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Mordfall Charlotte Böhringer

28.467 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, München, 2006 ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Mordfall Charlotte Böhringer

Mordfall Charlotte Böhringer

14.03.2019 um 23:52
Zitat von emzemz schrieb:Und alle Laien sind Deppen, oder was willst du damit suggerieren?
Nein. Das möchte ich damit nicht suggerieren.

Kennst Du den technischen Unterschied zwischen einem Kompressormotor und einem Turbomotor?

Falls ja: Kannst Du den Unterschied bitte so erklären, dass ich als technischer Laie das auf Anhieb verstehe? Erkläre es bitte so, dass die Erklärung nicht zu lang wird.

Du weißt, worauf ich hinaus möchte.

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Mordfall Charlotte Böhringer

15.03.2019 um 00:03
Zitat von LichtenbergLichtenberg schrieb:Du weißt, worauf ich hinaus möchte.
Nicht unbedingt.
Aber gut, dann werde ich halt keine Fragen mehr stellen.


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Mordfall Charlotte Böhringer

15.03.2019 um 00:13
fachsimpeln kann man doch ganz gut in speziellen Foren, die dafür ausgerichtet sind. Man muss dies nicht unbedingt hier tun.

Es scheint ja trotzdem zu gefallen, sonst wäre man als Jurist, Nichtjurist, Möchtegernjurist nicht hier. Daher erübrigt sich die Diskussion ja eigentlich.


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15.03.2019 um 00:34
Zitat von emzemz schrieb:Aber gut, dann werde ich halt keine Fragen mehr stellen.
Warum nicht? Die dümmste Frage ist doch immer die, die man NICHT stellt, oder?
Zitat von Venice2009Venice2009 schrieb:fachsimpeln kann man doch ganz gut in speziellen Foren, die dafür ausgerichtet sind. Man muss dies nicht unbedingt hier tun.
Es fachsimpelt mE hier keiner. Dass ab und zu juristische Dinge angesprochen werden, läßt sich halt nicht vermeiden, wenn man Strafprozesse anschneidet, die sich in den hier diskutierte Kriminalfällen abspielen oder abgespielt haben. Aber genau so geht es doch auch um DNA-Analysen, Schussachverständigengutachten, medizinische Dinge, ob die Chronologie der Ereignisse plausibel ist, darum, welcher Zeuge wohl gelogen hat, welcher Prozessbeteiligte in welchem Film welchen Eindruck gemacht hat, warum sich ein Verteidiger so und nicht anders verhält, den Inhalt von Pressemeldungen der StA und deren Interpretation, kurz, es geht um allerhand interessante Dinge, über die man reden kann, egal ob Nichtjurist, Möchtegernjurist oder Volljurist mit allen dafür nötigen Staatsexamina, ganz abseits von irgendwelchen Fachsimpeleien.


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15.03.2019 um 06:22
@Andante: Das hast du gut auf den Punkt gebracht.
Man könnte es auch so sehen, dass wir alle genau das machen, wir fachsimpeln (Betonung liegt bei "simpeln") mit mehr oder weniger Ahnung, mehr oder weniger Bezug zum Kriminalfall, mehr oder weniger überzeugend und verständlich für andere.

Die Fachbegriffe eines Kriminalfalls kennt und benutzt doch hier jeder, ob Jurist, Schiffbauer, Mediziner oder Beamtenkind.

Aus Wikipedia:
Die Fachsimpelei dient nicht in erster Linie der Lösung einer bestimmten Aufgabe in einem Lern- oder Arbeitsprozess, sondern hat oft auch – neben dem fachlichen Aspekt – eine soziale Funktion. Durch die gemeinsame Vertrautheit mit den jeweiligen Fachbegriffen und typischen Problemen ermöglicht sie ein angeregtes Gespräch auch unter Fremden.


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15.03.2019 um 06:31
Die Diskussion ging in diese Richtung, weil mancher User die grundlegenden Prinzipien unseres Justizsystems und Justizvollzugssystems nicht verstanden haben. Da ist es ganz gut, wenn die Fachleute Aufklärungsarbeit leisten.
Wir haben herausgearbeitet, dass ein Geständnis vom verurteilen Mörder BT zum jetzigen Zeitpunkt keine Vorteile für ihn bringen würde.


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15.03.2019 um 06:53
@Jamegumb:

Gut herausgearbeitet und nachvollziehbar erklärt wurde mMn. hier auch, dass die Sache mit dem angeblich unmoralischen Angebot inklusive Zusage zum geringeren Strafmaß falsch dargestellt wurde. Es kann sich höchstens um eine normale Aufklärung über die Vorteile eines Geständnisses gehandelt haben.

Schlussfolgerungen über Schuld oder Unschuld sind aus der Verweigerung eines Geständnisses nicht möglich.


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15.03.2019 um 07:22
Zitat von Seps13Seps13 schrieb:Schlussfolgerungen über Schuld oder Unschuld sind aus der Verweigerung eines Geständnisses nicht möglich.
So ist es. Entscheidet man sich für das Schweigen, darf man sich aber auch nicht wundern, wenn das Gericht bei der Gesamtschau der Indizien zu dem Schluss kommt, dass Mord vorlag, obwohl es möglicherweise doch Totschlag war. Ich denke, nichts anderes hat Oberstaatsanwalt K. ausdrücken wollen. Wenngleich ich hier keinen Totschlag erkennen kann. Auch nicht, nach den „sensationellen“ neuen Erkenntnissen des Profilers und seiner Entourage.


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15.03.2019 um 08:37
Es kann ja auch nicht schaden, wenn hier richtiggestellt wurde, dass es gesetzlich nicht verboten ist, einen Antrag auf Wiederaufnahme eines Verfahrens zu veröffentlichen. Wenn man es nicht tut, will man es aus bestimmten Gründen nicht, aber man darf es.


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Mordfall Charlotte Böhringer

15.03.2019 um 08:50
Zitat von AndanteAndante schrieb:Es kann ja auch nicht schaden, wenn hier richtiggestellt wurde, dass es gesetzlich nicht verboten ist, einen Antrag auf Wiederaufnahme eines Verfahrens zu veröffentlichen. Wenn man es nicht tut, will man es aus bestimmten Gründen nicht, aber man darf es.
Wie man hier sehen kann:


Darsow Untersttzer.

Quelle
https://www.doppelmord-babenhausen.de/Aktuelles.htm (Archiv-Version vom 09.12.2019)

Zeitgleich mit dem Wiederaufnahmeantrag vom 11.05.18 wurden alle Dokumente im Babenhausener Fall von Strate auf dessen Homepage veröffentlicht.

Das hier ist also eine Falschdarstellung (warum auch immer):


Toth Untersttzer.
Quelle:
https://www.probence.de/


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15.03.2019 um 09:02
@Seps13
Die Gesetzeslage ändert sich dahingehend häufig. Daher könnte es aus datenrechtlichen Gründen schon stimmen. Aber vielleicht weiß da jemand Genaueres.


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15.03.2019 um 09:06
Zitat von Venice2009Venice2009 schrieb:Die Gesetzeslage ändert sich dahingehend häufig.
Wann hat sich dahingehend die Gesetzeslage das letzte Mal geändert?


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Mordfall Charlotte Böhringer

15.03.2019 um 09:30
Vielleicht darf Rechtsanwalt Strate veröffentlichen, die Bürgerinitiative aber nicht bevor er es getan hat.

In dem Text der BI steht: "dürfen momentan hier nicht nicht veröffentlicht werden", also "momentan" und "hier" nicht.

Mich würde interessieren, ob es jetzt für die Anwälte Einblick in die Akten des Falles Herrmann gibt, sofern dieser Einblicksrecht nicht schon vorher bestand. Vielleicht möchte dazu einer der Experten hier etwas sagen.


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15.03.2019 um 09:30
Strate begründet es auch, warum ein Wiederaufnahmeantrag veröffentlicht werden kann, solange er noch nicht positiv beschieden und das Verfahren noch nicht wieder aufgenommen ist:

Von verschiedener Seite bin ich darauf angesprochen worden, ob die Veröffentlichung von Dokumenten im Zusammenhang mit der für Gustl Mollath gestellten Strafanzeige und dem durch die Verteidigung sowie die Staatsanwaltschaft Regensburg angestrebten Wiederauf- nahmeverfahren nicht strafbar sein könne. Diese Frage stellt sich angesichts des § 353d des Strafgesetzbuches, in dessen Nr. 3 es wörtlich heißt:
Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1. (...)
2. (...)
3. die Anklageschrift oder andere amtliche Schriftstücke eines Strafverfah-
rens, eines Bußgeldverfahrens oder eines Disziplinarverfahrens, ganz oder in wesentlichen Teilen, im Wortlaut öffentlich mitteilt, bevor sie in öffentlicher Hauptverhandlung erörtert worden sind oder das Verfahren abgeschlossen worden ist.“
Diese Frage ist im Zusammenhang mit der Veröffentlichung der beiden Wiederaufnahmeanträge wie folgt zu beantworten:

Grundsätzlich ist mit dem Begriff „eines Strafverfahrens“ auch ein strafrechtliches Wiederaufnahmeverfahren gemeint (Vormbaum in Leipziger Kommentar, StGB, 12. Aufl., Rdnr. 41 zu § 353d). Das gilt aber nicht für jedes Verfahrensstadium. Zur Zeit befindet sich das Wiederaufnahmeverfahren noch in dem Stadium des sog. Aditionsverfahrens, das heißt, die Antragsteller bemühen sich um die Zulassung ihres Wiederaufnahmevorbringens, also die gerichtliche Anerkennung der Zulässigkeit ihres Antrages.....



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15.03.2019 um 09:46
Zitat von LichtenbergLichtenberg schrieb:Wann hat sich dahingehend die Gesetzeslage das letzte Mal geändert?
Datenschutzverordnung? Z.b. am 28.5.18 https://recruiting.xing.com/blog/detail/dsgvo?rac=sem6c3b2241&gclid=CjwKCAjwmq3kBRB_EiwAJkNDp8tGaibKL3KpyPoOpgX0uMkrn85W_C0f_3XsMg7f5jgu0QCOXCXOURoCpm0QAvD_BwE


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15.03.2019 um 09:57
Zitat von Venice2009Venice2009 schrieb:Die Gesetzeslage ändert sich dahingehend häufig. Daher könnte es aus datenrechtlichen Gründen schon stimmen. Aber vielleicht weiß da jemand Genaueres

Okay, dein Hinweis war gut. Es gab zwar keine Gesetzesänderung, aber Strates Vorgehen könnte tatsächlich unter § 353d Nr. 3 fallen.
Zitat von AndanteAndante schrieb:Strate begründet es auch, warum ein Wiederaufnahmeantrag veröffentlicht werden kann, solange er noch nicht positiv beschieden und das Verfahren noch nicht wieder aufgenommen ist:
Wenn dann aber die Wiederaufnahme angeordnet wird, wäre die Veröffentlichung sozusagen im Nachhinein wieder rückgängig zu machen, was nicht geht. Also doch ein Zweifelsfall?

Hintergrund der Vorschrift:
§ 353d Nr. 3 StGB verfolgt nach einhelliger Auffassung eine doppelte Schutzrichtung.
1. Er soll verhindern, dass Verfahrensbeteiligte, insbesondere Laienrichter und Zeugen, durch die vorzeitige Veröffentlichung amtlicher Schriftstücke in ihrer Unbefangenheit beeinträchtigt werden.

2. Daneben sind als Schutzgut die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen und - hinsichtlich des Angeklagten - die Aufrechterhaltung der Unschuldsvermutung zu beachten.

Nun würde die Veröffentlichung von Dokumenten in einem Wiederaufnahmeverfahren ja gerade im Sinne des Verurteilten und der Vermutung bzw. Beteuerung seiner Unschuld geschehen, aber Punkt 1 steht weiter im Raum. Interessanterweise auch dann, wenn bereits umfangreiche Pressemitteilungen stattfanden, denn: "Wiedergaben in indirekter Rede sind vom Tatbestand ausgenommen."

https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2014/bvg14-061.html

Es ist also doch was dran an der Behauptung, dass die Veröffentlichung kritisch ist. Schade. Ich persönlich lese dann doch lieber ein Urteil, die Anklageschrift oder den Wiederaufnahmeantrag, um mir ein Bild zu machen. Die verkürzte und tendenziöse Darstellung in den Medien gibt da m.E. nicht so viel her.


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Mordfall Charlotte Böhringer

15.03.2019 um 10:05
@Seps13
schade finde ich, dass sofort gegen ihn agiert wird. So als ob es keine anderen Möglichkeiten als Vertuschung o. ä. geben könnte. Hat sich doch herausgestellt, dass es nichts in der Art ist. Ich finde, dass man hier schon recht festgefahren ist...


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Mordfall Charlotte Böhringer

15.03.2019 um 10:09
Frage an die Juristen: Jetzt heißt es in der Vorschrift des § 353 StGB [...] oder andere amtliche Schriftstücke [...] . Ist ein Wiederaufnahmeantrag denn ein amtliches Schriftstück? Und falls ja, ab wann?


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Mordfall Charlotte Böhringer

15.03.2019 um 10:09
Zum Agieren sind wir doch mit dem Schreiben von Beiträgen hier gar nicht in der Lage. Macht ja keiner ne Demo oder so. Wir gucken uns das an, was veröffentlicht wird und unterhalten uns drüber. Dabei kann man seine Meinung bilden, vertreten oder ändern. Mehr sehe ich hier nicht.


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Mordfall Charlotte Böhringer

15.03.2019 um 10:11
@Seps13
In einer Diskussion ist man eigentlich offen für neue Erkenntnisse. Ich muss nicht unbedingt an etwas festhalten, wenn ich merke, daß es falsch ist.
Hier wird Bence aber grundsätzlich alles negativ ausgelegt. Selbst Dinge, wofür er nun wirklich nichts kann.


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