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Was denkt ihr über Transgender?

3.577 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Frauen, Frau, Mann ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Was denkt ihr über Transgender?

um 11:52
Zitat von JustsayingJustsaying schrieb:Und das sind die Probleme, die in der Praxis zu erwarten waren.
und genau die, die ich beschreibe...der Erkenntnisgewinn ist jetzt was genau?


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Was denkt ihr über Transgender?

um 12:04
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:und genau die, die ich beschreibe...
Aemh - Du hast mich "gebeten" , hierzu weitere Ausfuehrungen zu liefern:
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:Du hast immer noch nicht erklärt, warum dies ein Problem des Selbstbestimmungsgesetzes sein soll, wenn es dieses Problem doch vorher auch schon gab.
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:der Erkenntnisgewinn ist jetzt was genau?
Dass Du Dich mal ueberpruefen solltest - bezueglich dieser Punkte:
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:Wie bitte soll da ein Austausch stattfinden? Wie bitte soll etwas sachlich erörtert werden, wenn Fakten, Belege usw. eh nicht zählen. Wie soll man die unterschiedlichen Seiten kritisch betrachten und erörtern, wenn diesbezüglich keinerlei Interesse besteht? Nicht einmal über das, was jemand schreibt auch nur 1 Sekunde nachgedacht und es in die eigenen Überlegungen einbezogen wird? Wenn man rechtliche, juristische, gesetzliche Zusammenhänge nicht verstehen will? Erkläre mir das..
Du pflegst einen aeusserst herablassende Art im Umgang mit mir, der so gar nichts von einer Diskussionkultur hat.
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:aha, da nützt es Dir dann zu wissen, wie viele Trans*personen eine geschlechtsangleichende OP machen? Lächerlich. Vor allem gibt es da auch Abstufungen.
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:Google hilft.
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:Google

aber bitte, offenbar hat ja nicht jeder Google:
Zudem Du dann goennerhaft eine Allgemeinheiten gepostest hast, die keinen Bezug zu meiner klar formulierten Frage hatten....


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Was denkt ihr über Transgender?

um 12:06
Zitat von paxitopaxito schrieb:Da muss man sich anderes einfallen lassen.
Na dann. Was einfallen lassen bin ich ja bei dir. ;)
Zitat von paxitopaxito schrieb:Dann erkläre mir bitte wie in einem Bundesgesetz geregelt werden soll wie die Justizanstalten der Länder zu arbeiten haben. Was du da persönlich denkst ist eben nicht mit der Realität konform, sorry.
Ich halte es ja garnicht für notwendig in die Landesgesetze einzugreifen. Das meinst du ja. Für mich gehört der Umgang mit Missbrauch gar nicht in das Thema oder das Gesetz des Vollzuges auf Landesebene.
Zitat von paxitopaxito schrieb:Das ist nicht "einfacher". Das fängt damit an, dass das Gesetz Teil des BGB ist und du da fröhlich irgendwelche Strafrechtlichen Sachen einbauen willst die ins STGB gehören.
Nochmal der Vergleich Sozialbetrug, es wäre nicht einfacher bei jedem Transfer (Kindergeld, Rente, Arbeitslosengeld usw. usf.) einzelnd zu regeln wie mit Missbrauch umgegangen wird. Und auch bei diesem Gesetz ergibt es überhaupt keinen Sinn, ohne Jurist zu sein bezweifle ich sogar dass das überhaupt möglich ist.
Ich verstehe der Vergleich, aber bei Geld ist prüfbar wem was wie zusteht. Bei einem persönlich Wunsch nicht. Das Mindestmaß was prüfbar ist, doch ggf mit einem Profi eine Stunde darüber zu sprechen. Das Gespräch kommt in die Akte. Wenn es logischerweise unnötig ist das bei jedem zu tun, dann sollte man das bei Verdachtsfällen tun, wie Liebich eindeutig einer ist. Wenn man das nicht will brauch man sich über Probleme nicht wundern. Ebenso braucht man sich nicht über Machtlosigkeit wundern. der transphobe Neonazi mit Hillbilly-Bart wird schön im Frauenknast ne ruhige Kugel schieben und sich in den Schlaf lachen und alle die das Thema persönlich betrifft, jeder der das SBG gesetzt so ersehnt hat, der wird sich ebenso wundern wie eine solche Person das so ausnutzen kann obwohl offenkundig transphob. Eine reine Farce, die hier auch noch verteidigt wird alles völlig sauber.
Zitat von paxitopaxito schrieb:Da ist kein Missbrauch, auch nicht wenn du das beharrlich wiederholst. Wenn Sträfling XYZ sein Geschlecht wechseln will - so what ? Kann er.
Wenn er das nur macht um dadurch vermeintliche Hafterleichterungen zu bekommen, dann ist dass der Missbrauch - das ergaunern von Hafterleichterungen.
Und was denkst du bei Liebich?
Zitat von paxitopaxito schrieb:Diesen "Mechanismus" nennt man glaube ich Justiz, Polizei, Staatsanwaltschaft.
Ja. und diese können ja eben gar nicht handeln, weil nicht geprüft werden kann aber er Hafterleichterung erschleichen will. Das ist die oben genannte Machtlosigkeit.
Zitat von paxitopaxito schrieb:Das kommt eben drauf an um was es für Gesetze geht und wo die stehen, um was für Konsequenzen es geht usw. Das du nun das ganze Justizsystem aus mir unerklärlichen Gründen umkrempeln willst wegen ein paar tausend Menschen die den Geschlechtseintrag ändern von denen wieviele ? 0,1%? sagen wir fragwürdig sind - dein Bier. Ich frag mich ob es da nicht ernsthaftere Probleme gibt.
Ich will doch nicht das Justizsystem verändern. Ich wünsche mir die Möglichkeit der Nachvollziehbarkeit um Missbrauch erkennen zu können. Den gibt es bei unserem Beispiel Liebich nicht.
Keine rechtl Regelung, dadurch keine Erkennung, dadurch keine Handlungsmöglichkeit, dadurch kommt der vermeintliche Missbraucher nie in die Situation ertappt zu werden. Folge = Machtlosigkeit des Systems.
Zitat von paxitopaxito schrieb:Weil das Gesetz die Änderung des Geschlechts regelt und nicht den Strafvollzug, meine Güte. Was du unter "alles andere" verstehst hat eben nichts mehr mit dem Gesetz zu tun.
Paxito, mir geht es nicht um den Strafvollzug. Der ist doch nur eine Folge der Verfehlungen Liebichs. Mir geht es darum, dass mit der Umänderung Liebich sich eine "besseren" Vollzug erschleichen will. Der Vollzug steht nicht in der Kritik.


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Was denkt ihr über Transgender?

um 12:39
Zitat von gagitschgagitsch schrieb:Ich verstehe der Vergleich, aber bei Geld ist prüfbar wem was wie zusteht. Bei einem persönlich Wunsch nicht. Das Mindestmaß was prüfbar ist, doch ggf mit einem Profi eine Stunde darüber zu sprechen.
Ich hab das nun schon oft geschrieben, für dich nochmal: es gibt keinen "Transgenderechtheitstest". Und ganz sicher kann das kein "Profi" (Welche Profession denn bitte?) in einer Stunde bestimmen.
Zitat von gagitschgagitsch schrieb:Das Gespräch kommt in die Akte. Wenn es logischerweise unnötig ist das bei jedem zu tun, dann sollte man das bei Verdachtsfällen tun, wie Liebich eindeutig einer ist.
Eine solche Regelung, auch wenn ich mich wiederhole, gehört ins Justizvollzugsgesetz und ist Länderangelegenheit. Auch wenn du das beharrlich ignorierst.
Zitat von gagitschgagitsch schrieb:Und was denkst du bei Liebich?
Der könnte mir egaler nicht sein.
Zitat von gagitschgagitsch schrieb:Ja. und diese können ja eben gar nicht handeln, weil nicht geprüft werden kann aber er Hafterleichterung erschleichen will. Das ist die oben genannte Machtlosigkeit.
Das lässt sich im Justizvollzugsgesetz regeln. Dafür muss nichts am Selbstbestimmungsgesetz geändert werden.
Was du möchtest ist ja das Personen wie Liebich nicht als Frauen anerkannt werden. Als ob das irgendwie ne Ehre wäre oder eine Vergütung oder so. Ist es aber nicht, es würde im Übrigen das Problem nicht lösen.
Auf ganz ähnliche Weise könnte man sich Hafterleichterungen verschaffen, weil man sich als Divers, Homosexuell oder sonstwas definiert. Und entsprechend gehört das allgemein geregelt und nicht speziell für den Einzelfall.
Zitat von gagitschgagitsch schrieb:Ja. und diese können ja eben gar nicht handeln
Was genau läuft denn im Fall Liebig ab? Wer prüft wo der untergebracht werden soll? Wer entscheidet das? Und auf welcher Grundlage? Du suggerierst da eine Handlungsunfähigkeit die es nicht gibt.
Zitat von gagitschgagitsch schrieb:Ich will doch nicht das Justizsystem verändern. Ich wünsche mir die Möglichkeit der Nachvollziehbarkeit um Missbrauch erkennen zu können. Den gibt es bei unserem Beispiel Liebich nicht.
Der Fall ist zum Einen nicht abgeschlossen und zum Anderen als Konsequenz wenn da was nicht passt würde eben das sächsische Justizvollzugsgesetz geändert werden, nicht das Selbstbestimmungsgesetz. Wie ich dir predige.
Zitat von gagitschgagitsch schrieb:Keine rechtl Regelung, dadurch keine Erkennung, dadurch keine Handlungsmöglichkeit, dadurch kommt der vermeintliche Missbraucher nie in die Situation ertappt zu werden. Folge = Machtlosigkeit des Systems.
Das entspringt deiner Fantasie. Das es bei einer so gravierenden Änderungen des Personenstandsrechts unweigerlich zu Anpassungen kommen muss und sich vieles dann eben erst in der Praxis zeigt ist das Gegenteil von "Handlungsunfähigkeit".
Zitat von gagitschgagitsch schrieb:Paxito, mir geht es nicht um den Strafvollzug. Der ist doch nur eine Folge der Verfehlungen Liebichs. Mir geht es darum, dass mit der Umänderung Liebich sich eine "besseren" Vollzug erschleichen will. Der Vollzug steht nicht in der Kritik.
Mir geht es auch nicht um "den Vollzug" sondern um die Regelungen dort. Etwa wer wo warum untergebracht wird. Meinen Vorschlag wie mit einem solchen Fall umgegangen werden könnte - zugegeben drakonisch von meiner Seite - hab ich dir gebracht.


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Was denkt ihr über Transgender?

um 12:45
Zitat von gagitschgagitsch schrieb:Was wiegt höher ist hier die Frage? Selbstbestimmung/Gleichberechtigung/Hausrecht/Unternehmerische Freiheit und Unternehmerische Selbstbestimmung.
Man könnte noch hinzufügen: Geschäftsschädigung

Denn , sollten Transfrauen in Saunas bzw. Fitnessstudios mit separater Damensauna zugelassen werden , und dadurch viele cis Frauen aus diesem Grunde Saunen nicht mehr besuchen bzw. ihre Mitgliedschaft in einem Club kündigen würden , könnte dies einen Umsatzverlust zur Folge haben und könnte u.U. sogar geschäftsschädigend bzw. eine Existenzbedrohung darstellen.
Wäre u. U. sinnvoller Transpersonen eigene Saunazeiten einzuräumen.


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Was denkt ihr über Transgender?

um 12:45
Zitat von JustsayingJustsaying schrieb:Aemh - Du hast mich "gebeten" , hierzu weitere Ausfuehrungen zu liefern:
ja aber was Du ausführst hat ja nix mit dem Selbstbestimmungsgesetz zu tun.
Zitat von JustsayingJustsaying schrieb:Dass Du Dich mal ueberpruefen solltest - bezueglich dieser Punkte:
hat jetzt was mit dem Selbstbestimmungsgesetz zu tun?
Zitat von JustsayingJustsaying schrieb:Zudem Du dann goennerhaft eine Allgemeinheiten gepostest hast, die keinen Bezug zu meiner klar formulierten Frage hatten....
nee, ich habe Dir Informationen geliefert. ich habe Dir auch mitgeteilt, dass nicht einmal klar ist, wie viele Trans*personen es gibt, es somit also auch keine Zahlen geben kann, wie viele eine geschlechtsangleichende OP vornehmen lassen, ich habe Dir auch aufgezeigt, dass es viele und unterschiedliche Stufen gibt. All diese Aussagen habe ich durch links noch einmal belegt.
Da frage ich mich eben.
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:Wie bitte soll da ein Austausch stattfinden?
Zitat von RomanTischRomanTisch schrieb:Man könnte noch hinzufügen: Geschäftsschädigung

Denn , sollten Transfrauen in Saunas bzw. Fitnessstudios mit separater Damensauna zugelassen werden , und dadurch viele cis Frauen aus diesem Grunde Saunen nicht mehr besuchen bzw. ihre Mitgliedschaft in einem Club kündigen würden , könnte dies einen Umsatzverlust zur Folge haben und könnte u.U. sogar geschäftsschädigend bzw. eine Existenzbedrohung darstellen.
Wäre u. U. sinnvoller Transpersonen eigene Saunazeiten einzuräumen.
pfff, wie sollen denn bitte Trans*frauen grundsätzlich zugelassen werden, wenn es ein Hausrecht gibt, das vom Selbstbestimmungsgesetz nicht berührt ist? Und wie bitte war das denn vorher? Da gab es auch schon Trans*frauen in FrauenSaunas und auch Regelungen, die den Einlass etwas genauer definierten.
Vielleicht beantwortet ja mal irgendwer, warum es JETZT plötzlich ein Problem darstellt und vorher nicht.


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Was denkt ihr über Transgender?

um 13:26
Zitat von paxitopaxito schrieb:Welche Profession denn bitte?
Mir Fällt dort ein Psychologe ein.
Zitat von paxitopaxito schrieb:Eine solche Regelung, auch wenn ich mich wiederhole, gehört ins Justizvollzugsgesetz und ist Länderangelegenheit. Auch wenn du das beharrlich ignorierst.
Was hat genau Missbrauch mit Vollzugsgesetz zu tun? Vollzuggesetze kommen erst zu Anwendung von die Strafe mit Vollzug angeordnet/Bestimmt wurde.
Zitat von paxitopaxito schrieb:Das lässt sich im Justizvollzugsgesetz regeln.
Dann stelle ich mal die Frage welche Möglichkeit du da siehst? GGF direkt am Beispiel jemand lässt sich aus vollzugmildernden Gründen umbenennen bzw bezeichnen. Das sagt es aber nicht, es sprechen nur alle Dinge dafür.
Zitat von paxitopaxito schrieb:Was du möchtest ist ja das Personen wie Liebich nicht als Frauen anerkannt werden. Als ob das irgendwie ne Ehre wäre oder eine Vergütung oder so. Ist es aber nicht, es würde im Übrigen das Problem nicht lösen.
Auf ganz ähnliche Weise könnte man sich Hafterleichterungen verschaffen, weil man sich als Divers, Homosexuell oder sonstwas definiert. Und entsprechend gehört das allgemein geregelt und nicht speziell für den Einzelfall.
Bitte nicht wie Liebich sondern Liebich auf Grund der Transphobie und Neonazivergangenheit. Ich habe nie Generalverdacht geäußert.
Zitat von paxitopaxito schrieb:Was genau läuft denn im Fall Liebig ab? Wer prüft wo der untergebracht werden soll? Wer entscheidet das? Und auf welcher Grundlage? Du suggerierst da eine Handlungsunfähigkeit die es nicht gibt.
Egal wer prüft und entscheidet, kann über den Aspekt ob Mutwillen zur Täuschung zur Milderung der Haftumstände vorliegt nicht prüfen, weil es keine Kontrollmöglichkeit gibt. Da suggeriere ich nicht, ich weise auf diese Fehlende Funktion/Möglichkeit hin.

Um deine Frage mit meiner Aussage zu verbinden

Der Richter entscheidet über die Tat und spricht das Urteil, die Vollzugstelle entscheidet wohin der/die Verurteilte untergebracht wird. Und die Grundlage wie der/die verurteilte angesprochen wird, ob Mann Frau wird lediglich gemäß Ausweis/Papieren festgestellt, ob es zur Geschlechtsfestlegung einen biologischen Grund oder einen rechtlichen Grund gibt ist nebensächlich. Durch diese Nebensächlichkeit kann aber nicht ermittelt werden, ob hier Haftbedingungsverbesserung erschlichen werden will. Ergo gibt es einen fehlenden Baustein im Entscheidungs- und Handlungssystem. Und dabei muss ich nicht mal die vorhanden Gesetze bemängeln, sondern nur den fehlenden Baustein an sich benennen.
Zitat von paxitopaxito schrieb:Der Fall ist zum Einen nicht abgeschlossen und zum Anderen als Konsequenz wenn da was nicht passt würde eben das sächsische Justizvollzugsgesetz geändert werden, nicht das Selbstbestimmungsgesetz. Wie ich dir predige.
Was abzuwarten wäre. Wenn es so kommt, schreibe ich dir hier gern zu meiner falschen Einschätzung eine Entschuldigung.
Zitat von paxitopaxito schrieb:Das entspringt deiner Fantasie. Das es bei einer so gravierenden Änderungen des Personenstandsrechts unweigerlich zu Anpassungen kommen muss und sich vieles dann eben erst in der Praxis zeigt ist das Gegenteil von "Handlungsunfähigkeit".
Das sehe ich nicht so. Denn der Fall Liebich zeigt es in der Praxis wo es Probleme gibt. Eventuelle Änderungen erfolgen möglicherweise aber nicht gesichtert später.

Ebenso lässt mich dein Satz erkennen, dass auch du zugeben musst, das Gesetze einem lernt und Entwicklungsprozess unterliegen.
Zitat von RomanTischRomanTisch schrieb:Man könnte noch hinzufügen: Geschäftsschädigung
Das gehört für mich in die unternehmerische Selbstbestimmung mit rein, da diese sich ja über Ihre Geschäftsmodell konzeptionell Gedanken machen. Aber ja, die Schädigung ist eine mögliche Folge.


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Was denkt ihr über Transgender?

um 13:26
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:ja aber was Du ausführst hat ja nix mit dem Selbstbestimmungsgesetz zu tun.
Der Qualitaetsjournalismus der Zeit aber auch, weisst beide Artikel auf die ich referenziert habe unter dem Schlagwort Selbstbestimmungsgesetz auf....
....die wissens einfach nicht besser, Du solltest Dich bei der Zeit beschweren.....
Ironie off.
Künftig soll die Änderung des Geschlechts einfacher werden. Doch was bedeutet das im Alltag? Ein Gesetzentwurf, der ZEIT ONLINE vorliegt, gibt Auskunft zu offenen Fragen.
Quelle:
Zitat von JustsayingJustsaying schrieb:Quelle:
https://www.zeit.de/politik/deutschland/2023-04/selbstbestimmungsgesetz-geschlechtseintrag-gesetzentwurf
Zitat von JustsayingJustsaying schrieb:Quelle:
https://www.zeit.de/gesellschaft/2023-05/selbstbestimmungsgesetz-transgeschlechtlichkeit-diskriminierung-hausrecht/seite-2
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:Vielleicht beantwortet ja mal irgendwer, warum es JETZT plötzlich ein Problem darstellt und vorher nicht.
Lesen bildet.


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Was denkt ihr über Transgender?

um 14:30
Zitat von JustsayingJustsaying schrieb:Lesen bildet.
das ist alles doch längst bekannt, ich war also vor dem Lesen Deiner links offenbar schon gebildet. Das sagt alles nix anderes, als ich die ganze Zeit hier wiederholen muss.


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