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Mordfall Charlotte Böhringer

28.466 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, München, 2006 ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Mordfall Charlotte Böhringer

Mordfall Charlotte Böhringer

20.02.2019 um 16:06
@Lichtenberg: Sauber subsumiert. Herr Petermann hat also Ruhestandsbeamter erwiesenermaßen keine Narrenfreiheit. Ob seine Annahmen richtig oder falsch sind, kann mit dem Beamtenrecht nicht verifiziert werden. Und was ist nun an Erkenntnis gewonnen?

Wenn Leuten wie RA Strate oder Petermann (oder der Familie des Verurteilten) unterstellt wird, ihre Beteiligung sei finanziell motiviert, dann ist das eigentlich eine Banalität. Jeder Profi übt seinen Beruf auch aus, weil er Geld verdient.

Wenn jedoch damit behauptet wird, die Unterstützung sei vorrangig oder allein finanziellen Interessen geschuldet, dann ist das im Rahmen einer sachlichen Auseinandersetzung eine unzulässige Unterstellung. Ich halte sie für diffamierend und ungehörig.

Die Häufigkeit, mit der solche Unterstellungen regelmäßig vorgebracht werden, dient offensichtlich der Entwertung der Expertise durch Abwertung der Motivation. Auftragsgutachten sind natürlich nie völlig unbeeinflusst, auch wenn sich der Gutachter als unabhängig betrachtet. Gleiches gilt aber auch (wenn auch in minderem Maße) für die vom Gericht beauftragten Gutachter. Auch hier gibt es - bewusst oder unbewusst - die Tendenz, den Auftraggeber (das Gericht) zufrieden zu stellen. Und das Gericht bevorzugt häufig auch ein bestimmtes Ergebnis.

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20.02.2019 um 16:19
Zitat von monstramonstra schrieb:Die Häufigkeit, mit der solche Unterstellungen regelmäßig vorgebracht werden, dient offensichtlich der Entwertung der Expertise durch Abwertung der Motivation.
Und die Entwertung der Expertisen (a la "so kann es nicht gewesen sein") der Sachverständigen, die im Rahmen des damaligen Prozesses beauftragt wurden, ist in Ordnung?


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20.02.2019 um 16:22
Noch einmal zur Handschuhspur neben dem Türspion, die keine ist. Es soll laut Petermann der Abdruck einer Handkante sein, die Eigenschaften eines Fingerabdrucks hat.
Wenn das so einfach ist, solte es möglich sein, die mit der Handkante von BT zu vergleichen. Ist das in der Praxis doch nicht so einfach oder traut sich dort niemand heran? BT sollte großes Interesse daran haben, falls die Spur nicht von ihm sein kann. Das wäre eine belastbare Erkenntnis, die nicht mit dem Argument "es kann auch anders sein" ausgehebelt werden kann.


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20.02.2019 um 16:39
Zitat von asadehasadeh schrieb:Ein bewußt falsches Gutachten kann strafrechtliche Relevanz besitzen.
Dieser Hinweis ist keine Sensation und gilt für alle Gutachter, ob nun privat oder öffentlich beauftragt.
Zitat von asadehasadeh schrieb:Im rechtsfreien Raum bewegt sich ein Gutachter jedenfalls nicht.
Diese Selbstverständlichkeit dürfte hier jedem bekannt sein.
Zitat von asadehasadeh schrieb:Gefälligkeitsgutachten, also ein bewußt falsches GA erstellt hat.
Ein Gefälligkeitsgutachten ist nicht zwingend ein bewusst falsch erstelltes Gutachten. Einem Gutachter würde ich zudem die Erstellung eines bewusst falschen Gutachtens nicht ohne Grund unterstellen. Also auch Petermann nicht.

Gefälligkeitsgutachten müssen weder falsch, noch sonst wie unrichtig sein. Sie können dennoch nach einer gewissen Tendenz erstellt worden sein. Leider können sich das viele gar nicht vorstellen, weil sie meinen, dass ein Gutachten entweder nur richtig oder nur falsch sein kann. Das ist aber nicht korrekt. Man kann in einem Gutachten mit einer überzeugenden Begründung auch zu einem gewünschten Ergebnis kommen. Das ist sicher nicht in jedem Fall möglich, aber es ist in vielen Fällen möglich. Möglich ist das, weil die Erstellung eines Gutachtens ein sehr komplexer Vorgang ist.


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20.02.2019 um 16:41
@robernd

Das stand im Spiegelbeitrag, der leider nicht frei zugaenglich ist... es reicht fuer einen Abgleich nicht aus.

Ich habe mir aber gerade eben mal die entsprechende Seite meiner Hand angesehen, und dort gibt es eine ganze Menge von Rillen und Furchen. And der Tuer muss wirklich nicht viel vorhanden gewesen sein, wenn es nicht fuer einen Abgleich gereicht hat.


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20.02.2019 um 16:48
Zitat von monstramonstra schrieb:Sauber subsumiert.
Wo erkennst Du in meinem Posting eine Subsumtion? Ich habe lediglich die Paragraphen in die richtige Reihenfolge gebracht, damit man wenigstens annähernd die gesetzlichen Regelungen parat hat.
Zitat von monstramonstra schrieb:Herr Petermann hat also Ruhestandsbeamter erwiesenermaßen keine Narrenfreiheit.
Wenn sich Herr Petermann als Gutachter betätigt, hat er wie jeder andere Gutachter sein Gutachten zu erstellen. Er hat (selbstverständlich) keine Narrenfreiheit. Kennst Du Gutachter, die eine solche "Narrenfreiheit" haben?
Zitat von monstramonstra schrieb:Wenn jedoch damit behauptet wird, die Unterstützung sei vorrangig oder allein finanziellen Interessen geschuldet, dann ist das im Rahmen einer sachlichen Auseinandersetzung eine unzulässige Unterstellung.
Ich halte eine solche Unterstellung auch nicht für richtig. Die Beschwerden über solche Unterstellungen kommen aber nun von denen (nicht von Dir), die kein Problem damit haben den Beteiligten und den Gutachtern in den (man kann es nicht oft genug betonen) fünf(!) vorangegangenen Verfahren Inkompetenz zu unterstellen.

Weder Herr Strate noch Herr Petermann bieten eine Kompetenz, die irgendwie als außergewöhnlich zu bezeichnen ist. Petermann hat einen Job ausgeübt, den auch heute noch sehr viele Beamte (vorwiegend bei den LKA) ausüben. Und ich bin mir sehr sicher, dass viele gar nicht wissen, was ein Operativer Fallanalytiker überhaupt macht.

Strate und Petermann wird Kompetenz zugeschrieben allein aufgrund des Umstands, dass sie öffentlich bekannt sind.

Und wenn Du nach Motivation fragst: Dort findest Du sie.


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20.02.2019 um 17:00
Zitat von mrkilmistermrkilmister schrieb:Aber mir geht's um die Richtung der Blutspritzer. Damit das jetzt noch zum angenommenen Ablauf passt, müsste ja der Täter zur Tür reingekommen sein, dann hinter Frau Böhringer gelangt sein und danach zugeschlagen haben.
Ich nehme mal an die Ermittler werden irgendwie festgestellt haben das C.B ausgehfertig das Haus verlassen wollte.
Einfach so werden sie das ja nicht erfunden haben...
Die Wohnung befindet sich ja nicht in der Etage, in dem sich der Flur und die Eingangstür befindet, sondern eine Etage drüber.
Ich kenne jetzt C.B nennen wir es mal "Tür-Öffnungs-Gewohnheiten" nicht, aber ich kann mir aber auch nicht vorstellen das eine Dame der Münchener Schickeria jedes mal eine Treppe runterläuft um die Haustür zu öffnen.
Es wird eine Gegensprechanlage oben gegeben haben...
So das C.B ihr bekannte Leute einlassen konnte, ohne extra hinunter laufen zu müssen...
Hätte jemand geklingelt, und sie hätte ihn reingelassen, dann kann man sie ja nicht im Eingangsbereich erwischt haben...
Einen Unbekannten hätte sie doch sicherlich nicht so einfach im die Wohnung gelassen...
So wird man halt auf die Theorie mit dem beim Verlassen der Wohnung abgefangen gekommen sein...
Wenn B.T normal geklingelt hätte, dann hätte sie doch wahrscheinlich denn Türöffner betätigt und er wäre einfach hinauf in die Wohnung gekommen... Also muss ja etwas gewesen sein, das sie dazu bewegt hatte sich von der Wohnung runter in den Flurbereich zu bewegen...
Das nicht gleich an der Tür Blutspritzer gefunden wurden, erklären ja die Experten damit, das sich bei den ersten Schlägen noch keine Blutseen gebildet haben... Das Opfer wird auch nicht starr stehen geblieben sein, sondern wird sich wohl nach den ersten Schlägen von der Tür und vorn Täter weg bewegt haben...
Inwieweit der Täter im Handgemenge dann vor oder hinter den Opfer gestanden haben kann, das anzieht sich jetzt meiner Kenntnis.
C.B hatte aber Abwehrverletzungen an den Unterarmen und einen zertrümmerten Ringfinger...


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20.02.2019 um 17:07
Zitat von meerminmeermin schrieb:Genau, und beim Verlassen der Wohnung wurde ihr vom Täter, der sich auf die Tat vorbereitet hatte, unter anderem indem er sich Handschuhe angezogen hatte, aufgelauert, heimtückisch und in Mordabsicht. So die Festestellung des Gerichtes, eine Annahme, die nun so nicht mehr zu halten sein wird, falls es zu neuen Ermittlungen kommen wird.
Die Heimtücke kommt ihr zustande, weil der Täter dem Opfer auflauerte. Das Opfer hat den Angriff nicht kommen sehen, und den Angriff ihn daher nicht abwenden können...
Ob der Täter nun Handschuhe vorher Anzug, oder nicht, ist hier piepegal...


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20.02.2019 um 17:12
Zitat von LichtenbergLichtenberg schrieb:Strate und Petermann wird Kompetenz zugeschrieben allein aufgrund des Umstands, dass sie öffentlich bekannt sind.
Du widersprichst Dir: Beide Personen sind doch kompetent. Nicht weil sie öffentlich bekannt sind (ins Fernsehen kann man sehr leicht kommen), sondern weil sie eine berufliche Profession haben. Der eine ist Strafverteidiger mit langjähriger Erfahrung, der andere war langjähriger Fallanalytiker bei einem LKA.

Im Übrigen finde ich es nicht verwunderlich, wenn Herr Petermann zu anderen Feststellungen kommt als die Münchner Ermittlungsbehörden. Alle OFAs, die ich gelesen habe, wichen in Details, aber manchmal auch in elementaren Fragen, voneinander ab. Spuren wurden unterschiedlich gewertet, Details in den Blick genommen oder weggelassen, Erkenntnisse anders gewichtet.

Hier im Fall - so mein Eindruck - ist der genaue Tathergang unbekannt. Zum Beispiel wurde keine Tatwaffe gefunden. Es kann nicht erklärt werden, warum es keine Fußabdrücke mit Blut gibt. Aufgrund der vorhandenen Spuren wurden aber Annahmen getroffen, wie es gewesen sein muss oder kann.

Das Gericht hat sich nach der Beweisaufnahme, bei der alle Aspekte (viel mehr als in einer OFA) berücksichtigt wurden, auf einen bestimmten Tathergang festgelegt. Der erfüllt insbesondere das Mordmerkmal der Heimtücke. Die Tat, die "so gewesen sein muss" wie es das Gericht annimmt, ist ein wichtiger Aspekt für den Strafausspruch. Letztlich aber eine indizbasierte Fiktion. Wenn das Gericht also in Wirklichkeit gar nicht genau wissen kann, was es im Sachverhalt als Wahrheit feststellt, dann können die Petermänner dieser Welt leicht Zweifel sähen, ob die Annahmen auch zutreffen. Diese Zweifel muss man entweder aushalten. Oder ihnen nachgehen. Dafür gibt es die Wiederaufnahme.


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20.02.2019 um 17:19
Zitat von asadehasadeh schrieb:Wenn der Angriff bei 2,2 m von der Tür entfernt begann
1,7m laut Petermann... Das sind nichtmal 2 Schritte rückwärts...


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20.02.2019 um 17:32
Zitat von monstramonstra schrieb:Das Gericht hat sich nach der Beweisaufnahme, bei der alle Aspekte (viel mehr als in einer OFA) berücksichtigt wurden, auf einen bestimmten Tathergang festgelegt. Der erfüllt insbesondere das Mordmerkmal der Heimtücke.
Das Mordmerkmal, was bei Bence besteht, ist jedoch noch Habgier.
Auf das Mordmerkmal dürfte dieser ev. andere Tathergang keine Rolle spiele.
Er dürfte ev. für die besondere Schwere der Schuld eine Rolle spielen, zumal Heimtücke mit Verwerflichkeit gleichgesetzt wird.


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20.02.2019 um 17:39
Zitat von monstramonstra schrieb:Der Ruhestandsbeamte ist Beamter. Wie hoch seine Versorgung (Ruhegehalt) ist, ergibt sich aus dem Beamtenversorgungsgesetz.

Wenn man wissen möchte, wann diese wegen einer Pflichtverletzung gekürzt werden könnten, dann sollte man in das Bundesdisziplinargesetz (BDG) sehen. §§ 11, 12 BDG zum Beispiel.
Das gilt für Bundesbeamte. Die Bundesländer haben aber jeweis eigene Beamten(versorgungs)gesetze etc. Polizisten sind, wenn sie keine Bundespolizisten sind, Landesbeamte. Man muss also die jeweils für den Landespolizisten geltenden Landesbeamtengesetze anwenden.


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20.02.2019 um 17:45
Zitat von LichtenbergLichtenberg schrieb:asadeh schrieb:
Ein bewußt falsches Gutachten kann strafrechtliche Relevanz besitzen.

Dieser Hinweis ist keine Sensation und gilt für alle Gutachter, ob nun privat oder öffentlich beauftragt.

asadeh schrieb:
Im rechtsfreien Raum bewegt sich ein Gutachter jedenfalls nicht.

Diese Selbstverständlichkeit dürfte hier jedem bekannt sein.
Um diese Aussage von dir ging es in meiner Antwort:
Zitat von LichtenbergLichtenberg schrieb:Beamtenrechtliche Konsequenzen hat er nicht zu befürchten (aber vielleicht kennst Du dich im Beamtengesetz aus?).
Es ging also nicht um öffentlich oder privat beauftragt, sondern um beamtenrechtliche Konsequenzen für einen Ruheständler, von denen du meintest, dass er diese nicht zu befrüchten habe. Wenn dir diese Konsequenzen nun auch bekannt sind, dann ist ja gut ;-)
Zitat von MenetekelMenetekel schrieb:asadeh schrieb:
Wenn der Angriff bei 2,2 m von der Tür entfernt begann
1,7m laut Petermann... Das sind nichtmal 2 Schritte rückwärts...
Die 2,2 m wurden nicht von mir ins Spiel gebracht, sondern von Mark_Smith. Ich denke, er hatte dies dem Spiegelartikel entnommen:
Zitat von Mark_SmithMark_Smith schrieb:18.02.2019 um 07:21



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20.02.2019 um 17:49
Beamtenrechtlich ist es so, dass Beamte Nebentätigkeiten mindestens dem Dienstherrn anzeigen müssen, Manchmal brauchen sie dafür eine spezielle ausdrückliche Nebentätigkeitsgenehmigung. Ausnahmen gelten für wissenschaftliche und künstlerische Nebentätigkeiten. Bei Ruhestandsbeamten ist es nicht ganz so streng, da ist mehr die Frage, ob das Honorar aus der Nebentätigkeit auf die Pension angerechnet wird.

Wenn man es alles genau wissen will, muss man in die Landesbeamtengesetze gucken, die für Herrn Petermann gelten.


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20.02.2019 um 17:50
Zitat von asadehasadeh schrieb:Die 2,2 m wurden nicht von mir ins Spiel gebracht, sondern von Mark_Smith. Ich denke, er hatte dies dem Spiegelartikel entnommen:
Ich habe es so verstanden als habe der Angriff 2,2 Meter von der Tür weg begonnen. Die 1,7 Meter rechnet Petermann von der gegenüber liegenden Wand der Wohnungstür.


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20.02.2019 um 17:52
Zitat von Mark_SmithMark_Smith schrieb:Das Mordmerkmal, was bei Bence besteht, ist jedoch noch Habgier.
Wenn feststeht, dass CB ihm das Geld jedenfalls nicht geschenkt haben kann. Bei dem bisher vom Gericht angenommenen Tatablauf war es auszuschließen, dass CB ihm das Geld noch vor dem Erschlagen hätte schenken können, zumindest am Tattag nicht.


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20.02.2019 um 17:57
Zitat von asadehasadeh schrieb:Wenn feststeht, dass CB ihm das Geld jedenfalls nicht geschenkt haben kann. Bei dem bisher vom Gericht angenommenen Tatablauf war es auszuschließen, dass CB ihm das Geld noch vor dem Erschlagen hätte schenken können, zumindest am Tattag nicht.
Habgier bezieht sich auf die Erbschaft und dass er nachher Geschäftsführer in der Parkgarage wird und auf das Geld, das er bei der Tat gestohlen hat.


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20.02.2019 um 18:02
Zitat von asadehasadeh schrieb:Es ging also nicht um öffentlich oder privat beauftragt, sondern um beamtenrechtliche Konsequenzen für einen Ruheständler, von denen du meintest, dass er diese nicht zu befrüchten habe.
Vielleicht dann noch mal ganz konkret. Die Ausgangsbehauptung war das hier:
Zitat von Ma_VeMa_Ve schrieb:Darüberhinaus hat er als Pensionär sicherlich keine Lust auf Beamtenrechtliche Konsequenzen, indem er ein geschöntes Gutachten verfasst
Das Argument war also nicht die Diffamierung, sondern die Aufwertung. Und das taugt sicher auch nicht für eine vernünftige Sicht auf Petermanns Tun.

Von beamtenrechtlichen Konsequenzen sind wir wohl weit entfernt und absolute Neutralität ist gewiss auch nicht zu vermuten. Er wird natürlich den Auftrag bekommen haben, Schwächen in der Beweiswürdigung zu suchen und zu finden und nicht, den Fall so objektiv wie möglich zu bewerten.


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20.02.2019 um 18:25
Zitat von AndanteAndante schrieb:Wenn man es alles genau wissen will, muss man in die Landesbeamtengesetze gucken, die für Herrn Petermann gelten.
Da hast du vollkommen recht; selbst wenn die Regelungen sich auf Landes- und Bundesebene zumeist stark ähneln oder sogar identisch sind.
Zitat von Mark_SmithMark_Smith schrieb:Habgier bezieht sich auf die Erbschaft und dass er nachher Geschäftsführer in der Parkgarage wird und auf das Geld, das er bei der Tat gestohlen hat.
O.K., dann habe ich das anders/falsch in Erinnerung. Ich dachte, es bezog sich nur auf das Geld, das man bei ihm gefunden hat. Die Erbschaftsfrage war aus meiner Sicht bisher eher "Motivlage" als Mordmerkmal. Ich lese das nachher nochmals nach.

@Seps13
Da stimme ich dir grundsätzlich voll und ganz zu. Ich würde es vorziehen, weder aufzuwerten noch abzuwerten und Petermann oder einem der anderen Gutachter fehlerhafte Arbeit, ob nun aus Gefälligkeit oder Unfähigkeit, zu unterstellen. Das finde ich ohne konkrete Anhaltspunkt nämlich "sportlich".

Wie ich in einem anderen Beitrag heute schon einmal sagte, wird das Gutachten auch durch die Fragestellung an den Gutachter bestimmt. Das sehe ich also genauso wie du. Wenn man Petermann die Frage stellt, was gegen die vom Gericht angenommene Tatversion spricht, dann bekommt man ein entsprechendes Gutachten zu genau dieser Frage.


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Mordfall Charlotte Böhringer

20.02.2019 um 18:37
Zitat von AnnaKomneneAnnaKomnene schrieb:Das stand im Spiegelbeitrag, der leider nicht frei zugaenglich ist... es reicht fuer einen Abgleich nicht aus.
Danke. Dann steht im Spiegel doch noch mehr drin als in der AZ. Weil ich zu geizig bin, lese ich den erst nächste Woche ;) Dann habe ich ihn online aus der Stadtbücherei.


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