Menschen
Menschen Wissenschaft Politik Mystery Kriminalfälle Spiritualität Verschwörungen Technologie Ufologie Natur Umfragen Unterhaltung
weitere Rubriken
PhilosophieTräumeOrteEsoterikLiteraturAstronomieHelpdeskGruppenGamingFilmeMusikClashVerbesserungenAllmysteryEnglish
Diskussions-Übersichten
BesuchtTeilgenommenAlleNeueGeschlossenLesenswertSchlüsselwörter
Schiebe oft benutzte Tabs in die Navigationsleiste (zurücksetzen).

Coronavirus (Sars-CoV-2)

60.023 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: China, Virus, Krank ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Coronavirus (Sars-CoV-2)

Coronavirus (Sars-CoV-2)

14.04.2020 um 20:51
Die BILD meldet, dass es zwischen den Ländern und dem Bund einen Streit gibt über mögliche Lockerungen der Corona Maßnahmen.
Insbesondere ein Alleingang des Bundeslands NRW soll für Unmut gesorgt haben.
Noch während die Länder versuchten, sich vor der morgigen Beratung mit Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) zu einigen, kündigte NRW um 16.21 Uhr an, Schulen für höhere Klassen schon ab Anfang nächster Woche zu öffnen. Vorschulkinder sollen in NRW auch wieder in die Kita können!
BILD


melden

Coronavirus (Sars-CoV-2)

14.04.2020 um 20:58
Zitat von R4z0rR4z0r schrieb:Berufsfreiheit - Art. 12 Abs. 1 GG
Glaubensfreiheit - Art. 4 Abs. 1 und 2 GG
Freizügigkeit - Art. 11 GG
Versammlungsfreiheit - Art. 8 GG
Allgemeine Handlungsfreiheit - Art. 2 Abs. 1 GG
Man sollte Gesetze immer ganz lesen, nicht nur den ersten Absatz. Dann stellt man, gerade beim Grundgesetz, fest, dass dort ausdrücklich steht, dass das betreffende Grundrecht durch Gesetz (hier Infektionsschutzgesetz) eingeschränkt werden kann. Das betreffende Grundrecht gilt eben NICHT schrankenlos, das ist ein fundamentaler Irrtum.

Die Versammlungsfreiheit darf für Versammlungen unter freiem Himmel durch Gesetz beschränkt werden (Art. 8 Abs. 2), ebenso Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis (Art. 9 Abs. 2 Satz 1), ebenso bei Hinzutreten weiterer Voraussetzungen die Freizügigkeit im Bundesgebiet (Art. 11 Abs. 2 Satz 1). Nach Art. 12 Abs. 1 Satz 2 kann die Berufsausübung durch Gesetz näher geregelt werden.

Also: Das Grundgesetz sieht keine rücksichtslose Selbstverwirklichung des Einzelnen auf Kosten anderer vor. Steht da eben NICHT so drin.


Art. 2 ist auch keine Erlaubnis zur Rücksichtslosigkeit. Muss man sich mal wörtlich reinziehen:
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland

Art 2

(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.
(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.



1x zitiertmelden

Coronavirus (Sars-CoV-2)

14.04.2020 um 21:07
Zitat von LexterLexter schrieb:Alle wichtigen Geschäfte sind geöffnet, selbst die verkackten Baumärkte. Was musst du denn jetzt so furchtbar dringend einkaufen, was du nicht online bestellen könntest?!
Was hast du denn gegen Baumärkte. Zumal sie zum Beispiel in Sachsen geschlossen sind.(zumindest für Privatkunden)
Zudem gibt es viele Produkte, die in den Onlineshops der Baumärkte nicht bestellbar sind.


melden

Coronavirus (Sars-CoV-2)

14.04.2020 um 21:14
Was ich immer noch nicht verstehe, warum ausgerechnet der Herr Laschet in NRW, die Lockerungen so schnell durchsetzen will.
Wir haben hier die zweit höchsten Infektionszahlen! Jetzt gehen sie ein wenig zurück, aber es war Ostern, ich denke da wurde weniger getestet.
"Lustig" das er nächste Woche schon die Schulen wieder öffnen will, wie sollen denn die von Experten geforderten Maßnahmen in 2 Tagen umgesetzt werden?
Und auch auf die Gefahr zu Nerven, wo kommen die Schutzmasken für die Schüler und Lehrer her?


3x zitiertmelden

Coronavirus (Sars-CoV-2)

14.04.2020 um 21:16
Zitat von AurieleAuriele schrieb:Wir haben hier die zweit höchsten Infektionszahlen!
das alleine besagt doch noch nichts. Wie siehts denn mit den Krankenhaus-Kapazitäten aus?
Danach müsste es doch mMn gehen, bezüglich der Lockerungen.


melden

Coronavirus (Sars-CoV-2)

14.04.2020 um 21:17
Zitat von AurieleAuriele schrieb:Was ich immer noch nicht verstehe, warum ausgerechnet der Herr Laschet in NRW, die Lockerungen so schnell durchsetzen will.
Laut Bericht der BILD machen Wirtschaftsverbände auf Armin Laschet Druck.
Außerdem wird gemutmaßt, dass er sich im Wettbewerb um den CDU-Vorsitz profilieren möchte.

https://www.bild.de/politik/inland/politik-inland/vor-beratung-mit-kanzlerin-riesen-krach-um-corona-lockerungen-70039262.bild.html


melden

Coronavirus (Sars-CoV-2)

14.04.2020 um 21:21
Zitat von AurieleAuriele schrieb:Was ich immer noch nicht verstehe, warum ausgerechnet der Herr Laschet in NRW, die Lockerungen so schnell durchsetzen will.Wir haben hier die zweit höchsten Infektionszahlen! Jetzt gehen sie ein wenig zurück, aber es war Ostern, ich denke da wurde weniger getestet.
Das verstehe ich auch nicht. Was ist mit Schülern und Studierenden mit Vorerkrankung? Bekommen die von Laschets Kultusbehörde Unterricht via Skype, einen Hauslehrer oder sollen die sich in der Schulklasse, bzw. Hörsaal der Unis mit den anderen SuS und Studenten im Getümmel infizieren?
Stellt das Land NRW wenigstens für Vorerkrankte FFP 2 Masken zur Verfügung? Oder sind die auch teils jungen Vorerkrankten dann im Fall des Falles der Kollateralschaden der in Kauf genommen wird.
Ich sehe bei Laschet überhaupt keine Vernunft.


melden

Coronavirus (Sars-CoV-2)

14.04.2020 um 21:22
PS: Was die Glaubensfreiheit nacht Art. 4 GG betrifft, hat sich das Bundesverfassungsgericht, das ja nun mehr von der Sache versteht als jeder hier, doch am letzten Freitag positioniert, als es um die Frage des Verbots von Ostergottesdiensten unter Beteiligung unmittelbar anwesender Glauboger ging (Az. 1 BvQ 31/20):
cc) Gegenüber den somit bestehenden Gefahren für Leib und Leben, vor denen zu schützen der Staat nach dem Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit gemäß Art. 2 Abs. 2 GG auch verpflichtet ist (vgl. BVerfGE 77, 170 <214>; 85, 191 <212>; 115, 25 <44 f.>), muss das grundrechtlich geschützte Recht auf die gemeinsame Feier von Gottesdiensten derzeit zurücktreten. Nach der Bewertung etwa des Robert-Koch-Instituts kann in dieser frühen Phase der Corona-Pandemie ein Kollabieren des staatlichen Gesundheitssystems mit zahlreichen Todesfällen nur dadurch vermieden werden, dass die Ausbreitung der hoch infektiösen Viruserkrankung durch eine möglichst weitgehende Verhinderung von Kontakten verlangsamt wird (https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/NeuartigesCoronavirus/Risikobewertung.html; vgl. Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 10. April 2020 – 1 BvQ 28/20 -, www.bundesverfassungsgericht.de). Die Grundentscheidung, ein solches Szenario trotz aller damit verbundenen wirtschaftlichen und sozialen Probleme möglichst zu vermeiden, wurde im Übrigen entgegen der Annahme der Antragsteller nicht durch „die Wissenschaft“ getroffen, sondern durch die politisch hierfür Verantwortlichen
.
Der überaus schwerwiegende Eingriff in die Glaubensfreiheit zum Schutz von Gesundheit und Leben ist auch deshalb derzeit vertretbar, weil die Corona-Verordnung Berlin und damit auch das hier in Rede stehende Verbot öffentlicher Gottesdienste bis zum 19. April 2020 befristet ist. Damit ist sichergestellt, dass die Verordnung unter Berücksichtigung neuer Entwicklungen der Corona-Pandemie fortgeschrieben werden muss. Hierbei ist – wie auch bei jeder weiteren Fortschreibung der Verordnung – hinsichtlich des im vorliegenden Verfahren relevanten Verbots von öffentlichen Gottesdiensten eine strenge Prüfung der Verhältnismäßigkeit vorzunehmen und zu untersuchen, ob es angesichts neuer Erkenntnisse etwa zu den Verbreitungswegen des Virus oder zur Gefahr einer Überlastung des Gesundheitssystems verantwortet werden kann, das Verbot von Gottesdiensten unter – gegebenenfalls strengen – Auflagen zu lockern (vgl. bereits Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 10. April 2020 – 1 BvQ 28/20 -, www.bundesverfassungsgericht.de).



melden

Coronavirus (Sars-CoV-2)

14.04.2020 um 21:33
Da in vielen Gemeinden stand heute im ÖPNV noch der Ferien bzw Sonntagsfahrplan gefahren wird und dieser bis auf weiteres fortgeführt werden soll muss sich ein Laschet auch fragen, wie Schüler dann die Schule erreichen sollen.
Diese können dann nicht in max 15 Personen Busse einsteigen. Das ganze ist eine Farce und Augenwischerei.


melden

Coronavirus (Sars-CoV-2)

14.04.2020 um 21:35
Zitat von R4z0rR4z0r schrieb:Ich kann momentan also ein Restaurant oder Schuhgeschäft betreiben
doch, du darfst ein Restaurant oder Schuhgeschäft betreiben.
Du darfst zB. warme Speisen zubereiten und außer Haus verkaufen. Du darst ein Schuhgeschäft betreiben, du darfst nur im Moment keine Kunden in deinem Laden bedienen. Du darfst aber zB. Werbung machen (für später), du darfst deine Ware im onlinhandel anbieten und verkaufen. Daran bist du nicht gehindert!
Zitat von R4z0rR4z0r schrieb:Ich kann in die Kirche gehen und mit anderen meinem Glauben ausleben?
Du darfst in Kirchen gehen, die offen sind -- um stille Einkehr zu halten, zu beten, eine Kerze anzuzünden.....
Du darfst deinen Glauben mit anderen leben -- du kannst dich online verabreden, über TV, Radio und Internet Gottesdienste miterleben, mit Geistlichen telefonieren, Seelsorgeangebote (kontaktlos ) in Anspruch nehmen. Niemand wird dich daran hindern.
Zitat von AndanteAndante schrieb:Also: Das Grundgesetz sieht keine rücksichtslose Selbstverwirklichung des Einzelnen auf Kosten anderer vor. Steht da eben NICHT so drin.
danke!

daran muss man wohl ab und zu erinnern.


2x zitiertmelden

Coronavirus (Sars-CoV-2)

14.04.2020 um 21:47
Zitat von SeidenraupeSeidenraupe schrieb:danke!

daran muss man wohl ab und zu erinnern.
Na ja, von der Konzeption her sind die Grundrechte Abwehrrechte des Bürgers gegen den Staat. Wie das Bundesverfassungsgericht aber im Hinblick auf Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG schön deutlich gemacht hat, hat der Staat eben Leben und Gesundheit eines jeden Bürgers, wie natürlich auch die sonstigen Grundrechte eines jeden Bürgers, zu schützen.

Da ist es manchmal eben erforderlich, abzuwägen, wessen Grundrechte und Interessen in der konkreten Situation höher zu bewerten sind. Und genau deshalb kann der Staat eben zu Gunsten besonders betroffener Bürger die Rechte nicht so einschneidend Betroffener (vorübergehend) beschneiden, natürlich nur durch Gesetz, hier eben das Infektionsschutzgesetz.

Diese einfache Systematik muss man begreifen, um zu verstehen, was der Staat gerade macht, sonst kriegt man alles in den falschen Hals und vergleicht das, was zur Zeit abläuft, mit dem NS-Staat oder der DDR oder was weiß ich.


melden

Coronavirus (Sars-CoV-2)

14.04.2020 um 21:51
@Rotmilan

Die älteren und/oder vorerkrankten Lehrer und Eltern nicht zu vergessen.
Ich habe persönlich halt auch Sorge um meinen Sohn, er hatte als Kleinkind Leukämie, 2 Jahre Chemo. Er ist zum Glück gesund, aber als "Andenken" an die Zeit hat er jetzt auch, fast 10 Jahren Chemo Ende immer noch ein ziemlich schlechtes Immunsystem, ständig Infekte.
Und während der Tabletten Chemo hatte er eine doppelseitige schwere Lungenentzündung, ich brauch das weiss Gott nicht noch einmal.


72x zitiertmelden

Coronavirus (Sars-CoV-2)

14.04.2020 um 21:57
Zitat von SeidenraupeSeidenraupe schrieb:doch, du darfst ein Restaurant oder Schuhgeschäft betreiben.
Du darfst zB. warme Speisen zubereiten und außer Haus verkaufen. Du darst ein Schuhgeschäft betreiben, du darfst nur im Moment keine Kunden in deinem Laden bedienen. Du darfst aber zB. Werbung machen (für später), du darfst deine Ware im onlinhandel anbieten und verkaufen. Daran bist du nicht gehindert!
Wir haben auch in "Friedenszeiten" Einschränkung diesbezüglich, gesetzliche Feiertage, Ladenschlussgesetze, Sonntagsruhe usw.
Ich finde es bedenklich, dass der durchschnittliche Bürger scheinbar schon von dieser einfachen Analogie überfordert scheint.


1x zitiertmelden

Coronavirus (Sars-CoV-2)

14.04.2020 um 22:08
Zitat von bgeowehbgeoweh schrieb:Wir haben auch in "Friedenszeiten" Einschränkung diesbezüglich, gesetzliche Feiertage, Ladenschlussgesetze, Sonntagsruhe usw.
Ich finde es bedenklich, dass der durchschnittliche Bürger scheinbar schon von dieser einfachen Analogie überfordert scheint.
Genau, die Berufs- und allgemeine Handlungsfreiheit des Ladenbesitzers ist eben durch Ladenschlussgesetz, Sonntagsruhe, Arbeitszeitgesetz etc. eingeschränkt, weil der Gesetzgeber der Meinung ist, dass Arbeitnehmer im Handel ausreichende Ruheszeiten brauchen und dass im Interesse der Familie Mami und Papi wenigstens mal sonntags daheim sein sollen (Grundgesetz, Art. 6, Schutz von Ehe und Familie versus Berufsfreiheit des Ladenbesitzers).

Unser aller Handlungsfreiheit aus Art. 2 des Grundgesetzes ist durch zahllose Gesetze eingeschränkt, wir nehmen es nur nicht mehr wahr, weil wir daran gewöhnt sind. Straßenverkehrsordnung, Strafgesetzbuch, Bauvorschriften, Schulpflicht: fürr uns selbstverständlich, und wir halten uns (meistens) dran.

Aber weil die vorübergehenden Einschränkungen nach dem Infektionsschutzgesetz neu sind, macht man jetzt ein Bohei darum, als ginge die Welt unter. Lächerlich.


melden

Coronavirus (Sars-CoV-2)

14.04.2020 um 22:39
Ich weiß nicht, ob es hier schon mal gepostet wurde. Das Experiment der Bauhaus-Universität in Weimar. Das Experiment zeigt die Verbreitung der Atemluft beim Husten unter verschiedenen Bedingungen (Ellenbogen, Hand, Schutzmaske usw.). Vielleicht ganz interessant für diejenigen, die behaupten Atemmasken würden nichts bringen.

Abstand halten! – Wie sich Atemluft beim Husten verbreitet. Ein Experiment der Professur Bauphysik.


1x verlinktmelden

Coronavirus (Sars-CoV-2)

14.04.2020 um 22:54
Der Herr Meidinger, Vorsitzender vom Deutschen Lehrerverband, begrüßt das schnelle Öffnen der Schulen. Auf die Frage, nach Schutzmasken im Unterricht hat er in einem NTV-Interview heute tatsächlich gesagt, dass vorhandene Schutzmasken erst mal den Altersheimen und Krankenhäusern vorbehalten sein sollten.
Meines Erachtens würde die Differenzierung in Kleingruppen kaum Sinn ergeben, wenn nicht zumindest für Lehrer effektive Schutzmasken zur Verfügung stehen?

Auch, wenn sich alle darin einig sind, dass ein schneller, geregelter Schulalltag für alle eine sehr schöne Sache wäre, sollten die Forderungen von Gewerkschaft, Schulen und Lehrer zum Gesundheitsschutz doch bitte, bitte erst durchgesetzt werden, bevor Unterricht in Schulen stattfinden kann.

Die Süddeutsche zeigt an praktischen Beispielen von Lehrern, wieso Schulen zum "Hort der Ansteckung" werden können (die Überschrift wurde inzwischen geändert. Vorher stand dort "Durchseuchungs-Orte"):
https://www.sueddeutsche.de/politik/coronavirus-corona-krise-schulen-infektionsgefahr-1.4875284
Auch die Lehrergewerkschaft begründet sehr überzeugend, warum die Schulen keinesfalls schon zum 20. April öffnen können: https://www.gew-nrw.de/pressemitteilungen/detail-pressemitteilungen/news/schulen-koennen-sicher-nicht-am-20-april-2020-wieder-oeffnen.html (Archiv-Version vom 21.04.2020)


1x zitiertmelden

Coronavirus (Sars-CoV-2)

14.04.2020 um 22:55
Zitat von AurieleAuriele schrieb:Private NachrichtLesezeichen setzen
Coronavirus (Sars-CoV-2)heute um 21:51@RotmilanDie älteren und/oder vorerkrankten Lehrer und Eltern nicht zu vergessen.
Das gilt es natürlich auch zu bedenken.
Zitat von AurieleAuriele schrieb:Ich habe persönlich halt auch Sorge um meinen Sohn, er hatte als Kleinkind Leukämie, 2 Jahre Chemo. Er ist zum Glück gesund, aber als "Andenken" an die Zeit hat er jetzt auch, fast 10 Jahren Chemo Ende immer noch ein ziemlich schlechtes Immunsystem, ständig Infekte.Und während der Tabletten Chemo hatte er eine doppelseitige schwere Lungenentzündung,
Deine Sorgen kann ich absolut nachvollziehen. Hast Du mal das Gespräch mit dem Kinderarzt und evtl. auch noch mit einem Onkologen bzw. Lungenfacharzt gesucht, auch wenn die Chemo jetzt schon länger her ist. Das kann man Deinem Sohn m.E. nicht zumuten, unter diesen Umständen in einer Schulklasse zu sitzen auch wenn die Schülerzahl evtl. auf 15 SuS pro Klasse reduziert würde.
Sollen die für Deinen Sohn halt Hausunterricht von der Schulbehörde erteilen und ein Lehrer mit FFP 2/3 Maske unterrichtet Dein Kind zu Hause bei Euch und per Internet.
Es gab schon immer auch sog. Krankenhauslehrer, die kommen nicht nur ins Krankenhaus, sondern erteilen auch Hausunterricht.


melden

Coronavirus (Sars-CoV-2)

14.04.2020 um 22:58
Zitat von kosmonautinkosmonautin schrieb:Der Herr Meidinger, Vorsitzender vom Deutschen Lehrerverband, begrüßt das schnelle Öffnen der Schulen. Auf die Frage, nach Schutzmasken im Unterricht hat er in einem NTV-Interview heute tatsächlich gesagt, dass vorhandene Schutzmasken erst mal den Altersheimen und Krankenhäusern vorbehalten sein sollten.
Man sollte dazusagen, dass der deutsche Lehrerverband eigentlich eine Gewerkschaft ist und nur etwa 1/6 aller deutschen Lehrer vertritt. Das wird leider gerne mal übersehen. Es handelt sich hier also nicht um die Meinung der Mehrheit aller Lehrer.


melden

Coronavirus (Sars-CoV-2)

14.04.2020 um 23:00
Aber dennoch ist er jemand, der sich eigentlich für die Lehrer und deren Gesundheit besonders einsetzen sollte.


melden

Coronavirus (Sars-CoV-2)

14.04.2020 um 23:01
@kosmonautin

Auch nicht wirklich, der deutsche Lehrerverband wurde mal als "rechter" Lehrerbund gegründet weil die "linken" Lehrergewerkschaften, die es schon gab, angeblich viel zu links gewesen sind. Die Linie hat er bis heute gehalten, auch bei anderen Themen :D


melden