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Mordfall Charlotte Böhringer

28.466 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, München, 2006 ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Mordfall Charlotte Böhringer

Mordfall Charlotte Böhringer

12.05.2019 um 15:50
Zitat von AndanteAndante schrieb:Max. Hätte sie das für 4 Jahre tun müssen, da für nicht vorsätzlich einbehaltene Beiträge eine Verjährungsfrist von 4 Jahren gilt. Für vorsätzlich hinterzogene Beiträge gilt allerdings eine Verjährungsfrist von 30 Jahren. Hier hätte aber kein vorsätzliche Einbehaltung vorgelegen.
Da hast du natürlich recht, die "allg." Verjährungsfrist nach BGB beträgt drei Kalenderjahre. (also bis 4 Jahr - 1 Tag). Es bleibt aber dabei, dass der AG, für die Feststellung zur Abgabe SV-Beiträge, verantwortlich ist. Kurzum: CB bzw. ihr Beauftragter - hier zB der StB - hätten prüfen müssen. § 28 a (1) 1 / 5. SGB 4
(1) Der Arbeitgeber oder ein anderer Meldepflichtiger hat der Einzugsstelle für jeden in der Kranken-, Pflege-, Rentenversicherung oder nach dem Recht der Arbeitsförderung kraft Gesetzes Versicherten
1.
bei Beginn der versicherungspflichtigen Beschäftigung,
[…]
5.
bei Änderungen in der Beitragspflicht,
[…]
Meine Überlegung dahingehend, war aber nicht, welche Strafen bzw. ob Vorsatz geltend gemacht werden können, sondern die Rolle des StB von CB. Der StB hätte handeln müssen, wenn das Arbeitsverhältnis nicht geklärt war. Vielleicht hat er das. Frau Böhringer darauf angesprochen und sie danach BT. Vielleicht im Flur.

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Mordfall Charlotte Böhringer

12.05.2019 um 15:59
Zitat von jadajada schrieb:Meine Überlegung dahingehend, war aber nicht, welche Strafen bzw. ob Vorsatz geltend gemacht werden können, sondern die Rolle des StB von CB. Der StB hätte handeln müssen, wenn das Arbeitsverhältnis nicht geklärt war.
Ich weiß nicht, wohin das jetzt führen soll. CB bzw. der Steuerberater gingen doch wohl davon aus, dass BT die Wahrheit gesagt hatte, als er angab, Referendar zu sein. Entsprechend werden sie SV-rechtlich gehandelt haben, waren also gutgläubig.

Und nun? Was folgt daraus für den Mord bzw. das Motiv?


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Mordfall Charlotte Böhringer

12.05.2019 um 16:00
Bence Toth scheint unterschiedliche Informationen hinsichtlich seines Jurastudiums verbreitet zu haben.


das zumindest muss man annehmen, wenn man die Zeugenaussagen dazu vergleicht:

Laut dem Zeugen R. , ich nehme an, es handelt sich hierbei um den Geschäftsführer R. war es folgendermassen:
Noch etwa Anfang Mai 2006 liess C.B. über den Zeugen R. beim Angeklagten nach dem Stand seiner juristischen Ausbildung nachfragen. Dieser erhielt vom Angeklagten die Auskunft, er sei bei der Justiz – Staatsanwaltschaft oder Gericht – tätig, mache im Juli 2006 sein Zweites Staatsexamen und sei dann mit seiner Berufsausbildung fertig. Diese Informationen gab R. an das Opfer weiter.
Der Steuerberater von Frau Böhringer hingegen äusserte sich folgendermaßen:
„Der Zeuge B. der Steuerberater des Opfers, führte in der Hauptverhandlung aus, im Hinblick auf die sozialversicherungsrechtliche Eingruppierung des Angeklagten sei von Bedeutung gewesen, ob der Angeklagte noch studiere oder nicht. Bei einem Gespräch über den Status des Angeklagten habe das Opfer geäussert, der Angeklagte habe das Studium ‚beendet, abgebrochen oder nicht fortgeführt‘. Was das Opfer nun genau gesagt habe, könne er nicht mehr sagen. Die Angaben des Steuerberaters des Opfers in diesem Zusammenhang führen zu keiner Sachverhaltsklärung, weil sie mehrdeutig sind. Die Ausdrücke ‚abgebrochen‘ oder ‚nicht – fortgeführt‘ lassen den Schluss zu, dass kein erstes Examen gemacht wurde. Der Ausdruck ‚beendet‘ lässt wiederum den Schluss zu, das Studium sei erfolgreich mit dem ersten Staatsexamen abgeschossen worden.“
(UA E 4d i, S. 64 – Unterstreichung durch Verfasser)

Auf Vorhalt dieser Passage aus dem Strafurteil hatte sich der Zeuge B. im Zivilverfahren über die Interpretation seiner Angaben – ‚Beendigung‘ auszulegen im Sinne eines erfolgreichen Abschlusses – in der mündlichen (S. 25) Hauptverhandlung vor dem Schwurgericht äusserst verwundert gezeigt. Im Protokoll der 4. Zivilkammer findet sich hierzu die bereits oben zitierte, durchaus bemerkenswerte Erklärung des Zeugen:
„Frau Böhringer hätte sich ganz bestimmt nicht geärgert, wenn ihr Neffe das Studium erfolgreich abgeschlossen hätte, ganz im Gegenteil, dann hätte sie sich gefreut, das war ja ihr Ziel. Ich wundere mich, dass ich im Strafurteil so interpretiert worden bin. Das höre ich zum ersten Mal.“
Hier wiegt meiner Ansicht nach vor allem der letzte Absatz schwer. Deutlich herauszuhören, meiner Ansicht nach, dass Frau Böhringer bei ihrer Aussage gegenüber diesem Zeugen verärgert gewesen sein muss. Und es stellt sich die Frage, ob sie Grund zum Verärgertsein gehabt hätte, wenn Bence erfolgreich in den Beamtendienst gewechselt wäre. Hier geht es um die Frage, ob Frau Böhringer über den Studienabbruch informiert war und es geht um die Frage, wer sie darüber informiert haben könnte. Bence Toth sagte aus, er selber habe mit der Tante darüber geredet. Wenn man annimmt, dass das nicht stimmt, dann stellt sich die Frage, wer dann sie informiert haben könnte? Im Betrieb und gegenüber Freunden und Familie hatte Bence Toth , glaubt man den Zeugenaussagen aus diesen Kreisen, sein Studienversagen verheimlicht.

So einfach wie einige es sich hier gerne machen, ist die Lage an diesem konkreten Punkt also keinesfalls, Vieles erweist sich auch hier wieder einmal als Interpretationssache, die einen glauben so, die anderen so und die vorhandenern Zeugenaussagen belegen sowohl das Eine als auch das Andere.


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Mordfall Charlotte Böhringer

12.05.2019 um 16:14
@meermin

Du zitierst zunächst das Urteil, was dieses in Bezug auf die Aussage des Zeugen R wiedergibt.

Dann zitierst du aber gar nicht mehr aus dem Urteil, sondern wie so oft den Verteidiger (vermutlich was dieser in den WA-Antrag geschrieben hat) und wie dieser Aussagen des Zeugen B in der Hauptverhandlung und im Zivilverfahren interpretiert. Und dass der Verteidiger natürlich alles im Sinne seines Mandanten interpretiert, hatten wir ja schon erörtert. Ob der Verteidiger in diesem Sinne im WA-Antrag objektiv richtig wiedergibt, was der Zeuge B so alles gesagt hat, darf man bezweifeln.

Es wäre übrigens schön, wenn du bei Zitaten jedes Mal deutlich machst, woher diese genau stammen, also nicht nur wiki, sondern Urteil oder WA-Antrag. Sonst könnte leicht der Eindruck entstehen, im Urteil stünde das, was im WA-Antrag steht und umgekehrt.


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12.05.2019 um 16:15
Zitat von AndanteAndante schrieb:Ich weiß nicht, wohin das jetzt führen soll. CB bzw. der Steuerberater gingen doch wohl davon aus, dass BT die Wahrheit gesagt hatte, als er angab, Referendar zu sein. Entsprechend werden sie SV-rechtlich gehandelt haben, waren also gutgläubig.
Gutgläubig reicht aber nicht für einen AG bzw. den Meldeberechtigten von AG. Die Meldepflicht zur SV obliegt dem AG.
Zitat von AndanteAndante schrieb:Und nun? Was folgt daraus für den Mord bzw. das Motiv?
Für mich die Annahme, dass CB vom Studienabbruch wusste und sie BT hätte nachmelden müssen. Da der Abbruch von BT schon lange her war, hat sich der Verantwortliche für die Lohnbuchhaltung nicht "mit Ruhm bekleckert". (Hier überlasse ich es der Fantasie, warum der StB ausgesagt hat, wie er hat.)

M.M.n ist dieser Konflikt im Flur vom Opfer CB eskaliert.


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12.05.2019 um 16:21
Zitat von AndanteAndante schrieb:Dann zitierst du aber gar nicht mehr aus dem Urteil, sondern wie so oft den Verteidiger (vermutlich was dieser in den WA-Antrag geschrieben hat) und wie dieser Aussagen des Zeugen B in der Hauptverhandlung und im Zivilverfahren interpretiert. Und dass der Verteidiger natürlich alles im Sinne seines Mandanten interpretiert, hatten wir ja schon erörtert. Ob der Verteidiger in diesem Sinne im WA-Antrag objektiv richtig wiedergibt, was der Zeuge B so alles gesagt hat, darf man bezweifeln.

Es wäre übrigens schön, wenn du bei Zitaten jedes Mal deutlich machst, woher diese genau stammen, also nicht nur wiki, sondern Urteil oder WA-Antrag. Sonst könnte leicht der Eindruck entstehen, im Urteil stünde das, was im WA-Antrag steht und umgekehrt.
GEnau so verhält es sich, Gericht und Verteidigung interpretieren bzw. bewerten die jeweiligen Zeugenaussagen unterschiedlich. Ich persönlich kann dabei eher den Argumenten der Verteidigung folgen. So stellt sich beispielsweise die Frage, wieso Frau Böhringer verärgert gewesen sein soll, als sie erfuhr, dass Bence sein Studium beendet hatte. Das kann eigentlich nur der Fall gewesen sein, wenn mit "Beendigung" ein Studienabbruch gemeint war, eine Beendigung im Sinne von Wechsel in den Beamtenstatus hätte meiner Ansicht nach zu keiner Verärgerung führen dürfen. Das sind kleine Nuancen, aber sie zeichnen ein Bild, das dem wiederspricht, was vom Gericht gedeutet und angenommen wurde.

Im Übrigen bleibt die Frage, ob Bence Toth denn nun noch in die studentische Krankenversicherung einzahlte oder nicht. Die erwähnten 100 Euro lassen die Vermutung zu. Das wäre ja auch bis zum Zeitpunkt der Exmatrikulation korrekt gewesen.


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12.05.2019 um 16:22
Zitat von meerminmeermin schrieb:die anderen so und die vorhandenern Zeugenaussagen belegen sowohl das Eine als auch das Andere.
Unsinn!
Der vom Angeklagten eingeräumte Umstand, dass er gegenüber seinem gesamten Umfeld der Wahrheit zuwider vorgab, das Erste Juristische Staatsexamen erfolgreich bestanden zu haben, wurde durch die übereinstimmenden und glaubhaften Angaben seiner Verwandte, seiner Verlobten, seiner Freund und seiner Arbeitskollegen aus der Parkgarage bestätigt.
Die Mitglieder des engsten Familienkreises, nämlich der Vater und der Bruder des Angeklagten, gaben glaubhaft an, die Familie habe bis zur Festnahme des Angeklagten gedacht, er habe weiterhin Jura gemacht und er sei im Referendariat. Das 2. Staatsexamen hätte, so wusste der Vater des Angeklagten zu berichten, im Juni 2006 stattfinden sollen.
(ii.)
Die Verlobte des Angeklagten, die Zeugin F.S. äusserte sich zu diesem Punkt nicht, sondern machte in dieser Hinsicht von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch. Jedoch berichtete die Zeugin T., eine gute Freundin von S. glaubhaft, die Verlobte des Angeklagten sei bis zur Festnahme davon ausgegangen, dass der Angeklagte kurz vor der Ablegung des Zweiten Staatsexamens stehe und nebenbei noch in einer Vermögensberatung arbeite.
Der Zeuge P. ein Freund des Angeklagten, bestätigte ebenfalls glaubhaft, dass nach seinem Kenntnisstand der Angeklagte unmittelbar vor Ablegung des 2. Staatsexamens gestanden habe und nebenbei bei einer Vermögensberatungsfirma gearbeitet habe. Der Zeug L. der beste Freund des Angeklagten, berichtete in der Hauptverhandlung glaubhaft, auch er habe vor der Festnahme nicht gewusst, dass der Angeklagte niemals zum 1. Examen angetreten sei.
Der Zeuge R., der Geschäftsführer der Parkgarage, berichtete diesbezüglich glaubhaft, der Angeklagte habe den Mitarbeitern der Firma ein Weisswurstessen spendiert. Grund hierfür sei das bestandene 1. Staatsexamen gewesen.
Quelle Urteil

Wo bitte belegen diese Aussagen denn, dass es hier einen Interpretationsspielraum gibt? Es ist wohl ziemlich eindeutig, was alle aussagen. Die einzige, die hier interpretiert - bist Du.


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12.05.2019 um 16:24
Zitat von InterestedInterested schrieb:Wo bitte belegen diese Aussagen denn, dass es hier einen Interpretationsspielraum gibt? Es ist wohl ziemlich eindeutig, was alle aussagen. Die einzige, die hier interpretiert - bist Du.
Zitat von meerminmeermin schrieb:Der Steuerberater von Frau Böhringer hingegen äusserte sich folgendermaßen:
„Der Zeuge B. der Steuerberater des Opfers, führte in der Hauptverhandlung aus, im Hinblick auf die sozialversicherungsrechtliche Eingruppierung des Angeklagten sei von Bedeutung gewesen, ob der Angeklagte noch studiere oder nicht. Bei einem Gespräch über den Status des Angeklagten habe das Opfer geäussert, der Angeklagte habe das Studium ‚beendet, abgebrochen oder nicht fortgeführt‘. Was das Opfer nun genau gesagt habe, könne er nicht mehr sagen. Die Angaben des Steuerberaters des Opfers in diesem Zusammenhang führen zu keiner Sachverhaltsklärung, weil sie mehrdeutig sind. Die Ausdrücke ‚abgebrochen‘ oder ‚nicht – fortgeführt‘ lassen den Schluss zu, dass kein erstes Examen gemacht wurde. Der Ausdruck ‚beendet‘ lässt wiederum den Schluss zu, das Studium sei erfolgreich mit dem ersten Staatsexamen abgeschossen worden.“
(UA E 4d i, S. 64 – Unterstreichung durch Verfasser)

Auf Vorhalt dieser Passage aus dem Strafurteil hatte sich der Zeuge B. im Zivilverfahren über die Interpretation seiner Angaben – ‚Beendigung‘ auszulegen im Sinne eines erfolgreichen Abschlusses – in der mündlichen (S. 25) Hauptverhandlung vor dem Schwurgericht äusserst verwundert gezeigt. Im Protokoll der 4. Zivilkammer findet sich hierzu die bereits oben zitierte, durchaus bemerkenswerte Erklärung des Zeugen:
„Frau Böhringer hätte sich ganz bestimmt nicht geärgert, wenn ihr Neffe das Studium erfolgreich abgeschlossen hätte, ganz im Gegenteil, dann hätte sie sich gefreut, das war ja ihr Ziel. Ich wundere mich, dass ich im Strafurteil so interpretiert worden bin. Das höre ich zum ersten Mal.“
Wie gesagt, interessant vor allem der letzte Absatz. Der lässt die Annahme zu, dass Frau Böhrigner sich über die Beendigung des Studiums geärgert hat. Und es stellt sich die Frage, wer es ihr steckte, wenn nicht Bence selber. Du hast hier sehr schön und richtig aufgeführt, wer alles nichts von der Studienlüge wusste und wer somit nicht als Informant in Frage kam.


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Mordfall Charlotte Böhringer

12.05.2019 um 16:30
Nein, das ist nicht interessant. Wie kann man nur alles aus dem Urteil so hartnäckig ignorieren? Vermutlich hast Du es bis heute nicht gelesen?

Und dann verlässt Du Dich auch noch auf die Aussage von Bence - ausschließlich auf seine, der nur seiner Tante - der und nur der das abgeschlossene Studium überhaupt wichtig war - über den Abbruch und die große Lüge informiert hätte - obwohl er bei seiner Zeugenaussage sogar noch den Ermittlern das Märchen auftischte. :shot: Und diese hat das einfach so hingenommen und genau darum wurde sie ja dann auch einfach totgeschlagen vom lieben Bence.

Langsam wird es müßig!


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12.05.2019 um 16:31
Zitat von meerminmeermin schrieb:. Der lässt die Annahme zu, dass Frau Böhrigner sich über die Beendigung des Studiums geärgert hat. Und es stellt sich die Frage, wer es ihr steckte, wenn nicht Bence selber.
Das spricht aber alles eher FÜR BT als Täter, als gegen ihn, das ist Ihnen aber schon klar, oder?

Wie gesagt, letzter Kontakt vor dem Mord war der Streit mit Schlüsselentzug. Da war also keineswegs alles so tutti, wie Sie das suggerieren möchten, Studium hin oder so. Oder, wie der Staatsanwalt sagt, die Gesamtschau ist wichtig.


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12.05.2019 um 16:45
Zitat von jadajada schrieb:Für mich die Annahme, dass CB vom Studienabbruch wusste und sie BT hätte nachmelden müssen.
Evtl. ist das der falsche Zeitbezug. Es gab einen Studienabbruch, von dem CB wusste. Der war aber schon Ende der 90er Jahre, als BT zwischendurch Theaterwissenschaften studierte.

Danach nahm er bekanntlich sein Jurastudium wieder auf und spiegelte dann vor, das 1. Staatsexamen bestanden zu haben, siehe die „Examensfeier“ in der Parkgarage. CB ging also jetzt definitiv NICHT von einem Studienabbruch aus, sondern vielmehr von einem erfolgreich abgeschlossenen Studium mit 1. Staatsexamen.

Es ging nun um den zweiten Teil der Volljuristenausbildung, nämlich das Referendariat. Und da gibt es keine Anzeichen dafür, dass CB vor ihrem Tod gewusst haben sollte, dass BT gar kein Referendariat angetreten hatte.


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12.05.2019 um 17:06
Zitat von AndanteAndante schrieb:Es ging nun um den zweiten Teil der Volljuristenausbildung, nämlich das Referendariat. Und da gibt es keine Anzeichen dafür, dass CB vor ihrem Tod gewusst haben sollte, dass BT gar kein Referendariat angetreten hatte.
Der StB hatte doch CB nach dem Status von BT gefragt. Der Verantwortliche für die Lohnbuchhaltung hätte prüfen müssen. Ebenso die Krankenkasse. Eine Studienbescheinigung von BT hat doch seit längerem gefehlt.

Mir ist es ein Rätsel, wie ein Exmatrikulation so untergehen konnte.


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12.05.2019 um 17:20
Zitat von jadajada schrieb:Der StB hatte doch CB nach dem Status von BT gefragt.
Wann hatte der StB denn genau gefragt?
Zitat von jadajada schrieb:Der Verantwortliche für die Lohnbuchhaltung hätte prüfen müssen.
Nein, BT hätte seiner Pflicht aus § 280 SGB IV nachkommen und wahre Angaben über seinen Status machen müssen, damit CB bzw. ihr StB überhaupt in die Lage versetzt worden währen, richtige Meldungen bei der Krankenkasse zu machen. Hellsehen konnten CB und StB nicht, was diesen Status betraf. Grundlos legt der Gesetzgeber einem Arbeitnehmer nämlich Auskunftspflichten über seinen Status nicht auf.
Zitat von jadajada schrieb:Ebenso die Krankenkasse.
Wie denn?
Zitat von jadajada schrieb:Eine Studienbescheinigung von BT hat doch seit längerem gefehlt.
Herrgott noch mal, er war ja angeblich fertig mit dem Studium und hatte angeblich das 1. Staatsexamen. Damit war er an der Uni nicht mehr immatrikuliert, es hätte einfach keine Studienbescheinigung mehr gegeben.

Er gab doch zuletzt an, Referendar zu sein, also Beamter auf Widerruf. Da ist man kein Student mehr, das hatten wir oben doch lang und breit.


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12.05.2019 um 17:27
Zitat von meerminmeermin schrieb:, offenbar aus dem WA-Antrag zitierend

Der Steuerberater von Frau Böhringer hingegen äusserte sich folgendermaßen:

„Der Zeuge B. der Steuerberater des Opfers, führte in der Hauptverhandlung aus, im Hinblick auf die sozialversicherungsrechtliche Eingruppierung des Angeklagten sei von Bedeutung gewesen, ob der Angeklagte noch studiere oder nicht. Bei einem Gespräch über den Status des Angeklagten habe das Opfer geäussert, der Angeklagte habe das Studium ‚beendet, abgebrochen oder nicht fortgeführt‘. Was das Opfer nun genau gesagt habe, könne er nicht mehr sagen.
Da haben wir es. Der StB kann sich nicht erinnern, was CB genau zu ihm gesagt hat. CB kann also genau das zum StB gesagt haben, was BT ihr wahrheitswidrig vorgespiegelt hat: Dass er sein Studium beendet habe. Und das hat er ja schließlich auch wirklich vorgespiegelt, siehe Examensfeier.


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12.05.2019 um 17:30
Zitat von AndanteAndante schrieb:Nein, BT hätte seiner Pflicht aus § 280 SGB IV nachkommen und wahre Angaben über seinen Status machen müssen, damit CB bzw. ihr StB überhaupt in die Lage versetzt worden währen, richtige Meldungen bei der Krankenkasse zu machen. Hellsehen konnten CB und StB nicht, was diesen Status betraf. Grundlos legt der Gesetzgeber einem Arbeitnehmer nämlich Auskunftspflichten über seinen Status nicht auf.
Die delegierte Anfrage über den Geschäftsführer legt nahe dass es um ein sehr emotionales Thema ging und dass sie etwas ahnte. Wenn es um eine rein informative Anfrage gegangen wäre, hätte sie Bence nämlich einfach direkt fragen können.

Ich schließe daraus dass sie Angst hatte vor der Antwort Bences, die in jedem Fall ein Schlag ins Gesicht gewesen wäre, egal ob er erneut gelogen oder die Wahrheit gesagt hätte. Und dass sie vor einer Konfrontation zurückschreckte die weitreichende Konsequenzen nach sich gezogen hätte. Das wäre jedenfalls völlig plausibel, denn egal wie cholerisch und unumgänglich die Frau war: Ihren Neffen hat sie von klein auf gehätschelt und viel in ihn investiert. Er war lange Zeit einer ihrer engsten Vertrauten und sie hat große Hoffnungen in ihn gesetzt. Da ist es völlig nachvollziehbar wenn man sich der grausamen Wahrheit dass sie über Jahre hinweg von ihm belogen, betrogen und (wahrscheinlich) beklaut wurde, nur in Trippelschritten annähern möchte.


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12.05.2019 um 17:39
Zitat von AndanteAndante schrieb:Wann hatte der StB denn genau gefragt?
Genau der Zeitpunkt interessiert mich auch. Ich hatte die Frage schon an @meermin gestellt.
Zitat von AndanteAndante schrieb:Wie denn?
Die Krankenkasse möchte Nachweise über den aktuellen Status. Besonders, wenn es sich um beitragsfreie bzw. beitragsreduzierte Mitglieder handelt.
Zitat von AndanteAndante schrieb:Herrgott noch mal, er war ja angeblich fertig mit dem Studium und hatte angeblich das 1. Staatsexamen. Damit war er an der Uni nicht mehr immatrikuliert, es hätte einfach keine Studienbescheinigung mehr gegeben.
"Herrgott" brauchst du doch nicht anzuführen. Wenn er nicht mehr als Student geführt wird, hätte er sozialversicherungspflichtig bei dem immaginären Finanzberater, oder bei CB geführt werden müssen. Oder bei der Agentur für Arbeit.

Da BT einen Arbeitsvertrag bei CB hatte, hätte sie prüfen müssen.


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12.05.2019 um 17:39
Zitat von falstafffalstaff schrieb:Die delegierte Anfrage über den Geschäftsführer legt nahe dass es um ein sehr emotionales Thema ging und dass sie etwas ahnte. Wenn es um eine rein informative Anfrage gegangen wäre, hätte sie Bence nämlich einfach direkt fragen können.

Ich schließe daraus dass sie Angst hatte vor der Antwort Bences, die in jedem Fall ein Schlag ins Gesicht gewesen wäre, egal ob er erneut gelogen oder die Wahrheit gesagt hätte.
Das ist wohl richtig. Sie ahnte etwas und hatte Angst vor der Wahrheit. Schließlich kann man als Referendar nicht noch ausgiebig im Parkhaus arbeiten, angeblich noch bei einem Finanzberater und gleichzeitig eine nicht einfache Referendarsausbildung absolvieren, wo man tagsüber beim Gericht sein muss, bei der StA, bei einer Verwaltungsbehörde, beim Anwalt. Da hat man schließlich jeden Tag Anwesenheitspflichten und kann nicht wegbleiben, wie es einem passt.

Vielleicht hat sie, nach Gesprächen mit Bekannten, die Kinder in Referendarausbildung haben, geahnt, dass an BTs Stories etwas nicht stimmt. Aber sie hatte vielleicht Angst vor der Wahrheit und mochte ihn selber nicht fragen und schickte deshalb den Geschäftsführer vor.


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12.05.2019 um 17:45
Zitat von AndanteAndante schrieb:Vielleicht hat sie, nach Gesprächen mit Bekannten, die Kinder in Referendarausbildung haben, geahnt, dass an BTs Stories etwas nicht stimmt. Aber sie hatte vielleicht Angst vor der Wahrheit und mochte ihn selber nicht fragen und schickte deshalb den Geschäftsführer vor.
Das Verhältnis dürfte zu dem Zeitpunkt der Anfrage auch schon deutlich eingetrübt gewesen sein, alleine wegen den Parkautomatendiebstählen. Gut möglich dass sie da längst angefangen hatte, das ganze Konstrukt in Frage zu stellen. Jedenfalls ging es ja ab diesem Moment rapide bergab mit den beiden, bis zur letzten großen Eskalation die mit dem Parkhausverbot endete.

Natürlich versuchen die Anhänger Bences das alles auf Biegen und Brechen wegzurelativieren, mit zum Teil bizarren Verrenkungen.


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Mordfall Charlotte Böhringer

12.05.2019 um 19:46
Zitat von falstafffalstaff schrieb:Das Verhältnis dürfte zu dem Zeitpunkt der Anfrage auch schon deutlich eingetrübt gewesen sein, alleine wegen den Parkautomatendiebstählen.
Wusste CB denn davon?
Zitat von falstafffalstaff schrieb:die Anhänger Bences
Hat er denn welche?
Zitat von falstafffalstaff schrieb:Die delegierte Anfrage über den Geschäftsführer legt nahe dass es um ein sehr emotionales Thema ging und dass sie etwas ahnte. Wenn es um eine rein informative Anfrage gegangen wäre, hätte sie Bence nämlich einfach direkt fragen können.
Aber das macht eine Chefin doch nicht. Trotzdem bin ich, was den zweiten Teil angeht, ganz Deiner Meinung. Dass CB einen Boten schickt und auf diese Weise Publikum organisiert, ist schon interessant.
Zitat von Mark_SmithMark_Smith schrieb:Deshalb lasse ich es nun. :-)
Ja, besser ist es. Du hast ganz offensichtlich noch nicht mal ansatzweise die Argumentationslinie verstanden.


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12.05.2019 um 19:54
Zitat von abberlineFabberlineF schrieb:Aber das macht eine Chefin doch nicht. Trotzdem bin ich, was den zweiten Teil angeht, ganz Deiner Meinung. Dass CB einen Boten schickt und auf diese Weise Publikum organisiert, ist schon interessant.
Für was soll sie deiner Meinung nach Publikum benötigt haben, in diesem Punkt?


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