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Was denkt ihr über Transgender?

3.577 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Frauen, Frau, Mann ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Was denkt ihr über Transgender?

um 10:07
Zitat von gagitschgagitsch schrieb:Warum?
Weil es dafür eigene Gesetze gibt. Das hat da nix drin zu suchen, wie weitläufig möchtest du das sonst fassen um jeden Einzelfall einer Missbrauchsoption zu regeln? Darüber hinaus sind bestimmte Inhalte dann ohnehin Ländersache und nicht vom Bund zu regeln. Etwa was den Justizvollzug angeht, das sind Landesgesetze.
Zitat von gagitschgagitsch schrieb:Wenn jemand zB ein Gesetz ausnutzt, zB das Selbstbestimmungsgesetz warum ist dort nicht zu regeln wie man damit umgeht?
Weil - immer wieder - der reine Geschlechterwechsel erstmal keinen Missbrauch darstellt, auch nicht des Selbstbestimmungsgesetzes selbst. Erst wenn XYZ dazu kommt wird es das. Und das sollte dann eben auch in den Gesetzen zu XYZ geregelt werden, die es ja gibt und nicht irgendwo anders.
Zitat von gagitschgagitsch schrieb:Im Beispiel Liebig wäre es mMn so, dass Dieser transphobe Neonazi eben keine geänderten Pass erhält und somit das Thema Frauengefängnis gar kein Thema wäre.
Und mit welcher Begründung? Weil er ein transphober Nazi ist? Klingt sehr rechtssicher.
Zitat von gagitschgagitsch schrieb:Dein Idee würde ja bedeuten andere Gesetze müssten die Versäumnisse des Selbstbestimmungsgesetzes ausmerzen.
Da gibt es keine Versäumnisse, zumindest erkenne ich keine.
Erst forderst du das man (wieder) für alle verpflichtende Psychotests einführt. Davon biste ja ab und möchtest nun das im Gesetz "alle" Missbrauchsmöglichkeiten aufgelistet und geregelt werden. Dass das so nicht funktioniert und auch nicht in anderen Gesetzen so gehandhabt ist dir scheinbar schnuppe.
So wird Sozialbetrug nicht etwa bei jeder Transfermöglichkeit extra geregelt sondern dort wo es hingehört: Strafgesetzbuch. Und die Regeln wie im Justizvollzug mit Sträflingen umgegangen wird steht im Justizvollzugsgesetz und nicht bei den Straftaten.
Und genau dort gehört dann auch ein Fall wie Liebig geklärt und geregelt: Justizvollzugsgesetz.


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um 10:16
Zitat von JustsayingJustsaying schrieb:Eine Transperson kann sich dem anderen Geschlecht nur annaehern, aber nie, niemals nie, zur einer Person werden, die das andere biologische Geschlecht hat.
Ich wüsste nicht wo ich irgendwas über biologische Geschlechter geschrieben habe. Oder wo ein Zusammenhang besteht mit dem was du von mir zitierst.
Zitat von JustsayingJustsaying schrieb:Damit ist die Reglung: 'Transfrau, alles klar, erst mal in den Frauenknast' sinnfrei.
Habe ich eine derartige Regelung verteidigt, begrüßt, erwähnt??? Wo das?
Was aus dem was du von mir zitiert hast und was ich eben noch einmal schrieb deutlich sein sollte: derartige Fragen sind nicht im Selbstbestimmungsgesetz zu regeln, sondern in Justizvollzugsgesetz auf Länderebene.
Was Frauenhäuser ect. angeht kann das mE sogar in einer einfachen Hausordnung geregelt werden und Bedarf keines eigenen Gesetzes. Man muss da nicht aus jedem Furz nen Orkan machen.


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um 10:27
Zitat von gagitschgagitsch schrieb:Tja Interpretation ist Teil einer Kommunikation. Komm klar damit, das andere Menschen anders interpretieren und anders deuten
okay, noch einmal: Du kannst nicht interpretieren, wenn ich Dir mehrfach sage, was ich geschrieben habe und wie es zu verstehen ist. Denn es handelt sich um MEINE Aussage, somit kann auch nur ich aufklären und erklären, wie sie zu verstehen ist. Das musst Du dann leider einfach akzeptieren.
Zitat von gagitschgagitsch schrieb:Wenn du austeilst, dann stecke ein.
ich habe Dich beleidigt? Dir Alkoholkonsum unterstellt? Indem ich schreibe "das" ist ekelhaft? Mit "das" bist wohl kaum Du gemeint und die Frage, ob Du mich verarschen willst ist auch keine Diffamierung Deiner Person. Mich zu fragen, ob ich heimlich trinke hingegen schon. Aber auch das wirst Du sicher wieder nicht verstehen wollen.
Zitat von gagitschgagitsch schrieb:Ich kann garnicht verstehen wie du das nicht erkennen kannst.
wie ich das nicht erkennen kann? Hast Du irgendwas, was ich diesbezüglich schrieb, verstanden? Inklusive des posts, der mir ja hier vorgehalten wurde:
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb am 04.05.2025:Das ein Neonazi sein Geschlecht ändert, ist reine Provokation, das sollte jedem klar sein. Das bedeutet aber nicht, dass er deswegen einer Haftstrafe entgehen würde.



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um 10:36
Zitat von paxitopaxito schrieb:Was Frauenhäuser ect. angeht kann das mE sogar in einer einfachen Hausordnung geregelt werden und Bedarf keines eigenen Gesetzes. Man muss da nicht aus jedem Furz nen Orkan machen.
Meines wissens wird der disput zwischen selbstbestimmungsgesetz und Hausrecht noch juristisch geklärt... da gab es ja einen ziemlichen disput darum.


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Was denkt ihr über Transgender?

um 10:42
Zitat von paxitopaxito schrieb:Weil es dafür eigene Gesetze gibt. Das hat da nix drin zu suchen, wie weitläufig möchtest du das sonst fassen um jeden Einzelfall einer Missbrauchsoption zu regeln? Darüber hinaus sind bestimmte Inhalte dann ohnehin Ländersache und nicht vom Bund zu regeln. Etwa was den Justizvollzug angeht, das sind Landesgesetze.
Ich möchte regeln, das Missbrauch zur Rückgängigmachung führt, damit ein Gesetz nicht ausgenutzt werden kann.

Für mich gehört das in das jeweilige betreffende Gesetz und nicht in andere... Wer das SBG missbrauch sollte nicht über ein Inhaftierungs- oder Unterbringungsgesetz maßgeregelt werden müssen.

Is mein Meinung der Einfachheit wegen.
Zitat von paxitopaxito schrieb:Weil - immer wieder - der reine Geschlechterwechsel erstmal keinen Missbrauch darstellt, auch nicht des Selbstbestimmungsgesetzes selbst. Erst wenn XYZ dazu kommt wird es das. Und das sollte dann eben auch in den Gesetzen zu XYZ geregelt werden, die es ja gibt und nicht irgendwo anders.
Wenn der Geschlechterwechsel missbrauch erfährt dann bleibt es Missbrauch. Dann ist XYZ schon da. Und da der Geschlechterwechsel im Selbstbestimmmungsgesetz rechtlich geregelt ist, gehört dort ein Punkt zum Umgang mit Missbrauch rein.
Zitat von paxitopaxito schrieb:Und mit welcher Begründung? Weil er ein transphober Nazi ist? Klingt sehr rechtssicher.
Jetzt ist es nicht rechtssicher, weil man Regularien eben vergessen hat. Darum geht es mir doch! Und ja wenn ein transphober Mensch mit seiner Verurteilung auf einmal Trans werden will/wird, dann ist dies nachvollziehbarer weise zu prüfen, zum Schutze der Mitmenschen und der Gesetze selbst. Denn Liebich wird wenn gewisse Fragen von Profis gestellt würden, schnell entlarvt werden.
Zitat von paxitopaxito schrieb:Da gibt es keine Versäumnisse, zumindest erkenne ich keine.
ok.
Zitat von paxitopaxito schrieb:Erst forderst du das man (wieder) für alle verpflichtende Psychotests einführt. Davon biste ja ab und möchtest nun das im Gesetz "alle" Missbrauchsmöglichkeiten aufgelistet und geregelt werden. Dass das so nicht funktioniert und auch nicht in anderen Gesetzen so gehandhabt ist dir scheinbar schnuppe.
Tatsächlich fordere ich bei gesetzlichen Regelungen eine Mechanismus um zu Ermöglichen zu Kontrollieren das die Gesetze aus gelten, eingehalten werden, und angewendet werden. Das hat erstmal nichts mit Liebich oder Justizvollzug zu tun.

Bei anderen Gesetzen gibt es diese Regelung. Wenn man das oder das nicht erfüllt oder dagegen verstößt , dann kannst du das so oder so nciht tun, oder es gilt für dich das oder das nicht.

Bei SBG hat man den Geschlechterwechsel vereinfacht, aber alles andere ungeregelt gelassen. Warum diese Handhabe?

Ich kann mir ja vollumfänglich vorstellen, dass es extrem schwierig ist bei einer solchen Persönlichen Sache eine Kontrolle zu schaffen oder zu regeln, aber das man sogar die Idee über bewussten Missbrauch und den Umgang damit weglässt finde ich schon wild.
Zitat von paxitopaxito schrieb:So wird Sozialbetrug nicht etwa bei jeder Transfermöglichkeit extra geregelt sondern dort wo es hingehört: Strafgesetzbuch. Und die Regeln wie im Justizvollzug mit Sträflingen umgegangen wird steht im Justizvollzugsgesetz und nicht bei den Straftaten.
Und genau dort gehört dann auch ein Fall wie Liebig geklärt und geregelt: Justizvollzugsgesetz.
Aber das passt hier leider nicht, auch wenn ich dich nachvollziehen kann.

Wenn das SBG sagt Liebich ist eine Frau hat das JVG keine Handhabe zu erkennen oder zu bestimmen ob Liebich betrügt in seiner Identität. Die müssen so handeln wies im Ausweis steht, ergo kommt der vermutlich in den Frauenknast.
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:ich habe Dich beleidigt? Dir Alkoholkonsum unterstellt? Indem ich schreibe "das" ist ekelhaft? Mit "das" bist wohl kaum Du gemeint und die Frage, ob Du mich verarschen willst ist auch keine Diffamierung Deiner Person. Mich zu fragen, ob ich heimlich trinke hingegen schon. Aber auch das wirst Du sicher wieder nicht verstehen wollen.
Ich habe dir Garnichts unterstellt. Eine Frage ist keine Unterstellung. Bei einer Unterstellung bin ich mir für eine ! nicht zu schade. Aber ist wird ja klar, das deine Aussagen immer gut sind und andere drüber.....
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:wie ich das nicht erkennen kann? Hast Du irgendwas, was ich diesbezüglich schrieb, verstanden? Inklusive des posts, der mir ja hier vorgehalten wurde:
Tussinelda schrieb am 04.05.2025:
Das ein Neonazi sein Geschlecht ändert, ist reine Provokation, das sollte jedem klar sein. Das bedeutet aber nicht, dass er deswegen einer Haftstrafe entgehen würde.
Hier ging es mir um eine transphobe Person nicht wie von die formuliert einen Neonazi. Das Neonazitum bekräftig ja nur die Einstellung das SBG ad adsurdum zu führen. Es hält vom demokratischen Staat nichts, will das Gesetz was er verachtet bloßstellen in dem er ausnutzt für eine bessere Haftbedingung. Somit sollte deine aussage zwar nicht entkräftet werden, aber sie ist nur die halbe Wahrheit.

In Wirklichkeit ist es noch schlimmer. Nicht nur der Neonazi, sondern der transphobe Neonazi Missbrauch und du schreitest, das es kein Missbrauch ist bzw sein kann.


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um 10:47
Zitat von interrodingsinterrodings schrieb:Meines wissens wird der disput zwischen selbstbestimmungsgesetz und Hausrecht noch juristisch geklärt... da gab es ja einen ziemlichen disput darum.
Ja.

Einige nutzen die Argumentation der Gleichberechtigung um zB als Transperson in ein Frauenfitnessstudio zu kommen, hatten wir ja hier schon.

Was wiegt höher ist hier die Frage? Selbstbestimmung/Gleichberechtigung/Hausrecht/Unternehmerische Freiheit und Unternehmerische Selbstbestimmung.

Schwierig hier eine Einschätzung abgeben zu können.


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um 10:48
Zitat von interrodingsinterrodings schrieb:Meines wissens wird der disput zwischen selbstbestimmungsgesetz und Hausrecht noch juristisch geklärt... da gab es ja einen ziemlichen disput darum.
ach ja? Wo kann ich das denn nachlesen?
Im Gesetz steht jedenfalls:
(2) Betreffend den Zugang zu Einrichtungen und Räumen sowie die Teilnahme an Veranstaltungen bleiben die Vertragsfreiheit und das Hausrecht des jeweiligen Eigentümers oder Besitzers sowie das Recht juristischer Personen, ihre Angelegenheiten durch Satzung zu regeln, unberührt.
Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/sbgg/__6.html

Hier mal ein Kommentar, der es auf den Punkt trifft:
Kritik am Selbstbestimmungsgesetz
Kalkulierter Angriff
Kommentar von Veronika Kracher
Rechts­ex­tre­mis­t*in Liebich soll in einem Frauengefängnis untergebracht werden. Liebichs Aktion befeuert den transfeindlichen Kulturkampf
Quelle: https://taz.de/Kritik-am-Selbstbestimmungsgesetz/!6106300/

auch hier fällt man ja offenbar auf die rechten Trolle rein.......


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um 10:54
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:ach ja? Wo kann ich das denn nachlesen?
Im Gesetz steht jedenfalls:
Is halt alles recht undurchsichtig. Da müssen wir wohl ein paar gerichtsfälle abwarten. Hierzu interessant:
https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/frauen-fitnessstudio-trans-frau-mann-duschen-agg-bmj-sebstbestimmungsgesetz-ataman

Wird wohl an den gerichten liegen und somit herrscht eben keine rechtssicherheit...
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:auch hier fällt man ja offenbar auf die rechten Trolle rein......
Eher weniger. Vielmehr werden die schwächen des gesetzes aufgezeigt.


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um 10:57
Zitat von JustsayingJustsaying schrieb:Transpersonen sind immer Einzelfallbetrachtungen - das hat nichts mit Generalverdacht zu tun.
Ich würde dies auch so sehen.
Ich finde , der DFB hat da eine vernünftige Regelung beschlossen. Denn , in Abstimmung mit einer Vertrauensperson , können trans* , intergeschlechtliche und nicht-binäre Personen entscheiden , ob sie in einer Frauen oder Männermannschaft spielen wollen. Diese Regelung gilt für den gesamten Amateurfußball.
Will heißen: Erst eine Vertrauensperson ( wobei hier jetzt nicht genau definiert wird , wer diese Vertrauensperson darstellt) , entscheidet und nicht die Transperson alleine. Es wäre ja sehr unsportlich und unfair gegenüber einer Frauenfußballmannschaft eine z.B. 1,95m große Transfrau in einer Frauenmannschaft mitspielen zu lassen , aufgrund ihrer physischen Überlegenheit.
Bei Länderspielen der deutschen Männernationalmannschaft und beim Pokalendspiel wird ebenso mindestens 1 Unisextoilette ohne geschlechtliche Zuordnung angeboten.
Seit der Saison 2022/2023 hat der DFB seine Spielordnung so angepasst, dass trans* ,intergeschlechtliche und nicht-binäre Personen entsprechend ihrer Identität in Abstimmung mit der Vertrauensperson des Landesverbandes entscheiden, ob sie in der Frauen- oder Männersektion spielen möchten (§ 10 DFB-Spielordnung Nr. 6. und Nr. 7. sowie DFB-Jugendordnung § 7g und die DFB-Futsalordnung § 4 Nr. 3.). Die Regelung gilt für den gesamten Amateurfußball.
Quelle: https://www.dfb.de/news/detail/faq-haeufige-fragen-zu-lgbtiq-im-fussball-253336


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um 11:04
Zitat von interrodingsinterrodings schrieb:Is halt alles recht undurchsichtig.
nee, es gibt das Hausrecht etc und das ist auch unberührt vom Selbstbestimmungsgesetz. Trotzdem kann natürlich eine Diskriminierung vorliegen und das wird dann über das AGG und eben genau nicht das Selbstbestimmungsgesetz geklärt.
Das hatten wir doch schon. Und das gab es auch schon VOR dem Selbstbestimmungsgesetz.
Zitat von RomanTischRomanTisch schrieb:Erst eine Vertrauensperson ( wobei hier jetzt nicht genau definiert wird , wer diese Vertrauensperson darstellt) , entscheidet und nicht die Transperson alleine.
das verstehst Du wohl falsch. ich würde die Regelungen noch einmal genauer nachlesen.


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um 11:06
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:nee, es gibt das Hausrecht etc und das ist auch unberührt vom Selbstbestimmungsgesetz. Trotzdem kann natürlich eine Diskriminierung vorliegen und das wird dann über das AGG und eben genau nicht das Selbstbestimmungsgesetz geklärt.
Ja eben. Weil das Selbstbestimmungsgesetz eben keine rechtssicherheit bietet. Das is ja das problem.


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um 11:08
Zitat von interrodingsinterrodings schrieb:Weil das Selbstbestimmungsgesetz eben keine rechtssicherheit bietet.
das soll es doch auch gar nicht. Es bekräftigt nur, dass Hausrecht etc eben unberührt bleiben....was nix damit zu tun hat zu prüfen, ob das Hausrecht ggf. diskriminierend ist in manchen Fällen, das wird es ja sowieso, also geprüft, eben wegen dem AGG. Hat aber nix mit dem Selbstbestimmungsgesetz zu tun.


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um 11:09
Zitat von RomanTischRomanTisch schrieb:Es wäre ja sehr unsportlich und unfair gegenüber einer Frauenfußballmannschaft eine z.B. 1,95m große Transfrau in einer Frauenmannschaft mitspielen zu lassen , aufgrund ihrer physischen Überlegenheit.
Zeit zu knapp

natürlich für die gegnerische Mannschaft wäre es unfair und nicht für die Eigene , denn die würde daraus womöglich mehr Vorteile sich erhoffen.


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um 11:12
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:Es bekräftigt nur, dass Hausrecht etc eben unberührt bleiben....was nix damit zu tun hat zu prüfen, ob das Hausrecht ggf. diskriminierend ist in manchen Fällen, das wird es ja sowieso, also geprüft, eben wegen dem AGG. Hat aber nix mit dem Selbstbestimmungsgesetz zu tun.
Ja doch den das führt ja zu dem problem. Mit dem Selbstbestimmungsgesetz kann jeder der will ohne anforderungen seinen Geschlechtseintrag ändern lassen. Und dadurch kollidiert das Hausrecht mit dem allgemeinen gleichbehandlungsgesetz.


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um 11:16
Zitat von interrodingsinterrodings schrieb:Und dadurch kollidiert das Hausrecht mit dem allgemeinen gleichbehandlungsgesetz.
das siehst Du leider falsch. Da kollidiert eben nix, weil das Selbstbestimmungsgesetz ja eben feststellt, dass das Hausrecht unberührt bleibt. Deshalb geht es auch bei der juristischen Klärung diesbezüglich ums AGG, wie Du ja selbst verlinkt hast.
Wäre die Passage nicht drin im Selbstbestimmungsgesetz, dann müssten Trans*personen überall reingelassen werden, ihrer Geschlechtsidentität entsprechend ;)


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um 11:19
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:Da kollidiert eben nix, weil das Selbstbestimmungsgesetz ja eben feststellt, dass das Hausrecht unberührt bleibt.
Was nichts daran ändert das sich jeder mann zu einer frau erklären kann. Damit wird das hausrecht sehr wohl berührt. Siehe oben.
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:Deshalb geht es auch bei der juristischen Klärung diesbezüglich ums AGG,
Ja weil eben jeder mann sich zur frau erklären kann. Wegen dem sbg.


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um 11:21
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:das verstehst Du wohl falsch. ich würde die Regelungen noch einmal genauer nachlesen.
wie kommst du auf solch einen Unsinn , da ich das nicht verstehen würde?

In Abstimmung mit einer Vertrauensperson wird darüber entschieden , d.h. die Transpersonen entscheiden nicht alleine darüber. Das ist die Botschaft. Wenn du das nicht verstehst , hast du wohl Verständnisprobleme.


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um 11:25
Zitat von interrodingsinterrodings schrieb:Damit wird das hausrecht sehr wohl berührt.
nein, wird es nicht. Das Hausrecht ist - und nicht nur bei Regelungen Trans*personen betreffend - immer Diskriminierung betreffend überprüfbar. Das Hausrecht wird nicht durch das Selbstbestimmungsgesetz berührt oder gar eingeschränkt, sondern das Hausrecht kann berührt werden oder eingeschränkt werden, wenn es diskriminiert. Das ist aber eben nicht automatisch der Fall, nur weil es das Selbstbestimmungsgesetz gibt, da biste kräftig auf dem Holzweg.
Zitat von RomanTischRomanTisch schrieb:1. in Abstimmung mit einer Vertrauensperson wird darüber entschieden , d.h. die Transpersonen entscheiden nicht alleine darüber. Das ist die Botschaft. Wenn du das nicht verstehst , hast du wohl Verständnisprobleme.
ja, es wird sich abgestimmt, da die Vertrauensperson alles nötige regelt und unterstützt. Die Vertrauensperson entscheidet aber nix
Um den Zugang niederschwellig zu halten, werden von den Landes- und Regionalverbänden Vertrauenspersonen benannt, die die Spieler/innen mit dem Personenstandseintrag "divers" oder "keine Angabe" und Personen, die ihr Geschlecht angleichen lassen, bei der Erteilung des Spielrechts unterstützen. Die Vertrauenspersonen arbeiten eng mit der jeweiligen Anlaufstelle für Gewalt- und Diskriminierungsvorfälle der Landesverbände zusammen oder sind ein Teil davon und unterstützen die entsprechenden Personen bis zur finalen Erteilung der Spielberechtigung und gegebenenfalls auch darüber hinaus.
Quelle: https://fvn.de/news/nachricht/verbandsmeldungen/regelung-zum-spielrecht-trans-inter-und-nicht-binaerer-personen-1409/
Im Kern sieht die Regelung vor, dass Spieler/innen mit dem Personenstandseintrag "divers" oder "ohne Angabe" und Spieler/innen, die ihr Geschlecht angleichen lassen, künftig selbst die Entscheidung treffen können, ob ihnen die Spielberechtigung für ein Frauen- oder Männerteam erteilt werden soll. Dies gilt auch für transgeschlechtliche Spieler/innen, die nun zu einem selbstbestimmten Zeitpunkt wechseln können oder zunächst in dem Team bleiben, in dem sie bisher gespielt haben. Solange die sportliche Betätigung während der Einnahme von Medikamenten die Gesundheit der betroffenen Personen nicht beeinträchtigt, können die Personen am Spielbetrieb teilnehmen, weshalb die neue Regelung eine Dopingrelevanz ausschließt.
Quelle: s.o.


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um 11:43
Zitat von interrodingsinterrodings schrieb:Meines wissens wird der disput zwischen selbstbestimmungsgesetz und Hausrecht noch juristisch geklärt... da gab es ja einen ziemlichen disput darum.
Der gehört auch geführt, ist ja keine einfache Frage wann etwas Diskriminierung ist und wann etwas noch vom Hausrecht gestattet. Das gilt aber über Transgenderfragen hinaus.
Wie ich schrieb: persönlich wäre ich da sehr dafür das einfach im Hausrecht zu belassen.
Zitat von gagitschgagitsch schrieb:Ich möchte regeln, das Missbrauch zur Rückgängigmachung führt
Was jetzt nochmal ne andere Baustelle ist, die du gerade aufmachst.
Erst sollens für alle verpflichtende "Transgenderechtheitstests" sein.
Dann sollen nur noch die geprüft werden, wo es irgendeinen konkreten Anlass gibt, aber bitte im Selbstbestimmungsgesetz geregelt.
Und nun möchtest du, dass Vater Staat die Möglichkeit bekommt Geschlechteränderungen wieder rückgängig zu machen.

Zum letzten Punkt, da schreib ich dir wieder: der bloße Wechsel ist kein Missbrauch, auch nicht strafbar und der Staat sollte daher auch nicht die Möglichkeit bekommen das wieder rückgängig zu machen. Da muss man sich anderes einfallen lassen.
Zitat von gagitschgagitsch schrieb:Für mich gehört das in das jeweilige betreffende Gesetz und nicht in andere
Dann erkläre mir bitte wie in einem Bundesgesetz geregelt werden soll wie die Justizanstalten der Länder zu arbeiten haben. Was du da persönlich denkst ist eben nicht mit der Realität konform, sorry.
Zitat von gagitschgagitsch schrieb:Is mein Meinung der Einfachheit wegen.
Das ist nicht "einfacher". Das fängt damit an, dass das Gesetz Teil des BGB ist und du da fröhlich irgendwelche Strafrechtlichen Sachen einbauen willst die ins STGB gehören.
Nochmal der Vergleich Sozialbetrug, es wäre nicht einfacher bei jedem Transfer (Kindergeld, Rente, Arbeitslosengeld usw. usf.) einzelnd zu regeln wie mit Missbrauch umgegangen wird. Und auch bei diesem Gesetz ergibt es überhaupt keinen Sinn, ohne Jurist zu sein bezweifle ich sogar dass das überhaupt möglich ist.
Zitat von gagitschgagitsch schrieb:Wenn der Geschlechterwechsel missbrauch erfährt dann bleibt es Missbrauch.
Da ist kein Missbrauch, auch nicht wenn du das beharrlich wiederholst. Wenn Sträfling XYZ sein Geschlecht wechseln will - so what ? Kann er.
Wenn er das nur macht um dadurch vermeintliche Hafterleichterungen zu bekommen, dann ist dass der Missbrauch - das ergaunern von Hafterleichterungen.
Zitat von gagitschgagitsch schrieb:Jetzt ist es nicht rechtssicher, weil man Regularien eben vergessen hat.
Da wurde nix vergessen, nur möchtest nur völlig abstruse Regelungen in ein Gesetz packen. Was genau ändert sich bei dir stundenweise und hat mit Recht und Gesetz wie es in Deutschland funktioniert in den letzten Beiträgen nichts mehr zu tun.
Zitat von gagitschgagitsch schrieb:Und ja wenn ein transphober Mensch mit seiner Verurteilung auf einmal Trans werden will/wird, dann ist dies nachvollziehbarer weise zu prüfen, zum Schutze der Mitmenschen und der Gesetze selbst.
Und eine solche Regelung MUSS auf Länderebene stattfinden, gehört nicht ins BGB, nicht auf Bundesebene entschieden und sollte am Besten im Justizvollzugsgesetz der Länder geregelt sein - wenn das nicht ohnehin schon der Fall ist.
Das wurde nicht im Selbstbestimmungsgesetz "vergessen".
Zitat von gagitschgagitsch schrieb:Tatsächlich fordere ich bei gesetzlichen Regelungen eine Mechanismus um zu Ermöglichen zu Kontrollieren das die Gesetze aus gelten, eingehalten werden, und angewendet werden. Das hat erstmal nichts mit Liebich oder Justizvollzug zu tun.
Diesen "Mechanismus" nennt man glaube ich Justiz, Polizei, Staatsanwaltschaft.
Zitat von gagitschgagitsch schrieb:Bei anderen Gesetzen gibt es diese Regelung. Wenn man das oder das nicht erfüllt oder dagegen verstößt , dann kannst du das so oder so nciht tun, oder es gilt für dich das oder das nicht.
Das kommt eben drauf an um was es für Gesetze geht und wo die stehen, um was für Konsequenzen es geht usw. Das du nun das ganze Justizsystem aus mir unerklärlichen Gründen umkrempeln willst wegen ein paar tausend Menschen die den Geschlechtseintrag ändern von denen wieviele ? 0,1%? sagen wir fragwürdig sind - dein Bier. Ich frag mich ob es da nicht ernsthaftere Probleme gibt.
Zitat von gagitschgagitsch schrieb:Bei SBG hat man den Geschlechterwechsel vereinfacht, aber alles andere ungeregelt gelassen. Warum diese Handhabe?
Weil das Gesetz die Änderung des Geschlechts regelt und nicht den Strafvollzug, meine Güte. Was du unter "alles andere" verstehst hat eben nichts mehr mit dem Gesetz zu tun.
Zitat von gagitschgagitsch schrieb:Aber das passt hier leider nicht, auch wenn ich dich nachvollziehen kann.
Wenn das SBG sagt Liebich ist eine Frau hat das JVG keine Handhabe zu erkennen oder zu bestimmen ob Liebich betrügt in seiner Identität.
Natürlich hat es das. Es geht ja überhaupt nicht um die Frage ob Liebich eine Frau ist oder nicht, sondern ob er sich unrechtmäßig Hafterleichterungen erschleicht. Einfacher Lösungsvorschlag meinerseits: Einzelhaft für Personen die kurz vor oder kurz nach (Zeitraum ist zu regeln) ihren Geschlechtseintrag ändern, gibt es Einzelhaft. Zum Schutz der Mitgefangenen.
Ob Liebich nun lieber im Frauengefängnis in Einzelhaft sitzt kann er sich dann aussuchen.


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Was denkt ihr über Transgender?

um 11:48
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:Du hast immer noch nicht erklärt, warum dies ein Problem des Selbstbestimmungsgesetzes sein soll, wenn es dieses Problem doch vorher auch schon gab.
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:Da kollidiert eben nix, weil das Selbstbestimmungsgesetz ja eben feststellt, dass das Hausrecht unberührt bleibt
Das Hausrecht ist da ein zahnloser Tiger - da Transfrau = Frau. Und jemanden aufgrund seines Geschlechts auszuschliessend ist diskriminierend.
Das beisst sich die Katz in den Schwanz, den Frauenschutzraeume hatten mal das Ziel, Frauen einen SafeSpace zu sein.
In einem Hintergrundpapier der beiden Ministerien wird dazu ausgeführt: "Die bestehende Rechtslage in Bezug auf die Vertragsfreiheit und das private Hausrecht bleibt durch das SBGG unberührt." Zugleich wird aber auch auf das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz verwiesen. "Danach ist eine Zurückweisung speziell von transgeschlechtlichen Personen allein aufgrund ihrer geschlechtlichen Identität unzulässig."
Quelle:
https://www.zeit.de/politik/deutschland/2023-04/selbstbestimmungsgesetz-geschlechtseintrag-gesetzentwurf

Und das sind die Probleme, die in der Praxis zu erwarten waren:
ZEIT ONLINE: Frau Schwab, bitte versetzen Sie sich in die Lage einer Saunabetreiberin: Es ist Frauensauna-Tag und eine trans Frau will ihr Eintrittsgeld zahlen und die Kassiererin ist unsicher, ob die bereits saunierenden Frauen die Gegenwart einer trans Frau stören könnte. Was ist jetzt richtig, was wäre falsch?

Theresa Schwab: Laut der Begründung des Gesetzentwurfes zum Selbstbestimmungsgesetz steht die Kassenkraft vor der Aufgabe, anhand des konkreten Einzelfalls eine nicht ganz einfache rechtliche Abwägung zu treffen. Diskriminierung beginnt, wenn jemand erstens wegen besonderer Merkmale abgewiesen wird, etwa Hautfarbe, Geschlecht, Alter
Quelle:
https://www.zeit.de/gesellschaft/2023-05/selbstbestimmungsgesetz-transgeschlechtlichkeit-diskriminierung-hausrecht/seite-2

Ich bin ja mal gespannt, wie der Prozess zum Frauenfitness-Studio ausgeht.

Und das hier finde ich wirklich schwach - den Aufbruch von Schutzraeumen als 'abstrakte Gefahr' abzutun, weil 'es wird schon keiner, oder kaum einer, dies ausnutzen'.
Die abstrakte Gefahr, dass das Selbstbestimmungsgesetz missbraucht werden könnte, darf nicht zulasten von trans Personen reichen. Ja, Schutzräume für Frauen sind wichtig. Das von Kritikern der Selbstbestimmung vorgebrachte Argument, Männer würden sich massenhaft missbräuchlich zu Frauen erklären, geht an der Realität vollkommen vorbei.
Quelle:

https://www.zeit.de/gesellschaft/2023-05/selbstbestimmungsgesetz-transgeschlechtlichkeit-diskriminierung-hausrecht/seite-2

Die Ausgestaltung des Gesetzes oeffnet Tuer und Tor fuer Konflikte.


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