interrodings schrieb:Meines wissens wird der disput zwischen selbstbestimmungsgesetz und Hausrecht noch juristisch geklärt... da gab es ja einen ziemlichen disput darum.
Der gehört auch geführt, ist ja keine einfache Frage wann etwas Diskriminierung ist und wann etwas noch vom Hausrecht gestattet. Das gilt aber über Transgenderfragen hinaus.
Wie ich schrieb: persönlich wäre ich da sehr dafür das einfach im Hausrecht zu belassen.
gagitsch schrieb:Ich möchte regeln, das Missbrauch zur Rückgängigmachung führt
Was jetzt nochmal ne andere Baustelle ist, die du gerade aufmachst.
Erst sollens für alle verpflichtende "Transgenderechtheitstests" sein.
Dann sollen nur noch die geprüft werden, wo es irgendeinen konkreten Anlass gibt, aber bitte im Selbstbestimmungsgesetz geregelt.
Und nun möchtest du, dass Vater Staat die Möglichkeit bekommt Geschlechteränderungen wieder rückgängig zu machen.
Zum letzten Punkt, da schreib ich dir wieder: der bloße Wechsel ist kein Missbrauch, auch nicht strafbar und der Staat sollte daher auch nicht die Möglichkeit bekommen das wieder rückgängig zu machen. Da muss man sich anderes einfallen lassen.
gagitsch schrieb:Für mich gehört das in das jeweilige betreffende Gesetz und nicht in andere
Dann erkläre mir bitte wie in einem Bundesgesetz geregelt werden soll wie die Justizanstalten der Länder zu arbeiten haben. Was du da persönlich denkst ist eben nicht mit der Realität konform, sorry.
gagitsch schrieb:Is mein Meinung der Einfachheit wegen.
Das ist nicht "einfacher". Das fängt damit an, dass das Gesetz Teil des BGB ist und du da fröhlich irgendwelche Strafrechtlichen Sachen einbauen willst die ins STGB gehören.
Nochmal der Vergleich Sozialbetrug, es wäre nicht einfacher bei jedem Transfer (Kindergeld, Rente, Arbeitslosengeld usw. usf.) einzelnd zu regeln wie mit Missbrauch umgegangen wird. Und auch bei diesem Gesetz ergibt es überhaupt keinen Sinn, ohne Jurist zu sein bezweifle ich sogar dass das überhaupt möglich ist.
gagitsch schrieb:Wenn der Geschlechterwechsel missbrauch erfährt dann bleibt es Missbrauch.
Da ist kein Missbrauch, auch nicht wenn du das beharrlich wiederholst. Wenn Sträfling XYZ sein Geschlecht wechseln will - so what ? Kann er.
Wenn er das
nur macht um dadurch vermeintliche Hafterleichterungen zu bekommen, dann ist dass der Missbrauch - das ergaunern von Hafterleichterungen.
gagitsch schrieb:Jetzt ist es nicht rechtssicher, weil man Regularien eben vergessen hat.
Da wurde nix vergessen, nur möchtest nur völlig abstruse Regelungen in ein Gesetz packen. Was genau ändert sich bei dir stundenweise und hat mit Recht und Gesetz wie es in Deutschland funktioniert in den letzten Beiträgen nichts mehr zu tun.
gagitsch schrieb:Und ja wenn ein transphober Mensch mit seiner Verurteilung auf einmal Trans werden will/wird, dann ist dies nachvollziehbarer weise zu prüfen, zum Schutze der Mitmenschen und der Gesetze selbst.
Und eine solche Regelung MUSS auf Länderebene stattfinden, gehört nicht ins BGB, nicht auf Bundesebene entschieden und sollte am Besten im Justizvollzugsgesetz der Länder geregelt sein - wenn das nicht ohnehin schon der Fall ist.
Das wurde nicht im Selbstbestimmungsgesetz "vergessen".
gagitsch schrieb:Tatsächlich fordere ich bei gesetzlichen Regelungen eine Mechanismus um zu Ermöglichen zu Kontrollieren das die Gesetze aus gelten, eingehalten werden, und angewendet werden. Das hat erstmal nichts mit Liebich oder Justizvollzug zu tun.
Diesen "Mechanismus" nennt man glaube ich Justiz, Polizei, Staatsanwaltschaft.
gagitsch schrieb:Bei anderen Gesetzen gibt es diese Regelung. Wenn man das oder das nicht erfüllt oder dagegen verstößt , dann kannst du das so oder so nciht tun, oder es gilt für dich das oder das nicht.
Das kommt eben drauf an um was es für Gesetze geht und wo die stehen, um was für Konsequenzen es geht usw. Das du nun das ganze Justizsystem aus mir unerklärlichen Gründen umkrempeln willst wegen ein paar tausend Menschen die den Geschlechtseintrag ändern von denen wieviele ? 0,1%? sagen wir fragwürdig sind - dein Bier. Ich frag mich ob es da nicht ernsthaftere Probleme gibt.
gagitsch schrieb:Bei SBG hat man den Geschlechterwechsel vereinfacht, aber alles andere ungeregelt gelassen. Warum diese Handhabe?
Weil das Gesetz die Änderung des Geschlechts regelt und nicht den Strafvollzug, meine Güte. Was du unter "alles andere" verstehst hat eben nichts mehr mit dem Gesetz zu tun.
gagitsch schrieb:Aber das passt hier leider nicht, auch wenn ich dich nachvollziehen kann.
Wenn das SBG sagt Liebich ist eine Frau hat das JVG keine Handhabe zu erkennen oder zu bestimmen ob Liebich betrügt in seiner Identität.
Natürlich hat es das. Es geht ja überhaupt nicht um die Frage ob Liebich eine Frau ist oder nicht, sondern ob er sich unrechtmäßig Hafterleichterungen erschleicht. Einfacher Lösungsvorschlag meinerseits: Einzelhaft für Personen die kurz vor oder kurz nach (Zeitraum ist zu regeln) ihren Geschlechtseintrag ändern, gibt es Einzelhaft. Zum Schutz der Mitgefangenen.
Ob Liebich nun lieber im Frauengefängnis in Einzelhaft sitzt kann er sich dann aussuchen.