philae schrieb:Verhältnismäßigkeit ist übrigens ein gutes Stichwort.
Korrekt. Schauen wir also mal, wie verhältnismäßig ein Böllerverbot (bzw. Verbot der privaten Nutzung von Pyrotechnik) wirklich ist. Beispiel: Alkohol. Ein besonders schönes Beispiel, weil Alkohol...
...ebenfalls kulturell tief verankert ist.
...nachweislich schwere Gesundheitsschäden verursacht.
...jährlich zehntausende Todesfälle mitverursacht.
...aufgrund erhöhter Gewaltbereitschaft unter Alkoholeinfluss zu massiver Fremdgefährdung führt.
...im öffentlichen Raum durch Ruhestörung und Vandalismus die öffentliche Ordnung stört.
...Rettungskräfte, Polizei und Krankenhäuser massiv belastet.
...trotzdem aber nicht verboten, sondern reguliert ist.
Alkohol verursacht also dauerhaft, flächendeckend und nachweislich massive Schäden, wird aber dennoch lediglich reguliert statt komplett verboten. Wenn der Staat nun also Alkohol erlaubt, stellt sich zwangsläufig die Frage:
Warum sollte Feuerwerk verboten werden, obwohl dessen Schadensbilanz deutlich geringer ist? Zieht man den Alkoholvergleich konsequent heran, ergibt sich: Ein pauschales Verbot privater Feuerwerkskörper ist schwer mit dem
Verhältnismäßigkeitsprinzip vereinbar, solange bei deutlich schädlicheren, vergleichbaren Dingen auf Regulierung statt Verbot gesetzt wird.