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Was denkt ihr über Transgender?

4.749 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Frauen, Frau, Mann ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Was denkt ihr über Transgender?

um 14:52
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:Es kann hier nur ums AGG gehen, wenn es um Klagen aufgrund von Diskriminierung geht. ich verstehe auch nicht, warum man den Berufsstand als solches dann irgendwie versucht zu diskreditieren.
Diskriminierung hat doch viele Fassetten, ebenso die Deutung von Diskriminierung oder eben auch das Gefühl diskriminiert zu werden.

Darum geht es, nicht was im AGG steht., sondern auch was die Leute bewegt Anzeige zu erstatten.

Und es bleibt Derailment oder vermutliches Derailment wenn du aus einer Aussage wie
Zitat von gagitschgagitsch schrieb:Nach meiner Erfahrung guckt der Anwalt im allgemeinen wohl häufiger ins RVG als auf den eigentlichen Fall, rein um lohnenswerte Fälle zu Gericht zu bringen.
ein
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:warum man den Berufsstand als solches dann irgendwie versucht zu diskreditieren
machst.

GGf kommt es daher, dass du selbst Leute mich anderer Auffassung diskreditierst um deine Auffassung als die bessere darzustellen.

Jeder soll sein Geld bekommen wie ich auch schon hier
Zitat von gagitschgagitsch schrieb:Ich sehe keine Problem, wenn jemand Geld für eine Leistung erhält/verdient, warum auch? Ich habe geschrieben worum es mir geht, du hast sogar zitiert und kommst nicht auf den Punkt. Derailment oder Unabsicht?
schrieb. Es ging ja darum ob genau genug berechtigte Klagen vorangebracht werden oder ob ggf vorrangig das Geld verdienen im vordergrund steht.
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:das stimmt eben nicht, es müssen tatsächliche Anhaltspunkte für eine Benachteiligung vorliegen. Und die liegen bei Deinem Beispiel uns betreffend nicht vor, das weiß man, wenn man das AGG kennt und versteht.
Für eine Klage müssen nicht vorab Anhaltspunkte vorliegen. Man kann ohne Anhaltspunkte, mit relativ formlosen Darlegungen eine Klage einreichen. Wichtig ist, wer klagt, was beklagt wird und wer verklagt wird. Das AGG und das SBGG haben damit nicht zu tun.
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:das kann ein sachlicher Grund für eine Ungleichbehandlung zum Beispiel von Männern und/oder Trans*personen sein. Wurde doch schon ausgeführt, dass sachliche Gründe durchaus eine Rolle spielen.
Unwohl fühlen ist keine Diskriminierung. Selbstverursachte Gefühle können keinen Tatbestand einer Diskriminierung erfüllen, da keiner diskriminieren kann um diese Gefühle hervorzurufen, es sei denn du glaubst der Herangehensweise des Films INCEPTION. Auf welcher Ebene bist du grad?


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Was denkt ihr über Transgender?

um 15:34
Zitat von gagitschgagitsch schrieb:Diskriminierung hat doch viele Fassetten, ebenso die Deutung von Diskriminierung oder eben auch das Gefühl diskriminiert zu werden.
aha, Diskriminierungsgründe sind aber nun einmal festgelegt. Im Gesetz.
Zitat von gagitschgagitsch schrieb:Und es bleibt Derailment oder vermutliches Derailment
nein, das ist schlicht meine Meinung zu einer solchen Aussage.
Zitat von gagitschgagitsch schrieb:diskreditierst
melde es doch bitte, wenn ich jemanden diskreditiere, ja? Dann kannste Dir die Unterstellungen sparen und die VW kümmert sich.
Zitat von gagitschgagitsch schrieb:Es ging ja darum ob genau genug berechtigte Klagen vorangebracht werden oder ob ggf vorrangig das Geld verdienen im vordergrund steht.
wann ist denn eine Klage berechtigt? Musst Du Dein ok abgeben? Oder gibt es dafür Bedingungen, zum Beispiel, dass die Klage begründet ist und zulässig ist?
Zitat von gagitschgagitsch schrieb:Für eine Klage müssen nicht vorab Anhaltspunkte vorliegen. Man kann ohne Anhaltspunkte, mit relativ formlosen Darlegungen eine Klage einreichen. Wichtig ist, wer klagt, was beklagt wird und wer verklagt wird.
und "was beklagt wird" bedeutet, dass Anhaltspunkte vorgetragen werden müssen, um das "was" zu verdeutlichen. Aber da Du mir nie glaubst, hier bitte:
Die Richter am LAG haben verkannt, so die Bundesrichter, dass die Vermutung einer Benachteiligung wegen eines in § 1 AGG genannten Grundes nur besteht, wenn Indizien vorliegen, die mit „überwiegender Wahrscheinlichkeit“ darauf schließen lassen, dass ein in § 1 AGG genannter Grund ursächlich für die Benachteiligung war und dass damit die vom LAG angenommene „Möglichkeit“ einer Ursächlichkeit nicht ausreicht.
Quelle: https://www.rechtsanwalts-kanzlei-wolfratshausen.de/ansprueche-wegen-benachteiligung-aus-agg-grund-nur-bei-ueberwiegender-wahrscheinlichkeit-einer-diskriminierung/
und hier Google KI
Nein, eine Diskriminierung nach dem AGG basiert nicht nur auf Gefühlen, sondern auf konkreten, messbaren Handlungen oder Benachteiligungen, die eine Person aufgrund bestimmter Merkmale wie Geschlecht, Herkunft, Alter, Behinderung oder sexueller Identität erfahren hat. Auch wenn sich eine Person diskriminiert fühlt, muss dieser Eindruck durch objektive Umstände belegt werden, damit ein Verstoß gegen das AGG vorliegt.
Zitat von gagitschgagitsch schrieb:Unwohl fühlen ist keine Diskriminierung.
das schrieb ich auch nicht, bitte genauer lesen.

Dass Frauen sich in Gegenwart von Männern in bestimmten Situationen unwohl fühlen kann bedeuten, dass zum Beispiel Männer und Trans*frauen nicht gleich wie biologische Frauen behandelt werden. Das ist dann eine durch sachliche Gründe gerechtfertigte Ungleichbehandlung. Habe ich hier zig mal aufgezeigt
Zitat von gagitschgagitsch schrieb:es sei denn du glaubst der Herangehensweise des Films INCEPTION. Auf welcher Ebene bist du grad?
soll das irgendein Argument sein für irgendwas? Oder musst Du mal wieder einfach unsachlich und persönlich werden?


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Was denkt ihr über Transgender?

um 15:50
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:wann ist denn eine Klage berechtigt? Musst Du Dein ok abgeben?
Kannst du die Diskussion bitte ernst nehmen? Danke.
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:soll das irgendein Argument sein für irgendwas? Oder musst Du mal wieder einfach unsachlich und persönlich werden?
Und bitte weniger provozieren? Danke. Einfach mal locker durchatmen, bevor man "Beitrag absenden" drückt.
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb am 04.10.2025:das freut mich, dass sich hier niemand aufregt.
Gefühlt bist du der einzige User, der sich regelmäßig hier aufregt...


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um 16:18
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:aha, Diskriminierungsgründe sind aber nun einmal festgelegt. Im Gesetz.
Darum geht es ja gar nicht, Eine Klage ist ja nicht allein möglich weil Parameter im Gesetz festgelegt sind, sondern Sie ist allein schon möglich weil aus dem Gefühl heraus jemand diese anstreben kann.
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:nein, das ist schlicht meine Meinung zu einer solchen Aussage.
Deine Meinung sei dir gegönnt, aber es wäre doch sinnvoll, dann beim diskutierten zu bleiben und nicht eine Frage an der Diskussion vorbei zu stellen? Aber auch das dulde ich bis zu einem gewissen Punkt :)
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:melde es doch bitte, wenn ich jemanden diskreditiere, ja? Dann kannste Dir die Unterstellungen sparen und die VW kümmert sich.
Nö, warum sollte ich immer melden, ich komm schon klar. Im übrigen habe ich nicht unterstellt, weder dir noch jemand anderen. Du solltest meine Sätze komplett lesen und du erkennst wo ich frage oder vermute. Eine Frage oder Vermutung ist keine Unterstellung.
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:wann ist denn eine Klage berechtigt? Musst Du Dein ok abgeben? Oder gibt es dafür Bedingungen, zum Beispiel, dass die Klage begründet ist und zulässig ist?
Ob und welche Bedingung für eine gültige oder sogar erfolgreiche Klage vorhanden sind hat erstmal mit der Möglichkeit eine Klage einzureichen nichts zu tun. Die Klage kann erstmals eingereicht werden, erst später wird ja geprüft durch menschlichen in dem Fall richterliche Ressourcen ob eine Berechtigung vorhanden ist.

Noch komplizierter ist es ja im Fall von Persönlichkeitsrechte im Vergleich zu faktischen greifbaren Klageverfahren wie zB Gewalttaten oder Entwendungsdelikten(Diebstahl). Hier gibt es Zeugen, Berichte, Nachweise.

Bei Persönlichkeitsklage ist es meist Meinung, Gefühl, Erlebtes was zu beweisen ist oder zu entkräften gilt, je nach Seite.
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:und "was beklagt wird" bedeutet, dass Anhaltspunkte vorgetragen werden müssen, um das "was" zu verdeutlichen. Aber da Du mir nie glaubst, hier bitte:
Was glaubst du wird bei Gefühlen der Anhaltspunkt denn sein? Kläger sagt, der hat mich nicht eingestellt, weil ich rote Haare habe oder der Kellner wollte mich nicht bedienen weil ich ein Davidstern an meiner Kette trage oder die Studiobesitzerin wollte mich(Onkeln Otto) nicht in die Frauensauna lassen. Es gibt eine deutliche Unterscheidung bei Persönlichkeitsbasierten Klagen als bei Sach- oder anderen Rechtsklagen.
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:das schrieb ich auch nicht, bitte genauer lesen.

Dass Frauen sich in Gegenwart von Männern in bestimmten Situationen unwohl fühlen kann bedeuten, dass zum Beispiel Männer und Trans*frauen nicht gleich wie biologische Frauen behandelt werden. Das ist dann eine durch sachliche Gründe gerechtfertigte Ungleichbehandlung. Habe ich hier zig mal aufgezeigt
Im Kontext zur Diskussion mit @Aniara kam dies zum Ausdruck wobei ich deine Differenzierung durch das Wort "kann" schon mitbekommen habe.

Ich bin dennoch der Meinung, das nicht alles aus dem Gefühl heraus automatisch eine Diskriminierung sein kann und auch nicht ist.

Ich beziehe mich da nochmal auf @Aniara und die Verbindung zum Kontext.
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:soll das irgendein Argument sein für irgendwas? Oder musst Du mal wieder einfach unsachlich und persönlich werden?
Ich frage dich sachlich, wie kann eine Diskriminierung vorliegen nur weil sich eine Person unwohl fühlt? Das eigene Gefühl kann keine Grundlage sein für eine Vorhandene Diskriminierung, es bedarf schon dieser selbst.

Du musst dich ggf auch weniger hinter Nebenschauplätzen verstecken, dann verbiete ich mir selbst die ein oder andere Spitze.

Lass uns versuche sachlich weiter zu machen und ich entschuldige mich für mein Ungehorsam :)


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Was denkt ihr über Transgender?

um 19:00
Zitat von gagitschgagitsch schrieb:Eine Klage ist ja nicht allein möglich weil Parameter im Gesetz festgelegt sind, sondern Sie ist allein schon möglich weil aus dem Gefühl heraus jemand diese anstreben kann.
und noch einmal, obwohl ich es schon belegt hatte: eine Klage nur nach Gefühl ohne entsprechende Anhaltspunkte geht nicht.
Zitat von gagitschgagitsch schrieb:Die Klage kann erstmals eingereicht werden
aber doch nicht ohne Begründung
Zitat von gagitschgagitsch schrieb:Hier gibt es Zeugen, Berichte, Nachweise.
die kann es auch bei Diskriminierungsklagen geben
Zitat von gagitschgagitsch schrieb:Was glaubst du wird bei Gefühlen der Anhaltspunkt denn sein?
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:konkreten, messbaren Handlungen oder Benachteiligungen, die eine Person aufgrund bestimmter Merkmale wie Geschlecht, Herkunft, Alter, Behinderung oder sexueller Identität erfahren hat. Auch wenn sich eine Person diskriminiert fühlt, muss dieser Eindruck durch objektive Umstände belegt werden,
ich kann mich nur andauernd wiederholen
Zitat von gagitschgagitsch schrieb:Ich bin dennoch der Meinung, das nicht alles aus dem Gefühl heraus automatisch eine Diskriminierung sein kann und auch nicht ist.
es behauptet auch keiner, dass alles aus dem Gefühl heraus automatisch auch eine Diskriminierung ist, wie kommst Du darauf?
Zitat von gagitschgagitsch schrieb:Ich frage dich sachlich, wie kann eine Diskriminierung vorliegen nur weil sich eine Person unwohl fühlt? Das eigene Gefühl kann keine Grundlage sein für eine Vorhandene Diskriminierung, es bedarf schon dieser selbst.
und ich habe Dir geantwortet, die Antwort scheinst Du aber nicht verstanden zu haben.
Zitat von gagitschgagitsch schrieb:Du musst dich ggf auch weniger hinter Nebenschauplätzen verstecken
wo verstecke ich mich denn? Und warum bin ich andauernd Dein Thema? Es geht hier nicht um mich.


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