@KonradTönz1 Hmm. Du hast dabei aber das Problem, dass Du an der Aussage eines gänzlich unbeteiligten Zeugen, dem Steuerberater vorbei musst. Der hat nun wiederum klargestellt, dass Ch. B. ihm gesagt habe, dass B. T. sein Studium abgebrochen habe und dass sie darüber verärgert gewesen sei.
KonradTönz1 schrieb:Frau Böhringer wusste nichts davon dass er aus dem Studium rausgeflogen war - sie war also nicht vollumfänglich informiert. Davon könntest du nur ausgehen, wenn du den GeFü für unglaubwürdig erklären und zugleich vagen Aussagen vollen glauben schenken würdest , die 6 Jahre später gemacht wurden.
Sorry, aber Du biegst gerade ein bisschen. Die Aussage wurde nicht sechs Jahre später gemacht. Da kam nur die Richtigstellung. Die Einlassung sind auch schon im Urteil enthalten, nur dort macht die Kammer Interpretationsjonglierei mit dem Wort "beendet".
Der Gefü R. hat aber auch sehr plakativ ausgesagt, dass die Streitigkeiten zwischen den beiden an der Tagesordnung waren. Ebenso wie die Versöhnungen. Aus dem Kopf: "Der Beni war nie wirklich fern".
Es gibt kein vernünftiges Motiv, das B. T. von denen abheben würde. Eine sehr(?) reiche Frau, mit schwierigem Charakter - jede Menge Motive. Das einzige, was dann auf B. T. hindeutet, ist die "Studienlüge" und die "angedrohte" Enterbung.
Das mit der Studienlüge hat sich mit der Aussage des Steuerberaters erledigt. Damit bleiben letztlich nur noch ein paar wackelige Indizien.