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Mordfall Charlotte Böhringer

28.467 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, München, 2006 ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Mordfall Charlotte Böhringer

Mordfall Charlotte Böhringer

07.03.2019 um 08:18
aus einem anderen Thread zwei Artikel über besagten Richter Götzl. Sehr interessant wie ich finde
https://www.antenne.de/nachrichten/deutschland/nsu-prozess/der-harte-hund-richter-manfred-goetzl-spricht-zschaepes-nsu-urteil

https://blog.zeit.de/nsu-prozess-blog/2018/07/10/richter-raetselhaft/
Der Fall: Ein Informatikstudent wehrt sich gegen einen Angreifer und verletzt ihn in Notwehr mit einem Messer am Hals. Das Messer habe er aber gar nicht benötigt, um sich zu wehren, urteilte Götzl. Der Angeklagte sei 1,80 Meter groß und wiege 95 Kilogramm. Sein Kontrahent sei nur 1,75 Meter groß und wiege 75 Kilogramm. «Dem Angeklagten war seine überlegene Größe und Kraft bewusst und auch, dass sein massives Gewicht bei einem Stoß erhebliche Wucht entfalten und den Geschädigten wegschleudern würde», urteilte Götzl.

Drei Jahre und neun Monate brummte Götzl dem Studenten auf. Nach Revision in Karlsruhe - Götzls möglicherweise einziger - reduzierte er um sechs Monate. Rechtsprofessor Erb wetterte damals, Götzls richterliche Überzeugung sei nicht mehr als «willkürliche Spekulation».
Das Körpergewicht des Angeklagten sei doch nur Übergewicht. Der Kontrahent sei dagegen durchtrainiert gewesen, mit Ambitionen auf eine Profi-Fußballer-Laufbahn bei 1860 München und überdies einschlägig vorbestraft.
insbesondere das hier...

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Mordfall Charlotte Böhringer

07.03.2019 um 10:07
Ich habe mir schön häufiger die Frage gestellt ob Bence Toth und seine Freunde sich nicht durch ihr Auftreten vor Gericht und im Gerichtssaal während der Verhandlungen einen Bärendienst erwiesen haben. Natürlich muss davon ausgegangen werden, das Richter und Staatsanwälte in Deutschland bemüht und fähig sind, ein objektives Urteil zu fällen. Aber letztendlich treffen bei Gericht auch nur Menschen aufeinander und jeder bringt sein Päckchen an Lebenserfahrung und vorgebildeten Meinungen mit. Objektivität walten zu lassen ist sicher ein von allen Richtern angestrebtes Ziel, inwieweit das aber immer gelingt muss man sich manchmal fragen.

Aber gut, das nur Überlegungen am Rande, letztendlich muss vor Gericht jeder mit den Puppen tanzen die da sind, um es einmal ganz profan auszudrücken. Richter , Staatsanwälte und Verteidiger werden sich ganz sicher im Verlauf einer Verhandlung ein Bild voneinander machen , inwieweit dieses Bild in die jeweilige Strategie und Formulierungen einfliesst bleibt unbekannt und kann nur erahnt werden, Eine Rolle wird so etwas sicher spielen, da bin ich mir, ohne Beweise erbringen zu können, ziemlich sicher, also generell gesagt und gedacht.

Bence Toth hat insofern, eine Vermutung, vielleicht auch einfach Pech gehabt, dass sein Fall vor einem bayrischen Gericht verhandelt wurde und nicht in einem anderen Bundesland mit anderen Richtern und Staatsanwälten. Woanders wäre er vielleicht freigesprochen worden, ein besonders bitterer Gedanke, wie ich finde.


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07.03.2019 um 10:37
Zitat von meerminmeermin schrieb:Bence Toth hat insofern, eine Vermutung, vielleicht auch einfach Pech gehabt, dass sein Fall vor einem bayrischen Gericht verhandelt wurde und nicht in einem anderen Bundesland mit anderen Richtern und Staatsanwälten. Woanders wäre er vielleicht freigesprochen worden, ein besonders bitterer Gedanke, wie ich finde.
Ich finde, bei Werner Mazurek oder bei Andreas Darsow ist viel weniger da als bei Bence Toth. Und beide wurden auch verurteilt. Darsow übrigens auch nicht in Bayern.
Und auch bei Markus Mundo ist, wenn man nur die Tatbegehung anschaut, auch viel weniger da als bei Bence Toth und trotzdem wurde er klar und deutlich verurteilt.

Ich denke viel mehr, dass Bence Toth es mit dem Spur-Spur-Treffer geschafft hat, schon ganz früh auf den Zug eines Justizirrtums aufzuspringen, der Dokumentarfilm "Anklage Mord. Ein Freund vor Gericht" hat dann dieses Narrativ noch gefördert plus die Millionen im Hintergrund, um wirklich alle möglichen Rechtsmittel auszuschöpfen und viele Sachverständige und Anwälte für sich arbeiten zu lassen.


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07.03.2019 um 11:11
Zitat von meerminmeermin schrieb:Bence Toth hat insofern, eine Vermutung, vielleicht auch einfach Pech gehabt, dass sein Fall vor einem bayrischen Gericht verhandelt wurde und nicht in einem anderen Bundesland mit anderen Richtern und Staatsanwälten. Woanders wäre er vielleicht freigesprochen worden, ein besonders bitterer Gedanke, wie ich finde.
ein bitterer Gedanke ist für mich dass BT möglicheweise unschuldig ist, egal in welchem Bundesland er verurteilt oder nicht verurteilt worden wäre. Seine Schuld ist m.E. nicht wirklich erwiesen. Für mich stehen beide Delikte, die Mordtat und das Durchwühlen des Büro´s nicht im unmittelbaren Zusammenhang. Von der Indizienlage her halte ich BT für das "Durchwühlen " des Büro´s mit einem Blick in das Testament für verantwortlich . Das fand m.M.n aber erst am 16.5. statt, als er schon am Morgen die Leiche seiner Tante fand.

Der Mörder von Frau Böhringer ist ein Rechtshänder, da scheidet BT für mich aus. Die DNA - Spur von BT auf dem Sakko on CB muss nicht unbedingt beim Mord stattgefunden haben. Die Rechtshändigkeit des Täter ´s wiegt da für mich schwerer.


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Mordfall Charlotte Böhringer

07.03.2019 um 17:39
Zitat von Venice2009Venice2009 schrieb:Der Angeklagte sei 1,80 Meter groß und wiege 95 Kilogramm. Sein Kontrahent sei nur 1,75 Meter groß und wiege 75 Kilogramm. «Dem Angeklagten war seine überlegene Größe und Kraft bewusst und auch, dass sein massives Gewicht bei einem Stoß erhebliche Wucht entfalten und den Geschädigten wegschleudern würde», urteilte Götzl.
Aus so einem Unsinn kann man eigentlich nur schließen, dass der Richter niemals Abitur gemacht hat. Sonst hätte er im Physikunterricht der 9. oder 10. Jahrgangsstufe den Impulserhaltungssatz kennengelernt.
Bei dem Versuch, den Kontrahenten "wegzuschleudern", verteilt sich die Geschwindigkeit auf beide Kontrahenten im Verhältnis ihrer Massen. Es gilt m1 * v1 = m2 * v2 dabei sind m1 und m2 die Massen (kg) der beiden Personen. v1 und v2 sind ihre Geschwindigkeiten nach einem Stoß. * bezeichnet die Multiplikation. Wenn also der leichtere Partner zurück taumelt, tut es der schwerere ebenfalls, allerdings nur mit rund 80 % der Geschwindigkeit seines Partners. Und zwar unabhängig von Körpergröße und Muskelkraft.
Beispiel für 2 Meter pro Sekunde: 2 m/s * 75 kg / 95 kg = 1,6 m/s
Von "wegschleudern" kann also keine Rede sein.
Ich erwarte von einem Richter zwar nicht, dass er während des Physikunterrichts besser aufgepasst hat als ich in Religion. Er darf aber nicht nach Gutdünken mal schnell eine eigene Physik erfinden, um ein Urteil zu sprechen.


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07.03.2019 um 17:43
Zitat von Venice2009Venice2009 schrieb:Der Angeklagte sei 1,80 Meter groß und wiege 95 Kilogramm. Sein Kontrahent sei nur 1,75 Meter groß und wiege 75 Kilogramm. «Dem Angeklagten war seine überlegene Größe und Kraft bewusst und auch, dass sein massives Gewicht bei einem Stoß erhebliche Wucht entfalten und den Geschädigten wegschleudern würde», urteilte Götzl.
Ich sehe hier nicht unbedingt eine Gnadenlosigkeit am Werke, sondern vielmehr eine starke Parteilichkeit mit dem Täter, bzw. dem eigentlichen Angreifer - quasi eine Verkehrung von Täter und Opfer. Einen solchen Richter kann man sich als Täter ja eigentlich nur wünschen...


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Mordfall Charlotte Böhringer

07.03.2019 um 18:57
@falstaff
@robernd
@Venice2009

Was den oben zitierten Fall betrifft, den Richter Götzl entschieden hat (eine neutralere Darstellung findet sich hier: http://www.spiegel.de/panorama/justiz/streitfall-notwehr-ich-habe-noch-nie-so-viel-angst-gehabt-a-659320.html) ist die Bezeichnung "Richter gnadenlos" für Herrn Götzl verfehlt. Schon deshalb, weil er zwar das Urteil spricht, nicht aber alleine fällt. Da gibt es noch vier weitere Richter.

Es handelte sich hier recht eindeutig um einen Notwehrexzess, der da verurteilt wurde. Auch wenn die Formulierung im Urteil nicht sehr glücklich ist, so muss man sich vergegenwärtigen, dass der Täter a) ein Messer (ein "Neck-Knife") dabei hatte, b) ohne Vorwarnung und versteckt zustach, c) nach der Tat flüchtete und sich nicht um das Opfer kümmerte, das fast verblutet wäre.

Das Gericht hatte scheinbar den Eindruck gewonnen, dass der sich wehrende Täter den Angriff relativ leicht ohne Einsatz einer Waffe hätte abwehren könnten. Die Strafe ist hart, ich weiß aber nicht, ob es in einem anderen Bundesland dafür noch 2 Jahre auf Bewährung gegeben hätte. Aber das ist OT. Dennoch wollte ich mir die Freiheit nehmen, dazu etwas zu sagen.


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Mordfall Charlotte Böhringer

07.03.2019 um 19:11
Nicht OT ist mein Eindruck, dass die bayerische Justiz nicht nur hart urteilt, sondern manchmal übertrieben hart. Herr Götzel zeichnet sich dabei durch extreme Sachlichkeit und emotionale Distanz aus. Er ist vermutlich ein zwanghafter, pedantischer Mensch, der diese Sicherheit auch braucht. Damit ist er für die Bürokratie ein "guter" Richter, der gefällt. Welchen Eindruck er in der Öffentlichkeit macht, ist weniger wichtig.

Dabei darf man allerdings nicht vergessen, dass in Bayern immer auch (subtil) eine politische Dimension mitschwingt. Ein (Straf-)Richter, der in Bayern etwas werden will, der muss alles in allem den Erwartungen der Bayerischen Staatsregierung entsprechen, die wieder auf die Stimmung ihrer Wähler hört (und diese beeinflusst). Diese Erwartungen sind sicher nie explizit artikuliert, sondern werden für jeden erkennbar, der länger in der bayerischen Justiz zu Gange ist. Soll ein Exempel statuiert werden, wird es zumeist auch statuiert. Passt es, wenn milde geurteilt wird, dann passiert auch das. Das Rotationsprinzip und die hohen Anforderungen an die juristische Qualifikation (womit letztlich die Bandbreite an vertretbaren Auffassungen vergrößert wird) tun ihr übriges.

Ob Bence Toth in einem anderen Bundesland, vor einem anderen Gericht, freigesprochen worden wäre, ist damit nicht gesagt. Das große Problem, das er von Anfang hatte: Aufgrund des denkbaren Motivs GLAUBT man sehr schnell, dass er der Täter war. Das ist hier der Kern. So wie bei Mazurek das Tonbandgerät (und dessen Vorgeschichte) und bei Darsow die Internet-Recherche nach einem Schalldämpfer. Darum werden dann die Indizien aufgebaut, die jedes für sich wenig belastend wären, es aber in ihrer Gesamtheit sind - so lange es keinen Umstand gibt (z.B. Alibi), der klar dagegen spricht. Nur der könnte den GLAUBEN, der dann mit den Indizien zur ÜBERZEUGUNG wird, erschüttern.


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07.03.2019 um 19:30
Zitat von monstramonstra schrieb:s handelte sich hier recht eindeutig um einen Notwehrexzess, der da verurteilt wurde. Auch wenn die Formulierung im Urteil nicht sehr glücklich ist, so muss man sich vergegenwärtigen, dass der Täter a) ein Messer (ein "Neck-Knife") dabei hatte, b) ohne Vorwarnung und versteckt zustach, c) nach der Tat flüchtete und sich nicht um das Opfer kümmerte, das fast verblutet wäre.
das mag ja alles sein, aber weißt du ob du in Todesangst tatsächlich noch warnen würdest und somit "richtig" reagierst? Er war, im Gegensatz zu dem "Opfer" vorher nie strafrechtlich in Erscheinung getreten. Also ist davon auszugehen, dass der "Täter" niemand gewesen ist, der gewalttätig war.
Ich kann die Entscheidung nicht nachvollziehen, aber das geht jetzt ein wenig OT.


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07.03.2019 um 19:39
Zitat von Venice2009Venice2009 schrieb:das mag ja alles sein, aber weißt du ob du in Todesangst tatsächlich noch warnen würdest und somit "richtig" reagierst? Er war, im Gegensatz zu dem "Opfer" vorher nie strafrechtlich in Erscheinung getreten. Also ist davon auszugehen, dass der "Täter" niemand gewesen ist, der gewalttätig war.
Ich kann die Entscheidung nicht nachvollziehen, aber das geht jetzt ein wenig OT.
Ganz generell: Wenn man Entscheidungen nicht nachvollziehen kann, muss das nicht daran liegen, dass diese falsch sind. Häufig liegt ein Mangel an Informationen zu Grunde. Oder wir identifizieren uns (so wie Du) mit einer Seite und interpretieren Dinge hinein, die nicht gegeben sein müssen. Eine Erläuterung von Sach- oder Rechtslage ändert oft den Eindruck, das ist meine Erfahrung.

Bei Bence Toth ist das im Übrigen nicht anders. Ich kenne nicht die Ermittlungsakte. Insofern ist unser Wissen immer fragmentarisch.


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07.03.2019 um 19:44
Zitat von monstramonstra schrieb:Ganz generell: Wenn man Entscheidungen nicht nachvollziehen kann, muss das nicht daran liegen, dass diese falsch sind. Häufig liegt ein Mangel an Informationen zu Grunde. Oder wir identifizieren uns (so wie Du) mit einer Seite und interpretieren Dinge hinein, die nicht gegeben sein müssen. Eine Erläuterung von Sach- oder Rechtslage ändert oft den Eindruck, das ist meine Erfahrung.
Das ist richtig. Ich kann natürlich nur davon ausgehen, was in dem Zeitungsartikel geschrieben steht.
Immerhin wurde die Strafe in der Revision gekürzt, also kann man davon ausgehen, dass Herr Götzl eine sehr harte und unangemessene Strafe verhängt hat. Das ist eine Tatsache.


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07.03.2019 um 20:03
Zitat von Venice2009Venice2009 schrieb:Immerhin wurde die Strafe in der Revision gekürzt, also kann man davon ausgehen, dass Herr Götzl eine sehr harte und unangemessene Strafe verhängt hat. Das ist eine Tatsache.
Auch das kann man nicht sagen. Zumal das keine Tatsache, sondern eine Wertung ist. Der BGH verlangte lediglich die Berücksichtigung eines strafmildernden Umstandes, der im zweiten Prozess berücksichtigt wurde und einige Monate ausmachte.


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07.03.2019 um 20:52
Zitat von monstramonstra schrieb:Auch das kann man nicht sagen. Zumal das keine Tatsache, sondern eine Wertung ist. Der BGH verlangte lediglich die Berücksichtigung eines strafmildernden Umstandes, der im zweiten Prozess berücksichtigt wurde und einige Monate ausmachte.
das BGH hat es eben netter formuliert.

Jemand der immer wieder auf Krawall aus ist, lebt gefährlich. Ich gehe davon aus, dass das "Opfer" nach dieser Erfahrung niemanden mehr grundlos angepöbelt hat.


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08.03.2019 um 08:31
Aus der Unschuldsvermutung folgt lediglich, dass man nicht bestraft werden darf, solange die Schuld nicht in einem rechtsstaatlichen Verfahren nachgewiesen worden ist. Natürlich darf man verdächtigt werden.


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