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Without consent it's RAPE

2.187 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Sex, Drogen, Vergewaltigung ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Without consent it's RAPE

08.07.2016 um 17:38
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:und wo genau ist dann McMurdos Nachteil? Und warum sollte ich nicht auf der Wortwahl herumreiten, wenn dreimal Hör auf ja auch scheissegal sind und man dann noch anfängt darüber zu debattieren, dass GLL ja "hört auf" hätte sagen müssen, es waren ja schliesslich 2.
gina-lisa fällt unter die aktuelle rechtsprechung, also klarer fall --> keine vergewaltigung
ich weiß nicht ob dus mitbekommen hast, aber wir diskutieren mcmurdos beispiel anhand der zukünftigen lage ;)

mcmurdos nachteil besteht objetiv gesehen nirgends. aber subjektiv könnte er sich sein NEIN später nochmal zu nutzen machen. denn wer zeigt seinen partner schon wegen vergewaltigung an, sofern es nicht wirklich gewalttäig zugegangen ist.
Zitat von insidemaninsideman schrieb:Entweder die Frau ist nicht bei Bewusstsein oder sie wird nicht nur einmal Nein sagen sondern auch im weiteren Verlauf zeigen, dass das was gerade passiert, nicht das ist was sie will.
es kommt natürlich auf die rechtspraxis an. aber wenn im gesetz drinen steht: nein heißt nein (inklusive ähnlicher abwandlungen wie hör auf, ich will nicht etc). dann erfüllt das erste nein grundsätzlich schon den zukünftigen tatbestand.
vl gibts in deutschland auch eine vorgegebene linie dazu, wenn nicht müsste man argumentieren ob man in so eine vergewaltigung nachträglich einwilligen kann oder nicht. also ich sage nein, sexpartner macht trotzdem weiter es kommt zum sex, ab der hälfte sage ich dann "geil, mach weiter".
ich wäre der auffassung, dass eine spätere einwilligung NICHT möglich ist, da sich jeder täter in gewisser weise darauf berufen kann, nur weiter gemacht zu haben weil man gehofft hat das es dem opfer mit der zeit doch spass macht!


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Without consent it's RAPE

08.07.2016 um 17:42
Zitat von HatoriHatori schrieb:Rachsüchtige haben auch ohne dieses Gesetz null Probleme, jemanden zu beschuldigen.
jetzt auch richtig. aber zwischen beschuldigen und reellen chancen damit durch zu kommen besteht ein unterschied.
heute müsste ein "opfer" körperliche abwehrverletzungen nachweisen.


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Without consent it's RAPE

08.07.2016 um 17:53
@osttimor

Aber warum denkst du (oder andere hier) das Falschbeschuldigungen nun öfter gemacht würden?

Das sind bis jetzt doch nur Befürchtungen.

@all

Und jetzt mal ehrlich, es geht bei diesem Gesetz nicht darum das Risiko, das Männer falsch beschuldigt werden können zu berücksichtigen, sondern darum, (potenzielle) Opfer sexueller Gewalt zu schützen (und ich weiß, dass es trotzdem immer noch verdammt schwer bleiben wird, so was nachzuweisen, auch mit dem neuen Gesetz). Nur weil einige hier etwas befürchten, heißt das nicht, das das Gesetz schlecht ist. Egal, ob es viel verändert oder nicht, es sollte so bestehen.

Es gibt nämlich Opfer, bei denen man Spuren solcher Übergriffe findet und trotzdem wurden Täter nicht verurteilt, weil "sie sich nicht gewehrt hat" oder weil man behauptet, "sie hätte es so gewollt".


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Without consent it's RAPE

08.07.2016 um 17:57
@Pearce
Ich würde gerne darüber diskutieren. Nur sperrt sich @Tussinelda dagegen.

Kannst du mir da weiterhelfen?

Laut ihr braucht man bei der "nein ist nein" regelung ein vorangegangenes Nein nicht mehr als vergewaltigung zählen wen es dem opfer gefällt. Wie soll also da diese "verführung" aussehen damit es dem Opfer doch gefällt obwohl es ja nein sagte, also ein fortführung als vergewaltigung zählt?


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08.07.2016 um 17:57
Zitat von HatoriHatori schrieb:Aber warum denkst du (oder andere hier) das Falschbeschuldigungen nun öfter gemacht würden?

Das sind bis jetzt doch nur Befürchtungen.
ich habe nicht die angst dass es mehr falschbeschuldigungen geben WIRD sondern dass es sie geben KÖNNTE!
natürlich sind es nur befürchtungen. aber ich bin dafür, dass man ein vernünftiges neues gesetz macht und nicht eins das sich in der praxis als wenig innovativ herausstellen könnte - denn ich bin mir sicher, dass man in den nächsten jahren nicht wieder an vergewaltigungsgesetzen rumbasteln wird.
Zitat von HatoriHatori schrieb:Es gibt nämlich Opfer, bei denen man Spuren solcher Übergriffe findet und trotzdem wurden Täter nicht verurteilt, weil "sie sich nicht gewehrt hat" oder weil man behauptet, "sie hätte es so gewollt".
diese fälle bleiben auch beim neuen gesetz gleich ;)
die abwehrverletzungen mussten ja beim täter gefunden werden.
"sie hätte es so gewollt" kann auch bei "nein heißt nein" zum freispruch führen, wenn das opfer keine beweise für ihr NEIN hat ;)


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Without consent it's RAPE

08.07.2016 um 18:55
@Tussinelda
OHNE Deine dann folgenden Anpassungen um es irgendwie so hinzudrehen, dass es doch strafbar sein könnte, nachdem Du gemerkt hast, dass DIESES Beispiel ein beknacktes ist. Dann zu behaupten, es läge nur daran, dass Du ein Mann bist (Gesetze gelten hier nur für Frauen???), wenn Dir erklärt wird, warum es dann keine Straftat ist, da es zu EINVERNEHMLICHEM Geschlechtsverkehr führte, die VERFÜHRUNG wohlgemerkt (nicht Nötigung, denn Du hast es ja selbst als Verführung empfunden), ist einfach nur beknackt und an den Haaren herbeigezogen und das weißt Du auch.
Deshalb schrieb ich ja direkt im Anschluss als mir die Frage gestellt wurde was denn "geiler Sex" heisst bei mir nach das ich damit meinte das ich einen Orgasmus hatte. Leider bist du ja bis jetzt nicht in der Lage das zu verstehen. Streiche "geilen Sex" und ersetze es durch "Sex mit Höhepunkt wenn du so willst.

Das ich mich genötigt fühlte überliest du natürlich auch schon seit ewigen Seiten geflissentlich. Aber das werfe ich dir nicht vor. Anders kannst du deine Nein heißt nein Parole sonst nicht durchhalten.

Betrachte es doch ganz einfach mit den Anpassungen. Auch vor Gericht kommen ja mit unter Sachen an Tageslicht die vorher nicht so gesagt wurden.


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08.07.2016 um 19:00
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:bist Du noch nie verführt worden :ask:
Verführen (substantiviert Verführung, auch Verlockung oder Seduktion) bedeutet im allgemeinen Sprachgebrauch, jemanden zur Hingabe zu bewegen, das heißt, eine Person gewaltlos so zu „manipulieren“, dass sie etwas tut, was sie eigentlich nicht wollte (zum Beispiel sich sexuellen Handlungen hinzugeben, eine Religion anzunehmen, etwas zu kaufen, und andere Handlungen).
Wikipedia: Verführung

Ich mag mich irren aber ist nicht genau das was man mit dem Gesetz nun eigentlich verschärfen wollte? Wer jemanden verführt handelt ja gerade GEGEN den Willen des anderen, sonst müsste derjenige ja nicht verführt werden.


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Without consent it's RAPE

08.07.2016 um 19:03
"Gestern habe ich meinen Partner verführt" bekommt dann aber eine ganz andere Bedeutung.
Für mich heisst das ehrlich gesagt eher, dass ich den ersten Schritt zum Sex gemacht habe obwohl mein Mann nicht dran gedacht hatte aber doch WOLLTE, denn sonst wäre es eine Vergewaltigung.


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08.07.2016 um 19:04
@Finchen
Das Gesetz wurde einstimmig verschärft!
Ab sofort gilt ein "Nein" als ausreichend vor Gericht - wird darauf nicht eingegangen, ist es Vergewaltigung.
Na da hast du die letzten Seiten hier aber nicht gelesen. Wenn du mich verführst, alsomich so manipulierst das ich gegen meinen Willen etwas mache ist es kein Nein mehr.
Und: wer bei einer Massenvergewaltigung wie in Köln in der Menge mitmacht, wird ebenfalls bestraft, auch wenn er selbst keine Frau vergewaltigt hat!!
Ich frage mich dann wieso gestern 2 Männer genau wegen sowas verurteilt wurden?! Wenn es doch bis jetzt nicht strafbar war?
Kölner Silvesternacht: Zwei Täter wegen Sexualdelikten zu Bewährungsstrafen verurteilt
http://www.spiegel.de/panorama/justiz/koelner-silvesternacht-erste-schuldsprueche-wegen-sexualdelikten-a-1101870.html


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Without consent it's RAPE

08.07.2016 um 19:21
Eine Hoffnung habe ich. Ich weiss nicht, inwiefern das neue Gesetz zum Vorteil für wirklich vergewaltigte Frauen zu verstehen ist, denn der Nachweis muss ja dennoch erbracht werden. Ich sehe aber einen Vorteil in der öffentlichen Diskussion hierzu. Dass Männer mehr sensibilisiert werden, solche, wie der Typi aus dem EP-Video (denn mal ehrlich: den unbekannten Vergewaltiger, der sich nachts über eine umher wandelnde Frau hermacht, wird das reichlich wenig tangieren, denn der ist krank) und Frauen vielleicht auch vorsichtiger.

Selbstbestimmung ist schön und gut, Eigenverantwortung aber noch besser.


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08.07.2016 um 19:37
Zitat von KältezeitKältezeit schrieb:denn mal ehrlich: den unbekannten Vergewaltiger, der sich nachts über eine umher wandelnde Frau hermacht, wird das reichlich wenig tangieren, denn der ist krank
Dürfte auch eher die Minderheit an Fällen sein. Das da der Wille nicht übereinstimmt darf man wohl getrost voraussetzen.


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08.07.2016 um 19:43
@McMurdo
50% der Vergewaltiger sind immerhin Fremdtäter, hab ich letztens irgendwo gelesen.

Wobei die Dunkelziffer der gemeldeten Vergewaltigungen, die im Bekannten-/Familienkreis geschehen, natürlich deutlich höher sein wird. Da wird das neue Gesetz auch nich viel dran ändern.


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Without consent it's RAPE

08.07.2016 um 20:56
@Kältezeit
also ich kenne Statistiken, da kennen sich bei 70 - 80% der Vergewaltigungen Täter und Opfer, woher hast Du denn Deine Zahlen?


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08.07.2016 um 21:16
@Tussinelda
Ja, du hast Recht - da hab ich mich falsch erinnert.

Bis zu 80 % sind Bekannte, hab ich gerade gelesen.


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Without consent it's RAPE

09.07.2016 um 01:30
@McMurdo

Wenn es gegen deinen Willen war und du auch kein Spaß dabei hattest, dann würde ich es als Vergewaltigung ansehen. Auch bei einer Vergewaltigung kann man zum Höhepunkt kommen.

Ich sage aber mal so, jemand der bei einer Vergewaltigung zum Höhepunkt kommt, würde es aber nicht als richtig geilen Sex bezeichnen. Denn diese Person leidet unter dieser Tat, viele der Opfer fühlen sich sogar dann vom eigenen Körper verraten. Also ob mit oder ohne Höhepunkt, spielt keine Rolle, Vergewaltigung bleibt Vergewaltigung. Aber wie erwähnt, du hast es als richtig geilen Sex umschrieben, dass würde eine vergewaltigte Person auch dann nicht machen, selbst wenn sie zum Höhepunkt kommt.

@McMurdo

Hier nochmals dein Beispiel.
Angenommen ich lieg abends auf der Couch, meine Frau kommt in Dessous zu mir und will mal wieder einen "schönen geilen" Abend. Leider ist gerade EM und ich will lieber Fußball sehen und sage nein. Sie sagt ach komm schon Liebster es wird richtig geil werden und und fängt an mich zu verführen und wir haben richtig geilen Sex.
Ist das nach dem neuen Gesetzentwurf dann eine Straftat?!
Da steht eindeutig: "und wir haben richtig geilen Sex." Daran sieht man also eindeutig, dass du den Sex nicht nur aufgrund des Orgasmus als "richtig geil" bezeichnet hast, sondern das du das Ganze schon mitten drin als "richtig geil" empfandst.

Ach so, bevor du damit kommst, dass man so argumentiert weil du ein Mann bist, dann möchte ich dir mitteilen, dass ich genau so argumentieren würde, wenn dieses Beispiel von einer Frau wäre.


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Without consent it's RAPE

09.07.2016 um 01:49
Sexualstrafrecht
:
Nein heißt jetzt wirklich Nein
Als Vergewaltigung gilt künftig, wenn sich der Täter über den "erkennbaren Willen" des Opfers hinwegsetzt.
Das ist richtig. Das ist Recht!
Was ist jetzt das Problem? Wovor habt ihr Angst? Behandelt Frauen, Männer, Kinder, Lebewesen richtig und ihr werdet keinerlei Probleme bekommen. Ihr schafft das schon.


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Without consent it's RAPE

09.07.2016 um 03:20
Zitat von SaphiraSaphira schrieb:Da steht eindeutig: "und wir haben richtig geilen Sex." Daran sieht man also eindeutig, dass du den Sex nicht nur aufgrund des Orgasmus als "richtig geil" bezeichnet hast, sondern das du das Ganze schon mitten drin als "richtig geil" empfandst.
zuvor hat sich seine partnerin aber bereits strafbar gemacht.
wie ich schon zu bedenken gegeben habe, kann man meiner meinung nach nicht mehr in eine bereits tatbestand erfüllende vergewaltigung einwilligen.


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09.07.2016 um 03:25
@osttimor

Sie hat ihn laut seiner Aussage verführt. Sowas ist nicht strafbar. Wie ich hier schon geschrieben hatte, ein vernünftiger Mensch kann eine Verführung mit anschließendem Sex von einer Vergewaltigung unterscheiden.


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09.07.2016 um 03:26
@Saphira
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb: verführt
definiere mit deinen eigenen worten!


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09.07.2016 um 03:43
nach eurer logik (saphira und tussinelda) müsste man bei einem todesfall mit mir als einzigen zeugen wie folgt vorgehen:

ich gebe zu protokoll: ich habe gesehen wie er sie mit dem auto ermordet hat!
also müsste man mich auch hier wörtlich nehmen und dem gericht bleibt kein spielraum und muss den angeklagten wegen mordes anklagen - andere delikte wie totschlag, fahrlässige tötung oder körperverletzung mit todesfolge kommen nicht in frage weil ich ja "ermordet" zu protokoll gegeben habe.

klingt nicht logisch und schon gar nicht juristisch korrekt!?


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