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Coronavirus (Sars-CoV-2)

60.023 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: China, Virus, Krank ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Coronavirus (Sars-CoV-2)

Coronavirus (Sars-CoV-2)

27.12.2020 um 22:08
Zitat von bgeowehbgeoweh schrieb:um Vergleich: Die "FAQ" zu den bayrischen Veordnungen sagt z.B. zum Reiseverkehr, dass es bei Zugreisen im Verantwortungsbereich des Reisenden liegt, dass er seine Ankunfts- und Abfahrtszeiten so legt,
Das betrifft Privatpersonen mit privaten Gründen. Keine Geschäftlichen!

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Coronavirus (Sars-CoV-2)

27.12.2020 um 22:12
Zitat von JohnJamesRamboJohnJamesRambo schrieb:Ich muss mir als Gewerbetreibenden außerhalb des Handels von niemandem vorschreiben lassen, zu welcher Uhrzeit ich meine Arbeit ausführe. Auch eine Essenspause zählt zur Arbeit und wenn ich mir dafür von der Tankstelle essen holen muss, dann ist das so. In der Verordnung steht nicht ein einziges gegenteiliges Wort zu dem was ich gerade schreibe.
Wenn du das Kunststück fertigbringst, dir das Essen von einer Tankstelle zu holen, ohne dabei die Ausübung deiner Arbeit zu unterbrechen und ohne verbotenerweise den öffentlichen Raum zu betreten, dann sei dir das gegönnt. Kannst ja aus der JVA schreiben, woran es gehangen hat...


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Coronavirus (Sars-CoV-2)

27.12.2020 um 22:12
Zitat von JohnJamesRamboJohnJamesRambo schrieb:Wenn ich sage ich brauche das Guthaben um damit Kunden anzurufen, dann kann er lachen wie er will, und sein Bußgeldbescheid mitnehmen und aufessen wenn er mag.
Du könntest natürlich gegen einen solchen Bescheid vorgehen.
Zitat von JohnJamesRamboJohnJamesRambo schrieb:Ich muss mir als Gewerbetreibenden außerhalb des Handels von niemandem vorschreiben lassen, zu welcher Uhrzeit ich meine Arbeit ausführe. Auch eine Essenspause zählt zur Arbeit und wenn ich mir dafür von der Tankstelle essen holen muss, dann ist das so. In der Verordnung steht nicht ein einziges gegenteiliges Wort zu dem was ich gerade schreibe.
Es kommt eben auf die Tätigkeit an. Hast du ein Büro so kannst du als Unternehmer natürlich von ebendiesem nach Hause oder umgedreht, zu jeder Uhrzeit hin und her. Sicher auch zur Tanke um in der Pause was zu Essen zu kaufen. (wobei du die Arbeitszeiten schon als solche beweisen können müsstest)
Arbeitest du Daheim dann dürfte der Weg schon schwieriger zu erklären sein. Da davon auszugehen ist dass du Nahrung Daheim hast.


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Coronavirus (Sars-CoV-2)

27.12.2020 um 22:15
Zitat von off-peakoff-peak schrieb:Ebenso müsstest Du Deinen ausländischen Gesprächspartner benennen und der müsste für Dich zeugen.
Ich würde sagen, in erster Linie kommt es auf die jenigen an, die dich kontrollieren. Kannst du es irgendwie glaubhaft machen, hast du Glück gehabt, selbst wenn es nicht der Wahrheit entspricht. Sollte dies nicht der Fall sein und es käme zu einem Strafverfahren, würde ich darauf tippen, dass die Plausibilitätsprüfung schon vorher beginnt. Da kommt erstmal die Frage auf, ist die Selbstständigkeit oder das Gewerbe angemeldet? Wenn ja, sind solche Sachverhalte in den Vorjahren vorgekommen. Wurden zb. Guthabenkarten als Betriebsausgabe erklärt? Wenn ja, ist doch alles gut. Wenn nicht, wirst du halt anders glaubhaft machen müssen, weshalb du ein Gewebe als z. B. Schrotthändler angemeldet, aber nun wohl dringende Auslandstelefonate zu deinem täglich Brot gehören oder dies nun ausgerechnet während der Ausgangssperre nötig war... Da werden dann noch ganz andere interessiert hinhören. 😉
Das ein Kunde etwas bezeugen muss halte ich persönlich für unrealistisch. Da stimmt der Aufwand einfach nicht.
Ist allerdings nur meine persönliche Meinung.


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Coronavirus (Sars-CoV-2)

27.12.2020 um 22:15
Zitat von Bone02943Bone02943 schrieb:Hast du ein Büro so kannst du als Unternehmer natürlich von ebendiesem nach Hause oder umgedreht, zu jeder Uhrzeit hin und her. Sicher auch zur Tanke um in der Pause was zu Essen zu kaufen.
Tagsüber ja, Nachts nur bedingt. Tagsüber reicht der "triftige" Grund, nachts muss er "triftig und unabweisbar" sein.

Das ist nicht vollkommen logisch (weil z.B. nachts der Lieferbote dir Essen bringen darf, du dir aber keines holen), ist aber eben so.


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Coronavirus (Sars-CoV-2)

27.12.2020 um 22:17
E443D7DB-B6B0-4F0F-BAA7-E931BFA5435BOriginal anzeigen (0,4 MB)

Ausübung beruflicher oder dienstlicher Tätigkeiten. Ich lese hier keine kausalen Voraussetzungen wie meine berufliche Tätigkeit auszusehen hat. Keine Einzige. Selbst wenn ich mich nachts nach leerstehenden Immobilien mit dem Auto umsehen würde, wäre das eine berufliche Tätigkeit. Selbst Briefe mit Rechnungen einzuwerfen... es gibt keine Vorschriften diesbezüglich WAS FÜR berufliche oder dienstliche Tätigkeiten ich erfüllen darf und welche nicht!


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Coronavirus (Sars-CoV-2)

27.12.2020 um 22:19
Zitat von dieLaradieLara schrieb:. Sollte dies nicht der Fall sein und es käme zu einem Strafverfahren, würde ich darauf tippen, dass die Plausibilitätsprüfung schon vorher beginnt.
Kommt es nicht, es ist ja nur ein Bußgeldtatbestand nach Ordnungswidrigkeitengesetz. Das ist ein ganz anderes Verfahren, insbesondere gilt da eine völlig andere Verfahrensweise hinsichtlich von Beweisen und Nachweisen. Läuft darauf raus, dass der Beschuldigte schlechte Karten hat.
Zitat von JohnJamesRamboJohnJamesRambo schrieb:Ausübung beruflicher oder dienstlicher Tätigkeiten. Ich lese hier keine kausalen Voraussetzungen wie meine berufliche Tätigkeit auszusehen hat. Keine Einzige. Selbst wenn ich mich nachts nach leerstehenden Immobilien mit dem Auto umsehen würde, wäre das eine berufliche Tätigkeit. Selbst Briefe mit Rechnungen einzuwerfen... es gibt keine Vorschriften diesbezüglich WAS FÜR berufliche oder dienstliche Tätigkeiten ich erfüllen darf und welche nicht!
Ich wiederhole mich zwar, aber:

Das muss auch nicht in jeder Verordnung stehen, weil das "stehende" Rechtsbegriffe sind die den Juristen und verwandten Berufen geläufig sind. In der Verordnung steht ja auch nicht abschließend ausdefiniert, was alles "Wahrnehmung des Sorgerechts" ist, was ein "Tier" ist, was "versorgen" heißt oder was ein "Sterbender" ist.


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Coronavirus (Sars-CoV-2)

27.12.2020 um 22:20
Zitat von JohnJamesRamboJohnJamesRambo schrieb:Lies bitte die bayrische Infektionsmaßnahmeverordnung, JEDER darf arbeiten nach 21 Uhr! Nicht nur Notfälle!
Notfalls einfach ein paar mal Husten und sagen du fährst ins Krankenhaus. :D

Wer bezahlt denn ein Bußgeld weil er nach 22 Uhr allein draußen ist?
Diese Maßnahme ist an Lächerlichkeit kaum zu überbieten und bringt überhaupt nichts.

Wird eh nur gemacht weil der Staat nicht genug Schlümpfe hat um alles vernünftig zu kontrollieren.

Dann sperrt man lieber alle ein.

Hauptsache für Radarkontrollen und andere Dinge mit denen man dem Bürger das Geld aus der Tasche zieht ist genügend Personal vorhanden.

Wenn ich nachts raus muss oder möchte werde ich das auch weiterhin tun.

Wir leben doch nicht in einem Polizeistaat, allein im Auto oder an der Luft kann man sich auch nicht Infizieren, daher kann ich darin wenig Sinn erkennen.

Besuche ich Freunde oder Familie muss ich dann über Nacht bleiben um einer Strafe zu entgehen.:D
Was für ein Unsinn.

Man sollte lieber mal die Energie darauf verwenden mit dem Impfen in die Hufe zu kommen und vielleicht auch mal Maßnahmen zu finden die auch eine Wirkung entfalten.


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Coronavirus (Sars-CoV-2)

27.12.2020 um 22:21
Zitat von bgeowehbgeoweh schrieb:Das muss auch nicht in jeder Verordnung stehen, weil das "stehende" Rechtsbegriffe sind die den Juristen und verwandten Berufen geläufig sind. In der Verordnung steht ja auch nicht abschließend ausdefiniert, was alles "Wahrnehmung des Sorgerechts" ist, was ein "Tier" ist, was "versorgen" heißt oder was ein "Sterbender" ist.
Das kann sein, aber berufliche Tätigkeiten können doch niemals vordefiniert sein, oder gibt es da einen Katalog 😂


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Coronavirus (Sars-CoV-2)

27.12.2020 um 22:23
Zitat von R4z0rR4z0r schrieb:Wer bezahlt denn ein Bußgeld weil er nach 22 Uhr allein draußen ist?
DU wirst das tun, wenn man dich erwischt. Nach 21 Uhr übrigens, zumindest in Bayern.


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Coronavirus (Sars-CoV-2)

27.12.2020 um 22:25
Zitat von R4z0rR4z0r schrieb:allein im Auto oder an der Luft kann man sich auch nicht Infizieren, daher kann ich darin wenig Sinn erkennen.
Es ist eben für mich genauso hirnlos. Maßnahmen die ich nicht verstehe, kann ich nicht akzeptieren.

Es gibt auch viele Maßnahmen, die ich verstehe und mich dran halte...


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Coronavirus (Sars-CoV-2)

27.12.2020 um 22:25
Zitat von JohnJamesRamboJohnJamesRambo schrieb:Das kann sein, aber berufliche Tätigkeiten können doch niemals vordefiniert sein, oder gibt es da einen Katalog 😂
Da ich nicht davon ausgehe, dass du es nach der 4. Erklärung plötzlich verstehst, lasse ich es jetzt lieber bleiben. Viel Erfolg noch.


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Coronavirus (Sars-CoV-2)

27.12.2020 um 22:58
Zitat von JohnJamesRamboJohnJamesRambo schrieb:Selbst wenn ich mich nachts nach leerstehenden Immobilien mit dem Auto umsehen würde, wäre das eine berufliche Tätigkeit.
Aber sicher keine, die man dir bei Ausgangssperre durchgehen lassen würde.
Welcher Makler schaut sich nachts Häuser an?
Die Smarten, weil man nachts besser sieht?


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