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Mordfall Charlotte Böhringer

28.473 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, München, 2006 ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Mordfall Charlotte Böhringer

Mordfall Charlotte Böhringer

15.06.2013 um 00:43
Auf Facebook und auf der Seite der BI mehren sich die kritischen Stimmen - ich könnte mir auch vorstellen, dass v.a. die Urteilsbegründung der Strafkammer entfernt werden wird.

Es ist m.E. beabsichtigt - keine maximale Transparenz zu ermöglichen - insbesondere im Hinblick auf die fehlenden Seiten der Urteilsbegründung.


Wenn ich mir die Einzelkritik der Indizien ansehe, gibt es für mich nichts Entlastendes

Linkshändigkeit und die letzten Schläge nachweislich mit der rechten Hand ausgeführt - dies wurde im Urteil damit begründet, dass die Tür nach links öffnet - ich persönlich sehe dies wie die Kammer, dass die Schläge mit der rechten Hand ausgeführt wurden und aufgrund der Tatsache, dass B.T. die linke Hand bevorzugt, deshalb 24 Schläge nötig waren, um das Opfer zu töten.

Die DNA-Spur in Bezug auf U.H. sehe ich im zeitlichen Zusammenhang mit der Auswertung (Phantom von Heilbronn)
Es gab sogar Spekulationen - in einer Ausgabe der az vom 18.06.2008, wurde dies berichtet (angeblich exklusiv)

"..Ermittler und Verteidigung schweigen
Immer noch ungeklärt ist, wie zwei DNA-Spuren aus dem Mordfall Ursula Herrmann (†10), der 27 Jahre zurück liegt, in die Tatort-Wohnung gelangen konnten. Als die AZ exklusiv berichtete, dass ein Polizist absichtlich die Spuren aus dem Fall Herrmann auf die Asservate im Fall Böhringer gesetzt haben könnte, schwiegen die Ermittler und die Verteidigung. Die hofft noch, dass der Böhringer-Mörder aus dem Umfeld im Fall Herrmann kommen kann. Aber nach der Festnahme von Werner M. (58) und einem negativen DNA-Abgleich schwindet die Hoffnung immer mehr..."

http://www.abendzeitung-muenchen.de/inhalt.muenchen-der-rekord-prozess.10b589f5-f9fb-4fab-ae79-e3bf97aad954.html


Schuhspuren - diese "rätselhafte" Schuhspur wurde in der Nähe der Eingangstüre festgestellt - man konnte nicht nachweisen, wie alt diese Spur war - ich finde, diese Spur für unerheblich - könnte auch von einem Briefträger, Angestellten usw stammen - für mich jedenfalls nicht tatrelevant.


Schock/Erkältung - die Angestellten in der Parkgarage haben ausgesagt, dass B.T. am Auffindetag nicht den Eindruck erweckte, er sei krank gewesen - im Gegenteil, er hat das Rad mit dem Dampfstrahler gereinigt, ist nach Augsburg gefahren, hat die Mittagsvertretung übernommen - und natürlich auch die Kleidung - lt. Zeugenaussagen gab es keine Anzeichen, die auf eine Erkältung hinweisen würden

Kenntnis der Gewohnheiten - m.E. ist es unerheblich, dass auch mehrere Personen von den Stammtischgewohnheiten des Opfers wussten - diese hatten wohl kein Motiv.
Wäre sie beim Verlassen der Wohnung in Begleitung gewesen, dann hätte es an diesem Abend wahrscheinlich auch keinen Mord gegeben.

Bargeld - B.T. ging zu einer Zeugenvernehmung - aufgrund der Widersprüche ergab sich eine vollkommen neue Situation - er hatte wahrscheinlich ursprünglich nicht mit weiteren Konsequenzen gerechnet (Festnahme mit Durchsuchung, Durchsuchung der Wohnung usw)

Zeitungen - es befanden sich nachweislich die entsprechenden Zeitungen in seiner Wohnung - im Urteil der Kammer gab es keinen Hinweis auf einen evlt. Packfehler.

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Mordfall Charlotte Böhringer

15.06.2013 um 01:43
@Aggie

Es gab noch die Aussage, es sei seine Idee gewesen, die Zwischenentleerungen durchzuführen, um Geschäftsführer R. illegale Geldentnahmen nachweisen zu können.

B.T. hat sich in dieser Hinsicht mehrmals widersprochen - all seine Varianten lassen sind nicht wirklich nachvollziehen.


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15.06.2013 um 04:50
@tayo
Ich kann dir voll und ganz zustimmen.


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Mordfall Charlotte Böhringer

15.06.2013 um 07:10
Zitat von tayotayo schrieb:Es ist m.E. beabsichtigt - keine maximale Transparenz zu ermöglichen - insbesondere im Hinblick auf die fehlenden Seiten der Urteilsbegründung.
Ja nur frage ich mich dann wirklich, was diese BI bezwecken will. Selbst wenn sie es - was meiner Meinung nach unwahrscheinlich ist - zu einer Wiederaufnahme bringen. Dem Richter wird dann alles vorliegen, selbst jene Urteilspassagen die offensichtlich noch kompromittierender für die Sache Bence sind, als die die jetzt schon veröffentlicht wurden. Was bringt es, mit ausgewählten Informationen über die Öffentlichkeit Druck aufzubauen? Die Öffentlichkeit entscheidet nicht über ein Wiederaufnahmeverfahren. Das Urteil wurde von Richtern gefällt und von anderen Instanzen bestätigt. Geht es am Ende vlt. nur darum Bence zu zeigen, dass man alles versucht hat? Geht es darum den Moment hinauszuzögern in dem man sich eingestehen muss, dass ein Freund zum Mörder geworden ist?


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Mordfall Charlotte Böhringer

15.06.2013 um 08:19
Mir stellt sich immer wieder die frage, warum seine verlobte so bedingungslos zu ihm steht. Da steht die große lebenslüge im raum, da stehen trennungsgerüchte kurz vor der tat im raum und als das mit dem geld aus dem parkautomaten raus kam, hat er einmal über 1000 euro von ihrem konto genommen, um es bei tante einzuzahlen. Warum hinterfragt sie sich nicht selber mal.


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Mordfall Charlotte Böhringer

15.06.2013 um 08:42
Hab mir grad nochmal die Seite ProBence angeschaut. Die Zitate die dort ausgestellt sind, legen ein krasses Fehlurteil nahe. Sind diese Zitate aus dem Zusammenhang gerissen, irrelevant für das Verfahren, oder bin ich in die andere Richtung voreingenommen?
Die haben doch inklusive Revision und Gang vor das Bundesverfassungsgericht im Grunde den kompletten Rechtsweg ausgeschöpft oder? Und das Urteil beruht ja dann nicht nur auf der Meinung eines Richter(-Teams) sondern wurde mehrfach bestätigt. Steckt da wieder nur die selektive Veröffentlichungsstrategie dahinter? Viele Meinungen einholen und dann nur die paar veröffentlichen die der Sache dienen?
Bezüglich der Gerichte scheint man sich jedenfalls schon in eine gewisse Paranoia hineingesteigert zu haben. Dass das Augsburger Gericht nun über die Wiederaufnahme entscheidet ist ihnen auch wieder nicht recht...


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Mordfall Charlotte Böhringer

15.06.2013 um 09:31
Zitat von KonradTönz1KonradTönz1 schrieb:Bezüglich der Gerichte scheint man sich jedenfalls schon in eine gewisse Paranoia hineingesteigert zu haben. Dass das Augsburger Gericht nun über die Wiederaufnahme entscheidet ist ihnen auch wieder nicht recht...
Das ist eine ganz einfache Frage der Strafprozessordnung. Diese verbietet, dass ein Richter der an der Abfassung des angegriffenen Urteils mitgewirkt hat, zur Entscheidung über die Wiederaufnahme herbeigezogen wird. Und über eine mögliche Beschwerde würde nun halt eben Götzl entscheiden. Die Verteidigung müsste öffentlich gesteinigt werden, wenn Sie dagegen keine Beschwerde einlegt.
Zitat von KonradTönz1KonradTönz1 schrieb:Die haben doch inklusive Revision und Gang vor das Bundesverfassungsgericht im Grunde den kompletten Rechtsweg ausgeschöpft oder?
Nicht ganz . Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte [ der nicht wie Bundesgerichtshof und Bundesverfassungsgericht an die Feststellungen im Urteil gebunden ist und eigene Feststellungen treffen darf , hat bis jetzt noch keine Entscheidung getroffen
Zitat von KonradTönz1KonradTönz1 schrieb: Und das Urteil beruht ja dann nicht nur auf der Meinung eines Richter(-Teams) sondern wurde mehrfach bestätigt.
Das ist schlicht und ergreifend falsch. Die Verwerfung der Revision durch den Bundesgerichtshof [ genau wie die Verfassungsbeschwerde ] bedeutet eben nicht, dass diese ebenfalls von der Schuld Bences überzeugt ist. Fast alle erwiesenen Fehlurteile werden durch den Bundesgerichtshof bestätigt. Dass liegt ganz einfach daran , dass es für die Kammer ganz einfach ist dem BGH den sogenannten falschen Film vorzuspielen.
Als Beispiel
Hätte die Kammer behauptet, eine auch wirklich vernommene Zeugin [ Die Tatsache dass Sie vernommen wurde ist durch das Protokoll belegt, nicht aber was Sie gesagt hat] hätte Ausgesagt den Angeklagten am Tatag zur Tatzeit am Tatort gesehen zu haben .[ das diese das natürlich nie gesagt hat ist hier irrelevant] Dann wäre der Bundesgerichtshof an diese Feststellung im Urteil gebunden gewesen . Kein Verteidiger der Welt kann dann rügen , dass die besagte Zeugin genau dass nicht gesagt hat. Das wäre erst mit einer Beschwerde vorm EGMR möglich. Der Bundesgerichtshof führt in seltenen Fällen zwar auch eine HAuptverhandlung durch [ wie wir in einem anderen Beitrag von Cleo lesen können 5 % ] hört aber keine Zeugen und Sachverständigen. Er hört sich nur die Argumente der VErteidigung und Des Generalstaatsanwalts an.
Dementsprechend ist das abfassen revisionssicherer Urteile
eine erbärmliche Kunst, die man jedem mittelmäßig begabten Referendar binner weniger Monate beibringen kann
[ Richter am Bundesgerichtshof Werner Sarstedt Vorsitzender des 5 Strafsenates]
Zitat von KonradTönz1KonradTönz1 schrieb:Steckt da wieder nur die selektive Veröffentlichungsstrategie dahinter? Viele Meinungen einholen und dann nur die paar veröffentlichen die der Sache dienen?
Es würde mich doch einmal interessieren wie du auf diese Theorie kommst. Das Urteil [ das ja auch nicht gerade für Bence spricht ] sowie die Entscheidung des Bundesgerichtshofes wurde abgedruckt. Es fehlt lediglich ein Abdruck des Urteils des Bundesverfassungsgerichtes. Da dieser die Beschwerde jedoch ohne weitere Begründung nicht zur Entscheidung angenommen hat, kann darauf meiner Meinung nach getrost verzichtet werden.


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15.06.2013 um 09:41
So ihr lieben ich klink mich jetzt erst einmal aus. Wünsche euch noch fröhliches Diskutieren . Ich steig dann wieder ein wenn es was neues zu diskutieren gibt Beispielsweise einen Beschluss des LG Augsburg egal ob befürwortend oder ablehnend

Tschaui


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Mordfall Charlotte Böhringer

15.06.2013 um 09:42
KonradToölz schrieb:
Und das Urteil beruht ja dann nicht nur auf der Meinung eines Richter(-Teams) sondern wurde mehrfach bestätigt.

Das ist schlicht und ergreifend falsch. Die Verwerfung der Revision durch den Bundesgerichtshof [ genau wie die Verfassungsbeschwerde ] bedeutet eben nicht, dass diese ebenfalls von der Schuld Bences überzeugt ist.
Nein - meine Behauptung dass das Urteil bestätigt wurde ist doch nicht falsch, auch wenn du der Meinung bist, dass diese Bestätigung Vorspielung des "falschen Film"s beruht. Wenn das so wäre wäre das Urteil eben aufgrund einer Fehlentscheidung bestätigt worden. Bestätigt - also nicht verworfen - wurde es aber.
KonradToölz schrieb:
Steckt da wieder nur die selektive Veröffentlichungsstrategie dahinter? Viele Meinungen einholen und dann nur die paar veröffentlichen die der Sache dienen?

Es würde mich doch einmal interessieren wie du auf diese Theorie kommst.
Das ist eine Vermutung die ich im Hinblick auf die veröffentlichten Zitate geäußert habe. Die gehen nämlich alle in Richtung "krasses Fehlurteil". Die Vermutung ist nun, dass eben nur die Zitate veröffentlicht werden, die der Sache dienen. Das liegt ja auch nahe und ist nicht weiter verwerflich für eine Bürgerinitiative die ein bestimmtes Ziel verfolgt.


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15.06.2013 um 09:44
Zitat von jonasschmidt91jonasschmidt91 schrieb: Ich steig dann wieder ein wenn es was neues zu diskutieren gibt Beispielsweise einen Beschluss des LG Augsburg egal ob befürwortend oder ablehnend
Weißt du wann damit zu rechnen ist? Der Antrag wurde ja scheinbar schon Oktober letztes Jahr gestellt.


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Mordfall Charlotte Böhringer

15.06.2013 um 09:51
@KonradTönz1

Okay Nochmal ganz kurz

Du hattest nicht geschrieben dass das Urteil bestätigt wurde sondern dass das Urteil auf der meinung mehrerer Richter beruht.
Und da habe ich gesagt. Das ist falsch. Okay ich ändere dass. Das ist nicht ubedingt Richtig. Es gab bereits viele Talkshows in denen auch der ein oder andere Richter am Bundesgerichtshof zu wort kommt, u.a der von mir bereits zitierte Revisionsrichter Sarstedt. Darin sagt dieser ganz deutlich dass es bereits Urteile gab an deren Richtigkeit er so seine Zweifel hatte, diese aber aus rein formal juristischen Gründen nicht aufheben KONNTE, weil der BGH eben keine Tatsacheninstanz ist sprich also keine eigenen Tatsachen feststellen darf: Wer interesse hat ich müsste irgendwo noch eine Alte DVD zu dem Thema rumfliegen haben, kann sie euch gerne weiterleiten
Zitat von KonradTönz1KonradTönz1 schrieb:Weißt du wann damit zu rechnen ist? Der Antrag wurde ja scheinbar schon Oktober letztes Jahr gestellt.
Also ich persönlich rechne nicht vor November oder Dezember mit einer Entscheidung. Ich denke mal die Höchstgrenze ist Oktober 2014. Die längste Prüfung in der Geschichte hat genau 2 Jahre gedauert.

Bis zum neuen Prozess können locker nocheinmal 3-4 Jahre vergehen. Falls es einen solchen überhaupt gibt


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Mordfall Charlotte Böhringer

15.06.2013 um 09:55
Zitat von jonasschmidt91jonasschmidt91 schrieb:Du hattest nicht geschrieben dass das Urteil bestätigt wurde sondern dass das Urteil auf der meinung mehrerer Richter beruht.
Aber selbst das ist doch richtig? Ich dachte in einer solchen Verhandlung gibt es immer einen Vorsitzenden Richter, mehrere beigeordnete Richter sowie Schöffen?


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Mordfall Charlotte Böhringer

15.06.2013 um 09:56
In welcher Verhandlung\


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Mordfall Charlotte Böhringer

15.06.2013 um 09:57
In einem Mordfall. Ich gebe ja zu, das ist jetzt Haarspalterei. Aber selbst das erste Urteil wurde ja von mehreren Richtern getroffen.
Es wird halt manchmal versucht eine Verschwörung einzelner gegen Bence zu konstruieren - da ist der - Dings - Ermittler, dem übertriebener Ehrgeiz sowie übersteigertes Selbstbewusstsein vorgeworfen wird. Dann der Augsburger Richter und der Münchner Richter die alle gegen Bence voreingenommen sein sollen und zwar hauptsächlich weil sie eine für ihn ungünstige Entscheidung getroffen haben.


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Mordfall Charlotte Böhringer

15.06.2013 um 09:57
Schon klar meinst du vor dem Landgericht oder vorm Bundesgerichtshof


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Mordfall Charlotte Böhringer

15.06.2013 um 10:05
@KonradTönz1

Also beim Bundesgerichtshof gibt es nur 5 hauptamtliche Richter .
Beim Landgericht hättest du Recht. Dort gibt es 2 Schöffen und 3 Berufsrichter. Und in diesem Fall hättest du auch mit deiner Aussage recht , dass Urteil nicht nur auf der Meinung eines Richters sondern eines Richterteams beruht .[ Wobei auch duie Stimmen von 2 Schöffen und 1 Richter egal ob Vorsitzender oder nicht meiner Kentniss nach für eine Verurteilung ausreichen würden . Du brauchst für eine Verurteilung eine 3/5 Mehrheit worin mindestens ein Schöffe enthalten sein muss. Stimmen beide Schöffen gegen eine Verurteilung [ was aber seid Monika Weimar nicht mehr vorgekommen ist ] können die 3 Berufsrichter noch so laut schuldig schreien das Urteil muss freispruch lauten]

Ich hatte dich allerdings so verstanden, dass du davon ausgingst dass das Urteil der Meinung mehrerer Richter durch verschiedene Instanzen [ Bundesgerichtshof und Bundesverfassungsgericht ] entspricht. Deshalb hatte ich gemeint dass das nicht automatisch richtig ist. Wenn ich dich da falsch verstanden habe entschuldige ich mich, denn dann hast du recht


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Mordfall Charlotte Böhringer

15.06.2013 um 10:13
Also ich kann mich nicht daran erinnern dass irgendjemand dem Augsburger Richter voreingenommenheit vorgeworfen hat. Die Ablehnung des Gerichtsstandortes Augsburg hatte meiner Kentniss nach einfach nur was mit dem Sitz des übergeordneten OLG und dessen Besetzung zu tuen. Und die ist aus meiner Sicht wie ich bereits vorhin dargelegt habe nach der StpO verständlich


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Mordfall Charlotte Böhringer

15.06.2013 um 10:15
Yeah! Ein "Recht"! :-D

Das tut gut morgens. Ne aber im Ernst: Also wenn man davon ausgehen kann dass ein Urteil wenn es in zweiter Instanz nicht verworfen wird (ist "verworfen" der richtige Ausdruck?) als bestätigt gilt, dann wurde das Urteil bestätigt. Dabei ist es ja erstmal egal aus welchen Gründen diese Entscheidung erfolgte.
Der Unterstützerkreis und du ihr seid jetzt der Meinung, dass auch das BGH-Urteil ein Fehlurteil ist.
Und wenn ich dich richtig lese begründest du das damit, dass auch bei erwiesenen Fehlurteilen das BGH häufig die erstinstanzlichen Urteile bestätigt hat. Dahinter steckt ein bisschen der falsche Umkehrschluss, dass jedes vom BGH bestätigte erstinstanzliche Urteil ein Fehlurteil sein müsste.

Du magst doch so gerne Allegorien:

Hochbegabung macht sich ja bei Jungs häufig in Verhaltensauffälligkeiten bemerkbar. Eine Mutter die nun aber aus den Verhaltensauffälligkeiten ihres Sohnes auf dessen Hochbegabung schließt, liegt mit hoher Wahrscheinlichkeit falsch.


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Mordfall Charlotte Böhringer

15.06.2013 um 10:37
@KonradTönz1
Man kann verworfen sagen juristendeutsch heißt es aufgehoben

Mit meiner "Zuneigung" zu Allegorien angeht so hast du zweifelsohne recht
Zitat von KonradTönz1KonradTönz1 schrieb:Der Unterstützerkreis und du ihr seid jetzt der Meinung, dass auch das BGH-Urteil ein Fehlurteil ist.
Und wenn ich dich richtig lese begründest du das damit, dass auch bei erwiesenen Fehlurteilen das BGH häufig die erstinstanzlichen Urteile bestätigt hat.
Man kann meine Ausführungen so lesen ja. Aber eine solche Schlussfolgerung wäre natürlich grob fahrlässig und sachlich volkommen daneben.

Weshalb ich aber davon ausgehe dass etwas an dem BGH Urteil merkwürdig ist, hat einen anderen Grund. Vorab. ICh sage nicht dass der BGH hier entgegen seiner Meinung eine Entscheidung getroffen hat weil er einfach aus formal juristischen Gründen nicht aufheben konnte.

Was ich an dem Beschluss des Bundesgerichtshofes merkwürdig [ aber nicht automatisch aufgrund von Rechtsbeugung] halte ist folgendes.

In der Regel braucht der Bundesgerichtshof für die Prüfung eines nicht so umfangreichen Urteils samt Protokolle und Revisionsbegehren [ nachdem diese Eingegangen sind ] etwa 6 Monate +- paar Monate.

Das Revisionsbegehren der Verteidigung war 355 Seiten lang + einige Seiten [ die genaue anzahl kenne ich nicht] zur Erwiederung für die Stellungnahme der Staatsanwaltschaft. gehen wir also einmal von 420 bis 450 Seiten aus.
Nun ist es allerdings so dass der 1 Strefsenat nicht nur ein Revisionsverfahren laufen hat sondern parallel grob geschätzt ca 100 parallel laufende Verfahrenen. Gehen wir also einmal von rund 1000 Seiten Revisionsrelevantem Material aus.

Nun behauptet der BGH in allumfassender Prüfung des Urteils [ innerhalb von wohlgemerkt etwa einem Monat bei ca 100 parallel laufenden Verfahren ] keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten gefunden zu haben.

Und es wundert mich einfach nur wie es sein kann dass der Bundesgerichtshof für weniger umfangreiche Fälle [ ohne auch nur einen Beschluss von 20 Seiten getippt zu haben] 6 Monate und mehr braucht. Für ein Verfahren dessen Revisionsinhalt allerdings knapp 1000 Seiten { die genaue Anzahl kenne ich nicht es kann auch leicht das doppelte sein ] gerade mal 20 Arbeitstage .Wobei in diesem Zeitraum mindestens 10 Entscheidungstermine und 3 Hauptverhandlungen waren wenn man sich die Beschlüsse und die Sitzungslisten des 1 Strafsenates in der besagten Zeit ansieht. Allerdings werfe ich dem BGH hier keine Rechtsbeugung durch ungenaue Prüfung der Revisionsbegehren vor. Ich halte ihn nach wie vor für das bessere Gericht wenn auch mit viel viel viel zu wenig Möglichkeiten


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Mordfall Charlotte Böhringer

15.06.2013 um 10:38
So und jetzt bin ich deffinitiv bis es was neues gibt weg. Man sieht sich nach dem beschluss des LG wieder

Bis dahin fröhliches Diskutieren


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