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Mordfall Charlotte Böhringer

28.468 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, München, 2006 ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Mordfall Charlotte Böhringer

Mordfall Charlotte Böhringer

26.01.2019 um 10:45
Zitat von panta_rheipanta_rhei schrieb:Außerdem gab es bei den ersten Schlägen an der Tür ja noch keine „Blutseen“.
Dass die ersten Schläge noch an der Tür erfolgten ist, wenn ich es richtig verstanden habe, auch nur eine Annahme. Begründet wird diese Annahme damit, dass das Opfer ausgehfertig aufgefunden wurde . Weiter sollen aufgefundene Handschuhspuren an der Aussenseite der Haustür diese Annahme stützen.

Die Lage der am Tatort aufgefunden Handtasche könnte aber genauso gut dafür sprechen, dass diese zum Zeitpunkt der Türöffnung noch auf dem Tisch im Flur gestanden hat, Frau Böhringer also keineswegs ganz ausgehfertig und bereit zum Gehen war als sie die Tür öffnete.

In diesem Zusammenhang könnte man auch noch einmal einen Blick auf die Sicherheitsanlage werfen. War sie später ein- oder ausgeschaltet? Normalerweise schaltet man die Anlage an, wenn man das Haus, die Wohnung, das Grundstück verlässt.

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26.01.2019 um 11:16
Zitat von meerminmeermin schrieb: Begründet wird diese Annahme damit, dass das Opfer ausgehfertig aufgefunden wurde .
Die Aussage, dass das Opfer ausgehfertig aufgefunden wurde, finde ich mittlerweile fragwürdig.

In der gesamten Wohnung wurden Schuhabdrücke gefunden. Es war also nicht unüblich, dass Frau Böhringer mit Schuhen in ihrer Wohnung unterwegs war. Auch Gäste durften Ihre Schuhe anbehalten.


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26.01.2019 um 11:25
Zitat von jadajada schrieb:Die Aussage, dass das Opfer ausgehfertig aufgefunden wurde, finde ich mittlerweile fragwürdig
Ich bin ganz deiner Meinung.

Liest man sich zu Beginn des Urteils den Absatz bezüglich DNA und Schuhabdrücken durch kommt man ans Nachdenken.

Warum sollen Schuabdrücke, die nicht zugeordnet werden können, nicht von einem alternativen Täter stammen kö
Zitat von panta_rheipanta_rhei schrieb:Außerdem gab es bei den ersten Schlägen an der Tür ja noch keine „Blutseen“.
Genau dieses nicht Vorhandensein von Blutseen ist das was Petermann stutzen lässt.

Beginnt der Angriff sofort im Eingangsbereich und der Täter schlägt mit einem Hammerähnlichen Werkzeug auf den Kopf ein, dann entsteht ein Loch im Kopf! Dieses Loch blutet ein und es entsteht der Blutsee! Mit dem nächsten Schlag oder auch Schlägen muss daraus Blut spritzen.

Laut Petermann fehlt diese Spur im Eingangsbereich.


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26.01.2019 um 12:03
Zitat von panta_rheipanta_rhei schrieb:denn dort erfolgten die letzten, tödlichen Schlä
Glaubst du allen Ernstes, dass nur die letzten Schläge tödlich waren? Vermutlich hätte für die Tötung der Frau B. das erste e halbe Dutzend gelangt. Gewiss jedoch nicht zwei Dutzend Schläge
Zitat von panta_rheipanta_rhei schrieb:Liegen zu Beginn Irrtümer vor, ziehen sie weitere Irrtümer nach sich und es ist äußerst schwierig, das wieder aufzulösen
Hat man gleich den wahren Mörder am Haken, braucht man auch nichts aufzulösen.


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26.01.2019 um 12:54
Zitat von JamegumbJamegumb schrieb:Hat man gleich den wahren Mörder am Haken, braucht man auch nichts aufzulösen.
Nach zwei Tagen weiß man aber nicht, ob es ein Mörder oder ein Totschläger ist...

In meinen Gedanken, schließen sich die beiden Motive - Habgier und Heimtücke - (in diesem Fall) aus.

@ all Kennt jemand Urteile/ Prozesse, in dem die beiden o.g. Motive, in einem Fall abgeurteilt wurden?


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26.01.2019 um 13:09
Zitat von jadajada schrieb:@ all Kennt jemand Urteile/ Prozesse, in dem die beiden o.g. Motive, in einem Fall abgeurteilt wurden?
Es gibt einige Mordfälle, die so abgeurteilt worden sind. Am nächsten kommt noch der Fall um Herrn Moshammer.


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26.01.2019 um 18:57
Zitat von JamegumbJamegumb schrieb:Hat man gleich den wahren Mörder am Haken, braucht man auch nichts aufzulösen.
Klar, wenn du gleich den „wahren Mörder“ gefunden hast, weil er ein Geständnis ablegt oder aber du eindeutige Beweise für dessen Täterschaft hast, mag das zutreffen. Aber in einem Fall wie diesem, wo es weder das eine noch das andere gibt, ist es durchaus erstaunlich, dass nach 48 Stunden der Mörder feststand.


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26.01.2019 um 22:28
Zitat von jadajada schrieb:In meinen Gedanken, schließen sich die beiden Motive - Habgier und Heimtücke - (in diesem Fall) aus
Habgier und Heimtücke sind zwar beides Mordmerkmale aber nur Habgier ist ein Motiv (subjektives Mordmerkmal). Heimtücke ist eine Begehungsweise (objektives Mordmerkmal). Dürfte nicht selten beides vorliegen. Warum sollte sich das ausschließen?


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27.01.2019 um 12:02
Zitat von panta_rheipanta_rhei schrieb:Klar, wenn du gleich den „wahren Mörder“ gefunden hast, weil er ein Geständnis ablegt oder aber du eindeutige Beweise für dessen Täterschaft hast, mag das zutreffen. Aber in einem Fall wie diesem, wo es weder das eine noch das andere gibt, ist es durchaus erstaunlich, dass nach 48 Stunden der Mörder feststand.
Ich kann beim besten Willen nicht nachvollziehen, warum es "erstaunlich" sein soll, dass bei einem Tötungsdelikt wie dem bei Charlotte B. der Täter innerhalb von zwei Tagen ermittelt wurde.

Ich kann auch nicht nachvollziehen, dass es hier ein Geständnis hätte geben müssen. Bevor ein Täter gestehen kann, muss er ja erstmal als Täter ermittelt werden (es sei denn, er stellt sich).

Es ist eine statistische Tatsache, dass die meisten Tötungsdelikte innerhalb des sozialen Umfelds stattfinden und dann auch sehr oft innerhalb der Familie. Die Beamten der Kriminalpolizei verfügen zudem nicht nur über kriminalistischen Savherstand, sondern auch über eine entsprechende Erfahrung.

Warum man also hier einen schnellen Ermittlungserfolg auch noch negativ auslegen möchte, verstehe ich nicht.

Was meinst Du denn, wie lange es "eigentlich" hätte dauern müssen? Verfügst Du über entsprechende eigene Erfahrungen oder hast Du besondere sonstige Kenntnisse über die Dauer von Ermittlungen bei Tötungsdelikten?


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Mordfall Charlotte Böhringer

27.01.2019 um 12:23
Ich kann immer noch nicht nachvollziehen, wieso das Gericht von einer unmittelbar an der Wohnungstür beginnenden Tat ausgeht. Spuren, die auf ein Tatgeschehen hinweisen scheint es hier jedenfalls nicht zu geben.

Warum wurde ein Szenarium bei dem Frau Böhringer von oben aus der Wohnung die Treppe hinab laufend vor dem Täter flüchtete und von diesem unten im Flur gestellt wurde rigoros ausgeschloissen?

Der Körper von Frau Böhringer kam unten vor der Treppe zum Liegen, auf halber Strecke zur Tür von diesem Punkt aus finden sich Blutspuren auf beiden Seiten der Flurwände. Der auf dem Boden liegende Teppich ist nach hinten verrutscht, die Handtasche und das Schlüsselmäppchen liegen unmittelbar unter bzw. neben dem Flurtisch.

Spräche dieses vorgefundene Szenarium nicht eher dafür, dass Frau Böhringer mit ihrem letzten Gast zunächst oben in der Wohnung war und dann vor ihm davongelaufen ist, Richtung Ausgang der Wohnung und er sie unten im Flur einholte und versuchte sie gewaltsam am Verlassen der Wohnung zu hindern indem er begann auf sie einzuschlagen und sie zurück zur Treppe zerrte? Wer dabei wann genau wo gestanden hätte, würde meiner Ansicht nach keine grosse Rolle spielen, wichtig erscheint mir, dass sich unmittelbar an der Tür keine Spuren eines Überfall finden, meiner Ansicht nach ein Indiz dafür, dass sich weder Täter noch Opfer während des Überfalls hier aufgehalten haben.


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27.01.2019 um 12:24
@jada

Warum zweifelst Du an den Mordmerkmalen?

Habgier:
Begründung aus dem Gerichtsurteil:

[/b]...Mit der Tötung versprach er sich eine Lösung seiner Probleme, aber insbesondere seine Erfüllung seiner finanziellen Wünsche. Dabei war es für den Angeklagten nicht von entscheidender Bedeutung, ob er selbst als Erbe durch ein Testament eingesetzt sein würde. Aus den Äusserungen seiner Tante wusste er jedenfalls, dass an ihn und seinen Bruder gedacht war. Bei einer gesetzlichen Erbfolge würden seine ungarischen Grosseltern erben, die jedenfalls auch auf ihn bei der Führung der Parkgarage angewiesen sein würden. Da er die Geschäfte der Parkga- (S. 15) rage gut kannte, würde er aus dem Verwandtenkreis beim Tod seiner Tante selbstverständlich als derjenige gelten, der die Leitung der Parkgarage übernehmen würde. Da diese Anforderung nach dem Tod der Tante auch augenblicklich an ihn herangetragen werden würde, ihn vollends binden und fordern würde, wäre die Frage des Ablegens einer Examensprüfung wegen dieser neu entstandenen Aufgabe augenblicklich hinfällig und zwar auf Dauer...
... Die Einnahme der Position des Chefs in der „Parkgarage Böhringer“ würde seine finanzielle Situation grundlegend verbessern und ihm auch die lang entbehrte finanzielle Unabhängigkeit verschaffen...

... Vor Verlassen der Wohnung nahm er vier 500-E-Scheine des Opfers an sich...


...und da sei mal darauf hingewiesen, das die Aussage, dass er die Tante umbrachte , weil diese drohte ihn aus dem Testament zu streichen, so gar nicht stimmt. Es war egal wer in seiner Familie( die betagten Grosseltern in Ungar, oder seine Mutter) die Parkgarage geerbt hätte. Seine Familie wäre auf ihn angewiesen und hätte ihm die Leitung der Parkgarage anvertraut!

Heimtücke:

Begründung aus dem Gerichtsurteil:
...Er wartete mit Handschuhen an den Händen und einem teils scharfkantigen Gegenstände, vermutlich einem Werkzeug, dessen Aussehen nicht näher bekannt ist, vor der Wohnungstür im 4. Obergeschoss, um augenblicklich beim Öffnen der Türe durch seine Tante auf deren Kopf einzuschlagen, um sie zu töten. Dabei kam es ihm darauf an, seine ausgehbereite völlig ahnungslose Tante, die mit keinerlei Angriff auf ihr Leben rechnete. Überraschend beim Öffnen der Türe zu attackieren, um von vorneherein jede Gegenwehr von ihrer Seite zu unterbinden. Dabei musste er schnell und effektiv vorgehen, da er sich das Risiko eines Scheiterns der Tötung im Hinblick auf seine Beziehung zum Opfer nicht leisten konnte...



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Mordfall Charlotte Böhringer

27.01.2019 um 12:27
Zitat von MenetekelMenetekel schrieb:Er wartete mit Handschuhen an den Händen und einem teils scharfkantigen Gegenstände, vermutlich einem Werkzeug, dessen Aussehen nicht näher bekannt ist, vor der Wohnungstür im 4. Obergeschoss, um augenblicklich beim Öffnen der Türe durch seine Tante auf deren Kopf einzuschlagen, um sie zu töten. Dabei kam es ihm darauf an, seine ausgehbereite völlig ahnungslose Tante, die mit keinerlei Angriff auf ihr Leben rechnete. Überraschend beim Öffnen der Türe zu attackieren, um von vorneherein jede Gegenwehr von ihrer Seite zu unterbinden. Dabei musste er schnell und effektiv vorgehen, da er sich das Risiko eines Scheiterns der Tötung im Hinblick auf seine Beziehung zum Opfer nicht leisten konnte...
Das ist meiner Ansicht nach nur eine spekulative Annahme, denn Spuren eines Überfalls im unmittelbaren Bereich der Tür wurden nicht gefunden.

Die vorgefundenen Auffindesituation, das Opfer lag am Fuss der Treppe, dort gab es Spuren eines Kampfgeschehens auf dem Teppich , dort befand sich die Handtasche des Opfers samt Inhalt, lässt meiner Ansicht nach eher die Vermutung zu, dass sich das Hauptgeschehen des Überfalls vor der Treppe ereignete und nicht an der Tür.


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Mordfall Charlotte Böhringer

27.01.2019 um 12:52
Zitat von meerminmeermin schrieb:denn Spuren eines Überfalls im unmittelbaren Bereich der Tür wurden nicht gefunden.

Das steht auch so nicht im Gerichtsurteil.
Es sei anhand des Spurenbildes plausibel, das der Angriff auf das Opfer nach der Türe begonnen hat.
...Der gerichtsmedizinische Sachverständige Dr. P führte überzeugend aus, er habe am Tatort das Blutspurenbild analysiert. Dabei sei zunächst festzuhalten, dass sich der Ort der ersten Gewalteinwirkung auf ein Opfer anhand von Blutspritzern nicht feststellen lasse, da es bei einem Schlag auf ein unverletztes Opfer noch nicht zu Spritzspuren komme. Betrachtet man von der Wohnungstüre her den Flur, in dem es zur Tat gekommen sei, seien an der rechten Wand in einer Raumtiefe von 1.7 m drei ineinander übergehende und sich teilweise überlagernde Spritzzentren festzustellen. Diese seien etwa 120 – 150 cm über dem Niveau des Bodens und seien daher einer entweder aufrechten oder gering gebückten Haltung des Opfers zuzuordnen. An der linken Flurwand mehr stirnseitig sei mindestens ein weiteres Spritzerzentrum festzustellen. Unmittelbar vor der Treppe an der stirnseitigen Wand seien ausgedehnte, einander überlagernde Spritzzentren mit fächerförmig verteilten Spritzmustern erkennbar gewesen. Damit korrespondierend seien Abschleuderspuren an dem dort befindlichen Deckenträger aufgefunden worden. Aufgrund des Spurenbildes sei plausibel, dass es sich um ein sehr rasch ablaufendes Geschehen gehandelt habe. Der Angriff auf das Opfer sei unmittelbar nach der Türe begonnen worden. Es sei dann, worauf die Spritzerzentrenlage hinweise, zunächst zu Schlägen nahe der rechten Wand und dann zu Schlägen nahe der linken Wand gekommen. Weitere Schläge seien dann erneut an der rechten Wand gesetzt worden. Im Bereich der Leichenendlage sei, was sich aus der Massivität der Blutspuren ergeben, der Grossteil der Schläge gegen das Opfer geführt worden. Hinweise für ein „Hin-und Her“-Gehen der Kampfbewegungen hätten sich aus dem Spurenbild nicht ergeben...

... rechtsmedizinische Sachverständige Dr. S. führte aus, er habe am Tatort ein so genanntes 3D-Laserscanning durchgeführt. Auf der Basis der damit gewonnenen Daten habe er eine digitale Tatortrekonstruktion erstellt und eine digitale Blutspurenmusterauswertung im Hinblick auf die Schlaghand vorgenommen. Danach könne er lediglich ergänzen, dass die letzten 4-5 Schlage in Leichenendlage vom Täter mit der rechten Hand geführt worden seien. Dies ergebe sich aus den zurückberechneten sekundären Schleuderspuren am Deckenvorsprung, den räumlichen Verhältnissen des Tatortbereich, den festgestellten Blutspurenschatten und der Ausrichtung der asservierten Werkzeugspur an der Wand...



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27.01.2019 um 13:16
Zitat von meerminmeermin schrieb:es sei anhand des Spurenbildes plausibel, das der Angriff auf das Opfer nach der Türe begonnen hat.
plausibel wäre es meiner Ansicht nach aber auch gewesen anzunehmen, dass der Überfall kurz vor der Tür begonnen haben könnte, in dem Fall nämlich, wenn man von der Annahme ausgegangen wäre, das Opfer , Frau Böhringer, habe sich von oben kommend auf der Flucht vor dem Täter befunden und wäre von diesem unten im Flur gestellt worden, dort wären die ersten Schläge erfolgt, noch vor Erreichen der Tür, so dass in einem Abstand von 1,70 zur Tür die ersten Blutspritzer als Folge der ersten Schläge zu sehen gewesen wären. Vielleicht erlauben die vorgefundenen Spuren, diese Deutung auch nicht. Was genau weist konkret spurenlagenmässig darauf hin, dass der Überfall unmittelbar an der Tür begonnen haben muss, so wie es vom Gericht angenommen wurde?


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27.01.2019 um 13:26
Zitat von meerminmeermin schrieb:plausibel wäre es meiner Ansicht nach aber auch gewesen anzunehmen, dass der Überfall kurz vor der Tür begonnen haben könnte, in dem Fall nämlich, wenn man von der Annahme ausgegangen wäre, das Opfer , Frau Böhringer, habe sich von oben kommend auf der Flucht vor dem Täter befunden und wäre von diesem unten im Flur gestellt worden, dort wären die ersten Schläge erfolgt, noch vor Erreichen der Tür, so dass in einem Abstand von 1,70 zur Tür die ersten Blutspritzer als Folge der ersten Schläge zu sehen gewesen wären. Vielleicht erlauben die vorgefundenen Spuren, diese Deutung auch nicht. Was genau weist konkret spurenlagenmässig darauf hin, dass der Überfall unmittelbar an der Tür begonnen haben muss, so wie es vom Gericht angenommen wurde?
Nach deinem Szenario lag sie aber in der falschen Richtung. Wenn sie vor dem Täter fliehend von oben gekommen wäre, hätte sie bei der Auffindung mit dem Kopf in Richtung Tür gelegen und nicht anders rum (vor allem mit dem Kopf nicht so nahe an der Wand)


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27.01.2019 um 13:33
Zitat von Sonnenschein81Sonnenschein81 schrieb:Nach deinem Szenario lag sie aber in der falschen Richtung. Wenn sie vor dem Täter fliehend von oben gekommen wäre, hätte sie bei der Auffindung mit dem Kopf in Richtung Tür gelegen und nicht anders rum (vor allem mit dem Kopf nicht so nahe an der Wand)
Genau so sehe ich das auch!
Lage des Opfers, Richtung der Blutspritzer, 3D Rekonstruktionsmodell des Tatherganges (...kann man hier im Thread finden und nachlesen...) sprechen doch sehr dafür...

Man darf auch nicht vergessen das zwischen Tür und dem Tischen an der Wand nur so circa 2,50m platz sind.
C.B öffnet die Tür, bekommt einen ersten Schlag und taumelt zurück...
Der Täter tritt ein, die Tür fällt automatisch ins Schloss...


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27.01.2019 um 13:34
Zitat von Sonnenschein81Sonnenschein81 schrieb:Nach deinem Szenario lag sie aber in der falschen Richtung. Wenn sie vor dem Täter fliehend von oben gekommen wäre, hätte sie bei der Auffindung mit dem Kopf in Richtung Tür gelegen und nicht anders rum (vor allem mit dem Kopf nicht so nahe an der Wand)
Ich würde eher vermuten, dass die von oben kommende vor dem Täter in Richtung Aussentür flüchtende Frau Böhringer im Flur vom Täter gestellt und zur Umkehr gezwungen wurde. Nach dem ersten Schlag, dessen Spuren man in einem Abstand von 1,70 zur Tür an der Wand sieht, könnte sie daran gehindert worden sein weiter Richtung Tür zur laufen und der Täter könnte sie mit Schlägen zurück zur Treppe gedrängt haben. Spuren der Schläge finden sich laut GEeicht auf beiden Seiten des Flurs und der auf dem Boden liegende Teppich sieht aus, als wäre er ebenfalls in Mitleidenschaft gezogen worden. Tasche , Inhalt der Tasche und Mercedes Mäppchen liegen nicht an der Tür sondern unterhalb eines Tischchens, das an der der Tür entgegengesetzten Wand steht.


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27.01.2019 um 13:36
Zitat von meerminmeermin schrieb:Ich würde eher vermuten, dass die von oben kommende vor dem Täter in Richtung Aussentür flüchtende Frau Böhringer im Flur vom Täter gestellt und zur Umkehr gezwungen wurde.
Wozu sollte der Täter das tun?


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Mordfall Charlotte Böhringer

27.01.2019 um 13:40
Zitat von Sonnenschein81Sonnenschein81 schrieb:Ich würde eher vermuten, dass die von oben kommende vor dem Täter in Richtung Aussentür flüchtende Frau Böhringer im Flur vom Täter gestellt und zur Umkehr gezwungen wurde.
Wozu sollte der Täter das tun?
Es handelt sich ja nur um eine Annahme. Du fragst warum, ein Täter sein Opfer daran hindern sollte die Wohnung zu verlassen? Vielleicht weil das Opfer draussen hätte nach Hilfe rufen können, weil sich draussen vor der Tür vielleicht Menschen befunden haben könnten, die dem Opfer zur Hilfe gekommen wären, falls das Opfer die Situation in der Wohnung selbst als bedrohlich empfunden hätte. Immerhin gab es die Spuren der Verwüstung oben im Büro und es gab keine Blutspuren oben im durchsuchten Büro, was dagegen sprechen könnte, dass die Handlungen hier erst nach dem Mord stattfanden.


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27.01.2019 um 13:43
Zitat von meerminmeermin schrieb:Du fragst warum, ein Täter sein Opfer daran hindern sollte die Wohnung zu verlassen?
Nein. Ich frage, warum er noch innerhalb der Wohnung die Frau zur Umkehr hätte zwingen sollen. Wäre er hinter ihr her gelaufen und hätte er sie noch innerhalb der Wohnung erreicht, hätte einschlag von hinten genügt, um sie am Verlassen der Wohnung zu hindern. Dann wäre sie aber anders rum gelegen. Wzu hätte er sie also in die andere Richtung wieder zur Treppe zurück hätte zwingen sollen?


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