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Mordfall Charlotte Böhringer

28.473 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, München, 2006 ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Mordfall Charlotte Böhringer

Mordfall Charlotte Böhringer

18.03.2019 um 18:19
Zitat von jadajada schrieb:Würdet Ihr daraus den Schluss ziehen, das CB darauf geachtet hat, nicht zu viel Personal einzustellen, bzw. sie dahingehend beraten wurde?
Wie kommst Du auf die Idee, dass ein Arbeitsgeber darauf achtet, nicht zu viel Personal einzustellen?

Was denkst Du sind die Kosten für Personal?

Ein Ü-Ei und ne Tüte Chips?

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18.03.2019 um 18:27
Zitat von LichtenbergLichtenberg schrieb:Ist das wieder so ein Bauchgefühl? Einfach weil es besser zu den eigenen Gedanken passt?Ein Parkhaus mit mehr als 10 Mitarbeitern?Ernsthaft?
Zitat von RosenmontagRosenmontag schrieb:Rosenmontag schrieb:Denke schon dass das Böhringer Parkhaus mehr als 1O Vollzeitmitarbeiter hatte.
Zitat von jadajada schrieb:Ich schätze auch, dass es mehr als addierte 10 Vollzeitmitarbeiter waren. Es kommen ja auch noch Reinigungskräfte, Buchhaltung (wenn nicht ausgelagert), Hausmeister etc. dazu.
Ich würde beim Betrieb von einer Parkgarage mit Tankstelle und Shop auch von mehr als 10 addierte Vollzeitmitarbeitern ausgehen.
jada schrieb:
Würdet Ihr daraus den Schluss ziehen, das CB darauf geachtet hat, nicht zu viel Personal einzustellen, bzw. sie dahingehend beraten wurde?
Zitat von LichtenbergLichtenberg schrieb:Wie kommst Du auf die Idee, dass ein Arbeitsgeber darauf achtet, nicht zu viel Personal einzustellen? Was denkst Du sind die Kosten für Personal? Ein Ü-Ei und ne Tüte Chips?
Hier wurde nicht über Personalkosten diskutiert. Sondern Kündigungsmöglichkeiteb im Zusammenhang mit der Personalstärke des Betriebes. (Hier Schutzbehauptung Intrige gegen den GF)


Beleg: Beiträge auf der Seite 925, Mordfall Charlotte Böhringer, Rubrik Kriminalfälle, Allmystery


(Sollte Deine Lohnabrechnung aus Ü-Eiern und Tütenchips bestehen, schlage ich Dir den Gang zum Betriebsrat vor.)


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Mordfall Charlotte Böhringer

18.03.2019 um 18:36
Zitat von jadajada schrieb:Hier wurde nicht über Personalkosten diskutiert. Sondern Kündigungsmöglichkeiteb im Zusammenhang mit der Personalstärke des Betriebes. (Hier Schutzbehauptung Intrige gegen den GF)
Naja, aber es ist ziemlich müßig, darüber zu diskutieren, wenn es mehrere Möglichkeiten gibt, wie die Beteiligten reagiert haben könnten (Hätte CB sofort gekündigt? Hätte ihr der Anwalt dazu geraten? Wäre dann auch BT postwendend als GF installiert worden?). Das sind doch alles ungelegte Eier.


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18.03.2019 um 18:49
@Andante
Müßig ist es.

Wir haben die Schutzbehauptung von BT: CB führte eine Intrige gegen den GF, weil sie ihn loswerden wollte und bei einer Kündigung des Arbeitsverhältnisses, Zahlungen an den GF fürchtete


Wenn nun aber dieser Behauptung, jegliche Grundlage fehlt, kann man sie doch ausschließen.

Hätte CB Zahlungen an den GF zu befürchten oder nicht? Wenn die Frage mit nein beantwortet werden kann, ist die Frage nach einer Intrige überflüssig.


Ich möchte mich nicht "verennen". Sehe ich das völlig falsch?


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18.03.2019 um 19:21
Wenn das Kündigungsschutzgesetz keine Anwendung findet (also im Kleinbetrieb) mit bis zu 10 Vollzeitangestellten bzw. einer entsprechenden Anzahl von Teilzeitkräften oder wenn der Arbeitnehmer noch nicht länger als sechs Monate im Betrieb beschäftigt ist), kann der Arbeitgeber im Regelfall immer fristgerecht kündigen, ohne die Gründe dafür anzugeben. Gerichtlich kann sich der Arbeitnehmer nicht gegen so eine fristgerechte Kündigung mit Erfolg wehren, deshalb zahlt der Arbeitgeber dann freiwillig meist auch keine Abfindung.

War das Parkhaus so ein Kleinbetrieb, hätte es also keiner Intrige bedurft, den GF fristgerecht ohne Abfindung loszuwerden.

Anders bei fristgerechter Kündigung und Geltungsbereich des Künsigungsschutzgesetzes. Wenn da der GF gegen die Kündigung geklagt hätte, wären die Kündigungsgründe geprüft worden, und wenn dann herausgekommen wäre, dass die vom Arbeitgeber behaupteten Kündigungsgründe nicht existieren, gar vom Arbeitgeber selber geschaffen worden sind, um den GF loszuwerden, hätte es vorm Arbeitsgericht aber gescheppert. Das hätte ganz schön was an Abfindung gekostet, um den GF davon zu überzeugen, dass er diese Kündigung akzeptiert.

Vielleicht hätte der GF, sauer wie er über die fingierten Kündigungsgründe in diesem Fall wohl gewesen wäre, auch gar keine Abfindung gewollt, weil ihm die Wiederherstellung seines Rufes wichtiger gewesen wäre und er ein Urteil gewollt hätte, in dem schwarz auf weiß steht, dass es keine Kündigungsgründe gibt. Dann hätte das Arbeitsverhältnis weiter bestanden.

Aber ob BT und CB, falls sie diese „famose“ Intrige gesponnen hätten, all das gewusst bzw. bedacht hätte: Who knows.


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19.03.2019 um 10:27
Zitat von AndanteAndante schrieb:Vielleicht hätte der GF, sauer wie er über die fingierten Kündigungsgründe in diesem Fall wohl gewesen wäre, auch gar keine Abfindung gewollt, weil ihm die Wiederherstellung seines Rufes wichtiger gewesen wäre und er ein Urteil gewollt hätte, in dem schwarz auf weiß steht, dass es keine Kündigungsgründe gibt. Dann hätte das Arbeitsverhältnis weiter bestanden.
Die "Angelegenheit" hätte sich demnach eventuell aus Sicht der mutmasslichen Intriganten in eine völlig andere Richtung bewegt und ihnen grossen Ärger eingebracht . Denn wenn ein Gericht die Vorwürfe gegen den Geschäftsführer R. untersucht hätte, dann wäre ja dasselbe dabei herausgekommen wie bei den Untersuchungen der Polizei nach dem Tod von Frau Böhringer. Es wäre herausgekommen, dass jedesmal, wenn es zu einer Entnahme kam, Bence Toth Dienst hatte. Und der Geschäftsführer R. hätte seine Version der Aufdeckung der Entnahme Bences erzählt und auch in diesem Fall wären die Konten Bences wahrscheinlich überprüft worden und man hätte die Einzahlungen dort mit den Entnahmen abgeglichen, weiterhin wäre bei der nächsten Prüfung durch das Finanzamt wahrscheinlich ganz genau nachträglicgh hingeschaut worden und im schlimmsten Fall hätten hohe Steuernachzahlungen angestanden. Das Ganze hätte also viel kostspieliger werden können als die Zahlung einer Abfindung.

Daher denke ich, dass es nicht so gewesen sein kann, wie Bence bei seiner ersten Vernehmung feiwillig angab.Aber ich denke, dass wie so oft, wenn BEnce Toth etwas erzählte, ein wahrer Kern auch in dieser Geschichte vorhanden und ich denke, dass es weitere beteiligte Personen gegeben haben könnte, die Bence und wer immer noch von den Entnahmen wusste auf die Schliche gekommen waren.
Diese Annahme beruht vor allem darauf, dass nur eine einzige, die letzte Entnahme zurückgezahlt wurde, dass betriebsintern zumindest offiziell keine Nachprüfungen nach dem Vorfall der illegalen Entleerung erfolgten.

Ich frage mich, was wäre gewesen, wenn nicht Geschäftsführer R., der ja eher fürs technische im Betrieb zuständig war, die Entnahme bemerkt hätte, sondern jemand anders, der R. dann zur Rede gestellt hätte? Wäre das möglich gewesen? Und wie hätte R. dann reagieren müssen? Wie hätte Bence reagieren müssen und wie Frau Böhringer, je nachdem inwieweit sie involviert gewesen sein sollte?

Und wie wurde real im Betrieb reagiert, welche Massnahmen erfolgten?

Das sind nur Spekulationen darüber, wie es eventuell gewesen sein könnte. Natürlich gibt es keinerlei reale Hinweise, darauf, dass es so war. Tatsache ist, dass Bence Toth einige Entnahmen nachgewiesen werden konnten, der Rest ist nur Spekulation.


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19.03.2019 um 10:39
Zitat von meerminmeermin schrieb:Tatsache ist, dass Bence Toth einige Entnahmen nachgewiesen werden konnten
Genau so ist es uns damit sind alle Spekulationen, ob es eine Intrige gab, oder nicht, überflüssig.
Es macht ja auch überhaupt keinen Sinn, dass die Entnahmen jeweils am Wochenende stattfanden, zu Zeitpunkten, wo der Geschäftsführer gar nicht vor Ort war, wohl aber der spätere Mörder BT.


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Mordfall Charlotte Böhringer

19.03.2019 um 11:39
Aus dem Urteil:

"Das Opfer hatte immer wieder einmal darüber nachgedacht, Herrn R. zu entlassen. Rechtsanwalt H. berichtete in diesem Zusammenhang glaubhaft, er berate das Opfer seit dem Jahre 2001. Schon damals habe sich Frau Böhringer immer wieder mit der Arbeitsleistung ihres Geschäftsführers R. unzufrieden gezeigt. Herr R. sei im August 2004 einmal abgemahnt worden. Grund hierfür sei gewesen, dass er nach einem Krankenhausaufenthalt längere Zeit kein Attest vorgelegt habe. Das Opfer habe aber im Hinblick auf eine mögliche Entlassung von Herrn R. keine konsequente Linie vertreten. Als sie sich einmal bei ihm über R. Arbeitsleistungen beschwert habe, habe er gesagt, sie solle doch den Gedanken an die Kündigung weiterverfolgen. Dies sei ihr dann aber nicht mehr wichtig gewesen. Er habe mit dem Opfer am Todestag ein Treffen vereinbart gehabt. Dazu sei es aber nicht gekommen, da er Terminprobleme gehabt habe. Es hätte bei dem Treffen um Fehlabrechnungen in der Parkgarage gehen sollen. Das Opfer habe aber keine (S. 89) genannt, wer dafür nach ihrer Meinung verantwortlich sei. Wenn er in seiner polizeilichen Vernehmung gesagt habe, dass es um Herrn R. gehen solle, so sei dies ausschliesslich seine Interpretation gewesen.Aus dem in der Hauptverhandlung verlesenen Schreiben des Opfers vom 23.09.04 ergab sich, dass Frau Böhringer ihn zu diesem Zeitpunkt nochmals abmahnte. Dass die Entlassung R. für das Opfer schon längere Zeit kein Thema mehr war, ergab sich jedoch aus der Gesamtschau der glaubhaften Aussagen der Zeugen L., S. W. und M.T."

Ganz so einfach ist die "Intrigengeschichte" demnach nicht abzutun. Zumindest der Rechtsanwalt H. war wohl ebenfalls darüber informiert, dass es entsprechende Absichten gegeben hat. Ansonsten hätte er bei dem Begriff "Fehlabrechnungen" wohl kaum spontan an den Gefü R. gedacht.

Und hierzu auch aus dem WA (1):

"Der Zeuge C.B. Fachanwalt für Arbeitsrecht, hatte anlässlich seiner Einvernahme vor der 4. Zivilkammer des LG München I am 6.4.2011 davon berichtet, dass mit Mandatserteilung durch (S. 175) CB der Geschäftsführer F. und die Frage, wie sie ihn ‚preiswert‘ loswerden könnte, wie folgt Thema gewesen sei:

„Frau Böhringer hatte mich am 11. Mai angerufen, es handelte sich um ein Gespräch zwischen Tür und Angel, sie hätte etwas aufgedeckt sie werde betrogen. Namen nannte sie mir nach meiner Erinnerung nicht. Wir haben uns dann vereinbart auf den 15. Mai, 15.00 Uhr bei ihr in der Wohnung …
Soweit ich meiner Akte entnehme, war das Thema R. Anlass für den Mandatsbeginn 2001. Es gab permanent Besprechungen zwischen mir und Frau Böhringer, bei denen sie ihre Unzufriedenheit zum Ausdruck brachte. Ich entnehme meinen Unterlagen weiter, dass ich mit Herrn R. bei mir in der Kanzlei am 7. November 2005 gesprochen habe. Frau Böhringer hatte mir eine Aufstellung vom 17. Oktober 2005 übergeben, die 17 Punkte enthielt, in deren Rahmen Herr R. nach Auffassung von Frau Böhringer Arbeiten nicht oder nicht ordnungsgemäss erledigt habe. Diese Aufstellung bin ich mit Herrn R. in der Besprechung detailliert durchgegangen und habe zum Ausdruck gebracht, dass Herr R. mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses rechnen müsse, falls die Punkte nicht besser erledigt werden. …
Auf Vorhalt von Blatt 205 der Ermittlungsakte:
Ich habe das heute nicht in Erinnerung, dass anlässlich der Vereinbarung des Besprechungstermins (Anm. des Verfassers: am 15.5.2006) der Name R. gefallen ist. Die Vernehmung war aber viel zeitnaher, das kann sein…
Das Ziel der Frau Böhringer war, den Herrn R. möglichst preiswert loszuwerden, wie immer halt …
Meine arbeitsrechtliche Beratung ging natürlich dahin, dass Herr R. schon sehr lange im Betrieb war. Auch hatte der Steuerberater einmal eine Aufstellung mit zu zahlenden Abfindungen erstellt.
Diese Aufstellung liegt mir vor, bei R. waren 21.815 eingetragen, wenn ich das Gehalt gegenüberstelle, nehme ich an, dass es sich um Euro handelte …
Ich dagegen habe Frau Böhringer dahin beraten, dass es unmöglich sei, Herrn R. zu kündigen, dass (S. 176) ein dauerhafter gravierender Vertragsverstoss vorliegen müsse, dass die Abfindung mit Sicherheit höher liege. Damit meinte ich deutlich höher. Diese Beratung hat Frau Böhringer auch abgehalten, die Kündigung auszusprechen.
Ich habe schon gesagt:
Ihr Ziel war, Herrn R. zu entfernen und ihm möglichst wenig oder nichts zahlen zu müssen. Ich habe mehrfach mit ihr besprochen, dass da, was sie mir an Beanstandungen vorgetragen hat, nichts als Kündigungsgrund ausreichen würde.“
(Auszug aus dem Protokoll der öffentlichen Sitzung des LG München I, 4. Zivilkammer, vom 6.4.2011 – Anlage 10, S. 17 f – Hervorhebung Verfasser)"



Lange Rede kurzer Sinn: es gibt durchaus auch Indizien für das Vorliegen einer "Intrige" unabhängig von BTs Aussagen. Man hätte natürlich auch einfach die 22.000 Euro bezahlen können und gut wäre es gewesen ...


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19.03.2019 um 11:46
Zitat von JamegumbJamegumb schrieb:Genau so ist es uns damit sind alle Spekulationen, ob es eine Intrige gab, oder nicht, überflüssig.
Kann man so sehen. Meine Überlegungen gehen allerdings dahin, warum Bence Toth bereits bei den allerersten Befragungen durch die Polizei auf diese Intrige zu sprechen kam. Im Grunde hätte er, nimmt man die späteren Aussagen aller anderen Personen hinzu, nichts zu befürchten gehabt. Die illegale Entnahme wurde zwar vom Geschäftsführer R. entdeckt und angesprochen, konnte aber durch eine Lüge und das Zurücklegen des Geldes anscheinend zur allgemeinen Zufriedenheit geklärt werden. Geschäftsführer R. hat anscheinend gegenüber der Polizei nichts Belastendes diesbezüglich ausgesagt und auch im Betrieb mit niemanden über diesen Vorfall geredet.
Und Frau Böhringer, die vielleicht etwas anderes hätte erzählen können, war zum Zeitpunkt als Bence Toth seine Aussagen vor der Polizei machte bereits tot.
Der Zeuge R. führte glaubhaft aus, er habe am Faschingsdienstag einen Fehlbetrag festgestellt. Er habe den Angeklagten darauf angesprochen. Dieser habe ihm nichts darüber erzählt, dass Frau Böhringer ihn mit einer Zwischenentleerung beauftragt habe. Vielmehr habe er erklärt, es seien Scheine im Schacht hängen geblieben und deshalb habe er eine Zwischenentleerung durchgeführt. (S. 195)
Nicht übersehen werden darf dabei, dass den Ermittlungsbehörden weder zu der Zeit, zu der der Antragsteller als Zeuge vernommen worden war, etwas von Manipulationen an den Parkkassenautomaten bekannt gewesen war, noch ohne die Erklärungen des Antragstellers selbst bekannt geworden wäre. So hatte der Zeuge W. auf Frage der Polizei, ob er irgendwann einmal Unregelmässigkeiten in der Kassenführung oder bei Kassenautomatenentleerungen festgestellt habe, noch am 22.5.2006 erklärt:
„Bis zum jetzigen Zeitpunkt ist mir nichts aufgefallen. Ich habe keine Kassenfehlbestände festgestellt. Mir ist nicht bekannt, dass es irgendwie im Zusammenhang mit der Entleerung des Kassenautomaten zu Problemen oder zu Vorentleerungen gekommen wäre… (S. 182)
So wie es sich jetzt herausstellt, wäre man nicht darauf gekommen. Bisher hatte man auch nicht auf die Reihenfolge der Belegnummern der Abrechnungstickets gesehen. Einziger Anhaltspunkt wäre gewesen, wenn unüblich wenig Geld, zum Beispiel nach dem Wochenende, im Kassenautomaten gewesen wäre. So aufwendige Recherche wie heute hätte man ganz bestimmt nicht gemacht“
(ZV W. vom 22.5.2006, BI. 1004, 100 d.A. – Hervorhebung durch Verfasser)
Warum also war es Bence Toth so wichtig, über diesen Sachverhalt zu sprechen? Frau Böhringer hatte offensichtlich in der Vergangenheit versucht Gründe für die Entlassung des GEschäftsführers zu finden. Das scheint festzustehen. Die Frage wäre, ob dieser mutmassliche Sachverhalt nicht lediglich die Grundlage für Bences Lügengeschichte gegenüber der Polizei und gegenüber seiner Freundin war als diese eine Geldtasche der Parkgarage in der Wohnung fand.


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19.03.2019 um 12:01
Zitat von abberlineFabberlineF schrieb:Lange Rede kurzer Sinn: es gibt durchaus auch Indizien für das Vorliegen einer "Intrige" unabhängig von BTs Aussagen. Man hätte natürlich auch einfach die 22.000 Euro bezahlen können und gut wäre es gewesen ...
Nur wiederspricht sich der Anwalt in seinen Aussagen zwischen Hauptverhandlung und Zivilprozess. Er müsste also mal sagen, weshalb er plötzlich andere Angaben macht.
Ausserdem spricht nur Bence T. von einer Intrige, wenn Charlotte B. meinte, sie werde betrogen, deutet dies noch lange nicht auf eine Intrige hin.


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19.03.2019 um 12:03
Zitat von meerminmeermin schrieb:Warum also war es Bence Toth so wichtig, über diesen Sachverhalt zu sprechen?
Es war ihm wichtig, weil die Sache so oder so aufgeflogen wäre bzw. er damit rechnen musste, dass im Zuge der Ermittlungen die Sache auffliegt mit seinen Diebstählen und einer angeblichen Intrige.


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19.03.2019 um 12:26
Zitat von Mark_SmithMark_Smith schrieb:Es war ihm wichtig, weil die Sache so oder so aufgeflogen wäre bzw. er damit rechnen musste, dass im Zuge der Ermittlungen die Sache auffliegt mit seinen Diebstählen und einer angeblichen Intrige.
Wieso hätte etwas auffliegen sollen. Beiden Geschäftsführern war kein Diebstahl aufgefallen, Herrn W. war gar nichts aufgefallen, Herr R. hatte nur die Zwischenentleerung entdeckt und dafür gesorgt, dass das entnommene Geld zeitnah in die Kasse zurückgelegt wurde. Frau Böhringer war tot und konnte nichts mehr erzählen.

So zumindest stellt es sich dar.



In diesem Zusammenhang muss gefragt werden, wieso Herr R. gegenüber der Polizei nicht darüber geredet hat, dass oder ob er Frau Böhringer von dem Vorfall der Zwischenentleerung erzählte und wie ihre Reaktion auf das Erzählte war. Es gibt nur die Aussagen bezüglich der Schlüsselwegnahme, aber keine Vorgeschichte. Irgendwie müsste Frau Böhringer von dem Vorfall erfahren haben, wenn nicht von R., von wem dann?


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19.03.2019 um 12:33
Zitat von meerminmeermin schrieb:Wieso hätte etwas auffliegen sollen. Beiden Geschäftsführern war kein Diebstahl aufgefallen, Herrn W. war gar nichts aufgefallen, Herr R. hatte nur die Zwischenentleerung entdeckt und dafür gesorgt, dass das entnommene Geld zeitnah in die Kasse zurückgelegt wurde. Frau Böhringer war tot und konnte nichts mehr erzählen.
Wie wäre es, wenn Du mal ein bisschen auf alle Seiten ein bisschen scharf nachdenken würdest.
Bence T. konnte nicht wissen, was der Geschäftsführer sagen wird, wenn dieser von der Polizei einvernommen wird.
Bence T. musste damit rechnen, dass seine Verlobte und deren Vater von der angeblichen Intrige erzählt, wenn die Polizei nachfragt, ob es irgendwelche Spannungen im Betrieb gab.
Auf das könntest Du mit scharfem Nachdenken auch selbst kommen.


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19.03.2019 um 13:06
Zitat von Cassandra71Cassandra71 schrieb:Na, wenn das kein Mordmotiv ist...
danke cassandra, deine Aussage hat mir doch zu denken gegeben.

Meine Geschichte zu Ende gedacht:

Was wäre passiert, falls CB nicht ermordet worden wäre und die Gelegenheit gehabt hätte mit ihrem Anwalt zu reden. mMn hätte der Anwalt doch gleich erkannt, das es keinen Sinn ergeben würde die Zählung der Autos nach "oben" zu manipulieren. Es ist doch offensichtlich, dass eher eine Geldentnahme vorgenommen wurde, da im Folgemonat März das Verhältnis Einfahrende Autos und Geld im Automaten wieder gestimmt hätte.

Der Anwalt hätte auch erkennen können, wer dahinter steckt und auch im vollen Umfang erkannt wie sehr CB ihrem "Beni" vertraut und sich manipulieren lässt. Möglicherweise hätte der Anwalt ihr "die Augen geöffnet" auf welch böse Art sie da ausgenutzt wird. Möglicherweise hätte sie ihren" Beni" wirklich verstoßen, weil er sie von A-Z vera....t hat. Sie hätte möglicherweise tatsächlich den Kontakt zu ihm abgebrochen, seine Eltern informiert, ihn nicht mehr sehen zu wollen, weil er sie so verletzt hat. Möglicherweise hätten das sogar seine Eltern verstanden und sein soziales Umfeld ebenfalls. Hätte sein Verhalten doch gezeigt dass er wohlwollende Menschen zu seinem Vorteil auf üble Art ausnutzt. Er hätte eine soziale Ächtung und Isolatioon für BT bedeuten können.

cassandra, du hast recht, hier könnte wirklich ein Mordmotiv sein, nur würde sich für mich als Laie die Frage stellen, ob hier wirklich ein Mordmerkmal der Gruppe 3 vorliegen würde.

"Wer einen Menschen tötet ist dann ein Mörder, wenn dies in der Absicht geschieht, eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken.".


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19.03.2019 um 18:29
Zitat von RosenmontagRosenmontag schrieb:Ihr könnte aufgefallen sein, dass grade in dem Monat mit den" meisten" Einfahrten am wenigsten Geld in dem Automaten war. Sie fragte natürlich BT, dem sie vertraute woran es liegen könnte. Er sagte ihr nicht, das er ihr nur einen kleinen Teil des entnommenen Geldes gegeben hat und den Löwenanteil auf sein Bankkonto eingezahlt hätte, sondern sagte ihr, es müsse an einer Manipulation bei der Registrierung einfahrender Autos liegen. Das glaubte sie ihren Neffen sofort und setzte sich mit ihrem Anwalt in Verbindung, da hier eine strafrechtlich relevante Manipulation ( Finanzamt) vorliegen könnte.
So könnte es natürlich gewesen sein. Ich denke allerdings, dass Frau Böhringer selber nicht über die Kenntnisse verfügte, ohne Hilfe Dritter die Einfahrtbelege auszulesen. Ihr wäre also ohne die Hilfe einer dritten Person gar nicht aufgefallen wie das VErhältnis zwischen Einfahrten und Kassenbestand war. Und genau an diesem Punkt nimmt deine VErmutung ihren Anfang. Natürlich wäre es denkbar, dass jemand Frau Böhringer auf die Diskrepanz in diesem BEreich aufmerksam gemacht haben könnte. Aber wer sollte das gewesen sein? Beide Geschäftsführer hatten anscheinend nichts bemerkt, der eine gar nichts, der andere nur die illegale eine Entnahme, die ihm als notgedrungene Zwischentleerung verkauft wurde. Und Bence selber hätte sie, falls deine Theorie stimmen sollte , wohl kaum darauf aufmerksam gemacht.

Ich vermute, dass der Termin mit dem Rechtanwalt zu diesem Thema aus einem ganz anderen Grund erfolgte, weil einfach Handlungsbedarf herrschte wurde eine Handlung in die Wege geleitet und die alte Geschichte mit dem Geschäftsführer passte gut ins Bild. Ich denke, dass der Rechtsanwaltstermin keine weiteren Folgen nach sich gezogen hätte, es wäre3 alles beim Alten geblieben, aber man hätte Handlungswillen signalisiert.


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19.03.2019 um 19:08
@meermin
na klar, es ist nur eine Theorie, könnte auch ganz anders gewesen sein.

ich glaube aber schon das Frau Böhringer durchaus selbstständig die Anzahl der Einfahrten und die Summe, die im Automaten war hätte erkennen und vergleichen können. Das sind doch leichtverständliche Zahlen.

das der Mord keinen Zusammenhang zum Anwaltstermin hatte ist natürlich auch gut möglich


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19.03.2019 um 19:15
Was mich mal interessieren würde, wäre wenn BT wirklich im Spielcasino öfter gewesen wäre und dort was gewonnen hätte, dann würde es ja bestimmt auch Zeugen geben, die das bestätigen können. In welchem Casino hielt er sich immer auf, bzw. spielte und gewann dort? Wer kann das bestätigen. Es muss dann ja genügend Zeugen geben, die ihn dort gesehen haben, bzw. auch von den Angestellten, des Casinos, das er Gewinne von .... € erhalten hat. Darüber muss es ja auch Auszahlungen gegeben haben, bzw. oder kann Angaben darüber geben ob er im Casino verloren hat. Eigentlich müßte es darüber ja genügend Zeugen geben, die belegen können, ob er überhaupt im Casino war und ob er gewonnen oder verloren hat. Er war im Casino ja bestimmt nicht allein. Gab es darüber im Gericht keine Zeugenaussagen?


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19.03.2019 um 19:25
(E.)
(Beweiswürdigung)

Die Feststellungen zu den persönlichen Verhältnissen des Angeklagten beruhen im Wesentlichen auf den Angaben des Angeklagten im Ermittlungsverfahren, die von den Vernehmungsbeamten KHK S. und KOK L. glaubhaft in die Hauptverhandlung eingeführt wurden. Die diesbezüglichen Angaben des Angeklagten sind glaubhaft, da sie im Wesentlichen bestätigt und lediglich in Details ergänzt wurden durch die aufgeführten Zeugen (vgl. Teil E. 1.b.). Die Feststellung hinsichtlich der Vorverurteilung beruht auf dem verlesenen Bundeszentralregisterauszug.
Zitat von abberlineFabberlineF schrieb:[…]Es hätte bei dem Treffen um Fehlabrechnungen in der Parkgarage gehen sollen.[...]
(kurzer Auszug aus dem Zitat, gepostet von@abberlineF )

E. (2.) (a) Urteil Landgericht München

Der Beitrag (Zitat Urteil) von @abberlineF ist in der Beweiswürdigung des Gerichtes zu finden. Das Gericht hat die Aussage, dass es ein Treffen aufgrund von "Fehlabrechnungen in der Parkgarage" anberaumt war, nicht negiert oder verworfen.

Allerdings kann m.M.n. die Formulierung "Fehlabrechnungen" auf so ziemlich alles zutreffen und muss keinen Zusammenhang mit den Parkautomaten haben.


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20.03.2019 um 10:06
@curt
da ist im Urteil einiges zu finden:

dort heißt es:

(1.)
Die vom Angeklagten vorgebrachten Erklärungen ausserhalb des kriminellen Geschehens, die den Besitz dieser relativ grossen Bargeldsumme rechtfertigen sollen, sind widerlegt.
(a.)
Der Angeklagte erklärte nach der Sicherstellung des Geldes dessen Herkunft damit, ein Teil stamme aus Sportwetten, einen Teil habe er vom Opfer geschenkt bekommen und ein Teil stelle Erspartes dar.
(b.)
Dass ein relevanter Teil der sichergestellten Bargeldsumme von 2350 € aus Sportwetten stammt, kann als fern liegend ausgeschlossen werden.
(i.)
Der Zeuge L., der beste Freund des Angeklagten, gab in der Hauptverhandlung glaubhaft an, der Angeklagte habe gelegentlich in Wettbüros auf Sportergebnissen gewettet. Er habe nur ein einziges Mal von einem grösseren Gewinn des Angeklagten erfahren. Er sei im Februar oder März 2006 zusammen mit dem Angeklagten im Auto nach Andechs gefahren. Der Angeklagte habe ihm erzählt, er habe ca. 800 € gewonnen. In der Folgezeit sei nie mehr von einem Gewinn die Rede gewesen, obwohl er und der Angeklagte sehr engen, regelmässigen Kontakt pflegen würden und auch er – der Zeuge – derartige Sportwetten mache.
.....
(iii.)
Der Zeuge N. führte glaubhaft aus, er arbeite im Wettbüro C. in der (…) in München. Das Büro sei nicht weit von der Parkgarage Böhringer entfernt. Der Angeklagte sei bei ihm Wettkunde gewesen. Der Angeklagte sei seit etwa April 2006 regelmässig in seinem Büro gewesen. Er habe immer auf „sichere Spiele“ gesetzt. Deshalb habe der Angeklagte niemals bei ihm eine nennenswerte Summe gewonnen. Vielmehr habe der Angeklagte nach dem Wetten immer wieder gesagt: „Jetzt habe ich 10 € gespendet.“ Das Wettbüro sei 7 Tage pro Woche offen. Er arbeite ca. 5-6 Mal pro Woche dort. Er könne natürlich keine Angaben zu Tagen machen, an denen er nicht gearbeitet habe.


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20.03.2019 um 10:15
Zitat von Mark_SmithMark_Smith schrieb am 22.04.2018:In den Unterlagen hiess es: sie konnte nicht Prozentrechnen und sie konnte auch nicht den Unterschied zwischen Umsatz und Kassenbestand erkennen. Das war offenbar schon zu hoch für sie. Und bei Manipulationen bei der Regstrierung von Fahrzeugen geht es ja eher um Technik.
Es kann also angenommen werden, dass es im Betrieb jemanden gab, der Frau Böhringer über "Fehlabrechnungen" im Betrieb informiert und ihr in diesem Zusammenhang etwas gezeigt hat.

Dass das Bence Toth gewesen sein soll, dagegen sprechen die bereits Wochen zuvor erfolgten Massnahmen hinsichtlich des Entzugs des Büroschlüssels.

Wenn man annimmt Bence Toth wäre der Informationsgeber gewesen, dann frage ich mich, wie die Schlüsselwegnahme, , die öffentlich inszeniert wurde eingeordnet wird.

Schwer anzunehmen, das Frau Böhringer dem Benni blind vertraute nachdem sie ihm vorher aus Misstrauen die Büroschlüssel weggenommen und er Büroverbot erhalten hatte. Und es stellt sich die Frage, welche ihr vorliegenden Informationen damals zur Wegnahme des Schlüssels und zum Büroverbot geführt haben? War es eine Inszenierung, wie Bence Toth behauptete oder hatte jemand aus dem Betrieb mit Frau Böhringer über sein Wissen hinsichtlich der Diebstähle bzw. illegalen Entnahmen aus den Parkautomaten geredet?

Vor Gericht gaben alle Beteiligten an, nichts Auffälliges bemerkt zu haben und keinen Grund für Überprüfungen gesehen zu haben. Lediglich Geschäftsführer R. berichtete von der Entdeckung einer Entnahme, die aber abschliessend geklärt werden konnte.

Und um zu bemerken, dass Bence eventuell grosse Teile des mutmasslich entnommenen Geldes behalten hätte, hätte es auch einer Überprüfung bedurft, und wer sollte die gemacht haben? Wenn jemand dies aber getan hätte, dann hätte diese Person das später vor Gericht verschwiegen .


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