FF schrieb:Gäbe es den "Without consent it's RAPE"-Grundsatz, wären viele zusätzlich quälenden Fragereien überflüssig gewesen, denn sie war ganz offensichtlich nicht in der Lage, zu irgendwas ihre Zustimmung zu geben. Die angewendete Gewalt war aber nachweisbar.
Aber gerade weil es sich um Grenzfälle handelt - also solche, die eben nicht die Häufigsten sind - braucht es höchstens eine Erweiterung, aber keine neue Definition von dem was eine Vergewaltigung ist. Denn das würde ggf. ungeahnte Folgen haben.
Überhaupt ist nach wie vor besonders die Dunkelziffer zu hoch - es würde also deutlich mehr Opfern geholfen sein, wenn eine verstärkte Sensibilisierung für sexuelle Straftaten erfolgen würde um dadurch die Dunkelziffer zu verringern. Ein purer Grundsatz - mit was für guten Intentionen auch immer - kann das Problem nicht lösen.
Dieser kann aber, wie ich oben bereits erwähnte, dazu beitragen.
Für eine rechtliche Position müsste der Satz ohnehin umgeschrieben werden, da er sachlich nicht richtig ist.
FF schrieb:Aber es gibt einige Fälle, in denen mehr Klarheit herrschen würde, wie in dem von @Tussinelda und mir nun schon mehrfach verlinkten Fall der Frau, die nach einer Party hinter Mülltonnen vergewaltigt wurde. Als der Täter gestört wurde, war sie bewusstlos, halb nackt, verdreckt, verletzt. Sie kam erst im Krankenhaus zu sich. Es war nicht möglich für sie, sich zu dem Geschehen überhaupt zu äußern.
In diesem Fall musste nachgewiesen werden, dass sie auch wirklich nicht freiwillig hinter den Mülltonnen brutal missbraucht werden wollte.
Ich hab mir die Geschichte des Falls auch angelesen - Er 1,7 (Probe direkt nach der Festnahme genommen) und Sie 2,4 Promille (Probe mehrere Stunden nach dem Vorfall genommen) - ohne Worte. Selbst wenn Sie abgelehnt hat wird die Kraft Ihrer Aussage eher gering sein. Das sie nicht mehr in der Lage war zu irgendetwas Zustimmung zu geben wird ihm mit seinen 1,7 Promille auch kaum klar gewesen sein. Eine kriminelle Absicht würde ich ihm also zunächst gar nicht unterstellen wollen.
Zudem war ein DNA Test negativ und hat keine Indizien hervorgebracht die auf einen definitiven sexuellen Akt hindeuten. Bis auf das er Sie offenbar mit dem Finger penetriert hat, was man ihm auch nachweisen konnte.
Vorgeworfen wurden ihm folglich versuchte Vergewaltigung sowie das Vergehen an einer betrunkenen, bewusstlosen Person. Bekommen hat er 6 Monate + Rehabilitierungskurse + lebenslange Registrierung als Sexualtäter. Gar nicht so wenig für einen jungen unbescholtenen Mann. Wird er rückfällig, drohen 14 Jahre Gefängnis.
Die grosse Frage die sich für mich aus der Betrachtung des Falls ergibt ist allerdings eine andere: wie hätte das Urteil gelautet, wenn es sich nicht um jenen Täter gehandelt hätte, sondern um einen stinknormalen Middle-Class Jungen?