, wg. damaliger Rechtslage). Es gibt 3 Arten von Funkzellen-Loggs, wenn ich es richtig erinnere: Aktivität, wie z. B. Telefonat, Funkzellenwechsel des Handys, "Lebenszeichen" des Geräts nach größerem zeitlichem Abstand.R.d.R schrieb:Ich vermute mal das anstatt einer permanenten Funkzellenauswertung, lediglich eine Datenerfassung bei tatsächlich geführten Telefonaten erfolgt ist.
Urteilskopie zu Muttertag:
(…) Zum Ablauf der letzten Tage vor der Tat führte der Angeklagte aus, er sei am Donnerstag (11.05.06) letztmals vor der Tat in der Garage gewesen. Er habe seine Tante am Sonntag (14.05.06) gegen Mittag in ihrer Wohnung über dem Parkhaus besucht.Quelle: Wiki
(…)
(ii)
In seiner zweiten Zeugenvernehmung am 18.05.06, die vom Vernehmungsbeamten KOK L. glaubhaft in die Hauptverhandlung eingeführt wurde, machte der Angeklagte zusammengefasst folgende Angaben.
(c)
Am Sonntag, den 14.05.06 habe er die Tante um kurz nach 12.00 Uhr in ihrer Wohnung besucht. Er habe von diesem Treffen vor der Auffindung des getöteten Opfers niemanden berichtet, auch seiner Verlobten nicht. Frau Böhringer habe bei dem Treffen mit ihm besprochen, dass sie beabsichtige, die Unternehmensform der Firma zu ändern und ihn – den Angeklagten – als eingetragenen Geschäftsführer zu bestellen.
Gegen das Stattfinden dieses Besuches spricht auch der Umstand dass das Opfer an diesem Tag häufigen Telefonkontakt zu ihren Freundinnen bzw. zu Dr. R. hatte. Diesen gegenüber erwähnte sie aber nicht, obwohl dies nahe gelegen wäre, dass der Angeklagte am 14.05.06, dem Muttertag, zu Besuch gekommen sei oder kommen werde. Der Angeklagte führte aus, er sei an diesem Sonntag, 14.05.06, um kurz nach 12.00 Uhr bei seiner Tante gewesen. Der Besuch sei „kurz und gut“ gewesen. Der Polizeibeamte L. hat die Telefonverbindungsdaten des Opfers ausgewertet und glaubhaft in der Hauptverhandlung dargestellt. Demnach habe das Opfer am (S. 119) Sonntag, den 14.05.06 ab 10.31 Uhr knapp über 1 Minute mit ihrer Freund XH. Telefoniert Ab 10.36 Uhr habe sie über 8,5 Minuten mit ihrer Freundin M.S. gesprochen, mit der sie um 11.36 Uhr nochmals knapp 4 Minuten telefoniert habe. Um 11.47 Uhr habe sie knapp 2 Minuten mit ihrer Freundin J.E. telefoniert. Um 12.26 Uhr habe sie 85 Sekunden mit Dr. R. gesprochen, weil sie um 12.28 Uhr nochmals knapp über 5 Minuten mit Dr. R. telefoniert habe. Um 12.33 Uhr habe sie J.E. angerufen, mit der sie über 29. Minuten gesprochen habe. Auch dieses Gespräch sei wohl unterbrochen worden, da ein erneutes Gespräch mit J.E. wenige Sekunden vor 13.04 Uhr aufgebaut worden sei. Dieses Gespräch habe dann knapp über 5 Minuten gedauert. Um 13.55 habe das Opfer dann noch über 13 Minuten mit ihrer Freundin M. gesprochen. Keine der als Zeugen gehörten Telefongesprächspartner des Opfers berichten davon, dass frau Böhringer einen bevorstehenden oder einen stattgefundenen Besuch des Angeklagten am Muttertag erwähnte. Vielmehr berichteten die Zeuginnen S. und M. und H. glaubhaft, das Opfer habe an diesem Sonntag sogar vergeblich versucht, mit ihnen jeweils eine Verabredung zum Mittagessen zu treffen. Ein derartiges Verhalten des Opfers wäre nicht nachvollziehbar, wenn sie den Angeklagten um die Mittagszeit erwartet hätte. Zudem berichtete die Zeugin H. noch glaubhaft, das Opfer habe sich bei ihr darüber beklagt, dass es am Muttertag wieder alleine war. (S. 120)
(3.)
Gegen das Stattfinden des Besuches spricht der Umstand, dass die vom Angeklagten bei diesem Besuch geschilderten Vertretungsabsprachen zwischen ihm und seiner Tante nicht getroffen wurden.
(a)
Der Angeklagte führte aus, seine Tante habe ihn anlässlich des Besuches am Muttertag gebeten, am folgenden Dienstag und Freitag ins Geschäft zu kommen, um dort die Leitung zu übernehmen. An diesen Tagen seien weder Herr W. noch Herr R. im Dienst. Er, der Angeklagte, habe dies zugesagt.
(b.)
Dass eine derartige Verabredung nicht getroffen wurde, ergibt sich aus den glaubhaften Angaben des Zeugen W. Dieser führte aus, das Opfer habe sich noch bei dem Telefonat am Todestag gegen 18.00 Uhr bei ihm beklagt, wie sie die Woche überstehen solle, wo doch ihr Geschäftsführer R. in Urlaub sei und er – W. – aufgrund einer Teilzeitregelung nur am Montag, Mittwoch und Donnerstag arbeite. Frau Böhringer habe ihn sogar gebeten, dass er wenigstens jeden Tag, aber dann nur halbtags, in die Garage komme und dort die Leitungsfunktion wahrnehme. Weder die Klage über die Abwesenheit ihrer Geschäftsführer noch die Bitte an W. abweichend von seinem Dienstplan auch am Dienstag in der Parkgarage zu erscheinen, wären nachvollziehbar, wenn Frau Böhringer mit dem Angeklagten bereits eine „Vertretungsregelung“ getroffen hätte. Gestützt und bestätigt wird die Einlassung des Zeugen W. (S. 121) durch den Umstand, dass Frau Böhringer den Angeklagten nicht mit einem Schlüssel zum Büro ausstattete, obwohl es für die Leitung der Geschäfte nötig gewesen wäre, dort Zutritt zu haben.
Mordfall Charlotte Böhringer
24.04.2026 um 17:18Ich versuche mal zusammenzufassen....
B.T. will die Tante am Sonntag um kurz nach 12:00 Uhr besucht haben.
Da diese bereits um 12:26 Uhr ein Telefonat mit Dr. R. führte, dürfte er (falls er da war) da schon wieder weg gewesen sein.
Er selbst führte um 15:00 Uhr aus der Funkzelle des Parkhauses ein Telefonat mit seiner Verlobten.
Bleibt die Frage, was der dann zwischenzeitlich gemacht hat, und ob er sich die ganze Zeit über im Parkhaus aufgehalten hat. Schließlich litt er ja an einer starken Erkältung.
Bei Dr. R. wiederum fällt mir auf, dass er offenbar einen sehr regen Telefonkontakt zu C.B unterhielt.
Allein an diesem Sonntag haben die beiden 2 mal miteinander telefoniert. Das lässt schon auf ein engeres Vertrauensverhältnis schließen.
Unklar bleibt für mich aber trotzdem:
- Welchen (offenbar dringenden) Grund gab es für Dr. R. - direkt aus der Sauna (!) - einen Termin mit C.B. zwischen 19:00 und 19:30 Uhr in ihrem Stammtischlokal zu vereinbaren?
- Warum hat er die Sauna dann aber erst um 19:18 Uhr verlassen und zudem den Termin nicht wahrgenommen?
Einen von @watnu erwähnten Anruf von ihm im Stammtischlokal - um sich nach der Anwesenheit von C.B. zu erkundigen - finde ich nirgendwo dokumentiert. Warum hätte er das auch tun sollen? C.B. wäre doch - auch wenn er sich verspätet hätte - ohnehin stammtischmäßig dort gewesen.
B.T. will die Tante am Sonntag um kurz nach 12:00 Uhr besucht haben.
Da diese bereits um 12:26 Uhr ein Telefonat mit Dr. R. führte, dürfte er (falls er da war) da schon wieder weg gewesen sein.
Er selbst führte um 15:00 Uhr aus der Funkzelle des Parkhauses ein Telefonat mit seiner Verlobten.
Bleibt die Frage, was der dann zwischenzeitlich gemacht hat, und ob er sich die ganze Zeit über im Parkhaus aufgehalten hat. Schließlich litt er ja an einer starken Erkältung.
Bei Dr. R. wiederum fällt mir auf, dass er offenbar einen sehr regen Telefonkontakt zu C.B unterhielt.
Allein an diesem Sonntag haben die beiden 2 mal miteinander telefoniert. Das lässt schon auf ein engeres Vertrauensverhältnis schließen.
Unklar bleibt für mich aber trotzdem:
- Welchen (offenbar dringenden) Grund gab es für Dr. R. - direkt aus der Sauna (!) - einen Termin mit C.B. zwischen 19:00 und 19:30 Uhr in ihrem Stammtischlokal zu vereinbaren?
- Warum hat er die Sauna dann aber erst um 19:18 Uhr verlassen und zudem den Termin nicht wahrgenommen?
Einen von @watnu erwähnten Anruf von ihm im Stammtischlokal - um sich nach der Anwesenheit von C.B. zu erkundigen - finde ich nirgendwo dokumentiert. Warum hätte er das auch tun sollen? C.B. wäre doch - auch wenn er sich verspätet hätte - ohnehin stammtischmäßig dort gewesen.
Mordfall Charlotte Böhringer
24.04.2026 um 17:39Ich glaube, die Telefonate von CB, die im Urteil erwähnt sind, geben nicht alle Telefonate wieder, die sie an jenem Tag geführt hat. Sondern in der oben zitierten Pasage sind die aufgeführt, die sie vor BTs angeblichen Besuch geführt hat, um darzulegen, dass sie keinem der Gesprächspartner erwähnt hat, dass sie BTs Besuch erwartet,R.d.R schrieb:Bei Dr. R. wiederum fällt mir auf, dass er offenbar einen sehr regen Telefonkontakt zu C.B unterhielt.
Allein an diesem Sonntag haben die beiden 2 mal miteinander telefoniert. Das lässt schon auf ein engeres Vertrauensverhältnis schließen.
Insgesamt sind das ja eine Menge Anrufe, einige davon auch ziemlich kurz. Ich habe von ihr einen ziemlich einsamen Eindruck. Sie hockte da oben in ihrem noblen Refugium über den Dächern von München und hatte offenbar ein recht großes Bedürfnis nach Sozialkontakten. Vielleicht war ihr insgesamt auch etwas langweilig. Und so scheint sie halt ziemlich oft, ziemlich viel mit ziemlich vielen Menschen telefoniert zu haben.
Wenn ich nicht weiß, wen sie an jenem Tag noch alles und wie oft angerufen hat, dann ist es schwer zu beurteilen, ob Dr. R da aus der Reihe fiel. Und ob das ein dringendes akutes Gesprächsbedürfnis mit Dr. R. wiederspiegelt, oder ein allgemein gutes Verhältnis der beiden oder ob das einfach ein ganz normales Verhalten von ihr war, dass sie bei anderen Leuten genauso an den Tag legte ist nicht beurteilbar.
Mordfall Charlotte Böhringer
24.04.2026 um 20:03Ich erinnere kurz an die Krimiregeln.
Es dürfen keine Personen verdächtigt werden, die offiziell nicht als tatverdächtig gelten. Haltet euch bitte in Zukunft daran.
Verdächtigung von Personen gegen die nicht ermittelt wirdQuelle: Allmystery-Wiki: Kriminalfälle - Die Regeln
wilde Spekulationen, sowie Ferndiagnosen, ohne dafür sprechende Indizien und Anhaltspunkte
Es dürfen keine Personen verdächtigt werden, die offiziell nicht als tatverdächtig gelten. Haltet euch bitte in Zukunft daran.
Mordfall Charlotte Böhringer
24.04.2026 um 21:23Ich habe mir die Stelle in der u. g. Doku angeschaut und tatsächlich: Die Herren Labudde und Petermann nehmen an, dass Ch. B. zu Beginn des Haupt-Tatgeschehens rücklings an der Wand stand - also nicht vor der Wand. Soll sie da schon gestanden haben, als bzw. bevor der Täter die Wohnung betrat? Oder hat er sie doch in die Richtung gestoßen bzw. ist sie vor der Schlagwaffe zurückgewichen?
Oder drückt ihr euch zuhause auch an der Wand zwischen Bildern herum - einfach mal so?
Und wie man komplett ausschließen will, dass sie nicht schon an der Eingangstür den ersten Stoß oder Schlag erhalten hat, erschließt sich mir auch nicht. Dazu aus dem Urteil:
Doku ab 1:29:30
Herr Labudde:
"(…) konnten wir also sagen, also a) das Hauptgeschehen ist im hinteren Teil des unteren Flurs ja und das Opfer hat am Anfang, von unserer Annahme aus, rücklings an der Wand gestanden zwischen den dort hängenden Bildern."
Herr Petermann:
"Also Charlotte Böhringer ist nicht in der Eingangstür überfallen worden bzw. hat sie dort nicht die ersten Schläge bekommen, das war hinten im Raum. Und deswegen ist auch ein ganz anderes Tatgeschehen bewiesen und das alte muss korrigiert werden."
https://www.zdf.de/play/dokus/zdfinfo-taeterjagd-in-deutschland--100/zdfinfo-taeterjagd-in-deutschland-der-parkhausmord-100
- - -
Doku ab 1.26.08, BT:
Szene in einem Parkhaus-Deck. Ist es das relevante Deck für Dauermieter, oder wurde ein anderes Deck für die Dreharbeiten gewählt? BT in ausladender Geste, den linken Arm waagerecht seitlich ausstreckend:
"Und nach der Theorie des Gerichts warte ich dort,
[Was meint BT mit dort?]
vermummt
[Wer, außer BT behauptet , dass er vermummt war?]
und weiß nicht, wann meine Tante rauskommt, für eine unbestimmte Zeit."
[Nein, nur für die Zeitspanne, zu der Ch. B. üblicherweise zum Stammtisch aufbrach.] Während der Protagonist spricht, wird der Ausgang des Parkhausdecks gezeigt – nicht die verborgene Wohnungstür.
Dramatischer Höhepunkt 1.26.20:
BT blickt und zeigt in Richtung Ausgang des Decks und erzählt von einer Familie, die dahinter aus dem Auszug heraustritt, um zu demonstrieren, wie unmöglich es wäre, dass er "dort" wartete.
[Was hat das alles mit der Wohnungstür zu tun?]
- - -
Doku ab 1.25.00, Sauna-Zeuge:
Fragwürdiger als die Dauer des Sauna-Aufenthalts oder, dass man von dort aus telefoniert, finde ich, dass der Sauna-Zeuge erst 2022 auftauchte, und zwar aufgrund der neuen Website des Unterstützerkreises - und sich dann noch genau erinnern konnte, zu welchem exakten Datum er gesehen haben will:
"Der Mann ist raus aus der Stollensauna" (…) "Was hat dieser Mann zwischen kurz nach 16.00 Uhr und 19.00 Uhr gemacht?"
Was macht man nach dem Saunagang? Man ruht sich eine Weile aus und macht dann evtl. den nächsten Gang oder man geht in den Gastrobereich, um etwas zu trinken und zu klönen. Oder man telefoniert mit FreundInnen, um sich evtl. zu verabreden. Dass Dr. R. nicht mehr in der Stollensauna war, heißt nicht, dass er nicht mehr im Sauna-Gebäude war. Wo war der Saunazeuge, als Dr. R. in den Umkleideräumen war – er wird die Sauna ja nicht im Saunahantuch oder Bademantel verlassen haben?
Oder drückt ihr euch zuhause auch an der Wand zwischen Bildern herum - einfach mal so?
Und wie man komplett ausschließen will, dass sie nicht schon an der Eingangstür den ersten Stoß oder Schlag erhalten hat, erschließt sich mir auch nicht. Dazu aus dem Urteil:
(b.)Quelle: Urteilskopie im Wiki
Der gerichtsmedizinische Sachverständige Dr. P führte überzeugend aus, er habe am Tatort das Blutspurenbild analysiert. Dabei sei zunächst festzuhalten, dass sich der Ort der ersten Gewalteinwirkung auf ein Opfer anhand von Blutspritzern nicht feststellen lasse, da es bei einem Schlag auf ein unverletztes Opfer noch nicht zu Spritzspuren komme.
Doku ab 1:29:30
Herr Labudde:
"(…) konnten wir also sagen, also a) das Hauptgeschehen ist im hinteren Teil des unteren Flurs ja und das Opfer hat am Anfang, von unserer Annahme aus, rücklings an der Wand gestanden zwischen den dort hängenden Bildern."
Herr Petermann:
"Also Charlotte Böhringer ist nicht in der Eingangstür überfallen worden bzw. hat sie dort nicht die ersten Schläge bekommen, das war hinten im Raum. Und deswegen ist auch ein ganz anderes Tatgeschehen bewiesen und das alte muss korrigiert werden."
https://www.zdf.de/play/dokus/zdfinfo-taeterjagd-in-deutschland--100/zdfinfo-taeterjagd-in-deutschland-der-parkhausmord-100
- - -
Doku ab 1.26.08, BT:
Szene in einem Parkhaus-Deck. Ist es das relevante Deck für Dauermieter, oder wurde ein anderes Deck für die Dreharbeiten gewählt? BT in ausladender Geste, den linken Arm waagerecht seitlich ausstreckend:
"Und nach der Theorie des Gerichts warte ich dort,
[Was meint BT mit dort?]
vermummt
[Wer, außer BT behauptet , dass er vermummt war?]
und weiß nicht, wann meine Tante rauskommt, für eine unbestimmte Zeit."
[Nein, nur für die Zeitspanne, zu der Ch. B. üblicherweise zum Stammtisch aufbrach.] Während der Protagonist spricht, wird der Ausgang des Parkhausdecks gezeigt – nicht die verborgene Wohnungstür.
Dramatischer Höhepunkt 1.26.20:
BT blickt und zeigt in Richtung Ausgang des Decks und erzählt von einer Familie, die dahinter aus dem Auszug heraustritt, um zu demonstrieren, wie unmöglich es wäre, dass er "dort" wartete.
[Was hat das alles mit der Wohnungstür zu tun?]
- - -
Doku ab 1.25.00, Sauna-Zeuge:
Fragwürdiger als die Dauer des Sauna-Aufenthalts oder, dass man von dort aus telefoniert, finde ich, dass der Sauna-Zeuge erst 2022 auftauchte, und zwar aufgrund der neuen Website des Unterstützerkreises - und sich dann noch genau erinnern konnte, zu welchem exakten Datum er gesehen haben will:
"Der Mann ist raus aus der Stollensauna" (…) "Was hat dieser Mann zwischen kurz nach 16.00 Uhr und 19.00 Uhr gemacht?"
Was macht man nach dem Saunagang? Man ruht sich eine Weile aus und macht dann evtl. den nächsten Gang oder man geht in den Gastrobereich, um etwas zu trinken und zu klönen. Oder man telefoniert mit FreundInnen, um sich evtl. zu verabreden. Dass Dr. R. nicht mehr in der Stollensauna war, heißt nicht, dass er nicht mehr im Sauna-Gebäude war. Wo war der Saunazeuge, als Dr. R. in den Umkleideräumen war – er wird die Sauna ja nicht im Saunahantuch oder Bademantel verlassen haben?
Oder so ;)FelixMonk schrieb:Bei dem Zeugen könnte man glatt meinen,er hat Dr.Z auf schritt und tritt verfolgt in der Sauna .
Mordfall Charlotte Böhringer
25.04.2026 um 14:19Es wurden von den Spurenermittler mehrere in Blutgesetzte Handschuhspuren gefunden ,angefangen an dem Tischlein im Flur ,sowie an dem Jacket ,und einige oben im Penthouse.Und nun gibt es an der Eingangstüre Außen eine in Handschuhspur .Welche Reihenfolge sollen denn Ermittler und das Gericht annehmen ,wie der Tatablauf begonnen haben könnte.
Wenn Herr Petermann wie auch Herr Labudde,darauf nicht eingehen ,was die Spur an der Aussenseite der Eingangstüre angeht,dann ist das nicht gerade eine Glanzleistung.
Und die Aussage von B.T das seine Tante sehr oft auf Nylonbestrumpften Füssen die Treppe runterschneit,um einen Besuch die Türe zu öffen ,kann man Glauben muss man aber nicht .
Das ist wieder so eine kleine Ablengung bei seiner Erzählgeschichte,denn nach seiner Freilassung schildert er ,was er beim Aufindentag vermutete ,was geschehen sein könnte.
Es schilderte ,der Flur war Hell erleuchtet usw ,ach ja daran kann er sich erinnern ,dass aber das Opfer einen Schuh anhatte und der andere daneben lag,das erwähnt er nicht .
Wenn Herr Petermann wie auch Herr Labudde,darauf nicht eingehen ,was die Spur an der Aussenseite der Eingangstüre angeht,dann ist das nicht gerade eine Glanzleistung.
Und die Aussage von B.T das seine Tante sehr oft auf Nylonbestrumpften Füssen die Treppe runterschneit,um einen Besuch die Türe zu öffen ,kann man Glauben muss man aber nicht .
Das ist wieder so eine kleine Ablengung bei seiner Erzählgeschichte,denn nach seiner Freilassung schildert er ,was er beim Aufindentag vermutete ,was geschehen sein könnte.
Es schilderte ,der Flur war Hell erleuchtet usw ,ach ja daran kann er sich erinnern ,dass aber das Opfer einen Schuh anhatte und der andere daneben lag,das erwähnt er nicht .
Mordfall Charlotte Böhringer
25.04.2026 um 14:28Ich finde es manchmal ser komisch wie die Verteidigung arkumentierte, am Tattag hat ihn niemand dort gesehen ,
aber dass man ihn 24Stunden davor am Sonntag dort auch nicht gesehen hat ,dass scheint egal zu sein.
aber dass man ihn 24Stunden davor am Sonntag dort auch nicht gesehen hat ,dass scheint egal zu sein.
Mordfall Charlotte Böhringer
25.04.2026 um 14:44Bei einer angeblichen versöhnung am Muttertag Sonntag ,war er noch nicht mal unten in der Tanke und sagt Hallo zu seinen Mitarbeitern,
auf was will ich hinaus?
Am Donnerstag davor,war es ihm wichtig trotz beginnender Erkältung ,zur Tanke.zu fahren um.sich beim Geschäftsführer zu verabschieden ,der in den Urlaub geht.
Also was macht man am Sonntag in der Funkzelle der Baderstrasse Nachmittags gegen 15Uhr?
auf was will ich hinaus?
Am Donnerstag davor,war es ihm wichtig trotz beginnender Erkältung ,zur Tanke.zu fahren um.sich beim Geschäftsführer zu verabschieden ,der in den Urlaub geht.
Also was macht man am Sonntag in der Funkzelle der Baderstrasse Nachmittags gegen 15Uhr?
Mordfall Charlotte Böhringer
25.04.2026 um 16:55Zumal es doch völlig egal ist, woran er sich erinnert. Der Bekleidungszustand der Leiche wurde von der Spurensicherung dokumentiert. Das ist absoluter Basis-Standard bei Tötungsdelikten. Insofern ist es doch völlig egal, ob die Tante öfter mal in Strümpfen die Trepppe runterging oder nicht. Wichtig für den Fall, die Ermittlungen und die Beurteilung, wie die Tat ablief ist nur, ob sie es bei dem Besuch des Mörders gemacht hat oder nicht.FelixMonk schrieb:Es schilderte ,der Flur war Hell erleuchtet usw ,ach ja daran kann er sich erinnern ,dass aber das Opfer einen Schuh anhatte und der andere daneben lag,das erwähnt er nicht .
Typische BT-Nebelkerze. Viel Geschwurbel um Nebensächlichkeiten und leere Behauptungen, um von sich, dem Täter abzulenken.
Sehe ich auch so. Bei der Beurteilung von Spuren geht es darum, wo welche Spuren sind, manchmal auch darum, wo keine sind, aber eigentlich welche zu erwarten wären. Anhand der Spuren und nicht-Spuren kann man dann überlegen, die die Tat abgelaufen sein könnte.FelixMonk schrieb:Wenn Herr Petermann wie auch Herr Labudde,darauf nicht eingehen ,was die Spur an der Aussenseite der Eingangstüre angeht,dann ist das nicht gerade eine Glanzleistung.
Was aber nicht zielführend ist, ist sich aus zahlreichen Spuren diejenigen rauszupicken, die einem in den Kram passen und dann einen Tatablauf zu konstruieren, der zu diesen Spuren passt; die anderen Spuren aber einfach galant unter den Tisch fallen zu lassen.
Man muss sich halt fragen, was hier falsch gelaufen ist. Ich will Labudde und Petermann beiden nichtunterstellen, die hätten unwissenschaftlich gearbeitet. Die beiden haben ja eine Ruf und damit auch spätere Aufträge zu verlieren. Wieso sollten sie das ausgerechnet für den Unsympathen BT aufs Spiel setzen, nur um ihn besser dastehen zu lassen.
Als Erklärung beleibt dann eben nur, dass man ( = der Auftraggeber) ihnen nur einen Teil der Spuren vorgelegt hat und sie beauftragt hat, genau diese Spuren auszuwerten und zu beurteilen. Damit wären diese Gutachten juristisch gesehen natürlich für die Tonne, was soll man damit beweisen und belegen?
Oder man hat die Ergebnisse ihrer Untersuchungen und ihre Aussagen so gekürzt wiedergegeben, dass es möfglichst gut für BT aussieht. Je nachdem, was man da aus welchem Zusammenhang reißt, kommt halt was völlig anderes rüber, als wirklich begutachtet wurde.
Und hier das gleiche Prinzip: man hackt auf dem einen Tag rum, an dem er ja gesehen hätte werden müssen. Lässt aber unter den Tisch fallen, dass dies dann ja auch für den erstunkenen und erlogenen Muttertagsversöhnungsbesuch gelten müsste.FelixMonk schrieb:Ich finde es manchmal ser komisch wie die Verteidigung arkumentierte, am Tattag hat ihn niemand dort gesehen ,
aber dass man ihn 24Stunden davor am Sonntag dort auch nicht gesehen hat ,dass scheint egal zu sein.
Mordfall Charlotte Böhringer
25.04.2026 um 18:46Lt. Urteil konnte er ungesehen vor die Wohnungstür CBs gelangen.Grillage schrieb:Und hier das gleiche Prinzip: man hackt auf dem einen Tag rum, an dem er ja gesehen hätte werden müssen. Lässt aber unter den Tisch fallen, dass dies dann ja auch für den erstunkenen und erlogenen Muttertagsversöhnungsbesuch gelten müsste.
Unter Berücksichtigung seiner Fahrzeit von ca. 13 Minuten mit dem Fahrrad (vgl. oben Teil E. 9. d. ii 1. B) von der Wohnung bis zur Garage hätte er diese noch vor Arbeitsbeginn der Zeugin P. um 07.00 Uhr erreichen können. Vor 07.00 Uhr und damit ohne die Gefahr von P. gesehen zu werden, hätte er das Parkhaus auch unproblematisch über die Dauerparkauffahrt betreten können, da er hierfür nach eigenen Angaben über einen Schlüsselchip verfügte.
(b.)
Dem seit Jahren in der Garage beschäftigten und damit ortkundigen Angeklagten wäre es auch unproblematisch möglich gewesen, die Garage später, also nach 07.00 Uhr und nach Arbeitsbeginn des Zeugen P. ungesehen zu betreten. Der Angeklagte führte in diesem Zusammenhang in seiner Vernehmung durch den Kriminaldauerdienst selbst aus, es sei ihm bekannt, dass die Notausgangstüre durch eingeklemmte Steine präpariert werden könne. Dann könne man das Parkhaus jederzeit betreten. Aufgrund der in Augenschein genommenen und vom Spurensicherungsbeamten KK F. glaubhaft erläuterten Lichtbilder der Parkgarage steht fest, dass vom Shop zur Notausgangstüre Baaderstrasse keine Sichtmöglichkeit besteht. Durch die derart manipulierte Notausgangstür würde demnach ein geeigneter Weg führen, um vom Personal unbemerkt ins Treppenhaus und zur Wohnungstür des Opfers zu gelangen.
(c.)
Der Angeklagte, der aufgrund seiner langjährigen Tätigkeit in der Garage mit den dortigen Abläufen vertraut war, konnte z.B. in seinem im Parkdeck 4 abgestellten PKW versteckt warten, bis der Zeuge S. die Zeitungen bemerkt hatte, als er an diesem Tag zum 2. Mal im vierten Parkdeck war. Der Angeklagte hätte dann die weggenommenen Zeitungen dann in seinem auf dem Parkdeck abgestellten PKW Golf deponieren können, über das Nottreppenhaus die Garage verlassen und dann mit dem (S. 134) Rad erstmals „sichtbar“ am Tankstellenshop erscheinen. Das mögliche Zeitfenster von 10 Minuten hätte für diese Tätigkeiten ohne Zeitdruck ausgereicht. Der Weg vom 4. Parkdeck bis zum Erdgeschoss kann ohne Eile in ca. 2 Minuten bewältigt werden. Die vom Shop uneinsehbare Notausgangstüre ist nur wenige Meter vom Geschäft entfernt. Hieraus ergibt sich auch, obwohl dies immer wieder von der Verteidigung in Abrede gestellt wurde, dass es für die Möglichkeit der Wegnahme der Zeitungen ohne jede Bedeutung ist, zu welchem Zeitpunkt der Angeklagte an diesem Tag erstmals von den in der Garage arbeitenden Personen gesehen wurde. Entscheidend ist allein, dass der Angeklagte die Möglichkeit hatte, ungesehen in das Parkhaus zu gelangen und die Zeitungen unbemerkt von der Tür seiner Tante wegzunehmen. Wann er dann danach erstmals am Shop als zur Arbeit kommend gesehen wurde, ist irrelevant.
Mordfall Charlotte Böhringer
25.04.2026 um 20:40Das wäre dienstags Grund genug gewesen, sich um die Tante zu sorgen und sich um die Öffnung der Wohnungstür zu kümmern, anstatt es bis zum späten Nachmittag/frühen Abend hinauszuzögern. Und das, obwohl Ch. B. seit Stunden nicht erreichbar war und keiner wusste, wo sie steckte.FelixMonk schrieb:Und die Aussage von B.T das seine Tante sehr oft auf Nylonbestrumpften Füssen die Treppe runterschneit,um einen Besuch die Türe zu öffen ,kann man Glauben muss man aber nicht .
- - - -
@R.d.R , evtl. ist u. g. Artikel auch neu für dich (wie das Urteil). Es lohnt sich, ihn ganz zu lesen. Der Autor, Daniel Reinhard, veröffentlichte 2018 o. 2019 ein Buch über den Fall. Der Artikel befasst sich mit weiteren Aspekten wie Spuren am Tatort und den Feststellungen von Petermann u. Co.
Zum u. g. Abschnitt:
Dass es kontraproduktiv ist, zu veröffentlichen, man habe einen PR-Berater engagiert, haben BT und seine Familie inzw. wohl begriffen.*
Das muss m. E. nicht heißen, dass keine PR mehr betrieben wird.
Die Medien, das Geld und der Mordfall Charlotte BöhringerQuelle: https://justament.de/archives/10028
(…)
Hier könnte man nun von kritischen Journalisten bzw. Medien erwarten, dass sie auch das Narrativ der Verteidigung und der Familie kritisch hinterfragen und nicht einfach kommentarlos reproduzieren.
Etwas überspitzt könnte man formulieren, dass die Medien im Fall Charlotte Böhringer entweder als Chronisten oder als Anwälte des verurteilten Täters und dessen Fürsprecher agieren. Kritischer Jour-nalismus sieht m. E. anders aus. Dieser ist nicht nur in eine Richtung kritisch, sondern sollte alle Seiten hinterfragen. Dies dürfte gerade in diesem Fall besonders wichtig sein, zumal der Bruder des verurteil-ten Täters, Mate Toth, das Millionenvermögen der Charlotte Böhringer erbte und aus diesem Geld vermutlich auch ein großer Teil der Anwaltskosten und der PR-Kampagnen finanziert wurde. Es steckt also offenbar auch sehr viel Geld hinter diesem Fall. Es wäre interessant zu wissen, wie viel Geld bereits in Anwälte, Sachverständige und PR-Berater etc. gesteckt wurde. Auch eine wissenschaftliche Medienanalyse könnte in diesem Fall sehr interessant sein:
– Welche Akteure kommen in welchen Rollen vor?
– Weshalb hat ein Journalist oder eine Journalistin die Geschichte auf eine bestimmte Art und Weise geschrieben?
– Welches ist das vorherrschende Narrativ oder Framing?
– Welche Akteure kommen zur Sprache?
– etc.
Interessant wäre auch, ob die Familie Toth die Ergebnisse des Profilers Axel Petermann durch den Sender RTL auch dann zur Veröffentlichung freigegeben hätte, wenn diese negativ für Bence Toth ausgefallen wären, es also diesbezüglich eine Vereinbarung zur Handhabung gab.
Bürgerinitiative ProBence: Desinformation oder ein Lapsus?
(…)
Apropos Geld:
250.000 € Belohnung können evtl. auch nach Jahren noch unglaubliche Erinnerungen wecken.
*Für den PR-Berater selbst war es gute Werbung, sein Name wurde bekannt ;)
Mordfall Charlotte Böhringer
26.04.2026 um 11:15Vielen Dank für den Hinweis auf diesen interessanten und absolut empfehlungswerten Beitrag.watnu schrieb:@R.d.R , evtl. ist u. g. Artikel auch neu für dich
Da es hier ja um einen Indizienprozess handelt, sind viele Passagen des Urteils im Konjunktiv geschrieben...also es könnte so gewesen sein.
Es gibt eine Vielzahl von Argumenten, die auf eine Täterschaft von B.T. hinweisen. Es gibt darin aber auch immer wieder Widersprüchlichkeiten die hinterfragt werden sollten. Deshalb habe ich mich - fraktionsfrei - an diesem Forum beteiligt.
Es ist in diesem Zusammenhang zwangsläufig notwendig, im Urteil angenommene Abläufe oder eben auch von Dritten getätigte Aussagen, kritisch zu hinterfragen. Da ich damit offenbar gegen die hier gültigen Regeln verstoße, verabschiede ich mich hiermit aus dieser "Diskussion".
Mordfall Charlotte Böhringer
27.04.2026 um 14:33Das hatte ich wohl hier im Thread aufgeschnappt. Die Seite, von der es ursprünglich stammte, ist m. E. ein gutes Beispiel für einseitigen Journalismus bzw. PR. (Der Artikel erschien früher als u. g. Text.) Ich kann keine zusätzliche Quelle finden, die u. g. bestätigt. Deshalb vermute ich, hier wurde etwas aufgebauscht, was schon längst "abgefrühstückt" ist.R.d.R schrieb:Einen von @watnu erwähnten Anruf von ihm im Stammtischlokal - um sich nach der Anwesenheit von C.B. zu erkundigen - finde ich nirgendwo dokumentiert.
Angenommen, dass zumindest der Besuch des anderen Stammtischs zutrifft:
Nicht am Treffpunkt zu erscheinen, der mit dem Opfer vereinbart war, wäre doch selten dämlich von einem Täter. Gerade dann wäre es am naheliegendsten, dort so zu tun, als warte man auf das Opfer, um nicht den Verdacht auf sich zu lenken.
Und warum hat die Verteidigung bzw. der Unterstützerkreis u. g. nicht schon 2008 an die große Glocke gehängt?
Evtl., weil
- nur ein einziger Zeuge u. g. Uhrzeit nannte, die von den anderen Anwesenden nicht bestätigt wurde?
- Weil der Anruf im Paulaner u. a. auch techn. nachvollziehbar war und mit der u. g. Zeugenaussage nicht vereinbar war?
- Weil, sowohl die Funkzellenauswertung als auch die Verbindungsnachweise von Dr. Rs. Handy dagegensprechen?
- Weil die Uhrzeit der Saunakarte dagegensprach
Was genau die ZeugInnen am Tatabend taten, muss nicht im Urteil aufgezählt werden. Es genügt zu wissen, dass Dr. R. ein Alibi hat und spurentechnisch* untersucht wurde (DNA).
"Desinformation oder ein Lapsus?", frage ich mich auch hier, denn von derselben Seite wurde die abweichende Funkzellenangabe verbreitet. (M. S. telefonierte lt. Urteil nicht im Parkhaus mit Ch. B.)
Hervorh. durch mich:
Am Abend des Mordtages, am 15.05.2006, hatte sich dieser Freund nach eigener Aussage um 16.17 Uhr mit Charlotte Böhringer zwischen 19.00 Uhr und 19.30 Uhr für einen gemeinsamen Stammtischbesuch im Paulaner im Tal verabredet. Befremdend in diesem Zusammenhang ist, dass er diese Verabredung jedoch nicht einhielt und erst gegen 19.20 Uhr nach eigener Darstellung den Saunabereich des Cosimabads im Münchner Osten verließ. Danach habe er in der Gaststätte angerufen, um nach den anderen Stammtischgästen zu fragen. Als er erfahren habe, dass noch niemand anwesend sei, habe er sich entschieden zu einem anderen Stammtisch-Treffen in den Augustiner-Biergarten in der Arnulfstraße zu fahren. Auffällig ist hier jedoch, dass einer der anderen anwesenden Stammtischgäste während des Prozesses im Jahr 2008 ausdrücklich angab, der Arzt sei bereits gegen 19 Uhr im Augustiner erschienen.Mit den Feststellungen von Petermann & Co versucht die Verteidigung, den Todeszeitpunkt auf eine spätere Uhrzeit zu verschieben, zu der BT als Täter auszuschließen wäre - wegen des Anrufs von seinem FN-Anschluss . Den hätte er auch verschwitzt und mit blutbesudelter Kleidung erledigen können. Selbst der Schauspieler mit dem Gummihammer kam ins Schwitzen (MDR Doku).
Dem Umstand, dass hier eine deutliche Diskrepanz zwischen der Aussage dieses Arztes bzgl. der Zeiten und der des Stammtischgastes besteht, schenkte das Gericht damals jedoch keinerlei Beachtung.
Paradox ist, dass der FN-Anruf um 19.34 Uhr gegen die Täterschaft des BT sprechen soll, dass ein potenzieller anderer Täter aber schon um 19.00 Uhr blitzblank, und von der anstrengenden Tat nicht verschwitzt, am Stammtisch erschienen sein soll.
O. g. Zitat wurde erst nachträglich auf Bitte von @emz gepostet, weshalb der Link dazu in einem anderen Post steht. Direkt darüber:
Beitrag von emz (Seite 1.261)
- -
*
Die Abnahme von Fingerabdrücken müsste, zur Identifikation der Personen, die sich berechtigt in der Wohnung aufgehalten hatten, durchgeführt worden sein.
Offenbar sind keine Spuren von Dr. R. an tatrelevanten Stellen gefunden worden.
Stand der Technik 2005: https://www.kriminalpolizei.de/ausgaben/2005/juni/detailansicht-juni/artikel/die-dna-analyse.html
- -
Z. B., weil er wusste, dass Ch. B. regelmäßig später zum Stammtisch kam und vermutete, dass sie noch nicht da war. Und weil er mit einem Anruf nicht nur erfuhr, ob sie schon da war, sondern auch, ob überhaupt schon Personen da waren, auf deren Gesellschaft er Wert legte.R.d.R schrieb:Warum hätte er das auch tun sollen? C.B. wäre doch - auch wenn er sich verspätet hätte - ohnehin stammtischmäßig dort gewesen.
Ob er z. B. darum bat, Ch. B. auszurichten, sie solle sich melden, wenn sie ankommt, wissen wir nicht. Ebenso wissen wir nicht, was er später unternahm, z. B., ob er nochmals anrief.
Warum unternimmt jemand in der rel. kurzen Zeit seiner Mittagspause eine planlose Fahrt Richtung Augsburg, ohne zu wissen, ob der Freund überhaupt dort ist und ohne die genaue Adresse zu kennen, an der er den Freund vermutet?
Mordfall Charlotte Böhringer
27.04.2026 um 17:47Herr Petermann hat aber ein sehr sehr großes Problem ,einmal will er dass der Tatzeitpunkt (Verstorbenszeitpunkt) früher war ,Aufgrund des Essen Nachmittags.
Portion ,Verdauung .
Dann will er anhand der Blutspuren Verwischung ,eher einen (weit hinteren )als spätestens 19:10 Tatzeitpunkt haben,bzw dass die Täterperson länger in der Wohnung war.
Frührer als 19:10 geht immer.
Aber entlasten tut dies den Verurteilten nicht im geringsten.
Portion ,Verdauung .
Dann will er anhand der Blutspuren Verwischung ,eher einen (weit hinteren )als spätestens 19:10 Tatzeitpunkt haben,bzw dass die Täterperson länger in der Wohnung war.
Frührer als 19:10 geht immer.
Aber entlasten tut dies den Verurteilten nicht im geringsten.
Mordfall Charlotte Böhringer
27.04.2026 um 19:07Bist du sicher, dass er das erwähnt hat? Auf meine Frage, ob in der Doku vorkam, dass zur Feststellung des Todeszeitpunkts auch der Zustand des Mageninhalts überprüft wurde, kam keine Antwort. Ich kann mich nur daran erinnern, dass Methode und Zeitpunkt der Temperaturmessung kritisiert wurden. Ich habe aber die längere Doku neulich nicht nochmals ganz geschaut, sondern nur die angegebenen Ausschnitte.FelixMonk schrieb:Herr Petermann hat aber ein sehr sehr großes Problem ,einmal will er dass der Tatzeitpunkt (Verstorbenszeitpunkt) früher war ,Aufgrund des Essen Nachmittags.
- - -
Geht nicht immer:FelixMonk schrieb:Frührer als 19:10 geht immer.
Zum einen hatte der Zeuge W. angegeben, mit CB am 15.5.06 noch in der Zeit zwischen 18.00 Uhr und 18.15 Uhr telefoniert zu haben (UA E 6a i, S. 69). Zusätzlich konnte auch noch ein Anrufversuch vom Privatfestnetz CB um 18.15 Uhr bei einem Immobilienmakler in Würzburg nachvollzogen werden, der der Getöteten zugeordnet worden war (UA E 6a ii, S. 70).Quelle: Urteilskopie im Wiki



