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Mordfall Charlotte Böhringer

28.473 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, München, 2006 ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Mordfall Charlotte Böhringer

Mordfall Charlotte Böhringer

15.02.2019 um 20:59
Zitat von panta_rheipanta_rhei schrieb:Ich interessiere mich weniger dafür, ob ein Indiz jetzt pro oder contra Bence ist, sondern, wie die Sachverhalte ganz objektiv zu betrachten sind. Denn: mal rückwärts aufgerollt, haben die Richter auf der Grundlage der Anklage der Staatsanwaltschaft ihr Urteil gesprochen, die wiederum ihre Anklagepunkte auf der Grundlage der Ermittlungsleitung erstellt haben. Und diese wiederum haben gewisse Sachverhalte zur Kenntnis genommen.
Wenn man also den ganzen Fall neu aufgerollt sehen will - und das ist ja das Ziel eines WAV, muss man ganz am Anfang neu ansetzen, und zwar ohne dabei immer die Hypothese "XY ist (nicht) der Täter" im Hinterkopf zu haben.
Naja, bei den Anwälten dürfte es natürlich genau anders herum sein, ob B.T wirklich der Täter ist, oder nicht.
Der Auftrag heisst so viele Zweifel streuen wie möglich streuen, um den Verurteilten freizubekommen.

Ich weiss jetzt nicht was ich davon halten soll?
Wenn jetzt herausragende Erkenntnisse zu Tage gefördert wären, oder ein unglaubliches Indiz aufgetaucht wäre...
Ein anderer Tatverdächtiger, vieleicht?
Jetzt werden nur die bekannten Indizien in eine anderen Richtung gedreht.
Wobei ich an den zwei genannten Beispielen nicht unbedingt erkennen kann, warum die B.T entlasten sollten?
Er hat noch immer das Motiv und die Möglichkeit seine Tante ermordet zu haben...

Aber so hat es für mich nur den Anschein...
Man hat Geld... kauft sich so viele prominente Anwälte, Profiler, Gutachter und Medienberater.
Es wird solange prozessiert bis das gewünscht Ergebnis rauskommt!
Ein Normalsterblicher, ohne Familie mit 50-100 Millionen Erbe kann sich das nicht leisten!

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Mordfall Charlotte Böhringer

15.02.2019 um 21:06
Zitat von MenetekelMenetekel schrieb:Ihr wurde mal mangelndes Mitgefühl ihrer Schwester unterstellt.
Ihr Mitgefühl galt offensichtlich dem Sohn, der für eine lange Zeit die Freiheit zu verlieren drohte.


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15.02.2019 um 21:33
Zitat von MenetekelMenetekel schrieb:Wobei ich an den zwei genannten Beispielen nicht unbedingt erkennen kann, warum die B.T entlasten sollten?
Hm, also, wenn ich das richtig verstehe, dann sollen diese beiden Knackpunkte sozusagen ein juristischer "Türöffner" sein.
Dann würde es weniger darum gehen, dass mit dem Angriff auf zwei für das Urteil wesentliche Indizien diese Indizien selbst als besonders entlastend gesehen werden, sondern, dass es ein Schwachpunkt ist, an dem man angreifen kann und auf diese Weise erwirkt, dass das ganze Verfahren neu aufgerollt wird.


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15.02.2019 um 21:46
Zitat von MenetekelMenetekel schrieb:Er hat noch immer das Motiv und die Möglichkeit seine Tante ermordet zu haben...
Ein Motiv haben erbberechtigte Angehörige von reichen Angehörigen immer. Und kein Alibi ist in unserer Einzelgänger-Kultur nun auch nicht so ungewöhnlich.


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15.02.2019 um 22:50
Zitat von RawbiteRawbite schrieb:Ein Motiv haben erbberechtigte Angehörige von reichen Angehörigen immer. Und kein Alibi ist in unserer Einzelgänger-Kultur nun auch nicht so ungewöhnlich.
Ja, aber was hier immer unter den Tisch fällt, was auch im Gerichtsurteil steht.
Es ging gar nicht so sehr um das Testament und um das Erbe...
Im Gerichtsurteil wird das so erwähnt:

Was sich der Angeklagte wünschte und vorstellte, war die Position des Geschäftsführers der Parkgarage, die mit einer wesentlich besseren finanziellen Ausstattung verbunden sein würde. Damit würde er eine andere Stellung auch im Verhältnis zu seiner Verlobten und seinem Freundeskreis haben. Er war zudem der Auffassung, aufgrund seiner jahrelangen Erfahrung die im Bereich der Paragrafen anfallenden Leistungsarbeiten am besten durchführen zu können. Gegen die Tätigkeit in der Garage an sich hatte er nichts einzuwenden. Er hatte sich seit seiner Schulzeit auf dieses Leben – abgesehen von seinem Wunsch, Schauspieler zu werden, den er nicht weiterverfolgten konnte – eingestellt mit der mittelfristigen Perspektive, den gut dotierten Posten des Leiters der Parkgarage einzunehmen und der langfristigen Aussicht, einmal – möglicherweise mit seinem Bruder – Nachfolger seiner Tante und Oskar Böhringers zu werden.

Die Situation in der Parkgarage hatte sich jedoch im Jahr 2006 im Sinne einer für den Angeklagten nachteiligen Zuspitzung verändert. Anfang des Jahres war der Zeuge W. im Büro eingestellt worden, der den Bereich EDV betreute und zur völligen Zufriedenheit C.B. arbeitete. Er deckte damit aufgrund seines Könnens genau den Bereich ab, in dem der Zeuge R. als eher technisch versierter Geschäftsführer der Parkgarage, Defizite aufwies. Beide ergänzten sich wechselseitig. Damit war für den Angeklagten aber eine Lage entstanden, in der er sich nicht mehr – wie bisher – unentbehrlich für C.B. fühlen durfte. Seine Tante hatte im Gegenteil sogar eine Konstellation geschaffen, in der sie mit den Angestellten R. und W. ganz ohne den Angeklagten auskommen konnte.


Durch den Streit mit seiner Tante wurden dem Angeklagten die Schwierigkeit seiner Situation, die persönliche und finanzielle Abhängigkeit von seiner Tante und die fehlende Möglichkeit, seine finanzielle Lage in absehbarer Zeit zu ändern, nachdrücklich bewusst.
Er hatte seine berufliche und wirtschaftliche Existenz und seinen Erfolg – verbunden damit auch sein Selbstwertgefühl – auf seine Tante und das Parkhaus Böhringer ausgerichtet.

Vor diesem Hintergrund beschloss er, seine 59-jährige Tante, die noch viele Jahre an Lebenserwartung vor sich hatte, zu töten. Mit der Tötung versprach er sich eine Lösung seiner Probleme, aber insbesondere seine Erfüllung seiner finanziellen Wünsche. Dabei war es für den Angeklagten nicht von entscheidender Bedeutung, ob er selbst als Erbe durch ein Testament eingesetzt sein würde. Aus den Äusserungen seiner Tante wusste er jedenfalls, dass an ihn und seinen Bruder gedacht war. Bei einer gesetzlichen Erbfolge würden seine ungarischen Grosseltern erben, die jedenfalls auch auf ihn bei der Führung der Parkgarage angewiesen sein würden. Da er die Geschäfte der Parkga- (S. 15) rage gut kannte, würde er aus dem Verwandtenkreis beim Tod seiner Tante selbstverständlich als derjenige gelten, der die Leitung der Parkgarage übernehmen würde. Da diese Anforderung nach dem Tod der Tante auch augenblicklich an ihn herangetragen werden würde, ihn vollends binden und fordern würde, wäre die Frage des Ablegens einer Examensprüfung wegen dieser neu entstandenen Aufgabe augenblicklich hinfällig und zwar auf Dauer.


Deutlicher gesagt: Es war ihm total egal ob er im Testament stand, oder nicht. Selbst wenn seine ungarischen Grosseltern geerbt hätten, oder seine Mutter. Er wäre Geschäftsführer der Garage geworden!


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15.02.2019 um 23:05
Zitat von MenetekelMenetekel schrieb:Ja, aber was hier immer unter den Tisch fällt, was auch im Gerichtsurteil steht.
Es ging gar nicht so sehr um das Testament und um das Erbe...
Im Gerichtsurteil wird das so erwähnt:

Was sich der Angeklagte wünschte und vorstellte, war die Position des Geschäftsführers der Parkgarage
Zitat von MenetekelMenetekel schrieb:Selbst wenn seine ungarischen Grosseltern geerbt hätten, oder seine Mutter. Er wäre Geschäftsführer der Garage geworden
Stimmt, das ist wirklich interessant, finde ich. Vielleicht sollte man sich das Motiv "Geschäftsführer der Parkgarage werden" einmal genauer ansehen.


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Mordfall Charlotte Böhringer

15.02.2019 um 23:13
Das
Zitat von MenetekelMenetekel schrieb:Deutlicher gesagt: Es war ihm total egal ob er im Testament stand, oder nicht. Selbst wenn seine ungarischen Grosseltern geerbt hätten, oder seine Mutter. Er wäre Geschäftsführer der Garage geworden!
Dann verstehe ich allerdings nicht aus welchem Grund das Gericht soviel wert darauf legte, er habe im Büro das Testament gesucht, um sich über die Erbfolge zu vergewissern.

Wenn er so oder so in eine leitende Position gekommen wäre bzw er so dachte, dann war das Aufsuchen des Büros vollkommen überflüssig.


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15.02.2019 um 23:18
Zitat von panta_rheipanta_rhei schrieb:Stimmt, das ist wirklich interessant, finde ich. Vielleicht sollte man sich das Motiv "Geschäftsführer der Parkgarage werden" einmal genauer ansehen.
Kann was mit Selbstwertgefühl zu tun gehabt haben...
Freundin ist mit Ausbildung fertig und Sonderschullehrerin.
Sein bester Freund ist mit seinem Studium fertig und Anwalt.
Und was hat Bence?
Schauspielausbildung gescheitert...
Jurastudium abgebrochen...
Aushilfskraft an der Tanke ist hört sich dagegen nicht so toll an...
Dann setzt die Tante im auch noch einen neuen GF vor die Nase.
Schlüssel zum Büro abgenommen...
Da waren die Karriereausichten nicht mehr ganz so rosig...
Und jetzt stellt Euch mal vor die cholerische Tante wäre 100 Jahre alt geworden...
Dann hätte der Bence mit 72 Jahren immer noch unter deren Fuchtel gestanden...


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15.02.2019 um 23:23
Zitat von MenetekelMenetekel schrieb:Durch den Streit mit seiner Tante wurden dem Angeklagten die Schwierigkeit seiner Situation, die persönliche und finanzielle Abhängigkeit von seiner Tante und die fehlende Möglichkeit, seine finanzielle Lage in absehbarer Zeit zu ändern, nachdrücklich bewusst.
Er hatte seine berufliche und wirtschaftliche Existenz und seinen Erfolg – verbunden damit auch sein Selbstwertgefühl – auf seine Tante und das Parkhaus Böhringer ausgerichtet.
Sehe ich ja durchaus genauso.
Ich glaube nicht, dass es ihm um teure Karibik Urlaube, einen Maserati, feine Designer Zwirne und die neuesten technischen Gadgets ging.
Das Problem dürfte eher gewesen sein, dass seine Freunde im Berufsleben angekommen waren, während er nach X Jahren Studium vor dem Nichts stand und sich die Konflikte mit der Tante zuspitzten. Das hat sein Ego empfindlich gestört.

Trotzdem ist das mit dem Motiv bei einer streitbaren reichen Dame so eine Sache. Und umso mehr muss man vor Gericht auch einen Tatbezug herstellen können.

Ich glaube ja, dass er schuldig ist. Die Augsburg Fahrt finde ich hochsuspekt, auch die Sache mit den Zeitungen.
Aber z.B bei letzterem haben wir den Packfehler, was die Sache schon wieder unsauber macht.
Bei lebenslänglich mit besonderer Schwere der Schuld, finde ich schon, dass eine Indizienkette stark sein muss. Auch wenn das Gefühl schreit "er war es", so muss man es doch beweisen.


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16.02.2019 um 00:50
Ich zitiere mal aus dem Spiegel und was Petermann über den Todeszeitpunkt sagt:

Auch die Angaben zum Todeszeitpunkt zweifelt der ehemalige Kriminalbeamte an. Eine Methode, um diesen zu bestimmen, kann die Analyse des Mageninhalts der Leiche sein. Ausgehend von der Einschätzung, wann zuletzt gegessen und wie viel bereits verdaut wurde, kann man den mutmaßlichen Sterbemoment errechnen. Charlotte Böhringer hatte am Tag ihres Todes gegen 14 Uhr noch einen Teller Rigatoni all'arrabbiata bei ihrem Stammitaliener gegessen. Die Münchner Ermittler gingen von einer »üblichen« Portion aus, von 400 Gramm. Petermann befragte den Gastronomen. Der erinnerte sich, dass Charlotte Böhringer immer eine kleine Portion wünschte, sie habe auf ihre Figur geachtet. Damit ist der wahrscheinliche Todeszeitpunkt infrage gestellt, den Gutachter damals errechneten.
(Aus: DER SPIEGEL Nr. 8 / 16. 2. 2019 – S. 44-46)

Jetzt würde sich natürlich schon einmal die Frage stellen, ob sich dieser Münchner Gastronom überhaupt noch richtig erinnern kann, was Charlotte B. ca. 13 Jahre früher genau gegessen hat. Und vielleicht hätte man auch die Person befragen sollen, die mit Charlotte Böhringer damals mit ihr zu Mittag gegessen hat. Aber bei einer Standartmahlzeit kam Prof. Peschel im Urteil zum Schluss, dass der wahrscheinlichste Todeszeitpunkt am 15.05.2006 um 17.00 Uhr ist. Der 90% Streubereich liege jedoch bei 15.00 Uhr bis 23.00 Uhr.
Wenn nun aber Charlotte B. keine Standartmahlzeit zu sich nahm, sondern eine kleine Portion zu sich nahm, dann würde das m.E. heissen, dass der wahrscheinlichste Todeszeitpunk nicht 17.00 Uhr ist, sondern eher irgendwo bei 15.30 Uhr. Weil aus der vorhandenen Speisemenge und dem Andauungszustand kann man ja berechnen, wann ca. die Speise gegessen wurde. Und bei einer kleineren Menge, die gegessen wurde, ist zu erwarten, dass sie schneller verdaut und schneller nur noch eine geringe Menge davon im Magen ist und somit bereits zu einem früheren Zeitpunkt das gleiche Bild ergibt wie bei einer grösseren Speisemenge.

Nun sagt jedoch Petermann in der AZ Folgendes:

"Der Todeszeitpunkt lässt sich nicht genau eingrenzen", bilanziert der Fallanalytiker. Auffällig sei jedoch, dass der angenommene Zeitrahmen exakt "in die Zeit passt, in der Benedikt Toth kein Alibi hat". Seine Analyse und die Berechnung eines rechtsmedizinischen Instituts hätten ergeben, "dass es wahrscheinlichere Zeitpunkte gibt als den vom Gericht angenommenen, doch bei denen verfügt Benedikt Toth über ein Alibi".
https://www.abendzeitung-muenchen.de/inhalt.13-jahre-danach-muenchner-parkhaus-mord-wird-der-fall-jetzt-neu-aufgerollt.8638617b-9bb6-460f-a4e4-651d1d347ceb.html

Wenn wir jedoch den Todeszeitpunkt anhand der letzten Speise berechnen, die CB zuletzt vor ihrem Tode gegessen hat und darauf abstellen, was Petermann für richtig hält, dann ist ja der wahrscheinlichste Todeszeitpunk um ca. 15.30 Uhr. Da war aber CB ganz sicherlich noch am Leben, weil das letzte Lebenszeichen von ihr gab es um 18.15 Uhr. Das heisst: Wenn man den Todeszeitpunkt anhand der letzten Mahlzeit von CB berechnet und sich hier auf Petermann abstützt, dann stützt das die These von Petermann überhaupt nicht, es wird eigentlich noch schlimmer für Bence T. Jetzt stellt sich die Frage, ob die These von Petermann gestützt wird, wenn wir den Todeszeitpunkt anhand der Kernkörpertemperatur der Leiche bestimmen? Und die Frage stellt sich, ob man das überhaupt ausrechnen kann mit den Informationen, die wir haben?


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16.02.2019 um 07:48
Zitat von Mark_SmithMark_Smith schrieb:Und Petermann hat noch mehr herausgefunden: Ihr Neffe soll Charlotte Böhringer an der Tür ihres Penthouses abgepasst und angegriffen haben - so die Darstellung der Münchner Mordermittler. Laut Petermann ergibt sich aus dem Spurenbild aber ein anderer Tatablauf.
Demnach habe der erste Schlag die Tante getroffen, als diese mehr als zwei Meter von der Tür entfernt stand. Das Blut sei in Richtung Eingang gespritzt. "Ich denke, man hat die Blutspritzer falsch interpretiert", sagt Petermann.
Mich würde interessieren, wie Herr Petermann das "herausgefunden" hat.

Er, als Profiler, ist dazu in der Lage...ein Blutspurensachverständiger ist zu doof dafür?


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16.02.2019 um 09:34
Zitat von Cassandra71Cassandra71 schrieb:Mich würde interessieren, wie Herr Petermann das "herausgefunden" hat.

Er, als Profiler, ist dazu in der Lage...ein Blutspurensachverständiger ist zu doof dafür?
Er hat den hoch dotierten Rechtsmediziner Brinkmann mitgenommen und dann haben die mit der Lupe gesucht und angeblich gesehen, dass das Blut nach hinten gespritzt ist und nicht nach vorne.

Aber: M.E. spielt das absolut keine Rolle, was die Täterschaft von Bence T. anbelangt: Es ist m.E. eher sogar eine Verschlimmbesserung.

Der Tatablauf kann nämlich genau gleich sein, wenn der Täter die CB nach dem Öffnen der Türe in den Flur zurückgedrängt hat, was m.E. auch sinnvoll ist, weil er erst dann unsichtbar ist von aussen.

Die andere Variante: CB hat den Täter in die Wohnung hereingelassen, dann muss der Täter aber der CB bekannt sein, was auch eher auf einen Bence T. hindeutet. Oder der Täter war bereits in der Wohnung, was wiederum auch eher auf Bence T. hindeutet, zumal ihn die CB in die Wohnung reingelassen hat.

Also: Der Tatablauf ist ev. ein bisschen anders, als das Gericht vermutet hat und zwar insofern anders, als der Angriff 2.20 Meter weg von der Türe stattgefunden hat. Damit kann man nun den Ermittlungen vorwerfen, wie schlampig sie doch gearbeitet haben und Petermann darf sich als Held fühlen. :-)


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16.02.2019 um 09:49
@Mark_Smith
Du darfst allerdings eines nicht vergessen, wie Strate im Spiegel betont:

„Bei einem Wiederaufnahmeverfahren gehe es nicht darum, die Unschuld des Angeklagten zu beweisen oder einen alternativen Täter zu präsentieren, sagt Strate. Es gehe allein darum, die ursprünglichen Beweise durch neue Beweise oder Tatsachen zu erschüttern.“

Wenn das gelingt, wird der Fall nochmal komplett neu aufgerollt, mit erneuter Beweisaufnahme.
Was dabei in Bezug auf BT bzw. mögliche Alternativtäter herauskäme, kann natürlich keiner wissen.
Daher kannst du zum jetzigen Zeitpunkt weder eine Verbesserung, noch eine Verschlechterung, auch keine Verschlimmbesserung der Lage für BT diagnostizieren.


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16.02.2019 um 09:52
Zitat von Mark_SmithMark_Smith schrieb:Die andere Variante: CB hat den Täter in die Wohnung hereingelassen, dann muss der Täter aber der CB bekannt sein, was auch eher auf einen Bence T. hindeutet. Oder der Täter war bereits in der Wohnung, was wiederum auch eher auf Bence T. hindeutet, zumal ihn die CB in die Wohnung reingelassen hat.
CB kannte aber nicht nur den Bence. Sie hatte eine Menge Bekannte, und es haette auch ansonsten Menschen gegeben, die sich unter einem Vorwand Zugang zu ihrer Wohnung haetten verschaffen koennen.


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16.02.2019 um 09:54
Zitat von panta_rheipanta_rhei schrieb:Daher kannst du zum jetzigen Zeitpunkt weder eine Verbesserung, noch eine Verschlechterung, auch keine Verschlimmbesserung der Lage für BT diagnostizieren.
Ein Tatablauf, wie ihn das Gericht beschreibt, muss m.W. nur möglich sein, er muss also nicht zwingend sein. Und Petermann hat nix gebracht, dass der Tatablauf, wie ihn das Gericht angenommen hat, völlig unmöglich wäre.
Deshalb m.E. für einen Wiederaufnahmeantrag irrelevant, weil nicht rechtsfehlerhaft.


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16.02.2019 um 09:56
Zitat von panta_rheipanta_rhei schrieb:„Bei einem Wiederaufnahmeverfahren gehe es nicht darum, die Unschuld des Angeklagten zu beweisen oder einen alternativen Täter zu präsentieren, sagt Strate. Es gehe allein darum, die ursprünglichen Beweise durch neue Beweise oder Tatsachen zu erschüttern.“
Strate sieht es wie immer als Herausforderung, ein bestehendes Urteil anzugreifen - in diesem Falle womöglich noch verstärkt durch gewisse finanzielle Anreize, denn irgendwie muss er ja die Mittel wieder einspielen die er im Babenhausener Fall versenkt hat.

Ich persönlich finde die Vorstellung schrecklich dass Mörder aufgrund formeller Fehler aus dem Gefängnis kommen und kann mich darüber auch nicht mit formaljuristischen Prinzipien hinwegtrösten. Ich muss immer an die beiden freundlichen Herren denken, die ihre Vermieter erschlagen haben und dann aufgrund formaler Fehler frei gekommen sind.


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16.02.2019 um 10:15
Bei der Frage, wo genau der Angriff erfolgte, könnte es um das Mordmerkmal der Heimtücke gehen. Unmittelbar Beim Öffnen der Tür = Überraschungsmoment = Heimtücke. Hätte das Opfer den Täter hereingelassen und hätten sich Opfer und Täter zunächst in der Wohnung gestritten, vlt im Flur oder aber im Büro, und der Täter hätte dann zugeschlagen, dann entfiele evtl. die Heimtücke.

Sollte es so sein, dass der Todeszeitpunkt tatsächlich früher gewesen sein muss, vor dem Telefonat um 18.15 Uhr, dann kann der vom Gericht angenommene Tatablauf so nicht stimmen und ist ausgeschlossen. Tote telefonieren nicht. Das heißt übrigens noch lange nicht, dass Zeugen gelogen hätten, vgl. Nullhypothese des BGH.

Solange man den WAA nicht gelesen hat, kann man über die Argumentation natürlich nur spekulieren.


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