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Mordfall Charlotte Böhringer

28.473 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, München, 2006 ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Mordfall Charlotte Böhringer

Mordfall Charlotte Böhringer

16.02.2019 um 11:45
Zitat von Deus_ex_MachinDeus_ex_Machin schrieb:Strate und Petermann wollten nur auch etwas von dem Kuchen abhaben, den Frau Böhringer hinterließ.
Zitat von Mark_SmithMark_Smith schrieb:Ich bin hier in diesem Fall wirklich auch erstaunt, wie die Leute sich dafür instrumentalisieren lassen.
Den einen wird unterstellt, sie machten es wegen des Geldes, den anderen unterstellt man, sie hätten sich instrumentalisieren lassen.

Es scheint sehr schwer und für einige hier nicht nachvollziebar zu sein, dass das Urteil fehlerhaft sein könnte und bei der Beweisaufnahme nicht alles richtig und vollständig erfasst und bewertet wurde. Und dass genau das vor allem den Fachleuten beim Lesen und bei der Beschäftigung mit dem Fall auffällt. Strate und Petermann sind nicht die ersten vom Fach, denen die Ungereimtheiten aufgefallen zu sein scheinen.

Die Frage , die sich jetzt stellt ist meiner Ansicht nach die, in wieweit unsere Gesetzgebung hinter den Urteilsverkündern und ihrer Vorgehensweise steht und ihre Vorgehensweise deckt und ob sie es sich erlauben können, einen erneuten Antrag abzuschmettern.

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16.02.2019 um 11:49
Zitat von meerminmeermin schrieb:Strate und Petermann sind nicht die ersten vom Fach, denen die Ungereimtheiten aufgefallen zu sein scheinen.
Es gibt m.E. genau zwei Personen, die nicht bezahlt wurden und vom Fach sind, die der Auffassung sind, dass es sich um ein Fehlurteil handelt. Es gibt aber auch Leute vom Fach, die den gegenteiligen Eindruck haben.
Und die zwei Leute, die auch vom Fach sind und nicht im Dienste von Bence Toth standen, die haben argumentativ überhaupt nix Relevantes gesagt. Schlussendlich geht es um Empirie und Logik, die mit Argumenten verbunden sind, aber da war bei diesen beiden Fachleuten nix geäussert worden, das überzeugen würde.


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16.02.2019 um 12:01
Zitat von meerminmeermin schrieb:Strate und Petermann sind nicht die ersten vom Fach, denen die Ungereimtheiten aufgefallen zu sein scheinen.
Wenn viel geboten wird, damit Ungereimtheiten auffallen, dann fallen diese natürlich auf.

Ein Beispiel für Petermanns unglaubliche Expertise ist der Fall Lars Wunder: Dieser verschwand nach einer durchzechten Nacht spurlos. Petermann wurde - natürlich begleitet von vielen Medien - an den Ort des Verschwindens gerufen. Es entstanden viele Artikel, die Petermann zeigten und als denjenigen darstellen, der alles aufklären werde. Petermanns Hauptthese: Suizid.

Lars Wunder wurde einige Wochen später gefunden. Er ertrank besoffen in einer Pfütze, unweit der Stelle, wo Petermann zahlreiche Interviews gab.


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16.02.2019 um 12:02
Zitat von panta_rheipanta_rhei schrieb:Wenn das gelingt, wird der Fall nochmal komplett neu aufgerollt, mit erneuter Beweisaufnahme.
Was dabei in Bezug auf BT bzw. mögliche Alternativtäter herauskäme, kann natürlich keiner wissen.
Daher kannst du zum jetzigen Zeitpunkt weder eine Verbesserung, noch eine Verschlechterung, auch keine Verschlimmbesserung der Lage für BT diagnostizieren.
Genau. Es gibt ja nichts für B.T. zu verlieren. Schlimmer kämm es ja nicht werden.
Wenn neu verhandelt werden sollte, dann kann es doch eigentlich besser werden...
Wenn kein Freispruch... Dann vielleicht nur Lebenslang, ohne besondere schwere der Schuld.
Da B.T mittlerweile schon fast 13 Jahre sitzt, könnte er evtl schon frei kommen, den grössten teil hat er ja schon abgesessen...
Ober vielleicht kommt ja "nur" ein Totschlag bei raus... "Die cholerische Tante hat ihn ja dazu getrieben!"
Dann wäre er auch frei...
Also kann eigentlich nur eine Win-win Situation herauskommen...

Da, bin ich mal gespannt ob man in Deutschland , wenn man Geld hat, solange prozessieren kann bis einem das Urteil passt!


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16.02.2019 um 12:19
Zitat von MenetekelMenetekel schrieb:Da, bin ich mal gespannt ob man in Deutschland , wenn man Geld hat, solange prozessieren kann bis einem das Urteil passt!
Dieser Satz basiert meiner Ansicht nach auf einem Vorurteil, nämlich dem, dass wohlhabende Personen in Deutschland vor Gericht bessergestellt sind als nicht so wohlhabende Menschen.

Hier wird es zwar nicht angesprochen, aber im Raum steht bei Bence Toth und seiner Familie auch das Vorurteil "neureich".

Diese beiden Vorurteile könnten bei der Urteilssprechung und dem ganzen Verfahren in der Tat eine Rolle gespielt haben, so oder so.


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16.02.2019 um 12:28
Zitat von asadehasadeh schrieb:Sollte es so sein, dass der Todeszeitpunkt tatsächlich früher gewesen sein muss, vor dem Telefonat um 18.15 Uhr, dann kann der vom Gericht angenommene Tatablauf so nicht stimmen und ist ausgeschlossen. Tote telefonieren nicht. Das heißt übrigens noch lange nicht, dass Zeugen gelogen hätten, vgl. Nullhypothese des BGH.
Tote telefonieren nicht, aber vielleicht hat ja der Täter schon um 18 Uhr 15 die Wahlwiederholungstaste oder so gedrückt und diese Nummer gewählt.


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16.02.2019 um 12:28
Zitat von Mark_SmithMark_Smith schrieb:- Wird bezweifelt, dass die CB gleich bei der Türe angegriffen wurde, sondern frühstens 2.2 Meter weg von der Türe. Nur, ist die Frage, weshalb das relevant für die Täterschaft sein sollte? Wenn der Täter sie hineingedrängt hat, dann ist auch das plausibel.
Zitat von Mark_SmithMark_Smith schrieb:Hier mag zwar das Gericht von einem anderen Tathergang ausgegangen sein, aber das dürfte m.E. völlig unerheblich für die Täterschaft sein: Es ist eigentlich noch viel mehr ein Indiz dafür, dass Bence T. der Täter ist, weil sie ihn in die Wohnung liess oder weil er bereits in der Wohnung war.
Für mich haben die Fachmenschen hinter diesen Aussagen den richtigen Gedanken.

Das Gericht ging beim Ablauf der Tat davon aus, dass der Täter Frau Böhringer an der Tür überraschte.

BT soll sogleich den Angriff gestartet haben und das Tatwerkzeug mit der rechten Hand geführt, während er mit der linken Hand die Tür aufhalten müsste!

Diese Annahme wird nun offenbar durch die Spurenlage widerlegt bzw von Petermann angegriffen.

Seine Annahme sieht er anhand von Blutspuren die nach hinten geschleudert wurden gestützt.

MMn liegt er mit seiner Einschätzung richtig, nicht zuletzt wegen der Endlage der Leiche.

Geht man davon aus, dass Frau Böhringer erst angegriffen wurde als sie zwei Meter von der Tür weg und folglich mitten im Flur stand, dann war der Angreifer in ihrem Rücken!

Das kann u.a. dafür sprechen, dass sie die Person arglos in die Wohnung ließ.

Der entscheidende Punkt für mich ist, dass der Angreifer eine freie Angriffsfläche hatte und keine Haustür im Weg war.

Versetzt man sich in die Situation des Täters, mit allen Emotionen und dem Willen zu töten dann startet er nun seinen Angriff auf das Opfer mit maximaler Kraft und absolutem Erfolgswillen!

Hierfür nutzt er sicher seine starke Hand und schlägt zu!

Die Schläge werden mit rechts geführt, dass sagt auch das Gericht!

BT ist Linkshänder!

Die Hilfsargumentation, er habe wegen der Wohnungstür den Angriff mit der rechten Hand ausgeführt wankt bzw wird in Zusammenhang mit der Spurenlage nicht mehr zu halten sein.

Nun werden einige denken, dass BT trotzdem mit rechts den Angriff startete. Dies ist aber nicht realistisch, weil bestimmte automatismen in einer solchen Situation nicht steuerbar sind.

Stellt man sich bildlich vor, wie und wo der erste Schlag erfolgte dann passt die Endlage der Leiche deutlich besser.

Frau Böhringer befand sich etwa in der Mitte des Raumes und bekommt einen massiven Schlag auf den Hinterkopf und geht sofort mit dem Gesicht zu Boden und bleibt am Fuß der Treppe regungslos liegen.


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Mordfall Charlotte Böhringer

16.02.2019 um 12:41
Zitat von meerminmeermin schrieb:Dieser Satz basiert meiner Ansicht nach auf einem Vorurteil, nämlich dem, dass wohlhabende Personen in Deutschland vor Gericht bessergestellt sind als nicht so wohlhabende Menschen.
Das ist auch tatsächlich so. Kachelmann hat viel darüber berichtet: Wäre er nicht so vermögend gewesen, wären die Gegengutachten, die seine Haut gerettet haben, nie entstanden.


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16.02.2019 um 14:23
Zitat von meerminmeermin schrieb:Und dass genau das vor allem den Fachleuten beim Lesen und bei der Beschäftigung mit dem Fall auffällt.
Entweder ist es Unkenntnis oder Ignooranz: Sehr, sehr viele "Fachleute" haben sich das Urteil in den letzten 13 Jahren angeschaut. Man nennt nennt sie Richter. Sie werden nicht vom Angeklagten bezahlt und verfolgen daher auch andere Interessen, als die, die vom Angeklagten beauftragt werden.

Dieser Fall weist einen Instanzenweg auf, der seines Gleichen sucht.

Wieder und wieder zu behaupten, es sei nicht richtig hingeschaut worden, ist albern.


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16.02.2019 um 16:50
Zitat von Ma_VeMa_Ve schrieb:Geht man davon aus, dass Frau Böhringer erst angegriffen wurde als sie zwei Meter von der Tür weg und folglich mitten im Flur stand, dann war der Angreifer in ihrem Rücken!
Das ist zwar auch nur reinste Spekulation.
Aber wenn es so wäre, dann hätten wir eben auch das Mordmerkmal Heimtücke. An Tatbestand hätte sich überhaupt nix geändert.
Zitat von Ma_VeMa_Ve schrieb:Die Hilfsargumentation, er habe wegen der Wohnungstür den Angriff mit der rechten Hand ausgeführt wankt bzw wird in Zusammenhang mit der Spurenlage nicht mehr zu halten sein.
Das wird aber offenbar im neuen Wiederaufnahmeantrag nicht angegriffen.
Und auch das muss nicht unbedingt so sein.
Zitat von Ma_VeMa_Ve schrieb:Nun werden einige denken, dass BT trotzdem mit rechts den Angriff startete. Dies ist aber nicht realistisch, weil bestimmte automatismen in einer solchen Situation nicht steuerbar sind.
Ich selbst bin nie davon ausgegangen, dass er mit der rechten Hand den Angriff startete. Aber m.E. ist ein Handwechsel für die letzten 4-5 Schläge im Bereich des Möglichen und ausserdem bin ich nicht überzeugt davon, dass man überhaupt anhand von Blutmuster unterscheiden kann, ob ein Schlag mit der linken Vorhand oder der rechten Rückhand ausgeführt wurde oder ev. sogar beidhändig.


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16.02.2019 um 17:46
Zitat von meerminmeermin schrieb:Den Studienabbruch und die sich daraus ergebenden Konsequenzen als Motiv anzunehmen halte ich persönlich für völlig überzogen und auch nicht richtig. Die Leitung der Parkgarage hätte Bence jederzeit auch ohne einen juristischen Abschluss übernehmen können,
Das bezweifelt doch niemand. Schließlich ging es ja all die Jahre auch ohne Juristen. Man muss halt dann bei Rechtsstreitigkeiten einen Anwalt hinzuziehen.

Die Frage ist doch, ob Frau Böhringer einem Menschen, von dem sie nun wusste, dass er sie belogen und bestohlen hatte, trotzdem noch die Leitung übertragen wollte. D.h. den Mitarbeitern, denen sie - so der aktuelle Stand vor der Tat - die Order gegeben hatte, Bence nicht mehr allein in die Büroräume zu lassen(!), ob sie den gleichen Mitarbeitern kurz darauf ebendiesen Neffen als Vorgesetzten präsentiert hätte.

Oder ob sie nicht evtl. bereits ein Schreiben aufgesetzt hatte, in dem sie ihn von der Geschäftsführung ausschloss.
Und dass Bence sich nun vergewissern musste, ob ein solches Schreiben womöglich schon existierte.
Denn eine berufliche Perspektive außer der Parkgarage hatte er ja nicht.


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