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Sollte man Arbeitslose zwingen zu arbeiten?

11.772 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Arbeitslos, Hartz 4, Neidkultur ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Sollte man Arbeitslose zwingen zu arbeiten?

18.03.2017 um 22:32
Zitat von capspauldincapspauldin schrieb:Wie er oder sie, einfach nicht konkret wird und auf Fragen eingeht, aber die Welt retten will. Köstlich
Das System habe ich mir nicht eben erst aus den Fingern gesogen. Damit habe ich schon ganz andere Leute konfrontiert. 

Wer aber die missliche Lage, in der wir uns befinden, immer noch nicht verstanden hat und sich dem Ursrung nicht bewusst ist....

...mir vergeht da das Lachen. 

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Sollte man Arbeitslose zwingen zu arbeiten?

18.03.2017 um 22:32
Zitat von silberhauchsilberhauch schrieb:So schwarz würde ich das nicht sehen. 200 Mio aufm Konto ist noch Anreiz genug
Wie gesagt, ein Mittelständler wird da kaum drüber kommen, aber was ist mit den Großkonzernen? Die agieren zudem meist global, sind also kaum an den Sonderweg im deutschen Alleingang gebunden und würden sich dann woanders austoben :D


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Sollte man Arbeitslose zwingen zu arbeiten?

18.03.2017 um 22:33
Zitat von ErasmusErasmus schrieb:Nicht jeder wird mit einer goldenen Nase geboren.
Und nicht jeder braucht eine - in DE hat man mit normalen Einsatz ausreichend Chancen um ein normales Leben zu führen.


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Sollte man Arbeitslose zwingen zu arbeiten?

18.03.2017 um 22:36
@Erasmus
Gelder verschieben, oder im Ausland bunkern, muß hart bestraft werden. 

Das jetzige System ist da viel zu lasch. Ist halt Kapitalistisch orientiert.


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Sollte man Arbeitslose zwingen zu arbeiten?

18.03.2017 um 22:37
Zitat von AbahatschiAbahatschi schrieb:Und nicht jeder braucht eine - in DE hat man mit normalen Einsatz ausreichend Chancen um ein normales Leben zu führen.
Ob sie einer braucht oder nicht spielt keine Rolle. Dann käme wieder so eine Diskussion in Gang: Wer hätte den Anrecht darauf und wer nicht und warum nicht...

Die Chancen in Deutschland, sich wirklich bei normalem Einsatz ne goldene Nase zu verdienen sind eher gering. Wer´s schafft und zwar aus eigener Kraft, ohne aufs Familienerbe zurück greifen zu müssen, Glückwunsch! Der Ottonormalverdiener ist schon froh, wenn er sich ein Eigenheim leisten kann und daran zahlt er meist noch sein Leben lang die Kredite oder Bausparsummen ab... und das ist noch immer keine goldene Nase :D


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Sollte man Arbeitslose zwingen zu arbeiten?

18.03.2017 um 22:38
Zitat von silberhauchsilberhauch schrieb:Gelder verschieben, oder im Ausland bunkern, muß hart bestraft werden. 
Auch ins Land einzuführen, das würde das Gleichgewicht stören, böse Milliardäre aus dem Ausland (die nicht unter der 200Mio Grenze sind) würde viele Wohnungen kaufen.


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Sollte man Arbeitslose zwingen zu arbeiten?

18.03.2017 um 22:40
@Abahatschi
Ja, und tausend andere Sorgen auch noch. Hauptsche wir sind dagegen. Deine Gesinnung habe ich schon verstanden bevor ich hier den ersten Satz geschrieben habe. 


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Sollte man Arbeitslose zwingen zu arbeiten?

18.03.2017 um 22:40
Zitat von silberhauchsilberhauch schrieb:Gelder verschieben, oder im Ausland bunkern, muß hart bestraft werden. 
Das kann man bei Privatpersonen machen, aber nicht mehr bei global agierenden Multikonzernen. Die verlagern ihren Sitz dann eben gleich ins Ausland... Damit sind die Steuern dann aber für den deutschen Staat auch gleich futsch :D


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Sollte man Arbeitslose zwingen zu arbeiten?

18.03.2017 um 22:40
Zitat von ErasmusErasmus schrieb:daran zahlt er meist noch sein Leben lang die Kredite oder Bausparsummen ab
Was ist falsch daran?
Zitat von ErasmusErasmus schrieb:bei normalem Einsatz ne goldene Nase zu verdienen sind eher gering.
Braucht man eine unbedingt? Normale Nase ist nicht erwünscht - will man doch reich sein?


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Sollte man Arbeitslose zwingen zu arbeiten?

18.03.2017 um 22:42
Zitat von silberhauchsilberhauch schrieb:Deine Gesinnung habe ich schon verstanden bevor ich hier den ersten Satz geschrieben habe. 
Dann argumentiere so dass ich Dich verstehe.
Zitat von silberhauchsilberhauch schrieb:Hauptsche wir sind dagegen
Ich bin nicht dagegen - ich sage Dir wo dein System versagt.


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Sollte man Arbeitslose zwingen zu arbeiten?

18.03.2017 um 22:58
Jetzt holen alle bitte mal ganz tief Luft (nein, ich werde nicht auf entsprechende Threads zu Atemübungen verweisen :D ) und besinnen sich wieder auf das eigentliche Anliegen des Threaderstellers und das Thema des Threads.

Zur Erinnerung: Sollte man Arbeitslose zwingen zu arbeiten?

Lesen, Verstehen, Antworten. Auch Fragen sind willkommen, aber kein seitenlanges off topic. Das nervt nur und lenkt vom Thema ab.

Geht das so weiter gibt es eine längere Pause für den Thread.


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Sollte man Arbeitslose zwingen zu arbeiten?

19.03.2017 um 00:21
@silberhauch
Und ich finde Deine Denkweise darüber weltfremd und äußerst naiv. War eine seitenlange Demonstration dessen. So what?
Zitat von ErasmusErasmus schrieb:Laut Gesetzestext wird man das auch, weil da steht, dass man das muss. Und ein Muss ist für mich ein Zwang. Wie das beim JC dann letztendlich gehandhabt wird, steht auf einem anderen Blatt
Laut Gesetzestext muss man nur, wenn man die Leistungen (freiwillig) in Anspruch nimmt. Irgendeine Form von Fordern muss nunmal auch möglich sein. Wie gesagt, es handelt sich nicht um ein bedingungsloses Grundeinkommen. Wollen wir das wieder durchkauen? 

Verträge als solches sind durchaus wichtig und gut, denn es werden damit auch beidseitige Pflichten und Rechte vereinbart. Warum sollte selbiges nicht für Sozialhilfe gelten? Lass uns doch mal ehrlich sein, was steht in so einer Eingliederungsvereinbarung? In der Regel wird dort festgehalten, wieviele Bewerbungen man schreiben soll, diese nachzuweisen sind, man sich ab- und anmelden muss (Urlaub/ Krank), sich bereit halten muss für Maßnahmen, die Einladungen durch die Arge wahrnehmen muss, bei vermittelten Vorstellungsgesprächen erscheinen muss und zu Arbeitgeberveranstaltungen soll, sofern solche stattfinden.
Was noch? Vor allem was, was wirklich problematisch wäre?

Wie sieht die Realität aus? Bis auf die Nachweise der Bewerbungen verlangen die was? Recht wenig, oder? Wie oft kommen Jobangebote von denen, 1-2 alle 3 Monate?
Zitat von ErasmusErasmus schrieb:Was das annehmen "müssen" einer Tätigkeit angeht, da sollten zwar alle - zumutbaren - Möglichkeiten ausgeschöpft werden, die die eigene Hilfsbedürftigkeit beenden kann, was auch einer Tätigkeit entsprechen kann, die unter der jeweiligen Qualifikation liegen kann, aber man muss deswegen ja nicht gleich einen Studierten in die Frittenbude stecken wollen... Ich meine es sollte schon auch dem Interesse des Arbeitssuchenden weitestgehend entsprechen.
Siehst Du, wir sind uns in einigen Dingen sogar großteils einig. Ich bin ganz bei Dir, dass man auch die Interessen des Empfängers berücksichtigen darf. Darf! Der Arbeitsmarkt ist leider nicht so gestrickt, wie die Interessen des Bedürftigen liegen und dann ist es auch eine Frage von Qualifikation. Es ist nicht gerade so, dass die Konzerne ausgerechnet Fachkräfte bei den Jobcentern suchen, sondern eher Hilfskräfte. Mag auch Ausnahmen geben. Auch hier gilt, die Jobcenter sind keine private Arbeitsvermittlung, oder das Arbeitsamt. Sofern der Bedürftige zuvor gearbeitet hat, ist er in der Regel erstmal ein Jahr beim AA und die richten sich wesentlich mehr nach den Interessen des Arbeitslosen. Wie lange soll man die interessen erfolglos berücksichtigen, bis man entscheidet, dass der Bedürftige auch in Jobs vermittelt werden darf, die zwar nicht seinen ieressen entsprechen, aber durchaus seinen Kenntnissen? 
Zitat von ErasmusErasmus schrieb:Wer einfach gezwungenermaßen irgendwo hin gesteckt wird und seine Arbeit nur Lustlos verrichtet, der ist eigentlich an dieser Stelle nicht wirklich gut aufgehoben.
Mag durchaus sein, aber er sorgt selbst für seinen Lebensunterhalt. Ist nicht genau das die Aufgabe der Jobcenter? Es ist nicht die Aufgabe erfüllende Lebensaufgaben zu finden, sondern die Bedürftigkeit zu beenden und den Empfänger in Arbeit zu vermitteln und ihm dabei den Lebensunterhalt zu sichern.
Möglicher positiver Nebeneffekt, Null-Bocker bemühen sich eventuell mehr um eine erfüllendeTätigkeit. Ich bewundere die Menschen, die sich nicht zu schade sind auch ätzende Arbeiten zu übernehmen und von dort aus ihre Chance nach einer besseren Anstellung suchen und auch wahrnehmen. Sowas gibt es tatsächlich ;)
Zitat von ErasmusErasmus schrieb:Du warst im Glauben, sowas gibt es gar nicht...
Ähm, hallo, Beispiel Mutter... das war nicht der Punkt. Es ging um Zwang zur Unterschrift, trotz nicht beantragter Leistungen. Das hat mit Spitzfindigkeit nichts zu tun. Es sind einfach zwei grundverschiedene Dinge, Du Troll :D


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Sollte man Arbeitslose zwingen zu arbeiten?

19.03.2017 um 01:19
Zitat von der_wichtder_wicht schrieb:Laut Gesetzestext muss man nur, wenn man die Leistungen (freiwillig) in Anspruch nimmt.
Nein, wenn man die Leistung in Anspruch nehmen will - ob man sie dann tatsächlich auch in Anspruch nimmt oder nicht, weil sich zwischenzeitlich was anderes ergibt, spielt dabei keine Rolle.
Zitat von der_wichtder_wicht schrieb:Irgendeine Form von Fordern muss nunmal auch möglich sein.
Aber auch nur wegen der notorischen Arbeitsverweigerer. Bei den anderen wäre das an sich gar nicht nötig.
Zitat von der_wichtder_wicht schrieb:Verträge als solches sind durchaus wichtig und gut, denn es werden damit auch beidseitige Pflichten und Rechte vereinbart. Warum sollte selbiges nicht für Sozialhilfe gelten?
Ob das für Sozialhilfe auch gilt, entzieht sich meiner Kenntnis. Ich habe auch gar nichts gegen Verträge an sich. Nur "muss" man unbedingt gesetzlich auch noch dazu gezwungen werden? Man stellt ohnehin entweder notgedrungen oder freiwillig einen Antrag auf ALG, wozu dann so ein Satz im SGB man müsse eine EV unterschreiben? Das ist eine gesetzliche Vorgabe! Wenn ich einen Vertrag unterzeichnen will, dann unterschreibe ich ihn. Wenn nicht, dann nicht. Wo ist das Problem?
Zitat von der_wichtder_wicht schrieb:Lass uns doch mal ehrlich sein, was steht in so einer Eingliederungsvereinbarung? In der Regel wird dort festgehalten, wieviele Bewerbungen man schreiben soll, diese nachzuweisen sind, man sich ab- und anmelden muss


Ich weiß, aber ich möchte nicht gesetzlich dazu verdonnert werden! Wenn, dann möchte ich das erstens mitbestimmen und zweitens wirklich frei entscheiden. Und wenn ich sage: Nö, das ist Kappes, dann sollte man darüber verhandeln können. Das würde ich Vertragsfreiheit nennen. Sobald der Gesetzgeber sagt: Du "musst" das unterschreiben, ist diese Freiheit futsch, oder eben die Leistungen sind futsch. Das kann´s nicht sein!
Zitat von der_wichtder_wicht schrieb:Wie sieht die Realität aus? Bis auf die Nachweise der Bewerbungen verlangen die was?
Du verstehst mich nicht! Ich bin meinen Forderungen immer getreulichst nachgekommen, habe nie einen Termin versäumt, hatte auch nie mit Sanktionen zutun. Ich glaube, wenn alle so gewissenhaft und zuverlässig wären wie ich, das würde jedes Jobcenter freuen. Mir geht es um ganz was anderes, nämlich diese Zwänge und der Druck und dann auch noch gesetzlich verankert, sowas kann ich einfach nicht gut ab! Ohne dies wäre ich im übrigen immer noch genauso gewissenhaft und zuverlässig, weil das nunmal in meiner Natur liegt. Und nur wegen solcher, die das alles etwas lascher handhaben und Termine nicht einhalten, sollen die anderen dann darunter in Mitleidenschaft gezogen werden?
Zitat von der_wichtder_wicht schrieb:Es ist nicht gerade so, dass die Konzerne ausgerechnet Fachkräfte bei den Jobcentern suchen, sondern eher Hilfskräfte.
Das ist richtig. Konzerne suchen ganz woanders ihre Fachkräfte, weil sie bei den Jobcentern leider wohl zu schlechte Erfahrungen gemacht haben oder weil es dort schlichtweg zu wenig für Sie interessante Fachkräfte gibt!
Zitat von der_wichtder_wicht schrieb: Auch hier gilt, die Jobcenter sind keine private Arbeitsvermittlung
Nein kein privater, aber ein öffentlicher Arbeitsvermittler, zumindest unter anderem. Das Jobcenter wurde ja erst durch die Agenda 2010 gegründet. Vorher war entweder das Arbeitsamt oder das Sozialamt zuständig. Hätte man auch so belassen können. Mittlerweile ist es eine Anlaufstelle für alles mögliche geworden. Von da aus wird dann weiter delegiert, falls erforderlich. Aber die Arbeitsvermittlung ist auch ein Bereich davon. Eigentlich könnte man diesen auch wieder ausgliedern und ins Arbeitsamt bzw. Agentur für Arbeit verlegen. Das eigenständige sich bewerben macht man ja eh von Zuhause aus.
Zitat von der_wichtder_wicht schrieb:Sofern der Bedürftige zuvor gearbeitet hat, ist er in der Regel erstmal ein Jahr beim AA und die richten sich wesentlich mehr nach den Interessen des Arbeitslosen. Wie lange soll man die interessen erfolglos berücksichtigen, bis man entscheidet, dass der Bedürftige auch in Jobs vermittelt werden darf, die zwar nicht seinen ieressen entsprechen, aber durchaus seinen Kenntnissen? 
Erstmal finde ich, je nachdem wie lange jemand vorher schon gearbeitet hat, ein Jahr ALG1 viel zu kurz, denn diese Zeit, in der er gearbeitet hat, hat er auch in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt. Das sollte bei dem Zeitraum in welchem er ALG1 beziehen darf auch berücksichtigt werden. Das ALG2 wird ausschließlich aus Steuermitteln finanziert und ist von den Beiträgen an die Arbeitslosenversicherung komplett abgekoppelt worden. Auch das haben wir hauptsächlich Herrn Schröder mit seiner Agenda 2010 zu verdanken.

Alsdann sollte man die Interessen des Arbeitslosen immer berücksichtigen! Vorausgesetzt natürlich, er hat überhaupt Interessen. Ob nun erfolgreich oder erfolglos, das hängt nicht unbedingt vom Arbeitslosen ab. Die Kenntnisse spielen natürlich ebenso eine Rolle wie die Interessen. Was nützt es, wenn jemand gelernter Koch ist und plötzlich nur noch Interesse daran hat, Pilot zu werden? Beides sollte berücksichtigt werden. Sofern es nicht gerade irgendwelche völlig weltfremden Bereiche sind, wo man sich nun überhaupt nicht mit identifizieren kann, hab ich gar nichts dagegen.
Zitat von der_wichtder_wicht schrieb:aber er sorgt selbst für seinen Lebensunterhalt. Ist nicht genau das die Aufgabe der Jobcenter?
Ja, gezwungenermaßen. Weil das der Gesetzgeber so entschieden und vorgesehen hat, aber eben auch nur deswegen.
Zitat von der_wichtder_wicht schrieb:Es ist nicht die Aufgabe erfüllende Lebensaufgaben zu finden, sondern die Bedürftigkeit zu beenden und den Empfänger in Arbeit zu vermitteln und ihm dabei den Lebensunterhalt zu sichern.
Ja, weil der Gesetzgeber das so entschieden hat, dass das die Hauptaufgabe eines Jobcenters ist. Nur deswegen ist das so. Für den Betroffenen ist die Aufgabe eine ganz andere, nämlich den Spagat hin zu bekommen, eine für ihn erfüllende Lebensaufgabe zu finden und gleichzeitig seine Bedürftigkeit zu beenden!
Zitat von der_wichtder_wicht schrieb:Möglicher positiver Nebeneffekt, Null-Bocker bemühen sich eventuell mehr um eine erfüllendeTätigkeit.
Ich glaube, diese Null-Bocker werden sich auch bei noch so strengen Sanktionen nicht einen Deut mehr bemühen. Für diese gibt es ja überhaupt keine erfüllende Tätigkeit! Deren Erfüllung ist ja gerade die Untätigkeit!
Zitat von der_wichtder_wicht schrieb:Ähm, hallo, Beispiel Mutter... das war nicht der Punkt. Es ging um Zwang zur Unterschrift, trotz nicht beantragter Leistungen. Das hat mit Spitzfindigkeit nichts zu tun. Es sind einfach zwei grundverschiedene Dinge, Du Troll :D


Nein, nein, es ging darum, dass Du nicht glauben wolltest, dass es jemand gibt, der trotz beantragung von Leistungen und der gesetzlich geforderten Unterschrift, die ich Zwang nenne, die Leistung dann dennoch nicht in Anspruch nimmt. Die Gründe warum, lassen wir mal dahin gestellt. Und das war bei mir der Fall. - Mehr wollte ich Dir damit auch nicht zeigen. Und den Troll hättest Dir sparen können :troll:


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Sollte man Arbeitslose zwingen zu arbeiten?

19.03.2017 um 02:45
Zitat von ErasmusErasmus schrieb:Nein, wenn man die Leistung in Anspruch nehmen will
Wieder so ein unsinniger Nebenschauplatz und unnötige Wortklauberei. Man bekommt das Gefühl, dass es Dir mehr um Rechthaberei geht, als um Auseinandersetzung. Ja, wenn man die Leistung in Anspruch nimmt, nehmen will. Aber nicht, wenn man keine Leistung in Anspruch nehmen will.
Derselbe Käse mit der Frittenbude. Das war vor Tagen, auch mit einem anderen User und nur ein Beispiel, wenn auch provokativ. Wie oft hast Du mir das jetzt erzählt, 4 Mal? Wie oft noch? Und wann gibst Du es richtig wieder? Stattdessen geilst Du Dich dran auf und verzerrst die Darstellung des tatsächlich Geschriebenen und leierst es permanent von vorne runter. Diskussionen mit Dir drehen sich im Kreis, weil Du einfach immer und immer wieder auf Anfang gehst. Ist das Taktik, Recht bekommen, durch mürbe machen? Komm mal klar! Für kurze Zeit dachte ich, man könne vielleicht doch anständig mit Dir diskutieren. 
Zitat von ErasmusErasmus schrieb: Das ist eine gesetzliche Vorgabe! Wenn ich einen Vertrag unterzeichnen will, dann unterschreibe ich ihn. Wenn nicht, dann nicht. Wo ist das Problem?
Na und? Wo ist denn das Problem beim Unterschreiben? Der Staat möchte sich rückversichern und einen klaren Rahmen schaffen. Die Bedingungen sind nunmal so und Punkt! Die Arge ist doch kein gemeinnütziger Verein. Du bist der Meinung, dass es doof ist, weil halt... warum eigentlich? Ja weil Du gezwungen wirst, etwas zu unterschreiben? Das ist ein völlig sinnbefreites Argument, "Ich will nicht unterschreiben müssen, weil ich dazu gezwungen werde. Prinzip und so...". Die Eingliederungsvereinbarung ist individuell, kaum nachhaltig und ohne sonderliche Bedingungen. "Ja trotzdem, ich will nicht unterschreiben müssen, wenn ich es muss...", das ist eine total kindisch bockige Haltung.
Wenn Du nicht unterschreiben willst, dann mach es auch nicht und lebe mit der Konsequenz.
Zitat von ErasmusErasmus schrieb:Erstmal finde ich, je nachdem wie lange jemand vorher schon gearbeitet hat, ein Jahr ALG1 viel zu kurz, denn diese Zeit, in der er gearbeitet hat, hat er auch in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt. Das sollte bei dem Zeitraum in welchem er ALG1 beziehen darf auch berücksichtigt werden.
Hier bin ich bei Dir. Denke auch, dass man das berücksichtigen sollte, wie lange eingezahlt worden ist. Nur wie lässt sich das mit der Gleichbehandlung vereinbaren? Wer das Pech hat und früher arbeitslos wird, ist der Arsch, selbst unverschuldet? Wer viel bezahlt, bekommt viel, wer wenig bezahlt, bekommt wenig, bzw. lang, oder kurz? Eine faire Lösung wäre kaum möglich. 
Dann stellt sich auch die Frage der Finanzierbarkeit. Wer soll das bezahlen, damit länger Arbeitslosengeld bezahlt werden kann? Die Einnahmen decken gerade mal so die Ausgaben und auch das nicht jedes Jahr.
Hier eine Übersicht:
http://www.sozialpolitik-aktuell.de/tl_files/sozialpolitik-aktuell/_Politikfelder/Arbeitsmarkt/Datensammlung/PDF-Dateien/abbIV62.pdf
Und nun lass mal 2-3 Jahre ALG1 zahlen. Die Deppen werden nur diejenigen sein, die das finanzieren, denn deren Beiträge werden dafür womöglich angehoben. Und das ist dann eine faire Lösung? Ach ja, Lohn nach oben begrenzen habe ich heute gelesen :troll:
Zitat von ErasmusErasmus schrieb:Nein, nein, es ging darum, dass Du nicht glauben wolltest, dass es jemand gibt, der trotz beantragung von Leistungen und der gesetzlich geforderten Unterschrift, die ich Zwang nenne, die Leistung dann dennoch nicht in Anspruch nimmt.
Wieder derselbe Unsinn, wie oben. Du stellst die tatsächliche Aussage falsch dar, bzw. verzerrst sie. Um zu täuschen? Meine Aussage war:
Zitat von der_wichtder_wicht schrieb:Du darfst mir gerne auch nur einen einzigen Menschen zeigen, der auf den Erhalt von Sozialleistungen verzichtet hat und dennoch zur Unterschrift der Eingliederungsvereinbarung gezwungen wurde
Um Glauben ging es also schonmal gar nicht und auch nicht darum, dass jemand unterschreibt und dann dennoch die Leistungen nicht in Anspruch nimmt, sondern genau andersrum, eben keine Leistungen in Anspruch nehmen will und dennoch zur Unterschrift gezwungen wurde! Klingt ähnlich, ist es aber nicht. Wäre es eine bewusste Falschdarstellung, wäre es eine Lüge. Das lass mal lieber sein. Alternative Fakten, hm? 
Die zeitliche Abfolge war Dir nicht ausreichend definiert? 
Meine Reihenfolge: Nichts beantragen --> Danach zur Unterschrift gezwungen worden, weil angeblich Gesetz.
Deine Reihenfolge: Beantragt, unterschrieben und dann doch verzichtet. Dabei wurdest Du auch nicht gezwungen, sondern empfindest es im Nachgang als Zwang, was nicht wirklich Zwang ist.

Und Nein, Du kannst nicht besser wissen, was ich gemeint habe, als ich, denn ich habe es gemeint! Soll ich Dir noch den Kontext zitieren, oder willst Du ihn selbst nachlesen :troll:


Wie gesagt, einen kurzen Moment dachte ich, man könne doch mit Dir diskutieren
Zitat von ErasmusErasmus schrieb:Und den Troll hättest Dir sparen können
Offensichtlich ja nicht. Wer mit so billigen Tricks arbeiten muss, der kann nur ein Troll sein.
Nur um das nochmal zu verdeutlichen, wie Du das so machst:

Du:
Zitat von ErasmusErasmus schrieb:Nein, nein, es ging darum, dass Du nicht glauben wolltest, dass es jemand gibt, der trotz beantragung von Leistungen und der gesetzlich geforderten Unterschrift, die ich Zwang nenne, die Leistung dann dennoch nicht in Anspruch nimmt.
Ich:
Zitat von der_wichtder_wicht schrieb:Niemand wird gezwungen Sozialleistungen in Anspruch zu nehmen. Es gibt sogar Menschen, die freiwillig darauf verzichten.
Noch Fragen? :trollking:


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Sollte man Arbeitslose zwingen zu arbeiten?

19.03.2017 um 10:21
Zitat von ErasmusErasmus schrieb:Ob das für Sozialhilfe auch gilt, entzieht sich meiner Kenntnis. Ich habe auch gar nichts gegen Verträge an sich. Nur "muss" man unbedingt gesetzlich auch noch dazu gezwungen werden? Man stellt ohnehin entweder notgedrungen oder freiwillig einen Antrag auf ALG, wozu dann so ein Satz im SGB man müsse eine EV unterschreiben? Das ist eine gesetzliche Vorgabe! Wenn ich einen Vertrag unterzeichnen will, dann unterschreibe ich ihn. Wenn nicht, dann nicht. Wo ist das Problem?
Ich weiss garnicht was hier so lange rumgeschwafelt wird.

Möchte man ALG2 erhalten, muss man eine EV unterschreiben. 
Möchte man Gehalt erhalten, muss man einen AV unterschreiben.
Möchte man Essen von der Tafel erhalten, muss man sich mit 1€ in der Schlange anstellen.
Möchte man Bus fahren, muss man einen Fahrschein lösen.
Möchte man wohnen, muss man einen Mietvertrag unterzeichnen.
Möchte man ein Telefon, muss man einen Vertrag unterzeichnen


Keiner kommt und bedroht eines des Lebens mit "unterzeichnest du den Mietvertrag nicht, hau ich dir diese spitze Gabel ins Knie" 
Nein, man darf nur nicht wohnen. 


Wie sinnlos es ist, darüber zu diskutieren, eine Unterschrift dafür zu leisten, damit man Geld bekommt. 


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Sollte man Arbeitslose zwingen zu arbeiten?

19.03.2017 um 10:47
Da heute Wochenende ist, darf ich hier ja wieder schreiben :

@Erasmus
Arbeitslosenbashing hab ich hier noch nicht gelesen
Zitat von ErasmusErasmus schrieb: Und nur wegen solcher, die das alles etwas lascher handhaben und Termine nicht einhalten, sollen die anderen dann darunter in Mitleidenschaft gezogen werden?
Inwiefern werden die denn in "Mitleidenschaft gezogen", wenn sie sich sowieso getreulich an die Vorgaben halten, die in der EV vermerkt sind? 
Zitat von ErasmusErasmus schrieb:Erstmal finde ich, je nachdem wie lange jemand vorher schon gearbeitet hat, ein Jahr ALG1 viel zu kurz, denn diese Zeit, in der er gearbeitet hat, hat er auch in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt. Das sollte bei dem Zeitraum in welchem er ALG1 beziehen darf auch berücksichtigt werden
Das sehe ich tatsächlich genauso wie du und das ist auch der Punkt, wieso ich die Agenda2010 als absolut unsozial empfinde. Es kann nicht sein, dass jemand, der 30 / 40 Jahre gebuckelt hat (und in diesem Zeitraum auch in die Arbeitslosenversicherung einzahlte) nach einem Jahr ins Hartz4 rutscht und das gleiche Geld erhält wie jemand, der sich selbst nur sehr kurz auf den Arbeitsmarkt geschmissen hat oder gar nie. 

Aber das ist ein anderes Thema. 
Zitat von StreuselchenStreuselchen schrieb:Wie sinnlos es ist, darüber zu diskutieren, eine Unterschrift dafür zu leisten, damit man Geld bekommt. 
Mal wieder mit kurzen, prägnanten Sätzen  perfekt auf den Punkt gebracht. :D


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Sollte man Arbeitslose zwingen zu arbeiten?

19.03.2017 um 10:51
Zitat von KältezeitKältezeit schrieb:Das sehe ich tatsächlich genauso wie du und das ist auch der Punkt, wieso ich die Agenda2010 als absolut unsozial empfinde. Es kann nicht sein, dass jemand, der 30 / 40 Jahre gebuckelt hat (und in diesem Zeitraum auch in die Arbeitslosenversicherung einzahlte) nach einem Jahr ins Hartz4 rutscht und das gleiche Geld erhält wie jemand, der sich selbst nur sehr kurz auf den Arbeitsmarkt geschmissen hat oder gar nie. 
Wie mein persönliches Mantra, leier ich es seit Jahren runter. Eine Reform ist im SGB III lange notwendig, im SGB II eher weniger. Grundbedürfnisse sind im Kern bei allen gleichen, darum sind Unterschiede bzw dürfen sie im SGB II nur marginal sein. Im SGB III hingegen oder durch das SGB III muss man Arbeitnehmer besser stellen. Martin Schulz hat es angeworfen, mal schauen was draus wird.

Alleine die Vermögensschonbeträge müssen im SGB II erhöht werden. Damit wäre es aber auch schon erledigt.


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Sollte man Arbeitslose zwingen zu arbeiten?

19.03.2017 um 11:06
Zitat von capspauldincapspauldin schrieb:Wie mein persönliches Mantra, leier ich es seit Jahren runter. Eine Reform ist im SGB III lange notwendig, im SGB II eher weniger. Grundbedürfnisse sind im Kern bei allen gleichen, darum sind Unterschiede bzw dürfen sie im SGB II nur marginal sein. Im SGB III hingegen oder durch das SGB III muss man Arbeitnehmer besser stellen. Martin Schulz hat es angeworfen, mal schauen was draus wird.
Da würde ich dann aber auch erwarten, dass alleinerziehenden Muttis die Jahre, die sie der Kinderpflege wegen zu Hause bleiben musste, als Arbeitsjahre angerechnet werden. 
Natürlich da auch mit abstrichen, damit man es nicht ausnutzt.
Die ersten 2 Kinder würden in meiner Wunschvorstellung dann angerechnet werden.
Gibt ja Muttis, die auch wegen Kitaplatzmangel mit dem Kind die ersten 3 Jahre zu Hause bleiben müssen.


Ein Kinderwunsch sollte in der Vita nicht negativer wirken als der Karrierewunsch.


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19.03.2017 um 11:19
Zitat von KältezeitKältezeit schrieb:Da heute Wochenende ist, darf ich hier ja wieder schreiben
Da hast Du aber Glück gehabt, ich hoffe du kriegst eine Antwort heute...wenn sie morgen kommt müssen wir bis Samstag warten.
Zitat von KältezeitKältezeit schrieb:Es kann nicht sein, dass jemand, der 30 / 40 Jahre gebuckelt hat (und in diesem Zeitraum auch in die Arbeitslosenversicherung einzahlte) nach einem Jahr ins Hartz4 rutscht und das gleiche Geld erhält wie jemand, der sich selbst nur sehr kurz auf den Arbeitsmarkt geschmissen hat oder gar nie. 
In Frankreich hat man ALG in Höhe abhängig von den letzten 12 Mon. so viele Tage wie man eingezahlt hat. Die Frage nach der Finanzierung bliebe in Zeiten der demografischen Wandlung. Die Beiträge dort sind 2,4% AN, 4% AG den Rest füllt der Staat auf.


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19.03.2017 um 11:32
@Streuselchen

Absolut berechtigt und da hat du vollkommen recht, der Status der Mutter muss da überarbeitet werden.
Was später auch daran nichts ändert, dass diese im Rahmen ihrer Möglichkeiten auch arbeiten sollen und können.


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