Aniara schrieb:Ich habe es dir doch direkt zitiert in dem Beitrag. Und dann kommst du trotzdem mit so einer Frage...Oder hat sich schon mal ein Mann ins Frauenschwimmen geklagt? Ist dir da etwas bekannt?
das hat doch nix damit zu tun, ob
Aniara schrieb:Das AGG hat keine Relevanz für Frauenschwimmen.
wenn niemand klagt ist das nicht gleichbedeutend damit, dass das AGG nicht relevant wäre diesbezüglich. Das ist es selbstverständlich, wenn es um mögliche Diskriminierung aufgrund bestimmter Merkmale geht.
Also hat das AGG - ich habe es belegt - Relevanz.
Und könntest Du bitte noch die Quelle zu diesem Zitat liefern?
Aniara schrieb:Der Anwendungsbereich des AGG für private Rechtsgeschäfte ist vor allem auf Massengeschäfte beschränkt. Frauenschwimmen ist kein Massengeschäft im Sinne des Gesetzes, bei dem Diskriminierungen durch ungleiche Behandlung ausgeschlossen sind.