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Without consent it's RAPE

2.187 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Sex, Drogen, Vergewaltigung ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Without consent it's RAPE

23.06.2016 um 11:06
@interrobang
Wenn das Schutzalter ueberschritten ist, darf der Sexualpartner so alt sein wie er will! Ist eigentlich jetzt auch schon so....mit 14 und 15 ist sexueller Kontakt nur begrenzt erlaubt.
Zitat von interrobanginterrobang schrieb:Bei mir wurden die nein auch ignoriert. Dennoch kam es weder zur Gewalt nich zum erzwungenen Beischlaf.
Die Aussage musst Du mir erklaeren! Wer hat welches Nein ignoriert?


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Without consent it's RAPE

23.06.2016 um 11:07
Zitat von KältezeitKältezeit schrieb:Weiss ich nicht, aber umso erstaunter war ich darüber, dass hier 2-3 Leute meinten, es sei einwandfrei als Vergewaltigung zu verstehen.
Ich meine, wenn nicht irgendeine unangenehme Konsequenz daran geknuepft ist (deswegen finde ich das Busbeispiel dumm, aber grenzwertig! Ich wuerde es zumindest fuer ne Noetigung halten!), wird keiner nur weil jemand hundertmal fragt seine Meinung aendern. Eher schlaegt er die Person bewusstlos! Wuerd ich jedenfalls machen!


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Without consent it's RAPE

23.06.2016 um 11:09
@Alarmi
Darum geht's mir ja. Mit welchen alter darf man nicht mit älteren schlafen bzw wie alt dürfen die Dan maximal sein.

Der Typ der mit mir Sex wollte. Hat auch quasi darum gebettelt. Währe aber auch keine Vergewaltigung gewesen wen ich schlussendlich eingelegt hätte.


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Without consent it's RAPE

23.06.2016 um 11:10
@Alarmi
Ich hatte bisher noch NIE Angst von jemandem vergewaltigt zu werden. Aber ich denke das hängt von meiner Lebenseinstellung ab. Und ich kann mir nicht denken, dass Frauen generell davon ausgehen, wenn sie NEIN sagen, sie mit Gewalt rechnen müssen. Das wäre zu viel...

@wichtelprinz
Es tut mir ja leid, wenn hier manche solche schlimmen Erfahrungen gemacht haben. Das ist sicherlich ganz schrecklich. Ich relativiere es doch nirgends.
Jedoch kann ich das Verhalten nicht nachempfinden. Vor allem nicht wenn im nachhinein von Frauen behauptet wird, dass es Vergewaltigung war. Weil eigentlich, wollte sie ja nicht wirklich. Aber er war so aufdringlich und ich konnte nicht nein sagen und bla bla bla.. Im Nachhinein etwas zu behaupten ist immer einfacher...

@Frau.N.Zimmer
Ja ich werde es mir merken ;)
Und ja jeder hat auch ein Recht sich vor allem möglichen Dingen zu fürchten. Das ist mir auch ziemlich egal ehrlich gesagt. Jedoch ist das meine Meinung und wie jeder hier, darf ich das auch zu Wort bzw. Schrift bringen.


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Without consent it's RAPE

23.06.2016 um 11:12
@liaewen
Es ist auch gar kein Problem verhalten nicht nachempfinden zu können - geht mir manchmal ebenso. Nur eben stelle ich dann meistens fest das ich eben dies sehr wahrscheinlich nicht kann bis ich in einer solchen situation mich wiederfinde. Mitlerweile bin ich alt genug und erfahren genug um zu verstehen das ich vor 20 Jahren verhalten nicht nachvollziehen konnte aber mich dann das Schicksal eines besseren belehrte. Nichts für ungut.


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Without consent it's RAPE

23.06.2016 um 11:12
@liaewen
Zitat von liaewenliaewen schrieb: Jedoch ist das meine Meinung und wie jeder hier, darf ich das auch zu Wort bzw. Schrift bringen.
Hattest Du den Eindruck, ich wollte Deine Meinung unterdrücken :ask: Das täte mir leid :) Wir haben uns doch normal unterhalten ;)


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Without consent it's RAPE

23.06.2016 um 11:13
Zitat von interrobanginterrobang schrieb: Mit welchen alter darf man nicht mit älteren schlafen bzw wie alt dürfen die Dan maximal sein.
Das schreibt das Gesetz ganz klar vor. Persoenlich wuerde ich nur das Schutzalter generell auf 16 anheben und nicht bei 14 belassen. 16jaehrige duerften dann generell mit Menschen bis 21 schlafen, darueber mit Einschraenkungen.
Zitat von interrobanginterrobang schrieb:Der Typ der mit mir Sex wollte. Hat auch quasi darum gebettelt. Währe aber auch keine Vergewaltigung gewesen wen ich schlussendlich eingelegt hätte.
O Mann! Ich rede nicht von "nur fragen", sondern davon, dass die Person schon dabei ist den Sex zu initiieren, Du sagst nein, und die Person macht einfach weiter!
Zitat von liaewenliaewen schrieb:Ich hatte bisher noch NIE Angst von jemandem vergewaltigt zu werden. Aber ich denke das hängt von meiner Lebenseinstellung ab.
Aha. In wiefern haengt das bitte von Deiner Lebenseinstellung ab??


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Without consent it's RAPE

23.06.2016 um 11:19
@Alarmi
Zitat von AlarmiAlarmi schrieb:wird keiner nur weil jemand hundertmal fragt seine Meinung aendern.
Das Beispiel geht ja davon aus, dass Frau sich leicht genervt fühlt und sich dann denkt, "och, wenn ich bei dem pennen kann" ..

Dann ist es auch keine Nötigung, denn Frau hatte stets die freie Entscheidung, wurde nicht gezwungen und hat sich auch nicht bedroht gefühlt.

Selbst, wenn er sagt: "nur, wenn du mit mir schläfst, darfst du bei mir pennen" ist es keine Nötigung. Denke ich zumindest, wenn ich den Tatbestand der "Nötigung" richtig interpretiere. Da braucht es nämlich körperliche Gewalt oder "eine Drohung mit einem empfindlichen Übel".

Wenn Frau mit einem Kerl ins Bett hüpft, damit es im Freundeskreis keinen Stress gibt (war auch im Beispiel), dann ist es auch keine Vergewaltigung, denn der Zwang / Druck entsteht in IHREM Kopf. Solange nicht auf sie eingewirkt wird, diesbezüglich, ihr nicht gedroht wird, sondern sie sich dafür entschließt, weil sie meint, es könne das Klima innerhalb der Clique schädigen, wenn sie darauf verzichtet, ist es keine Vergewaltigung. Sie entschließt sich bewusst dafür, damit ein bestimmter Aspekt eintritt / oder nicht eintritt.

Man könnte es an dieser Stelle auch umdrehen und sagen, sie benutzt den Sex als "Waffe".



Deswegen muss man jeden Fall gesondert betrachten und da spielt eben die Frage, ob und inwiefern die Situation bedrohlich war oder bedrohlich gewirkt haben kann, eine sehr große Rolle.


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Without consent it's RAPE

23.06.2016 um 11:19
@wichtelprinz
Und ich habe die Erfahrung gemacht, dass man nicht immer alles zuerst gleich miterleben muss um über eine Situation eine Meinung zu haben.

@Frau.N.Zimmer
Nein natürlich nicht, ich wollte es nur anmerken. Weil hier irgendwie jeder versucht, meine Meinung bzw. Einstellung nieder zu reden^^

@Alarmi
Ich gehe keine Risiken ein. Und versuche keine Ungerechtigkeit zuzulassen (so gut es geht). Da wehre ich mich auch gegen einen 2m großen 100kg schweren Mann. Auch mit der realistischen Aussicht, dass ich körperlich nie eine Chance habe/hatte.
Und Unvorgesehenes kann man sowieso nicht beeinflussen.


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Without consent it's RAPE

23.06.2016 um 11:22
Zitat von KältezeitKältezeit schrieb:Das Beispiel geht ja davon aus, dass Frau sich leicht genervt fühlt und sich dann denkt, "och, wenn ich bei dem pennen kann" ..
Wenn es so ist, dann klar. Wenn der Typ aber beispielsweise sagt "Du darfst nur hierbleiben wenn wir Sex haben", und sie muesste sonst in die Kaelte raus ohne eine Moeglichkeit dort wegzukommen, wuerde ich das schon fuer eine Noetigung halten!
Zitat von liaewenliaewen schrieb:Ich gehe keine Risiken ein. Und versuche keine Ungerechtigkeit zuzulassen (so gut es geht). Da wehre ich mich auch gegen einen 2m großen 100kg schweren Mann.
Sorry, aber das ist einfach nur Gelaber! Weil Du eben in der Situation noch nicht gewesen bist!


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Without consent it's RAPE

23.06.2016 um 11:25
@Alarmi
Is schwierig zu beurteilen... Immerhin hat man ja selber ein Hausrecht... Also kann einem niemand zwingen eine Person bei sich schlafen zu lassen...


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23.06.2016 um 11:27
@interrobang
Wieso drehst Du das jetzt um? Er wuerde sie ja nicht zwingen, er haette sie ja eingeladen...aber nuuuuuur wenn sie mit ihm poppt! Das ist in meinen Augen das Ausnutzen einer Notsituation.


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Without consent it's RAPE

23.06.2016 um 11:27
@wichtelprinz
Ja gott sei dank ist es so.
Sonst wäre es ja unerträglich.

@Alarmi
Meine Fresse! Ich muss nicht vergewaltigt werden um eine Meinung über mein Leben und eine Einstellung zu haben!
Ich gehe kein Risiko ein. Und das bedeutet, dass ich nie mit einem Typen aus der Bar zB. in deren Wohnung gehen würde.
Ich kann das einfach nicht mehr hören "du hast ja nicht, du weißt es nicht". -.-
Es gibt Situationen in die man sich bringen kann die gefährlich werden können. Und es gibt eben Leute wie mich, die nicht in diese Situationen kommen.

Das mit dem Mann war nicht Gelaber sondern echt.. übrigens.


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Without consent it's RAPE

23.06.2016 um 11:27
@Alarmi
Zitat von AlarmiAlarmi schrieb:"Du darfst nur hierbleiben wenn wir Sex haben", und sie muesste sonst in die Kaelte raus ohne eine Moeglichkeit dort wegzukommen, wuerde ich das schon fuer eine Noetigung halten!
Ich eher für einen schlechten Scherz.
Zitat von AlarmiAlarmi schrieb:Er wuerde sie ja nicht zwingen, er haette sie ja eingeladen...aber nuuuuuur wenn sie mit ihm poppt! Das ist in meinen Augen das Ausnutzen einer Notsituation.
Wirklich Nötigung oder nicht eher ein "Angebot"?

Schwierig.


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23.06.2016 um 11:28
Zitat von liaewenliaewen schrieb:Ich gehe kein Risiko ein. Und das bedeutet, dass ich nie mit einem Typen aus der Bar zB. in deren Wohnung gehen würde.
Der Typ, der mich vergewaltigt hat, war ein Freund, mit dem ich zu der Zeit gelegentlich Sex hatte! Bin ich jetzt ein Risiko eingegangen, mit dem nachts unterwegs gewesen zu sein?

Die Situationen sind nicht immer so Schwarz und Weiss, wie man das gern im Fernsehen sieht!


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Without consent it's RAPE

23.06.2016 um 11:28
Zitat von KältezeitKältezeit schrieb:Wirklich Nötigung oder nicht eher ein "Angebot"?
Negative Folgen bei Weigerung sind kein Angebot, sondern Noetigung oder gerne auch Erpressung!


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Without consent it's RAPE

23.06.2016 um 11:30
@Alarmi
Ich hätte nie mit dem Sex gehabt zB. Aber das ist Einstellungssache!
Ich weiß ja nicht was zwischen euch plötzlich "anders" war und wieso er so etwas dir angetan hat. Aber ich will das hier natürlich!!! nicht breit treten. Das ist eine schlimme Sache die du hier nicht erwähnen solltest, nur um mir zu beweisen, dass ich eine falsche Meinung habe.


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23.06.2016 um 11:31
@Alarmi
Ja, aber ob das eine Nötigung ist ist schwer zu beurteilen. Dafür bräuchte es einen Juristen..


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Without consent it's RAPE

23.06.2016 um 11:32
@interrobang
es geht hier um den Fall des 15jährigen Mädchens und einvernehmlich gibt es nicht
nochmal für Dich, aber es muss natürlich auch ein Willen zu verstehen da sein, ich setze den mal einfach voraus ;)
Der Schutz Jugendlicher

Ab einem Alter von 14 Jahren spricht das Gesetz von Jugendlichen. Der Gesetzgeber geht davon aus, dass Jugendliche grundsätzlich über ihre Sexualität selbstbestimmen können, jedoch noch eine gewisse Unsicherheit vorherrscht. Für diesen Altersbereich regelt demnach vor allem § 182 StGB den sexuellen Kontakt. Nach § 182 Abs. 1 StGB wird eine Person dann bestraft, wenn sie eine Zwangslage bei einem Jugendlichen für sexuelle Handlungen ausnutzt. Dabei kann der Täter selbst jedes beliebige Alter haben. Der Täter kann somit sogar jünger als das Opfer sein.

Der § 182 Abs. 3 StGB hat dagegen ganz spezifische Altersgrenzen. Zur Erfüllung des Tatbestandes müssen das Opfer unter 16 Jahren und der Täter über 21 Jahre alt sein. Damit sollen dem typischen Machtgefälle zwischen den Personen angemessen Rechnung getragen und gleichzeitig typische gleichaltrige jugendtypische Beziehungen von vornherein ausgeklammert werden. Der Abs. 3 bildet damit auch eine Verschärfung im Gegensatz zum ersten Absatz. So muss nach Abs. 3 keine Zwangslage ausgenutzt werden, sondern es reicht bereits das Ausnutzen der fehlenden Fähigkeit der sexuellen Selbstbestimmung aus.

Was ist aber unter der "Ausnutzung der fehlenden Fähigkeit der sexuellen Selbstbestimmung" zu verstehen? Festzuhalten ist, dass diese Norm ausschließlich den einvernehmlichen sexuellen Kontakt regelt. Darüber hinaus ist es aber extrem umstritten, wann eine fehlende Fähigkeit der sexuellen Selbstbestimmung vorliegt. Denn es kommt maßgeblich auf den Betrachtungswinkel an. Ein Jugendlicher mit häufigen wechselnden Sexualpartnern und einem offenem Sexualleben kann sowohl als "frühreif" als auch gerade als "unreif" bezeichnet werden. Aus diesem Grund muss in jedem Einzelfall vom Gericht die Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung festgestellt werden (BGH - Beschluss vom 25. Februar 1997 - Az. 4 StR 40/97).
http://www.rechtsindex.de/strafrecht/3160-das-sexualstrafrecht-und-die-altersgrenzen (Archiv-Version vom 21.06.2016)
ich erkläre es Dir auch gerne


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23.06.2016 um 11:32
Zitat von AlarmiAlarmi schrieb:Der Typ, der mich vergewaltigt hat, war ein Freund, mit dem ich zu der Zeit gelegentlich Sex hatte! Bin ich jetzt ein Risiko eingegangen, mit dem nachts unterwegs gewesen zu sein?
Ja, das bist du. Und nein, das kein man dir nicht vorwerfen. Und schon gar nicht kann man sagen, dass du es doch hättest wissen müssen. Aber das kann hier niemand beurteilen, da wir nicht die genauen Umstände kennen.


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