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Oscar Pistorius, das Model, der Valentinstag und das war dann Notwehr

53.525 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Polizei, Unfall, Model ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Oscar Pistorius, das Model, der Valentinstag und das war dann Notwehr

26.06.2014 um 08:44
Guten Morgen @all!

@CosmicQueen
@Tussinelda
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:ja und vdM hat ja O.P. weinen gehört, nicht Reeva und das nach allen anderen sounds.....hat ihr Mann ihr doch noch gesagt, dass es O.P. war, hätte auch nicht Reeva sein können
Theoretisch könnte auch Merwes Mann sich getäuscht haben, was ich aber in diesem Fall nicht glaube. Ich denke Merwe hat sich deshalb getäuscht, weil sie zuvor eine Frauenstimme hat streiten hören und sie das Weinen dann automatisch dieser Frau zuschrieb.

Man kann die Tabelle jedoch jederzeit noch ergänzen oder korrigieren.
Das wäre sogar wünschenswert.
Mir persönlich fehlen darin u.a. auch die von Johnson gehörten Hilferufe von Reeva ( siehe mein vorvoriges Posting oben).

Eine neue Userin mag da etwas später noch ( die Bat Gun Kick Theorie ) von ihrer Seite beleuchten oder nicht. Mal abwarten:
I read your theory with interest since I am trying to create a graphic representation of the ear witnesses time-lines in the hope of making it easier to compare where they coincide, differ, overlap, etc. However, going by what I was under the impression were accepted times by both the State and Defence of security calls and the last volley of bangs, your theory appears to have serious flaws.

http://forums.digitalspy.co.uk/showpost.php?p=73361090&postcount=5582


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Oscar Pistorius, das Model, der Valentinstag und das war dann Notwehr

26.06.2014 um 13:28
In dem Fall spricht man auch davon das der Staat beweisen muss, aber angeblich ist das ja nun doch nicht so.
Es ist unbestritten, dass der Staat die Beweislast für den Nachweis eines Verbrechens, also auch eines Mordes, trägt. Ich schrieb bereits an anderer Stelle, dass die Staatsanwaltschaft somit die Voraussetzung des Mordtatbestands beweisen muss, also u.a. auch die Tötungsabsicht. Für eine Verurteilung wegen Mordes dürfen am Ende der Beweisaufnahme und –würdigung an der Schuld des Angeklagten keine vernünftigen Zweifel mehr bestehen.

Allerdings bietet die im Fall Pistorius gegebene Ausgangslage –im Grunde bereits, ohne dass die Staatsanwaltschaft noch weitere Indizien oder Beweise einbringt- genügend Ansatzpunkte, um den Mordvorwurf begründen zu können. In dieser Situation ist es daher in erster Linie an OP und seiner Verteidigung, Erklärungen zu liefern, um die notwendigen vernünftigen Zweifel an seiner Schuld begründen zu können. Vor allem die Verteidigung ist daher zunächst einmal unter Zugzwang, eine glaubhafte Version der Ereignisse zu präsentieren und zu begründen, warum nach ihrer Auffassung für die Tat ein Rechtfertigungs- oder Entschuldigungsgrund vorliegt, der den Mordvorwurf entkräftet. So hat z.B. im Falle der Berufung auf Putativnotwehr, der Angeklagte, das Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen darzulegen. Dafür, dass dies im südafrikanischen Recht ähnlich wie im deutschen Recht geregelt ist (nach dem derjenige, der sich auf die Notwehr beruft, die Voraussetzungen zu beweisen hat), sprechen die Formulierungen in einigen Medienberichten, die sich mit der putative self defence befassen und die ich z.T. schon verlinkt hatte. Hier heißt es z.B.: „But Knight, a South African legal expert, said even if Pistorius' claims are found to be true, he still has to prove he was legally able to fire his gun four times in self-defence.”
http://allsports.com.gh/incoming/julian-knight-oscar-pistorius-must-prove-self-defence-id2792192.html
“He adds that in order for Pistorius to prove self defence he needed to inform the court as to what his state of mind was when the incident occurred.”
http://www.destinyman.com/2014/04/15/pistorius-compromised-his-case-legal-expert/ (Archiv-Version vom 04.07.2014)
“Legal experts say even if the court accepts Pistorius’s claim, he would still have to prove that his fear was genuine and that a reasonable person would have acted in the same way under the circumstances.”
http://citizen.co.za/129328/reasonable-reaction/ (Archiv-Version vom 30.03.2014)
Da es für die Bewertung, ob tatsächlich ein Fall von Putativnotwehr vorliegt, nicht zuletzt notwendig ist, dass der Angeklagte seinen Gemütszustand zum Tatzeitpunkt glaubhaft darlegt, sodass deutlich wird, warum er die vermeintliche Notwehrhandlung in seiner Situation als notwendig erachtete, ist es auch nahezu unumgänglich, dass der Angeklagte selbst vor Gericht aussagt. Insbesondere sein Gemütszustand lässt sich nur schwerlich durch eine vom Anwalt verlesene vorgefertigte Erklärung, bei der keine Möglichkeit für Nachfragen besteht, verdeutlichen.

Gelingt dem Angeklagten der Nachweis eines rechtlich anerkannten Rechtfertigungs- oder Entschuldigungsgrundes nicht, bleibt es bei der juristischen Bewertung des Sachverhalts anhand der übrigen Tatsachen und Indizien, aus denen sich im Falle OPs das Vorliegen der Mordvoraussetzungen sehr gut begründen lässt.

Nichtsdestotrotz hat natürlich die Staatsanwaltschaft auch bei einer für sie guten Ausgangslage ein Interesse daran, so viele Indizien und Beweise wie möglich in den Prozess einzubringen, denn mit steigender Anzahl der Beweise und/oder Indizien, die sie zur Untermauerung ihrer Version einbringen kann, wird es für den Angeklagten immer schwieriger, eine davon abweichende eigene Version des Tathergangs glaubhaft zu machen. Je mehr Aspekte er aufgrund der von der Staatsanwaltschaft vorgelegten Beweise und Indizien berücksichtigen muss, umso mehr Erklärungen muss er parat haben, die diese Aspekte auch in seiner Version schlüssig begründen. Soweit die Version des Angeklagten der Staatsanwaltschaft bekannt ist, wird sie zudem alle Indizien und Beweise, die dessen Version widerlegen, in ihre Beweisaufnahme aufnehmen, was aber nichts an dem Umstand ändert, dass der Angeklagte die Voraussetzungen seiner Verteidigung glaubhaft machen muss.

Dabei gerät die Anklage nicht schon in Bedrängnis, nur weil einzelne Angaben OPs zu seiner Version nicht widerlegt oder ggf. sogar bestätigt wurden. Nur weil es z.B. nach Einschätzung des Ballistikers wahrscheinlicher ist, dass OP die Schüsse aus normaler Schussposition (die OP selbst bestreitet) auf Stümpfen abgab, ist deshalb nicht der Mordvorwurf entkräftet. Oder nur weil die Staatsanwaltschaft keinen Videobeweis für einen eskalierenden Streit in der Tatnacht (oder was auch immer der Einzelne als stichhaltigen Beleg dafür akzeptiert) vorlegen kann, ist ihre Position nicht geschwächt. Es gibt Indizien, die auf einen Streit und damit auf ein mögliches Motiv hinweisen. Dass dieser Streit damit nicht zweifelsfrei belegt ist, spielt für die rechtliche Bewertung keine Rolle, denn ein Mord (auch einer an seiner Freundin) setzt nicht zwingend einen vorherigen Streit voraus. Auch ein sonstiges Motiv muss nicht nachgewiesen werden. Das Motiv ist keine Tatbestandsvoraussetzung. Dass es in diesem Fall hinsichtlich eines möglichen Motivs für einen Mord an Reeva Indizien gibt, ist somit eine zusätzliche Bestätigung des entsprechenden Mordvorwurfs, aber im rechtlichen Sinne keine zwingende Voraussetzung. Man könnte von einer Bonuszugabe seitens der Staatsanwaltschaft sprechen.

Warum ich insgesamt von einer guten Ausgangslage für die Staatsanwaltschaft ausgehe, hatte ich ja schon versucht zu begründen.
Knüpft man im Fall Pistorius an die unbestrittenen Tatsachen an, so lässt sich allein daraus das Vorliegen der notwendigen Tatbestandsvoraussetzungen ableiten. Es liegt unzweifelhaft (auch von OP unbestrittenen) die rechtswidrige Tötung eines anderen Menschen vor. Damit fehlt noch das Tatbestandsmerkmal „intentional killing“, für dessen Vorliegen jedoch selbst bei Zugrundelegung der Version OPs mMn ebenfalls kaum bestreitbare Aspekte sprechen, da sich auch nach seiner Einbrecher-Version zumindest ein Fall von dolus eventualis begründen lässt.

Die Tötungsabsicht wird auch im südafrikanischen Recht sehr weit verstanden. Für das Vorliegen genügt, wenn der Täter hätte erkennen können, dass seine Handlung den Tod eines Menschen verursachen kann, auch wenn er eigentlich nicht beabsichtigte, das Opfer zu töten. Dabei kann es sich beim dolus eventualis nicht um die einfache Feststellung eines tatsächlichen Befundes in der Psyche des Täters handeln, denn diese ist dem Richter nicht zugänglich und regelmäßig wird der Täter die Tötungsabsicht nicht selbst zugeben. Daher geht es stets um eine Interpretation des Täterverhaltens, also um eine Wertung. Es wird auf die konkreten Umstände des Einzelfalls abgestellt, um diese im Rahmen einer Gesamtbetrachtung zu bewerten. Dabei stellt die offensichtliche Lebensgefährlichkeit einer Handlungsweise nach deutscher Rechtsprechung den wesentlichen Indikator für das Vorliegen von dolus eventualis dar. Es wird insbesondere auf das äußere Tatgeschehen abgestellt.
In diesem Fall lässt sich bei 4 Schüssen unter Verwendung der auf tödliche Verletzungen ausgerichteten Munition durch eine Tür, hinter der sich ein Mensch in einem sehr kleinen Raum ohne echte Ausweich-und Abwehrmöglichkeit befindet, aus dem äußeren Geschehen mMn der Eventualvorsatz –auch in der Abwägung mit möglicher Weise entlastenden Faktoren - kaum abstreiten. Dies gilt ebenso für den Fall, dass man OPs Einbrecher-Version zugrunde legt, denn auch hier wäre ja ein anderer Mensch durch 4 Schüsse getötet worden. Es wäre zudem im Rahmen der Gesamtbetrachtung zu berücksichtigen, dass OP auf ähnliche Situationen mit der Waffe trainiert war, er war waffenkundig, wusste, welche Munition er verwendet, hat mit dieser Munition selbst die Waffe bestückt und für Verteidigungsfälle bereit gelegt. Er hat sich gezielt bewaffnet und die Konfrontation mit dem (späteren) Opfer gesucht. Er kannte die Ausmaße seiner Toilette und wusste, dass es dort nur wenig Platz gibt. Für sich selbst hat er bereits bei einem Warnschuss in Richtung Dusche die Gefahr eines Querschlägers vorhergesehen und daher darauf verzichtet. Es lässt sich daher nicht erklären, warum er diese Möglichkeit nicht auch für das Opfer in der Toilette hätte vorhersehen können, wenn er sogar 4mal schießt. Angesichts der objektiven Gefährlichkeit der Tathandlung, der konkreten Angriffsweise des Täters und der fehlenden Ausweich- und Abwehrmöglichkeit für das Opfer kann man hier nach meinem Dafürhalten auf eine Tötungsabsicht zumindest in der Ausprägung dolus eventualis schließen. Dafür, dass das Risiko der Tötung OP infolge einer psychischen Beeinträchtigung - z.B. Affekt, alkoholische Beeinflussung oder hirnorganische Schädigung - zur Tatzeit nicht bewusst war, und daher in der Gesamtbetrachtung der Umstände zu berücksichtigen wäre, gibt es keine Belege. Im Gegenteil bestätigt die Psychiaterin Vorster, dass OP mit der gezielten Bewaffnung und dem Aufsuchen der Gefahr die Möglichkeit vorhersah, zu schießen. Nel hat bei ihrer Befragung in diesem Zusammenhang ja explizit auf dolus eventualis abgestellt. Sie bestätigt Nels Ausführungen. Zudem bestätigt sie, dass OP richtig und falsch auch zum Zeitpunkt der Tat unterscheiden konnte.

Für die Bewertung von dolus eventualis und der Frage, ob der Täter hätte vorhersehen können, dass seine Handlung den Tod eines Menschen verursachen kann, wird nach südafrikanischem Recht offenbar ein Vergleich zu einer Person mit normaler Intelligenz gezogen.
„..In the Humphreys case, Brand said that this form of intention is not tested on the standard of a reasonable person but, rather, on whether a person of normal intelligence would not have so concluded and, further, whether there are any facts to show a reason for his not sharing this foresight.”
http://mg.co.za/article/2014-04-10-more-to-the-pistorius-trial-than-facile-cricket-commentary

Auch ohne das Einbringen von weiteren Indizien und Beweisen durch die Staatsanwaltschaft ließe sich daher anhand der bereits zu Beginn des Prozesses feststehenden Umstände der Mordvorwurf begründen. Es besteht aber natürlich für den Angeklagten die Möglichkeit und in diesem Fall dann auch die Notwendigkeit, diesen Vorwurf zu entkräften. Bei der gegebenen Sachlage ist es zu diesem Zweck an OP und seinen Verteidigern, seine Version glaubhaft zu machen und insbesondere zu begründen, warum er nicht wissen konnte, dass sich Reeva in der Toilette aufhielt und er sich hinsichtlich eines Angriffs geirrt hat. Und zweitens müssen sie darlegen, warum es Gründe gibt, die seine Tat entschuldigen oder rechtfertigen können. Insgesamt müssen sie eine Verteidigungsversion glaubhaft darlegen, die nach Ende der gesamten Beweiserhebung und Beweiswürdigung vernünftige Zweifel an OPs Schuld begründen. An dieser Stelle kann dann z.B. entscheidend werden, ob OP in Putativnotwehr handelte. Das wäre der Fall, wenn er nicht die Absicht hatte, sich rechtswidrig zu verhalten, sondern vermeintlich aus Notwehr handelte (auch hier gilt wieder der weite Begriff der Absicht). Akzeptiert das Gericht OPs Version und liegen die Voraussetzungen der Putativnotwehr vor, dann hätte OP nicht absichtlich, sondern allenfalls fahrlässig gehandelt.
Um dieses Ergebnis zu erreichen, besteht aber in erster Linie auf Seiten OPs und seiner Verteidigung erheblicher Erklärungsdruck, da das äußere Tatgeschehen sehr klar auf eine Tötungsabsicht schließen lässt.


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Oscar Pistorius, das Model, der Valentinstag und das war dann Notwehr

26.06.2014 um 13:56
Na der Fall ist doch jetzt geklärt, so oder so wird es zu einer Mordverurteilung kommen, denn @BaroninVonPorz hat dies ja nun so ganz wunderbar aufgeklärt.
Dass es in jedem Fall zu einer Mordverurteilung kommt, habe ich nirgendwo behauptet. Ich äußere hier wie alle anderen auch in meinen Einschätzungen nur meine persönliche Meinung, bei der ich mich bemühe, diese stets zu begründen. Nach dem, was bisher bekannt ist, würde ich eine Verurteilung wegen Mordes als sehr gut vertretbar und auch gerechtfertigt betrachten. Jedem steht es frei, eine andere Auffassung zu vertreten – insbesondere wird auch die Richterin zu ihrer eigenen Bewertung kommen.

Ich kann somit auch nicht ausschließen, dass die Richterin, OP am Ende des Prozesses seine Version der Tatnacht glaubt. MMn bestehen aber angesichts der gegebenen Beweis- und Indizienlage bereits sehr hohe Hürden für OP, glaubhaft darzulegen, dass er sich geirrt hat und nicht wusste, dass er auf Reeva schießt. Erst wenn ihm dies gelingt, ist ja die Basis dafür geschaffen durch das Vorbringen eines Rechtfertigungs- oder Entschuldigungsgrund (z.B. Putativnotwehr) den Mordvorwurf zu entkräften oder zumindest das Strafmaß zu reduzieren.

Sowohl für die Darlegung des Irrtums als auch des Rechtfertigung- oder Entschuldigungsgrunds kommt es in nicht unerheblichen Maße auf die Glaubwürdigkeit OPs an. Nach meinem Dafürhalten ist es jedoch OP während des Kreuzverhörs nicht gelungen, sich als glaubwürdig zu präsentieren, was ich nicht zuletzt auch an den Aussagen zu den drei weiteren Anklagepunkten festmache.

OPs Version stehen zudem die Zeugenaussagen der Nachbarn entgegen, die eine Frau vor den Schüssen schreien hörten. Die Wahrnehmung der Zeugen wird von den Erkenntnissen der Experten zur Schussabfolge gestützt. Die Richterin müsste somit, um OPs Version zu folgen, davon ausgehen, dass sich die Zeugen geirrt haben und keine Frau, sondern OP schreien hörten – obwohl dieser -jedenfalls bisher- den Beleg dafür, dass er im emotionalen Zustand wie eine Frau schreit, schuldig geblieben ist. Wenn OP nicht noch eine Erklärung dazu liefert, warum die Zeugen zeitgleich mit den Frauenschreien einen Mann hörten, müsste die Richterin -wenn sie seine Version annimmt- davon ausgehen, dass die Zeugen sich die Stimme einbildeten oder unter Eid falsche Angaben gemacht haben. Zudem müsste sie akzeptieren, dass Reeva entgegen der Einschätzung der vom Staat bestellten Experten trotz der schwersten Verletzungen keinen Ton von sich gegeben hat.
Darüber hinaus müsste die Richterin hinnehmen, dass zu der von OP angegebenen Zeit (5 Minuten vor den Schlägen) offenbar niemand die 4 Schüsse gehört hat. Dafür konnten die am weitesten entfernten Nachbarn die Schläge (wenn auch einen zuviel) vernehmen, die diese nach OPs Version jedoch mit Schüssen verwechselten. Den Geräuschen, die die Stipps etwa 10 Minuten vor den Schüssen (nach OPs Version) hörten, dürfte sie keine Bedeutung beimessen oder müsste unterstellen, dass Mrs. Stipp nicht in der Lage ist, ihre Uhr richtig abzulesen oder dass sie wiederholt vor Gericht eine falsche Angabe gemacht hat. Dies gilt insbesondere auch für ihre und die Aussage ihres Mannes, wonach unmittelbar nach den Schüssen bereits Licht im Badezimmer brannte.
Sie müsste akzeptieren, dass Reeva in der Nacht unbemerkt zunächst an verriegelter Tür, Cricketschläger und Alarmanlage vorbei in die Küche geschlichen ist, um etwas zu essen und nach ihrer Rückkehr alles wieder in den Ursprungszustand zu bringen. Auch dürfte sie der Wahrnehmung der Zeugin, die bereits eine gute Stunde vor den Schüssen auf einen Streit hinweist, keine Bedeutung zumessen. Auch diese Zeugin müsste sich geirrt oder falsche Angaben gemacht haben.
In gleicher Weise müsste sie die Textnachrichten, in denen Reeva auf Probleme in der Beziehung aufmerksam macht, außen vor lassen. Ebenso unbemerkt wie Reeva in die Küche entschwand, müsste sie sich später nur wenige Zentimeter von OP entfernt aus dem Bett in Richtung Bad geschlichen haben, ohne dort das Licht anzumachen, aber stattdessen lautstark das Fenster aufzuschieben und etwas später die Tür zuzuschlagen. Auf irgendwelche Weise müsste sie dann auch noch ein Wood movement hörbar gemacht haben, ohne dabei allerdings die Tür zu öffnen.
Die Richterin müsste OP des weiteren glauben, dass er alle Geräusche, die verdeutlicht hätten, dass sich Reeva und kein Einbrecher im Bad bzw. der Toilette aufhielt oder zumindest, dass ein Angriff nicht unmittelbar bevorstehen konnte, nicht gehört hat (etwaige Geräusche bei der Benutzung der Toilette wie insbesondere Toilettenspülung sowie das Abschließen der Tür).
Reeva dürfte auf die Rufe OPs niemals geantwortet haben. Auch ist sie entgegen seiner Aufforderung nicht in Deckung gegangen oder hat wie von OP geheißen, versucht, die Polizei zu rufen, obwohl sie das Handy nach seiner Version bei sich hatte. Der Tatort müsste in vielerlei Hinsicht durch die Polizei manipuliert worden sein, ohne dass dieser zu diesem Zeitpunkt OPs Version bekannt war. Erst nach der Manipulation, bei der man penibel auch auf Passgenauigkeit bei Blutspuren achtete, wurden die Polizeifotos geschossen.
Hinsichtlich des Standortes des Zeitungsständers in der Toilette, den OP als von den Polizeifotos abweichend angibt, müssten sich neben den staatlichen Experten auch die von OP selbst bzw. seiner Verteidigung bestellten Experten irren. Auch müsste der vom Staat eingesetzte Experte hinsichtlich der Schlagspuren an der Tür, aus denen er ableitet, dass OP auf Stümpfen war, diesbezüglich falsch liegen.
Über etwaige Widersprüche und Erinnerungslücken in OPs Aussage, auf die hier im Strang schon verschiedentlich eingegangen wurde, müsste die Richterin zudem großzügig hinwegsehen. Dies wären alles nur Voraussetzungen, die erfüllt sein müssten, damit die Richterin OPs Version grundsätzlich akzeptiert. Damit allein ist noch keine Verteidigung begründet, die den Mordvorwurf entkräftet. Ich kann nicht ausschließen, dass die Richterin am Ende des Prozesses der Version OPs Glauben schenkte. Ich persönlich könnte diese Entscheidung (ausgehend von dem aktuellen Wissenstand) nur schwer nachvollziehen, was insoweit also meine persönliche Meinung darstellt.

Auch hinsichtlich der in Betracht kommenden Verteidigungskonzepte bin ich skeptisch.
Für die zunächst als favorisiert geltende Putativnotwehr finden sich mMn in dem Vortrag OPs vor Gericht zu viele Aussagen, die explizit der putative self defence widersprechen. Eine ähnliche Bewertung nimmt der kürzlich von mir verlinkte Strafrechtsexperte vor. OP hätte verdeutlichen müssen, dass er sich bewusst für die gewählte Abwehrhandlung (also das 4-malige Abfeuern seiner Waffe in Richtung des Angreifers) entschieden hat, da er sie in diesem Moment für erforderlich hielt, um den drohenden Angriff abzuwehren. Stattdessen macht er Aussagen, wonach die Schussabgabe versehentlich, offenbar gegen seinen eigentlichen Willen geschah, denn er beabsichtigte eigentlich nicht, die Waffe abzufeuern. Er wollte nicht mal, den Abzug betätigen.
Es sagt z.B.: „The discharge was accidental.“ Dabei ist das sein Verständnis eines accidental discharge: „..my understanding is that I didn’t intend to discharge my firearm.“ Das Abfeuern der Schüsse geschah somit unabsichtlich/versehentlich.
Ich gehe davon aus, dass die Aussage in dieser Form nicht mit seiner Verteidigung abgestimmt war, denn Roux versuchte hier zeitnah zu intervenieren und zu behaupten, Oscar hätte selbst nie von einem accidental discharge gesprochen. Die Richterin muss ihn dann darauf hinweisen, dass seine Einschätzung nicht zutrifft. Offenbar ist dieser Wink mit dem Zaunpfahl seitens Roux aber bei OP nicht angekommen, weil er die Aussage im späteren Prozessverlauf bekräftigt. Auf die ausdrückliche Frage Nels zum Beispiel, ob er absichtlich (deliberately) geschossen hat, sagt er Nein.
U.a. sagt “I never meant to pull the trigger.”
„, I didn`t intend to shoot. My firearm was pointed at the door. I didn`have time to think and I fired my weapon. It was an accident.”
Mit einer versehentlichen Handlung kann somit auch keine Absicht, z.B. sich oder seinen Partner zu schützen, verbunden sein.
Nel spricht ihn an Tag 21 dann auch explizit auf seine Verteidigung an und geht noch mal auf den Kern der putative self defence ein , indem er fragt, ob er nicht gezielt auf die vermeintlichen Angreifer schoss, um die Angreifer zu töten oder um die erwartete Attacke abzuwehren. Damit wird ihm die putative self defence quasi auf dem Silbertablett serviert, aber… er schlägt aus. “I didn’t have time to think.” ist seine Antwort.
Er schoss, ohne nachdenken zu können, je nach Begründung, weil er keine Zeit oder Angst hatte, obwohl er es gar nicht beabsichtigte. Das kann nach meiner Auffassung keine Putativnotwehr sein, sondern lässt sich bestenfalls mit einer eingeschränkten Steuerungsfähigkeit in Folge einer krankhaften Störung erklären. Ob eine solche vorliegt, wird die Begutachtung ergeben.

Auch hier kann ich aber nicht ausschließen, dass die Richterin OPs vielfältiges Angebot an Aussagen bzgl. seiner Verteidigung so interpretiert, dass es noch irgendwie zur Putativnotwehr passt und sich auf diese Weise eine Entkräftigung des Mordvorwurfes ergibt. Ich kann hier nur meine eigene Einschätzung darlegen und versuchen, diese entsprechend zu begründen. Auch kann ich nicht vorhersagen, ob nicht evtl. doch – entgegen der Annahme Vorsters – bei OP eine so intensive Erkrankung diagnostiziert wird, die seine Schuldfähigkeit vollständig ausschließt. Dann hätte die Richterin kaum eine Wahl und sollte (nach Vorgabe des Gesetzes) den Angeklagten nicht für schuldig befinden.

Wenn die etablierten Verteidigungsansätze im Falle OPs nicht greifen sollten, besteht zudem immer noch die Möglichkeit, für Pistorius einen Präzedenzfall zu schaffen. Vielleicht geht dann die sog. Pistorius defence in die südafrikanische Rechtsgeschichte ein, die eine Entschuldigung für alle Fälle bietet, in denen der Beschuldigte keine Zeit hatte, über sein Handeln nachzudenken und handelte, ehe er sich versah. Ich würde dies nicht für gerechtfertigt halten, aber auch hier schließe ich nicht aus, dass dies von anderen und ggf. auch der Richterin anders bewertet wird.

Ab Montag wird es in jedem Fall wieder spannend…


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Oscar Pistorius, das Model, der Valentinstag und das war dann Notwehr

26.06.2014 um 14:01
Zitat von BaroninVonPorzBaroninVonPorz schrieb:Allerdings bietet die im Fall Pistorius gegebene Ausgangslage –im Grunde bereits, ohne dass die Staatsanwaltschaft noch weitere Indizien oder Beweise einbringt- genügend Ansatzpunkte, um den Mordvorwurf begründen zu können.
So ist es.
Dass der Prozess weitgehend doch als reiner Indizienprozess betrachtet wird, mindestens in Medien, ist das, was mich verdächtig macht, betreff des Endergebnisses. Endergebnis kann ziemlich gut mittels Beisitzern beeinflusst/vertuscht werden, ohne besondere Beschädigung des Antlitzes der SA Jurisprudenz - mit Stimmen 2:1.


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Oscar Pistorius, das Model, der Valentinstag und das war dann Notwehr

26.06.2014 um 14:09
Zitat von BaroninVonPorzBaroninVonPorz schrieb:Dass es in diesem Fall hinsichtlich eines möglichen Motivs für einen Mord an Reeva Indizien gibt, ist somit eine zusätzliche Bestätigung des entsprechenden Mordvorwurfs, aber im rechtlichen Sinne keine zwingende Voraussetzung.
Super! Eindeutig klar!
Ich beginne zu glauben, dass die Gerechtigkeit diesmal doch Tageslicht sehen wird.


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Oscar Pistorius, das Model, der Valentinstag und das war dann Notwehr

26.06.2014 um 14:14
Zitat von BaroninVonPorzBaroninVonPorz schrieb:Auch hier kann ich aber nicht ausschließen, dass die Richterin OPs vielfältiges Angebot an Aussagen bzgl. seiner Verteidigung so interpretiert, dass es noch irgendwie zur Putativnotwehr passt und sich auf diese Weise eine Entkräftigung des Mordvorwurfes ergibt. Ich kann hier nur meine eigene Einschätzung darlegen und versuchen, diese entsprechend zu begründen. Auch kann ich nicht vorhersagen, ob nicht evtl. doch – entgegen der Annahme Vorsters – bei OP eine so intensive Erkrankung diagnostiziert wird, die seine Schuldfähigkeit vollständig ausschließt. Dann hätte die Richterin kaum eine Wahl und sollte (nach Vorgabe des Gesetzes) den Angeklagten nicht für schuldig befinden.
Hier bietet sich "die zweite Wahl" für OP an. Die "Erste" ist Korruption.


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Oscar Pistorius, das Model, der Valentinstag und das war dann Notwehr

26.06.2014 um 14:16
@Ahnungslose

Zu den Beisitzern habe ich noch diesen Link gefunden (vielleicht ist er schon bekannt)
http://www.mediaclubsouthafrica.com/democracy/3759-assessors-can-decide-pistorius-s-fate (Archiv-Version vom 29.07.2014)

Ihre Bedeutung wird wohl zumindest durch diesen Satz etwas relativiert:
"They are only meant [to] try on the facts and can overrule the judge. But they can only overrule her on the facts. When it comes to sentencing they play no role whatsoever."


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Oscar Pistorius, das Model, der Valentinstag und das war dann Notwehr

26.06.2014 um 14:17
@CosmicQueen
@Tussinelda
@BaroninVonPorz
Die Richterin müsste somit, um OPs Version zu folgen, davon ausgehen, dass sich die Zeugen geirrt haben und keine Frau, sondern OP schreien hörten – obwohl dieser -jedenfalls bisher- den Beleg dafür, dass er im emotionalen Zustand wie eine Frau schreit, schuldig geblieben ist. Wenn OP nicht noch eine Erklärung dazu liefert, warum die Zeugen zeitgleich mit den Frauenschreien einen Mann hörten, müsste die Richterin -wenn sie seine Version annimmt- davon ausgehen, dass die Zeugen sich die Stimme einbildeten oder unter Eid falsche Angaben gemacht haben. Zudem müsste sie akzeptieren, dass Reeva entgegen der Einschätzung der vom Staat bestellten Experten trotz der schwersten Verletzungen keinen Ton von sich gegeben hat.
Darüber hinaus müsste die Richterin hinnehmen, dass zu der von OP angegebenen Zeit (5 Minuten vor den Schlägen) offenbar niemand die 4 Schüsse gehört hat. Dafür konnten die am weitesten entfernten Nachbarn die Schläge (wenn auch einen zuviel) vernehmen, die diese nach OPs Version jedoch mit Schüssen verwechselten. Den Geräuschen, die die Stipps etwa 10 Minuten vor den Schüssen (nach OPs Version) hörten, dürfte sie keine Bedeutung beimessen oder müsste unterstellen, dass Mrs. Stipp nicht in der Lage ist, ihre Uhr richtig abzulesen oder dass sie wiederholt vor Gericht eine falsche Angabe gemacht hat. Dies gilt insbesondere auch für ihre und die Aussage ihres Mannes, wonach unmittelbar nach den Schüssen bereits Licht im Badezimmer brannte.
Sie müsste akzeptieren, dass Reeva in der Nacht unbemerkt zunächst an verriegelter Tür, Cricketschläger und Alarmanlage vorbei in die Küche geschlichen ist, um etwas zu essen und nach ihrer Rückkehr alles wieder in den Ursprungszustand zu bringen. Auch dürfte sie der Wahrnehmung der Zeugin, die bereits eine gute Stunde vor den Schüssen auf einen Streit hinweist, keine Bedeutung zumessen. Auch diese Zeugin müsste sich geirrt oder falsche Angaben gemacht haben.
In gleicher Weise müsste sie die Textnachrichten, in denen Reeva auf Probleme in der Beziehung aufmerksam macht, außen vor lassen. Ebenso unbemerkt wie Reeva in die Küche entschwand, müsste sie sich später nur wenige Zentimeter von OP entfernt aus dem Bett in Richtung Bad geschlichen haben, ohne dort das Licht anzumachen, aber stattdessen lautstark das Fenster aufzuschieben und etwas später die Tür zuzuschlagen. Auf irgendwelche Weise müsste sie dann auch noch ein Wood movement hörbar gemacht haben, ohne dabei allerdings die Tür zu öffnen.
Die Richterin müsste OP des weiteren glauben, dass er alle Geräusche, die verdeutlicht hätten, dass sich Reeva und kein Einbrecher im Bad bzw. der Toilette aufhielt oder zumindest, dass ein Angriff nicht unmittelbar bevorstehen konnte, nicht gehört hat (etwaige Geräusche bei der Benutzung der Toilette wie insbesondere Toilettenspülung sowie das Abschließen der Tür).
Reeva dürfte auf die Rufe OPs niemals geantwortet haben. Auch ist sie entgegen seiner Aufforderung nicht in Deckung gegangen oder hat wie von OP geheißen, versucht, die Polizei zu rufen, obwohl sie das Handy nach seiner Version bei sich hatte. Der Tatort müsste in vielerlei Hinsicht durch die Polizei manipuliert worden sein, ohne dass dieser zu diesem Zeitpunkt OPs Version bekannt war. Erst nach der Manipulation, bei der man penibel auch auf Passgenauigkeit bei Blutspuren achtete, wurden die Polizeifotos geschossen.
Hinsichtlich des Standortes des Zeitungsständers in der Toilette, den OP als von den Polizeifotos abweichend angibt, müssten sich neben den staatlichen Experten auch die von OP selbst bzw. seiner Verteidigung bestellten Experten irren. Auch müsste der vom Staat eingesetzte Experte hinsichtlich der Schlagspuren an der Tür, aus denen er ableitet, dass OP auf Stümpfen war, diesbezüglich falsch liegen.
Über etwaige Widersprüche und Erinnerungslücken in OPs Aussage, auf die hier im Strang schon verschiedentlich eingegangen wurde, müsste die Richterin zudem großzügig hinwegsehen. Dies wären alles nur Voraussetzungen, die erfüllt sein müssten, damit die Richterin OPs Version grundsätzlich akzeptiert. Damit allein ist noch keine Verteidigung begründet, die den Mordvorwurf entkräftet. Ich kann nicht ausschließen, dass die Richterin am Ende des Prozesses der Version OPs Glauben schenkte. Ich persönlich könnte diese Entscheidung (ausgehend von dem aktuellen Wissenstand) nur schwer nachvollziehen, was insoweit also meine persönliche Meinung darstellt.
Da haben wir dann ja mal glasklar die "Pro-OP Timeline", zu der ihr nicht fähig wart, dabei ist es natürlich reichlich absurd, wie man sieht... aber es gibt ja nichts , was es nicht gibt..

@Ahnungslose
@BaroninVonPorz
Das ist mir die ganze Zeit nicht gelungen, mein Unbehagen so zu formulieren, dass (auch für mich) deutlich wird, woran es eigentlich liegt. Ja es stimmt, in der Öffentlichkeit bzw. besser den Medien wird es als reiner Indizienprozess angesehen, das ist ziemlich fatal und wie es aussieht auch eine Ausnahmeerscheinung in dem Fall.
Zitat von BaroninVonPorzBaroninVonPorz schrieb:Wenn die etablierten Verteidigungsansätze im Falle OPs nicht greifen sollten, besteht zudem immer noch die Möglichkeit, für Pistorius einen Präzedenzfall zu schaffen. Vielleicht geht dann die sog. Pistorius defence in die südafrikanische Rechtsgeschichte ein, die eine Entschuldigung für alle Fälle bietet, in denen der Beschuldigte keine Zeit hatte, über sein Handeln nachzudenken und handelte, ehe er sich versah. Ich würde dies nicht für gerechtfertigt halten, aber auch hier schließe ich nicht aus, dass dies von anderen und ggf. auch der Richterin anders bewertet wird.
Na das wäre ja sozusagen "noch schöner" wenn es tatsächlich dazu käme...
Interessant, dass man so etwas bei Kenntnis der Juristerei nicht ausschließen kann..


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Oscar Pistorius, das Model, der Valentinstag und das war dann Notwehr

26.06.2014 um 14:32
Weiß hier jemand, wo Debora Patta ist? Ich kann ihr Twitter Account nicht mehr sehen. Sie hat doch immer so gut über den Prozeß getwittert.


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Oscar Pistorius, das Model, der Valentinstag und das war dann Notwehr

26.06.2014 um 14:36
@Rabenfeder
Nein, in der Juristerei kann man gar nichts ausschließen. Bei 3 Juristen geht man standardmäßig von mindestens 4 Meinungen aus.
Dass es die Pistorius Defence tatsächlich geben wird, halte ich insgesamt für sehr unwahrscheinlich. Aber letztlich kann keiner von uns absehen, was die Richterin entscheiden wird.

Der Prozess ist für mich aber in keiner Weise ein typischer Indizienprozess, denn die Staatsanwaltschaft ist ja zur Begründung der Schuld des Angeklagten nicht nur auf Indizien angewiesen, sondern es liegen klare Beweise und insbesondere auch ein Teilgeständnis des Täters vor. Dass sich z.B. die Tötungsabsicht anhand der Gesamtumstände des Einzelfalles und damit in erster Linie anhand von Indizien beurteilt, ist im Grunde immer dann der Regelfall, wenn der Täter diesbezüglich kein Geständnis abgelegt hat. Allein das macht einen Prozess aber nicht zum Indizienprozess. Ein solcher läge vielmehr dann vor, wenn die Staatsanwaltschaft den Richter von der Schuld des Täters nur mittelbar durch Indizien zu überzeugen versuchte.


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Oscar Pistorius, das Model, der Valentinstag und das war dann Notwehr

26.06.2014 um 15:25
@BaroninVonPorz
Diese Tatsache - die ich sofort aufs Wort glaube -
Zitat von BaroninVonPorzBaroninVonPorz schrieb: Bei 3 Juristen geht man standardmäßig von mindestens 4 Meinungen aus.
macht es zumindest nicht unwahrscheinlicher..
Zitat von BaroninVonPorzBaroninVonPorz schrieb:Dass es die Pistorius Defence tatsächlich geben wird
immerhin hatte er doch eine olympische Ausnahmesituation erwirkt, bei den gesunden Läufern mitlaufen zu dürfen, die zur Regel werden sollte (weswegen einige besonders ehrgeizige Athleten schon über Amputation in Thailand nachdachten - das hab ich nicht fantasiert, steht so in einem Sportforum...

Grössenwahn und Geld regiert die Welt!

Aber ich will es dann doch eher lieber nicht glauben...

Dass er ins Gefängnis geht, halte ich jedoch für ausgeschlossen.


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Oscar Pistorius, das Model, der Valentinstag und das war dann Notwehr

26.06.2014 um 15:46
@BaroninVonPorz
es geht darum, was die Richterin "glaubt"? Geht es nicht eher darum, was der Richterin als erwiesen scheint? Anhand von Indizien oder Beweisen?Und das bedeutet doch auch, dass es keine andere Möglichkeit, als die Version der Staatsanwaltschaft geben kann oder so unwahrscheinlich wäre, dass sie zu vernachlässigen ist. Und genau das sehe ich nämlich NICHT. O.P.s Version kann nach wie vor nicht völlig ausgeschlossen werden, nichts ist "beyond a reasonable doubt" belegt (und das gilt für beide Seiten), außer dem, was nach wie vor O.P.s Version möglich sein lässt. (Ballistik, Blutspuren, Tür). Keiner der Sachverständigen konnte O.P.s Version ausräumen, als "nicht möglich" erklären. Und da alle möglichen Zeugen unterschiedlichstes hörten oder auch nicht, kann man nicht unbedingt sagen, dass die Zeugen quasi den ultimativen Beweis erbringen, dass O.P. wusste, auf wen er schoss. Im Grunde hängt alles an der Pause zwischen den Schüssen, die ist ja nicht gerade lang, also scheint es unwahrscheinlich, dass Reeva minutenlang geschrien haben soll. Naja, ich bin gespannt, wir werden es ja bald wissen.


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Oscar Pistorius, das Model, der Valentinstag und das war dann Notwehr

26.06.2014 um 15:51
Zitat von BaroninVonPorzBaroninVonPorz schrieb:Dass sich z.B. die Tötungsabsicht anhand der Gesamtumstände des Einzelfalles und damit in erster Linie anhand von Indizien beurteilt, ...
Die Tötungsabsicht ist m. E. allein schon durch die Wahl der Munition, mit dem vollen Wissen um deren verheerenden Wirkungsgrad (Schießplatzerfahrung), begründet ...

Es gibt kein Indiz, es sei denn man sieht's ... ;-))


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26.06.2014 um 15:54
@Tussinelda
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:Im Grunde hängt alles an der Pause zwischen den Schüssen, die ist ja nicht gerade lang, also scheint es unwahrscheinlich, dass Reeva minutenlang geschrien haben soll.
Es wäre eben vielleicht doch möglich, dass im zweiten Bang-Set vor dieser Pause der Bat kam und dann die letzten Schüsse, dann hat sie sehr lange geschrien und zwar seit dem Hüfttreffer im ersten Bang-Set
was sich dann beim Bateinsatz im zweiten Bang-Set steigerte..bis es nach den letzten zwei Schüssen abbrach.... nun ja, es ist nicht relevant.


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26.06.2014 um 15:56
@Rabenfeder
nur warum würde O.P. den Bat einsetzen und sie währenddessen "schreien lassen", wo er doch schon geschossen hat und einfach hätte weiterschiessen können? Immerhin hatte er ausreichend Munition in der Waffe. Und ich denke nicht, das hier irgendjemand beurteilen kann, was relevant ist und was nicht.


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26.06.2014 um 16:00
@Tussinelda
Na ich denke schon, dass BaroninvonPorz es zumindest besser beurteilen kann - wie weit die Sache auch ohne die Einzelheiten ist - als die anderen hier
und für meine These gibts keinen Beweis, deswegen ist es nicht relevant
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:@Rabenfeder
nur warum würde O.P. den Bat einsetzen und sie währenddessen "schreien lassen", wo er doch schon geschossen hat und einfach hätte weiterschiessen können? Immerhin hatte er ausreichend Munition in der Waffe. Und ich denke nicht, das hier irgendjemand beurteilen kann, was relevant ist und was nicht.
das hatte ich bereits geschrieben, wenn er im ersten Set ein Mal geschossen hat und sie an der Hüfte traf, war er evtl. erstmal entsetzt und musste überlegen, wie es weitergeht, zumal er sie da noch nicht unter Sicht hatte vermutlich...
das musste er ändern und derweil schrie sie weiter, weshalb sollte er ein Risiko eingehen und blindlings weiter durch die Tür schiessen? Vielleicht hat er dann nur noch einmal kräftig draufhauen oder/und treten müssen und dann gabs diese kleine Pause, in der er die Waffe wieder aufnahm um "sein Werk" zu vollenden...


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26.06.2014 um 16:16
@BaroninVonPorz

Ich liebe Deine fundierten Beiträge :lv:

Auch ich bin der Meinung, dass Ozzy/Verteidigung seine vermeintliche putative self defense beweisen müsste und dafür klare Fakten bringen müsste. Die Angst und die hohe Kriminaltität in Südafrika, getopped durch vermeintliche GAD - nice try - aber nicht genug. Und dann vor dem background der Schüsse und Verletzungen zu behaupten, Reeva hätte nicht geschrien?

Das wird nicht funktionieren - ebenso wenig, warum nach 4 Schuss -Ende der Schreie - Schluss war.


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26.06.2014 um 16:19
@Rabenfeder
ja genau, wenn man schiesst und trifft, dann legt man erst einmal die Waffe weg, sucht sich eine andere Waffe/Werkzeug, um dann "auf Sicht" schiessen zu können, weil das ja effektiver ist. Es ist eher unwahrscheinlich, dass jemand seine Waffe/Werkzeug wechselt, das auch noch innerhalb von ein paar Sekunden, denn auch Nel sagt ja, dass die Schüsse alle zu einer bestimmten Zeit stattgefunden haben.......und die Aussagen von Mangena (short pause) und die der Zeugin (bang....bang bang bang) betreffen ja die Schüsse und NUR die Schüsse, also sieht wohl die Staatsanwaltschaft eher nicht die Theorie, die Du vertrittst........


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Oscar Pistorius, das Model, der Valentinstag und das war dann Notwehr

26.06.2014 um 16:22
Ich glaube übrigens auch, dass Ozzy in eins durchgeschossen hat, zwar mit der Pause: bang.....bang, bang, bang - sich dabei aber an der Schreirichtung orientierte und somit die Treffer ausmachte. Dass er so gut getroffen hatte - nämlich Kopfschuss- konnte er nicht wissen. Nur aufgrund der Ruhe dann erahnen. Er wollte sie vermutlich wirklich zum Schweigen bringen und angeschossen überleben lassen, wäre ein zu großes Risiko für ihn - daher dann der 'intruder' - wie sonst wollte er das Szenario erklären?


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26.06.2014 um 16:29
@Tussinelda
Voraussetzung für die Verurteilung ist in der Tat, dass an der Schuld des Angeklagten keine vernünftigen Zweifel mehr bestehen. Um dass zu bewerten, nimmt die Richterin am Ende der Beweiserhebung und –würdigung eine Einschätzung vor. Dabei wird sie alle feststehenden Tatsachen, Beweise und Indizien in ihre Betrachtung einbeziehen. Ob bestehende Zweifel vernünftig sind, ist im Endeffekt eine subjektive Bewertung und insofern kommt es durchaus auch darauf an, was die Richterin glaubt, wie sie die Glaubwürdigkeit des Angeklagten einschätzt. Grundsätzlich hindert aber eine lediglich theoretische Möglichkeit, dass sich das Geschehen auch anders zugetragen hat, die Verurteilung nicht. Schon gar nicht, wenn es Beweise und Indizien gegen diese Version gibt (die hatte ich ja versucht aufzuzählen, wobei die Auflistung keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt).

Erwiesen ist ja immerhin, dass OP Reeva Steenkamp rechtswidrig erschossen hat. Diese Tatsache bildet den Ausgangspunkt der Bewertung. Das äußere Tatgeschehen lässt auf eine Tötungsabsicht schließen (wie @scorpius mMn richtig feststellt, nicht zuletzt auch aufgrund der verwendeten Munition). Es ist dann zu prüfen, ob es sein kann, dass OP – wie von ihm behauptet- nicht wusste, dass er auf Reeva schießt und insoweit seine Version des Tathergangs zutreffend ist. Da sprechen bereits einige Punkte dagegen (vgl. meine obige Auflistung). Selbst wenn man dies aber annimmt, hätte es sich bei dem vermuteten Einbrecher ebenfalls um einen Menschen gehandelt, den man nicht einfach erschießen darf. Es muss also eine Rechtfertigung oder Entschuldigung für diese Tat geben. An dieser Stelle kommt dann z.B. die Putativnotwehr in Betracht, bei der die Richterin prüfen muss, ob die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen. Dabei ist es die Aufgabe des Angeklagten und seiner Verteidigung, diese Erfordernisse glaubhaft darzulegen.
Wie die Richterin dies bewertet, kann ich nicht vorhersagen. Hier heißt es abwarten. Meine eigene Einschätzung dazu hatte ich ja bereits abgegeben.


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