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Mordfall Charlotte Böhringer

28.466 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, München, 2006 ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Mordfall Charlotte Böhringer

Mordfall Charlotte Böhringer

15.03.2019 um 10:30
Zitat von abberlineFabberlineF schrieb:Ist ein Wiederaufnahmeantrag denn ein amtliches Schriftstück? Und falls ja, ab wann?
Ein amtliches Schriftstück ist mW. hier ein Schriftsatz, der bei Gericht eingereicht wird und zu den Akten gelangt.
Es wäre möglich, dass es erst bei Anordnung der Wiederaufnahme unter § 353d fällt, dazu führt das LG Hamburg allerdings Folgendes aus:

Der Beschluss des Amtsgerichts vom 27. Juni 2013 veranlasst die Kammer lediglich zu der Anmerkung, dass der Begriff des "Strafverfahrens" in § 353d Nr. 3 StGB nach hiesigem Verständnis weiter zu verstehen ist als die "Verhandlung vor Gericht.

https://openjur.de/u/645566.html

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15.03.2019 um 10:32
Und auch der Umgang hier mit den Anwälten Bence Toths lässt meiner Ansicht nach oft zu wünschen übrig. Heute morgen gerade wieder, als von Entourage die Rede war.
Zitat von JamegumbJamegumb schrieb:So ist es. Entscheidet man sich für das Schweigen, darf man sich aber auch nicht wundern, wenn das Gericht bei der Gesamtschau der Indizien zu dem Schluss kommt, dass Mord vorlag, obwohl es möglicherweise doch Totschlag war. Ich denke, nichts anderes hat Oberstaatsanwalt K. ausdrücken wollen. Wenngleich ich hier keinen Totschlag erkennen kann. Auch nicht, nach den „sensationellen“ neuen Erkenntnissen des Profilers und seiner Entourage.


Die Verwendung dieses Begriffes unterstellt oder deutet zumindest an oder soll vermuten lassen, dass alle unter einer Decke stecken, um es einmal ganz naiv auszudrücken, da kann soviel fabuliert werden wie will, diese Absicht ist meiner Ansicht nach klar zu erkennen und so etwas ist nicht in Ordnung. So wird versucht subtil Meinungsmache zu betreiben.


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15.03.2019 um 10:33
Zitat von Seps13Seps13 schrieb:Hintergrund der Vorschrift:
§ 353d Nr. 3 StGB verfolgt nach einhelliger Auffassung eine doppelte Schutzrichtung.
1. Er soll verhindern, dass Verfahrensbeteiligte, insbesondere Laienrichter und Zeugen, durch die vorzeitige Veröffentlichung amtlicher Schriftstücke in ihrer Unbefangenheit beeinträchtigt werden.

2. Daneben sind als Schutzgut die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen und - hinsichtlich des Angeklagten - die Aufrechterhaltung der Unschuldsvermutung zu beachten.
Zunächst mal vielen Dank, dass Du die Hintergründe der Vorschrift ermittelt hast.

Wenn die genannten Vorschrift auch verhindern soll, dass Verfahrensbeteiligte in ihrer Unbefangenheit beeinträchtigt werden, dann ist diese Gefahr bei der Veröffentlichung eines WAA gegeben. Wenn einem solchen Antrag stattgegeben wird, dann ist die Folge eine neue öffentliche Verhandlung und damit letztlich auch die Möglichkeit der Beeinträchtigung von Verfahrensbeteiligten.


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15.03.2019 um 10:45
Zitat von meerminmeermin schrieb:diese Absicht ist meiner Ansicht nach klar zu erkennen und so etwas ist nicht in Ordnung. So wird versucht subtil Meinungsmache zu betreiben.
ja leider. Jeder der sich für ihn einsetzt, macht es nur aus Profitgier, so einfach ist das.


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15.03.2019 um 10:49
Zitat von Seps13Seps13 schrieb:Es ist also doch was dran an der Behauptung, dass die Veröffentlichung kritisch ist.
Das sehe ich anders. Die Norm erstreckt sich vorrangig auf Dokumente, die (Justiz-)Behörden hervorgebracht haben, wie Haftbefehle, Anklageschriften usw.). Der Wiederaufnahmeantrag von Dr. Strate ist jedoch kein amtliches Dokument, so lange es sich um ein Dublikat/Kopie/Abschrift handelt, das der RA für sich angefertigt und ggf. veröffentlicht hat. Amtliches Dokument ist der Wiederaufnahmeantrag in der Form, wie er bei Gericht eingegangen und dort vereinnahmt worden ist (Eingangsstempel und Bestandteil der WAV-Akte). Erst dann handelt es sich um ein amtliches Dokument.

Da das Dublikat aber davor angefertigt worden ist, wird es auch nicht ex post zu einem amtlichen Dokument. Da Adressat der Vorschrift die Justiz (ggf. auch andere Verfahrensbeteiligte) ist, leuchtet das auch ein. Eigene Dokumente darf ich als RA veröffentlichen.
Zitat von AndanteAndante schrieb:Also entschuldige mal: Es sollte einen Leser schon sehr interessieren, ob jemand unschuldig im Gefängnis, also in Strafhaft wegen einer Mordverurteilung war oder ob er in die Psychiatrie eingewiesen wurde, weil er Kinder missbraucht hat.
Die Auffassung "eingesperrt ist eingesperrt" ist hier ja nicht unzutreffend: Wäre Ulvi nicht in die Psychiatrie eingewiesen worden, wäre er als verurteilter Mörder in Strafhaft gekommen. Und: Wäre er kein verurteilter Mörder gewesen, wäre seine Gefährlichkeit wohl anders eingeschätzt worden (hoffe ich). Schließlich kam er nach seinem Freispruch - der sich nicht auf die Missbrauchstaten erstreckte - auf freien Fuß. Obwohl der Verdacht, er könnte an der Tötung von Peggy doch beteiligt gewesen sein, nicht ausgeräumt wurde.

Deshalb macht das für 90% der Leute ohne Jura-Diplom keinen großen Unterschied - und für mich auch nicht, wenn es um die Frage geht, ob die Ermittlungen der Soko II und die Verurteilung 2004 richtig oder falsch waren.


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Mordfall Charlotte Böhringer

15.03.2019 um 11:02
@monstra
ein WAA umfasst auch Gutachten. Diese darf man nicht ohne Weiteres einfach so veröffentlichen https://www.bdsf.de/infothek/gesetze/gericht-entscheidet-ueber-urheberrecht-von-fotos-in-gutachten


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15.03.2019 um 11:06
@Venice2009

Vielleicht unterlässt man die Veröffentlichung des Schriftverkehrs einfach, um den Erfolg des Antrages nicht zu gefährden und/oder sich diesbezüglich angreifbar zu machen.

Unterm Strich geht es niemanden etwas an was dort geschrieben steht. Jeder den es nicht betrifft sollte froh sein nicht in einer Situation der Familie Toth zu stecken.


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15.03.2019 um 11:13
@Ma_Ve
Dann könnten die doch auch ganz für sich behalten, dass es den Antrag überhaupt gibt. Auf auf den Auftritt bei Spiegel und RTL und Frontal 21 wollte man natürlich auch nicht verzichten. Ist ja ausnahmsweise sogar kostenlos. Anders, als das Konzert, wo kostenlose T-Shirts und Buttons verteilt wurden.


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15.03.2019 um 11:15
Zitat von Ma_VeMa_Ve schrieb:Unterm Strich geht es niemanden etwas an was dort geschrieben steht. Jeder
Sehe ich genauso. Wir wissen den Grund einfach nicht.
Es muss aber zwangsläufig keine Verschleierungstaktik dahinterstecken.


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15.03.2019 um 11:16
Zitat von Venice2009Venice2009 schrieb:ein WAA umfasst auch Gutachten. Diese darf man nicht ohne Weiteres einfach so veröffentlichen
Das betrifft aber dann urheberrechtliche Fragen, nicht die Frage der Strafbarkeit der Veröffentlichung von amtlichen Dokumenten. Der Vertrag mit einem Gutachter enthält gemeinhin Klauseln, die die Verwertungsrechte regeln. Dafür lässt sich der Gutachter bezahlen.


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15.03.2019 um 11:19
@monstra
Es ging ja generell um die Frage, ob es gestattet ist, Dokumente, Gutachten etc. zu veröffentlichen. Bisher hat Strate es zumindest so gehandhabt.


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15.03.2019 um 11:30
bisher ging ich immer davon aus, dass ein Verbrechen, wessen man schuldig gesprochen wird, nachgewiesen werden muss. Bence hat von seinem Recht zu schweigen Gebrauch gemacht und wurde deshalb wegen Mordes verurteilt. Möglich wäre auch ein Totschlag gewesen. Da er aber zu der Sache schwieg, wurde er härter bestraft? Wie darf man das verstehen? Es gibt also das Recht zu Schweigen und wenn man davon Gebrauch macht, wir es einem nachteilig ausgelegt? Die Richter hätten auch von Totschlag ausgehen können.


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15.03.2019 um 12:11
@Venice2009: genau getroffen und gut formuliert!

jetzt wird´s richtig spannend! Konsturierte Schuld versus gefühlte Unschuld.
Ein WAV könnte auch klären, wer " Recht" hat , die beruflich das Recht sprechen, oder die Laien, die "nur" gefühlsmäßig entscheiden können was Recht oder was Unrecht ist.


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15.03.2019 um 12:15
Zitat von monstramonstra schrieb:Wäre Ulvi nicht in die Psychiatrie eingewiesen worden, wäre er als verurteilter Mörder in Strafhaft gekommen. Und: Wäre er kein verurteilter Mörder gewesen, wäre seine Gefährlichkeit wohl anders eingeschätzt worden (hoffe ich). Schließlich kam er nach seinem Freispruch - der sich nicht auf die Missbrauchstaten erstreckte - auf freien Fuß. Obwohl der Verdacht, er könnte an der Tötung von Peggy doch beteiligt gewesen sein, nicht ausgeräumt wurde.
Dennoch wurde er nach dem Freispruch erst mal noch als gefährlich eingestuft und die Freilassung erfolgte erst ein halbes Jahr später. Wobei das mit der Freilassung so eine Sache ist. Er durfte nicht zurück nach Hause, sondern ist in einer betreuten Wohneinrichtung untergebracht, wo er in seiner Bewegungsfreiheit eingeschränkt ist und er steht unter Bewährung.


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15.03.2019 um 12:28
Zitat von JamegumbJamegumb schrieb:Dann könnten die doch auch ganz für sich behalten, dass es den Antrag überhaupt gibt. Auf auf den Auftritt bei Spiegel und RTL und Frontal 21 wollte man natürlich auch nicht verzichten. Ist ja ausnahmsweise sogar kostenlos. Anders, als das Konzert, wo kostenlose T-Shirts und Buttons verteilt wurden.
Von mir aus hätte man es tatsächlich für sich behalten können und Rtl und das ZDF rauslassen können. Andererseits möchte die Öffentlichkeit informiert sein!

Die aktuellen Fälle aus Berlin und Lügde zeigen sehr deutlich was es alles gibt.

Selbstverständlich ist das auf diesen Fall nicht übertragbar.


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15.03.2019 um 12:33
Zitat von Venice2009Venice2009 schrieb:Bence hat von seinem Recht zu schweigen Gebrauch gemacht und wurde deshalb wegen Mordes verurteilt.
Man möchte meinen, dass so ein Unsinn für sich selbst spricht und nicht weiter kommentiert werden muss.

Und wie man sich täuschen kann:
Zitat von RosenmontagRosenmontag schrieb:genau getroffen und gut formuliert!
Oben weiter wurde darüber nachgedacht, dass Richter ihre Urteile in den öffentlichen Medien erklären.

Der von mir zitierte Gedankenaustausch belegt: Es hätte nicht im Ansatz einen Sinn.


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15.03.2019 um 12:39
@Lichtenberg
Welches Mordmerkmal ist denn bewiesen worden?


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15.03.2019 um 12:53
Für mich z.b. spricht die Tat eher für eine Tat im Affekt, nach einem möglichen, vorausgegangenem Streitgespräch.


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15.03.2019 um 12:55
Zitat von Venice2009Venice2009 schrieb:bisher ging ich immer davon aus, dass ein Verbrechen, wessen man schuldig gesprochen wird, nachgewiesen werden muss. Bence hat von seinem Recht zu schweigen Gebrauch gemacht und wurde deshalb wegen Mordes verurteilt. Möglich wäre auch ein Totschlag gewesen. Da er aber zu der Sache schwieg, wurde er härter bestraft? Wie darf man das verstehen? Es gibt also das Recht zu Schweigen und wenn man davon Gebrauch macht, wir es einem nachteilig ausgelegt? Die Richter hätten auch von Totschlag ausgehen können.
Nein. Das wäre ein Fehlschluss. Ob Mord oder Totschlag vorliegt, bestimmt sich nach den Mordmerkmalen, nicht nach dem Geständnis. Hätte BT ausgesagt, hätte er vielleicht Angaben gemacht, die es erlaubt hätten, das Geschehen als Totschlag zu sehen. Dem Motiv und dem konkreten Tatablauf kommt dabei entscheidende Bedeutung zu.

1. Weil er nicht aussagte, konnten die Indizien für Mord (Heimtücke und Habgier) nicht ausgeräumt werden und erschienen dem Gericht (gerade wegen des angenommenen Motivs) im Ergebnis als gegeben.

2. Hätte BT aber ausgesagt, er habe seine Tante erschlagen, weil er sie beerben wollte, hätte ihm ein Geständnis nichts genützt, weil es bei Mord nur eine zwingende lebenslange Freiheitsstrafe gibt.

3. Hätte BT ausgesagt, seine Tante habe ihn an jenem Abend immer wieder als "nichtnutzigen Blutsauger" beschimpft und er habe in einer urplötzlichen Aufwallung von Scham und Enttäuschung mit seinem Regenschirm zugeschlagen, dann hätte ihm das helfen können. Wenn die objektiven Tatortspuren diese Schilderung auch verifiziert und nicht als bloße Schutzbehauptung widerlegt hätten.

4. Und hätte alles auf Totschlag hingedeutet (weil es keine Anhaltspunkte für Mordmerkmale gegeben hätte) und BT hätte geschwiegen, wäre er ebenfalls nur wegen Totschlag verurteilt worden. Ein Geständnis hätte sich strafmildernd ausgewirkt.


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Mordfall Charlotte Böhringer

15.03.2019 um 13:00
Zitat von Venice2009Venice2009 schrieb:Welches Mordmerkmal ist denn bewiesen worden?
Ehrlich jetzt?
Zitat von Venice2009Venice2009 schrieb:Für mich z.b. spricht die Tat eher für eine Tat im Affekt
Die berühmt berüchtigte Affekttat.

Kannst Du mir einen groben Überblick darüber verschaffen, was eine Tat im Affekt ist? Falls ja: Übertrage Deine Definition auf den Fall B.T. und erkläre sodann, warum Du glaubst mehr zu wissen, als das Tatsachengericht.


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